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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6101 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 3227
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zivilprozess - Eigentümerliste in Berufung nachgereicht: Keine Klageänderung!

BGH, Urteil vom 08.07.2011 - V ZR 34/11

1. Die Nachreichung einer aktuellen Eigentümerliste in der Berufungsinstanz stellt keine Klageänderung dar.

2. Die fehlende Angabe der Namen und Anschriften bisher nicht benannter Wohnungseigentümer kann deshalb im Berufungsrechtszug mit der Folge nachgeholt werden, dass der Mangel der Zulässigkeit der Klage geheilt wird.

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IBRRS 2011, 3220
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Entstehung von Sondereigentum vor Bauausführung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.04.2011 - 20 W 75/08

1. Im Verfahren nach § 43 WEG betrifft der Streit von Wohnungseigentümern über das Bestehen von Sondereigentum an einem Gebäudeteil nur eine Vorfrage.*)

2. Bei Bildung von Wohnungseigentum vor (vollständiger) Bauausführung entsteht Sondereigentum mit schrittweiser Herstellung der Raumeinheiten auch dann, wenn die Bauausführung in nicht unwesentlichem Umfang vom durch Wahrung im Grundbuch verbindlich gewordenen Aufteilungsplan abweicht.*)

3. Auch ein Durchgang in einem Hinterhaus, der zum Erreichen des dahintergelegenen in Gemeinschaftseigentum stehenden Gartengeländes benutzt werden muss, steht zwingend im Gemeinschaftseigentum.*)

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IBRRS 2011, 3167
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Hausgeldansprüche in der Insolvenz eines Wohnungseigentümers

BGH, Urteil vom 21.07.2011 - IX ZR 120/10

1. In der Insolvenz eines Wohnungseigentümers ist die Wohnungseigentümergemeinschaft wegen der nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bevorrechtigten, vor der Insolvenzeröffnung fällig gewordenen Hausgeldansprüche ohne die Notwendigkeit einer vorherigen Beschlagnahme des Wohnungseigentums absonderungsberechtigt.*)

2. Sofern die Berechtigten gegen den säumigen Wohnungseigentümer vor der Insolvenzeröffnung keinen Zahlungstitel erlangt haben, können sie den das Absonderungsrecht bestreitenden Insolvenzverwalter mit der Pfandklage auf Duldung der Zwangsversteigerung in die Eigentumswohnung in Anspruch nehmen. Das Prozessgericht muss in diesem Fall prüfen, ob die Voraussetzungen des Vorrechts gegeben sind.*)

3. Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Wohnungseigentümers entsteht das Vorrecht wegen der Hausgeldansprüche an der bis dahin nicht beschlagnahmten Eigentumswohnung mit der Verfahrenseröffnung.*)

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IBRRS 2011, 3160
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Angemaßte Notgeschäftsführung: Verwalter haftet!

OLG Hamm, Beschluss vom 19.07.2011 - 15 Wx 120/10

1. Wird bei einer Öffnung des Erdreichs vor dem gemeinschaftlichen, bereits mehr als 40 Jahre alten Gebäude festgestellt, dass einzelne Tonrohre gebrochen sind und eine Außenisolierung des Kellermauerwerks nicht mehr vorhanden ist, so ist eine Auftragserteilung an der Baustelle zu umfassenden Sanierungsarbeiten durch Verlegung einer Drainage und einer Außenisolierung des Kellermauerwerks durch die Notgeschäftsführungsbefugnis des Verwalters (§ 27 Abs. 1 Nr. 3 WEG) nicht gedeckt.*)

2. Zum Umfang der sich daraus ergebenden Verpflichtung des Verwalters zum Schadensersatz.*)

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IBRRS 2011, 3146
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bezeichnung als "Beirat": Unterschrift als Miteigentümer?

OLG Hamm, Beschluss vom 08.07.2011 - 15 W 183/11

Die nach § 24 Abs. 6 WEG erforderliche Unterschrift eines Miteigentümers kann auch von einem solchen geleistet werden, der Mitglied des Verwaltungsbeirates ist. Auch die Beifügung des Zusatzes "Beirat" zur Unterschrift ändert nichts daran, dass es sich um die Unterschrift eines Miteigentümers handelt (gegen OLG Düsseldorf, IMR 2010, 335).*)

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IBRRS 2011, 3116
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Vorvertraglichkeit in der Rechtsschutzversicherung

OLG München, Beschluss vom 10.03.2011 - 25 U 4100/10

1. Wirft der Versicherungsnehmer dem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft vor, die Jahrsabrechnungen bereits seit der Zeit vor Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertrags falsch zu erstellen, so kann er wegen Vorvertraglichkeit keinen Rechtschutz für die Anfechtung des Beschlusses der Eigentümergemeinschaft betreffend die Zurückstellung der Genehmigung der Abrechnung für nach Abschluss des RechtsschutzversVertrags liegende Zeiträume verlangen.

2. Gleiches gilt, wenn der Versicherungsnehmer den Beschluss betreffend die Verwalterbestellung für einen nach Abschluss des RechtsschutzversVertrags liegenden Zeitraum (auch) mit der Begründung anfechten möchte, dass der Verwalter bereits seit der Zeit vor Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertrags falsch abrechne und damit gezeigt habe, dass er sein Handwerk nicht beherrsche.

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IBRRS 2011, 3059
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Entziehung ohne Abmahnung!

BGH, Urteil vom 08.07.2011 - V ZR 2/11

Im Rahmen einer gegen einen Entziehungsbeschluss gerichteten Anfechtungsklage ist zu prüfen, ob dem Beschluss die erforderliche Abmahnung vorausgegangen ist. Dagegen ist die inhaltliche Richtigkeit der in der Abmahnung aufgeführten Gründe und die Frage, ob nach der Abmahnung erneut gegen Pflichten verstoßen worden ist, ausschließlich Gegenstand der Entziehungsklage (Fortführung des Senatsurteils vom 19.01.2007 - V ZR 26/06, IMR 2007, 121 = BGHZ 170, 369 ff.).*)

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IBRRS 2011, 3058
WohnungseigentumWohnungseigentum
Für Kostenbeteiligung bleibt klare Regelung maßgeblich!

AG Langenfeld, Urteil vom 05.01.2011 - 64 C 109/10

Enthält die Gemeinschaftsordnung keinerlei Regelung darüber, dass und gegebenenfalls mit welchen Verteilerschlüsseln die Teileigentumseinheit des Klägers an den gemeinschaftlichen Kosten und Lasten teilnimmt, so kann der Kläger nicht aufgrund der Öffnungsklausel durch einen Mehrheitsbeschluss zur Tragung der gemeinschaftlichen Lasten und Kosten herangezogen werden. Um eine Beteiligung der Teileigentumseinheit an den gemeinschaftlichen Lasten und Kosten zu begründen, muss vielmehr die Gemeinschaftsordnung selbst geändert werden.

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IBRRS 2011, 3053
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verteilung der Heizkosten zu 70 % nach erfasstem Verbrauch?

AG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2011 - 292a C 7251/10

1. Die Entscheidungsfreiheit der Wohnungseigentümer über die Abänderung eines Kostenverteilungsschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG ist durch den nach der Heizkostenverordnung zulässigen Maßstab begrenzt (BGH, WuM 2010, 591 f). § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizKV stellt eine zwingende Norm dar, die für alle Gebäude, die die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllen, für Abrechnungsperioden ab dem 1.1.2009 gilt. Bei der Kostenverteilung haben die Wohnungseigentümer im Gegensatz zu § 7 Abs. 1 Satz 1 HeizKV und der früheren Gesetzeslage keinen Ermessensspielraum mehr.

2. Jeder Wohnungseigentümer kann gem. § 21 Abs. 3 WEG verlangen, dass die Heizkosten zu 70 % nach Verbrauch und zu 30 % nach Wohnfläche verteilt werden, denn nur eine der Heizkostenverordnung genügende Abrechnung entspricht dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer.

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IBRRS 2011, 3027
ProzessualesProzessuales
Parteiänderung im Anfechtungsprozess

AG Beckum, Urteil vom 12.11.2010 - 19 C 10/10

Bei Vertretung durch denselben Anwalt bedarf die fristwahrende Parteiänderung auf die übrigen Eigentümer keiner förmlichen Zustellung. Sie kann auch "hilfsweise" erklärt werden.

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IBRRS 2011, 3021
WohnungseigentumWohnungseigentum
Voraussetzungen der Einberufung einer WEG-Versammlung

BGH, Urteil vom 10.06.2011 - V ZR 222/10

1. Derjenige, der eine Eigentümerversammlung einberuft, kann diese auch wieder absagen.

2. Nur bei einvernehmlichem Vorgehen kann die Eigentümerversammlung an einem anderen Ort als dem ursprünglich gemeinsam festgelegten durchgeführt werden.

3. Eine als "Vollversammlung" einberufene Eigentümerversammlung kann etwaige Einberufungsmängel nur dann heilen, wen sämtliche Wohnungseigentümer in der Versammlung später auch tatsächlich anwesend sind.

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IBRRS 2011, 2954
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vereinbarte Rückkaufsverpflichtung, Beweis der Täuschung?

BGH, Beschluss vom 16.06.2011 - V ZR 22/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2849
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Kündigung eines Makleralleinauftrags

OLG Köln, Urteil vom 21.12.2010 - 24 U 99/10

1. Wird die Maklerleistung erst nach dem Wirksamwerden der Kündigung eines Makleralleinauftrags erbracht, wäre ein eindeutiges Provisionsverlangen dem Maklerkunden gegenüber erforderlich gewesen, das Grundlage für den konkludenten Abschluss eines neuen Maklervertrags sein könnte. Fehlt ein ausdrückliches Provisionsverlangen des Maklers, folgt aus der Tatsache, dass eine Partei sich die Mitwirkung des Maklers nach Kündigung gefallen lässt, nicht notwendigerweise, dass sie mit dem Makler in Vertragsbeziehungen treten will.

2. Nach der Kündigung des Makleralleinauftrags besteht kein einfacher Maklervertrag fort, wenn die Kündigung nur als Wunsch zur uneingeschränkten Beendigung des Vertragsverhältnisses insgesamt verstanden werden kann.

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IBRRS 2011, 2843
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Pflichten des Verwalters bei Feuchtigkeitsschäden

LG Köln, Urteil vom 27.01.2011 - 29 S 121/10

1. Der Verwalter hat das Gemeinschaftseigentum regelmässig daraufhin zu kontrollieren, ob es sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Dieser Pflicht kann er unter anderem durch regelmässige Begehung der Wohnanlage nachkommen.

2. Kann er die Kontrollbegehungen nicht selbst oder durch Hilfskräfte, die er jederzeit einschalten kann, erledigen, so hat er die Wohnungseigentümer hierauf und auf deren eigene Verantwortung für das Gemeinschaftseigentum hinzuweisen und anzuregen, dass sie den Abschluss eines Wartungsvertrags mit einer Fachfirma beschließen.

3. Der Maßstab für die Erfüllung der Verwalterpflichten zur Kontrolle des Gemeinschaftseigentums und damit bei der Mängelfeststellung bestimmt sich nach der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt eines durchschnittlichen Verwalters unter den Umständen des konkreten Vertragsverhältnisses.

4. Bei Feuchtigkeitsschäden, deren Ursache im Gemeinschaftseigentum liegen kann, hat der Verwalter die Schadensursache festzustellen; verletzt er diese Pflicht, so haftet er einem betroffenen Wohnungseigentümer auch dann auf Schadensersatz, wenn die Schadensursache im Sondereigentum liegt.

5. Bei pflichtwidriger Untätigkeit hat der Verwalter einem Eigentümer die Kosten eines Privatgutachters zu ersetzen.

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IBRRS 2011, 2828
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Herausgabe der Verwaltungsunterlagen

BGH, Urteil vom 15.07.2011 - V ZR 21/11

Überlässt der Verwalter einem Wohnungseigentümer Verwaltungsunterlagen zur Prüfung außerhalb seiner Geschäftsräume, kommt regelmäßig ein Leihvertrag zu Stande mit der Folge, dass der Verwalter die Herausgabe der Unterlagen im eigenen Namen verlangen kann.*)

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IBRRS 2011, 2821
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
§ 8 WEG: Zustimmungserfordernis von Grundpfandrechtsgläubiger

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.04.2011 - 20 W 69/11

Bereits zur Aufteilung gemäß § 8 WEG ist die Zustimmung der Gläubiger der auf dem Grundstück lastenden Grundpfandrechte erforderlich.*)

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IBRRS 2011, 2819
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Heizkörper als Sondereigentum?

BGH, Urteil vom 08.07.2011 - V ZR 176/10

1. Heizkörper und dazugehörige Leitungen zum Anschluss an eine Zentralheizung können durch Teilungserklärung oder nachträgliche Vereinbarung dem Sondereigentum zugeordnet werden. Sondereigentum sind dann vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung in der Teilungserklärung auch Heizungs- und Thermostatventile und ähnliche Aggregate.*)

2. Bei der Gesamterneuerung der Zentralheizung einer Wohnanlage muss den Wohnungseigentümern angemessene Zeit zur Umstellung der in ihrem Sondereigentum stehenden Heizkörper und Anschlussleitungen gegeben werden. Danach können sie von der erneuerten Heizungsanlage abgetrennt werden, wenn die alten Geräte mit der neuen Anlage nicht (mehr) kompatibel sind.*)




IBRRS 2011, 2802
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalterbestellung: Fehlerhafte Führung d. Beschlusssammlung

AG Offenbach, Urteil vom 19.10.2010 - 330 C 16/10

1. Die Wiederbestellung eines Verwalters entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn er die Beschlusssammlung falsch führt.

2. Eine derart fehlerhafte Führung der Beschlusssammlung liegt vor, wenn sie den Wortlaut der gefassten Beschlüsse nicht enthält, sondern die Beschlussgegenstände nur schlagwortartig bezeichnet.

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IBRRS 2011, 2799
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter muss bei Eigentumsumschreibung noch berechtigt sein

OLG Hamburg, Beschluss vom 15.03.2011 - 13 W 15/11

1. Die Zustimmung nach § 12 WEG ist bis zu dem Zeitpunkt frei widerruflich, in dem der Antrag auf Eigentumsumschreibung bei dem Grundbuchamt eingegangen ist.

2. Die Berechtigung zur Erklärung der Zustimmung - und damit auch zum Widerruf derselben - muss bis zum nach § 873 Abs. 2 BGB entscheidenden Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen und ein Verlust dieser Rechtsposition lässt die Zustimmung unwirksam werden.

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IBRRS 2011, 2777
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wer kann untauglichen Verwalter abberufen?

BGH, Urteil vom 10.06.2011 - V ZR 146/10

1. Jeder Wohnungseigentümer kann nach § 21 Abs. 4 WEG die Abberufung eines untauglichen Verwalters und die Bestellung eines tauglichen Verwalters verlangen.*)

2. Im Rahmen eines anhängigen Hauptsacheverfahrens über den Anspruch kann eine einstweilige Regelung zwar infolge der Aufhebung von § 44 Abs. 3 WEG aF nicht mehr von Amts wegen getroffen, wohl aber weiterhin beantragt und unter den Voraussetzungen des § 940 ZPO getroffen werden.*)

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IBRRS 2011, 2776
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
EuGH-Vorlage zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

BFH, Urteil vom 30.06.2011 - V R 37/10

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Umfasst der Begriff der Bauleistungen i.S. von Art. 2 Nr. 1 der Ermächtigung 2004/290/EG neben Dienstleistungen auch Lieferungen?

2. Falls sich die Ermächtigung zur Bestimmung des Leistungsempfängers als Steuerschuldner auch auf Lieferungen erstreckt:

Ist der ermächtigte Mitgliedstaat berechtigt, die Ermächtigung nur teilweise für bestimmte Untergruppen wie einzelne Arten von Bauleistungen und für Leistungen an bestimmte Leistungsempfänger auszuüben?

3. Falls der Mitgliedstaat zu einer Untergruppenbildung berechtigt ist: Bestehen für den Mitgliedstaat Beschränkungen bei der Untergruppenbildung?

4. Falls der Mitgliedstaat zu einer Untergruppenbildung allgemein (s. oben Frage 2) oder aufgrund nicht beachteter Beschränkungen (s. oben Frage 3) nicht berechtigt ist:

a) Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus einer unzulässigen Untergruppenbildung?

b) Führt eine unzulässige Untergruppenbildung dazu, dass die Vorschrift des nationalen Rechts nur zugunsten einzelner Steuerpflichtiger oder allgemein nicht anzuwenden ist?

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IBRRS 2011, 2726
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Begründung von Teileigentum an einer Tiefgarage

OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.07.2011 - 8 W 229/11

Ein Vollzugshindernis für die Eintragung einer Aufteilung gemäß § 3 WEG kann nicht daraus gefolgert werden, dass sich auf dem Stammgrundstück ausschließlich die Tiefgaragenzufahrt befindet und der gesamte Bauteil der Tiefgarage infolge eines rechtmäßigen (anfänglich gestatteten) Überbaus auf dem Nachbargrundstück. Beide Bauteile bilden ein einheitliches Gebäude. Die Größe und die wirtschaftliche Bedeutung des übergebauten Gebäudeteils im Verhältnis zu dem auf dem Grundstück des Erbauers liegenden "Stammteils" sind unerheblich.*)

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IBRRS 2011, 2709
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Eigentümer als Prozessstandschafter

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 09.06.2011 - 2-13 S 33/10

Auch nach der neuen Rechtsprechung des BGH (BGH, IMR 2011, 168) kann der einzelne Eigentümer - im Gegensatz zum Verwalter - noch Prozessstandschafter sein.

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IBRRS 2011, 2705
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Wirksamkeit der Beschlüsse der WEG

LG Hamburg, Urteil vom 29.12.2010 - 318 S 206/09

1. Bei der 2-Monats-Frist zur Begründung der Anfechtungsklage handelt es sich um eine Komponente der materiell-rechtlichen Ausschlussfrist des § 46 Abs. 1 S. 2 HS 1 WEG; ihre Versäumung führt - wie hier - zur Abweisung der Klage als unbegründet. Diese Frist ist Ausdruck des gesetzgeberischen Anliegens, über die Herstellung von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit die ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu gewährleisten und führt dazu, dass für die Wohnungseigentümer und für den zur Ausführung von Beschlüssen berufenen Verwalter zumindest im Hinblick auf Anfechtungsgründe alsbald Klarheit darüber besteht, ob, in welchem Umfang und aufgrund welcher tatsächlichen Grundlage gefasste Beschlüsse einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden.

2. Der Eigentümergemeinschaft obliegt bei der Verwaltung ihres gemeinschaftlichen Eigentums (vgl. § 21 Abs. 1 und 3 WEG) ein Ermessenspielraum, der in § 22 Abs. 1 WEG lediglich in dem dazu erforderlichen Quorum begrenzt ist. Ob und in welcher Weise dieses Ermessen bei der Fassung eines Beschlusses fehlerhaft ausgeübt worden ist, muss der Kläger substanziiert darlegen.

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IBRRS 2011, 2678
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zum gutgläubigen Erwerb von Sondereigentumsräumen

OLG Zweibrücken, Urteil vom 09.06.2011 - 4 U 153/10

Zum gutgläubigen Erwerb von Sondereigentumsräumen entsprechend der bei der Grundbucheintragung in Bezug genommenen Zuordnung der Räume in dem Aufteilungsplan zu einem bestimmten Miteigentumsanteil.*)

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IBRRS 2011, 2589
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klagefrist und Namensliste

BGH, Urteil vom 20.05.2011 - V ZR 99/10

1. Die Klagefrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG wird durch die Zustellung der Klage an den Verwalter der WEG gewahrt. Dass die Namen und die ladungsfähigen Anschriften der zu verklagenden übrigen Wohnungseigentümer bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz nicht nachgereicht werden, ändert daran nichts.*)

2. Werden die Namen und die ladungsfähigen Anschriften der übrigen Wohnungseigentümer bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht nicht nachgereicht, ist die Klage als unzulässig abzuweisen. Der Zulässigkeitsmangel kann im Berufungsrechtszug geheilt werden.*)

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IBRRS 2011, 2568
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels

BGH, Urteil vom 10.06.2011 - V ZR 2/10

Auch bei der Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels aufgrund einer in der Teilungserklärung enthaltenen Öffnungsklausel steht den Wohnungseigentümern ein weiter Gestaltungsspielraum zu.*)

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IBRRS 2011, 2546
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Kostentragung bei einer Brandverhütungsvorschau

WEG SchiedsG, Beschluss vom 10.01.2011 - Sch/S/XLIX

Die Veranlassung einer Brandverhütungsvorschau ist weder eine besondere Nutzung noch besonderer Verwaltungsaufwand i.S.d. § 21 WEG. Die Kosten hierfür sind von der WEG zu tragen.

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IBRRS 2011, 2545
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 11.08.2010 - 539 C 10/10

1. Wird durch Beschluss eine Beseitigung einer baulichen Veränderung "verlangt", kann dies nicht als konstitutive Begründung einer Leistungspflicht verstanden werden.*)

2. Es genügt, wenn die Gemeinschaft die Anspruchdurchsetzung trotz Prozessrisiken für realistisch ansehen durfte, um die gerichtliche Durchsetzung zu beschließen.*)

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IBRRS 2011, 2543
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sind Rauchwarnmelder Gemeinschaftseigentum?

AG Kiel, Urteil vom 15.09.2010 - 118 C 175/10

1. Rauchwarnmelder sind nach Maßgabe des § 5 Abs. 2 WEG jedenfalls dann Gemeinschaftseigentum, wenn sie, - wie vorliegend - aufgrund öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlich sind.*)

2. Die Wartung der Rauchwarnmelder stellt eine Instandhaltungsmaßnahme i. d. S. § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG dar. Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bedeutet, die Erhaltung des bestehenden Zustands, wobei auch pflegende oder vorsorgende Maßnahmen erfasst sind. Dem steht auch nicht die Vorschrift des § 49 Abs. 4 S. 4 LBO SH entgegen, da die Vorschrift nach ihrem Sinn und Zweck nicht der Regelung der Kompetenzverteilung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft dient, sondern allein die baupolizeiliche Verpflichtung regelt.*)

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IBRRS 2011, 2538
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Hunde-/Katzenhaltung: Wirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses

OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2011 - 20 W 500/08

1. Enthält die Teilungserklärung eine Regelung, wonach in Ergänzung des § 23 WEG bestimmt wird, dass zur Gültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung außer den dort genannten Bestimmungen die Protokollierung des Beschlusses erforderlich ist und das Protokoll von zwei von der Eigentümerversammlung bestimmten Eigentümern zu unterzeichnen ist, so macht ein Verstoß hiergegen den Beschluss anfechtbar.*)

2. Eine stillschweigende Abänderung dieser Regelung durch ständige Übung, indem immer der Verwalter und die Verwaltungsbeiräte das Protokoll unterzeichnen, setzt das Bewusstsein der Wohnungseigentümer voraus, dass sie von der Teilungserklärung abweichen und eine Regelung für die Zukunft schaffen.*)

3. Ein Mehrheitsbeschluss, der die Hunde- und Katzenhaltung mit Ausnahme der bereits vorhandenen Tiere in einer Wohnanlage generell verbietet, ist nicht nichtig.*)




IBRRS 2011, 2531
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zustimmungserfordernis von Grundpfandrechtsgläubiger

OLG München, Beschluss vom 18.05.2011 - 34 Wx 220/11

Die Begründung von Wohnungseigentum in Form der Teilung durch den Eigentümer unterliegt auch mit Rücksicht auf die Rangklassenprivilegierung von Ansprüchen der Eigentümergemeinschaft in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG nicht dem Zustimmungserfordernis von Grundpfandrechtsgläubigern (Anschluss an KG vom 30.11.2010 - 1 W 455/10, 1 W 468/10 - und OLG Oldenburg vom 5.1.2011 - 12 W 296/10, je ZfIR 2011, 254).*)

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IBRRS 2011, 2528
WohnungseigentumWohnungseigentum
Betriebskostennachzahlung für Gartenpflege?

AG Potsdam, Urteil vom 27.01.2011 - 24 C 242/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2524
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Unterteilung von Wohnungseigentum

OLG München, Beschluss vom 27.05.2011 - 34 Wx 161/10

Die Unterteilung von Wohnungseigentum erfolgt nicht durch Abspaltung von einer "Restwohnung", vielmehr wird die gesamte Wohnung in neue Einheiten aufgeteilt. Eine Eintragung der Unterteilung eines Wohnungseigentums darf nur erfolgen, wenn für jede der daraus hervorgehenden Wohnungen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt.

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IBRRS 2011, 2508
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erstattungsansprüche gegen Gemeinschaft ohne Verwalter?

AG Charlottenburg, Urteil vom 15.06.2011 - 72 C 141/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2485
WohnungseigentumWohnungseigentum
Grundbuchrecht - Wiederkaufsrecht aus dem Jahr 1925

BGH, Urteil vom 20.05.2011 - V ZR 76/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2460
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nichtigkeit von Beschlüssen der WEG-Versammlung

BGH, Urteil vom 20.05.2011 - V ZR 175/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2435
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zu den Anforderungen ordnungsgemäßer Verwaltung

AG Recklinghausen, Urteil vom 14.09.2010 - 90 C 8/10

Zu den Anforderungen ordnungsgemäßer Verwaltung.

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IBRRS 2011, 2394
ProzessualesProzessuales
Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der WEG-Versammlung

BGH, Urteil vom 20.05.2011 - V ZR 250/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2368
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufteilung in Wohnungseigentum

AG Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 17.06.2011 - 73 C 4/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2367
WohnungseigentumWohnungseigentum
Klage gegen Gemeinschaft oder einzelne Mitglieder?

LG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2011 - 16 S 142/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2362
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Der Anbau von Balkonen bedarf eines einstimmigen Beschlusses!

LG Lüneburg, Urteil vom 31.05.2011 - 9 S 75/10

1. Nachträgliche Anbauten (hier: Balkone im Innenhof) stellen eine Veränderung der Eigenart einer Wohnanlage dar und bedürfen des einstimmigen Beschlusses.

2. Eine Nutzungseinschränkung von 10% einer Gemeinschaftseigentumsfläche ist eine erhebliche Beeinträchtigung gemäß § 14 Nr. 1 WEG.

3. Der Anbau von Balkonen stellt eine Modernisierungsmaßnahme im Sinne von § 22 Abs. 2 Satz 1 WEG i.V.m. § 559 Abs. 1 BGB dar.

4. Die Beurteilung der unbilligenden Benachteiligung im Sinne von § 22 Abs. 2 WEG erfolgt anhand einer Prognoseentscheidung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung.

5. Das Risiko von Mietminderungen bei baulichen Maßnahmen ist ein Beurteilungskriterium für § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 2 WEG.

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IBRRS 2011, 2351
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

BGH, Urteil vom 13.05.2011 - V ZR 166/10

Haben die Wohnungseigentümer die Entscheidung über die an sich von dem Verwalter zu erteilende Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum an sich gezogen und beschlossen, sie zu verweigern, sind sie und nicht der Verwalter für die Klage auf Erteilung der Zustimmung passivlegitimiert. Das gilt auch dann, wenn die Wohnungseigentümer ihre Entscheidung in der Form einer Anweisung an den Verwalter getroffen haben, die Zustimmung zu verweigern. *)

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IBRRS 2011, 2349
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kosten für eine Gemeinschaftsantenne: Kosten der Unterkunft?

LSG Sachsen, Urteil vom 25.10.2010 - L 7 AS 346/09

1. Tatsächliche Aufwendungen für umlagefähige Betriebskosten - auch die Kosten für einen Kabelanschluss und die Anschlussnutzungsgebühren - sind grundsätzlich nur dann erstattungsfähig , wenn die Verpflichtung zur Zahlung durch den Mietvertrag begründet worden ist. Übernimmt der Hilfebedürftige die Kosten "freiwillig", etwa um einen bestimmten "besseren" Standard zu erhalten, handelt es sich nicht um Kosten der Unterkunft i. S. von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Nur die Aufwendungen, die mit der Unterkunft rechtlich und tatsächlich verknüpft sind, sind auch als Leistungen nach § 22 SGB II zu erbringen.

2. Die Gebühren für eine Gemeinschaftsantenne sind ihrer Art nach keine erstattungsfähigen Kosten der Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II, weil sie die Kläger nicht kraft Mietvertrags zu tragen haben. Denn nur für diesen Fall können die Aufwendungen für die Gemeinschaftsantenne unter § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) fallen.

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IBRRS 2011, 2344
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zum Anspruch auf das Abrechnungsguthaben

OLG Hamm, Beschluss vom 15.02.2010 - 15 Wx 222/10

1. Das Abrechnungsguthaben aus einer mehrheitlich beschlossenen Jahresabrechnung begründet einen unmittelbaren Zahlungsanspruch des einzelnen Wohnungseigentümers gegen die teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft, solange eine anderweitige Regelung nach § 21 Abs. 7 WEG nicht beschlossen worden ist.*)

2. Dies gilt für beschlossene Abrechnungsguthaben aus der Zeit vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des WEG.*)

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IBRRS 2011, 2343
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Duplexparker: Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?

LG Dresden, Beschluss vom 24.06.2010 - 2 T 715/08

Aus der gemeinsamen Steuerung aller Mehrfachparker über eine gemeinsame Hydraulikanlage ersichtlich sind die einzelnen Mehrfachparker technisch nicht in sich abgeschlossen und damit auch nicht sondereigentumsfähig i. S. d. § 3 Abs. 2 Satz 2 WEG a. F. Entgegen der Einordnung der Teilungserklärung liegt damit hinsichtlich der Mehrfachparker Gemeinschaftseigentum vor.

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IBRRS 2011, 2331
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zwangsvollstreckung aus Grundschuld an Eigentumswohnung

BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - V ZB 313/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2248
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zu den Anforderungen ordnungsgemäßer Verwaltung

LG Dortmund, Urteil vom 17.03.2011 - 11 S 251/10

Zu den Anforderungen ordnungsgemäßer Verwaltung.

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IBRRS 2011, 2247
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG-Verwalter als Bauleiter?

AG Mülheim a.d.R., Urteil vom 10.12.2009 - 35 C 79/08

Aus der Tatsache, dass sich ein WEG-Verwalter um die Bauarbeiten am Wohnungseigentum intensiv kümmert und regelmäßig die Baustelle betritt und Abnahmen für die Eigentümergemeinschaft durchführt kann nicht gefolgert werden, dass dieser WEG-Verwalter als quasi Architekt oder Bauleuter mit allen sich daraus ergebenden Pflichten, wie etwa Schadensersatz wegen Baumängeln, tätig ist.

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IBRRS 2011, 2238
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zum gutgläubigen Erwerb von Sondereigentum

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.02.2011 - 3 W 8/11

Zum gutgläubigen Erwerb von Sondereigentum an einem Stellplatz bei einem Widerspruch zwischen Grundbucheintrag und in Bezug genommener Eintragungsbewilligung.*)

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