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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Wohnungseigentum

6084 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2012

IBRRS 2012, 0623
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwert ist auf 50 % des Gesamtinteresses festzusetzen!

LG Braunschweig, Beschluss vom 08.02.2011 - 6 T 39/11

1. Nach § 49 a GKG ist der Streitwert grundsätzlich auf 50% des Gesamtinteresses aller Parteien und ihrer Beigeladenen festzusetzen; der Streitwert darf das Einzelinteresse des Klägers und seiner Beigeladenen nicht unterschreiten und das 5-fache dieses Betrages nicht überschreiten.

2. Für eine Korrektur auf einen Streitwert von 20-25 % und für die Anwendung der sog. Hamburger Formel besteht kein Raum.

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IBRRS 2012, 0622
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer zahlt kein Hausgeld: Ansprüche der Miteigentümer?

LG Aachen, Urteil vom 22.12.2009 - 12 O 101/09

Beim Hausgeld handelt es sich weder um Kosten noch um Lasten im Sinne des § 748 BGB.

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IBRRS 2012, 0568
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erfassungsgeräte nicht angebracht: Abrechnungsmaßstab?

LG Itzehoe, Urteil vom 23.11.2010 - 11 S 55/09

1. Werden Erfassungsgeräte entgegen der Heizkostenverordnung nicht angebracht und kann deshalb nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, sind die Heiz- und Warmwasserkosten nach dem vereinbarten Verteilungsmaßstab, subsidiär gem. § 16 Abs. 2 WEG nach Miteigentumsanteilen umzulegen.

2. Um die Vorgaben der Heizkostenverordnung als Abrechnungsmaßstab zu etablieren, brauchen die Wohnungseigentümer wegen der Geltung der Heizkostenverordnung keine Entscheidung darüber zu treffen, ob verbrauchsabhängig abzurechnen ist. Beschlüsse oder eine Vereinbarung, wie abzurechnen ist, sind jedoch, da insoweit die Heizkostenverordnung mehrere Möglichkeiten eröffnet, notwendig.

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IBRRS 2012, 0554
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
ZVG: Prozesskosten einer Wohngeldklage bevorrechtigt

LG Bonn, Urteil vom 17.08.2011 - 5 S 77/11

1. Sämtliche unter § 16 Abs. 2 WEG fallenden Kosten der Verwaltung nehmen an dem bevorrechtigten Rang nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG teil

2. Die Prozesskosten einer Wohngeldklage zählen zu den Kosten der Verwaltung im Sinne des § 16 Abs. 2 WEG.

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IBRRS 2012, 0550
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter "verschiebt" Geld: Ansprüche der Eigentümer?

OLG Zweibrücken, Urteil vom 02.02.2012 - 4 U 73/11

1. Bei der Behandlung von bereicherungsrechtlichen Vorgängen verbieten sich schematische Lösungen. Es sind Linie die Besonderheiten des einzelnen Falles für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung zu beachten.

2. Für die Beurteilung, ob bei Vermögensverschiebungen, an denen mehr als zwei Personen beteiligt sind, bereicherungsrechtlich eine "Leistung" vorliegt, und, bejahendenfalls, wer als Leistender zu gelten hat, kommt es entscheidend auf die tatsächlichen Zweckvorstellungen des Zuwendungsempfängers und des Zuwendenden im Zeitpunkt der Leistung an; stimmen diese nicht überein, ist eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht einer vernünftigen Person in der Lage des Zuwendungsempfängers geboten.

3. Tätigt ein Verwalter unberechtigterweise Hin- und Herüberweisungen von Buchgeldern zwischen den von ihm verwalteten Gemeinschaftskonten ist es für jeden einzelnen Bereicherungsanspruch der betroffenen Wohnungseigentümer im Einzelfall zu entscheiden, ob tatsächlich eine Leistung im rechtlichen Sinne vorliegt oder nicht.

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IBRRS 2012, 5087
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anderweitige Verwendung der Zahlungen auf die Instandhaltungsrücklage

LG Köln, Urteil vom 24.11.2011 - 29 S 111/11

Die Notwendigkeit eines sog. "Vorratsbeschlusses", der die anderweitige Verwendung der Zahlungen auf die Instandhaltungsrücklage erfasst, kann nicht grundsätzlich verneint werden.

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IBRRS 2012, 0541
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ungenehmigter Kamin muss entfernt werden!

LG Karlsruhe, Urteil vom 09.01.2012 - 11 S 61/09

Die Eigentümergemeinschaft kann von einem Eigentümer verlangen, einen ungenehmigten von ihm selbst eingebauten Kaminofen mit einem an der Hausaußenseite befindlichen Kaminabzugsrohr zu entfernen.

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IBRRS 2012, 0470
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter muss nicht immer Eigentümerversammlung einberufen

LG Hamburg, Urteil vom 29.12.2010 - 318 S 120/10

Die Unterlassung der Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung wegen der Entscheidung nur einer einzigen Frage begründet keine schuldhafte Vertragsverletzung der Verwalterin, wenn es um unbedeutende und nicht eilbedürftige Entscheidungen handelt. In diesen Fällen ist es ausreichend und sachgerecht, wenn der Verwalter den Weg einer Beteiligung des Beirats wählt.

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IBRRS 2012, 0455
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Grundbucheintragung: Wann ist Verwalterzustimmung wirksam?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.12.2011 - 20 W 321/11

Bei der Eintragung eines Eigentumswechsels im Grundbuch muss für die Wirksamkeit der nach § 12 WEG erforderlichen Zustimmung des Verwalters dessen Bestellung bis zu dem nach § 878 BGB maßgeblichen Zeitpunkt fortbestanden haben.*)

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IBRRS 2012, 0447
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verkehrssicherungspflicht: Muss Eigentümer vor Dachlawinen schützen?

LG Bückeburg, Urteil vom 07.12.2011 - 1 S 49/11

1. Einen Hauseigentümer trifft grundsätzlich nicht die Pflicht, Dritte durch spezielle Maßnahmen vor Dachlawinen zu schützen, wenn diese nicht vorgeschrieben sind.

2. Sofern besondere Umstände vorliegen, muss der Hauseigentümer je nach Notwendigkeit einerseits und Zumutbarkeit andererseits Maßnahmen zur Verhinderung der Schneelawinen ergreifen. Als besondere Umstände gelten dabei die allgemeine Schneelage des Ortes, die allgemeine Beschaffenheit des Gebäudes, die allgemein ortsüblichen Sicherheitsvorkehrungen, die allgemeinen örtlichen Verkehrsverhältnisse, die konkreten Schneeverhältnisse und Witterungslage sowie die konkrete Verkehrseröffnung

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IBRRS 2012, 0423
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss unwirksam: Verwalter schadensersatzpflichtig?

AG Calw, Urteil vom 21.10.2011 - 9 C 825/10

1. Dem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft obliegt es zu überblicken, welche Beschlüsse die Wohnungseigentümer gefasst haben. Ist er hierzu nicht in der Lage, hat er sich auf eine Eigentümerversammlung zu versichern. Bis dahin ist ihm ein eigenmächtiges Handeln verwehrt.

2. Der Vergütungsanspruch des Verwalters, der nach seiner Abberufung weiterhin tätig ist, richtet sich dann nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn die Übernahme seiner Verwaltertätigkeiten dem mutmaßlichen Willen der Wohnungseigentümer entspricht.

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IBRRS 2012, 0417
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Fehlerhafter Umlagemaßstab in der Hausgeldabrechnung

OLG Rostock, Beschluss vom 20.12.2011 - 3 W 67/09

Verwendet der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Hausgeldabrechnung einen fehlerhaften Umlageschlüssel und wird die Abrechnung von der Eigentümerversammlung genehmigt, ist dieser Beschluss nicht nichtig, sondern allenfalls fristgebunden anfechtbar.*)

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IBRRS 2012, 0410
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abgeänderte Kostenverteilung: Welche Voraussetzungen?

AG Essen, Urteil vom 20.06.2011 - 196 C 368/10

1. Kommen im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung mehrere Maßnahmen in Betracht, die den genannten Kriterien entsprechen, so ist es Sache der Wohnungseigentümergemeinschaft, durch Stimmenmehrheit eine Auswahl zu treffen.

2. Nach § 16 Abs. 4 WEG hat der einzelne Wohnungseigentümer nur dann einen Anpsruch auf abweichende Kostenverteilung im Einzelfall, wenn er auch eine generelle Kostenverteilung im Sinne des § 10 Abs. 2 Satz 3 durchsetzen könnte.

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IBRRS 2012, 0409
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zaun mit Überwachungssensorik ist bauliche Veränderung!

AG Charlottenburg, Urteil vom 14.01.2011 - 73 C 145/10

Der Austausch eines vorhandenen Jägerzauns durch eine Zaunanlage mit integrierter Überwachungssensorik in einer geplanten Höhe von 2 Metern mit Übersteige- und Untergrabschutz ist eine bauliche Veränderung und nicht eine Maßnahme der Instandsetzung oder Instandhaltung.*)

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IBRRS 2012, 0391
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Nachbarwiderspruch bei Nutzungserweiterung unzulässig?

VG Hamburg, Urteil vom 05.04.2011 - 11 K 1866/10

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestehen keine öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzansprüche innerhalb der Gemeinschaft der Miteigentümer ein und desselben Grundstückes. Für eine öffentlich-rechtliche Nachbarklage eines Sondereigentümers fehlt daher regelmäßig die Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO.

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IBRRS 2012, 0382
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalterzustimmung bei Kinderbetreuung in Privatwohnung?

LG Köln, Urteil vom 11.08.2011 - 29 S 285/10

1. Eine werktags betriebene Bertreuung von Kleinkindern ist keine reine Wohnnutzung und bedarf der Zustimmung des Verwalters.

2. Lärmbelastung und anfallende Müllentsorgungskosten durch die vermehrte Anzahl von Windeln stellen weitere Nachteile für die übrigen Wohnungseigentümer dar.

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IBRRS 2012, 0379
WohnungseigentumWohnungseigentum
Teilungserklärungswidrige Nutzungen sind zu unterlassen!

AG Dortmund, Urteil vom 30.03.2010 - 512 C 75/09

Ist nach der Teilungserklärung die Überlassung der Eigentumswohnung an Dritte nur mit Einwilligung des Verwalters gestattet, kann diese auch von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden.

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IBRRS 2012, 0346
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sonderumlage: Teilanfechtung des Beschlusses unzulässig!

LG Hamburg, Urteil vom 14.09.2011 - 318 S 138/10

1. Die Teilanfechtung eines Beschlusses über die Erhebung einer Sonderumlage ist unzulässig.

2. Mithin ist ein Beschluss über die Verwalterentlastung lediglich insgesamt - nicht teilweise - anfechtbar.

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IBRRS 2012, 0342
ProzessualesProzessuales
Schrank im Kellerflur: Beschwerdewert nicht erreicht!

LG Stuttgart, Beschluss vom 05.08.2011 - 10 S 22/11

Der Beschwerdegegenstand richtet sich nur nach dem Betrag, um den der Berufungskläger durch das Urteil der ersten Instanz in seinem Recht verkürzt zu sein behauptet und in dessen Höhe er mit seinem Berufungsantrag die Abänderung der Urteils beantragt.

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IBRRS 2012, 0320
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anfechtung einer Verwalterbestellung: Streitwert?

KG, Beschluss vom 21.10.2011 - 9 W 22/11

1. Gegen eine Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Rechtsmittelgericht ist die Beschwerde zum Oberlandesgericht statthaft.*)

2. Verfolgt ein klagender Wohnungseigentümer mit der Anfechtung der Bestellung (bzw. Beauftragung) eines WEG-Verwalters nicht finanzielle Interessen sondern wegen einer Störung des Vertrauensverhältnisses zum Verwalter allein die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verwaltung der Gemeinschaft, ist das Einzelinteresse des Klägers im Sinne von § 49 a Absatz 1 GKG regelmäßig mit 1.000 Euro zu bewerten, wenn konkrete, wegen der Verwaltung durch den abgelehnten Verwalter befürchtete finanzielle Nachteile, nach denen der Wert der Anfechtung der Verwalterbestellung bemessen werden könnte, nicht erkennbar sind.*)

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IBRRS 2012, 0319
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sondernutzungsrecht nicht auf Einzeleigentümer übertragbar!

OLG München, Beschluss vom 21.11.2011 - 34 Wx 357/11

Ein Sondernutzungsrecht, das den Gebrauch von Gemeinschaftseigentum betrifft, kann nicht dem bloßen Bruchteil eines Wohnungs- oder Teileigentümers übertragen werden.*)

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IBRRS 2012, 0300
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Doppelstockgarage: Sondereigentum umfasst Hebeanlage!

BGH, Urteil vom 21.10.2011 - V ZR 75/11

Das an einer Doppelstockgarage gebildete Sondereigentum erstreckt sich auf die dazugehörige Hebeanlage, wenn durch diese keine weitere Garageneinheit betrieben wird.*)

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IBRRS 2012, 0260
WohnungseigentumWohnungseigentum
PKW-Stellplatz: Keine Belastung mit Grunddienstbarkeit!

OLG Schleswig, Beschluss vom 03.08.2011 - 2 W 2/11

Die Belastung eines Sondernutzungsrechts an einem einzelnen Gegenstand außerhalb der Wohnung (hier: einem Pkw-Stellplatz) durch eine Grunddienstbarkeit ist nicht zulässig.

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IBRRS 2012, 0256
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gilt DIN Norm im Zeitpunkt der Errichtung oder des Umbaus?

LG München I, Beschluss vom 06.06.2011 - 36 S 18712/10 WEG

1. Beim Austausch des Bodenbelags kommt es auf die im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes gültige DIN-Norm an, nicht auf die im Zeitpunkt des Umbaus jeweils maßgebliche DIN-Norm.

2. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn erhebliche und wesentliche Umbauten im Sondereigentum stattgefunden hätten; hierzu zählt der bloße Austausch des Bodenbelags nicht.

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IBRRS 2012, 0249
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anfechtung einer Jahresabrechnung: Streitwert?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.01.2012 - 13 W 38/11

1. Gegen die Festsetzung des Streitwerts in Wohnungseigentumssachen durch das Landgericht als Berufungsgericht findet gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 GKG i.V.m. § 66 Abs. 3 Satz 2 GKG die Beschwerde an das Oberlandesgericht statt.*)

2. Bei der Bestimmung des Streitwerts gemäß § 49a GKG steht dem Gericht - auch dem Beschwerdegericht - ein pflichtgemäß auszuübendes Ermessen zu. Anders verhält es sich lediglich in einem Verfahren der weiteren Beschwerde, in dem nur (noch) gerügt werden kann, dass die Entscheidung des Beschwerdegerichts auf einer Verletzung des Rechts im Sinne der §§ 546, 547 ZPO beruht (§ 66 Abs. 4 Satz 2 GKG i.V.m. § 68 Abs. 1 Satz 5 GKG) und folgerichtig anstelle einer eigenständigen Ermessensausübung lediglich zu prüfen ist, ob ein Ermessensnicht- oder -fehlgebrauch vorliegt.*)

3. Wird ein Beschluss über die Genehmigung einer Jahresabrechnung insgesamt angefochten und steht somit die gesamte Jahresabrechnung im Streit, bestimmt sich das Interesse der Parteien und aller Beigeladenen i.S.d. § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG dennoch grundsätzlich nicht nach dem gesamten Nennbetrag der in der Abrechnung als Ausgaben eingestellten Kosten. Hieran hat sich auch durch das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze vom 26. März 2007 (BGBl. I, Seite 370) nichts geändert (ebenso OLG Koblenz, Beschluss vom 30. August 2010, 1 W 54/10, ZMR 2011, 56; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 17. Juni 2010, 9 W 34/10, ZMR 2010, 873; a.A. OLG Bamberg, Beschluss vom 29. Juli 2010, 3 W 94/10, ZMR 2011, 887).*)

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IBRRS 2012, 0207
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mitteilung der Zwangsversteigerung: Grundrechtsverletzung?

OLG München, Beschluss vom 24.01.2011 - 15 U 4931/10

1. Die bloße Mitteilung über ein gegen einen Wohnungseigentümer gerichtetes Zwangsversteigerungsverfahren kann noch nicht als schwerwiegende Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruchs des betroffenen Eigentümers angesehen werden.*)

2. Für die übrigen Wohnungseigentümer besteht insoweit ein berechtigtes Informationsinteresse, weil eine Zwangsversteigerung in der Regel auf wirtschaftliche Schwierigkeiten des Vollstreckungsschuldners hindeutet und ein Hinweis auf eventuell bevorstehende Zahlungsausfälle sein kann, die dann von den übrigen Eigentümern aufgefangen werden müssten. Die übrigen Eigentümer haben ein Interesse daran, sich hierauf gegebenenfalls rechtzeitig einstellen zu können, und zwar auch dann, wenn es bislang noch zu keinen Zahlungsausfällen gekommen ist.*)

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IBRRS 2012, 0178
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Laufzeitvereinbarungen in Wärmeversorgungsverträgen

BGH, Urteil vom 21.12.2011 - VIII ZR 262/09

Um die Lieferung von Fernwärme handelt es sich nur dann, wenn der Energieversorger/Energiedienstleister hohe Investitionen vorzunehmen hat, um seine Vertragspflicht zur Wärmelieferung erfüllen zu können. Hieran fehlt es regelmäßig, wenn der Energieversorger/Energiedienstleister sich im Wesentlichen lediglich dazu verpflichtet, eine bereits vorhandene, im Eigentum des Kunden stehende funktionstüchtige Heizungsanlage für ein symbolisches Entgelt anzupachten, zu warten und zu betreiben (im Anschluss an BGH, Urteile vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 229/88, BGHZ 109, 118; vom 15. Februar 2006 - VIII ZR 138/05, NJW 2006, 1667).*)

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IBRRS 2012, 0177
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einräumen v. Sondernutzungsrechten durch teilenden Eigentümer

BGH, Urteil vom 02.12.2011 - V ZR 74/11

Der teilende Eigentümer kann sich in der Teilungserklärung ermächtigen lassen, bei Verkauf der Wohnungseigentumseinheiten dem jeweiligen Erwerber das Sondernutzungsrecht an bestimmten Flächen einzuräumen und dessen Inhalt näher zu bestimmen.*)

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IBRRS 2012, 0176
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abberufung des Verwalters: Objekt- statt Kopfprinzip zulässig

BGH, Urteil vom 28.10.2011 - V ZR 253/10

Auch nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der ab dem 1. Juli 2007 geltenden Fassung stellt es keine unzulässige Beschränkung der Bestellung oder Abberufung des Verwalters dar, wenn das Kopfprinzip durch Vereinbarung zugunsten des Objekt- oder des Wertprinzips abbedungen worden ist (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 19. September 2002 - V ZB 30/02, BGHZ 152, 46 ff.).*)

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IBRRS 2012, 0156
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalterhaftung für Wasserschaden

LG Lüneburg, Beschluss vom 08.12.2011 - 9 S 16/11

1. Den Verwalter trifft kein Verschulden, wenn er nach einem gemeldeten Wasserschaden zuerst nur das Fenster repariert und es nach einem erfolgreichen Test dabei belässt und erst nach einem erneuten Wassereinbruch durch Regen bei Starkwind das Fenster endgültig austauscht.

2. Der Verwalter darf darauf vertrauen, dass der Hausmeister den Dichtigkeitstest durchgeführt hat, wenn dieser einen handschriftlichen Erledigungsvermerk vorlegt.

3. Kann der Austausch des Fensters nicht erfolgen, weil der Eigentümer abwesend ist, hat der Eigentümer selbst Vorkehrungen zu treffen, damit während seiner Abwesenheit kein erneuter Wassereinbruch erfolgen kann.

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IBRRS 2012, 0147
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalterhaftung für Wasserschaden

LG Lüneburg, Beschluss vom 03.11.2011 - 9 S 16/11

1. Den Verwalter trifft kein Verschulden, wenn er nach einem gemeldeten Wasserschaden zuerst nur das Fenster repariert und es nach einem erfolgreichen Test dabei belässt und erst nach einem erneuten Wassereinbruch durch Regen bei Starkwind das Fenster endgültig austauscht.

2. Der Verwalter darf darauf vertrauen, dass der Hausmeister den Dichtigkeitstest durchgeführt hat, wenn dieser einen handschriftlichen Erledigungsvermerk vorlegt.

3. Kann der Austausch des Fensters nicht erfolgen, weil der Eigentümer abwesend ist, hat der Eigentümer selbst Vorkehrungen zu treffen, damit während seiner Abwesenheit kein erneuter Wassereinbruch erfolgen kann.

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IBRRS 2012, 0146
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalterhaftung für Wasserschaden

AG Neustadt/Rübenberge, Urteil vom 11.02.2011 - 20 C 576/10

1. Den Verwalter trifft kein Verschulden, wenn er nach einem gemeldeten Wasserschaden zuerst nur das Fenster repariert und es nach einem erfolgreichen Test dabei belässt und erst nach einem erneuten Wassereinbruch durch Regen bei Starkwind das Fenster endgültig austauscht.

2. Kann der Austausch des Fensters nicht erfolgen, weil der Eigentümer abwesend ist, hat der Eigentümer selbst Vorkehrungen zu treffen, damit während seiner Abwesenheit kein erneuter Wassereinbruch erfolgen kann.

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IBRRS 2012, 0135
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Welche Gewährleistungsansprüche hat der einzelne Eigentümer?

OLG Hamm, Urteil vom 17.05.2010 - 19 U 68/09

1. Die Gewährleistungsrechte des einzelnen Wohnungseigentümers wegen Mängel am Gemeinschaftseigentum richten sich nach dem zwischen ihm und dem Bauträger geschlossenen Erwerbsvertrag, nicht nach dem Erwerbsvertrag desjenigen Miteigentümers, dessen Gewährleistungsrechte am weitesten beschränkt sind.

2. Zur Prozesstandschaft des Mitglieds einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von Rechten wegen Mängel am Gemeinschaftseigentum.

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IBRRS 2012, 0088
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gasentnahme: Vertrag kommt mit WEG zustande!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.12.2011 - 1 U 2/11

Verfügt ein Anwesen im Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft nur über einen Hausanschluss und steht fest, dass hierüber Gas entnommen wurde, kommt der Versorgungsvertrag in der Regel mit der Wohnungseigentümergemeinschaft zustande.*)

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IBRRS 2012, 0069
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Trotz Anfechtung: Eigentümerbeschlüsse sind umzusetzen!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 26.04.2011 - 2-13 T 39/11

1. Beschlüsse der Eigentümerversammlung dürfen trotz Anfechtung umgesetzt werden.*)

2. Dies gilt nur dann nicht, wenn sie durch einstweilige Verfügung einstweilen außer Kraft gesetzt werden.*)

3. Eine derartige einstweilige Verfügung ist nur zur Abwendung wesentlicher Nachteile für den anfechtenden Wohnungseigentümer zulässig.*)

4. Dem Vollziehungsinteresse der Gemeinschaft kommt grundsätzlich ein größeres Gewicht zu als dem Aussetzungsinteresse des anfechtenden Miteigentümers.*)

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IBRRS 2012, 0036
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter ist kein Erfüllungsgehilfe der Gemeinschaft!

LG Köln, Urteil vom 10.03.2011 - 29 S 60/10

Der Verwalter einer WEG nimmt seine Verpflichtungen aus § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG als eigene ihm vom Gesetz zugewiesene Aufgabe wahr und ist dabei im Übrigen für die gesamte Gemeinschaft tätig. Er ist kein Erfüllungsgehilfe der übrigen Wohnungseigentümer, wenn die WEG einem Miteigentümer (eventuell) einen Schaden hinzufügt.

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IBRRS 2012, 0032
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sind Rechtsverfolgungskosten Kosten der Verwaltung?

AG Bonn, Urteil vom 04.03.2011 - 104 C 351/10

Kosten der Rechtsverfolgung zwischen Wohnungseigentümer gehören nicht zu den Kosten der Verwaltung im Sinne der § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG in Verbindung mit § 16 Abs. 2 WEG. Nur die Kosten eines Rechtsstreits gegen Dritte zählen zu den Kosten der Verwaltung.

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IBRRS 2012, 0008
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wer ist nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG zu verklagen?

BGH, Urteil vom 11.11.2011 - V ZR 45/11

Zu verklagen sind nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG ausnahmslos sämtliche (übrigen) Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft.*)

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Online seit 2011

IBRRS 2011, 5313
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer gegen bauliche Maßnahme: Keine Kosten!

BGH, Urteil vom 11.11.2011 - V ZR 65/11

1. Stimmt ein Wohnungseigentümer einer baulichen Maßnahme gemäß § 22 Abs. 1 WEG nicht zu, ist er gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 WEG von den damit verbundenen Kosten befreit; es kommt nicht darauf an, ob seine Zustimmung gemäß § 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG erforderlich war oder nicht.*)

2. Er kann die Kostenfreistellung auch nach Bestandskraft des Beschlusses über die Durchführung der baulichen Maßnahme verlangen, sofern der Beschluss die Kostenverteilung nicht abschließend regelt.*)

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IBRRS 2011, 5244
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Erbbaurecht - Förderung wird nicht gewährt: Anpassung des Erbbauzinses möglich!

KG, Urteil vom 23.08.2011 - 4 U 158/08

1. Dem Erbbauberechtigten steht im Hinblick auf die vom Land Berlin nicht mehr gewährte Anschlussförderung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gegen die Erbbaurechtsverpflichtete als eine zu 100% landeseigene Gesellschaft des Landes B. ein Anspruch auf Anpassung des zu zahlenden Erbbauzinses zu, soweit die Parteien des Erbbaurechtsvertrages die Gewährung einer Anschlussförderung "mitdacht" haben und die sich als Äquivalent darstellenden und im Erbbaurechtsvertrag geregelten Verpflichtungen des Erbbauberechtigten zur Errichtung und Unterhaltung von Wohnraum im sozialen Wohnungsbau über den Zeitraum der 15-jährigen Erstförderung hinausgehen.*)

2. Die vom Land B. gezahlten Förderbeträge dienten dem Ausgleich einer durch staatliche Mietpreisbindung verursachten Unterdeckung, so dass der Erbbauberechtigte darauf vertrauen konnte, für den von den Parteien des Erbbaurechtsvertrages zugrunde gelegten Förderzeitraum von 30 Jahren nur die sich aus der Förderungsdegression ergebende preisrechtlich zulässige Miete erwirtschaften zu müssen.*)

3. Ausgangspunkt für die Ermittlung des angemessenen Senkungsbetrages ist nicht die entgangene hypothetische Anschlussförderung, sondern die sich aus dem als Differenz zwischen der tatsächlichen Kostenmiete und der nach Wegfall der förderungsbedingten Mietpreisbindung am Markt tatsächlich erzielbaren Miete ergebende Unterdeckung des Erbbauberechtigten.*)

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IBRRS 2011, 5242
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sanierungsfinanzierung durch Darlehen?

AG Ettlingen, Urteil vom 23.04.2010 - 4 C 17/09

Zur Zulässigkeit der Finanzierung einer Sanierungsmaßnahme durch Darlehen.

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IBRRS 2011, 5193
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Überwachung des Gemeinschaftseigentums mit Kameras

BGH, Urteil vom 21.10.2011 - V ZR 265/10

Zur Rechtsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Installation von Überwachungskameras auf einem privaten Grundstück das Persönlichkeitsrecht des Grundstücksnachbarn beeinträchtigt.

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IBRRS 2011, 5192
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anfechtungsklage: Korrekte Bezeichnung der Beklagten

BGH, Urteil vom 28.10.2011 - V ZR 39/11

1. werden in der Klageschrift als Beklagte die "die Wohnungseigentümer des Grundstücks ... " benannt, und nicht - was zutreffend gewesen wäre - "die übrigen Wohnungseigentümer des Grundstücks... ", so besteht gleichwohl kein Zweifel daran, dass Letzteres gemeint ist.

2. Eine Anfechtungsklage, die die Namen der beklagten Wohnungseigentümer nicht angibt, ist unzulässig. Dieser Fehler wird noch in der Berufung geheilt, wenn die erforderlichen Angaben dort vorliegen.

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IBRRS 2011, 5188
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Muss Gemeinschaft die Errichtung eines Handlaufs dulden?

LG Köln, Urteil vom 30.06.2011 - 29 S 246/10

1. Ausnahmsweise ist eine eigenständige Anfechtung des Geschäftsordnungsbeschlusses möglich, wenn der rechtswidrige Beschluss zur Geschäftsordnung über die gegenwärtige Versammlung hinaus auch Rechtswirkungen für künftige Versammlungen haben soll.

2. Eine öffentlichrechtliche Verpflichtung der Gemeinschaft zur Errichtung eines Handlaufes besteht nicht.

3. Es besteht eine Verpflichtung der anderen Eigentümer, die Errichtung eines Handlaufes zur Herstellung des barrierefreien Zuganges zu genehmigen bzw. zu dulden.

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IBRRS 2011, 5173
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Hausgeldschulden sind Nachlassverbindlichkeiten!

BGH, Urteil vom 04.11.2011 - V ZR 82/11

Gehört eine Eigentumswohnung zu dem Nachlass, weil sie der Testamentsvollstrecker für den Erben mit Nachlassmitteln erworben hat, sind die Hausgeldschulden, die während der Dauer der Testamentsvollstreckung fällig werden, Nachlassverbindlichkeiten.*)

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IBRRS 2011, 5159
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalterwiederbestellung: Nur bei Wahrung der Objektivität!

AG Tostedt, Urteil vom 06.05.2011 - 5 C 119/10

1. Der Verwalter muss in internen Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Eigentümern die Objektivität wahren, da er allen Eigentümern gleichermaßen zur ordnungsgemäßen Verwaltung verpflichtet ist.

2. Ist zu befürchten, dass der Verwalter die erforderliche Neutralität nicht entgegenbringt, indem er einen Eigentümer Dritten gegenüber in den Bereich des Querulantentums rückt und die Distanzierung von ihm empfiehlt, besteht ein wichtiger Grund gegen seine weitere Bestellung.

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IBRRS 2011, 5131
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sondernutzungsrecht: Bestimmtheitsgebot zu beachten!

LG Hamburg, Urteil vom 15.12.2010 - 318 S 185/09

Das sachenrechtliche "Bestimmtheitsgebot" ist auch bei der Begründung von Sondernutzungsrechten zu beachten. Die konkrete Größe und Lage der betroffenen Fläche muss nämlich in der zugrunde liegenden Vereinbarung bezeichnet werden.

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IBRRS 2011, 5085
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ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwert nach § 49a GKG wegen Verwalterabberufung

OLG Schleswig, Beschluss vom 21.11.2011 - 3 W 75/11

Für die Bewertung des Einzelinteresses des Wohnungseigentümers i.S.d. § 49a Abs. 1 S. 2 GKG, der im Klageweg die Ablehnung der Abberufung des Verwalters durch die Eigentümerversammlung angreift, ist der dreifache Betrag des auf ihn entfallenden Anteils an dem Honorar des Verwalters für dessen noch verbleibende Amtszeit eine praktikable Bemessungsgrundlage, die das Klägerinteresse sowohl bei einer kleineren als auch bei einer großen Zahl von Wohnungseigentümern angemessen abbildet und zugleich dem Justizgewährungsanspruch des einzelnen Wohnungseigentümers nicht entgegensteht.*)

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IBRRS 2011, 5029
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG-Versammlung: Jeder Dritte ist als Vertreter zuzulassen!

AG Niebüll, Urteil vom 15.06.2011 - 18 C 11/11

1. Jeder Dritte ist als Vertreter eines Wohnungseigentümers in der Versammlung zuzulassen, wenn nicht ausdrücklich Vertretungsbeschränkungen im Rahmen der Teilungserklärung festgelegt sind. Auch ist ein Wohnungseigentümer nicht gehindert, mehrere Vertreter zu bestellen, soweit er über mehrere Stimmrechte verfügt.

2. Einem Verwalter kann die Verfahrenskosten bereits nach Maßgabe des § 47 WEG a. F. bei vorsätzlicher Verhinderung der Versammlungsteilnahme eines Wohnungseigentümers bzw. Vertreters auferlegt werden, wenn dieses in Ansehung eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs gegen den Verwalter gerechtfertigt scheint.

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IBRRS 2011, 5013
BauträgerBauträger
Bauvertrag- SE wg. Nichterfüllung aufgrund v. Bauverzögerung

OLG Stuttgart, Urteil vom 26.04.2001 - 19 U 217/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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