Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6101 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IBRRS 2012, 0069LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 26.04.2011 - 2-13 T 39/11
1. Beschlüsse der Eigentümerversammlung dürfen trotz Anfechtung umgesetzt werden.*)
2. Dies gilt nur dann nicht, wenn sie durch einstweilige Verfügung einstweilen außer Kraft gesetzt werden.*)
3. Eine derartige einstweilige Verfügung ist nur zur Abwendung wesentlicher Nachteile für den anfechtenden Wohnungseigentümer zulässig.*)
4. Dem Vollziehungsinteresse der Gemeinschaft kommt grundsätzlich ein größeres Gewicht zu als dem Aussetzungsinteresse des anfechtenden Miteigentümers.*)
VolltextIBRRS 2012, 0036
LG Köln, Urteil vom 10.03.2011 - 29 S 60/10
Der Verwalter einer WEG nimmt seine Verpflichtungen aus § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG als eigene ihm vom Gesetz zugewiesene Aufgabe wahr und ist dabei im Übrigen für die gesamte Gemeinschaft tätig. Er ist kein Erfüllungsgehilfe der übrigen Wohnungseigentümer, wenn die WEG einem Miteigentümer (eventuell) einen Schaden hinzufügt.
VolltextIBRRS 2012, 0032
AG Bonn, Urteil vom 04.03.2011 - 104 C 351/10
Kosten der Rechtsverfolgung zwischen Wohnungseigentümer gehören nicht zu den Kosten der Verwaltung im Sinne der § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG in Verbindung mit § 16 Abs. 2 WEG. Nur die Kosten eines Rechtsstreits gegen Dritte zählen zu den Kosten der Verwaltung.
VolltextIBRRS 2012, 0008
BGH, Urteil vom 11.11.2011 - V ZR 45/11
Zu verklagen sind nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG ausnahmslos sämtliche (übrigen) Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft.*)
VolltextOnline seit 2011
IBRRS 2011, 5313BGH, Urteil vom 11.11.2011 - V ZR 65/11
1. Stimmt ein Wohnungseigentümer einer baulichen Maßnahme gemäß § 22 Abs. 1 WEG nicht zu, ist er gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 WEG von den damit verbundenen Kosten befreit; es kommt nicht darauf an, ob seine Zustimmung gemäß § 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG erforderlich war oder nicht.*)
2. Er kann die Kostenfreistellung auch nach Bestandskraft des Beschlusses über die Durchführung der baulichen Maßnahme verlangen, sofern der Beschluss die Kostenverteilung nicht abschließend regelt.*)
VolltextIBRRS 2011, 5244
KG, Urteil vom 23.08.2011 - 4 U 158/08
1. Dem Erbbauberechtigten steht im Hinblick auf die vom Land Berlin nicht mehr gewährte Anschlussförderung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gegen die Erbbaurechtsverpflichtete als eine zu 100% landeseigene Gesellschaft des Landes B. ein Anspruch auf Anpassung des zu zahlenden Erbbauzinses zu, soweit die Parteien des Erbbaurechtsvertrages die Gewährung einer Anschlussförderung "mitdacht" haben und die sich als Äquivalent darstellenden und im Erbbaurechtsvertrag geregelten Verpflichtungen des Erbbauberechtigten zur Errichtung und Unterhaltung von Wohnraum im sozialen Wohnungsbau über den Zeitraum der 15-jährigen Erstförderung hinausgehen.*)
2. Die vom Land B. gezahlten Förderbeträge dienten dem Ausgleich einer durch staatliche Mietpreisbindung verursachten Unterdeckung, so dass der Erbbauberechtigte darauf vertrauen konnte, für den von den Parteien des Erbbaurechtsvertrages zugrunde gelegten Förderzeitraum von 30 Jahren nur die sich aus der Förderungsdegression ergebende preisrechtlich zulässige Miete erwirtschaften zu müssen.*)
3. Ausgangspunkt für die Ermittlung des angemessenen Senkungsbetrages ist nicht die entgangene hypothetische Anschlussförderung, sondern die sich aus dem als Differenz zwischen der tatsächlichen Kostenmiete und der nach Wegfall der förderungsbedingten Mietpreisbindung am Markt tatsächlich erzielbaren Miete ergebende Unterdeckung des Erbbauberechtigten.*)
VolltextIBRRS 2011, 5242
AG Ettlingen, Urteil vom 23.04.2010 - 4 C 17/09
Zur Zulässigkeit der Finanzierung einer Sanierungsmaßnahme durch Darlehen.
VolltextIBRRS 2011, 5193
BGH, Urteil vom 21.10.2011 - V ZR 265/10
Zur Rechtsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Installation von Überwachungskameras auf einem privaten Grundstück das Persönlichkeitsrecht des Grundstücksnachbarn beeinträchtigt.
VolltextIBRRS 2011, 5192
BGH, Urteil vom 28.10.2011 - V ZR 39/11
1. werden in der Klageschrift als Beklagte die "die Wohnungseigentümer des Grundstücks ... " benannt, und nicht - was zutreffend gewesen wäre - "die übrigen Wohnungseigentümer des Grundstücks... ", so besteht gleichwohl kein Zweifel daran, dass Letzteres gemeint ist.
2. Eine Anfechtungsklage, die die Namen der beklagten Wohnungseigentümer nicht angibt, ist unzulässig. Dieser Fehler wird noch in der Berufung geheilt, wenn die erforderlichen Angaben dort vorliegen.
VolltextIBRRS 2011, 5188
LG Köln, Urteil vom 30.06.2011 - 29 S 246/10
1. Ausnahmsweise ist eine eigenständige Anfechtung des Geschäftsordnungsbeschlusses möglich, wenn der rechtswidrige Beschluss zur Geschäftsordnung über die gegenwärtige Versammlung hinaus auch Rechtswirkungen für künftige Versammlungen haben soll.
2. Eine öffentlichrechtliche Verpflichtung der Gemeinschaft zur Errichtung eines Handlaufes besteht nicht.
3. Es besteht eine Verpflichtung der anderen Eigentümer, die Errichtung eines Handlaufes zur Herstellung des barrierefreien Zuganges zu genehmigen bzw. zu dulden.
VolltextIBRRS 2011, 5173
BGH, Urteil vom 04.11.2011 - V ZR 82/11
Gehört eine Eigentumswohnung zu dem Nachlass, weil sie der Testamentsvollstrecker für den Erben mit Nachlassmitteln erworben hat, sind die Hausgeldschulden, die während der Dauer der Testamentsvollstreckung fällig werden, Nachlassverbindlichkeiten.*)
VolltextIBRRS 2011, 5159
AG Tostedt, Urteil vom 06.05.2011 - 5 C 119/10
1. Der Verwalter muss in internen Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Eigentümern die Objektivität wahren, da er allen Eigentümern gleichermaßen zur ordnungsgemäßen Verwaltung verpflichtet ist.
2. Ist zu befürchten, dass der Verwalter die erforderliche Neutralität nicht entgegenbringt, indem er einen Eigentümer Dritten gegenüber in den Bereich des Querulantentums rückt und die Distanzierung von ihm empfiehlt, besteht ein wichtiger Grund gegen seine weitere Bestellung.
VolltextIBRRS 2011, 5131
LG Hamburg, Urteil vom 15.12.2010 - 318 S 185/09
Das sachenrechtliche "Bestimmtheitsgebot" ist auch bei der Begründung von Sondernutzungsrechten zu beachten. Die konkrete Größe und Lage der betroffenen Fläche muss nämlich in der zugrunde liegenden Vereinbarung bezeichnet werden.
VolltextIBRRS 2011, 5085
OLG Schleswig, Beschluss vom 21.11.2011 - 3 W 75/11
Für die Bewertung des Einzelinteresses des Wohnungseigentümers i.S.d. § 49a Abs. 1 S. 2 GKG, der im Klageweg die Ablehnung der Abberufung des Verwalters durch die Eigentümerversammlung angreift, ist der dreifache Betrag des auf ihn entfallenden Anteils an dem Honorar des Verwalters für dessen noch verbleibende Amtszeit eine praktikable Bemessungsgrundlage, die das Klägerinteresse sowohl bei einer kleineren als auch bei einer großen Zahl von Wohnungseigentümern angemessen abbildet und zugleich dem Justizgewährungsanspruch des einzelnen Wohnungseigentümers nicht entgegensteht.*)
VolltextIBRRS 2011, 5029
AG Niebüll, Urteil vom 15.06.2011 - 18 C 11/11
1. Jeder Dritte ist als Vertreter eines Wohnungseigentümers in der Versammlung zuzulassen, wenn nicht ausdrücklich Vertretungsbeschränkungen im Rahmen der Teilungserklärung festgelegt sind. Auch ist ein Wohnungseigentümer nicht gehindert, mehrere Vertreter zu bestellen, soweit er über mehrere Stimmrechte verfügt.
2. Einem Verwalter kann die Verfahrenskosten bereits nach Maßgabe des § 47 WEG a. F. bei vorsätzlicher Verhinderung der Versammlungsteilnahme eines Wohnungseigentümers bzw. Vertreters auferlegt werden, wenn dieses in Ansehung eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs gegen den Verwalter gerechtfertigt scheint.
VolltextIBRRS 2011, 5013
OLG Stuttgart, Urteil vom 26.04.2001 - 19 U 217/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4940
OLG Köln, Beschluss vom 10.12.1990 - 16 Wx 134/90
Der Begriff des Rechtsstreits i. S. von § WEG § 25 WEG § 25 Absatz V WEG schließt auch ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren ein.
VolltextIBRRS 2011, 4906
OLG Hamm, Beschluss vom 16.07.2002 - 21 W 1/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4759
AG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 19.08.2009 - 4 C 345/08
1. Die Abrechnung ist fehlerhaft, wenn eine Gesamtübersicht aller eingenommenen Gelder fehlt.
2. Die Änderung eines vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels ist nur durch Vereinbarung sämtlicher betroffener Wohnungseigentümer möglich. Ein Mehrheitsbeschluss ist nichtig.
VolltextIBRRS 2011, 4701
BGH, Urteil vom 12.12.1968 - VII ZR 18/66
Zu der Frage, ob die Sachmängelansprüche der Erwerber von Wohnungseigentum an einem erst zu erstellenden Gebäude sich nach Kauf- oder Werkvertragsrecht richten.*)
VolltextIBRRS 2011, 4688
LG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2011 - 25 S 56/10
1. Das Rechtsschutzinteresse für die Anfechtung eines Beschlusses entfällt bei inhaltsgleichem bestandskräftigem Zweitbeschluss.
2. Wenn von den in der Versammlung anwesenden Eigentümern keine Rüge hinsichtlich der Anwesenheit eines an sich nicht Teilnahmeberechtigten bei der Eigentümerversammlung erhoben wird, kann diesem Verhalten der Eigentümer jedenfalls ein stillschweigender Verzicht auf die Einhaltung der Nichtöffentlichkeit entnommen werden.
3. Allein aus dem Fehlen einer Beschlussfeststellung im Protokoll lässt sich regelmäßig noch nicht schließen, dass ein Beschluss nicht zustande gekommen ist, im Zweifel wird vielmehr bei einem protokollierten klaren Abstimmungsergebnis von einer konkludenten Beschlussfeststellung auszugehen sein.
VolltextIBRRS 2011, 4680
LG Köln, Urteil vom 30.06.2011 - 29 S 263/10
Auch wenn der schuldrechtlicher Anspruch auf Herstellung des in der Teilungserklärung angelegten Sondereigentums verjährt ist, steht dem Berechtigten ein unverjährbares dingliches Recht auf Herstellung des ursprünglich vorgesehenen Zustandes zu. Die übrigen Miteigentümer haben dies zu dulden.
VolltextIBRRS 2011, 4676
LG Hamburg, Urteil vom 29.12.2010 - 318 S 101/10
1. Bezüglich der Einführung einer verbrauchsabhängigen Abrechnung von Kaltwasserkosten und den Einbau von Kaltwasserzählern verfügen die Wohnungseigentümer aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts über einen Ermessensspielraum, der es ihnen ermöglicht, alle für und gegen eine verbrauchsabhängige Abrechnung sprechenden Umstände abzuwägen.
2. Die Umstände des Einzelfalls können im Wege der Ermessensreduktion dazu führen, dass nur die verbrauchsabhängige Kostenverteilung ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. Das ist namentlich u. a. dann der Fall, wenn der Einbau von Wasserzählern gesetzlich vorgeschrieben ist.
VolltextIBRRS 2011, 4670
LG München I, Beschluss vom 11.11.2011 - 1 S 12752/11 WEG
1. Auch wenn es mehrfach zu Diebstählen und Sachbeschädigungen in der Tiefgarage gekommen ist, die vermutlich von unbefugten Eindringlichen begangen worden sind, dürfen die Wohnungseigentümer keine Videoüberwachung der Tiefgarage beschließen, da die Videoüberwachung der Tiefgarage eine erhebliche Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte darstellt.
2. Für eine Abschreckung reicht es vielmehr, Warnschilder und Kameraattrappen aufzustellen.
VolltextIBRRS 2011, 4667
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.11.2010 - 20 W 309/07
Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung, die vorsieht, dass bei Durchführung von Reparaturen der Verwalter einen Anspruch auf Zusatzvergütung, die sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure berechnet, hat, ist wegen Verstoßes gegen § 20 Abs. 2 WEG nichtig.
VolltextIBRRS 2011, 4665
LG Düsseldorf, Urteil vom 18.05.2011 - 25 S 79/10
Der Kläger muss zur Vermeidung eines materiellrechtlichen Ausschlusses innerhalb der Anfechtungsfrist zumindest den wesentlichen tatsächlichen Kern der Gründe vortragen, auf die er die Anfechtung stützt. Ein Nachschieben von neuen Gründen nach Ablauf der Frist ist ausgeschlossen.
VolltextIBRRS 2011, 4659
AG München, Urteil vom 27.05.2011 - 482 C 893/10
1. Auch wenn es mehrfach zu Diebstählen und Sachbeschädigungen in der Tiefgarage gekommen ist, die vermutlich von unbefugten Eindringlichen begangen worden sind, dürfen die Wohnungseigentümer keine Videoüberwachung der Tiefgarage beschließen, da die Videoüberwachung der Tiefgarage eine erhebliche Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte darstellt.
2. Für eine Abschreckung reicht es vielmehr, Warnschilder und Kameraattrappen aufzustellen.
VolltextIBRRS 2011, 4559
OLG Bamberg, Beschluss vom 29.07.2010 - 3 W 94/10
1. § 49 a Abs. 1 Satz 1 GKG ist das Ergebnis der Intention des Gesetzgebers, klare Vorgaben hinsichtlich der Streitwertfestsetzung zu machen, um den Streitwert und das danach zu berechnende Kostenrisiko für die Beteiligten anders als nach der alten Regelung kalkulierbar zu machen.
2. Dieser Intention und dem Bestreben, gegenüber der Regelung des § 48 WEG a.F. zu reduzierteren Streitwerten zu gelangen, trägt § 49 a GKG dadurch Rechnung, dass er den Streitwert nach Abs. 1 Satz 1 von vorneherein auf 50% des Interesses der Parteien und aller Beigeladenen an der Entscheidung begrenzt und in Satz 2 und 3 weitere Ober- und Untergrenzen setzt.
VolltextIBRRS 2011, 4558
OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2011 - 15 Wx 582/10
1. Allein dadurch, dass im Aufteilungsplan abgeschlossene Räume (im Kellergeschoss) mit einer Ziffer gekennzeichnet werden, kann Sondereigentum nicht begründet werden, wenn die Beschreibung des Sondereigentums in der Aufteilungserklärung sprachlich so abschließend gefasst ist, dass sie die lediglich im Aufteilungsplan mit Ziffern gekennzeichneten Räume gerade nicht erfasst.*)
2. Wird das Wohnungseigentum später in der Weise unterteilt, dass an den gekennzeichneten Kellerräumen selbständiges Sondereigentum begründet wird, so ist die dies vollziehende Grundbucheintragung, die zur Bezeichnung des Sondereigentums sowohl auf die ursprüngliche als auch die (unterteilende) Teilungserklärung Bezug nimmt, im Sinne des § 53 Abs. 1 S. 2 GBO inhaltlich unzulässig und muss gelöscht werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 4553
LG Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2011 - 11 S 7/10
Eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft nach § 5a GmbHG ist als Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft jedenfalls dann ungeeignet, wenn das nach Abzug der Gründungskosten zur Verfügung stehende Kapital eine Inanspruchnahme des Verwalters auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen regelmäßig wirtschaftlich ins Leere laufen lässt. Etwas anderes kann etwa bei Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme oder sonstiger Sicherheitsleistung gelten.
VolltextIBRRS 2011, 4552
LG München I, Urteil vom 30.06.2011 - 36 S 18551/10
Die Einschaltung eines Rechtsschutzversicherers berührt nicht die an einen Beschlussanfechtungskläger zu stellenden Anforderungen hinsichtlich der Förderung einer alsbaldigen Zustellung.*)
VolltextIBRRS 2011, 4544
AG Offenbach, Beschluss vom 04.02.2011 - 330 C 84/09
1. Der in einem Verfahren nach § 43 WEG unterlegene Prozessgegner muss einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Reisekosten eines auswärtigen Anwalts nicht erstatten.
2. Das gilt auch für die Kosten eines Terminvertreters des auswärtigen Hauptbevollmächtigten der Wohnungseigentümergemeinschaft.
3. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Anwalt seinen Kanzleisitz am Ort der auswärtigen Hausverwaltung der Eigentümergemeinschaft hat.
VolltextIBRRS 2011, 4537
LG München I, Urteil vom 20.06.2011 - 1 S 23256/10
1. Werden in mehreren hintereinander unter einem TOP gefassten Beschlüssen diverse einzelne Baumaßnahmen beschlossen, die alle das Ziel haben, eine Gewerbeeinheit umzubauen, darf nicht nur jede einzelne Teilbaumaßnahme für sich allein, isoliert betrachtet und auf Nachteile gemäß § 14 Nr. 1 WEG hin untersucht werden. Es ist dabei vielmehr auch das Gesamtvorhaben insgesamt zu beurteilen (Anschluss an BayObLG NJW-RR 1992, 272).*)
2. Nachteile infolge der Umbaumaßnahmen sind nicht allein schon deswegen unvermeidlich im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG, weil der Umbau erforderlich ist, um die betroffene Sondereigentumseinheit wirtschaftlich rentabel nutzen zu können. Das gilt auch, wenn die angestrebte Nutzung noch von der Teilungserklärung gedeckt wäre.*)
3. Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass bauliche Änderungen der Zustimmung des Verwalters bedürfen, ist diese Regelung regelmäßig dahin auszulegen, dass dieses Erfordernis zusätzlich zur, nicht anstelle von der Zustimmungspflicht der Eigentümer nach §§ 22 Abs. 1, 14 Nr. 1 WEG besteht.*)
VolltextIBRRS 2011, 4530
KG, Beschluss vom 18.10.2011 - 1 W 570/11
Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass ein Eigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums außer bei Veräußerung an einen Verwandten der Zustimmung des Verwalters bedarf, so erfasst die Ausnahme nicht die Veräußerung an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter sämtlichst Verwandte des Veräußerers sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 4529
KG, Beschluss vom 18.10.2011 - 1 W 569/11
Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass ein Eigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums außer bei Veräußerung an einen Verwandten der Zustimmung des Verwalters bedarf, so erfasst die Ausnahme nicht die Veräußerung an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter sämtlichst Verwandte des Veräußerers sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 4528
KG, Beschluss vom 18.10.2011 - 1 W 567/11
Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass ein Eigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums außer bei Veräußerung an einen Verwandten der Zustimmung des Verwalters bedarf, so erfasst die Ausnahme nicht die Veräußerung an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter sämtlichst Verwandte des Veräußerers sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 4527
KG, Beschluss vom 18.10.2011 - 1 W 566/11
Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass ein Eigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums außer bei Veräußerung an einen Verwandten der Zustimmung des Verwalters bedarf, so erfasst die Ausnahme nicht die Veräußerung an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter sämtlichst Verwandte des Veräußerers sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 4526
KG, Beschluss vom 18.10.2011 - 1 W 568/11
Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass ein Eigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums außer bei Veräußerung an einen Verwandten der Zustimmung des Verwalters bedarf, so erfasst die Ausnahme nicht die Veräußerung an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter sämtlichst Verwandte des Veräußerers sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 4525
KG, Beschluss vom 25.10.2011 - 1 W 479/11
Wollen die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Teilfläche ihres Wohnungseigentumsgrundstücks abtrennen und veräußern, so müssen sie hierzu nicht sämtliche Sondereigentumsrechte, sondern nur diejenigen im Bereich der abzutrennenden Teilfläche aufheben. Dabei etwa entstehende isolierte Miteigentumsanteile müssen mit einem oder mehreren anderen Miteigentumsanteilen am Restgrundstück verbunden werden. Das gilt auch, wenn das Gebäude, das im Bereich der abzuschreibenden Teilfläche liegen sollte, noch nicht erbaut ist, die Wohnungsgrundbuchblätter jedoch schon angelegt sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 4495
LG Köln, Urteil vom 28.04.2011 - 29 S 112/10
1. Nach der herrschenden Fälligkeitstheorie ist derjenige zur Zahlung verpflichtet, der im Zeitpunkt der Beschlussfassung im Grundbuch eingetragen ist, so dass der Verwalter nur demjenigen gegenüber abzurechnen hat, der im Grundbuch zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Abrechnung eingetragen ist. Grundsätzlich ist dabei davon auszugehen, dass die Abrechnung objektbezogen erfolgt, so dass der Name des Voreigentümers in der Jahresabrechnung eine "rechtlich unbeachtliche Falschbezeichnung" ist.
2. Wenn aber mehr als 2 Jahre nach dem Eigentumsübergang weiterhin Abrechnungen zur Beschlussfassung vorgelegt werden, die ausdrücklich an den Voreigentümer adressiert sind, so kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Wohnungseigentümer mit ihrer Beschlussfassung entgegen der ausdrücklichen Bezeichnung in den Abrechnungen denjenigen zur Zahlung verpflichten wollten, der zu diesem Zeitpunkt im Grundbuch als Eigentümer eingetragen war.
VolltextIBRRS 2011, 4491
AG Kiel, Urteil vom 07.07.2011 - 108 C 341/10
1. Sofern die Gemeinschaftsordnung die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung von Balkonen den Sondereigentümern der betroffenen Balkone auferlegt, tragen die jeweiligen Sondereigentümer sämtliche Kosten für die Instandhaltung/Instandsetzung, mithin auch Instandhaltungs-/Instandsetzungskosten an Teilen des Balkons, die zwingend Gemeinschaftseigentum sind.
2. Eine abweichende Kostenverteilung im Sinne von § 16 Abs. 4 WEG dahingehend, dass die Instandhaltungs-/Instandsetzungskosten nicht nur auf die betroffenen Sondereigentümer umgelegt werden, sondern auf alle Eigentümer, mithin auch auf diejenigen, deren Wohnung über keinen Balkon verfügt, kann wirksam nicht beschlossen werden, da dabei der Gebrauch oder die Gebrauchsmöglichkeiten nicht berücksichtigt werden.
VolltextIBRRS 2011, 4482
AG Stadthagen, Urteil vom 15.04.2011 - 41 C 278/08 (VII)
1. Die Vorlage einer aktuellen Eigentümerliste kann bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vorgelegt werden.
2. Ohne Bedeutung ist es, das vorher bereits einmal mündlich verhandelt und auch zwischendurch das schriftliche Verfahren angeordnet worden war. Urteil des LG Lüneburg vom 29.09.2011, AZ: 5 S 34/11.
VolltextIBRRS 2011, 4481
LG Lüneburg, Urteil vom 29.09.2011 - 5 S 34/11
1. Die Vorlage einer aktuellen Eigentümerliste kann bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vorgelegt werden.
2. Ohne Bedeutung ist es, dass vorher bereits einmal mündlich verhandelt und auch zwischendurch das schriftliche Verfahren angeordnet worden war.
VolltextIBRRS 2011, 4463
BGH, Urteil vom 14.10.2011 - V ZR 56/11
Von dem Stimmrechtsverbot nach § 25 Abs. 5 Alt. 2 WEG werden nur Abstimmungen über Beschlussgegenstände erfasst, die verfahrensrechtliche Maßnahmen betreffen, worunter insbesondere Beschlüsse über die Einleitung des Rechtsstreits, die Art und Weise der Prozessführung und die Frage der verfahrensrechtlichen Beendigung fallen; dass eine Beschlussfassung Auswirkungen auf den Rechtsstreit in materiell-rechtlicher Hinsicht hat oder haben kann, genügt nicht.*)
VolltextIBRRS 2011, 4415
OLG Köln, Beschluss vom 18.07.2011 - W 146/11
Rechtsdienstleistung ist nach § 2 Abs. 1 RDG jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert, wie etwa die Auseinandersetzung mehrerer Immobilien und Nachlassgegenstände einer Erbengemeinschaft.
VolltextIBRRS 2011, 4330
BGH, Urteil vom 16.09.2011 - V ZR 236/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4310
LG Hamburg, Beschluss vom 07.06.2010 - 318 T 12/08
Es ist in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer selbst, für Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum zu sorgen. Verpflichtung des Verwalters ist es nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG, die erforderlichen Maßnahmen festzustellen, die Wohnungseigentümer zu unterrichten und eine Entscheidung der Eigentümer herbeizuführen. Verletzt der Verwalter seine Prüfungs-, Kontroll-, Überwachungs- und Hinweispflichten, haftet er gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. einzelnen Wohnungseigentümern für den dadurch eingetretenen Schaden aus Verletzung des Geschäftsbesorgungsvertrages (§§ 675, 280 BGB).
VolltextIBRRS 2011, 4275
KG, Beschluss vom 18.10.2011 - 1 W 571/11
Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass ein Eigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums außer bei Veräußerung an einen Verwandten der Zustimmung des Verwalters bedarf, so erfasst die Ausnahme nicht die Veräußerung an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter sämtlichst Verwandte des Veräußerers sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 4252
BGH, Urteil vom 07.03.1989 - XI ZR 25/88
Hat eine Wohnungsverwaltungsgesellschaft in Unkenntnis der Tatsache, daß die Wohnungseigentümergemeinschaft bei Abschluß des Verwaltervertrags nicht rechtswirksam vertreten war, die Hausverwaltung besorgt, steht ihr aus Geschäftsführung ohne Auftrag gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft ein Anspruch auf Aufwendungsersatz zu.
VolltextIBRRS 2011, 4244
KG, Beschluss vom 25.10.2011 - 1 W 480/11
Wollen die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Teilfläche ihres Wohnungseigentumsgrundstücks abtrennen und veräußern, so müssen sie hierzu nicht sämtliche Sondereigentumsrechte, sondern nur diejenigen im Bereich der abzutrennenden Teilfläche aufheben. Dabei etwa entstehende isolierte Miteigentumsanteile müssen mit einem oder mehreren anderen Miteigentumsanteilen am Restgrundstück verbunden werden. Das gilt auch, wenn das Gebäude, das im Bereich der abzuschreibenden Teilfläche liegen sollte, noch nicht erbaut ist, die Wohnungsgrundbuchblätter jedoch schon angelegt sind.*)
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