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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6131 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

IBRRS 2013, 4512
WohnungseigentumWohnungseigentum
Individualanspruch rechtshängig: WEG-Beschluss rechtswidrig!

AG Reutlingen, Urteil vom 22.03.2013 - 9 C 1614/12 WEG

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Entscheidung, ob Individualansprüche eines ihrer Mitglieder geltend gemacht werden, jedenfalls dann nicht mehr gegen seinen Willen an sich ziehen, wenn der betroffene Wohnungseigentümer seine Individualansprüche schon rechtshängig gemacht hat.*)

2. Macht ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft seine Individualansprüche rechtshängig, sind die übrigen Wohnungseigentümer aus Treuepflicht gehalten, den rechtskräftigen Ausgang des Verfahrens abzuwarten.*)

3. Ein gleichwohl gefasster Beschluss ("Okkupationsbeschluss") ist formell und materiell rechtswidrig, aber nicht nichtig.*)

4. Das Zustimmungserfordernis aus § 22 Abs. 1 WEG kann nicht durch einen mit der Mehrheit der Stimmen gefassten Okkupationsbeschluss unterlaufen werden.*)

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IBRRS 2013, 4488
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ist vollständige Einhaltung der EnEV-Vorgaben entbehrlich?

AG Mettmann, Urteil vom 17.04.2013 - 26 C 93/11

Die Anbringung eines vollständigen Wärmedämmverbundsystem ist nicht erforderlich, wenn der Mindestwärmeschutz gewährleistet ist. Dies kann auch ohne vollständige Einhaltung der EnEV-Vorgaben erreicht werden.

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IBRRS 2013, 4465
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wasserschaden in Ferienwohnung: Kein Nutzungsausfallschaden!

LG Itzehoe, Beschluss vom 25.03.2013 - 11 S 88/12

Wegen der mangelnden Verfügbarkeit einer Ferienwohnung kann der Eigentümer eine Nutzungsausfallentschädigung nicht verlangen.*)

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IBRRS 2013, 4450
WohnungseigentumWohnungseigentum
Teileigentumsbezeichnung "Laden": Wein-Bar trotzdem zulässig?

AG Bremen, Urteil vom 29.04.2013 - 29 C 87/10

1. Die Bezeichnung der Teileigentumseinheiten als "Laden" in einem Aufteilungsplan stellt keine Nutzungsbeschränkung dar, die dem Betrieb einer Speisegaststätte entgegensteht.

2. Für eine zulässige Nutzung ist nicht formal auf die eigentliche "Zweckbezeichnung" abzustellen, sodass andere Nutzungen nicht per se von vornherein untersagt werden dürfen, sondern darauf, ob eine anderweitige Nutzung die übrigen Wohnungseigentümer über das Maß hinaus beeinträchtigt, was bei einer Nutzung der bezeichneten Art typischerweise zu erwarten ist.

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IBRRS 2013, 4412
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kosten-Nutzen-Analyse fehlt: WEG-Beschluss anfechtbar!

AG Konstanz, Urteil vom 31.01.2013 - 12 C 620/12

Unabhängig davon, ob es sich bei dem Vollwärmeschutz einer Fassade um eine modernisierende Instandsetzungsmaßnahme oder eine bauliche Veränderung handelt, haben sich die Wohnungseigentümer als speziellen Ausdruck des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes mit den Nutzen der Maßnahme im Verhältnis zu ihren Kosten auseinanderzusetzen. Liegt keine Kosten-Nutzen-Analyse vor, die ersichtlich macht, ob eine Amortisierung (sei es durch Energieersparnis oder entsprechende Mieterhöhungen) in einem Zeitraum von zehn Jahren zu erwarten ist, kann der Beschluss angefochten werden.

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IBRRS 2013, 4350
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Darstellung periodenfremder Zahlungen in der Abrechnung!

LG München I, Urteil vom 11.04.2013 - 36 S 13242/12

1. Die Jahresgesamtabrechnung ist nicht ungültig, wenn eine periodenfremde Zahlung vorliegt, die zwar nicht als Schuld mindernde Einnahme in der Jahreseinzelabrechnung erscheint, jedoch in der erweiterten Bestandsrechnung als Teil der beschlossenen Jahresabrechnung ausgewiesen ist.

2. Erfolgen Zahlungen nach dem maßgeblichen Stichtag, haben diese zwar bei der Ermittlung des Saldos außen vor zu bleiben, allerdings führen die zum Erlöschen der Verbindlichkeit.

3. In der Jahresabrechnung ist grundsätzlich der Gesamtbetrag sämtlicher periodenfremder Zahlungen anzugeben. Eine nähere Aufschlüsselung ist nicht notwendig.

4. Die Erfüllung einer Verbindlichkeit eines Eigentümers und Einstellung dieser Zahlung in der Jahresabrechnung sind zu trennen. Für letzteres ist allein entscheidend der tatsächliche Zugang auf dem Konto der WEG.

5. Bei der Prüfung der rechnerischen Schlüssigkeit ist allein auf den Anfangs- und Endbestand der Bankkonten der WEG abzustellen.

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IBRRS 2013, 4308
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kostenintensive Maßnahmen bedürfen Finanzierungsbeschluss!

LG Hamburg, Urteil vom 10.04.2013 - 318 S 87/12

1. Grundsätzlich muss bei kostenintensiven Maßnahmen ein (gesonderter) Finanzierungsbeschluss ergehen (vgl. OLG München, ZMR 2008, 233; LG Hamburg, ZMR 2012, 474).*)

2. Ein Beschluss ist noch als hinreichend klar und bestimmt anzusehen, wenn unter Heranziehung des weiteren Inhalts der Versammlungsniederschrift sich als nächstliegender Sinn der Bedeutung ohne Weiteres ergibt, dass die (weitere) Beauftragung zwecks Prüfung und gegebenenfalls Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen auf diejenigen Vermögenseinbußen gerichtet gewesen ist, die durch die fehlerhafte Erstellung der Jahresabrechnungen 2007 bis 2009 eingetreten sind.*)




IBRRS 2013, 4192
WohnungseigentumWohnungseigentum
Jahresabrechnung muss Einnahmen und Kontenabgleich enthalten!

AG Dortmund, Urteil vom 13.04.2012 - 514 C 123/11

1. Die Darstellung der Einnahmen sowie der Kontenabgleich sind ein unverzichtbarer Bestandteil jeder Jahresgesamt- wie auch Einzelabrechnung. Die Jahresabrechnung muss aus sich heraus verständlich und nachprüfbar sein: Auf Zusatzinformationen außerhalb der Abrechnung kommt es nicht an.

2. Ein Eigentümer, der bei der Beschlussfassung bezüglich der Jahresabrechnung anwesend ist und nicht dem Beschluss nicht widerspricht, kann trotzdem eine Anfechtungsklage erheben. Das Gleiche gilt auch, wenn er dem angefochtenen Beschluss zunächst zustimmt.

3. Jeder Wohnungseigentümer kann eine ordnungsgemäße Verwaltung und Abrechnung verlangen, auch wenn er durch einen fehlerhaften Beschluss keine persönlichen Nachteile erleidet.

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IBRRS 2013, 4168
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentum vermietet: Umfang der Einwirkungspflichten?

LG Hamburg, Urteil vom 24.04.2013 - 318 S 49/12

Vermietet ein Wohnungseigentümer seine Eigentumseinheit und macht der Mieter davon in einer Weise Gebrauch, die gegen die in der Teilungserklärung vereinbarte Zweckbestimmung verstößt, bestehen Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche gegen den vermietenden Eigentümer. Das gilt auch dann, wenn nicht der Eigentümer selber, sondern seine Eltern, für die er ein dingliches Nießbrauchsrecht bestellt hat, die Räume vermietet haben. Ein solches gestuftes Fremdnutzerverhältnis lässt die Verantwortlichkeit des Wohnungseigentümers gegenüber seinen Miteigentümern nicht entfallen.

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IBRRS 2013, 4149
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG kann einzelne Eigentümer zur Klage nicht zwingen!

AG Idstein, Urteil vom 17.12.2012 - 32 C 15/12

Die Eigentümerversammlung kann zwar die Ausübung der Beseitigungsrechte auf den teilrechtsfähigen Verband übertragen. Dann kann sie aber nur Vollmacht für den teilrechtsfähigen Verband erteilen. Sie hat keine Kompetenz, mit Mehrheit in die Befugnis des Einzelnen einzugreifen, seine Individualansprüche geltend zu machen; ihn gewissermaßen zur Erhebung einer Beseitigungsklage zu zwingen. Insbesondere kann die Mehrheit nicht durch Mehrheitsbeschluss für einzelne Miteigentümer Vollmacht erteilen, Beseitigungsklage zu erheben.

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IBRRS 2013, 4148
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Streitwert bei einer Klage auf Aufgabe der Eigentümerliste!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 15.03.2013 - 2-13 T 117/12

1. Bei einer Klage auf Erteilung einer Auskunft richtet sich der Streitwert nach einem zu schätzenden Teilwert des Anspruchs, dessen Durchsetzung die verlangte Information dienen soll.

2. Dem Anfechtungskläger steht es frei, die Herausgabe einer aktuellen Eigentümerliste im Anfechtungsprozess selbst zu erzwingen. Das Gericht muss auf Anregung der Klägerin der Verwaltung aufgeben die Eigentümerliste vorzulegen und diese Anregung nach Fristablauf gegebenenfalls mit Ordnungsmitteln analog § 142 ZPO durchsetzen.

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IBRRS 2013, 4128
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer muss selbst baurechtmäßigen Zustand herstellen!

AG Bremerhaven, Urteil vom 30.10.2012 - 55 C 2091/11

Ist die Wiederherstellung eines baurechtsmäßigen Zustands entweder durch Veränderung der Optik der Außenfassade durch die Anbringung eines Balkongeländers, oder aber durch eine Veränderung innerhalb des Sondereigentums des Klägers durch die Beseitigung eines baurechtswidrig aufgestellten Podestes auf dem Balkon möglich, kann die WEG durch Beschluss den Eigentümer dazu verpflichten, das vom Eigentümer schon angebrachte Geländer zu beseitigen. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, den betroffenen Eigentümer auf eine nur ihn verpflichtende Maßnahme zu verweisen, wenn er beim Eigentumserwerb von der Baurechtswidrigkeit des Podestes Kenntnis hatte.

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IBRRS 2013, 4088
WohnungseigentumWohnungseigentum
Fällen großer Bäume: Zuständig für Beschluss ist die WEG!

LG Lüneburg, Urteil vom 30.04.2013 - 5 S 111/12

Die Fällung eines großen, eine Anlage prägenden Baumes, ist keine Instandsetzung oder Instandhaltung, sondern mit einer baulichen Maßnahme wie der Errichtung oder dem Abbau eines Schuppens vergleichbar. Daher muss das Fällen großer Bäume von den Wohnungseigentümern in Ausübung gemeinschaftlicher Verwaltung beschlossen werden.

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IBRRS 2013, 4083
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ladungsfrist versäumt: Verwalter trägt die Kosten!

AG Bremen-Blumenthal, Urteil vom 08.03.2013 - 44 C 2032/12

1. Die Wahl des Versammlungsorts liegt im Ermessen des Verwalters, mithin kann ein neutraler Ort gewählt werden, auch wenn dadurch Kosten entstehen.

2. Wird die Ladungsfrist versäumt, trägt der Verwalter die dadurch entstanden Kosten wie z. B. Raummiete.

3. Verzehrkosten sind kein ersatzfähiger Schaden, da die Wohnungseigentümer eine adäquate Gegenleistung erhalten.

4. Wird ein Ladungsfristversäumnis dazu genutzt, ausgiebig zu essen und zu trinken, verstößt das anschließende Geltendmachen von Verzehrkosten gegenüber dem Verwalter gegen Treu und Glauben.

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IBRRS 2013, 4039
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Miteigentum verkauft: Wer bewilligt Sondernutzungsrecht?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.07.2013 - 3 W 22/13

Zur fehlenden Bewilligungsbefugnis des nach § 8 WEG teilenden Eigentümers im Hinblick auf die Zuordnung eines Sondernutzungsrechts, nachdem der teilende Eigentümer sämtliche Miteigentumsanteile an Dritte veräußert hat.*)

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IBRRS 2013, 4038
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mängel: Verwalter ist kein Erfüllungsgehilfe der Gemeinschaft

LG Berlin, Urteil vom 02.04.2013 - 85 S 179/12

1. Trotz eines bestandskräftigen Negativbeschlusses hat der Kläger ein Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Gestaltungsklage.

2. Der Verwalter tritt im Rahmen der Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG) im Verhältnis zum geschädigten Wohnungseigentümer nicht als Erfüllungsgehilfe der übrigen Wohnungseigentümer bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft auf.

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IBRRS 2013, 4028
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Verwirkung von Herausgabeansprüchen bei Miteigentümern!

LG München I, Urteil vom 12.09.2013 - 36 S 23656/12 WEG

1. Verwirkung von Unterlassungs- oder Herausgabeansprüchen unter Miteigentümern kommt im Regelfall nicht in Betracht.

2. Auch der Zustandsstörer kann zur Beseitigung/Unterlassung verpflichtet sein.

3. Die falsche Anordnung von Kellerabteilen fällt nicht unter § 912 BGB.

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IBRRS 2013, 4019
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Heimatfernsehen: Kein Anspruch auf Empfang aller Programme!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 21.05.2013 - 2-13 S 75/12

1. Bei der Befestigung einer Parabolantenne handelt es sich um eine bauliche Veränderung.

2. Ist eine Satellitenanlage die einzige an dem Gebäude und von unten deutlich zu erkennen, stellt diese eine optische Beeinträchtigung dar, die die anderen Eigentümer nicht ganz unerheblich beeinträchtigt, weil der Gesamteindruck des Gebäudes optisch erheblich verändert wird.

3. Es besteht kein Anspruch auf den Empfang aller denkbaren Programme eines bestimmten Landes.

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IBRRS 2013, 4003
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nachträgliche Unterschriftenersetzung ist keine Heilung!

LG Dortmund, Urteil vom 06.08.2013 - 1 S 298/12

1. In der Teilungserklärung kann bestimmt werden, dass zur Gültigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung dessen Protokollierung erforderlich ist und das Protokoll vom Verwalter zu erstellen und vom Versammlungsvorsitzenden sowie von zwei Wohnungseigentümern oder Verwaltungsbeiräten zu unterschreiben ist. Die unterzeichnenden Wohnungseigentümer müssen bei der Eigentümerversammlung anwesend gewesen sein.

2. Weigert sich ein Verwaltungsbeirat das Protokoll zu unterschreiben, ist das nicht rechtsmissbräuchlich, wenn ein Streit über den Inhalt des Protokolls besteht.

3. Der Verstoß gegen eine qualifizierte Protokollierungsklausel ist geheilt, wenn die unterbliebenen Unterschriften nachträglich eingeholt werden. Eine nachträgliche Ersetzung der verweigerten Unterschriften durch die Unterschriften anderer anwesender Eigentümer ist jedoch unzulässig, weil so die inhaltliche Richtigkeit des Protokolls nicht bestätigt werden kann.

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IBRRS 2013, 4000
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vorrecht für Rangklasse 2 kein dingliches Recht!

BGH, Urteil vom 13.09.2013 - V ZR 209/12

Das in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG enthaltene Vorrecht begründet kein dingliches Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft.*)

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IBRRS 2013, 3986
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gemeinschaftseigentum beschädigt: WEG prozessführungsbefugt!

AG Idstein, Urteil vom 22.04.2013 - 32 C 3/13

Die Ausübungsbefugnis für sog. "geborene" gemeinschaftsbezogene Rechte obliegt dem teilrechtsfähigen Verband. Das ist der Fall, wenn die Befugnis zur Ausübung von Rechten aus der Kompetenz der Wohnungseigentümer ausgegliedert und der Gemeinschaft zugeordnet wird. Dazu gehört die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen der Beschädigung von Gemeinschaftseigentum.

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IBRRS 2013, 3976
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Werdende Eigentümer nicht verklagt: Klage unzulässig!

AG Wiesbaden, Beschluss vom 08.04.2013 - 92 C 2752/11

Die Mitglieder einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Wohnungseigentümer. Daher kann ein werdender Wohnungseigentümer auch Beklagter einer Anfechtungsklage sein. Haben jedoch die klagenden Eigentümer die Anfechtungsklage ausdrücklich nur gegen die im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer gerichtet, haben sie nicht alle übrigen Wohnungseigentümer verklagt, so dass die Anfechtungsklage unzulässig ist.

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IBRRS 2013, 3962
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Empfehlungen des Beirats sind nicht verbindlich!

LG Berlin, Urteil vom 19.04.2013 - 55 S 170/12 WEG

1. Es widerspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, die Jahresabrechnung zu genehmigen, nachdem ein Verwaltungsbeirat eine ablehnende Empfehlung in der Eigentümerversammlung gegeben hat. Es gibt keine Pflicht der Eigentümer auf einer Eigentümerversammlung, den Empfehlungen des Beirats zu folgen.

2. Der Kostenverteilungsschlüssel bezüglich des Verwalterhonorars kann geändert werden, wenn sachliche Gründe vorliegen und kein einzelner Eigentümer unbillig benachteiligt wird.

3. Ist lediglich die Entlastung Beschlussgegenstand der WEG-Versammlung, kann der Verwalter nicht als Vertreter einzelner Eigentümer mitstimmen.




IBRRS 2013, 3930
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ferienwohnungsanlage: Anspruch auf eigenen Briefkasten!

LG Itzehoe, Urteil vom 12.04.2013 - 11 S 98/12

Auch der Eigentümer einer Ferienwohnung hat unter dem Gesichtspunkt ordnungsgemäßer Verwaltung einen Anspruch auf Duldung der Installation eines eigenen Briefkastens.*)

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IBRRS 2013, 3895
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gesetzliche Prozessvertretungsmacht des Verwalters

LG Düsseldorf, Urteil vom 18.05.2010 - 16 S 26/09

1. Dem Wohnungseigentumsverwalter steht auch bei Klagen eines Wohnungseigentümers gegen die übrigen Wohnungseigentümer eine gesetzliche Prozessvertretungsmacht zu.

2. Die jahrelange Duldung einer der Gemeinschaftsordnung widersprechenden Abrechnungsweise führt zur Verwirkung des Anfechtungsrechts.

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IBRRS 2013, 3882
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verbrauchsmessung ungenau: Jahresabrechnung ungültig!

AG Bonn, Urteil vom 19.10.2012 - 27 C 91/11

Sind die ermittelten Verbrauchszahlen für die Heizung in einer Wohnanlage aus mehreren technischen Gründen im Ergebnis unbrauchbar, ist die Jahresabrechnung bezüglich der Heizkosten als ungültig aufzuheben.

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IBRRS 2013, 3859
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Dringende Baumaßnahmen dürfen nicht verschoben werden!

LG Hamburg, Urteil vom 10.04.2013 - 318 S 91/12

1. Der WEG-Verwalter muss das gemeinschaftliche Eigentum regelmäßig nach Baumängeln überprüfen bzw. überprüfen lassen. Die Kontrollpflichten des Verwalters finden lediglich dort ihre Grenze, wo ihm etwaige Kontrollmaßnahmen nicht zugemutet werden können oder wo er zu einer Beurteilung, ob Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen notwendig sind, mangels Fachkenntnis nicht in der Lage ist. Werden erforderliche Maßnahmen festgestellt, muss der Verwalter die Wohnungseigentümer hierüber unterrichten und deren Entscheidung herbeiführen. Die Entscheidung über die Notwendigkeit, die Art und den Umfang solcher Maßnahmen fällt jedoch in die Entscheidungskompetenz der Wohnungseigentümer.

2. Der Verwalter ist nicht befugt, bei einem finanziell weitreichenden Vorhaben, wie etwa umfangreiche Bauarbeiten nach einem Wasserschaden, eigene Entscheidungen zu treffen; seine Pflicht besteht vielmehr in der Information der Eigentümer nebst Vorbereitung entsprechender Beschlussfassungen. Lehnt die Eigentümerversammlung einen Beschluss hierüber ab, kommen Ersatzansprüche gegen die übrigen Eigentümer in Betracht, nicht gegen den Verwalter.

3. Das Verschieben von Erhaltungsmaßnahmen angesichts einer fortschreitenden Verschlechterung des Bauzustandes ist trotz einer hohen finanziellen Belastung nicht zulässig.

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IBRRS 2013, 3816
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nachträgliche Benennung der Beklagten ist kein Parteiwechsel!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 26.04.2013 - 2-13 T 60/12

Beklagte Partei sind bei einer ausdrücklichen Klage gegen "die übrigen Wohnungseigentümer" von Anfang an alle im Zeitpunkt der Klageeinreichung zur Gemeinschaft gehörenden Wohnungseigentümer mit Ausnahme des klagenden Eigentümers. Die nachträgliche Bennennung der Wohnungseigentümer, gegen die sich eine Anfechtungsklage richtet, ist keine Klageänderung in Form eines Parteiwechsels.

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IBRRS 2013, 3798
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bei Fassadenumgestaltung gilt das Einstimmigkeitsprinzip!

LG München I, Urteil vom 10.11.2011 - 36 S 4112/11

Die Zustimmung aller Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft ist bei Eingriffen in die Fassadengestaltung in der Regel bereits dann erforderlich, wenn der Charakter der Fassade beeinträchtigt wird.

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IBRRS 2013, 3787
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nicht nachvollziehbare Heizkostenabrechnung ist ungültig!

AG Bonn, Urteil vom 21.12.2012 - 27 C 136/12

1. Zeigen Heizkostenabrechnungen von zwei aufeinander folgenden Jahren derartig große Unterschiede des für die einzelnen Wohnungen angesetzten Verbrauchs, dass dies mit unterschiedlichem Heizverhalten, der unterschiedlichen Lage der Wohnungen und etwaigem Leerstand bzw. der dort jeweils lebenden Personenzahl nicht mehr erklärbar ist, spricht vieles dafür, dass die Verbrauchserfassung nicht ordnungsgemäß funktioniert.

2. Kann eine Heizkostenabrechnung keine belastbare Aussage über den tatsächlichen Wärmeverbrauch treffen, entweder aufgrund einer fehlerhaften Installation der Heizkostenverteiler oder eines unterbliebenen hydraulischen Abgleichs, ist die Jahresabrechnung bezüglich der Heizkosten als ungültig aufzuheben, weil sie ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht.

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IBRRS 2013, 3699
WohnungseigentumWohnungseigentum
Notgeschäftsführung nur in Notfällen zulässig!

AG Offenbach, Urteil vom 30.11.2012 - 330 C 120/11

1. Die Erneuerung einer Gipskartonwand und von Fenstern in der gemeinschaftlichen Liegenschaft wegen eines Wasserschadens ist keine Notgeschäftsführung, wenn die Maßnahmen nicht erforderlich sind, um einen dem gemeinschaftlichen Eigentum unmittelbar drohenden Schaden abzuwenden.

2. Die Tatsache, dass in anderen Wohnungen Fenster und Türen ausgetauscht wurden, spricht nicht dafür, dass ein eigenes Tätigwerden eines Eigentümers dem Willen der übrigen Wohnungserbbauberechtigten entspricht.

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IBRRS 2013, 3651
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anfüttern von Wildkatzen kann verboten werden!

AG Bottrop, Urteil vom 10.01.2013 - 20 C 55/12

Ein Wohnungseigentümer, der Tierfutter auslegt um Katzen anzulocken, verletzt das Rücksichtnahmegebot gegenüber seinen Miteigentümern, wenn durch dieses gewollte Anlocken von einer nicht kontrollierbaren Anzahl von Katzen und anderen Tieren Geruchs- und Lärmbelästigungen nicht unerheblichen Ausmaßes hervorgerufen werden, die die übrigen Eigentümer nicht zu dulden brauchen. Der WEG steht diesbezüglich ein Unterlassungsanspruch zu.

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IBRRS 2013, 3638
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer kann WEG-Ansprüche in Vertretung geltend machen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.03.2013 - 20 W 121/12

1. Die Gemeinschaft kann grundsätzlich durch Mehrheitsbeschluss einzelne Wohnungseigentümer ermächtigen, Ansprüche in gewillkürter Verfahrensstandschaft für die Wohnungseigentümergemeinschaft geltend zu machen. Das hierfür notwendige schutzwürdige Eigeninteresse kann sich aus der Stellung als Wohnungseigentümer und informiertes Mitglied des Verwaltungsbeirats ergeben.

2. Es liegt eine zulässige sachdienliche Klageänderung vor, wenn ein Wohnungseigentümer zunächst einen Anspruch der Gemeinschaft im eigenen Namen geltend macht, dies aber später dahingehend umstellt, dass er den Antrag unter Vorlage eines Ermächtigungsbeschlusses in Verfahrensstandschaft der Eigentümergemeinschaft stellt.

3. Der Verwalter ist aufgrund des Verwaltervertrags verpflichtet, auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Stand seiner Verwaltungshandlungen zu erteilen. Dieser Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung geht nicht mit dem Vertragsende unter.

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IBRRS 2013, 3622
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Aus einem "Laden" darf kein Wettbüro gemacht werden!

AG München, Urteil vom 18.04.2012 - 482 C 24227/11

Wird eine Teileigentumseinheit in der Teilungserklärung als "Laden" bezeichnet, so ist darin eine entsprechende Zweckbestimmung zu sehen, die die Nutzung der Gewerbeeinheit als Wettbüro untersagt.

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IBRRS 2013, 3610
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Grundbuch und Eintragungsbewilligung als Einheit zu lesen!

OLG München, Beschluss vom 17.07.2013 - 34 Wx 10/13

1. Richtigstellung einer offensichtlichen Falschbezeichnung im Wohnungsgrundbuch ("Sondernutzungsrecht" statt richtig "Sondereigentum") unter Heranziehung der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung.*)

2. Bei wirksamer Bezugnahme sind Wohnungsgrundbuch und Eintragungsbewilligung als Einheit zu lesen und zu würdigen, das heißt auch die Bewilligung ist Grundbuchinhalt. Nach den Prinzipien der §§ 133, 157 BGB ist die Grundbucheintragung demnach auch unter Berücksichtigung der in Bezug genommenen Bewilligung auszulegen.

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IBRRS 2013, 3589
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anforderungen an wirksame Jahresabrechnung?

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 27.11.2012 - 980a C 28/12 WEG

1. Es widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die WEG-Verwaltung nicht in der Lage war, innerhalb eines Zeitraums von mehr als einem Jahr die Jahresabrechnung als geordnete Darstellung der Einnahmen und Ausgaben vorzunehmen. Die von der Verwaltung fehlerhaft erstellte Jahresabrechnung schließt ihre wirksame Entlastung im Wege einer entsprechenden Beschlussfassung aus.

2. Tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Jahresgesamt- und Einzelabrechnung weder als Ausgabe, noch als sonstige Kosten zu buchen. Vielmehr sind die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Rücklage als Einnahmen darzustellen und zusätzlich auch die geschuldeten Zahlungen anzugeben.

3. Bilanzmäßige Darstellungen sind in Jahresabrechnungen unzulässig.

4. Auch bei fehlerhaftem Verwaltungshandeln in der Vergangenheit kommt eine wirksame Neubestellung dieser Verwaltung in Betracht. Diesbezüglich ist den Wohnungseigentümern ein Ermessensspielraum zuzubilligen, vor allem dann, wen es sich um korrigierbare Fehler der Verwaltung handelt, bei denen die Aussicht besteht, dass sie in Zukunft "abgestellt" werden können.

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IBRRS 2013, 3564
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Umlage nach Wohnfläche mit Ca.-Angaben!

AG Charlottenburg, Urteil vom 17.05.2013 - 73 C 156/12

Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung, wonach die Mehrzahl der Kostenpositionen im Wirtschaftsplan nach der "jeweiligen Wohnfläche" berechnet wird, ist nichtig, da der Begriff der "jeweiligen Wohnfläche" zu unbestimmt ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es sich um Circa-Angaben handelt, die in keiner Weise eingegrenzt sind, und außerdem eine Gesamtfläche angegeben wird, die sich rechnerisch nicht mit der Addition der Einzelflächen deckt.

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IBRRS 2013, 3540
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unterteilung: Zustimmungsvorbehalt für Verwalter zulässig!

OLG München, Beschluss vom 23.07.2013 - 34 Wx 210/13

Soll nach der Teilungserklärung bereits die Unterteilung von Wohnungseigentum in entsprechender Anwendung von § 12 WEG der Zustimmung des Verwalters unterworfen werden, muss dies wegen des Ausnahmecharakters deutlich zum Ausdruck kommen. Verlangt die Teilungserklärung im unmittelbaren Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Eingriffen in Geschossdecken und Wänden die schriftliche Zustimmung des Verwalters unter Erbringung der hierzu erforderlichen technischen und statischen Angaben, bezieht sich dieses Zustimmungserfordernis regelmäßig nicht auch auf die im gleichen Abschnitt geregelte Zulässigkeit der Unterteilung an sich.*)

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IBRRS 2013, 3526
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG kann Nutzung als Ferienwohnung nicht verbieten!

LG Berlin, Beschluss vom 25.06.2013 - 85 S 143/12 WEG

Die Wohnungseigentümer können nicht per Beschluss verbieten, dass eine Wohnung an wechselnde Personen für Zeiträume von einer Woche oder weniger als sieben Tagen überlassen wird, da es sich dabei nicht um eine bloße Gebrauchsregelung handelt, sondern um teilweisen Ausschluss von bestimmten Nutzungsarten.

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IBRRS 2013, 3501
WohnungseigentumWohnungseigentum
Hausgeldzahlungen verjährt: Verwalter haftet!

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 20.12.2012 - 980b C 42/12 WEG

Schuldet ein Wohnungseigentümer Hausgeldzahlungen und ergreift der Verwalter keine verjährungshemmenden oder -hindernden Maßnahmen, indem er weder Klage erhebt, noch die übrigen Wohnungseigentümer auf die drohende Verjährung hinweist, verstößt er gegen seine Pflichten aus dem Verwaltervertrag und muss den Schaden, der infolge der Verjährung der Hausgeldzahlungen eintritt, ersetzen.

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IBRRS 2013, 3400
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wirksamkeitsanforderungen an WEG-Beschlüsse!

AG Heidelberg, Urteil vom 24.06.2011 - 45 C 3/11

1. Liegt eine vom gesetzlichen Kopfprinzip abweichende Vereinbarung der Wohnungseigentümer vor und erfolgt die Beschlussfassung gleichwohl nach dem Kopfprinzip, so ist dies unschädlich, wenn feststeht, dass die Mehrheit auch nach den Regelungen der Gemeinschaftsordnung erreicht ist.

2. Wird in der Versammlung ein Eigentümer durch Dritte vertreten, ist für die Wirksamkeit der Stimmabgabe grundsätzlich entscheidend, ob der Vertreter tatsächlich bevollmächtigt war. Die Nichtvorlage einer Vollmachtsurkunde führt nur dann zur Unwirksamkeit der Stimmabgabe, wenn die Stimmabgabe in der Versammlung durch den Verwalter oder einen anderen Wohnungseigentümer zurückgewiesen wurde.

3. Bei dem Austausch des Einfahrttors zur Garage handelt es sich um eine Maßnahme der modernisierenden Instandsetzung, die dann zulässig ist, wenn ein vorhandener oder absehbarer Instandsetzungsbedarf besteht. Das ist etwa der Fall, wenn der Ausfall oder die partielle Funktionsuntüchtigkeit zu befürchten ist. Die bloße Unansehnlichkeit des Rolltors, das ein funktionelles und kein ästhetisches Gebäudeteil ist, reicht hierfür nicht aus.

4. Bei dem Anspruch auf Aufstellen bzw. Korrektur der Jahresabrechnung handelt es sich um einen Teil des Individualanspruchs auf ordnungsgemäße Verwaltung, den die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht an sich ziehen kann. Die Wohnungseigentümer sind weder befugt, sich im Wege der Beschlussfassung mit dem Anspruch auf Aufstellen der Abrechnung zu befassen, noch können sie auf diesen Anspruch durch Mehrheitsbeschluss verzichten. Ein Beschluss solchen Inhalts ist folglich nichtig.

5. Eine über die Herstellung des früheren Zustands hinausgehende modernisierende Instandsetzung kann durch Mehrheitsbeschluss genehmigt werden, wenn ein Instandsetzungsbedarf vorhanden oder absehbar ist, die Maßnahme dem Stand der Technik Rechnung trägt und das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachtet, indem ein vernünftiges Kosten -Nutzen - Verhältnis besteht. Das ist der Fall, wenn sich der Mehraufwand für die modernisierende Maßnahme in einem Zeitraum von bis zu 10 Jahren amortisiert.

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IBRRS 2013, 3394
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwaltung muss die WEG-Beschlüsse umsetzen!

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 02.10.2012 - 980 C 61/11 WEG

1. Es widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn eine beschlossene Fenstersanierung nicht vollständig umgesetzt wird, da einige Eigentümer Zugang zu ihren Wohnungen verweigert haben und somit nicht alle Fenster im Wohnhaus ausgetauscht worden sind.

2. Die Verwaltung ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Erneuerungsbeschlüsse umgesetzt werden.

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IBRRS 2013, 3332
ProzessualesProzessuales
WEG-Beschlussanfechtung: Aussetzung bei Tod eines Eigentümers!

LG München I, Urteil vom 25.03.2013 - 1 S 18147/12 WEG

1. Im Falle des Ablebens eines beklagten Wohnungseigentümers ist auch ein Beschlussanfechtungsverfahren wegen der zwingenden Vorgaben der ZPO auszusetzen.*)

2. Ein Verfahren, in dessen Verlauf einer der beklagten Wohnungseigentümer verstirbt, ist jedenfalls auf Antrag seines Prozessbevollmächtigten hin auszusetzen. Daran ändert in Ansehung der verfassungsrechtlichen Gewährleistung rechtlichen Gehörs auch die Verbundenheit der beklagten Wohnungseigentümer zu notwendiger Streitgenossenschaft nichts.

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IBRRS 2013, 3250
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sondernutzungsrecht: Geltendmachung nach 20 Jahren zulässig!

AG München, Urteil vom 15.10.2012 - 485 C 16639/12 WEG

Wird ein Sondernutzungsrecht begründet, ohne dass die übrigen Eigentümer davon Kenntnis erlangen, und wird von dem Berechtigten von diesem Recht erst nach 20 Jahren Gebrauch gemacht, so dass etwaige Ansprüche der übrigen Eigentümern gegen den Veräußerer undurchsetzbar geworden sind, führt dies weder zur Verwirkung des Herausgabeanspruches noch begründet es den Einwand der Treuwidrigkeit. Mit solchen zulässigen Klauseln, die den Bauträger ermächtigen, weitere Sondernutzungsrechte zu begründen, müssen alle Eigentümer aufgrund der geltenden Rechtslage rechnen.

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IBRRS 2013, 3228
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG-Beschluss: Formelle Fehler führen nicht zur Nichtigkeit!

LG Köln, Beschluss vom 08.01.2013 - 29 S 183/12

1. Beschlüsse, die an einem formellen Mangel leiden, sind anfechtbar und nicht nichtig.

2. Die Anfechtung eines Beschlusses kann allein auf den formellen Mangel gestützt werden. Dabei ist zu prüfen, ob sich der Fehler auf das Abstimmungsergebnis ausgewirkt hat. Wäre der Beschluss ohne den Fehler inhaltsgleich gefasst worden, ist der Fehler unbeachtlich.

3. Nimm der Vertretene an der WEG-Versammlung teil, wird der Vertreter zum Dritten.

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IBRRS 2013, 3221
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abrechnung: Wohnungseigentümer haftet nur ab Eigentumserwerb

LG Köln, Urteil vom 10.01.2013 - 29 S 191/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 3198
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zustimmung zu Glasveranda umfasst keinen Wintergarten!

OLG München, Beschluss vom 31.07.2013 - 32 Wx 129/13

Auch bei Vorliegen eines bestandskräftigen Eigentümergrundsatzbeschlusses, wonach der Bau von Glasveranden auf Terrassen grundsätzlich genehmigt wird, kann ein Eigentümer aus Gründen des Bestandsschutzes oder aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz keine Rechte herleiten, wenn er seine Terrassenfläche ohne Wissen und Genehmigung der übrigen Wohnungseigentümer verändert hat.*)

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IBRRS 2013, 3180
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Trotz 343 Wohnungen keine lizenzpflichtige Kabelweitersendung

LG München I, Urteil vom 20.02.2013 - 21 O 16054/12

Leitet eine Wohnungseigentümergemeinschaft mittels einer Gemeinschaftsantenne aufgefangene Rundfunkprogramme über ein Kabelnetz nur an die einzelnen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft weiter, stellt dies unabhängig von der Anzahl der Wohnungen (hier: 343) keine lizenzpflichtige Kabelweitersendung im Sinne der §§ 20, 20b UrhG dar, wenn sich die Wohnungen in einem einheitlichen Gebäude befinden und die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft sozial miteinander verbunden sind.

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IBRRS 2013, 3134
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Verjährungshemmung durch selbständiges Beweisverfahren?

BGH, Urteil vom 20.06.2013 - VII ZR 71/11

Zur Hemmung der Verjährung durch einen Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens, der von einer Wohnungseigentümergemeinschaft unter Nennung der Namen aller Eigentümer, vertreten durch den Verwalter, im Jahre 2007 eingeleitet worden ist.*)

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IBRRS 2013, 3115
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abrechnung: Wohnungseigentümer haftet nur ab Eigentumserwerb

AG Kerpen, Urteil vom 14.08.2012 - 26 C 74/11

1. Der Erwerber von Wohnungs- oder Teileigentum haftet - vorbehaltlich einer davon abweichenden Regelung in der Gemeinschaftsordnung oder Teilungserklärung - nicht auf die Abrechnungsspitze von Wirtschaftsjahren, die vor seinem Eigentumserwerb liegen. Eine solche Haftung widerspräche § 16 Abs. 2 WEG, der von einem "Gleichlauf" einer Nutzungsberechtigung einer Kostentragungspflicht ausgeht.*)

2. Dies gilt unabhängig davon, ob der Beschluss über die Jahresabrechnung erst zu einem Zeitpunkt nach dem Eigentumserwerb gefasst wurde. Mit der Beschlussfassung wird lediglich konkretisiert, in welchem Umfang von dem ausgeschiedenen Eigentümer noch Nachzahlungen zu leisten sind oder in welcher Höhe ihm noch ein Guthaben zusteht.*)

3. Die Beschlussfassung über die Kosten eines Wirtschaftsjahres stellt sich nur als logische Folge der in der Vergangenheit geleisteten Vorauszahlungen dar. In der Beschlussfassung, mit welcher jeder Wohnungs- oder Teileigentümer auch nach seinem Ausscheiden aus der Gemeinschaft zu rechnen hat, liegt daher auch kein "Gesamtakt zu Lasten Dritter" (gegen BGH, V ZB 10/87 = BGHZ 104, 197 [203] = NJW 1988, 1910 ff., V ZB 43/93 = NJW 1994, 2950 [2953], V ZB 16/95 = BGHZ 131, 228 [230]), V ZB 17/99 = BGHZ 142, 290 [296] und V ZR 113/11 = ZMR 2012, 211).*)

4. Wegen seiner materiell-rechtlichen Beteiligung an der Abrechnung ist der Wohnungs- oder Teileigentümer bezüglich der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung auch nach seinem Ausscheiden aus der Gemeinschaft als stimm- und anfechtungsberechtigt anzusehen.*)

5. Ergibt sich während eines Wirtschaftsjahres ein Eigentümerwechsel, so sind die Kosten "pro rata temporis" abzurechnen. Bei den Heizkosten ist dabei darauf zu achten, dass diese - sofern keine Zwischenablesung vorgenommen wurde - unter Zugrundelegung der Gradtagszahlentabelle auf den Voreigentümer und den Erwerber zu verteilen sind.*)

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