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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Wohnungseigentum

6101 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 2236
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beschlussanfechtung nach dessen Vollzug

BGH, Urteil vom 13.05.2011 - V ZR 202/10

1. Auch nach Vollzug eines Beschlusses der Wohnungseigentümer besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für die Beschlussanfechtungsklage, solange Auswirkungen der Beschlussanfechtung auf Folgeprozesse nicht sicher auszuschließen sind.*)

2. Ein Wohnungseigentümer, der einem Beschluss über eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung nicht zugestimmt hat, wird nach erfolgreicher Beschlussanfechtung auch dann nicht in analoger Anwendung von § 16 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 WEG von den Kosten befreit, wenn die Maßnahme bereits durchgeführt ist und nicht rückgängig gemacht werden kann.*)




IBRRS 2011, 2178
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Der Mieter hat Modernisierungsmaßnahmen zu dulden!

LG Marburg, Urteil vom 19.01.2011 - 5 S 127/10

1. Ein Mieter hat Modernisierungsarbeiten, die eine Verbesserung der Mietsache im Sinne des § 554 Abs. 2 S. 1 BGB darstellen, zu dulden. Dabei kann auch eine Umbaumaßnahme innerhalb der Wohnung, die mit einer Grundrissänderung verbunden ist, zu einer Verbesserung der Mietsache führen und als Modernisierungsmaßnahme zu dulden sein. Es kommt dabei entscheidend darauf an, ob der Wohnwert nach der allgemeinen Verkehrsanschauung verbessert wird.

2. Der Einbau eines WC und eines Bades in einer Wohnung führt zu einer Wohnwertverbesserung.

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IBRRS 2011, 2157
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zu der Verwalterzustimmung bei Eigentumsumschreibung

OLG Dresden, Beschluss vom 11.01.2011 - 17 W 1317/10

1. Das Grundbuchamt hat in seiner Zwischenverfügung alle Möglichkeiten zur Beseitigung von Umschreibungshindernissen aufzuzeigen.

2. Eine Optionsklausel im Verwaltervertrag setzt ein aktives Handeln der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft voraus. Dieses aktive Handeln kann bereits in Form des Abschlusses eines neuen Verwaltervertrags bestehen.

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IBRRS 2011, 2141
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentumsteilung: Sondernutzungsrechte an Kellerräumen

OLG München, Beschluss vom 27.04.2011 - 34 Wx 149/10

Der teilende Eigentümer kann sich vorbehalten, nachträglich Sondernutzungsrechte an Kellerräumen zugunsten einzelner Wohnungseigentumseinheiten zuzuordnen. Inhalt und Umfang der Befugnis sind durch Auslegung der Teilungserklärung zu bestimmen.*)

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IBRRS 2011, 2140
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zu der nachträglichen Zuordnung von Sondernutzungsrechten

OLG München, Beschluss vom 17.05.2011 - 34 Wx 6/11

1. Zur Beschwerdebefugnis einzelner Wohnungseigentümer gegen Eintragungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen.*)

2. Der teilende Eigentümer kann sich vorbehalten, nachträglich Sondernutzungsrechte an Pkw-Stellplätzen neu zuzuordnen. Ergibt sich aus der Teilungserklärung, dass Teileigentum und Wohnungseigentum gleichgestellt sind, kann die nachträgliche Zuordnung auch zugunsten eines Teileigentums erfolgen. Ob dies gegen Bedingungen und Auflagen in der erteilten Baugenehmigung verstößt, ist für für den Grundbuchvollzug ohne Bedeutung.*)

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IBRRS 2011, 2136
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur inhaltlichen Bestimmtheit einer Grunddienstbarkeit

OLG München, Beschluss vom 10.03.2011 - 34 Wx 55/11

1. Zur inhaltlichen Bestimmtheit einer Grunddienstbarkeit.*)

2. Eine Grunddienstbarkeit, die dem jeweiligen Eigentümer der Sondereigentumseinheit "Laden" die Vornahme folgender Handlungen verbietet:

"Er darf in dieser Sondereigentumseinheit kein Gewerbe betreiben, außer es handelt sich um "stille Gewerbe mit nur geringfügiger Umfeldbeeinträchtigung". Insbesondere sind die Gewerbe ausgeschlossen, welche Lärm- und Geruchsbelästigungen wie Restaurants, Bars, Kaffees oder Discos verursachen bzw. unseriöse Gewerbe wie Nachtclubs oder ähnliches. In jedem Fall ist der Betrieb eines Schmuckladens mit Werkstatt zulässig" -

genügt nicht dem grundbuchrechtlichen Bestimmtheits- und Publizitätsgrundsatz.*)

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IBRRS 2011, 2124
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Beschlussanfechtung in WEG-Sachen

LG München I, Beschluss vom 04.05.2011 - 1 S 11024/10 WEG

Bei der Beschlussanfechtung in WEG-Sachen sind sämtliche Beklagte notwendige Streitgenossen. Jeder einzelne Wohnungseigentümer ist individuell berechtigt, gegen ein den Eigentümerbeschluss aufhebendes erstinstanzliches Urteil Berufung einzulegen. Die Rechtsmitteleinlegung nur durch einzelne Wohnungseigentümer kommt gleichwohl allen Streitgenossen zugute. Sämtliche Beklagte - auch diejenigen, die selbst kein Rechtsmittel eingelegt haben - werden Partei im Rechtsmittelverfahren. Das Rubrum hat sämtliche Beklagte auch als Berufungskläger aufzuführen.

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IBRRS 2011, 2123
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur (un)zulässigen Schmähkritik an WEG-Verwalter

OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.11.2010 - 3 U 87/10

Selbst isoliert unzulässige Ansprühe muss der WEG-Verwalter hinnehmen, wenn diese in längere schriftliche Ausführungen eingebettet sind, die sich mit komplexen und im Einzelnen geschilderten Sachverhalten beschäftigen. Denn die Herabsetzung steht gerade nicht als Selbstzweck im Vordergrund, sondern stellt sich durchweg als ein Mittel zur Durchsetzung der in der Sache verfolgten Ziele dar.

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IBRRS 2011, 2122
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufnahme eines Tagesordnungspunktes: Wahrung der Ladungsfrist

LG München I, Urteil vom 16.05.2011 - 1 S 5166/11

1. Ein Miteigentümer hat einen Anspruch gegen den Verwalter auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die Einladung für die nächste Eigentümerversammlung, wenn dessen Behandlung ordnungsgemäßer Verhandlung entspricht, weil sachliche Gründe für eine Erörterung und Beschlussfassung sprechen.

Der Anspruch entfällt, wenn die Ladungsfrist des § 24 IV 2 WEG nicht mehr gewahrt werden kann und auf diese Frist auch nicht ausnahmsweise verzichtet werden kann.*)

2. Verletzt die Hausverwaltung den Anspruch auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in zu vertretender Weise, kann sich ein Schadensersatzanspruch des Miteigentümers gegen die Hausverwaltung auf Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung auf deren Kosten ergeben.*)

3. Im Wege der einstweiligen Leistungsverfügung kann der Verwalter jedoch nur ausnahmsweise dann verpflichtet werden, eine solche außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen, wenn die Behandlung eines bestimmten Punktes so dringend ist, dass ein Eigentümer, der bei seinem Einberufungsverlangen ein ordentliches Hauptsacheverfahren abwartet, unverhältnismäßig großen, gar irreparablen Schaden erleidet.

Die besondere Dringlichkeit ergibt sich nicht allein schon daraus, dass die Hausverwaltung die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für eine geplante Versammlung so knapp vor dieser Versammlung abgelehnt hatte, dass der Miteigentümer die Aufnahme des Tagesordnungspunktes innerhalb der Frist des § 24 IV 2 WEG nicht mehr erzwingen konnte.*)

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IBRRS 2011, 2095
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Rechtmäßigkeit einer Wohnungseigentümerversammlung

AG Halle, Urteil vom 26.10.2010 - 120 C 2063/10

1. Bestanden die der Einladung beigefügten Unterlagen aus den Beschlussentwürfen für die Jahresabrechnung und die Wohngeldvorauszahlungen, so muss der Eigentümer die Beschlussfassungen rechnen.*)

2. Versäumt er dennoch die Anfechtungsfrist, geschah dies nicht ohne Verschulden; Wiedereinsetzung scheidet aus. *)

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IBRRS 2011, 2094
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Streitigkeiten aus dem Gemeinschaftsverhältnis

OLG München, Urteil vom 04.05.2011 - 7 U 189/11

1. Das Wohnungseigentumsgericht ist gem § 43 Nr. 1 WEG zuständig für Streitigkeiten über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und aus der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander.

2. Streitigkeiten aus dem Gemeinschaftsverhältnis liegen in der Regel vor, wenn diese die Kosten- und Lastentragung betreffen. Darunter können nach § 16 Abs. 3 WEG auch die durch Beschluss der Wohnungseigentümer umgelegten Kosten des individuellen Gebrauchs von Sondereigentum fallen, wenn sie über die Gemeinschaft abgerechnet werden und nur ein gemeinschaftliches Vertragsverhältnis mit einem Versorgungsunternehmer besteht.

3. Wird eine Abrede über die Stromverteilung und Umlage der Kosten nicht auf einer Wohnungseigentümerversammlung beschlossen, sondern anlässlich einer Zusammenkunft der Strombezieher, lässt die Beteiligung weiterer über den Kreis der Teileigentümer hinaus gehenden Personen an der Stromverteilung auch im Verhältnis der Teileigentümer untereinander den Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsverhältnis entfallen.

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IBRRS 2011, 2035
WohnungseigentumWohnungseigentum
Grundbuchrecht - Grundbuchberichtigung (Missverhältnis von Wert und Leistung)

BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZR 182/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2022
WohnungseigentumWohnungseigentum
Heimliche Videoüberwachung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.11.2001 - 12 U 180/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2008
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kostenentscheidung gegen Verwalter: Rechtsmittel?

OLG Köln, Beschluss vom 28.04.2011 - 16 W 13/11

Gegen eine erstmals vom Berufungsgericht zu Lasten des Verwalters getroffene Kostenentscheidung ist die sofortige Beschwerde nicht statthaft.

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IBRRS 2011, 1998
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalterbestellung auf mehr als 5 Jahre: Teilnichtig!

AG Biedenkopf, Urteil vom 21.02.2011 - 50 C 332/10

1. Wird ein Verwalter auf mehr als fünf Jahre bestellt, so ist der Beschluss insoweit teilnichtig, als er die Höchstbestellungsdauer übersteigt.

2. Denn im Zweifel ist davon auszugehen, dass der Verwalter zumindest für den gesetzlichen Maximalzeitraum gewählt werden sollte.

3. Nicht jeder Fehler des Verwalters berechtigt zu dessen Abberufung.

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IBRRS 2011, 1996
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nachträglicher Einbau einer Videoanlage

BGH, Urteil vom 08.04.2011 - V ZR 210/10

Der nachträgliche Einbau einer Videoanlage im gemeinschaftlichen Klingeltableau kann gemäß § 22 Abs. 1 WEG verlangt werden, wenn die Kamera nur durch Betätigung der Klingel aktiviert wird, eine Bildübertragung allein in die Wohnung erfolgt, bei der geklingelt wurde, die Bildübertragung nach spätestens einer Minute unterbrochen wird und die Anlage nicht das dauerhafte Aufzeichnen von Bildern ermöglicht. Die theoretische Möglichkeit einer manipulativen Veränderung der Anlage rechtfertigt nicht die Annahme einer über das Maß des § 14 Nr. 1 WEG hinausgehenden Beeinträchtigung. Ein Nachteil liegt erst vor, wenn eine Manipulation aufgrund der konkreten Umstände hinreichend wahrscheinlich ist.*)




IBRRS 2011, 1988
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Änderung eines Umlageschlüssels: Gestaltungsspielraum!

BGH, Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 162/10

Bei der Änderung eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG steht den Wohnungseigentümern ein weiter Gestaltungsspielraum zu.*)

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IBRRS 2011, 1936
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufteilung in Wohnungseigentum: Zustimmung des Dritten nötig?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.01.2011 - 12 W 296/10

Eine Zustimmung der Inhaber einer dinglichen Rechtsposition zur Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum ist unnötig , weil seine dingliche Rechtsstellung durch die Änderung nicht nachteilig berührt wird.

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IBRRS 2011, 1922
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zulässige Nutzung des Spitzbodens

AG Bremen, Urteil vom 18.02.2011 - 29 C 62/10

1. Zum Umfang der zulässigen Nutzung des im Gemeinschaftseigentum stehenden Spitzbodens durch den Sondereigentümer der darunter liegenden Wohnung.*)

2. Zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung von Abwehr-, Rückbau- und Nutzungsansprüchen durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.*)

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IBRRS 2011, 1886
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beschlussanfechtung wg. fehlerhafter Eigentümerliste

LG München I, Urteil vom 09.05.2011 - 1 S 22360/10

1. Eine Korrektur der zwar rechtzeitig im Sinne des § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG eingereichten, aber in einzelnen Punkten unvollständigen oder fehlerhaften Eigentümerliste ist grundsätzlich auch noch nach dem Zeitpunkt gemäß § 44 Abs. 1 Saz 2 WEG möglich.*)

2. So ist insbesondere die Nachbenennung einer Miteigentümerin, die ihren Miteigentumsanteil gemeinschaftlich mit dem Ehemann hält, aber in der rechtzeitig vorgelegten Eigentümerliste fehlt, noch in der Berufungsinstanz zulässig.*)

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IBRRS 2011, 1885
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ehrkränkende Äußerungen im Bezug auf WEG-Verwalter

LG München I, Urteil vom 11.02.2011 - 25 O 12665/10

Grundsätzlich sind ehrenkränkende Äußerungen in gerichtlichen oder sonst rechtlich geordneten Verfahren, die der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienen, privilegiert und können regelmäßig nicht mit gesonderten Ehrenschutzklagen angegriffen werden, es sei denn die Äußerungen weisen keinen Bezug zum Ausgangsrechtsstreit auf,liegen auf der Hand oder sind falsch oder stellen eine unzulässige Schmähung dar. Dies hat seinen Grund darin, dass das Ausgangsverfahren nicht durch eine Beschneidung der Äußerungsfreiheit der daran Beteiligten beeinträchtigt werden soll.

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IBRRS 2011, 1867
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wiederbestellung: Keine Angebote anderer Verwalter nötig!

BGH, Beschluss vom 01.04.2011 - V ZR 96/10

Angebote von mehreren Verwaltern müssen im Grundsatz vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters, nicht aber vor der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters eingeholt werden.*)




IBRRS 2011, 1864
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann ist erforderliche Zustimmung endgültig wirksam?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2011 - 3 Wx 70/11

1. Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten (hier: des WEG-Verwalters) bedarf, so stellt dies keine Verfügungsbeschränkung als Ausnahme von § 137 Satz 1 BGB dar (so aber OLG Hamm NJW-RR 2010, 1524 f.), sondern eine Beschränkung des Rechtsinhalts des Wohnungseigentums.*)

2. Ist der schuldrechtliche Vertrag bereits geschlossen worden, so ist die alsdann erklärte Zustimmung endgültig wirksam und nicht mehr widerruflich, sobald sie von dem im Zeitpunkt der Erklärung Zustimmungsberechtigten gegenüber den Vertragsparteien oder dem mit dem Vollzug beauftragten Notar erklärt worden ist; ob die Berechtigung des Zustimmenden noch im Zeitpunkt der Stellung des Umschreibungsantrages vorliegt oder bereits entfallen ist (hier: mit Blick auf das Ende der Verwalterbestellung), ist nicht von Belang.*)

3. Liegen die Voraussetzungen des § 78 Abs. 2 Satz 1 GBO vor, so ist die Rechtsbeschwerde gleichwohl nicht zuzulassen, wenn dieses Rechtsmittel (hier wegen fehlender Beschwerdeberechtigung) nicht in zulässiger Weise eingelegt werden kann.*)

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IBRRS 2011, 1809
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Pflichtverstoß des Verwalters?

AG Moers, Urteil vom 28.01.2011 - 564 C 41/09

Das Verlangen eines Vollmachtsnachweises in Form einer schriftlichen Vollmachturkunde gegenüber dem Vertreter eines Wohnungseigentümers in der Wohnungseigentümerversammlung, kann enen Pflichtverstoß des Verwalters darstellen, der dessen Abberufung aus wichtigem Grund rechtfertigt, wenn der Vertreter bereits wiederholt als solcher aufgetreten ist, ohne dass ein entsprechender Nachweis verlangt wurde.*)

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IBRRS 2011, 1808
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verspätete Gerichtskostenvorschusszahlung

LG Köln, Urteil vom 13.01.2011 - 29 S 90/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1800
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Anspruch des Insolvenzverwalters auf den Mietzins

AG Bernau, Urteil vom 30.11.2010 - 34 C 32/09

1. Nach Insolvenzeröffnung fällig werdende Hausgeldforderungen sind Masseverbindlichkeiten, die grundsätzlich im Wege der Leistungsklage gegen den Insolvenzverwalter verfolgt werden können.

2. Empfängt die Wohnungseigentümergemeinschaft die Einnahmen aus der Vermietung des Sondereigentums des Insolvenzschuldners, besteht ein Kondiktionsrecht des Insolvenzverwalters nur ausnahmsweise. Der Insolvenzverwalter kann Direktzahlungen des Mieters gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft anfechten, wenn es sich um Leistungen des Insolvenzschuldners handelt.

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IBRRS 2011, 1797
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kläger muss Beklagte namentlich bezeichnen

LG Köln, Urteil vom 17.02.2011 - 29 S 143/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1760
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Regelmäßiger Wert der Entlastung des WEG-Verwalters

BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - V ZB 236/10

Das Interesse an der Entlastung oder Nichtentlastung des Verwalters bestimmt sich nach den möglichen Ansprüchen gegen diesen und nach dem Wert, den die mit der Entlastung verbundene Bekräftigung der vertrauensvollen Zusammenarbeit der Wohnungseigentümer mit der Verwaltung der Gemeinschaft hat. Deren Wert ist, wenn besondere Anhaltspunkte für einen höheren Wert fehlen, regelmäßig mit 1.000 Euro anzusetzen.*)

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IBRRS 2011, 1734
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwertberechnung bei Anfechtung der Jahresabrechnung

LG Hamburg, Beschluss vom 03.09.2010 - 318 T 54/10

Fechten mehrere Eigentümer die Jahresabrechnung an, wird bei der Berechnung des Streitwerts nach der Hamburger Formel der höhste Einzelwert zu Grunde gelegt.

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IBRRS 2011, 1721
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mehrvertretungsgebühr bei Hauseigentümergemeinschaft?

LG Bremen, Beschluss vom 03.02.2011 - 4 T 626/10

Das Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet zwischen den Rechtspersönlichkeiten der "Wohnungseigentümergemeinschaft" und den "Wohnungseigentümern". Daher ist nach der Systematik des Gesetzes der Begriff der "Wohnungseigentümer" als selbstständige Rechtssubjekte und damit als eine Mehrheit von Auftraggebern bei Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Abwehr einer Beschlussanfechtungsklage zu verstehen.

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IBRRS 2011, 1713
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Rubrumsberichtigung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.04.2011 - 11 Wx 48/10

1. An die Widerlegung der Angaben zum Zustellungszeitpunkt im Empfangsbekenntnis des Rechtsanwalts sind strenge Anforderungen zu stellen. Erforderlich ist, dass jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein könnten. Nicht genügend ist es, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist.

2. Es spricht vieles dafür, dass Schadensersatzansprüche nach § 14 Nr. 1 WEG a.F. zu denjenigen Rechten gehören, bei denen im Interesse der Wohnungseigentümer oder aus Gründen des Schuldnerschutzes von vorneherein und auch ohne einen ausdrücklichen Beschluss eine einheitliche Rechtsverfolgung erforderlich ist.

3. Eine Rubrumsberichtigung kann in solchen Fällen vorgenommen werden, in denen Verfahren vor der Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Teilrechtsfähigkeit anhängig gemacht worden sind.

4. Eine bloße Unrichtigkeit der Parteibezeichnung hindert die Verjährungshemmung durch Rechtsverfolgung nicht.




IBRRS 2011, 1711
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Meinungsplakatierung im Fenster: Zustimmung erforderlich?

AG Erfurt, Urteil vom 12.01.2011 - 5 C (WEG) 69/09

Die Wohnungseigentümer können eine Regelung beschließen, wonach dem Anbringen eines Plakats mit einer auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen Meinungsäußerung im Fenster der Eigentumswohnung mit einfachem Mehrheitsbeschluss zugestimmt werden muss.

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IBRRS 2011, 1710
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mehrkosten wg. Sondereigentums bei Reparatur trägt Eigentümer

AG Stuttgart, Urteil vom 22.03.2011 - 62 C 6646/10 WEG

Verursacht eine Änderung eines Sondereigentums bei einer Maßnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft Mehrkosten, so kann die Gemeinschaft diese Mehrkosten, allerdings nur teilweise auf den Sondereigentümer übertragen. Das Maß der Übertragung orientiert sich am Einzelfall und wesentlich an den Kosten, die ohne die Änderung angefallen wären. Die Mehrkosten sowie die Zustimmungsbedürftigkeit der Änderung sind allenfalls nachrangige Kriterien.*)

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IBRRS 2011, 1659
ProzessualesProzessuales
Zuständigkeit des Landgerichts bei WEG-Streitigkeiten

LG Oldenburg, Urteil vom 03.02.2011 - 9 O 3122/10

Zur Zuständigkeit des Landgerichts bei WEG-Streitigkeiten.

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IBRRS 2011, 1658
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zuständigkeit des Landgerichts

OLG Oldenburg, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 U 43/11

Zur Zuständigkeit des Landgerichts bei WEG-Streitigkeiten.

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IBRRS 2011, 1642
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
WEG-Mitglieder dürfen Nebenintervention auf Seiten der WEG erklären

LG Berlin, Urteil vom 19.04.2011 - 18 OH 11/09

Geht die Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund Mehrheitsbeschlusses oder aus eigenem Recht wegen Baumängeln gegen den Bauträger vor, dürfen ihre Mitglieder die Nebenintervention nach § 66 ZPO erklären.

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IBRRS 2011, 1640
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Spielhalle = Gaststätte?

LG München I, Urteil vom 04.04.2011 - 1 S 16861/09

1. Ob eine zweckbestimmungswidrige Nutzung von Räumen als Spielhalle (mit Internetcafe) mehr stört als eine der Zweckbestimmung entsprechende (Gaststätten-/Imbiss-) Nutzung, kann nur aufgrund einer typisierenden Betrachtung des konkreten Einzelfalls geklärt werden.

2. Bei der typisierenden Betrachtung des konkreten Einzelfalls ist der beabsichtigte zweckbestimmungswidrige Gebrauch nach seiner Art und Durchführung sowie den damit verbundenen Folgen (z.B. Besucherfrequenz, Art der Besucher, Begleitkriminalität) zu konkretisieren und auf die örtlichen Gegebenheiten (z.B. Umfeld, Charakter der Anlage und die prägenden Verhältnisse, Lage im Gebäude) und zeitlichen Verhältnisse (etwa Öffnungszeiten) zu beziehen.

3. Der Betrieb einer Spielhalle führt jedenfalls an "sensiblen Standorten" (wie allgemeines Wohngebiet mit Schule, Kindergarten, Kirche und Geschäften im näheren Umfeld) mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer intensiveren Kriminalitätsbelastung und zu einer Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls der Anwohner und stört daher regelmäßig mehr als der Betrieb einer Gaststätte oder eines Imbisses.

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IBRRS 2011, 1634
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels?

BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 131/10

1. Ein schwerwiegender Grund, von der gesetzlichen (§ 16 Abs. 2 WEG) oder der in der Gemeinschaftsordnung vereinbarten Verteilung der Kosten nach Miteigentumsanteilen abzuweichen, setzt voraus, dass der geltende Verteilungsschlüssel für den die Änderung verlangenden Eigentümer zu einer erheblich (grundsätzlich mindestens um 25 vom Hundert) höheren Belastung als eine Verteilung der Kosten nach den Wohn- oder den Nutzflächen führt.

2. Die erhebliche Mehrbelastung des Wohnungseigentümers allein begründet noch nicht dessen Anspruch nach § 10 Abs. 3 Satz 2 WEG auf Änderung, weil das Maß der Belastung nicht das alleinige Kriterium für die Beurteilung der Unbilligkeit des Festhaltens an dem vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel ist. Hierzu bedarf es einer Abwägung der gesamten Umstände des Einzelfalls.

3. Die Voraussetzungen eines Anspruchs nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bestimmen sich nicht nach der tatsächlich ausgeübten, sondern nach der rechtlich zulässigen Nutzung. Der Umstand, dass eine Teileigentumseinheit von der sich aus der Teilungsvereinbarung ergebenden Zweckbestimmung abweichend zu Wohnzwecken genutzt wird und damit zur Zeit auch nur wie die Wohnungseigentumseinheiten zu den Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums beiträgt, führt nicht dazu, dass die Beibehaltung des auf der zulässigen Nutzung beruhenden Kostenverteilungsschlüssels sich als unbillig darstellt.

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IBRRS 2011, 1633
BauträgerBauträger
Verjährung von Mängelansprüchen des "Nachzüglers"

Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.02.1985 - VII ZR 72/84

1. Die Sachmängelansprüche desjenigen, der eine neuerrichtete Eigentumswohnung oder ein neuerrichtetes Haus von einem Bauträger erwirbt, richten sich nach Werkvertragsrecht. Daß das Bauwerk bei Vertragsschluß schon fertiggestellt ist, ändert hieran grundsätzlich nichts.

2. Besteller i.S. des § 640 Abs. 1 BGB ist hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums auch der einzelne Erwerber des Wohnungseigentums. Durch den Erwerbsvertrag erhält der einzelne Wohnungseigentümer einen eigenen Anspruch auf mangelfreies Gemeinschaftseigentum.

3. Eine etwaige Verjährung von Gewährleistungsansprüchen der übrigen Wohnungseigentümer hat keinen Einfluß auf die Gewährleistungsansprüche des einzelnen Erwerbers. Dieser muss sich die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch die Mehrheit der Wohnungseigentümer nicht gegen sich gelten lassen.

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IBRRS 2011, 1625
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Im Wohnungseigentumsrecht gelten öffentlich-rechtliche Normen

VG München, Beschluss vom 10.01.2011 - M 8 K 10.3187

1. Innerhalb der Einheiten einer Wohnungseigentümergemeinschaft bestehen keine öffentlich-rechtlichen Abwehransprüche der Eigentümer oder Mieter untereinander (im Anschluss an BVerwG NVwZ 1998, 954).

2. Die Wertungen der öffentlich-rechtlichen Normen, etwa solcher des öffentlichen Baurechts, gelten gleichwohl über §§ 14, 15 Abs. 3 WEG und können vor den Wohnungseigentumsgerichten geltend gemacht werden.

3. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die entsprechenden Normen nachbarschützend sind, also subjektiven Drittschutz vermitteln; schon der objektive Normgehalt ist über §§ 14, 15 Abs. 3 WEG zu berücksichtigen.

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IBRRS 2011, 1621
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Zustimmungserfordernis bei Gesellschafterwechsel!

OLG Celle, Beschluss vom 29.03.2011 - 4 W 23/11

Der Wechsel eines Gesellschafters einer GbR bedarf nicht der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer. die Eintragung des Gesellschafterwechsels im Grundbuch darf hiervon nicht abhängig gemacht werden.*)

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IBRRS 2011, 1611
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wahrung der Klagefrist durch Angabe des WEG-Verwalters

BGH, Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 230/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1542
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Mängelansprüche am GE: Aktivlegitimation und Verjährung

OLG Schleswig, Urteil vom 27.08.2009 - 5 U 49/08

1. In sog. Altverfahren - also solchen, die in der Zeit vor der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft begonnen worden sind - ist das Aktivrubrum unter Wahrung der Parteiidentität jedenfalls dann zu berichtigen, wenn als Kläger ursprünglich die einzelnen Wohnungseigentümer aufgetreten waren.

2. Soweit in einem Bauträgervertrag über Wohnungseigentum für den Verjährungsbeginn von Mängelansprüchen am Gemeinschaftseigentum auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Erwerber abgestellt wird, ist dies AGB-rechtlich unwirksam, soweit dadurch vom Erfordernis einer Abnahme im Sinne des Werkvertragsrechts abgesehen werden soll.

3. Generell kann nicht aus der bloßen Tatsache der Abnahme des Sondereigentums auf eine Abnahme auch des Gemeinschaftseigentums durch den jeweiligen Erwerber geschlossen werden. Entscheidend ist allein, ob tatsächlich eine Abnahme des Gemeinschaftseigentums erfolgt ist.

4. Als verjährungsunterbrechende Anerkennungshandlung i. S. vorgenannter Vorschrift kommt neben den im Gesetz ausdrücklich Benannten auch die Vornahme von Nachbesserungsarbeiten im Bewusstsein, zur Gewährleistung verpflichtet zu sein, in Betracht.

5. Auch der in berechtigter Prozessstandschaft für den materiell Anspruchsberechtigten gestellte Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens hat verjährungshemmende Wirkung.

6. Zustellung im Sinne von § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB ist auch die formlose, dem Antragsgegner zugegangene Bekanntgabe des Antrags auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens.(Inzwischen durch BGH, IBR 2011, 263 überholt, d.Red.)




IBRRS 2011, 1511
ImmobilienImmobilien
Auslegung eines schuldrechtlichen Wohnungsrechts

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.09.2010 - 4 W 78/10

1. Wird beim Verkauf eines Wohnhauses schuldrechtlich ein lebenslängliches Wohnungsrecht für den Verkäufer vereinbart, so kommt eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht, wenn der Verkäufer pflegebedürftig wird, und daher die ihm zugewiesene Wohnung nicht mehr nutzen kann. Das Wohnungsrecht kann in diesem Fall eine Ersatzrente rechtfertigen, die sich an den Maßstäben in § 14 Abs. 2 AGBGB Baden-Württemberg orientiert.*)

2. Ein schuldrechtliches Wohnungsrecht ist - anders als ein dingliches Wohnungsrecht - nicht ohne Weiteres auf eine persönliche Nutzung der Wohnung durch den Berechtigten beschränkt. Die zur ergänzenden Vertragsauslegung bei dinglichen Wohnungsrechten von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind daher nicht uneingeschränkt auf ein schuldrechtliches Wohnungsrecht übertragbar.*)

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IBRRS 2011, 1510
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Stimmrechtsausschluss bei Vorgehen gg. Wohnungseigentümer

LG München I, Urteil vom 22.11.2010 - 1 S 11024/10

Nach § 25 Abs. 5 WEG ist ein Wohnungseigentümer nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Einleitung eines Rechtsstreits der anderen Wohnungseigentümer gegen ihn betrifft. Soll ein Rechtsstreit gleichzeitig gegen mehrere Wohnungseigentümer eingeleitet werden, sind sämtliche Streitgenossen vom Stimmverbot bei der Beschlussfassung betroffen. Auf die Frage, ob die zu Verklagenden als Gesamtschuldner gegenüber den Eigentümern haften, kommt es nicht an. Die Vorschrift des § 25 Abs. 5 WEG soll verhindern, dass ein Eigentümer, der als Streitgenosse neben anderen Eigentümern verklagt werden soll, letztlich mittelbar auch über das Vorgehen gegen sich selbst entscheidet.

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IBRRS 2011, 1509
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Unzulässiger Beschluss über eine "Delegiertenversammlung"

LG München I, Urteil vom 09.12.2010 - 36 S 1362/10

1. Die den Kern des Wohnungseigentums prägenden Mitgliedschaftsrechte - insbesondere Teilhaberechte - werden unzulässig beschnitten, wenn in einer großen Mehrhausanlage statt einer echten "Vertreterversammlung" eine so genannte "Delegiertenversammlung" die Rechte der Wohnungseigentümerversammlung übertragen erhält. Dies gilt jedenfalls dann, wenn pro Haus nur ein Delegierter entsandt und für diesen kein Vertreter vorgesehen ist, die Mitglied schaft eines Delegierten in der "Delegiertenversammlung" aber schon dann ruht, wenn in seiner Person ein auch nur geringfügiger Zahlungsrückstand aufgetreten ist oder eine persönliche oder sachliche "gerichtsverdächtige" Meinungsverschiedenheit besteht, weil auf diese Weise die anderen Wohnungseigentümer, die nur ab einem Quorum von 50% eine Vollversammlung einberufen lassen können, unzulässig in "Mithaft" genommen werden.

2. Richtiger Anfechtungsbeklagter gegen einen in einer solchen Konstellation gefassten "Delegiertenversammlungs-Beschluss" sind alle übrigen Wohnungseigentümer der Gesamtanlage.

3. Offen bleibt, ob an Stelle der gesetzlich vorgesehenen Versammlung der Wohnungseigentümer eine "Vertreterversammlung", auf der nicht nur die "Wünsche" der einzelnen Wohnungseigentümer berücksichtigt werden sollen, sondern die nach Maßgabe der §§ 164 ff. BGB angelegt ist, namentlich also neben dem Recht des Widerrufs einer einmal erteilten Vollmacht Weisungsbefugnisse der Vollmachtgeber vorsieht, wirksam begründet werden kann.

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IBRRS 2011, 1505
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ImmobilienImmobilien
Keine Pfändung einer zweckgebundenen Forderung durch WEG

LG Köln, Urteil vom 09.12.2010 - 14 O 590/10

1. Vereinbaren die Parteien beim Verkauf einer Eigentumswohnung eine Zweckbindung der Kaufpreisforderung (hier: Tilgung einer Grundschuld), so gehört die zweckgemäße Verwendung zum Inhalt der zu erbringenden Leistung.

2. In diesem Fall kann eine Pfändung allein durch den nach der Zweckbindung bestimmten Empfänger erfolgen und unterliegt gegenüber Dritten (hier: Eigentümergemeinschaft) insoweit einem Pfändungsverbot gemäß § 851 Abs. 1 ZPO.

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IBRRS 2011, 1487
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ProzessualesProzessuales
Mutwillige Teilungsversteigerung bei Wohnungseigentum

BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - V ZB 177/10

Eine beabsichtigte Teilungsversteigerung nach §§ 180 ff. ZVG ist mutwillig i.S.v. § 114 ZPO, wenn sie aller Voraussicht nach fehlschlägt, weil sich kein Bieter finden wird, der ein nach §§ 182, 44 ZVG zulässiges Gebot abgibt, so dass das Verfahren wegen Ergebnislosigkeit aufgehoben werden muss (§ 77 Abs. 2 Satz 1 ZVG).*)

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IBRRS 2011, 1453
WohnungseigentumWohnungseigentum
Versorgungssperre-Beschluss ohne vorigen Androhungsbeschluss?

AG München, Urteil vom 29.04.2010 - 483 C 1621/09

Ein Beschluss über eine Versorgungssperre ist nicht erst dann zulässig, wenn die Gemeinschaft zuvor beschlossen hat, eine Androhung auszusprechen. Eine Androhung muss lediglich dem Vollzug vorausgehen. Dies gilt zumindest bei endgültiger und ernsthafter Zahlungsverweigerung und hohen Wohngeldrückständen.

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IBRRS 2011, 1402
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zivilrecht - Täuschung über Vermittlungsprovision bei Objektfinanzierung

BGH, Beschluss vom 01.03.2011 - XI ZB 20/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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