Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6101 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 4243KG, Beschluss vom 06.10.2011 - 1 W 477/11
Die Bestellung des ersten Verwalters in der Teilungserklärung ist auch ohne Grundbucheintragung wirksam, wenn sämtliche Sondernachfolger der Bestellung zugestimmt haben.*)
VolltextIBRRS 2011, 4226
BGH, Urteil vom 21.02.1991 - V ZB 13/90
Macht die Teilungserklärung die Veräußerung des Wohnungseigentums von der Zustimmung des Verwalters abhängig, so gilt dies auch für die Veräußerung aus der Hand des teilenden Eigentümers nach Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft.*)
VolltextIBRRS 2011, 4179
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 17.05.2011 - 2-9 S 54/10
1. Die Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs des einzelnen Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft setzt keine vorherige Befassung der Wohnungseigentümerversammlung voraus. Die vorherige Befassung der Versammlung der Wohnungseigentümer mit einem auf deren Mitwirkung an einer ordnungsgemäßen Verwaltung gerichteten Antrag ist vielmehr Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage nach § 21 Abs.4 WEG oder der Gestaltungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG.
2. Während der Zahlungsanspruch gemäß § 14 Nr.4 WEG (bzw. §§ 280, 278 BGB) sich gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft (als Verband) richtet, besteht der Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung gegenüber den Wohnungseigentümern.
VolltextIBRRS 2011, 4154
BGH, Urteil vom 16.09.2011 - V ZR 3/11
1. Den Wohnungseigentümern ist bei Änderungen des Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt. Sie dürfen jeden Maßstab wählen, der den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer angemessen ist und insbesondere nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner führt (Bestätigung von BGH, IMR 2011, 285).
2. Gemessen daran ist die Umstellung des mangels anderweitiger Vereinbarung geltenden gesetzlichen Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 2 WEG, der eine Verteilung der Kosten nach Miteigentumsanteilen vorsieht, auf einen flächenabhängigen Verteilungsmaßstab nicht zu beanstanden.
VolltextIBRRS 2011, 4056
BGH, Urteil vom 14.01.2005 - V ZR 260/03
Kaufvertrag ist infolge fehlerhafter Rentabilitätsberechung nicht sittenwidrig.
VolltextIBRRS 2011, 4048
OLG München, Beschluss vom 09.08.2011 - 34 Wx 248/11
Zum grundbuchmäßigen Nachweis der Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung (§ 12 WEG) durch Eigentümerbeschluss.*)
VolltextIBRRS 2011, 4038
LG München I, Urteil vom 17.02.2011 - 36 S 79/10
1. Ein Beschluss über die Begründung einer Zahlungspflicht für Wohnungseigentümer ist mangels den Eigentümern zukommender Beschlusskompetenz ohne Weiteres als nichtig anzusehen.
2. Nicht möglich ist es, ohne Kostenverteilung und Saldenbildung bestimmte Beträge im Beschlusswege festzusetzen, auch wenn dies als "Ergänzung (der jeweiligen) Jahresabrechnung" etikettiert wird. Es handelt sich dabei mitnichten um den Beschluss über eine Jahresabrechnung, sondern um die Festlegung einer im übrigen nicht näher überprüfbaren Zahlungspflicht.
VolltextIBRRS 2011, 4027
AG Landsberg, Beschluss vom 10.05.2011 - 1 C 1146/10
1. Ein Beschluss, in dem die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt, Kosten für ein von einem einzelnen Eigentümer beauftragtes Gutachten für Mängel am Gemeinschaftseigentum zu übernehmen, entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.
2. Der Ausschluss des Bauträger-Eigentümers entsprechend § 25 Abs. 5 WEG ist rechtmäßig.
3. Auch im Übrigen wäre ein Beschluss wegen des Ausschlusses nur anfechtbar, wenn sich die Stimme des Bauträger-Eigentümers auf das Beschlussergebnis ausgewirkt hätte.
VolltextIBRRS 2011, 3988
LG Köln, Urteil vom 17.03.2011 - 29 S 194/10
Bei der Überprüfung der Anfechtung der Verwalterbestellung sind strengere Maßstäbe anzulegen als bei einem Antrag auf Abberufung. Dies folgt daraus, dass das Gericht den Mehrheitswillen bei der Verwalterwahl berücksichtigen muss.
VolltextIBRRS 2011, 3987
LG Köln, Urteil vom 18.02.2010 - 29 S 140/09
1. Jeder Miteigentümer hat einen, nicht vor einer vorherigen Beschlussfassung der Gemeinschaft abhängigen, individuellen Anspruch darauf, Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu nehmen. Die Unterlagen sind grundsätzlich am Ort der Verwaltung einzusehen.
2. Im Rahmen der Einsichtnahme hat der Wohnungseigentümer grundsätzlich gegen Kostenerstattung einen Anspruch auf Fertigung von Kopien, da es ihm in aller Regel nicht zugemutet werden kann, handschriftliche Aufzeichnungen zu fertigen. Ein Anspruch auf Zusendung von Kopien der gewünschten Unterlagen - gegen Kostenerstattung - besteht hingegen nicht.
3. Bei dem Anspruch auf Auskunft und Einsichtnahme in einen internen Bericht des Verwaltungsbeirates handelt es sich um einen gemeinschaftsbezogenen Anspruch, der grundsätzlich von einem einzelnen Wohnungseigentümer nicht geltend gemacht werden kann.
4. Die Wohnungseigentümer können nur gemeinschaftlich einen Anspruch auf Auskunft über den Stand der Verwaltungshandlungen geltend machen.
5. Es besteht kein individueller Auskunftsanspruch bezüglich Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan.
VolltextIBRRS 2011, 3986
LG Dortmund, Urteil vom 10.03.2011 - 11 S 148/10
1. Ein Schadensersatzanspruch aus §§ 280 Abs. 1 BGB i. V. m. 10 ff. WEG, § 823 Abs. 1 BGB wegen eigenmächtigen Baumschnitts ist ein gemeinschaftsbezogener Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft, den der Verband geltend machen kann.
2. Wenn der ursprüngliche Zustand des Baumes nicht wiederhergestellt werden kann, steht es der Gemeinschaft frei, auch die zum Ausgleich der Wertminderung geleistete bzw. zu leistende Summe zumindest vorläufig im Gemeinschaftsvermögen zu belassen, um ggf. Folgekosten des Schadensereignisses hiervon bestreiten zu können. Eine solche Vorgehensweise entspricht ohne weiteres ordnungsgemäßer Verwaltung.
VolltextIBRRS 2011, 3975
AG Langenfeld, Urteil vom 15.12.2010 - 64 C 52/10
Die einzelnen Sondereigentümer sind verpflichtet, selbst dafür Sorge zu tragen, von den Ankündigungen der Termine zur Ablesung der Heizverbrauchserfassungsgeräte Kenntnis zu erlangen. Der Verwalter ist nicht verpflichtet, für jeden nur denkbaren Sonderfall dafür zu sorgen, dass allgemeine Informationen auch jedem Sondereigentümer zur Kenntnis gelangen.
VolltextIBRRS 2011, 3974
LG Hamburg, Urteil vom 25.05.2011 - 318 S 21/11
1. Ein Wohnungseigentümer, der sich an der Beratung und Abstimmung über den einheitlichen Beschlussantrag zu einem TOP beteiligt, ohne die Nichteinhaltung des § 23 Abs. 2 WEG zu rügen, kann nicht im Wege der Anfechtungsklage Ladungsfehler einwenden.
2. Die Belastung eines Teils der Wohnungseigentümer mit den Kosten einer Instandsetzungsmaßnahme kommt in Betracht, wenn die belasteten Wohnungseigentümer von dem Gemeinschaftseigentum einen eigennützigen Gebrauch machen oder machen können, der den von den Kosten freigestellten Wohnungseigentümern nicht oder so nicht möglich ist. Am Dach des Gebäudes haben grundsätzlich alle Wohnungseigentümer den gleichen Gebrauchsanteil, so dass § 16 Abs. 4 WEG unanwendbar ist.
IBRRS 2011, 3962
LG München I, Urteil vom 08.08.2011 - 1 S 4470/11
Auch eine gesondert erstellt Heizkostenabrechnung muss in der Jahresgesamt- und in den Jahreseinzelabrechnungen berücksichtigt und es müssen zumindest in den Jahreseinzelabrechnungen Jahresendsalden ausgewiesen werden. Andernfalls widersprechen sowohl die gesonderte Heizkostenabrechnung als auch die Jahresrestabrechnung einer ordnungsgemäßen Verwaltung und sind für unwirksam zu erklären.*)
VolltextIBRRS 2011, 3961
LG München I, Urteil vom 27.06.2011 - 1 S 1062/11 WEG
1. Ob ein Negativbeschluss einer späteren positiven Beschlussfassung entgegensteht, ist durch objektiv-normative Auslegung zu bestimmen. Eine Sperrwirkung wird demnach regelmäßig nicht gegeben sein, wenn sich der Beschluss in einer reinen Ablehnung des gestellten Antrages erschöpft.*)
2. Eine Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung, welche die Instandhaltung und Instandsetzung u.a. der Außenfenster einer Sondereigentumseinheit mit Ausnahme des Außenanstrichs dem jeweiligen Sondereigentümer auferlegt, ist grundsätzlich dahingehend auszulegen, dass von ihr auch eine erstmalige Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes erfasst wird, jedenfalls soweit es um die Behebung anfänglicher Baumängel geht (entgegen OLG München NZM 2007, 522 f.).*)
IBRRS 2011, 3896
LG Landau, Beschluss vom 15.04.2011 - 3 S 4/11
1. Im Unterschied zu Veranden, Loggien, Balkonen und Dachterrassen, denen die Sondereigentumsfähigkeit zugesprochen wird, wenn sie mit Sondereigentumsräumen durch ihren einzigen Zugang verbunden sind, fehlt einer ebenerdigen Terrassenfläche, die nicht einmal seitlich umschlossen ist, die für das Sondereigentum erforderliche Raumeigenschaft.
2. Pflanzen (hier: Glyzinien), die im Bereich einer solchen Terrassenfläche in das Erdreich eingepflanzt sind, sind damit wesentliche Bestandteile des Grundstücks und stehen deshalb im Gemeinschaftseigentum.
VolltextIBRRS 2011, 3892
LG München I, Urteil vom 08.08.2011 - 1 S 809/11
1. In einem Beschlussanfechtungsverfahren kann ein zunächst mitverklagter Miteigentümer grundsätzlich auch noch nach Ablauf der Anfechtungsfrist gemäß § 46 I WEG dem Rechtsstreit auf Klägerseite als Nebenintervenient beitreten (Anschluss an BGH NJW 2009, 2132, Tz. 21).*)
2. Aus § 16 IV WEG ergibt sich keine Beschlusskompetenz für allgemeine, über eine Einzelfallregelung hinausgehende Änderungen des Kostenverteilungsschlüssels für Instandhaltungen und Instandsetzungen (Anschluss an BGH NJW 2010, 2654, Tz. 15).*)
3. Eine Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels nach § 16 III WEG oder § 16 IV WEG bedarf eines ausdrücklichen Änderungsbeschlusses (Anschluss an BGH NJW 2010, 2654, Tz. 16).*)
VolltextIBRRS 2011, 3856
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.05.2010 - 5 W 96/10-39
Die Eintragung der Einräumung eines Gebrauchsrechts für eine Photovoltaikanlage bedarf keiner Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger.*)
VolltextIBRRS 2011, 3855
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.05.2010 - 5 W 95/10-38
Die Eintragung der Einräumung eines Gebrauchsrechts für eine Photovoltaikanlage bedarf keiner Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger.*)
VolltextIBRRS 2011, 3854
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.05.2010 - 5 W 94/10-37
Die Eintragung der Einräumung eines Gebrauchsrechts für eine Photovoltaikanlage bedarf keiner Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger.*)
VolltextIBRRS 2011, 3852
LG Hamburg, Urteil vom 11.02.2011 - 318 S 121/10
Die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung, mit der ein Beschluss der Eigentümerversammlung für ungültig erklärt wird, steht einer erneuten Beschlussfassung über denselben Gegenstand nicht entgegen, da sich die materielle Rechtskraft der Entscheidung nur auf den konkreten, für ungültig zu erklärenden Beschluss erstreckt.
VolltextIBRRS 2011, 3851
LG Hamburg, Urteil vom 01.09.2010 - 318 S 128/09
Durch Zuschlag im Rahmen der Zwangsversteigerung wird allein das erworben, was im Grundbuch eingetragen ist, und zwar auch dann, wenn das Grundbuch unrichtig ist.
VolltextIBRRS 2011, 3837
LG Hamburg, Urteil vom 22.12.2010 - 318 S 207/09
1. Der Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB ist ein Anspruch, der der Verjährung unterliegt. Der Beseitigungsanspruch ist gerade kein Anspruch aus eingetragenem Recht im Sinne des § 902 BGB, der von der Verjährung ausgenommen ist.
2. Zwar ist der Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung während der Mietzeit unverjährbar. Jedoch gilt dies nicht für den Fall, dass zwei Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft um eine Beseitigungspflicht nach § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB streiten.
VolltextIBRRS 2011, 3836
LG Berlin, Beschluss vom 01.12.2010 - 82 T 548/10
Die Kostenbegrenzungsregelung des § 50 WEG ist bei mehreren getrennt durch verschiedene beauftragte Rechtsanwälte erhobenen Anfechtungsklagen, die später verbunden werden, auf Klägerseite nicht anwendbar.
VolltextIBRRS 2011, 3835
LG Braunschweig, Urteil vom 21.09.2010 - 6 S 113/10 (041)
1. Ein Beschluss, in dem es inhaltlich um die Versagung der Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung einer Wohnung geht, ist nichtig, wenn ein wichtiger Grund für die Versagung der Zustimmung nicht vorliegt.
2. Die Gefahr der Majorisierung durch den Erwerber stellt keinen wichtigen Versagungsgrund dar. Der bloße Umstand, dass die Miteigentumsanteile anwachsen, gibt keinen Anlass zu der Annahme, dass infolge dessen die Rechte der anderen Wohnungseigentümer nicht beachtet werden und der Wohnungseigentümergemeinschaft Schaden zugefügt wird.
VolltextIBRRS 2011, 3803
LG Hamburg, Urteil vom 10.09.2010 - 318 S 24/09
1. Der einzelne Wohnungseigentümer hat i.d.R. keinen Anspruch auf Herausgabe der Schlüssel zum Heizungsraum ausschließlich an den Verwalter.*)
2. Das Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche umfasst auch die übliche gärtnerische Pflege (Rückschnitt, Entfernung von Pflanzen und Neuanpflanzung).*)
3. Ein "Trampelpfad" im Sondernutzungsbereich ist keine bauliche Veränderung; dassselbe gilt für die geringe Vergrößerung der Terrasse.*)
4. Das Ersetzen eines alten Holzzaunes ist dem Sondernutzungsberechtigten gestattet.*)
5. Schwer vermeidbare Staubentwicklungen muss der Mietwohnungseigentümer dulden.*)
6. Zur teilgewerblichen Nutzung eines ehemaligen Schwimmbads.*)
VolltextIBRRS 2011, 3795
AG Hamburg, Urteil vom 13.04.2010 - 102D C 125/08
1. Die Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung einer Wohnung ist pflichtwidrig, wenn es für diese Verweigerung keinen wichtigen Grund gibt.
2. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn ein ausländischer Erwerber die Benenung eines inländischen Zustellbevollmächtigten verweigert, obwohl die Teilungserklärung dies vorsieht.
VolltextIBRRS 2011, 3793
LG München I, Beschluss vom 22.02.2011 - 13 T 2375/11
Zur Verjährung eines Anspruchs auf Einräumung eines (vorbehaltenen) Nießbrauchs bei einer 1971 an die Kinder erfolgten Grundstücksschenkung.*)
VolltextIBRRS 2011, 3792
OLG München, Urteil vom 16.11.2010 - 9 U 2342/10
1. Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft, alle bisher festgestellten und hinzukommenden Mängel gegenüber dem Bauträger vorzutragen und für den Fall, dass diese nicht beseitigt werden, den Verwalter mit der (gerichtlichen) Geltendmachung von Mängelansprüchen zu beauftragen und zu bevollmächtigen, ist ausreichend genau.
2. Der Mangelbegriff im Werkvertragsrecht ist nicht verschuldensabhängig. Der Besteller hat uneingeschränkt Anspruch auf Mangelbeseitigung, selbst wenn der Mangel nicht auf ein Verschulden des Unternehmers zurückgeht oder dieser schuldlos die wahre Mangelursache nicht erkennt.
3. Die Verjährung von Mängelansprüchen wird durch die Zustellung eines Antrags auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens auch dann gehemmt, wenn der Antragsteller ein bestimmtes Mangelsymptom in seinem Antrag unter einer nicht zutreffenden Überschrift genannt und dadurch in einen nicht zutreffenden Ursachenzusammenhang gestellt hat. Die Mangelursachen muss der Besteller nicht mitteilen und darf sie auch irrtümlich falsch angeben.
VolltextIBRRS 2011, 3784
LG Hamburg, Urteil vom 18.08.2010 - 318 S 77/09
1. Ein Streit über die Ungültigerklärung eines Beschlusses über die Verwalterabberufung erledigt sich nicht dadurch, dass der Zeitraum für die Bestellung abgelaufen ist, jedenfalls dann nicht, wenn der Abberufungsbeschluss zugleich auch den Beschluss über die Kündigung des Verwaltervertrages enthält und auch der abberufene Verwalter den Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses gestellt hat, weil der Abberufungsbeschluss und die damit verbundene Kündigung des Vertrages Auswirkungen auf die Vergütung des abberufenen Verwalters haben können (vgl. OLG München, ZMR 2006, 472).*)
2. Soweit der abberufene Verwalter zugleich Wohnungseigentümer ist und er in dieser Eigenschaft die Ungültigerklärung verlangt, fehlt ihm nach Ablauf der ursprünglichen Amtszeit des Verwalters das Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung des Abberufungsbeschlusses - und der damit zusammenhängenden Beschlussfassungen -, weil die vorzeitige Abberufung den anfechtenden Wohnungseigentümer nicht mehr in seinen Rechten verletzt; der abberufene Verwalter könnte seine Aufgaben und Pflichten nicht mehr wahrnehmen.*)
3. Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung kann bei der gebotenen objektiven Auslegung in zulässiger Weise von den in § 24 Abs. 2 WEG genannten Anforderungen abweichen, z. B. auf ein Schriftformerfordernis i. S. von § 126 BGB verzichten.*)
VolltextIBRRS 2011, 3783
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 28.07.2010 - 14 S 438/10
1. Zu den Voraussetzungen, unter denen der Beschluss der Wohnungseigentümer bezüglich der Umstellung von Öl-Zentral-Heizung auf Fernwärme als modernisierende Instandsetzung i. S. des § 22 Abs. 3 i. V. mit § 21 Abs. 3 WEG angesehen werden kann.*)
2. Eine "modernisierte Instandsetzung" kann über die bloße Reparatur oder Wiederherstellung des früheren Zustands hinausgehen, selbst wenn der Ersatz in modernerem Zustand beschafft wird. Voraussetzung hierfür ist, dass die Neuerung die technisch bessere oder wirtschaftlich sinnvollere Lösung gegenüber derjenigen darstellt, die sich auf die Wiederherstellung des mangelfreien Zustands beschränkt.*)
VolltextIBRRS 2011, 3758
AG Tettnang, Urteil vom 21.04.2011 - 4 C 1132/10
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist berechtigt, das Recht zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums an sich zu ziehen.
VolltextIBRRS 2011, 3730
BGH, Beschluss vom 15.09.2011 - V ZB 39/11
Dem Rechtsanwalt, der die übrigen Wohnungseigentümer in einem Beschlussanfechtungsprozess vertritt, steht die Mehrvertretungsgebühr nach Nr. 1008 VV RVG zu.
VolltextIBRRS 2011, 3728
OLG Koblenz, Beschluss vom 30.09.2010 - 14 W 540/10
1. Aufträge verschiedener Wohnungseigentümer können ein- und dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit betreffen, obwohl sie verschiedene Gegenstände zum Inhalt haben. Verfolgen Wohnungseigentümer jeweils eigene Belange und sind die geltend gemachten Ansprüche individuell zu beurteilen, handelt es sich gleichwohl gebührenrechtlich um dieselbe Angelegenheit, wenn das Klageverlangen inhaltlich und von seiner Zielrichtung her in einem inneren Zusammenhang steht, der einen einheitlichen Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit ergibt.
2. Sofern die Wohnungseigentümer nicht als teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft klagen, sind sie mehrere Personen i. S. v. 1008 VV - RVG. Soweit der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist, erhöht sich daher die Verfahrensgebühr.
VolltextIBRRS 2011, 3727
OLG Koblenz, Beschluss vom 30.09.2010 - 14 W 539/10
1. Aufträge verschiedener Wohnungseigentümer können ein- und dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit betreffen, obwohl sie verschiedene Gegenstände zum Inhalt haben. Verfolgen Wohnungseigentümer jeweils eigene Belange und sind die geltend gemachten Ansprüche individuell zu beurteilen, handelt es sich gleichwohl gebührenrechtlich um dieselbe Angelegenheit, wenn das Klageverlangen inhaltlich und von seiner Zielrichtung her in einem inneren Zusammenhang steht, der einen einheitlichen Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit ergibt.
2. Sofern die Wohnungseigentümer nicht als teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft klagen, sind sie mehrere Personen i. S. v. 1008 VV - RVG. Soweit der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist, erhöht sich daher die Verfahrensgebühr.
VolltextIBRRS 2011, 3684
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2011 - 20 W 156/11
1. Nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG ist der Eintragungsbewilligung als Anlage unter anderem eine Bescheinigung der Baubehörde beizufügen, dass die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 WEG vorliegen. Ohne hinreichende Abgeschlossenheitsbescheinigung darf kein Grundbucheintragung erfolgen, da diese formelle Eintragungsvoraussetzung ist.*)
2. Das Grundbuchamt hat die formellen Voraussetzungen des Aufteilungsplans und der Abgeschlossenheitsbescheinigung zu überprüfen.*)
3. Die beantragte Eintragung ist nur zu vollziehen, wenn Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung keine offensichtliche Unrichtigkeit oder Widersprüchlichkeit enthalten. Das Grundbuchamt hat keine Ermittlungen darüber anzustellen, ob die technischen Voraussetzungen für die Richtigkeit vorliegen, sondern offenbare Irrtümer und Abweichungen zu beanstanden.*)
VolltextIBRRS 2011, 3680
OLG München, Beschluss vom 23.09.2011 - 34 Wx 247/11
Der einem Sondereigentum (Wohnung) vorgelagerte Balkon ist auch ohne gesonderte Erklärung Bestandteil dieses Sondereigentums, so dass an ihm ein Sondernutzungsrecht für dessen Eigentümer nicht begründet werden kann.*)
VolltextIBRRS 2011, 3661
KG, Urteil vom 23.11.2010 - 7 U 8/09
1. Die Abgrenzung nach § 5 Abs. 2 WEG gilt auch bei Wohnungseigentumsanlagen, die sich aus mehreren Häusern zusammensetzen. Jeder Wohnungseigentümer hat deshalb aus seinem Erwerbsvertrag einen eigenen Anspruch auf die mangelfreie Herstellung des gesamten Gemeinschaftseigentums. Dementsprechend ist bei der Beurteilung der Gewichtigkeit der Mängel nicht lediglich auf eine einzelne Wohnung oder das betreffende Haus abzustellen, sondern auf sämtliche zur Wohnungseigentumsanlage gehörende Gebäude.
2. Eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ist nicht deshalb unwirksam, wenn sie zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem die Wohnungseigentümergemeinschaft die das Gemeinschaftseigentum betreffenden Gewährleistungsansprüche an sich gezogen hat. Denn der Erwerber von Wohnungseigentum ist berechtigt, seine individuellen Ansprüche aus dem Vertrag mit dem Veräußerer selbständig zu verfolgen, solange durch sein Vorgehen gemeinschaftsbezogene Interessen der Wohnungseigentümer oder schützenswerte Interessen des Veräußerers nicht beeinträchtigt sind. Das gilt jedenfalls für den Fall, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft von dem Veräußerer ebenfalls Mängelbeseitigung fordert und noch keine weiteren Maßnahmen beschlossen hat, sondern noch verhandelt.
3. Im Zweifel ist anzunehmen, dass sich Verhandlungen über Mängel am Gemeinschaftseigentum und damit die Hemmung der Verjährung auf alle Ansprüche erstrecken, die sich aus diesem Sachverhalt für den Gläubiger ergeben können. Gläubiger und damit Verhandlungsberechtigte sind zunächst die Inhaber der Gewährleistungsansprüche, also die einzelnen Erwerber/Miteigentümer. Denn die Rechte wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums stehen den Erwerbern aus den mit dem Veräußerer jeweils geschlossenen Verträgen zu.
4. Werden Verhandlungen über Mängel am Gemeinschaftseigentum von dem Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft geführt, wird die Verjährung der den einzelnen Erwerbern zustehenden Mängelbeseitigungsansprüche gemäß § 203 BGB gehemmt. Da die durch den Verwalter vertretene Wohnungseigentümergemeinschaft selbst nicht Anspruchsinhaberin ist, können Verhandlungen der Wohnungseigentümergemeinschaft mit dem Veräußerer keine Hemmung der Verjährung von nicht bestehenden Gewährleistungsansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft bewirken, sondern nur eine solche der Gewährleistungsansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer.
5. Wird ein gerichtliches Verfahren auf Anregung des Gerichts vereinbarungsgemäß nicht betreiben, um den Ausgang eines beim Bundesgerichtshof anhängigen Parallelverfahrens abzuwarten, dem ein fast identischer Sachverhalt zu Grunde liegt und in dem es insbesondere um die Frage der Verjährungshemmung geht, liegt dem eine konkludent getroffene Vereinbarung zu Grunde, die kein Nichtbetreiben des Verfahrens im Sinne des § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB, sondern ein Stillhalteabkommen - ein sog. pactum de non petendo - darstellt, das die Einrede der Verjährung nach § 242 BGB ausschließt.
IBRRS 2011, 3626
BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - V ZB 237/10
Hat das Prozessgericht auf die Rüge des Gegners einen Mangel der Vollmacht verneint, kann die Wirksamkeit der Vollmacht im Kostenfestsetzungsverfahren nicht mit derselben Begründung erneut in Frage gestellt werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 3600
OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2011 - 20 W 319/08
1. Die Nutzung als Wohnung ist zweckwidrig, wenn nach der Teilungserklärung ein Verkaufsladen und nach dem Aufteilungsplan die Nutzung als Abstell-/bzw. Hobbyräume vorgesehen ist und die baulichen Gegebenheiten nicht die Voraussetzungen für eine Wohnungsnutzung bieten.*)
2. Die durch den Abschluss des Mietvertrages begründete Haftung des Eigentümers als mittelbarer Handlungsstörer besteht auch nach der Kündigung des Mietvertrages weiter.*)
VolltextIBRRS 2011, 3591
AG München, Urteil vom 19.09.2011 - 485 C 1864/11 WEG
1. Aus dem wohnungseigentumsrechtlichen Rücksichtnahmegebot folgt, dass Hunde sowohl im Gebäude als auch in den Außenanlagen der Wohnungseigentumsanlage an die Leine zu nehmen sind.
2. Der Leinenzwang gilt unabhängig von einem entsprechenden Eigentümerbeschluss oder einer Regelung in der Hausordnung; er ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.
VolltextIBRRS 2011, 3586
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 06.01.2011 - 22 C 5/10
1. Der Wohnungseigentümer ist nicht darauf beschränkt, seine Wohnung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen.
2. Dies umfasst das in § 13 Abs. 1 WEG ausdrücklich bestimmte Recht, sein Wohnungseigentum zu vermieten.
3. Die Wohnungseigentümer können deshalb nicht mehrheitlich beschließen, dass Wohnungen in der Anlage nicht für Aufenthalte unter zwei Wochen (an Touristen) vermietet werden dürfen.
VolltextIBRRS 2011, 3505
OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.08.2011 - 10 W 302/11
Ein Sondernutzungsrecht kann auch einem Miteigentumsbruchteil an einem Wohnungs- oder Teileigentum zugeordnet werden (entgegen KG, Beschluss vom 30.12.2003 - 1 W 64/03 und 1 W 65/03, ibr-online).*)
VolltextIBRRS 2011, 3458
OLG München, Urteil vom 27.06.2011 - 34 Wx 135/11
Die Zustimmung des Verwalters nach § 12 WEG ist wirksam und nicht mehr widerruflich, sobald sie gegenüber den Vertragsparteien oder dem mit dem Vollzug beauftragten Notar erklärt und der schuldrechtliche Vertrag abgeschlossen ist. Entfällt die Zustimmungsberechtigung - etwa durch Verwalterwechsel -, bevor der Umschreibungsantrag gestellt worden ist, bleibt hiervon die fortdauernde Wirksamkeit der im Zeitpunkt der Abgabe wirksamen Erklärung unberührt (Anschluss an OLG Düsseldorf vom 11. Mai 2011, I-3 Wx 70/11, WuM 2011, 380; a.A. OLG Hamm NJW-RR 2010, 1524).*)
VolltextIBRRS 2011, 3452
AG München, Urteil vom 08.08.2011 - 485 C 28220/10 WEG
1. Vor Beschlussfassung sind die Eigentümer über sämtliche relevanten Umstände einer geplanten Maßnahme aufzuklären, so auch über die Verschlechterung der Lichtverhältnisse in den Wohnungen aufgrund Einbaus einer Innendämmung ("Verletzung der Informationspflicht").*)
2. Trotz grundrechtlicher Verankerung des Klimaschutzes widerspricht der mit einer Innendämmung der Dachgauben einhergehende Beschluss über den Austausch von Holz- gegen Kunststofffenster den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn sich die Lichtverhältnisse in den Wohnungen verschlechtern und als Alternativmaßnahme eine Außendämmung möglich ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 3450
LG München I, Beschluss vom 30.08.2011 - 36 T 6199/11
1. Jeder Wohnungseigentümer hat auch ohne Vereinbarung unabhängig von § 24 Abs. 2 WEG unter dem Gesichtspunkt ordnungsgemäßer Verwaltung gemäß § 21 Abs. 4 WEG das Recht, einen bestimmten Punkt auf die Tagesordnung setzen zu lassen.
2. Dabei entspricht ein Verlangen, dass ein bestimmter Punkt auf der Eigentümerversammlung besprochen wird, ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn Gründe dafür vorliegen, ihn zu erörtern und zum Gegenstand einer Abstimmung zu machen.
3. Die Punkte "Wahl von drei Verwaltungsbeiräten/Neuwahl des Verwaltungsbeirates", "namentliche Aufzählung der Anwesenden bzw. deren Vertreter in der Eigentümerversammlung im Protokoll und bei Antrag auf Überlassung von Kopien der an Verwalter erteilten Vollmachten" sowie "Überprüfung der Hausmeistervergütung" fallen hierunter.
4. Eine einstweilige Verfügung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Verfügungskläger ausnahmsweise auf die sofortige Erfüllung des geltend gemachten Anspruches so dringend angewiesen ist, dass er ein ordentliches Hauptsacheverfahren nicht abwarten könnte, ohne unverhältnismäßig großen, gar irreparablen Schaden zu erleiden.
VolltextIBRRS 2011, 3446
BGH, Beschluss vom 20.07.2011 - V ZB 300/10
1. Von § 16 Abs. 1 GBO werden nur Vorbehalte erfasst, die den Grundbuchvollzug betreffen, nicht aber Konstellationen, in denen die Eintragung eines dinglichen Rechts beantragt wird, das materiell-rechtlich unter einer Bedingung steht.
2. Dem das Grundbuchrecht beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz wird nur entsprochen, wenn der Umfang der Belastung ohne Weiteres aus der Eintragung selbst oder - soweit eine Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung zulässig ist - in Verbindung mit dieser ersichtlich ist.
3. Dieser Anforderung wird schon dann genügt, wenn die höchstmögliche Belastung für jeden Dritten erkennbar ist und deren Umfang zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgrund feststellbarer Umstände bestimmbar ist.
4. Für die von § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG bevorrechtigten Abgaben ist anerkannt, dass der Eintragung einer Sicherungshypothek, die bedingt ist durch das Nichteingreifen des Vorrangs, keine Bedenken entgegenstehen.
5. Für die Anknüpfung einer Bedingung an § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG gilt nichts anderes.
VolltextIBRRS 2011, 3409
BGH, Urteil vom 22.07.2011 - V ZR 245/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3325
BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - V ZB 171/10
1. Im Anwendungsbereich des § 50 WEG müssen in einem Kostenfestsetzungsverfahren sämtliche Kostengläubiger beteiligt werden.*)
2. Sind nach § 50 WEG nur die Kosten eines Anwalts erstattungsfähig, kommt die vorrangige Erstattung des von der Mehrheit der beklagten Wohnungseigentümer beauftragten Prozessbevollmächtigten nur in Betracht, wenn den übrigen Beklagten Gelegenheit gegeben worden ist, auf die Willensbildung Einfluss zu nehmen; ansonsten ist der Kostenerstattungsanspruch zu quoteln.*)
VolltextIBRRS 2011, 3228
BGH, Beschluss vom 16.06.2011 - V ZA 1/11
Die Nutzung eines in der Teilungserklärung als Teileigentum und Hobbyraum ausgewiesenen Raums zu (nicht nur vorübergehenden) Wohnzwecken ist unzulässig.
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