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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6085 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 1996
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nachträglicher Einbau einer Videoanlage

BGH, Urteil vom 08.04.2011 - V ZR 210/10

Der nachträgliche Einbau einer Videoanlage im gemeinschaftlichen Klingeltableau kann gemäß § 22 Abs. 1 WEG verlangt werden, wenn die Kamera nur durch Betätigung der Klingel aktiviert wird, eine Bildübertragung allein in die Wohnung erfolgt, bei der geklingelt wurde, die Bildübertragung nach spätestens einer Minute unterbrochen wird und die Anlage nicht das dauerhafte Aufzeichnen von Bildern ermöglicht. Die theoretische Möglichkeit einer manipulativen Veränderung der Anlage rechtfertigt nicht die Annahme einer über das Maß des § 14 Nr. 1 WEG hinausgehenden Beeinträchtigung. Ein Nachteil liegt erst vor, wenn eine Manipulation aufgrund der konkreten Umstände hinreichend wahrscheinlich ist.*)




IBRRS 2011, 1988
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Änderung eines Umlageschlüssels: Gestaltungsspielraum!

BGH, Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 162/10

Bei der Änderung eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG steht den Wohnungseigentümern ein weiter Gestaltungsspielraum zu.*)

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IBRRS 2011, 1936
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufteilung in Wohnungseigentum: Zustimmung des Dritten nötig?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.01.2011 - 12 W 296/10

Eine Zustimmung der Inhaber einer dinglichen Rechtsposition zur Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum ist unnötig , weil seine dingliche Rechtsstellung durch die Änderung nicht nachteilig berührt wird.

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IBRRS 2011, 1922
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zulässige Nutzung des Spitzbodens

AG Bremen, Urteil vom 18.02.2011 - 29 C 62/10

1. Zum Umfang der zulässigen Nutzung des im Gemeinschaftseigentum stehenden Spitzbodens durch den Sondereigentümer der darunter liegenden Wohnung.*)

2. Zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung von Abwehr-, Rückbau- und Nutzungsansprüchen durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.*)

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IBRRS 2011, 1886
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beschlussanfechtung wg. fehlerhafter Eigentümerliste

LG München I, Urteil vom 09.05.2011 - 1 S 22360/10

1. Eine Korrektur der zwar rechtzeitig im Sinne des § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG eingereichten, aber in einzelnen Punkten unvollständigen oder fehlerhaften Eigentümerliste ist grundsätzlich auch noch nach dem Zeitpunkt gemäß § 44 Abs. 1 Saz 2 WEG möglich.*)

2. So ist insbesondere die Nachbenennung einer Miteigentümerin, die ihren Miteigentumsanteil gemeinschaftlich mit dem Ehemann hält, aber in der rechtzeitig vorgelegten Eigentümerliste fehlt, noch in der Berufungsinstanz zulässig.*)

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IBRRS 2011, 1885
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ehrkränkende Äußerungen im Bezug auf WEG-Verwalter

LG München I, Urteil vom 11.02.2011 - 25 O 12665/10

Grundsätzlich sind ehrenkränkende Äußerungen in gerichtlichen oder sonst rechtlich geordneten Verfahren, die der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienen, privilegiert und können regelmäßig nicht mit gesonderten Ehrenschutzklagen angegriffen werden, es sei denn die Äußerungen weisen keinen Bezug zum Ausgangsrechtsstreit auf,liegen auf der Hand oder sind falsch oder stellen eine unzulässige Schmähung dar. Dies hat seinen Grund darin, dass das Ausgangsverfahren nicht durch eine Beschneidung der Äußerungsfreiheit der daran Beteiligten beeinträchtigt werden soll.

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IBRRS 2011, 1867
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wiederbestellung: Keine Angebote anderer Verwalter nötig!

BGH, Beschluss vom 01.04.2011 - V ZR 96/10

Angebote von mehreren Verwaltern müssen im Grundsatz vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters, nicht aber vor der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters eingeholt werden.*)




IBRRS 2011, 1864
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann ist erforderliche Zustimmung endgültig wirksam?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2011 - 3 Wx 70/11

1. Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten (hier: des WEG-Verwalters) bedarf, so stellt dies keine Verfügungsbeschränkung als Ausnahme von § 137 Satz 1 BGB dar (so aber OLG Hamm NJW-RR 2010, 1524 f.), sondern eine Beschränkung des Rechtsinhalts des Wohnungseigentums.*)

2. Ist der schuldrechtliche Vertrag bereits geschlossen worden, so ist die alsdann erklärte Zustimmung endgültig wirksam und nicht mehr widerruflich, sobald sie von dem im Zeitpunkt der Erklärung Zustimmungsberechtigten gegenüber den Vertragsparteien oder dem mit dem Vollzug beauftragten Notar erklärt worden ist; ob die Berechtigung des Zustimmenden noch im Zeitpunkt der Stellung des Umschreibungsantrages vorliegt oder bereits entfallen ist (hier: mit Blick auf das Ende der Verwalterbestellung), ist nicht von Belang.*)

3. Liegen die Voraussetzungen des § 78 Abs. 2 Satz 1 GBO vor, so ist die Rechtsbeschwerde gleichwohl nicht zuzulassen, wenn dieses Rechtsmittel (hier wegen fehlender Beschwerdeberechtigung) nicht in zulässiger Weise eingelegt werden kann.*)

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IBRRS 2011, 1809
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Pflichtverstoß des Verwalters?

AG Moers, Urteil vom 28.01.2011 - 564 C 41/09

Das Verlangen eines Vollmachtsnachweises in Form einer schriftlichen Vollmachturkunde gegenüber dem Vertreter eines Wohnungseigentümers in der Wohnungseigentümerversammlung, kann enen Pflichtverstoß des Verwalters darstellen, der dessen Abberufung aus wichtigem Grund rechtfertigt, wenn der Vertreter bereits wiederholt als solcher aufgetreten ist, ohne dass ein entsprechender Nachweis verlangt wurde.*)

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IBRRS 2011, 1808
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verspätete Gerichtskostenvorschusszahlung

LG Köln, Urteil vom 13.01.2011 - 29 S 90/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1800
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Anspruch des Insolvenzverwalters auf den Mietzins

AG Bernau, Urteil vom 30.11.2010 - 34 C 32/09

1. Nach Insolvenzeröffnung fällig werdende Hausgeldforderungen sind Masseverbindlichkeiten, die grundsätzlich im Wege der Leistungsklage gegen den Insolvenzverwalter verfolgt werden können.

2. Empfängt die Wohnungseigentümergemeinschaft die Einnahmen aus der Vermietung des Sondereigentums des Insolvenzschuldners, besteht ein Kondiktionsrecht des Insolvenzverwalters nur ausnahmsweise. Der Insolvenzverwalter kann Direktzahlungen des Mieters gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft anfechten, wenn es sich um Leistungen des Insolvenzschuldners handelt.

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IBRRS 2011, 1797
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kläger muss Beklagte namentlich bezeichnen

LG Köln, Urteil vom 17.02.2011 - 29 S 143/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1760
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Regelmäßiger Wert der Entlastung des WEG-Verwalters

BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - V ZB 236/10

Das Interesse an der Entlastung oder Nichtentlastung des Verwalters bestimmt sich nach den möglichen Ansprüchen gegen diesen und nach dem Wert, den die mit der Entlastung verbundene Bekräftigung der vertrauensvollen Zusammenarbeit der Wohnungseigentümer mit der Verwaltung der Gemeinschaft hat. Deren Wert ist, wenn besondere Anhaltspunkte für einen höheren Wert fehlen, regelmäßig mit 1.000 Euro anzusetzen.*)

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IBRRS 2011, 1734
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwertberechnung bei Anfechtung der Jahresabrechnung

LG Hamburg, Beschluss vom 03.09.2010 - 318 T 54/10

Fechten mehrere Eigentümer die Jahresabrechnung an, wird bei der Berechnung des Streitwerts nach der Hamburger Formel der höhste Einzelwert zu Grunde gelegt.

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IBRRS 2011, 1721
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mehrvertretungsgebühr bei Hauseigentümergemeinschaft?

LG Bremen, Beschluss vom 03.02.2011 - 4 T 626/10

Das Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet zwischen den Rechtspersönlichkeiten der "Wohnungseigentümergemeinschaft" und den "Wohnungseigentümern". Daher ist nach der Systematik des Gesetzes der Begriff der "Wohnungseigentümer" als selbstständige Rechtssubjekte und damit als eine Mehrheit von Auftraggebern bei Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Abwehr einer Beschlussanfechtungsklage zu verstehen.

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IBRRS 2011, 1713
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Rubrumsberichtigung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.04.2011 - 11 Wx 48/10

1. An die Widerlegung der Angaben zum Zustellungszeitpunkt im Empfangsbekenntnis des Rechtsanwalts sind strenge Anforderungen zu stellen. Erforderlich ist, dass jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein könnten. Nicht genügend ist es, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist.

2. Es spricht vieles dafür, dass Schadensersatzansprüche nach § 14 Nr. 1 WEG a.F. zu denjenigen Rechten gehören, bei denen im Interesse der Wohnungseigentümer oder aus Gründen des Schuldnerschutzes von vorneherein und auch ohne einen ausdrücklichen Beschluss eine einheitliche Rechtsverfolgung erforderlich ist.

3. Eine Rubrumsberichtigung kann in solchen Fällen vorgenommen werden, in denen Verfahren vor der Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Teilrechtsfähigkeit anhängig gemacht worden sind.

4. Eine bloße Unrichtigkeit der Parteibezeichnung hindert die Verjährungshemmung durch Rechtsverfolgung nicht.




IBRRS 2011, 1711
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Meinungsplakatierung im Fenster: Zustimmung erforderlich?

AG Erfurt, Urteil vom 12.01.2011 - 5 C (WEG) 69/09

Die Wohnungseigentümer können eine Regelung beschließen, wonach dem Anbringen eines Plakats mit einer auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen Meinungsäußerung im Fenster der Eigentumswohnung mit einfachem Mehrheitsbeschluss zugestimmt werden muss.

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IBRRS 2011, 1710
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mehrkosten wg. Sondereigentums bei Reparatur trägt Eigentümer

AG Stuttgart, Urteil vom 22.03.2011 - 62 C 6646/10 WEG

Verursacht eine Änderung eines Sondereigentums bei einer Maßnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft Mehrkosten, so kann die Gemeinschaft diese Mehrkosten, allerdings nur teilweise auf den Sondereigentümer übertragen. Das Maß der Übertragung orientiert sich am Einzelfall und wesentlich an den Kosten, die ohne die Änderung angefallen wären. Die Mehrkosten sowie die Zustimmungsbedürftigkeit der Änderung sind allenfalls nachrangige Kriterien.*)

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IBRRS 2011, 1659
ProzessualesProzessuales
Zuständigkeit des Landgerichts bei WEG-Streitigkeiten

LG Oldenburg, Urteil vom 03.02.2011 - 9 O 3122/10

Zur Zuständigkeit des Landgerichts bei WEG-Streitigkeiten.

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IBRRS 2011, 1658
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zuständigkeit des Landgerichts

OLG Oldenburg, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 U 43/11

Zur Zuständigkeit des Landgerichts bei WEG-Streitigkeiten.

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IBRRS 2011, 1642
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
WEG-Mitglieder dürfen Nebenintervention auf Seiten der WEG erklären

LG Berlin, Urteil vom 19.04.2011 - 18 OH 11/09

Geht die Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund Mehrheitsbeschlusses oder aus eigenem Recht wegen Baumängeln gegen den Bauträger vor, dürfen ihre Mitglieder die Nebenintervention nach § 66 ZPO erklären.

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IBRRS 2011, 1640
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Spielhalle = Gaststätte?

LG München I, Urteil vom 04.04.2011 - 1 S 16861/09

1. Ob eine zweckbestimmungswidrige Nutzung von Räumen als Spielhalle (mit Internetcafe) mehr stört als eine der Zweckbestimmung entsprechende (Gaststätten-/Imbiss-) Nutzung, kann nur aufgrund einer typisierenden Betrachtung des konkreten Einzelfalls geklärt werden.

2. Bei der typisierenden Betrachtung des konkreten Einzelfalls ist der beabsichtigte zweckbestimmungswidrige Gebrauch nach seiner Art und Durchführung sowie den damit verbundenen Folgen (z.B. Besucherfrequenz, Art der Besucher, Begleitkriminalität) zu konkretisieren und auf die örtlichen Gegebenheiten (z.B. Umfeld, Charakter der Anlage und die prägenden Verhältnisse, Lage im Gebäude) und zeitlichen Verhältnisse (etwa Öffnungszeiten) zu beziehen.

3. Der Betrieb einer Spielhalle führt jedenfalls an "sensiblen Standorten" (wie allgemeines Wohngebiet mit Schule, Kindergarten, Kirche und Geschäften im näheren Umfeld) mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer intensiveren Kriminalitätsbelastung und zu einer Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls der Anwohner und stört daher regelmäßig mehr als der Betrieb einer Gaststätte oder eines Imbisses.

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IBRRS 2011, 1634
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels?

BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 131/10

1. Ein schwerwiegender Grund, von der gesetzlichen (§ 16 Abs. 2 WEG) oder der in der Gemeinschaftsordnung vereinbarten Verteilung der Kosten nach Miteigentumsanteilen abzuweichen, setzt voraus, dass der geltende Verteilungsschlüssel für den die Änderung verlangenden Eigentümer zu einer erheblich (grundsätzlich mindestens um 25 vom Hundert) höheren Belastung als eine Verteilung der Kosten nach den Wohn- oder den Nutzflächen führt.

2. Die erhebliche Mehrbelastung des Wohnungseigentümers allein begründet noch nicht dessen Anspruch nach § 10 Abs. 3 Satz 2 WEG auf Änderung, weil das Maß der Belastung nicht das alleinige Kriterium für die Beurteilung der Unbilligkeit des Festhaltens an dem vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel ist. Hierzu bedarf es einer Abwägung der gesamten Umstände des Einzelfalls.

3. Die Voraussetzungen eines Anspruchs nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bestimmen sich nicht nach der tatsächlich ausgeübten, sondern nach der rechtlich zulässigen Nutzung. Der Umstand, dass eine Teileigentumseinheit von der sich aus der Teilungsvereinbarung ergebenden Zweckbestimmung abweichend zu Wohnzwecken genutzt wird und damit zur Zeit auch nur wie die Wohnungseigentumseinheiten zu den Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums beiträgt, führt nicht dazu, dass die Beibehaltung des auf der zulässigen Nutzung beruhenden Kostenverteilungsschlüssels sich als unbillig darstellt.

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IBRRS 2011, 1633
BauträgerBauträger
Verjährung von Mängelansprüchen des "Nachzüglers"

Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.02.1985 - VII ZR 72/84

1. Die Sachmängelansprüche desjenigen, der eine neuerrichtete Eigentumswohnung oder ein neuerrichtetes Haus von einem Bauträger erwirbt, richten sich nach Werkvertragsrecht. Daß das Bauwerk bei Vertragsschluß schon fertiggestellt ist, ändert hieran grundsätzlich nichts.

2. Besteller i.S. des § 640 Abs. 1 BGB ist hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums auch der einzelne Erwerber des Wohnungseigentums. Durch den Erwerbsvertrag erhält der einzelne Wohnungseigentümer einen eigenen Anspruch auf mangelfreies Gemeinschaftseigentum.

3. Eine etwaige Verjährung von Gewährleistungsansprüchen der übrigen Wohnungseigentümer hat keinen Einfluß auf die Gewährleistungsansprüche des einzelnen Erwerbers. Dieser muss sich die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch die Mehrheit der Wohnungseigentümer nicht gegen sich gelten lassen.

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IBRRS 2011, 1625
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Im Wohnungseigentumsrecht gelten öffentlich-rechtliche Normen

VG München, Beschluss vom 10.01.2011 - M 8 K 10.3187

1. Innerhalb der Einheiten einer Wohnungseigentümergemeinschaft bestehen keine öffentlich-rechtlichen Abwehransprüche der Eigentümer oder Mieter untereinander (im Anschluss an BVerwG NVwZ 1998, 954).

2. Die Wertungen der öffentlich-rechtlichen Normen, etwa solcher des öffentlichen Baurechts, gelten gleichwohl über §§ 14, 15 Abs. 3 WEG und können vor den Wohnungseigentumsgerichten geltend gemacht werden.

3. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die entsprechenden Normen nachbarschützend sind, also subjektiven Drittschutz vermitteln; schon der objektive Normgehalt ist über §§ 14, 15 Abs. 3 WEG zu berücksichtigen.

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IBRRS 2011, 1621
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Zustimmungserfordernis bei Gesellschafterwechsel!

OLG Celle, Beschluss vom 29.03.2011 - 4 W 23/11

Der Wechsel eines Gesellschafters einer GbR bedarf nicht der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer. die Eintragung des Gesellschafterwechsels im Grundbuch darf hiervon nicht abhängig gemacht werden.*)

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IBRRS 2011, 1611
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wahrung der Klagefrist durch Angabe des WEG-Verwalters

BGH, Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 230/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1542
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Mängelansprüche am GE: Aktivlegitimation und Verjährung

OLG Schleswig, Urteil vom 27.08.2009 - 5 U 49/08

1. In sog. Altverfahren - also solchen, die in der Zeit vor der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft begonnen worden sind - ist das Aktivrubrum unter Wahrung der Parteiidentität jedenfalls dann zu berichtigen, wenn als Kläger ursprünglich die einzelnen Wohnungseigentümer aufgetreten waren.

2. Soweit in einem Bauträgervertrag über Wohnungseigentum für den Verjährungsbeginn von Mängelansprüchen am Gemeinschaftseigentum auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Erwerber abgestellt wird, ist dies AGB-rechtlich unwirksam, soweit dadurch vom Erfordernis einer Abnahme im Sinne des Werkvertragsrechts abgesehen werden soll.

3. Generell kann nicht aus der bloßen Tatsache der Abnahme des Sondereigentums auf eine Abnahme auch des Gemeinschaftseigentums durch den jeweiligen Erwerber geschlossen werden. Entscheidend ist allein, ob tatsächlich eine Abnahme des Gemeinschaftseigentums erfolgt ist.

4. Als verjährungsunterbrechende Anerkennungshandlung i. S. vorgenannter Vorschrift kommt neben den im Gesetz ausdrücklich Benannten auch die Vornahme von Nachbesserungsarbeiten im Bewusstsein, zur Gewährleistung verpflichtet zu sein, in Betracht.

5. Auch der in berechtigter Prozessstandschaft für den materiell Anspruchsberechtigten gestellte Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens hat verjährungshemmende Wirkung.

6. Zustellung im Sinne von § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB ist auch die formlose, dem Antragsgegner zugegangene Bekanntgabe des Antrags auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens.(Inzwischen durch BGH, IBR 2011, 263 überholt, d.Red.)




IBRRS 2011, 1511
ImmobilienImmobilien
Auslegung eines schuldrechtlichen Wohnungsrechts

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.09.2010 - 4 W 78/10

1. Wird beim Verkauf eines Wohnhauses schuldrechtlich ein lebenslängliches Wohnungsrecht für den Verkäufer vereinbart, so kommt eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht, wenn der Verkäufer pflegebedürftig wird, und daher die ihm zugewiesene Wohnung nicht mehr nutzen kann. Das Wohnungsrecht kann in diesem Fall eine Ersatzrente rechtfertigen, die sich an den Maßstäben in § 14 Abs. 2 AGBGB Baden-Württemberg orientiert.*)

2. Ein schuldrechtliches Wohnungsrecht ist - anders als ein dingliches Wohnungsrecht - nicht ohne Weiteres auf eine persönliche Nutzung der Wohnung durch den Berechtigten beschränkt. Die zur ergänzenden Vertragsauslegung bei dinglichen Wohnungsrechten von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind daher nicht uneingeschränkt auf ein schuldrechtliches Wohnungsrecht übertragbar.*)

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IBRRS 2011, 1510
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stimmrechtsausschluss bei Vorgehen gg. Wohnungseigentümer

LG München I, Urteil vom 22.11.2010 - 1 S 11024/10

Nach § 25 Abs. 5 WEG ist ein Wohnungseigentümer nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Einleitung eines Rechtsstreits der anderen Wohnungseigentümer gegen ihn betrifft. Soll ein Rechtsstreit gleichzeitig gegen mehrere Wohnungseigentümer eingeleitet werden, sind sämtliche Streitgenossen vom Stimmverbot bei der Beschlussfassung betroffen. Auf die Frage, ob die zu Verklagenden als Gesamtschuldner gegenüber den Eigentümern haften, kommt es nicht an. Die Vorschrift des § 25 Abs. 5 WEG soll verhindern, dass ein Eigentümer, der als Streitgenosse neben anderen Eigentümern verklagt werden soll, letztlich mittelbar auch über das Vorgehen gegen sich selbst entscheidet.

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IBRRS 2011, 1509
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unzulässiger Beschluss über eine "Delegiertenversammlung"

LG München I, Urteil vom 09.12.2010 - 36 S 1362/10

1. Die den Kern des Wohnungseigentums prägenden Mitgliedschaftsrechte - insbesondere Teilhaberechte - werden unzulässig beschnitten, wenn in einer großen Mehrhausanlage statt einer echten "Vertreterversammlung" eine so genannte "Delegiertenversammlung" die Rechte der Wohnungseigentümerversammlung übertragen erhält. Dies gilt jedenfalls dann, wenn pro Haus nur ein Delegierter entsandt und für diesen kein Vertreter vorgesehen ist, die Mitglied schaft eines Delegierten in der "Delegiertenversammlung" aber schon dann ruht, wenn in seiner Person ein auch nur geringfügiger Zahlungsrückstand aufgetreten ist oder eine persönliche oder sachliche "gerichtsverdächtige" Meinungsverschiedenheit besteht, weil auf diese Weise die anderen Wohnungseigentümer, die nur ab einem Quorum von 50% eine Vollversammlung einberufen lassen können, unzulässig in "Mithaft" genommen werden.

2. Richtiger Anfechtungsbeklagter gegen einen in einer solchen Konstellation gefassten "Delegiertenversammlungs-Beschluss" sind alle übrigen Wohnungseigentümer der Gesamtanlage.

3. Offen bleibt, ob an Stelle der gesetzlich vorgesehenen Versammlung der Wohnungseigentümer eine "Vertreterversammlung", auf der nicht nur die "Wünsche" der einzelnen Wohnungseigentümer berücksichtigt werden sollen, sondern die nach Maßgabe der §§ 164 ff. BGB angelegt ist, namentlich also neben dem Recht des Widerrufs einer einmal erteilten Vollmacht Weisungsbefugnisse der Vollmachtgeber vorsieht, wirksam begründet werden kann.

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IBRRS 2011, 1505
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Keine Pfändung einer zweckgebundenen Forderung durch WEG

LG Köln, Urteil vom 09.12.2010 - 14 O 590/10

1. Vereinbaren die Parteien beim Verkauf einer Eigentumswohnung eine Zweckbindung der Kaufpreisforderung (hier: Tilgung einer Grundschuld), so gehört die zweckgemäße Verwendung zum Inhalt der zu erbringenden Leistung.

2. In diesem Fall kann eine Pfändung allein durch den nach der Zweckbindung bestimmten Empfänger erfolgen und unterliegt gegenüber Dritten (hier: Eigentümergemeinschaft) insoweit einem Pfändungsverbot gemäß § 851 Abs. 1 ZPO.

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IBRRS 2011, 1487
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Mutwillige Teilungsversteigerung bei Wohnungseigentum

BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - V ZB 177/10

Eine beabsichtigte Teilungsversteigerung nach §§ 180 ff. ZVG ist mutwillig i.S.v. § 114 ZPO, wenn sie aller Voraussicht nach fehlschlägt, weil sich kein Bieter finden wird, der ein nach §§ 182, 44 ZVG zulässiges Gebot abgibt, so dass das Verfahren wegen Ergebnislosigkeit aufgehoben werden muss (§ 77 Abs. 2 Satz 1 ZVG).*)

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IBRRS 2011, 1453
WohnungseigentumWohnungseigentum
Versorgungssperre-Beschluss ohne vorigen Androhungsbeschluss?

AG München, Urteil vom 29.04.2010 - 483 C 1621/09

Ein Beschluss über eine Versorgungssperre ist nicht erst dann zulässig, wenn die Gemeinschaft zuvor beschlossen hat, eine Androhung auszusprechen. Eine Androhung muss lediglich dem Vollzug vorausgehen. Dies gilt zumindest bei endgültiger und ernsthafter Zahlungsverweigerung und hohen Wohngeldrückständen.

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IBRRS 2011, 1402
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zivilrecht - Täuschung über Vermittlungsprovision bei Objektfinanzierung

BGH, Beschluss vom 01.03.2011 - XI ZB 20/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1385
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - "Zustellungschaos" bei WEG-Gemeinschaft

BGH, Urteil vom 11.02.2011 - V ZR 136/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1372
WohnungseigentumWohnungseigentum
Voraussetzungen der Erhebung von Gebühren

AG Lörrach, Beschluss vom 12.02.2011 - 25 UR II 27/10

1. Der Gleichbehandlungsgrundsatz und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verpflichten die den Kostenansatz tätigende Behörde, die zu erhebende Gebühr nach dem wirtschaftlichen Wert der Amtshandlung zu bemessen. Zufällige Ereignisse dürfen dies nicht beeinflussen.*)

2. Haften mehrere Sondereigentumseinheiten im Rahmen einer Globalgrundschuld so wäre es unverhältnismäßig, die Kosten der Löschung der Grundschuld alleine dem Erwerber aufzuerlegen, der den Antrag auf Entlassung aus der Haftung als letztes stellt.*)

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IBRRS 2011, 1368
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Garage als Sondernutzungsrecht

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.01.2011 - 3 W 196/10

Eine Garage ist nach allgemeinem Wortverständnis ein fest umschlossener Raum, der zum Abstellen von Personenkraftwagen geeignet ist, um diese vor äußeren Einflüssen zu schützen. Zum ordnungsgemäßen Zustand einer Garage gehört ihre ungestörte Erreichbarkeit. Ob der jeweilige Nutzungsberechtigte die Garage tatsächlich hierfür oder für einen anderen Zweck nutzt oder nutzen will, für die ein schmaler Zugang ausreichend ist, ist unerheblich.

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IBRRS 2011, 1365
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Gültigkeit der Jahresabrechnung einer WEG

OLG München, Beschluss vom 01.04.2011 - 32 Wx 1/11

1. Für die Bekanntgabe von Vollmachten abwesender Eigentümer in der Eigentümerversammlung genügt es, dass der Versammlungsleiter feststellt, dass 1000/1000stel der Wohnungseigentümer anwesend und vertreten sind.*)

2. Bezeichnet das Landgericht den im Beschlussanfechtungsverfahren verfahrensbeteiligten Verwalter als Zeugen, so nötigt dies nicht zur Aufhebung der landgerichtlichen Entscheidung und zur Zurückverweisung, wenn sich aus den Gründen der landgerichtlichen Entscheidung zweifelsfrei ergibt, dass das Landgericht den Angaben des Verwalters nicht deswegen Glauben geschenkt hat, weil er vermeintlicher Zeuge ist, sondern ihm auch geglaubt hätte, wenn er als Beteiligter Erklärungen abgegeben hätte.*)

3. Das Recht zur Beschlussanfechtung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Abrechnungsfehler den anfechtenden Wohnungseigentümer nur mit einem geringen Betrag betrifft. Dies gilt insbesondere dann, wenn generelle Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung bestehen, die innerhalb der Beschlussanfechtungsfrist nicht behoben werden können. Ob etwas anderes zu gelten hat, wenn die die Anfechtung ersichtlich rechtsmissbräuchlich ist, bleibt offen.*)

4. Die Entlastung des Verwalters und der Rechnungsprüfer widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Abrechnung, auf die sich die Entlastung bezieht, fehlerhaft ist. Offen bleibt, ob insbesondere nach der Reform des Wohnungseigentumsrechts der bisher herrschenden Meinung zur Verwalterentlastung zu folgen ist.*)

5. Eine Regelung in einer Gemeinschaftsordnung, die für die Bestellung des Verwalters eine 3/4 Mehrheit aller Wohnungseigentümer vorsieht, ist nichtig.*)

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IBRRS 2011, 1357
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Notgeschäftsführungsrecht des Verwalters, Auftragserweiterung

BGH, Urteil vom 18.02.2011 - V ZR 197/10

1. Der Verwalter muss bei der Durchführung eines Beschlusses den ihm bekannten Willen der Wohnungseigentümer beachten, auch soweit dieser keinen Eingang in den Beschlusstext gefunden hat.

2. Ergibt sich durch Arbeiten am Gemeinschaftseigentum eine Gefahr für Sondereigentum, ist der Verwalter berechtigt, die Gefahr im Rahmen seines Notgeschäftsführungsrechts zu beseitigen.

3. Das Notgeschäftsführungsrecht berechtigt den Verwalter nur zur unmittelbaren Gefahrenbeseitigung, nicht jedoch zu einer darüberhinausgehenden dauerhaften Beseitigung eines Schadens.




IBRRS 2011, 1349
ProzessualesProzessuales
Grundbuchrecht - Änderung der Anordnung der Zwangsvollstreckung: Zuständigkeit?

OLG München, Beschluss vom 25.01.2011 - 34 Wx 160/10

Ungeachtet des Wortlauts in § 12c IV 1 GBO ist für Anträge auf Änderung einer Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nach Aufhebung von § 4 II Nr. 3 RPflG (a. F.) der Rechtspfleger zuständig. Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Vollübertragung der vom Richter wahrzunehmenden Aufgaben in Grundbuchsachen (Anschluss an OLG Rostock, Beschluss vom 8.2.2010 - 3 W 12/10, BeckRS 2010, 09125; OLG Düsseldorf, I-3 Wx 214/10).*)

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IBRRS 2011, 1347
ProzessualesProzessuales
Übernahme einer Zufahrtsbaulast als Anschaffungskosten

BFH, Urteil vom 20.07.2010 - IX R 4/10

Die Zahlung eines Grundstückseigentümers an seinen Nachbarn für eine Zufahrtsbaulast kann zu Anschaffungskosten des Grund und Bodens auch dann führen, wenn damit ein zweiter Zugang zum Grundstück eröffnet wird.*)

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IBRRS 2011, 1326
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verteilungsschlüssel bei Jahresabrechnung durch Verwalter

BGH, Urteil vom 04.03.2011 - V ZR 156/10

1. In die Jahresabrechnung sind auch solche Ausgaben einzustellen, die der Verwalter unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt hat.*)

2. Maßgeblich für die Umlegung der Kosten in den Einzelabrechnungen ist der jeweils einschlägige Verteilungsschlüssel, wie er sich aus einer Vereinbarung, einem Beschluss nach § 16 Abs. 3, 4 WEG, aus § 16 Abs. 2 WEG oder einer gerichtlichen Entscheidung ergibt. Steht ein Ersatzanspruch gegen einen Wohnungseigentümer in Rede, rechtfertigt dies nur dann eine von dem einschlägigen Umlageschlüssel abweichende Kostenverteilung, wenn der Anspruch tituliert ist oder sonst feststeht.*)

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IBRRS 2011, 1302
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wucher? Verkauf zweier geteilter Wohnungen als Einheit

BGH, Urteil vom 25.02.2011 - V ZR 208/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1296
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Fristsetzung durch Einzelne gilt auch zu Gunsten der Gemeinschaft

OLG Hamm, Beschluss vom 15.03.2011 - 19 W 38/10

1. Die durch einzelne Erwerber von Wohnungseigentum gesetzte Frist zur Nacherfüllung kann auch die Rechtsgrundlage für die Ausübung gemeinschaftsbezogener Rechte schaffen. Die Gemeinschaft ist berechtigt, sich auf diese Fristsetzung zu stützen und nach Fristablauf darüber zu entscheiden, ob von vornherein gemeinschaftsbezogene Rechte (Minderung, kleiner Schadensersatz) oder Ansprüche auf Erfüllung, Nacherfüllung sowie Selbstbeseitigung mit Aufwendungsersatz bzw. Vorschuss geltend gemacht werden sollen.

2. Eine erneute vorsogliche Fristsetzung durch die Gemeinschaft ist unschädlich und verändert die Rechtslage nach Ablauf der zuvor durch einzelne Erwerber gesetzten Frist nicht.

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IBRRS 2011, 1145
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Werklohnklage gegen Eigentümer statt WEG: Parteiwechsel nötig!

BGH, Urteil vom 10.03.2011 - VII ZR 54/10

Werden vor Anerkennung der Teilrechts- und Parteifähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft die Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch auf Werklohn wegen Arbeiten am Gemeinschaftseigentum in Anspruch genommen, kann nicht allein wegen der Änderung der Rechtsprechung das Rubrum dahin berichtigt werden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft verklagt ist. Es ist ein Parteiwechsel notwendig.*)




IBRRS 2011, 1137
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an Angabe einer ladungsfähigen Anschrift

BGH, Urteil vom 04.03.2011 - V ZR 190/10

§ 44 Abs. 1 Satz 2 WEG verlängert zwar den Zeitpunkt, bis zu dem die Parteien nach § 253 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 i.V.m. § 130 Nr. 1 ZPO unter Angabe einer ladungsfähigen Anschrift zu bezeichnen sind, mildert aber die an die Bezeichnung zu stellenden Anforderungen nicht ab.*)

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IBRRS 2011, 1114
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vorjahreswirtschaftsplan: Haftung des Erstehers

LG München I, Urteil vom 20.12.2010 - 1 S 4319/10

Für die Begründung einer Haftung des Erstehers für noch offene Beiträge aus dem Vorjahreswirtschaftsplan, die neben die Haftung des Voreigentümers aus dem Wirtschaftsplan tritt, fehlt den Miteigentümern die Beschlusskompetenz. Der Ersteher haftet nur für die sogenannte Abrechnungsspitze (Anschluss an BGH NJW 1999, 3713).*)

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IBRRS 2011, 1111
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Bauleiter-Verwalter verschweigt Mängel: Kündigung?

AG Augsburg, Urteil vom 23.02.2011 - 30 C 2739/08

Ein Bauleiter, der später vom Bauträger als Verwalter eingesetzt wird, ist gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet, die ihm durch diese Tätigkeit bekannt gewordenen Mängel offenzulegen.

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IBRRS 2011, 1109
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Gutgläubiger Erwerb von Sondernutzungsrechten

LG München I, Urteil vom 14.02.2011 - 1 S 15864/10

Das auf eine unwirksame Vereinbarung zurückgehende, gleichwohl aber im Grundbuch eingetragene Sondernutzungsrecht wird von dem Gutglaubensschutz des § 892 BGB erfasst und kann deshalb grundsätzlich von dem Erwerber des Miteigentumsanteils, dem das vermeintliche Sondernutzungsrecht zugewiesen wurde, gutgläubig erworben werden.*)

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