Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6101 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2012, 0881OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2009 - 4 U 160/08
1. Ein Bauträger schuldet wie jeder andere Werkunternehmer den einzelnen Erwerbern im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk. Dies gehört zu der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit.
2. Sind nach der Baubeschreibung einer Senioren-Wohnanlage sämtliche Wohnungen barrierefrei und bequem über einen Aufzug erreichbar und keine Schwellen sowie Stolperfallen vorhanden, müssen auch die Zugänge zu Terrassen und Balkonen schwellenfrei ausgestaltet werden.
3. Eine Falschlieferung ist mit einem Mangel gleichzusetzen und berechtigt den Auftraggeber zur Minderung, ohne dass es darauf ankommt, dass der verwendete Baustoff gegenüber dem vertraglich vereinbarten Baumaterial in technischer Hinsicht nicht unterlegen ist. Denn Begriff des Mangels darf nicht rein objektiv - funktionsbezogen - verstanden werden. Er wird vielmehr subjektiv vom Vertragswillen der Parteien ("geschuldeter Werkerfolg") mitbestimmt. Nach dem subjektiven Fehlerbegriff können daher auch unerhebliche Abweichungen vom vertraglich vorausgesetzten Gebrauch, durch die die Gebrauchstauglichkeit objektiv nicht beeinträchtigt wird, einen Mangel darstellen.
4. Eine Klausel: "Grundlage der Bauausführung ist diese Baubeschreibung. Änderungen der Bauausführung, der Material- bzw. Baustoffauswahl, soweit sie gleichwertig sind, bleiben vorbehalten.", ist in einem Bauträgervertrag unwirksam.
5. Der Verlust von Gewährleistungsansprüchen tritt nur ein, wenn der Auftraggeber im Zeitpunkt der Abnahme positive Kenntnis von einem Mangel hat. Auf ein "Kennenmüssen" kommt es nicht an. Deshalb reicht es nicht aus, wenn der Auftraggeber das äußere Erscheinungsbild des Mangels wahrnimmt. Entscheidend ist das Wissen um die Fehlerhaftigkeit des Werks.
6. Loggien- oder Balkontüren sind stets Gemeinschaftseigentum und nicht sondereigentumsfähig. Dazu gehören auch die Bestandteile der nicht sonderrechtsfähigen Balkontüren, die diesen funktional zuzuordnen sind (hier: Türschwellen).
IBRRS 2012, 0818
BGH, Urteil vom 20.01.2012 - V ZR 55/11
Die vorzeitige Abberufung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen gravierender Pflichtverletzungen mit der Folge, dass den Wohnungseigentümern eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann, führt im Regelfall dazu, dass eine materiell-rechtliche Ermächtigung zu einem Forderungseinzug erlischt.*)
VolltextIBRRS 2012, 0816
LG Hamburg, Urteil vom 28.09.2011 - 318 S 25/11
Die Anfechtungskläger sind aber mit solchem Vorbringen präkludiert, das sie erst nach Ablauf der Frist des § 46 Abs. 1 S. 2 Halbsatz 2 WEG aktenkundig gemacht haben. Dazu zählt auch die Einwendung, dass der angegriffene Beschluss zu unbestimmt sei. Den Klägern vermag auch nicht die Einwendung zu helfen, die Unbestimmtheit des Beschlusses führe zu seiner Nichtigkeit.*)
VolltextIBRRS 2012, 0815
LG Berlin, Beschluss vom 04.10.2010 - 51 T 601/10
Bei der Vollstreckung gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft hat der Verwalter die eidesstattliche Versicherung abzugeben, auch wenn die Eigentümermehrheit dies ablehnt.
VolltextIBRRS 2012, 0814
AG Lehrte, Urteil vom 06.09.2011 - 9 C 387/10
Ein Mieter kann bei dem Bezug älterer Gebäude nicht erwarten, dass diese durchweg auf dem aktuellen technischen Stand der Wärmedämmung sind.
VolltextIBRRS 2012, 0772
BGH, Urteil vom 17.11.2011 - V ZB 134/11
Eine Sondervergütung des Verwalters für die Bearbeitung eines Rechtsstreits gegen einen Wohnungseigentümer gehört jedenfalls dann nicht zu den nach § 91 Abs. 1 ZPO zu erstattenden Kosten des Rechtsstreits, wenn der Verwalter die Ansprüche der WEG im eigenen Namen geltend macht.*)
VolltextIBRRS 2012, 0764
OLG Hamm, Beschluss vom 14.12.2011 - 15 W 476/11
Die Freistellung der Veräußerung von Wohnungseigentum vom Erfordernis der Beibringung eines Negativattestes der Gemeinde über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung eines Vorkaufsrechts gilt auch dann, wenn sämtliche Miteigentumsanteile einer Wohnungseigentumsanlage veräußert werden.*)
VolltextIBRRS 2012, 0757
BGH, Beschluss vom 22.09.2011 - I ZB 61/10
1. Dritte, die die eidesstattliche Versicherung für einen Schuldner abgeben sollen, sich dazu aber nicht für berechtigt oder verpflichtet halten, steht ein Widerspruchsrecht zu.*)
2. Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, die eidesstattliche Versicherung für die Wohnungseigentümergemeinschaft abzugeben.*)
VolltextIBRRS 2012, 0732
BGH, Urteil vom 13.01.2012 - V ZR 129/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0714
LG München I, Urteil vom 12.01.2012 - 36 S 6417/11
Grundsätzlich hat der einzelne Bruchteilseigentumsberechtigte am Wohnungseigentum das Recht, allein die Gültigkeit von Beschlüssen im Wege der Anfechtungsklage klären zu lassen. Die Berechtigung hierfür ist § 1011 BGB zu entnehmen und führt dazu, daß der alleine klagende Miteigentümer gesetzlicher Prozeßstandschafter der anderen Bruchteilseigentumsberechtigten ist. Die übrigen Bruchteilseigentumsberechtigten sind durch den alleine klagenden Miteigentümer nicht mitzuverklagen. Die Rechtskrafterstreckung auf sie kann durch eine Beiladung analog § 48 Abs. I S. 1 WEG erreicht werden.*)
VolltextIBRRS 2012, 0663
OLG Hamm, Beschluss vom 19.10.2011 - 15 W 348/11
Die im Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums eingetragene Bestimmung einer Teilungserklärung, dass die Veräußerung des Wohnungs- bzw. Teileigentums der Zustimmung des Verwalters bedarf, kann im Grundbuchverfahren nicht einschränkend dahin ausgelegt werden, dass der rechtsgeschäftliche Rückerwerb des Teileigentums aufgrund eines durch Vormerkung gesicherten, in das Belieben des Berechtigten gestellten Rückübertragungsanspruchs vom Zustimmungserfordernis nicht erfasst wird (Abgrenzung zu Senat NJW-RR 2011, 232).*)
VolltextIBRRS 2012, 0645
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.12.2011 - 20 W 70/11
Bei Geltung des Wertstimmrechts sind die Unterteilung eines Miteigentumsanteils und die Veräußerung eines Anteils ohne Einfluss auf die Stimmkraft und deshalb keine Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zu dem grundbuchrechtlichen Vollzug erforderlich. Neues Sondereigentum durch Unterteilung ist auch dann wirksam erfolgt und die Eintragung eines Amtswiderspruchs ausgeschlossen, wenn tatsächlich keine Abgeschlossenheit vorliegt.*)
VolltextIBRRS 2012, 0644
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 07.11.2011 - 5 W 214/11
Veräußern die beiden einzigen Wohnungseigentümer ihr Wohnungseigentum gleichzeitig, so unterfallen die Verfügungen nicht dem nach § 12 Abs. 1 WEG vereinbarten Zustimmungserfordernis.*)
VolltextIBRRS 2012, 0632
LG Itzehoe, Urteil vom 16.08.2011 - 11 S 42/10
Die nachträgliche Änderung eines im Erstbeschluss bestandskräftig festgelegten Verteilungsschlüssels kann nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse seit dem Zeitpunkt des Erstbeschlusses zumindest in einem wesentlichen Punkt verändert haben.
VolltextIBRRS 2012, 0630
BGH, Urteil vom 02.12.2011 - V ZR 113/11
Ein Beschluss über Wirtschaftsplan und Abrechnung begründet Verbindlichkeiten nur für und gegen die bei Beschlussfassung eingetragenen Wohnungseigentümer, nicht aber für deren Rechtsvorgänger, denn sonst läge insoweit ein - unzulässiger - Gesamtakt zu Lasten Dritter vor. Umgekehrt rechtfertigt sich die Verpflichtung der aktuellen Wohnungseigentümer im Zeitpunkt der Beschlussfassung aus § 16 Abs. 2 WEG.
VolltextIBRRS 2012, 0625
AG Freiburg, Urteil vom 20.02.2009 - 57 C 138/08
Die Durchbrechung der Außenmauer beim Kettenbungalow und die Installation eines Edelstahlkamins, der noch ein erhebliches Stück über das Flachdach hinausragt, stellt eine bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung aller Eigentümer bedarf, deren Rechte über das nach § 14 WEG hinaus zu duldende Maß beeinträchtigt ist.
VolltextIBRRS 2012, 0623
LG Braunschweig, Beschluss vom 08.02.2011 - 6 T 39/11
1. Nach § 49 a GKG ist der Streitwert grundsätzlich auf 50% des Gesamtinteresses aller Parteien und ihrer Beigeladenen festzusetzen; der Streitwert darf das Einzelinteresse des Klägers und seiner Beigeladenen nicht unterschreiten und das 5-fache dieses Betrages nicht überschreiten.
2. Für eine Korrektur auf einen Streitwert von 20-25 % und für die Anwendung der sog. Hamburger Formel besteht kein Raum.
VolltextIBRRS 2012, 0622
LG Aachen, Urteil vom 22.12.2009 - 12 O 101/09
Beim Hausgeld handelt es sich weder um Kosten noch um Lasten im Sinne des § 748 BGB.
VolltextIBRRS 2012, 0568
LG Itzehoe, Urteil vom 23.11.2010 - 11 S 55/09
1. Werden Erfassungsgeräte entgegen der Heizkostenverordnung nicht angebracht und kann deshalb nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, sind die Heiz- und Warmwasserkosten nach dem vereinbarten Verteilungsmaßstab, subsidiär gem. § 16 Abs. 2 WEG nach Miteigentumsanteilen umzulegen.
2. Um die Vorgaben der Heizkostenverordnung als Abrechnungsmaßstab zu etablieren, brauchen die Wohnungseigentümer wegen der Geltung der Heizkostenverordnung keine Entscheidung darüber zu treffen, ob verbrauchsabhängig abzurechnen ist. Beschlüsse oder eine Vereinbarung, wie abzurechnen ist, sind jedoch, da insoweit die Heizkostenverordnung mehrere Möglichkeiten eröffnet, notwendig.
VolltextIBRRS 2012, 0554
LG Bonn, Urteil vom 17.08.2011 - 5 S 77/11
1. Sämtliche unter § 16 Abs. 2 WEG fallenden Kosten der Verwaltung nehmen an dem bevorrechtigten Rang nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG teil
2. Die Prozesskosten einer Wohngeldklage zählen zu den Kosten der Verwaltung im Sinne des § 16 Abs. 2 WEG.
VolltextIBRRS 2012, 0550
OLG Zweibrücken, Urteil vom 02.02.2012 - 4 U 73/11
1. Bei der Behandlung von bereicherungsrechtlichen Vorgängen verbieten sich schematische Lösungen. Es sind Linie die Besonderheiten des einzelnen Falles für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung zu beachten.
2. Für die Beurteilung, ob bei Vermögensverschiebungen, an denen mehr als zwei Personen beteiligt sind, bereicherungsrechtlich eine "Leistung" vorliegt, und, bejahendenfalls, wer als Leistender zu gelten hat, kommt es entscheidend auf die tatsächlichen Zweckvorstellungen des Zuwendungsempfängers und des Zuwendenden im Zeitpunkt der Leistung an; stimmen diese nicht überein, ist eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht einer vernünftigen Person in der Lage des Zuwendungsempfängers geboten.
3. Tätigt ein Verwalter unberechtigterweise Hin- und Herüberweisungen von Buchgeldern zwischen den von ihm verwalteten Gemeinschaftskonten ist es für jeden einzelnen Bereicherungsanspruch der betroffenen Wohnungseigentümer im Einzelfall zu entscheiden, ob tatsächlich eine Leistung im rechtlichen Sinne vorliegt oder nicht.
VolltextIBRRS 2012, 5087
LG Köln, Urteil vom 24.11.2011 - 29 S 111/11
Die Notwendigkeit eines sog. "Vorratsbeschlusses", der die anderweitige Verwendung der Zahlungen auf die Instandhaltungsrücklage erfasst, kann nicht grundsätzlich verneint werden.
VolltextIBRRS 2012, 0541
LG Karlsruhe, Urteil vom 09.01.2012 - 11 S 61/09
Die Eigentümergemeinschaft kann von einem Eigentümer verlangen, einen ungenehmigten von ihm selbst eingebauten Kaminofen mit einem an der Hausaußenseite befindlichen Kaminabzugsrohr zu entfernen.
VolltextIBRRS 2012, 0470
LG Hamburg, Urteil vom 29.12.2010 - 318 S 120/10
Die Unterlassung der Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung wegen der Entscheidung nur einer einzigen Frage begründet keine schuldhafte Vertragsverletzung der Verwalterin, wenn es um unbedeutende und nicht eilbedürftige Entscheidungen handelt. In diesen Fällen ist es ausreichend und sachgerecht, wenn der Verwalter den Weg einer Beteiligung des Beirats wählt.
VolltextIBRRS 2012, 0455
OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.12.2011 - 20 W 321/11
Bei der Eintragung eines Eigentumswechsels im Grundbuch muss für die Wirksamkeit der nach § 12 WEG erforderlichen Zustimmung des Verwalters dessen Bestellung bis zu dem nach § 878 BGB maßgeblichen Zeitpunkt fortbestanden haben.*)
VolltextIBRRS 2012, 0447
LG Bückeburg, Urteil vom 07.12.2011 - 1 S 49/11
1. Einen Hauseigentümer trifft grundsätzlich nicht die Pflicht, Dritte durch spezielle Maßnahmen vor Dachlawinen zu schützen, wenn diese nicht vorgeschrieben sind.
2. Sofern besondere Umstände vorliegen, muss der Hauseigentümer je nach Notwendigkeit einerseits und Zumutbarkeit andererseits Maßnahmen zur Verhinderung der Schneelawinen ergreifen. Als besondere Umstände gelten dabei die allgemeine Schneelage des Ortes, die allgemeine Beschaffenheit des Gebäudes, die allgemein ortsüblichen Sicherheitsvorkehrungen, die allgemeinen örtlichen Verkehrsverhältnisse, die konkreten Schneeverhältnisse und Witterungslage sowie die konkrete Verkehrseröffnung
VolltextIBRRS 2012, 0423
AG Calw, Urteil vom 21.10.2011 - 9 C 825/10
1. Dem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft obliegt es zu überblicken, welche Beschlüsse die Wohnungseigentümer gefasst haben. Ist er hierzu nicht in der Lage, hat er sich auf eine Eigentümerversammlung zu versichern. Bis dahin ist ihm ein eigenmächtiges Handeln verwehrt.
2. Der Vergütungsanspruch des Verwalters, der nach seiner Abberufung weiterhin tätig ist, richtet sich dann nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn die Übernahme seiner Verwaltertätigkeiten dem mutmaßlichen Willen der Wohnungseigentümer entspricht.
VolltextIBRRS 2012, 0417
OLG Rostock, Beschluss vom 20.12.2011 - 3 W 67/09
Verwendet der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Hausgeldabrechnung einen fehlerhaften Umlageschlüssel und wird die Abrechnung von der Eigentümerversammlung genehmigt, ist dieser Beschluss nicht nichtig, sondern allenfalls fristgebunden anfechtbar.*)
VolltextIBRRS 2012, 0410
AG Essen, Urteil vom 20.06.2011 - 196 C 368/10
1. Kommen im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung mehrere Maßnahmen in Betracht, die den genannten Kriterien entsprechen, so ist es Sache der Wohnungseigentümergemeinschaft, durch Stimmenmehrheit eine Auswahl zu treffen.
2. Nach § 16 Abs. 4 WEG hat der einzelne Wohnungseigentümer nur dann einen Anpsruch auf abweichende Kostenverteilung im Einzelfall, wenn er auch eine generelle Kostenverteilung im Sinne des § 10 Abs. 2 Satz 3 durchsetzen könnte.
VolltextIBRRS 2012, 0409
AG Charlottenburg, Urteil vom 14.01.2011 - 73 C 145/10
Der Austausch eines vorhandenen Jägerzauns durch eine Zaunanlage mit integrierter Überwachungssensorik in einer geplanten Höhe von 2 Metern mit Übersteige- und Untergrabschutz ist eine bauliche Veränderung und nicht eine Maßnahme der Instandsetzung oder Instandhaltung.*)
VolltextIBRRS 2012, 0391
VG Hamburg, Urteil vom 05.04.2011 - 11 K 1866/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestehen keine öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzansprüche innerhalb der Gemeinschaft der Miteigentümer ein und desselben Grundstückes. Für eine öffentlich-rechtliche Nachbarklage eines Sondereigentümers fehlt daher regelmäßig die Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO.
VolltextIBRRS 2012, 0382
LG Köln, Urteil vom 11.08.2011 - 29 S 285/10
1. Eine werktags betriebene Bertreuung von Kleinkindern ist keine reine Wohnnutzung und bedarf der Zustimmung des Verwalters.
2. Lärmbelastung und anfallende Müllentsorgungskosten durch die vermehrte Anzahl von Windeln stellen weitere Nachteile für die übrigen Wohnungseigentümer dar.
VolltextIBRRS 2012, 0379
AG Dortmund, Urteil vom 30.03.2010 - 512 C 75/09
Ist nach der Teilungserklärung die Überlassung der Eigentumswohnung an Dritte nur mit Einwilligung des Verwalters gestattet, kann diese auch von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden.
VolltextIBRRS 2012, 0346
LG Hamburg, Urteil vom 14.09.2011 - 318 S 138/10
1. Die Teilanfechtung eines Beschlusses über die Erhebung einer Sonderumlage ist unzulässig.
2. Mithin ist ein Beschluss über die Verwalterentlastung lediglich insgesamt - nicht teilweise - anfechtbar.
VolltextIBRRS 2012, 0342
LG Stuttgart, Beschluss vom 05.08.2011 - 10 S 22/11
Der Beschwerdegegenstand richtet sich nur nach dem Betrag, um den der Berufungskläger durch das Urteil der ersten Instanz in seinem Recht verkürzt zu sein behauptet und in dessen Höhe er mit seinem Berufungsantrag die Abänderung der Urteils beantragt.
VolltextIBRRS 2012, 0320
KG, Beschluss vom 21.10.2011 - 9 W 22/11
1. Gegen eine Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Rechtsmittelgericht ist die Beschwerde zum Oberlandesgericht statthaft.*)
2. Verfolgt ein klagender Wohnungseigentümer mit der Anfechtung der Bestellung (bzw. Beauftragung) eines WEG-Verwalters nicht finanzielle Interessen sondern wegen einer Störung des Vertrauensverhältnisses zum Verwalter allein die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verwaltung der Gemeinschaft, ist das Einzelinteresse des Klägers im Sinne von § 49 a Absatz 1 GKG regelmäßig mit 1.000 Euro zu bewerten, wenn konkrete, wegen der Verwaltung durch den abgelehnten Verwalter befürchtete finanzielle Nachteile, nach denen der Wert der Anfechtung der Verwalterbestellung bemessen werden könnte, nicht erkennbar sind.*)
VolltextIBRRS 2012, 0319
OLG München, Beschluss vom 21.11.2011 - 34 Wx 357/11
Ein Sondernutzungsrecht, das den Gebrauch von Gemeinschaftseigentum betrifft, kann nicht dem bloßen Bruchteil eines Wohnungs- oder Teileigentümers übertragen werden.*)
VolltextIBRRS 2012, 0300
BGH, Urteil vom 21.10.2011 - V ZR 75/11
Das an einer Doppelstockgarage gebildete Sondereigentum erstreckt sich auf die dazugehörige Hebeanlage, wenn durch diese keine weitere Garageneinheit betrieben wird.*)
VolltextIBRRS 2012, 0260
OLG Schleswig, Beschluss vom 03.08.2011 - 2 W 2/11
Die Belastung eines Sondernutzungsrechts an einem einzelnen Gegenstand außerhalb der Wohnung (hier: einem Pkw-Stellplatz) durch eine Grunddienstbarkeit ist nicht zulässig.
VolltextIBRRS 2012, 0256
LG München I, Beschluss vom 06.06.2011 - 36 S 18712/10 WEG
1. Beim Austausch des Bodenbelags kommt es auf die im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes gültige DIN-Norm an, nicht auf die im Zeitpunkt des Umbaus jeweils maßgebliche DIN-Norm.
2. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn erhebliche und wesentliche Umbauten im Sondereigentum stattgefunden hätten; hierzu zählt der bloße Austausch des Bodenbelags nicht.
VolltextIBRRS 2012, 0249
OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.01.2012 - 13 W 38/11
1. Gegen die Festsetzung des Streitwerts in Wohnungseigentumssachen durch das Landgericht als Berufungsgericht findet gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 GKG i.V.m. § 66 Abs. 3 Satz 2 GKG die Beschwerde an das Oberlandesgericht statt.*)
2. Bei der Bestimmung des Streitwerts gemäß § 49a GKG steht dem Gericht - auch dem Beschwerdegericht - ein pflichtgemäß auszuübendes Ermessen zu. Anders verhält es sich lediglich in einem Verfahren der weiteren Beschwerde, in dem nur (noch) gerügt werden kann, dass die Entscheidung des Beschwerdegerichts auf einer Verletzung des Rechts im Sinne der §§ 546, 547 ZPO beruht (§ 66 Abs. 4 Satz 2 GKG i.V.m. § 68 Abs. 1 Satz 5 GKG) und folgerichtig anstelle einer eigenständigen Ermessensausübung lediglich zu prüfen ist, ob ein Ermessensnicht- oder -fehlgebrauch vorliegt.*)
3. Wird ein Beschluss über die Genehmigung einer Jahresabrechnung insgesamt angefochten und steht somit die gesamte Jahresabrechnung im Streit, bestimmt sich das Interesse der Parteien und aller Beigeladenen i.S.d. § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG dennoch grundsätzlich nicht nach dem gesamten Nennbetrag der in der Abrechnung als Ausgaben eingestellten Kosten. Hieran hat sich auch durch das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze vom 26. März 2007 (BGBl. I, Seite 370) nichts geändert (ebenso OLG Koblenz, Beschluss vom 30. August 2010, 1 W 54/10, ZMR 2011, 56; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 17. Juni 2010, 9 W 34/10, ZMR 2010, 873; a.A. OLG Bamberg, Beschluss vom 29. Juli 2010, 3 W 94/10, ZMR 2011, 887).*)
VolltextIBRRS 2012, 0207
OLG München, Beschluss vom 24.01.2011 - 15 U 4931/10
1. Die bloße Mitteilung über ein gegen einen Wohnungseigentümer gerichtetes Zwangsversteigerungsverfahren kann noch nicht als schwerwiegende Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruchs des betroffenen Eigentümers angesehen werden.*)
2. Für die übrigen Wohnungseigentümer besteht insoweit ein berechtigtes Informationsinteresse, weil eine Zwangsversteigerung in der Regel auf wirtschaftliche Schwierigkeiten des Vollstreckungsschuldners hindeutet und ein Hinweis auf eventuell bevorstehende Zahlungsausfälle sein kann, die dann von den übrigen Eigentümern aufgefangen werden müssten. Die übrigen Eigentümer haben ein Interesse daran, sich hierauf gegebenenfalls rechtzeitig einstellen zu können, und zwar auch dann, wenn es bislang noch zu keinen Zahlungsausfällen gekommen ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 0178
BGH, Urteil vom 21.12.2011 - VIII ZR 262/09
Um die Lieferung von Fernwärme handelt es sich nur dann, wenn der Energieversorger/Energiedienstleister hohe Investitionen vorzunehmen hat, um seine Vertragspflicht zur Wärmelieferung erfüllen zu können. Hieran fehlt es regelmäßig, wenn der Energieversorger/Energiedienstleister sich im Wesentlichen lediglich dazu verpflichtet, eine bereits vorhandene, im Eigentum des Kunden stehende funktionstüchtige Heizungsanlage für ein symbolisches Entgelt anzupachten, zu warten und zu betreiben (im Anschluss an BGH, Urteile vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 229/88, BGHZ 109, 118; vom 15. Februar 2006 - VIII ZR 138/05, NJW 2006, 1667).*)
VolltextIBRRS 2012, 0177
BGH, Urteil vom 02.12.2011 - V ZR 74/11
Der teilende Eigentümer kann sich in der Teilungserklärung ermächtigen lassen, bei Verkauf der Wohnungseigentumseinheiten dem jeweiligen Erwerber das Sondernutzungsrecht an bestimmten Flächen einzuräumen und dessen Inhalt näher zu bestimmen.*)
VolltextIBRRS 2012, 0176
BGH, Urteil vom 28.10.2011 - V ZR 253/10
Auch nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der ab dem 1. Juli 2007 geltenden Fassung stellt es keine unzulässige Beschränkung der Bestellung oder Abberufung des Verwalters dar, wenn das Kopfprinzip durch Vereinbarung zugunsten des Objekt- oder des Wertprinzips abbedungen worden ist (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 19. September 2002 - V ZB 30/02, BGHZ 152, 46 ff.).*)
VolltextIBRRS 2012, 0156
LG Lüneburg, Beschluss vom 08.12.2011 - 9 S 16/11
1. Den Verwalter trifft kein Verschulden, wenn er nach einem gemeldeten Wasserschaden zuerst nur das Fenster repariert und es nach einem erfolgreichen Test dabei belässt und erst nach einem erneuten Wassereinbruch durch Regen bei Starkwind das Fenster endgültig austauscht.
2. Der Verwalter darf darauf vertrauen, dass der Hausmeister den Dichtigkeitstest durchgeführt hat, wenn dieser einen handschriftlichen Erledigungsvermerk vorlegt.
3. Kann der Austausch des Fensters nicht erfolgen, weil der Eigentümer abwesend ist, hat der Eigentümer selbst Vorkehrungen zu treffen, damit während seiner Abwesenheit kein erneuter Wassereinbruch erfolgen kann.
VolltextIBRRS 2012, 0147
LG Lüneburg, Beschluss vom 03.11.2011 - 9 S 16/11
1. Den Verwalter trifft kein Verschulden, wenn er nach einem gemeldeten Wasserschaden zuerst nur das Fenster repariert und es nach einem erfolgreichen Test dabei belässt und erst nach einem erneuten Wassereinbruch durch Regen bei Starkwind das Fenster endgültig austauscht.
2. Der Verwalter darf darauf vertrauen, dass der Hausmeister den Dichtigkeitstest durchgeführt hat, wenn dieser einen handschriftlichen Erledigungsvermerk vorlegt.
3. Kann der Austausch des Fensters nicht erfolgen, weil der Eigentümer abwesend ist, hat der Eigentümer selbst Vorkehrungen zu treffen, damit während seiner Abwesenheit kein erneuter Wassereinbruch erfolgen kann.
VolltextIBRRS 2012, 0146
AG Neustadt/Rübenberge, Urteil vom 11.02.2011 - 20 C 576/10
1. Den Verwalter trifft kein Verschulden, wenn er nach einem gemeldeten Wasserschaden zuerst nur das Fenster repariert und es nach einem erfolgreichen Test dabei belässt und erst nach einem erneuten Wassereinbruch durch Regen bei Starkwind das Fenster endgültig austauscht.
2. Kann der Austausch des Fensters nicht erfolgen, weil der Eigentümer abwesend ist, hat der Eigentümer selbst Vorkehrungen zu treffen, damit während seiner Abwesenheit kein erneuter Wassereinbruch erfolgen kann.
VolltextIBRRS 2012, 0135
OLG Hamm, Urteil vom 17.05.2010 - 19 U 68/09
1. Die Gewährleistungsrechte des einzelnen Wohnungseigentümers wegen Mängel am Gemeinschaftseigentum richten sich nach dem zwischen ihm und dem Bauträger geschlossenen Erwerbsvertrag, nicht nach dem Erwerbsvertrag desjenigen Miteigentümers, dessen Gewährleistungsrechte am weitesten beschränkt sind.
2. Zur Prozesstandschaft des Mitglieds einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von Rechten wegen Mängel am Gemeinschaftseigentum.
VolltextIBRRS 2012, 0088
OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.12.2011 - 1 U 2/11
Verfügt ein Anwesen im Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft nur über einen Hausanschluss und steht fest, dass hierüber Gas entnommen wurde, kommt der Versorgungsvertrag in der Regel mit der Wohnungseigentümergemeinschaft zustande.*)
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