Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6128 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 0897LG Mannheim, Urteil vom 04.03.2011 - 9 O 216/10
1. Der Bauträger darf Vermögenswerte des Auftraggebers erst entgegennehmen, wenn die Freistellung des Vertragsobjektes von allen Grundpfandrechten, die der Vormerkung zu Gunsten des Käufers vorgehen oder gleichstehen und die nicht übernommen werden sollen, gesichert ist und zwar auch für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet werden sollte.
2. Im Fall des unvollendeten Bauvorhabens ist der Grundschuldgläubiger zur Freigabe verpflichtet, wenn der dem erreichten Bautenstand entsprechende Teil der geschuldeten Vertragssumme durch den Auftraggeber gezahlt ist.
VolltextIBRRS 2011, 0895
AG Rosenheim, Urteil vom 05.05.2010 - 8 C 1776/09
Nach der Schuldrechtsreform verjährt der Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung gem. § 195 BGB statt bislang in 30 Jahren nunmehr in 3 Jahren.
VolltextIBRRS 2011, 0891
AG Chemnitz, Urteil vom 07.07.2010 - 18 C 272/10
1. Die einmonatige Anfechtungsfrist für WEG-Beschlüsse beginnt mit Beschlussfassung auch für ferngebliebene Eigentümer.
2. Die Nichtteilnahme an einer solchen WEG-Versammlung, und zwar im Vertrauen auf ein vages Verwalterschreiben, stellt keinen Wiedereinsetzungsgrund dar.
3. Ein Protokoll, welches erst am letzten Tag oder außerhalb der Anfechtungsfrist zugeht, stellt ebenfalls keinen Wiedereinsetzungsgrund dar.
VolltextIBRRS 2011, 0890
OVG Sachsen, Beschluss vom 28.07.2010 - 5 E 36/10
1. Der Gegenstandswert im Streit um überdimensionierte Wasserzähler bemisst sich nach dem Umfang des erstrebten Vorteils. Der Vorteil des Gebührenpflichtigen ergibt sich aus der Differenz der tatsächlich abgerechneten und der für den kleineren Zähler anfallenden Jahresgrundgebühr.
2. Wird neben der Neuberechnung der Austausch der Wasserzähler begehrt, stellt dies einen eigenständigen Leistungsanspruch dar. Als Streitwert hier ist der Auffangstreitwert anzusetzen.
VolltextIBRRS 2011, 0885
VerfGH Berlin, Beschluss vom 14.07.2010 - VerfGH 99/10
Die willkürliche Vorwegnahme der Hauptsache durch Anordnung der sofortigen Vollstreckbarkeit verletzt die grundrechtliche Garantie der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes.
VolltextIBRRS 2011, 0884
AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 21.06.2010 - 740 C 31/10
1. Rauchwarnmelder gehören nicht zwingend zum Gemeinschaftseigentum. Sie sind nicht als für den Bestand des Gebäudes oder dessen Sicherheit erforderliche Gebäudeteile anzusehen.
2. Jeder Eigentümer kann zwar von den anderen die Erfüllung der Nachrüstpflicht verlangen. Daraus folgt aber keine Beschlusskompetenz für den Einbau und die Wartung von Rachwarnmeldern selbst.
VolltextIBRRS 2011, 0854
AG Hohenstein-Ernstthal, Beschluss vom 19.04.2010 - 5 C 948/09
1. Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat gegen diese keinen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Rücknahme einer gegen ihn ausgesprochenen Abmahnung und Entfernung dieser aus den Verwalterakten.
2. Eine auf Rücknahme der Abmahnung und Entfernung dieser aus den Verwalterakten gerichtete Klage ist unzulässig.
VolltextIBRRS 2011, 0839
OLG Celle, Beschluss vom 04.02.2011 - 4 W 243/10
Für die Bemessung des Streitwertes nach § 49a GKG kommt es bei der Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung auf das subjektive Interesse der Parteien und nicht den Gesamtwert des Beschlusses an. Entscheidend ist, welche Positionen im Streit sind. Dabei ist unerheblich, ob der Beschluss teilbar ist oder nur als Ganzes angefochten werden kann.*)
VolltextIBRRS 2011, 0822
BGH, Urteil vom 21.01.2011 - V ZR 140/10
Die in § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG geregelte Klagefrist wird auch durch eine innerhalb dieser Frist gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhobene Klage gewahrt, sofern die Voraussetzungen des § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG erfüllt sind und der Übergang zu einer Klage gegen die übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft vor Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgt (Bestätigung von Senat, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446 ff.; Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132 f.; Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10, NJW 2010, 3376 f.).*)
VolltextIBRRS 2011, 0793
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.01.2011 - 2 B 1495/10
1. Die Ordnungsbehörde kann den Verwalter dazu verpflichten, dafür zu so sorgen, dass in der Tiefgarage die einzelnen - illegalen - Garagentore offen bleiben. Sie kann ihn jedoch nicht dazu verpflichten, Gegenstände aus den Einstellboxen zu entfernen und diese dauerhaft von unzulässig gelagerten Materialien freizuhalten.
2. Auch wenn die (statistische) Wahrscheinlichkeit eines Brandes in einer (Tief-)Garage gerade auch im Vergleich zu einem Wohnungsbrand relativ gering sein sollte, ergibt sich daraus nicht etwa, dass insofern keine Gefahr besteht, die ein sofortiges Handeln zum vorbeugenden Brandschutz erfordert.
3. Gerade für Großgaragen gilt, dass ein fehlendes Brandereignis im Grunde nicht aus sich heraus einen Dauerzustand darstellt.
4. Bei Tiefgaragen ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der besonderen Gegebenheiten dort im Brandfall mit erheblichen Gefahren für Menschen und Sachen zu rechnen ist. Daher kommt der Einhaltung brandschutzrechtlicher Anforderungen dort besondere Bedeutung zu.
VolltextIBRRS 2011, 0787
OLG München, Beschluss vom 16.02.2011 - 34 Wx 156/10
Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist ohne ermächtigende Vereinbarung oder ermächtigenden Beschluss der Wohnungseigentümer nicht befugt, zur Löschung einer zugunsten der Gemeinschaft im Grundbuch eingetragenen Zwangshypothek eine Löschungsbewilligung abzugeben.*)
VolltextIBRRS 2011, 0763
OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2010 - 13 U 81/09
Zur unangemessenen Benachteiligung des Kunden in AGB eines Energieversorgers durch eine Klausel, die Tilgungsbestimmungen unter Abbedingung des § 366 BGB trifft.*)
VolltextIBRRS 2011, 0699
OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.11.2010 - 20 W 138/08
Der zur Beurteilung der Frage, ob eine beschlossene Vollwärmedämmung der Außenfassade als Maßnahme der modernisierenden Instandsetzung ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, anzulegende Maßstab eines vernünftigen, wirtschaftlich denkenden und erprobten Neuerungen gegenüber aufgeschlossenen Hauseigentümers durfte auch nach altem Recht bei der Wärmedämmung eines Gebäudes nicht zu eng am bestehenden Zustand ausgerichtet werden, wenn die im Wohnungseigentum stehenden Gebäude nicht zum Schaden aller Eigentümer vorzeitig veralten und an Wert verlieren sollten.*)
VolltextIBRRS 2011, 0619
LG Hamburg, Urteil vom 03.11.2010 - 318 S 110/10
Sofern die Gesamtabrechnung rechnerisch unschlüssig und mit durchgreifenden Mängeln behaftet ist, ist der Genehmigungsbeschluss zur Jahresabrechnung für ungültig zu erklären.
VolltextIBRRS 2011, 0603
AG Hannover, Urteil vom 01.06.2010 - 484 C 13827/09
Der Soll - Betrag der beschlossenen Zuführung zur Instandhaltungsrücklage darf nicht als nur fiktive Ausgabe angesetzt werden. Die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Abrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen. Schon gar nicht darf bei der Darstellung der Rücklage der Soll - Betrag als Zugang nachvollzogen werden, obwohl der Ist - Eingang geringer ist. Diese Rechtslage gilt auch für Abrechnungszeiträume vor 04.12.2009 lagen.
VolltextIBRRS 2011, 0602
LG Aurich, Beschluss vom 26.07.2010 - 4 T 237/10
Eine umfassende Abgabe eines Vermögensverzeichnisses durch Wohnungseigentümer ist ohne Mithilfe des Verwalters kaum möglich, weil in der Regel nur der Verwalter die genauen Vermögensverhältnisse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kennt. Dieser Umstand spricht dafür, den Verwalter analog § 27 Nr. 2 WEG zur Abgabe einer eidesstaatlichen Versicherung für verpflichtet zu halten.
VolltextIBRRS 2011, 0598
LG Köln, Urteil vom 07.10.2001 - 29 S 57/10
Beschlüsse über Abrechnungen wirken objektbezogen und gelten für den jeweiligen im Grundbuch eingetragenen Eigentümer unabhängig davon, wer in der Einzelabrechnung benannt ist. Daher ist es unschädlich, wenn bei einem Eigentümerwechsel der Verwalter zwei Abrechnungen erstellt, sofern er beide dem Erwerber zuleitet.
VolltextIBRRS 2011, 0594
LG Stuttgart, Beschluss vom 24.09.2010 - 19 S 23/10
(Ohne amtlichen Leitsatz.)
VolltextIBRRS 2011, 0593
LG Berlin, Urteil vom 28.09.2010 - 55 S 87/10
(Ohne amtlichen Leitsatz.)
VolltextIBRRS 2011, 0581
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 11.08.2010 - 14 S 1985/10
Im Wohngeldprozess der WEG gegen die werdende Eigentümerin ist von der Wirksamkeit des Erwerbsvertrages auszugehen, soweit für die Nichtigkeit desselben keine weitergehenden Anhaltspunkte als die diesbezüglichen bestrittenen Tatsachenbehauptungen der werdenden Eigentümerin, z. B. hinsichtlich eines sittenwidrig überhöhten Kaufpreises, vorhanden sind. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Verkehrswert der Wohnung scheidet aufgrund der Besonderheiten des Wohngeldprozesses und dem Bedürfnis der WEG, ihre laufenden Verbindlichkeiten erfüllen zu können, aus.*)
VolltextIBRRS 2011, 0515
BGH, Urteil vom 10.12.2010 - V ZR 60/10
1. Ein Wohnungseigentümer, der mit der Zahlung von Beiträgen in Verzug ist, kann deswegen nicht von der Wohnungseigentümerversammlung ausgeschlossen werden; ihm kann auch nicht das Stimmrecht entzogen werden.*)
2. Die Ungültigerklärung von Beschlüssen scheidet in der Regel aus, wenn feststeht, dass sich ein Beschlussmangel auf das Abstimmungsergebnis nicht ausgewirkt hat; anders verhält es sich jedoch bei schwerwiegenden Eingriffen in den Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte, die dazu führen, dass das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht eines Wohnungseigentümers in gravierender Weise ausgehebelt wird.*)
VolltextIBRRS 2011, 0504
LG Dresden, Urteil vom 24.11.2010 - 2 S 293/10
Sofern nach dem Wert- oder dem Objektprinzip und nicht nach dem Kopfprinzip über die Bestellung oder Abwahl des Verwalters abgestimmt wird, stellt das auch nach der Novellierung des WEG keine unzulässige Entscheidung dar.
VolltextIBRRS 2011, 0492
KG, Beschluss vom 29.11.2010 - 1 W 325/10
Die Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum oder umgekehrt bedarf gemäß § 5 Abs. 4 S. 2 WEG nicht der Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger.*)
VolltextIBRRS 2011, 0491
AG Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 08.12.2010 - 72 C 100/10
(Ohne amtlichen Leitsatz.)
VolltextIBRRS 2011, 0479
AG Rosenheim, Urteil vom 08.06.2010 - 12 C 204/10
1. Die Eigentümergemeinschaft kann ihre Verkehrssicherungspflichten durch entsprechende Verträge auf die Verwaltung oder Hausmeister übertragen. Jedoch ist für Instandsetzungen oder größere Reparaturen eine Zuständigkeit der Hausverwaltung selbst nicht gegeben, da es sich nicht um Maßnahmen der laufenden Verwaltung handelt, sodass es für ein Tätigwerden der Hausverwaltung eines entsprechenden Beschlusses der Eigentümerversammlung bedarf.
2. Die Hausverwaltung genügt in der Regel ihren Pflichten, wenn sie die Eigentümergemeinschaft auf einen entsprechenden Zustand des Gebäudes oder Gemeinschaftseigentums hinweist und über die Frage der Beseitigung des pflichtwidrigen Zustandes abstimmen lässt.
VolltextIBRRS 2011, 0417
KG, Beschluss vom 29.10.2010 - 6 U 204/09
Bei dem durch die WEG gegen den WEG-Verwalter geltend gemachten Schadenersatzanspruch wegen einer erhöhten Entgeltforderung der Wasserbetriebe für ungenutzt im Erdreich versickertes Trinkwasser aus einer gebrochenen Grundleitung auf dem Grundstück der WEG handelt es sich um einen Vermögensschaden, der sich aus einem Sachschaden herleitet und gemäß § 1 Ziffer 1 der vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung - AVB - nicht versichert ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 0409
OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.06.2010 - 20 W 217/10
Ein eingetragener Eigentümer eines Wohnungseigentums ist nicht beschwerdeberechtigt gegen eine Zwischenverfügung, mit der die Eigentumsumschreibung von der Vorlage der Zustimmung des WEG- Verwalters abhängig gemacht wird, wenn er das Ziel der Zurückweisung des Antrags wegen Sittenwidrigkeit des Grundgeschäfts verfolgt.*)
VolltextIBRRS 2011, 0406
AG Bremen, Urteil vom 06.12.2010 - 16 C 424/10
Zur Unzulässigkeit einer Versorgungssperre in Form einer Unterbrechung der Stromleitungen zulasten des Mieters durch die Wohnungseigentümergemeinschaft bei titulierten Hausgeldansprüchen gegen den vermietenden Wohnungseigentümer.
VolltextIBRRS 2011, 0405
AG Bremerhaven, Urteil vom 26.10.2010 - 55 C 2239/09
1. Ist eine 2-Personen-GbR Wohnungseigentümerin und tritt einer der beiden Gesellschafter aus der GbR aus, so geht das Wohnungseigentum durch Anwachsung gemäß § 738 BGB analog auf den letztverbleibenden Gesellschafter über, wenn dieser das Unternehmen allein fortführt.
2. Dieser Erwerb des Wohnungseigentums durch den letztverbleibenden Gesellschafter bedarf auch dann keiner Zustimmung des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn die Teilungserklärung eine Veräußerungsbeschränkung gemäß § 12 WEG vorsieht, da es sich nicht um einen rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb handelt.
3. Der ausgeschiedene Gesellschafter haftet nicht für Hausgeldforderungen, die nach seinem Ausscheiden fällig werden. Auf den Zeitpunkt der Grundbuchumschreibung kommt es hierbei nicht an.
VolltextIBRRS 2011, 0399
KG, Beschluss vom 30.11.2010 - 1 W 455/10
Die Begründung von Wohnungseigentum gem. § 8 WEG durch den Grundstückseigentümer unterliegt auch im Hinblick auf die Rangklassenprivilegierung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG für dort genannte Ansprüche der späteren Wohnungseigentümergemeinschaft nicht dem Zustimmungserfordernis von Grundpfandrechtgläubigern.*)
VolltextIBRRS 2011, 0376
LG Hamburg, Beschluss vom 19.08.2010 - 318 T 57/10
Bei einer Blankettanfechtung sämtlicher Beschlüsse einer Eigentümerversammlung darf der Anfechtende kostentechnisch nicht privilegiert werden.
VolltextIBRRS 2011, 0303
BayObLG, Beschluss vom 30.04.1999 - 2Z BR 153/98
1. Die Verpflichtung zur Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums ergibt sich für jeden einzelnen Erwerber (Wohnungseigentümer) aus dem mit dem Bauträger geschlossenen Erwerbsvertrag. Die Abnahme kann aber durch Vereinbarung oder durch bestandskräftigen Beschluss der Wohnungseigentümer zu einer Angelegenheit der gemeinschaftlichen Verwaltung gemacht werden. In diesem Falle kann sich ein Wohnungseigentümer, der das gemeinschaftliche Eigentum abgenommen hat, den Kosten nicht entziehen, die durch einen vom Bauträger gegen andere Wohnungseigentümer geführten Prozess verursacht worden sind, der die Verpflichtung zur Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums zum Gegensand hat. Dies sind dann Kosten der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Offen bleibt, ob ein Eigentümerbeschluss mit diesem Inhalt auf rechtzeitige Anfechtung hin für ungültig zu erklären ist.
2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Eigentümerbeschluss des Inhalts für ungültig zu erklären ist, dass ein zweifelhafter Anspruch einzelner Wohnungseigentümer (hier gegen den Bauträger) notfalls gerichtlich geltend gemacht werden soll.
3. Die Wohnungseigentümer können dem Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats mit Stimmenmehrheit eine angemessene Auslagenpauschale zubilligen.
VolltextIBRRS 2011, 0301
AG Karlsruhe-Durlach, Urteil vom 30.12.2009 - 4 C 21/09
In Abweichung zum Grundsatz des § 23 I WEG können Wohnungseigentümer vereinaren, auch über gemeinsame Angelegenheiten örtlich und zeitlich getrennte Teilversammlungen durchzuführen, weil sie gem. § 10 II 2 WEG befugt sind, vom Gesetz abweichende Vereinbarungen zu treffen, soweit sich nicht aus dem Gesetz etwas ausdrücklich anderes ergibt.
VolltextIBRRS 2011, 0300
AG Charlottenburg, Urteil vom 07.04.2010 - 72 C 7/10
Auch für die Bestellung und Abberufung des Verwalters gilt die Bestimmung der Gemeinschaftsordnung, wonach sich das Stimmrecht nach Einheiten richtet.
VolltextIBRRS 2011, 0299
AG Schöneberg, Urteil vom 14.04.2010 - 77 C 133/09
Die Wohnungseigentümer haben einen Anspruch darauf in die Belege und Aufzeichnungen Einsicht zu nehmen Zug um Zug gegen Erstattung der entstehenden Kopiekosten.
VolltextIBRRS 2011, 0298
LG München I, Urteil vom 02.09.2010 - 36 S 19072/09
1. Nach § 138 Abs. 1 BGB sind Schiedsvereinbarungen nichtig, wenn sie eine übermäßige Einschränkung des Rechtsschutzes zum Gegenstand haben.
2. Eine Schiedsvereinbarung für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussmängelstreitigkeiten ist nichtig, sofern einer Partei der notwendige Rechtsschutz entzogen wird.
VolltextIBRRS 2011, 0297
LG Köln, Beschluss vom 12.04.2010 - 29 T 72/09
1. Es steht im Ermessen der Gemeinschaft, ob und welche Maßnahmen sie zur Mängelbeseitigung ergreift. Dieses Ermessen ist unter Beachtung der wirtschafltichen Leistungsfähigkeit auszuüben.
2. Die ordnungsgemäße Verwaltung kann im Einzelfall erfordern, daß aus wirtschaftlichen Gründen keine Maßnahmen zur Mangelbeseitigung durchgeführ werden.
VolltextIBRRS 2011, 0296
LG Dortmund, Beschluss vom 17.03.2010 - 17 T 159/09
Für den Streitwert einer Entscheidung, in der die Genehmigung der Jahresabrechnung angefochten wird, ist entscheidend, ob der Kläger die Ungültigkeit des gesamten Beschlusses betreibt oder einzelne Kostenpositionen angreift.
VolltextIBRRS 2011, 0295
LG Stuttgart, Urteil vom 25.03.2010 - 2 S 43/09
Es ist eine Frage der Zumutbarkeit im Einzelfall, ob und inwieweit die Mehrheit den einzelnen Wohnungseigentümer durch Beschluss zur tätigen Mithilfe verpflichten kann. Hierzu bedarf es keiner gesondert geregelten Beschlusskompetenz.*)
VolltextIBRRS 2011, 0294
KG, Beschluss vom 15.07.2010 - 1 W 312/10
Die Auflassung eines Bruchteils eines Wohnungseigentums an einen Minderjährigen unterfällt § 1822 Nr.10 BGB.*)
VolltextIBRRS 2011, 0293
LG Lüneburg, Beschluss vom 13.01.2010 - 5 S 87/09
Eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über ein Vorgehen der Gemeinschaft gegen einen "Wildwuchs" von Parabolantennen in der Wohnanlage ist jedenfalls dann nicht nichtig, wenn der gefasste und unangefochten gebliebene Beschluss Näheres dazu regelt, an welchen Orten und unter welchen Bedingungen ein Anbringen/Aufstellen&Beibehalten von Parabolantennen weiterhin statthaft ist.
VolltextIBRRS 2011, 0292
OLG München, Beschluss vom 13.01.2011 - 32 Wx 32/10
1. Messgeräten, deren Eichgültigkeit abgelaufen ist, kommt die Vermutung der Richtigkeit nicht zu (Anschluss an BGH, Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 112/10, IMR 2011, 46). In einem Schadensersatzanspruch gegen den Verwalter wegen falscher Kostenverteilung muss gleichwohl der Geschädigte als Anspruchsteller die Unrichtigkeit der Abrechnung beweisen. Inwieweit sich der als Schädiger in Anspruch genommene Abrechner seinerseits auf die Ablesewerte ungeeichter Zähler berufen kann, bleibt offen.*)
2. Ein Wohnungseigentumsverwalter, der in der Eigentümerversammlung ohne ausreichende Überprüfung unrichtige Tatsachenbehauptungen aufstellt, haftet auf Schadensersatz, wenn aufgrund der unrichtigen Darstellung ein für die Eigentümer nachteiliger Beschluss gefasst wird.*)
VolltextIBRRS 2011, 0288
LG München I, Beschluss vom 29.09.2010 - 36 S 13256/10
Zur Problematik der Berücksichtigung von Sonderbelastungen in der Jahresabrechnung.
VolltextIBRRS 2011, 0287
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.11.2009 - 5 W 204/09
1. Beantragt ein einzelner Wohnungseigentümer gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG in zulässiger Weise, dass das Gericht dem Verwalter die Aufstellung der Jahresabrechnungen aufgibt, so sind an diesem Verfahren gemäß § 43 Abs. 4 Nr. 2 WEG die übrigen Wohnungseigentümer - als materiell Beteiligte - formell zu beteiligen, also zum Verfahren hinzuzuziehen. Die Notwendigkeit der Beteiligung folgt auch aus § 45 Abs. 2 Satz 2 WEG, wonach die gerichtliche Entscheidung für alle Beteiligten bindend ist sowie aus dem Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 GG und dem Gebot der Sachaufklärung nach § 12 FGG.
2. Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Beteiligung der übrigen Wohnungseigentümer, so begründet der hierin liegende Verfahrensmangel keinen von Amts wegen zu beachtenden und grundsätzlich ohne weiteres zur Aufhebung und Zurückverweisung führenden absoluten Beschwerdegrund gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG i. V. m. § 547 Nr. 4 ZPO.
3. Der Verwalter ist zwar gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG berechtigt, im Namen aller Wohnungseigentümer und mit Wirkung für und gegen sie Zustellungen entgegenzunehmen, soweit sie an alle Wohnungseigentümer in dieser Eigenschaft gerichtet sind. Wegen der nahe liegenden Gefahr unzureichender Weiterleitung von Informationen gilt dies jedoch nicht in Fällen der Interessenkollision, wenn der Verwalter vom Ausgang des Verfahrens selbst in irgendeiner Weise unmittelbar betroffen oder - wie hier - gar als Gegner der Wohnungseigentümer an dem Verfahren beteiligt ist.
VolltextIBRRS 2011, 0280
OLG München, Urteil vom 12.01.2011 - 20 U 2913/10
Die Vermietung eines Stellplatzes durch einen Bruchteilseigentümer stellt eine Verwaltungsmaßnahme der WEG dar, wenn diese Fruchtziehung gemäß einer dem Gesetz entsprechenden vertraglichen Vereinbarung der Bruchteilseigner den Teilhabern der Bruchteilsgemeinschaft gemeinsam zusteht und daher ausschließlich eine Angelegenheit bzw. ein Geschäft der Gemeinschaft ist. Die Mieteinnahmen sind, gekürzt um den Anteil des vermietenden Eigentümers, an die Eigentümergemeinschaft nach den Regeln der GoA herauszugeben.
VolltextIBRRS 2011, 0277
OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2010 - 20 W 354/10
Die Eintragung einer von einer Wohnungseigentümergemeinschaft beantragten Zwangssicherungshypothek im Grundbuch bedarf keiner bedingten Antragstellung dahingehend, dass die Hypothek in Höhe der betroffenen Forderungen dadurch aufschiebend bedingt werde, dass ein eventuelles Vorrecht nach § 10 Abs. 1 Ziffer 2 ZVG entfalle. Eine entsprechende Antragstellung kann nicht im Wege der Zwischenverfügung verlangt werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 0251
BGH, Urteil vom 21.10.2010 - IX ZR 220/09
Den Insolvenzverwalter trifft keine insolvenzspezifische Pflicht, Masseunzulänglichkeit zu dem Zweck rechtzeitig anzuzeigen, dass nachfolgende Wohngeldansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Neumasseschuld bevorzugt zu befriedigen sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 0231
OLG Koblenz, Beschluss vom 30.08.2010 - 1 W 54/10
1. Eine Partei (auch der Nebenintervenient) kann in der Regel allein mit dem Ziel der Herabsetzung des Streitwerts Beschwerde einlegen. Eine Ausnahme gilt, wenn mit der erstrebten Neufestsetzung der Einzelstreitwerte zugleich eine Verbesserung der im Rahmen der Kostengrundentscheidung auferlegten Kostenquote erreicht werden soll.*)
2. Bei der Streitwertbemessung in Wohnungseigentumssachen ist dem Gericht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (§ 49a GKG) eine Interessenabwägung nach seinem pflichtgemäßen Ermessen übertragen. Das Beschwerdegericht hat die Entscheidung des Prozessgerichts in vollem Umfang nachzuprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Im Verfahren der weiteren Beschwerde beschränkt sich die Nachprüfung hingegen regelmäßig darauf, ob das Beschwerdegericht das ihm zustehende Ermessen überhaupt ausgeübt, die gesetzlichen Grenzen eingehalten und alle wesentlichen Gesichtspunkte in einer dem Zweck der Ermächtigungsgrundlage Rechnung tragenden Weise einbezogen hat.*)
VolltextIBRRS 2011, 0222
AG Chemnitz, Urteil vom 01.06.2010 - 15 C 932/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0217
LG Chemnitz, Urteil vom 17.12.2010 - 6 S 261/10
1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist berechtigt, bei bestehenden Hausgeldschulden eines Miteigentümers neben der Kaltmiete auch die Nebenkostenvorauszahlungen bei dessen Mietern als Drittschuldner abzupfänden.
2. Die Mieter können im Rahmen einer Drittschuldnerklage der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen diese gerade kein entgegenstehendes Interesse an der Pfändung einwenden, da deren Vermieter die Nebenkosten offensichtlich nicht zweckentsprechend an die Wohnungseigentümergemeinschaft weiterleitet.
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