Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6131 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2011, 2776BFH, Urteil vom 30.06.2011 - V R 37/10
Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Umfasst der Begriff der Bauleistungen i.S. von Art. 2 Nr. 1 der Ermächtigung 2004/290/EG neben Dienstleistungen auch Lieferungen?
2. Falls sich die Ermächtigung zur Bestimmung des Leistungsempfängers als Steuerschuldner auch auf Lieferungen erstreckt:
Ist der ermächtigte Mitgliedstaat berechtigt, die Ermächtigung nur teilweise für bestimmte Untergruppen wie einzelne Arten von Bauleistungen und für Leistungen an bestimmte Leistungsempfänger auszuüben?
3. Falls der Mitgliedstaat zu einer Untergruppenbildung berechtigt ist: Bestehen für den Mitgliedstaat Beschränkungen bei der Untergruppenbildung?
4. Falls der Mitgliedstaat zu einer Untergruppenbildung allgemein (s. oben Frage 2) oder aufgrund nicht beachteter Beschränkungen (s. oben Frage 3) nicht berechtigt ist:
a) Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus einer unzulässigen Untergruppenbildung?
b) Führt eine unzulässige Untergruppenbildung dazu, dass die Vorschrift des nationalen Rechts nur zugunsten einzelner Steuerpflichtiger oder allgemein nicht anzuwenden ist?
VolltextIBRRS 2011, 2726
OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.07.2011 - 8 W 229/11
Ein Vollzugshindernis für die Eintragung einer Aufteilung gemäß § 3 WEG kann nicht daraus gefolgert werden, dass sich auf dem Stammgrundstück ausschließlich die Tiefgaragenzufahrt befindet und der gesamte Bauteil der Tiefgarage infolge eines rechtmäßigen (anfänglich gestatteten) Überbaus auf dem Nachbargrundstück. Beide Bauteile bilden ein einheitliches Gebäude. Die Größe und die wirtschaftliche Bedeutung des übergebauten Gebäudeteils im Verhältnis zu dem auf dem Grundstück des Erbauers liegenden "Stammteils" sind unerheblich.*)
VolltextIBRRS 2011, 2709
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 09.06.2011 - 2-13 S 33/10
Auch nach der neuen Rechtsprechung des BGH (BGH, IMR 2011, 168) kann der einzelne Eigentümer - im Gegensatz zum Verwalter - noch Prozessstandschafter sein.
VolltextIBRRS 2011, 2705
LG Hamburg, Urteil vom 29.12.2010 - 318 S 206/09
1. Bei der 2-Monats-Frist zur Begründung der Anfechtungsklage handelt es sich um eine Komponente der materiell-rechtlichen Ausschlussfrist des § 46 Abs. 1 S. 2 HS 1 WEG; ihre Versäumung führt - wie hier - zur Abweisung der Klage als unbegründet. Diese Frist ist Ausdruck des gesetzgeberischen Anliegens, über die Herstellung von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit die ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu gewährleisten und führt dazu, dass für die Wohnungseigentümer und für den zur Ausführung von Beschlüssen berufenen Verwalter zumindest im Hinblick auf Anfechtungsgründe alsbald Klarheit darüber besteht, ob, in welchem Umfang und aufgrund welcher tatsächlichen Grundlage gefasste Beschlüsse einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden.
2. Der Eigentümergemeinschaft obliegt bei der Verwaltung ihres gemeinschaftlichen Eigentums (vgl. § 21 Abs. 1 und 3 WEG) ein Ermessenspielraum, der in § 22 Abs. 1 WEG lediglich in dem dazu erforderlichen Quorum begrenzt ist. Ob und in welcher Weise dieses Ermessen bei der Fassung eines Beschlusses fehlerhaft ausgeübt worden ist, muss der Kläger substanziiert darlegen.
VolltextIBRRS 2011, 2678
OLG Zweibrücken, Urteil vom 09.06.2011 - 4 U 153/10
Zum gutgläubigen Erwerb von Sondereigentumsräumen entsprechend der bei der Grundbucheintragung in Bezug genommenen Zuordnung der Räume in dem Aufteilungsplan zu einem bestimmten Miteigentumsanteil.*)
VolltextIBRRS 2011, 2589
BGH, Urteil vom 20.05.2011 - V ZR 99/10
1. Die Klagefrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG wird durch die Zustellung der Klage an den Verwalter der WEG gewahrt. Dass die Namen und die ladungsfähigen Anschriften der zu verklagenden übrigen Wohnungseigentümer bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz nicht nachgereicht werden, ändert daran nichts.*)
2. Werden die Namen und die ladungsfähigen Anschriften der übrigen Wohnungseigentümer bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht nicht nachgereicht, ist die Klage als unzulässig abzuweisen. Der Zulässigkeitsmangel kann im Berufungsrechtszug geheilt werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 2568
BGH, Urteil vom 10.06.2011 - V ZR 2/10
Auch bei der Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels aufgrund einer in der Teilungserklärung enthaltenen Öffnungsklausel steht den Wohnungseigentümern ein weiter Gestaltungsspielraum zu.*)
VolltextIBRRS 2011, 2546
WEG SchiedsG, Beschluss vom 10.01.2011 - Sch/S/XLIX
Die Veranlassung einer Brandverhütungsvorschau ist weder eine besondere Nutzung noch besonderer Verwaltungsaufwand i.S.d. § 21 WEG. Die Kosten hierfür sind von der WEG zu tragen.
VolltextIBRRS 2011, 2545
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 11.08.2010 - 539 C 10/10
1. Wird durch Beschluss eine Beseitigung einer baulichen Veränderung "verlangt", kann dies nicht als konstitutive Begründung einer Leistungspflicht verstanden werden.*)
2. Es genügt, wenn die Gemeinschaft die Anspruchdurchsetzung trotz Prozessrisiken für realistisch ansehen durfte, um die gerichtliche Durchsetzung zu beschließen.*)
VolltextIBRRS 2011, 2543
AG Kiel, Urteil vom 15.09.2010 - 118 C 175/10
1. Rauchwarnmelder sind nach Maßgabe des § 5 Abs. 2 WEG jedenfalls dann Gemeinschaftseigentum, wenn sie, - wie vorliegend - aufgrund öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlich sind.*)
2. Die Wartung der Rauchwarnmelder stellt eine Instandhaltungsmaßnahme i. d. S. § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG dar. Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bedeutet, die Erhaltung des bestehenden Zustands, wobei auch pflegende oder vorsorgende Maßnahmen erfasst sind. Dem steht auch nicht die Vorschrift des § 49 Abs. 4 S. 4 LBO SH entgegen, da die Vorschrift nach ihrem Sinn und Zweck nicht der Regelung der Kompetenzverteilung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft dient, sondern allein die baupolizeiliche Verpflichtung regelt.*)
VolltextIBRRS 2011, 2538
OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2011 - 20 W 500/08
1. Enthält die Teilungserklärung eine Regelung, wonach in Ergänzung des § 23 WEG bestimmt wird, dass zur Gültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung außer den dort genannten Bestimmungen die Protokollierung des Beschlusses erforderlich ist und das Protokoll von zwei von der Eigentümerversammlung bestimmten Eigentümern zu unterzeichnen ist, so macht ein Verstoß hiergegen den Beschluss anfechtbar.*)
2. Eine stillschweigende Abänderung dieser Regelung durch ständige Übung, indem immer der Verwalter und die Verwaltungsbeiräte das Protokoll unterzeichnen, setzt das Bewusstsein der Wohnungseigentümer voraus, dass sie von der Teilungserklärung abweichen und eine Regelung für die Zukunft schaffen.*)
3. Ein Mehrheitsbeschluss, der die Hunde- und Katzenhaltung mit Ausnahme der bereits vorhandenen Tiere in einer Wohnanlage generell verbietet, ist nicht nichtig.*)
IBRRS 2011, 2531
OLG München, Beschluss vom 18.05.2011 - 34 Wx 220/11
Die Begründung von Wohnungseigentum in Form der Teilung durch den Eigentümer unterliegt auch mit Rücksicht auf die Rangklassenprivilegierung von Ansprüchen der Eigentümergemeinschaft in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG nicht dem Zustimmungserfordernis von Grundpfandrechtsgläubigern (Anschluss an KG vom 30.11.2010 - 1 W 455/10, 1 W 468/10 - und OLG Oldenburg vom 5.1.2011 - 12 W 296/10, je ZfIR 2011, 254).*)
VolltextIBRRS 2011, 2528
AG Potsdam, Urteil vom 27.01.2011 - 24 C 242/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2524
OLG München, Beschluss vom 27.05.2011 - 34 Wx 161/10
Die Unterteilung von Wohnungseigentum erfolgt nicht durch Abspaltung von einer "Restwohnung", vielmehr wird die gesamte Wohnung in neue Einheiten aufgeteilt. Eine Eintragung der Unterteilung eines Wohnungseigentums darf nur erfolgen, wenn für jede der daraus hervorgehenden Wohnungen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt.
VolltextIBRRS 2011, 2508
AG Charlottenburg, Urteil vom 15.06.2011 - 72 C 141/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2485
BGH, Urteil vom 20.05.2011 - V ZR 76/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2460
BGH, Urteil vom 20.05.2011 - V ZR 175/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2435
AG Recklinghausen, Urteil vom 14.09.2010 - 90 C 8/10
Zu den Anforderungen ordnungsgemäßer Verwaltung.
VolltextIBRRS 2011, 2394
BGH, Urteil vom 20.05.2011 - V ZR 250/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2368
AG Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 17.06.2011 - 73 C 4/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2367
LG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2011 - 16 S 142/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2362
LG Lüneburg, Urteil vom 31.05.2011 - 9 S 75/10
1. Nachträgliche Anbauten (hier: Balkone im Innenhof) stellen eine Veränderung der Eigenart einer Wohnanlage dar und bedürfen des einstimmigen Beschlusses.
2. Eine Nutzungseinschränkung von 10% einer Gemeinschaftseigentumsfläche ist eine erhebliche Beeinträchtigung gemäß § 14 Nr. 1 WEG.
3. Der Anbau von Balkonen stellt eine Modernisierungsmaßnahme im Sinne von § 22 Abs. 2 Satz 1 WEG i.V.m. § 559 Abs. 1 BGB dar.
4. Die Beurteilung der unbilligenden Benachteiligung im Sinne von § 22 Abs. 2 WEG erfolgt anhand einer Prognoseentscheidung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung.
5. Das Risiko von Mietminderungen bei baulichen Maßnahmen ist ein Beurteilungskriterium für § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 2 WEG.
VolltextIBRRS 2011, 2351
BGH, Urteil vom 13.05.2011 - V ZR 166/10
Haben die Wohnungseigentümer die Entscheidung über die an sich von dem Verwalter zu erteilende Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum an sich gezogen und beschlossen, sie zu verweigern, sind sie und nicht der Verwalter für die Klage auf Erteilung der Zustimmung passivlegitimiert. Das gilt auch dann, wenn die Wohnungseigentümer ihre Entscheidung in der Form einer Anweisung an den Verwalter getroffen haben, die Zustimmung zu verweigern. *)
VolltextIBRRS 2011, 2349
LSG Sachsen, Urteil vom 25.10.2010 - L 7 AS 346/09
1. Tatsächliche Aufwendungen für umlagefähige Betriebskosten - auch die Kosten für einen Kabelanschluss und die Anschlussnutzungsgebühren - sind grundsätzlich nur dann erstattungsfähig , wenn die Verpflichtung zur Zahlung durch den Mietvertrag begründet worden ist. Übernimmt der Hilfebedürftige die Kosten "freiwillig", etwa um einen bestimmten "besseren" Standard zu erhalten, handelt es sich nicht um Kosten der Unterkunft i. S. von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Nur die Aufwendungen, die mit der Unterkunft rechtlich und tatsächlich verknüpft sind, sind auch als Leistungen nach § 22 SGB II zu erbringen.
2. Die Gebühren für eine Gemeinschaftsantenne sind ihrer Art nach keine erstattungsfähigen Kosten der Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II, weil sie die Kläger nicht kraft Mietvertrags zu tragen haben. Denn nur für diesen Fall können die Aufwendungen für die Gemeinschaftsantenne unter § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) fallen.
VolltextIBRRS 2011, 2344
OLG Hamm, Beschluss vom 15.02.2010 - 15 Wx 222/10
1. Das Abrechnungsguthaben aus einer mehrheitlich beschlossenen Jahresabrechnung begründet einen unmittelbaren Zahlungsanspruch des einzelnen Wohnungseigentümers gegen die teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft, solange eine anderweitige Regelung nach § 21 Abs. 7 WEG nicht beschlossen worden ist.*)
2. Dies gilt für beschlossene Abrechnungsguthaben aus der Zeit vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des WEG.*)
VolltextIBRRS 2011, 2343
LG Dresden, Beschluss vom 24.06.2010 - 2 T 715/08
Aus der gemeinsamen Steuerung aller Mehrfachparker über eine gemeinsame Hydraulikanlage ersichtlich sind die einzelnen Mehrfachparker technisch nicht in sich abgeschlossen und damit auch nicht sondereigentumsfähig i. S. d. § 3 Abs. 2 Satz 2 WEG a. F. Entgegen der Einordnung der Teilungserklärung liegt damit hinsichtlich der Mehrfachparker Gemeinschaftseigentum vor.
VolltextIBRRS 2011, 2331
BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - V ZB 313/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2248
LG Dortmund, Urteil vom 17.03.2011 - 11 S 251/10
Zu den Anforderungen ordnungsgemäßer Verwaltung.
VolltextIBRRS 2011, 2247
AG Mülheim a.d.R., Urteil vom 10.12.2009 - 35 C 79/08
Aus der Tatsache, dass sich ein WEG-Verwalter um die Bauarbeiten am Wohnungseigentum intensiv kümmert und regelmäßig die Baustelle betritt und Abnahmen für die Eigentümergemeinschaft durchführt kann nicht gefolgert werden, dass dieser WEG-Verwalter als quasi Architekt oder Bauleuter mit allen sich daraus ergebenden Pflichten, wie etwa Schadensersatz wegen Baumängeln, tätig ist.
VolltextIBRRS 2011, 2238
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.02.2011 - 3 W 8/11
Zum gutgläubigen Erwerb von Sondereigentum an einem Stellplatz bei einem Widerspruch zwischen Grundbucheintrag und in Bezug genommener Eintragungsbewilligung.*)
VolltextIBRRS 2011, 2236
BGH, Urteil vom 13.05.2011 - V ZR 202/10
1. Auch nach Vollzug eines Beschlusses der Wohnungseigentümer besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für die Beschlussanfechtungsklage, solange Auswirkungen der Beschlussanfechtung auf Folgeprozesse nicht sicher auszuschließen sind.*)
2. Ein Wohnungseigentümer, der einem Beschluss über eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung nicht zugestimmt hat, wird nach erfolgreicher Beschlussanfechtung auch dann nicht in analoger Anwendung von § 16 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 WEG von den Kosten befreit, wenn die Maßnahme bereits durchgeführt ist und nicht rückgängig gemacht werden kann.*)
IBRRS 2011, 2178
LG Marburg, Urteil vom 19.01.2011 - 5 S 127/10
1. Ein Mieter hat Modernisierungsarbeiten, die eine Verbesserung der Mietsache im Sinne des § 554 Abs. 2 S. 1 BGB darstellen, zu dulden. Dabei kann auch eine Umbaumaßnahme innerhalb der Wohnung, die mit einer Grundrissänderung verbunden ist, zu einer Verbesserung der Mietsache führen und als Modernisierungsmaßnahme zu dulden sein. Es kommt dabei entscheidend darauf an, ob der Wohnwert nach der allgemeinen Verkehrsanschauung verbessert wird.
2. Der Einbau eines WC und eines Bades in einer Wohnung führt zu einer Wohnwertverbesserung.
VolltextIBRRS 2011, 2157
OLG Dresden, Beschluss vom 11.01.2011 - 17 W 1317/10
1. Das Grundbuchamt hat in seiner Zwischenverfügung alle Möglichkeiten zur Beseitigung von Umschreibungshindernissen aufzuzeigen.
2. Eine Optionsklausel im Verwaltervertrag setzt ein aktives Handeln der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft voraus. Dieses aktive Handeln kann bereits in Form des Abschlusses eines neuen Verwaltervertrags bestehen.
VolltextIBRRS 2011, 2141
OLG München, Beschluss vom 27.04.2011 - 34 Wx 149/10
Der teilende Eigentümer kann sich vorbehalten, nachträglich Sondernutzungsrechte an Kellerräumen zugunsten einzelner Wohnungseigentumseinheiten zuzuordnen. Inhalt und Umfang der Befugnis sind durch Auslegung der Teilungserklärung zu bestimmen.*)
VolltextIBRRS 2011, 2140
OLG München, Beschluss vom 17.05.2011 - 34 Wx 6/11
1. Zur Beschwerdebefugnis einzelner Wohnungseigentümer gegen Eintragungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen.*)
2. Der teilende Eigentümer kann sich vorbehalten, nachträglich Sondernutzungsrechte an Pkw-Stellplätzen neu zuzuordnen. Ergibt sich aus der Teilungserklärung, dass Teileigentum und Wohnungseigentum gleichgestellt sind, kann die nachträgliche Zuordnung auch zugunsten eines Teileigentums erfolgen. Ob dies gegen Bedingungen und Auflagen in der erteilten Baugenehmigung verstößt, ist für für den Grundbuchvollzug ohne Bedeutung.*)
VolltextIBRRS 2011, 2136
OLG München, Beschluss vom 10.03.2011 - 34 Wx 55/11
1. Zur inhaltlichen Bestimmtheit einer Grunddienstbarkeit.*)
2. Eine Grunddienstbarkeit, die dem jeweiligen Eigentümer der Sondereigentumseinheit "Laden" die Vornahme folgender Handlungen verbietet:
"Er darf in dieser Sondereigentumseinheit kein Gewerbe betreiben, außer es handelt sich um "stille Gewerbe mit nur geringfügiger Umfeldbeeinträchtigung". Insbesondere sind die Gewerbe ausgeschlossen, welche Lärm- und Geruchsbelästigungen wie Restaurants, Bars, Kaffees oder Discos verursachen bzw. unseriöse Gewerbe wie Nachtclubs oder ähnliches. In jedem Fall ist der Betrieb eines Schmuckladens mit Werkstatt zulässig" -
genügt nicht dem grundbuchrechtlichen Bestimmtheits- und Publizitätsgrundsatz.*)
VolltextIBRRS 2011, 2124
LG München I, Beschluss vom 04.05.2011 - 1 S 11024/10 WEG
Bei der Beschlussanfechtung in WEG-Sachen sind sämtliche Beklagte notwendige Streitgenossen. Jeder einzelne Wohnungseigentümer ist individuell berechtigt, gegen ein den Eigentümerbeschluss aufhebendes erstinstanzliches Urteil Berufung einzulegen. Die Rechtsmitteleinlegung nur durch einzelne Wohnungseigentümer kommt gleichwohl allen Streitgenossen zugute. Sämtliche Beklagte - auch diejenigen, die selbst kein Rechtsmittel eingelegt haben - werden Partei im Rechtsmittelverfahren. Das Rubrum hat sämtliche Beklagte auch als Berufungskläger aufzuführen.
VolltextIBRRS 2011, 2123
OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.11.2010 - 3 U 87/10
Selbst isoliert unzulässige Ansprühe muss der WEG-Verwalter hinnehmen, wenn diese in längere schriftliche Ausführungen eingebettet sind, die sich mit komplexen und im Einzelnen geschilderten Sachverhalten beschäftigen. Denn die Herabsetzung steht gerade nicht als Selbstzweck im Vordergrund, sondern stellt sich durchweg als ein Mittel zur Durchsetzung der in der Sache verfolgten Ziele dar.
VolltextIBRRS 2011, 2122
LG München I, Urteil vom 16.05.2011 - 1 S 5166/11
1. Ein Miteigentümer hat einen Anspruch gegen den Verwalter auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die Einladung für die nächste Eigentümerversammlung, wenn dessen Behandlung ordnungsgemäßer Verhandlung entspricht, weil sachliche Gründe für eine Erörterung und Beschlussfassung sprechen.
Der Anspruch entfällt, wenn die Ladungsfrist des § 24 IV 2 WEG nicht mehr gewahrt werden kann und auf diese Frist auch nicht ausnahmsweise verzichtet werden kann.*)
2. Verletzt die Hausverwaltung den Anspruch auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in zu vertretender Weise, kann sich ein Schadensersatzanspruch des Miteigentümers gegen die Hausverwaltung auf Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung auf deren Kosten ergeben.*)
3. Im Wege der einstweiligen Leistungsverfügung kann der Verwalter jedoch nur ausnahmsweise dann verpflichtet werden, eine solche außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen, wenn die Behandlung eines bestimmten Punktes so dringend ist, dass ein Eigentümer, der bei seinem Einberufungsverlangen ein ordentliches Hauptsacheverfahren abwartet, unverhältnismäßig großen, gar irreparablen Schaden erleidet.
Die besondere Dringlichkeit ergibt sich nicht allein schon daraus, dass die Hausverwaltung die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für eine geplante Versammlung so knapp vor dieser Versammlung abgelehnt hatte, dass der Miteigentümer die Aufnahme des Tagesordnungspunktes innerhalb der Frist des § 24 IV 2 WEG nicht mehr erzwingen konnte.*)
VolltextIBRRS 2011, 2095
AG Halle, Urteil vom 26.10.2010 - 120 C 2063/10
1. Bestanden die der Einladung beigefügten Unterlagen aus den Beschlussentwürfen für die Jahresabrechnung und die Wohngeldvorauszahlungen, so muss der Eigentümer die Beschlussfassungen rechnen.*)
2. Versäumt er dennoch die Anfechtungsfrist, geschah dies nicht ohne Verschulden; Wiedereinsetzung scheidet aus. *)
VolltextIBRRS 2011, 2094
OLG München, Urteil vom 04.05.2011 - 7 U 189/11
1. Das Wohnungseigentumsgericht ist gem § 43 Nr. 1 WEG zuständig für Streitigkeiten über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und aus der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander.
2. Streitigkeiten aus dem Gemeinschaftsverhältnis liegen in der Regel vor, wenn diese die Kosten- und Lastentragung betreffen. Darunter können nach § 16 Abs. 3 WEG auch die durch Beschluss der Wohnungseigentümer umgelegten Kosten des individuellen Gebrauchs von Sondereigentum fallen, wenn sie über die Gemeinschaft abgerechnet werden und nur ein gemeinschaftliches Vertragsverhältnis mit einem Versorgungsunternehmer besteht.
3. Wird eine Abrede über die Stromverteilung und Umlage der Kosten nicht auf einer Wohnungseigentümerversammlung beschlossen, sondern anlässlich einer Zusammenkunft der Strombezieher, lässt die Beteiligung weiterer über den Kreis der Teileigentümer hinaus gehenden Personen an der Stromverteilung auch im Verhältnis der Teileigentümer untereinander den Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsverhältnis entfallen.
VolltextIBRRS 2011, 2035
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZR 182/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2022
OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.11.2001 - 12 U 180/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2008
OLG Köln, Beschluss vom 28.04.2011 - 16 W 13/11
Gegen eine erstmals vom Berufungsgericht zu Lasten des Verwalters getroffene Kostenentscheidung ist die sofortige Beschwerde nicht statthaft.
VolltextIBRRS 2011, 1998
AG Biedenkopf, Urteil vom 21.02.2011 - 50 C 332/10
1. Wird ein Verwalter auf mehr als fünf Jahre bestellt, so ist der Beschluss insoweit teilnichtig, als er die Höchstbestellungsdauer übersteigt.
2. Denn im Zweifel ist davon auszugehen, dass der Verwalter zumindest für den gesetzlichen Maximalzeitraum gewählt werden sollte.
3. Nicht jeder Fehler des Verwalters berechtigt zu dessen Abberufung.
VolltextIBRRS 2011, 1996
BGH, Urteil vom 08.04.2011 - V ZR 210/10
Der nachträgliche Einbau einer Videoanlage im gemeinschaftlichen Klingeltableau kann gemäß § 22 Abs. 1 WEG verlangt werden, wenn die Kamera nur durch Betätigung der Klingel aktiviert wird, eine Bildübertragung allein in die Wohnung erfolgt, bei der geklingelt wurde, die Bildübertragung nach spätestens einer Minute unterbrochen wird und die Anlage nicht das dauerhafte Aufzeichnen von Bildern ermöglicht. Die theoretische Möglichkeit einer manipulativen Veränderung der Anlage rechtfertigt nicht die Annahme einer über das Maß des § 14 Nr. 1 WEG hinausgehenden Beeinträchtigung. Ein Nachteil liegt erst vor, wenn eine Manipulation aufgrund der konkreten Umstände hinreichend wahrscheinlich ist.*)
IBRRS 2011, 1988
BGH, Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 162/10
Bei der Änderung eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG steht den Wohnungseigentümern ein weiter Gestaltungsspielraum zu.*)
VolltextIBRRS 2011, 1936
OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.01.2011 - 12 W 296/10
Eine Zustimmung der Inhaber einer dinglichen Rechtsposition zur Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum ist unnötig , weil seine dingliche Rechtsstellung durch die Änderung nicht nachteilig berührt wird.
VolltextIBRRS 2011, 1922
AG Bremen, Urteil vom 18.02.2011 - 29 C 62/10
1. Zum Umfang der zulässigen Nutzung des im Gemeinschaftseigentum stehenden Spitzbodens durch den Sondereigentümer der darunter liegenden Wohnung.*)
2. Zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung von Abwehr-, Rückbau- und Nutzungsansprüchen durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.*)
VolltextIBRRS 2011, 1886
LG München I, Urteil vom 09.05.2011 - 1 S 22360/10
1. Eine Korrektur der zwar rechtzeitig im Sinne des § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG eingereichten, aber in einzelnen Punkten unvollständigen oder fehlerhaften Eigentümerliste ist grundsätzlich auch noch nach dem Zeitpunkt gemäß § 44 Abs. 1 Saz 2 WEG möglich.*)
2. So ist insbesondere die Nachbenennung einer Miteigentümerin, die ihren Miteigentumsanteil gemeinschaftlich mit dem Ehemann hält, aber in der rechtzeitig vorgelegten Eigentümerliste fehlt, noch in der Berufungsinstanz zulässig.*)
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