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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6101 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 0406
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Versorgungssperre: Unterbrechung der Stromleitungen

AG Bremen, Urteil vom 06.12.2010 - 16 C 424/10

Zur Unzulässigkeit einer Versorgungssperre in Form einer Unterbrechung der Stromleitungen zulasten des Mieters durch die Wohnungseigentümergemeinschaft bei titulierten Hausgeldansprüchen gegen den vermietenden Wohnungseigentümer.

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IBRRS 2011, 0405
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ausgeschiedener GbR-Gesellschafter als Hausgeldschuldner?

AG Bremerhaven, Urteil vom 26.10.2010 - 55 C 2239/09

1. Ist eine 2-Personen-GbR Wohnungseigentümerin und tritt einer der beiden Gesellschafter aus der GbR aus, so geht das Wohnungseigentum durch Anwachsung gemäß § 738 BGB analog auf den letztverbleibenden Gesellschafter über, wenn dieser das Unternehmen allein fortführt.

2. Dieser Erwerb des Wohnungseigentums durch den letztverbleibenden Gesellschafter bedarf auch dann keiner Zustimmung des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn die Teilungserklärung eine Veräußerungsbeschränkung gemäß § 12 WEG vorsieht, da es sich nicht um einen rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb handelt.

3. Der ausgeschiedene Gesellschafter haftet nicht für Hausgeldforderungen, die nach seinem Ausscheiden fällig werden. Auf den Zeitpunkt der Grundbuchumschreibung kommt es hierbei nicht an.

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IBRRS 2011, 0399
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zustimmung der dinglich Berechtigten bei Aufteilung nötig?

KG, Beschluss vom 30.11.2010 - 1 W 455/10

Die Begründung von Wohnungseigentum gem. § 8 WEG durch den Grundstückseigentümer unterliegt auch im Hinblick auf die Rangklassenprivilegierung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG für dort genannte Ansprüche der späteren Wohnungseigentümergemeinschaft nicht dem Zustimmungserfordernis von Grundpfandrechtgläubigern.*)

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IBRRS 2011, 0376
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Blankettanfechtung gegen Beschlüsse: Streitwert?

LG Hamburg, Beschluss vom 19.08.2010 - 318 T 57/10

Bei einer Blankettanfechtung sämtlicher Beschlüsse einer Eigentümerversammlung darf der Anfechtende kostentechnisch nicht privilegiert werden.

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IBRRS 2011, 0303
BauträgerBauträger
Grundsätze zur Abnahme gemeinschaftlichen Eigentums

BayObLG, Beschluss vom 30.04.1999 - 2Z BR 153/98

1. Die Verpflichtung zur Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums ergibt sich für jeden einzelnen Erwerber (Wohnungseigentümer) aus dem mit dem Bauträger geschlossenen Erwerbsvertrag. Die Abnahme kann aber durch Vereinbarung oder durch bestandskräftigen Beschluss der Wohnungseigentümer zu einer Angelegenheit der gemeinschaftlichen Verwaltung gemacht werden. In diesem Falle kann sich ein Wohnungseigentümer, der das gemeinschaftliche Eigentum abgenommen hat, den Kosten nicht entziehen, die durch einen vom Bauträger gegen andere Wohnungseigentümer geführten Prozess verursacht worden sind, der die Verpflichtung zur Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums zum Gegensand hat. Dies sind dann Kosten der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Offen bleibt, ob ein Eigentümerbeschluss mit diesem Inhalt auf rechtzeitige Anfechtung hin für ungültig zu erklären ist.

2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Eigentümerbeschluss des Inhalts für ungültig zu erklären ist, dass ein zweifelhafter Anspruch einzelner Wohnungseigentümer (hier gegen den Bauträger) notfalls gerichtlich geltend gemacht werden soll.

3. Die Wohnungseigentümer können dem Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats mit Stimmenmehrheit eine angemessene Auslagenpauschale zubilligen.

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IBRRS 2011, 0301
WohnungseigentumWohnungseigentum
Recht auf Vereinbarung von Teilversammlungen

AG Karlsruhe-Durlach, Urteil vom 30.12.2009 - 4 C 21/09

In Abweichung zum Grundsatz des § 23 I WEG können Wohnungseigentümer vereinaren, auch über gemeinsame Angelegenheiten örtlich und zeitlich getrennte Teilversammlungen durchzuführen, weil sie gem. § 10 II 2 WEG befugt sind, vom Gesetz abweichende Vereinbarungen zu treffen, soweit sich nicht aus dem Gesetz etwas ausdrücklich anderes ergibt.

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IBRRS 2011, 0300
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stimmrecht gilt auch für Bestellung/Abberufung des Verwalters

AG Charlottenburg, Urteil vom 07.04.2010 - 72 C 7/10

Auch für die Bestellung und Abberufung des Verwalters gilt die Bestimmung der Gemeinschaftsordnung, wonach sich das Stimmrecht nach Einheiten richtet.

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IBRRS 2011, 0299
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf Kopien von Belegen und Aufzeichnungen

AG Schöneberg, Urteil vom 14.04.2010 - 77 C 133/09

Die Wohnungseigentümer haben einen Anspruch darauf in die Belege und Aufzeichnungen Einsicht zu nehmen Zug um Zug gegen Erstattung der entstehenden Kopiekosten.

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IBRRS 2011, 0298
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Schiedsvereinbarung für Beschlussmängelstreitigkeiten?

LG München I, Urteil vom 02.09.2010 - 36 S 19072/09

1. Nach § 138 Abs. 1 BGB sind Schiedsvereinbarungen nichtig, wenn sie eine übermäßige Einschränkung des Rechtsschutzes zum Gegenstand haben.

2. Eine Schiedsvereinbarung für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussmängelstreitigkeiten ist nichtig, sofern einer Partei der notwendige Rechtsschutz entzogen wird.

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IBRRS 2011, 0297
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mängelbeseitigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung

LG Köln, Beschluss vom 12.04.2010 - 29 T 72/09

1. Es steht im Ermessen der Gemeinschaft, ob und welche Maßnahmen sie zur Mängelbeseitigung ergreift. Dieses Ermessen ist unter Beachtung der wirtschafltichen Leistungsfähigkeit auszuüben.

2. Die ordnungsgemäße Verwaltung kann im Einzelfall erfordern, daß aus wirtschaftlichen Gründen keine Maßnahmen zur Mangelbeseitigung durchgeführ werden.

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IBRRS 2011, 0296
ProzessualesProzessuales
Streitwert bei Anfechtung der Jahresabrechnung

LG Dortmund, Beschluss vom 17.03.2010 - 17 T 159/09

Für den Streitwert einer Entscheidung, in der die Genehmigung der Jahresabrechnung angefochten wird, ist entscheidend, ob der Kläger die Ungültigkeit des gesamten Beschlusses betreibt oder einzelne Kostenpositionen angreift.

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IBRRS 2011, 0295
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verpflichtung zur tätigen Mithilfe durch Beschluss

LG Stuttgart, Urteil vom 25.03.2010 - 2 S 43/09

Es ist eine Frage der Zumutbarkeit im Einzelfall, ob und inwieweit die Mehrheit den einzelnen Wohnungseigentümer durch Beschluss zur tätigen Mithilfe verpflichten kann. Hierzu bedarf es keiner gesondert geregelten Beschlusskompetenz.*)

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IBRRS 2011, 0294
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auflassung des Bruchteils eines WEG an Minderjährigen

KG, Beschluss vom 15.07.2010 - 1 W 312/10

Die Auflassung eines Bruchteils eines Wohnungseigentums an einen Minderjährigen unterfällt § 1822 Nr.10 BGB.*)

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IBRRS 2011, 0293
WohnungseigentumWohnungseigentum
"Weicher" Parabolantennen-Verbotsbeschluss

LG Lüneburg, Beschluss vom 13.01.2010 - 5 S 87/09

Eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über ein Vorgehen der Gemeinschaft gegen einen "Wildwuchs" von Parabolantennen in der Wohnanlage ist jedenfalls dann nicht nichtig, wenn der gefasste und unangefochten gebliebene Beschluss Näheres dazu regelt, an welchen Orten und unter welchen Bedingungen ein Anbringen/Aufstellen&Beibehalten von Parabolantennen weiterhin statthaft ist.

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IBRRS 2011, 0292
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Schadensersatz wegen falscher Kostenverteilung

OLG München, Beschluss vom 13.01.2011 - 32 Wx 32/10

1. Messgeräten, deren Eichgültigkeit abgelaufen ist, kommt die Vermutung der Richtigkeit nicht zu (Anschluss an BGH, Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 112/10, IMR 2011, 46). In einem Schadensersatzanspruch gegen den Verwalter wegen falscher Kostenverteilung muss gleichwohl der Geschädigte als Anspruchsteller die Unrichtigkeit der Abrechnung beweisen. Inwieweit sich der als Schädiger in Anspruch genommene Abrechner seinerseits auf die Ablesewerte ungeeichter Zähler berufen kann, bleibt offen.*)

2. Ein Wohnungseigentumsverwalter, der in der Eigentümerversammlung ohne ausreichende Überprüfung unrichtige Tatsachenbehauptungen aufstellt, haftet auf Schadensersatz, wenn aufgrund der unrichtigen Darstellung ein für die Eigentümer nachteiliger Beschluss gefasst wird.*)

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IBRRS 2011, 0288
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sonderbelastungen in der Jahresabrechnung

LG München I, Beschluss vom 29.09.2010 - 36 S 13256/10

Zur Problematik der Berücksichtigung von Sonderbelastungen in der Jahresabrechnung.

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IBRRS 2011, 0287
ProzessualesProzessuales
Zustellung an den WEG Verwalter - Interessenkollision

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.11.2009 - 5 W 204/09

1. Beantragt ein einzelner Wohnungseigentümer gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG in zulässiger Weise, dass das Gericht dem Verwalter die Aufstellung der Jahresabrechnungen aufgibt, so sind an diesem Verfahren gemäß § 43 Abs. 4 Nr. 2 WEG die übrigen Wohnungseigentümer - als materiell Beteiligte - formell zu beteiligen, also zum Verfahren hinzuzuziehen. Die Notwendigkeit der Beteiligung folgt auch aus § 45 Abs. 2 Satz 2 WEG, wonach die gerichtliche Entscheidung für alle Beteiligten bindend ist sowie aus dem Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 GG und dem Gebot der Sachaufklärung nach § 12 FGG.

2. Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Beteiligung der übrigen Wohnungseigentümer, so begründet der hierin liegende Verfahrensmangel keinen von Amts wegen zu beachtenden und grundsätzlich ohne weiteres zur Aufhebung und Zurückverweisung führenden absoluten Beschwerdegrund gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG i. V. m. § 547 Nr. 4 ZPO.

3. Der Verwalter ist zwar gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG berechtigt, im Namen aller Wohnungseigentümer und mit Wirkung für und gegen sie Zustellungen entgegenzunehmen, soweit sie an alle Wohnungseigentümer in dieser Eigenschaft gerichtet sind. Wegen der nahe liegenden Gefahr unzureichender Weiterleitung von Informationen gilt dies jedoch nicht in Fällen der Interessenkollision, wenn der Verwalter vom Ausgang des Verfahrens selbst in irgendeiner Weise unmittelbar betroffen oder - wie hier - gar als Gegner der Wohnungseigentümer an dem Verfahren beteiligt ist.

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IBRRS 2011, 0280
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Vermietung eines Stellplatzes - Verwaltungsmaßnahme der WEG

OLG München, Urteil vom 12.01.2011 - 20 U 2913/10

Die Vermietung eines Stellplatzes durch einen Bruchteilseigentümer stellt eine Verwaltungsmaßnahme der WEG dar, wenn diese Fruchtziehung gemäß einer dem Gesetz entsprechenden vertraglichen Vereinbarung der Bruchteilseigner den Teilhabern der Bruchteilsgemeinschaft gemeinsam zusteht und daher ausschließlich eine Angelegenheit bzw. ein Geschäft der Gemeinschaft ist. Die Mieteinnahmen sind, gekürzt um den Anteil des vermietenden Eigentümers, an die Eigentümergemeinschaft nach den Regeln der GoA herauszugeben.

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IBRRS 2011, 0277
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Eintragung einer Zwangssicherungshypothek

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2010 - 20 W 354/10

Die Eintragung einer von einer Wohnungseigentümergemeinschaft beantragten Zwangssicherungshypothek im Grundbuch bedarf keiner bedingten Antragstellung dahingehend, dass die Hypothek in Höhe der betroffenen Forderungen dadurch aufschiebend bedingt werde, dass ein eventuelles Vorrecht nach § 10 Abs. 1 Ziffer 2 ZVG entfalle. Eine entsprechende Antragstellung kann nicht im Wege der Zwischenverfügung verlangt werden.*)

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IBRRS 2011, 0251
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohngeldansprüche einer WEG als Neumasseschuld?

BGH, Urteil vom 21.10.2010 - IX ZR 220/09

Den Insolvenzverwalter trifft keine insolvenzspezifische Pflicht, Masseunzulänglichkeit zu dem Zweck rechtzeitig anzuzeigen, dass nachfolgende Wohngeldansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Neumasseschuld bevorzugt zu befriedigen sind.*)

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IBRRS 2011, 0231
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Überprüfung einer Streitwertbemessung

OLG Koblenz, Beschluss vom 30.08.2010 - 1 W 54/10

1. Eine Partei (auch der Nebenintervenient) kann in der Regel allein mit dem Ziel der Herabsetzung des Streitwerts Beschwerde einlegen. Eine Ausnahme gilt, wenn mit der erstrebten Neufestsetzung der Einzelstreitwerte zugleich eine Verbesserung der im Rahmen der Kostengrundentscheidung auferlegten Kostenquote erreicht werden soll.*)

2. Bei der Streitwertbemessung in Wohnungseigentumssachen ist dem Gericht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (§ 49a GKG) eine Interessenabwägung nach seinem pflichtgemäßen Ermessen übertragen. Das Beschwerdegericht hat die Entscheidung des Prozessgerichts in vollem Umfang nachzuprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Im Verfahren der weiteren Beschwerde beschränkt sich die Nachprüfung hingegen regelmäßig darauf, ob das Beschwerdegericht das ihm zustehende Ermessen überhaupt ausgeübt, die gesetzlichen Grenzen eingehalten und alle wesentlichen Gesichtspunkte in einer dem Zweck der Ermächtigungsgrundlage Rechnung tragenden Weise einbezogen hat.*)

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IBRRS 2011, 0222
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnungseigentum

AG Chemnitz, Urteil vom 01.06.2010 - 15 C 932/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0217
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Nebenkostenanteile ausnahmsweise pfändbar!

LG Chemnitz, Urteil vom 17.12.2010 - 6 S 261/10

1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist berechtigt, bei bestehenden Hausgeldschulden eines Miteigentümers neben der Kaltmiete auch die Nebenkostenvorauszahlungen bei dessen Mietern als Drittschuldner abzupfänden.

2. Die Mieter können im Rahmen einer Drittschuldnerklage der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen diese gerade kein entgegenstehendes Interesse an der Pfändung einwenden, da deren Vermieter die Nebenkosten offensichtlich nicht zweckentsprechend an die Wohnungseigentümergemeinschaft weiterleitet.

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IBRRS 2011, 0146
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beauftragung eines RA ist von § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG gedeckt

AG Heidelberg, Urteil vom 09.04.2009 - 45 C 73/08

Die Privatautonomie von Wohnungseigentümern ist durch die Möglichkeit, sich der Vertretung durch den Verwalter und den von diesem beauftragten Prozessbevollmächtigten zu entziehen, hinreichend gewahrt. Diese Eigentümer tragen die nach ihrem Verzicht auf die Vertretung durch den Verwalter entstandenen Kosten des Verwalters bzw. des vom Verwalter beauftragten Rechtsanwalts nicht. Es liegt in der Natur des zwischen den Wohnungseigentümern bestehenden und freiwillig eingegangenen gesetzlichen Schuldverhältnisses mit der Möglichkeit von Mehrheitsentscheidungen, dass damit auch Nachteile prozessualer und finanzieller Natur verbunden sind.*)

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IBRRS 2011, 0145
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anforderungen an die Jahreseinzelabrechnungen einer WEG

LG München I, Urteil vom 18.08.2010 - 1 S 1874/10

Die bloß rechnerische Berücksichtigung einer Ausgabenposition bei der Erstellung der Jahreseinzelabrechnung reicht nicht aus. Vielmehr muss die Darstellung der Position - wie auch der ganzen Abrechnung - in einer Art und Weise erfolgen, dass sie für einen Eigentümer auch ohne Zuziehung eines Buchprüfers oder Sachverständigen verständlich ist. Fehlt es daran, ist die Abrechnung - unabhängig davon, dass sie im Ergebnis rechnerisch richtig sein mag - allein schon deswegen insgesamt für ungültig zu erklären.

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IBRRS 2011, 0144
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Mängeln

LG München I, Urteil vom 14.12.2009 - 1 S 9716/09

1. Der WEG wird im Verhältnis zu den Wohnungseigentümern eine Pflichtverletzung des Verwalters nicht gemäß § 278 BGB zugerechnet.

2. Dem Sondereigentümer steht auch kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zu, wenn die Schäden unstreitig auf einen Konstruktionsmangel am Gemeinschaftseigentum zurückgehen, an dem die Hausverwaltung und ihre Organe kein Verschulden trifft.

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IBRRS 2011, 0143
ProzessualesProzessuales
Korrektur der Kostenentscheidung in der Berufung ist zulässig

LG München I, Beschluss vom 19.10.2009 - 1 S 14383/09

Sowohl die Kostenentscheidung als auch die Streitwertfestsetzung des Gerichtes der ersten Instanz können im Rahmen eines Beschlusses nach § 522 II ZPO korrigiert werden. *)

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IBRRS 2011, 0123
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Versorgungssperre

LG München I, Urteil vom 08.11.2010 - 1 S 10608/10

1. Der Beschluss einer Versorgungssperre ist zulässig nur nach vorheriger Abmahnung und bei einem gravierenden Leistungsrückstand, wovon regelmäßig auszugehen ist, wenn der Wohngeldrückstand sechs Monatsraten übersteigt. Dabei muss die Abmahnung lediglich dem Vollzug der Sperre vorausgehen, nicht schon einer nur vorbereitenden Beschlussfassung.*)

2. Die Versorgungssperre kann auch dann die Stromzufuhr erfassen, wenn der betroffene Miteigentümer zwar den Strom direkt von dem Stromversorgungsunternehmen bezieht und dieses auch ihm gegenüber direkt abrechnet, die Stromleitung, die zu der Sondereigentumseinheit des Miteigentümers führt, jedoch im Gemeinschaftseigentum steht.*)

3. Gebäudebestandteile stehen gemäß § 5 Abs. 1 WEG nur dann im Sondereigentum, wenn sie sowohl in einem funktionalen als auch in einem räumlichen Zusammenhang mit der Sondereigentumseinheit gemäß § 3 Abs. 1 WEG stehen und wenn ihre Veränderung, Beseitigung oder Entfernung allenfalls zu einer noch hinzunehmenden Beeinträchtigung führen würde.*)

4. Demnach steht eine Stromleitung, die von einem gemeinschaftlichen Zählerraum im Keller des gemeinschaftlichen Anwesens durch das Gebäude in eine Sondereigentumseinheit führt, auch dann nicht im Sondereigentum, wenn sie ausschließlich der Stromversorgung dieser Sondereigentumseinheit dient.*)

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IBRRS 2011, 0122
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Untergemeinschaft: Gegen wen richtet sich Anfechtungsklage?

LG München I, Urteil vom 20.12.2010 - 1 S 8436/10

1. Die Anfechtungsklage gegen einen Beschluss einer Untergemeinschaft, die nach der Gemeinschaftsordnung eigene Eigentümerversammlungen abhalten darf und die grundsätzlich mit eigenen Beschlusskompetenzen ausgestattet ist, ist nur gegen die übrigen Eigentümer der betreffenden Untergemeinschaft zu richten.*)

2. Bestimmt die Gemeinschaftsordnung, dass sowohl die Gesamtgemeinschaft als auch die Untergemeinschaften Jahresabrechnungen aufstellen sollen, besteht eine Beschlusskompetenz der Untergemeinschaft zur Genehmigung der Jahresabrechnung nur, soweit durch diese Abrechnung gemeinschaftsbezogene Zu- und Abflüsse auf die Miteigentümer der Untergemeinschaft verteilt werden, die zuvor durch die Abrechnung der Gesamtgemeinschaft der Untergemeinschaft wirksam zugewiesen wurden.*)

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IBRRS 2011, 0121
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Öffnungsklausel: Beschluss ohne nötiges Quorum nur anfechtbar

LG München I, Beschluss vom 20.09.2010 - 36 S 12740/10 WEG

1. Für den Fall einer gesetzlichen Öffnungsklausel ist bei Nichterreichen des Quorums von ¾ aller Wohnungseigentümer ein gleichwohl gefasster Beschluss nur anfechtbar und nicht nichtig.

2. Dies muss auch für den Fall einer vereinbarten Öffnungsklausel gelten.

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IBRRS 2011, 0097
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Betrieb einer Spielothek ist keine sittenwidrige Nutzung

LG Karlsruhe, Beschluss vom 26.10.2010 - 11 S 200/09

1. Gemäß § 14 Nr. 1 WEG ist jeder Sondereigentümer verpflichtet, nur in solcher Weise von seinem Sondereigentum Gebrauch zu machen, dass dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. Die Einhaltung der Pflichten gilt auch bei der Nutzungsüberlassung an Dritte, § 14 Nr. 2 WEG.

2. Die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzung richtet sich nach den vereinbarten Zweckbestimmungen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sieht die Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft die uneingeschränkte Nutzung als "Gewerbe" in den Räumlichkeiten des Erdgeschosses vor, so umfasst dies auch die Nutzung der Räume als Spielothek. Ob es dabei zu unzumutbaren Beeinträchtigungen kommt, muss anhand einer typisierenden, verallgemeinernden Betrachtungsweise beurteilt werden.

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IBRRS 2011, 0096
WohnungseigentumWohnungseigentum
Der Betrieb einer Spielothek ist keine sittenwidrige Nutzung

LG Karlsruhe, Beschluss vom 20.09.2010 - 11 S 200/09

1. Gemäß § 14 Nr. 1 WEG ist jeder Sondereigentümer verpflichtet, nur in solcher Weise von seinem Sondereigentum Gebrauch zu machen, dass dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. Die Einhaltung der Pflichten gilt auch bei der Nutzungsüberlassung an Dritte, § 14 Nr. 2 WEG.

2. Die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzung richtet sich nach den vereinbarten Zweckbestimmungen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sieht die Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft die uneingeschränkte Nutzung als „Gewerbe" in den Räumlichkeiten des Erdgeschosses vor, so umfasst dies auch die Nutzung der Räume als Spielothek. Ob es dabei zu unzumutbaren Beeinträchtigungen kommt, muss anhand einer typisierenden, verallgemeinernden Betrachtungsweise beurteilt werden.

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IBRRS 2011, 0085
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zwischenvermietung an Feriengäste noch "Wohnnutzung"?

BGH, Urteil vom 12.11.2010 - V ZR 78/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0020
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anbau von Balkonen ist eine Modernisierung gem. § 559 BGB

AG Hannover, Urteil vom 26.10.2010 - 483 C 3145/10

Zu den Modernisierungsmaßnahmen gehören solche, die den Gebrauchswert des Gebäudes nachhaltig erhöhen, die allgemeinen die Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder die nachhaltige Einwirkung von Energie oder Wasser bewirken. Unter der hier in Betracht kommenden Gebrauchswerterhöhung sind solche bauliche Maßnahmen zu verstehen, die die Nutzung des Objekts bequemer, sicherer, gesünder, angenehmer oder weniger arbeitsaufwendig machen. Hinsichtlich von Balkonen ist mittlerweile allgemein anerkannt, dass es sich um eine solche Gebrauchswerterhöhung handelt, da nicht zuletzt das Wohnen in einer Wohnung mit Balkon in der Regel als angenehmer empfunden wird als das Wohnen in einer Wohnung ohne Balkon.

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IBRRS 2011, 0017
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eine Satellitenantenne bedarf der Genehmigung der WEG

AG Fürth, Urteil vom 10.02.2010 - 390 C 2690/09

Der zum Aufstellen einer Satellitenantenne berechtigte ausländische Mitbürger muss wegen des räumlichen Bestimmungsrechtes der Gemeinschaft einen Genehmigungsantrag bei der WEG stellen. Das ästhetische Interesse der übrigen Miteigentümer und das Informationsinteresse des Antragstellers sind gegeneinander abzuwägen.

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IBRRS 2011, 0016
GewerberaummieteGewerberaummiete
Der Betrieb einer Spielothek ist keine sittenwidrige Nutzung

AG Freiburg, Urteil vom 22.10.2009 - 56 C 2193/09

1. Gemäß § 14 Nr. 1 WEG ist jeder Sondereigentümer verpflichtet, nur in solcher Weise von seinem Sondereigentum Gebrauch zu machen, dass dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. Die Einhaltung der Pflichten gilt auch bei der Nutzungsüberlassung an Dritte, § 14 Nr. 2 WEG.

2. Die Zulässigkeit einer bestimmten Nutzung richtet sich nach den vereinbarten Zweckbestimmungen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sieht die Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft die uneingeschränkte Nutzung als „Gewerbe" in den Räumlichkeiten des Erdgeschosses vor, so umfasst dies auch die Nutzung der Räume als Spielothek. Ob es dabei zu unzumutbaren Beeinträchtigungen kommt, muss anhand einer typisierenden, verallgemeinernden Betrachtungsweise beurteilt werden.

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IBRRS 2011, 0011
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zu den Anforderungen der Beschlussfassung einer WEG

AG Hamburg, Urteil vom 07.04.2010 - 102A C 12/09

1. Durch Beschlussfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft können nur solche Angelegenheiten geordnet werden, über die nach dem WEG oder nach einer Vereinbarung die Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden dürfen, anderenfalls bedarf es einer Vereinbarung. Ein trotz absoluter Beschlussunzuständigkeit gefasster Beschluss ist nichtig.

2. Beschlüsse müssen inhaltlich von ausreichender Bestimmtheit und Klarheit sein. Beschlüsse sind - insbesondere wegen ihrer Wirkung gegen Rechtsnachfolger - aus sich heraus, objektiv und normativ - auszulegen. Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind, z.B. weil sie sich aus dem übrigen Versammlungsprotokoll ergeben.

3. Das Fehlen wesentlicher Bestandteile der Jahresgesamtabrechnung führt jedoch nicht zu einer Unwirksamkeit des Genehmigungsbeschlusses. Der einzelne Wohnungseigentümer hat allerdings einen Anspruch auf Ergänzung der Jahresabrechnung

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Online seit 2010

IBRRS 2010, 4843
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anwendbare Vorschriften in Wohnungseigentumssache

BGH, Beschluss vom 11.11.2010 - V ZR 68/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4835
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auftragserteilung an Handwerker bedarf Eigentümerbeschlusses

LG München I, Urteil vom 05.08.2010 - 36 S 19282/09

Eine Klausel in einem Verwaltervertrag, wonach der Verwalter ohne Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft auf deren Kosten Reparatur- und Wartungsaufträge bis zu einer Höhe von 10.000 DM vergeben kann, verstößt gegen § 307 BGB.

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IBRRS 2010, 4802
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kosten nachteiliger baulicher Veränderungen

AG München, Urteil vom 23.09.2010 - 483 C 487/10

1. Eine teleologische Reduktion von § 16 Abs. 6 Satz 1 2. Halbs. WEG bei nachteiligen baulichen Veränderungen findet nicht statt.

2. Die Kostenbefreiung des § 16 Abs. 6 2. Halbs. WEG greift auch im Falle der unterbliebenen Zustimmung zu einer nachteiligen baulichen Veränderung, ohne dass es der vorherigen Anfechtung der Baumaßnahme als solcher bedürfte.

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IBRRS 2010, 4712
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Beschlusskompetenz für den Fall einer Eventualversammlung

LG München I, Urteil vom 10.06.2010 - 36 S 3150/10

1. Die Abgrenzung zwischen Vorbereitungsbeschlüssen und anspruchsbegründenden Beschlüssen darf nicht offen bleiben.

2. Sofern anspruchsbegründende Beschlüsse in Konkurrenz zu bereits rechtshängigen Ansprüchen treten und ein Verfahren unterlaufen, sind sie ordnungswidrig.




IBRRS 2010, 4711
ProzessualesProzessuales
Nachgeschobene Anfechtungsgründe bleiben unberücksichtigt

AG Emden, Urteil vom 24.06.2010 - 5 C 675/08

1. Ein Sachvortrag, der nach Ablauf der Begründungsfrist für die Anfechtungsklage in den Prozess eingeführt wird, bleibt unberücksichtigt.

2. Bei notwendiger Streitgenossenschaft auf Beklagtenseite kann kein Versäumnisurteil gegen einen den Kläger unterstützenden Beklagten ergehen.

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IBRRS 2010, 4707
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Herabsetzung der Vertragsstrafe bei Hartz IV-Empfänger?

LG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2010 - 11 S 182/09

Eine Herabsetzung der Vertragsstrafe kommt nicht in Frage, wenn sich ein Hartz IV-Bezieher und Wohnungseigentümer zu einer Vertragsstrafe verpflichtet.

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IBRRS 2010, 4642
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BauträgerBauträger
Verfahrensrecht - Rubrumsberichtigung bei Vorschussklage aus Bauträgervertrag

KG, Urteil vom 13.08.2010 - 6 U 85/09

1. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt.*)

2. Bei fehlerhafter Bezeichnung der Partei ist grundsätzlich das Rechtssubjekt als Partei anzusehen, das nach dem objektiven Sinn betroffen werden soll.*)

3. Wenn der Bauträger seine Verpflichtung zur Beseitigung von in einer Liste aufgeführten Mängeln anerkannt hat, ist er für die Erfüllung dieser Verpflichtung beweisbelastet.*)

4. Der Bauträger kann auch dann nicht mit Restkaufansprüchen gegen einzelne Wohnungseigentümer aufrechnen, wenn ihn die Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Zahlung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung an den Verwalter in Anspruch nimmt.*)




IBRRS 2010, 4639
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Untersagung der baurechtswidrigen Prostitutionstätigkeit

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.07.2010 - 8 A 10623/10

1. Zur Untersagung einer baurechtswidrigen Prostitutionstätigkeit.*)

2. Die an den Eigentümer der Wohnung adressierte Nutzungsuntersagung beinhaltet zum einen das Unterlassungsgebot, die untersagte Nutzung nicht fortzuführen oder durch Dritte fortführen zu lassen, zum anderen das Handlungsgebot, die ihm zivilrechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu ergreifen, um die aktuelle baurechtswidrige Nutzung zu beenden.*)

3. Die Nutzungsuntersagung wird nicht bereits dann ohne weiteres unverhältnismäßig, wenn die beanstandete baurechtswidrige Nutzung (vorübergehend) eingestellt wird.*)

4. Die Inanspruchnahme des Wohnungseigentümers anstelle oder neben dem unmittelbar Nutzungsberechtigten kann geeignetes Mittel sein, um die baurechtswidrige Nutzung dauerhaft zu unterbinden.*)

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IBRRS 2010, 4627
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Instandsetzungs- und Instandhaltungspflichten der Eigentümer

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.07.2010 - 11 Wx 115/08

Die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten für Teile des Gemeinschaftseigentums, insbesondere solche, die sich im räumlichen Bereich des Sondereigentums oder innerhalb der Räume des Sondereigentums befinden oder diese abgrenzen, und damit überwiegend allein dem Zugriff des jeweiligen Sondereigentümers unterliegen, können auf diese Wohnungseigentümer durch Vereinbarung übertragen werden.

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IBRRS 2010, 4625
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ProzessualesProzessuales
Keine Klage gegen Wohnungseigentümer-Untergemeinschaft

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.10.2010 - 5 U 934/10

Nur die Gesamtgemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig, nicht jedoch Untergemeinschaften der Sondereigentümer von Sonderobjekten. Eine gegen die Untergemeinschaft erhobene Klage ist mangels Parteifähigkeit unzulässig.

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IBRRS 2010, 4623
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ImmobilienImmobilien
Zwangshypothek für titulierten Hausgeldforderungen

OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.11.2010 - 8 W 83/10

1. Auch zur Sicherung von titulierten Hausgeldforderungen, für die ein Vorrecht gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG in Betracht kommt, kann eine unbedingte Zwangshypothek eingetragen werden.*)

2. Der Eintragung einer bedingten Zwangshypothek zur Sicherung von titulierten Hausgeldforderungen, für die ein Vorrecht gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG in Betracht kommt, steht der grundbuchrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz entgegen.*)

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IBRRS 2010, 4565
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abrechnung bei unzureichender Wärmeverbrauchserfassung

AG Brühl, Urteil vom 26.04.2010 - 23 C 587/08

1. Werden lediglich 12,34% des Wärmeverbrauchs durch die elektronischen Erfassungsgeräte bei einer Einrohrheizung abgebildet und sind die Kosten zu 70% nach Verbrauch umzulegen, so muss nach einem nicht verbrauchabhängigen Maßstab, d. h. der Wohnfläche oder dem umbauten Raum der beheizten Räume, abgerechnet werden.

2. Die Festlegung des Abrechnungsmaßstabes im Rahmen der Vorgaben der Heizkostenverordnung liegt im Ermessen der Wohnungseigentümer.

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IBRRS 2010, 4531
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Eintragung in Beschlussbuch: Beschluss anfechtbar!

LG Saarbrücken, Urteil vom 27.10.2010 - 5 S 7/10

Die Missachtung einer Regelung der Gemeinschaftsordnung, wonach zur Gültigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses die Eintragung des Beschlusses in ein Beschlussbuch erforderlich ist, führt grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit, sondern lediglich zur Anfechtbarkeit des nicht in das Beschlussbuch eingetragenen Wohnungseigentümerbeschlusses.*)

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