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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6085 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IBRRS 2010, 4018
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Streitwert bei Klage auf Entziehung des Wohnungseigentums

OLG Köln, Beschluss vom 16.08.2010 - 16 W 25/10

1. Das Interesse der Beteiligten richtet sich nach dem Verkehrswert des zu veräußernden Wohnungs- bzw. Teileigentums. Nach § 49a GKG beträgt der Streitwert grundsätzlich lediglich 50 % des Interesses der Beteiligten.

2. Allerdings darf der Streitwert das Interesse des oder der Kläger und der auf ihrer Seite Beigetretenen nicht unterschreiten. Mit dieser Regelung soll die Gleichbehandlung mit Verfahren nach der ZPO erreicht werden. Andernfalls wären die Beteiligten eines Verfahrens nach dem WEG gegenüber den Parteien in anderen Verfahren ohne sachlichen Grund besser gestellt.

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IBRRS 2010, 4016
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Duldungspflicht des Mieters bei Modernisierung der Wärmemengezähler

AG Schöneberg, Urteil vom 24.02.2010 - 14 C 218/09

Der Mieter braucht Maßnahmen nicht zu dulden, die nicht einer Verbesserung der Mietsache dienen, sondern eine Aufwandserleichterung für den Vermieter darstellen.

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IBRRS 2010, 3981
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Ausübung des Vorkaufsrechts

BGH, Urteil vom 01.10.2010 - V ZR 173/09

Das Recht zur Ausübung des Vorkaufsrechts setzt das Zustandekommen eines rechtswirksamen Kaufvertrags voraus; dessen Aufhebung beseitigt nicht den Vorkaufsfall.*)

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IBRRS 2010, 3853
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Pflichten der Wohnungseigentümer bzgl. der Trittschalldämmung

AG Köln, Urteil vom 08.07.2010 - 202 C 140/07

1. § 14 Nr. 1 WEG verpflichtet jeden Wohnungseigentümer von den im Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nur in solcher Weise Gebrauch zu machen, dass dadurch keinem anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst.

2. Überschreitet ein Wohnungseigentümer den danach zulässigen Gebrauch, setzt er sich Ansprüchen gemäß § 15 Abs. 3 WEG, § 1004 Abs. 1 BGB aus, die auf Unterlassung oder Beseitigung eines Zustands gerichtet sein können, der die Einhaltung der von § 14 Nr. 1 WEG auferlegten Verpflichtung verhindert.

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IBRRS 2010, 3852
WohnungseigentumWohnungseigentum
Entlastung des Verwaltungsbeirats - ordnungsgemäße Verwaltung

AG Düsseldorf, Urteil vom 05.07.2010 - 292a C 16167/09

1. Ein Eigentümerbeschluss über die Entlastung bedeutet inhaltlich den Verzicht auf bis dahin entstandene und erkennbare Schadenersatzansprüche. Sie kann als ein negatives Schuldanerkenntnis gemäß § 297 Abs. 2 BGB ausgelegt werden.

2. Der Beschluss über die Entlastung des Verwaltungsbeirates entspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der Verwaltungsbeirat objektiv keine Pflichtverletzung begangen hat, also seine Pflichten voll erfüllt hat. Solange ein Ersatzanspruch möglich erscheint, widerspricht die Entlastung ordnungsgemäßer Verwaltung.

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IBRRS 2010, 3840
ImmobilienImmobilien
Entschädigung für Grundstückübernahme wegen Flughafenausbau

BVerfG, Beschluss vom 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08

1. Soweit das Eigentum die persönliche Freiheit des Einzelnen im vermögensrecht-lichen Bereich sichert und ihm damit eine eigenverantwortliche Gestaltung des Lebens ermöglicht, genießt es einen besonders ausgeprägten Schutz. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Grundstück den wesentlichen Teil des Vermögens des Pflichtigen bildet und die Grundlage seiner privaten Lebensführung einschließlich seiner Familie darstellt.

2. Die Bestandsgarantie des Art. 14 I 1 GG verlangt, dass in erster Linie Vorkehrungen getroffen werden, die eine unverhältnismäßige Belastung des Eigentums so weit wie möglich vermeiden. Als Instrumente stehen hierfür Übergangsregelungen, Ausnahme- und Befreiungsvorschriften sowie der Einsatz sonstiger administrativer und technischer Vorkehrungen zur Verfügung. Ist ein solcher Ausgleich des gleichheitswidrigen Sonderopfers im Einzelfall nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, kann für diesen Fall ein finanzieller Ausgleich in Betracht kommen oder es kann geboten sein, dem Eigentümer einen Anspruch auf Übernahme durch die öffentliche Hand zum Verkehrswert einzuräumen.

3. Erweist sich der Wert des entzogenen Gutes in seiner vollen Höhe als das Äquivalent eigener Leistung des Berechtigten, so ist dessen Interesse an einem vollen Wertausgleich im Allgemeinen so gewichtig, dass das Allgemeininteresse an einer möglichst niedrigen Entschädigung zurückzutreten hat. Dabei ist aber zu beachten, dass Wertminderungen bis zu einem gewissen Grade von Eigentümern als ent-schädigungsfreie Sozialbindung hinge-nommen werden müssen. Eine Enteignungsentschädigung kann deshalb als „gerecht“ i. S. von Art. 14 III 1 GG angesehen werden, die jene möglichen oder fikti-ven Wertreduzierungen durch entschädigungsfreie Sozialbindungen in Anrechnung bringt.

4. Die ebenfalls von Art. 14 I GG geschützten Interessen der Vorhabensträger an der Nutzung eines Flughafens, die durch die auf § 74 II 3 BbgVwVfG 2004 gestützte Entschädigungsauflage beschränkt werden, müssen zurücktreten, wenn die Betroffenen auf Grund der Festlegung des Stich-tags für die zu zahlende Entschädigung nicht mehr in der Lage sind, sich ein adäquates Wohngrundstück für sich und ihre Familie leisten zu können. Dabei mag zwar – je nach den Umständen des Einzelfalls – ein gewisser Grundstückswertverlust auf Grund des geplanten Flughafens als Ausdruck der Sozialbindung des Eigentums hinzunehmen sein. Diese Zumutbarkeitsschwelle kann jedoch überschritten sein, wenn eine Verkehrswertminderung von 50 bis 60 % eingetreten ist.

5. Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, hinsichtlich der bloßen Ermittlung der Höhe der Entschädigung auf einen früheren Zeitpunkt als den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses abzustellen und auf den Entschädigungsanspruch aus § 74 II 3 BbgVwVfG 2004 den enteignungsrechtlichen Grundsatz der Vorwirkung anzuwenden.

6. Sieht das einfache Recht eine mündliche Verhandlung vor, kann im gesetzwidrigen Absehen von der mündlichen Verhandlung ein Verstoß gegen Art. 103 I GG vorliegen.

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IBRRS 2010, 3827
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter: Nebenkostenabrechnung nach Kündigung?

LG Bonn, Urteil vom 23.03.2010 - 8 S 286/09

Sofern der Verwaltungsvertrag vor dem vertraglichen Zeitpunkt der Abrechnungslegung gekündigt wird, ist der Wohnungsverwalter nicht zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung verpflichtet. Dies gilt soweit im Verwaltungsvertrag nichts anderes geregelt ist.

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IBRRS 2010, 3824
WohnungseigentumWohnungseigentum
Genaue Bezeichnung des Beschlussgegenstandes

LG Karlsruhe, Urteil vom 11.05.2010 - 11 S 9/08

1. Der Beschlussgegenstand ist umso genauer zu bezeichnen, je größer seine Bedeutung und je geringer der Wissensstand des einzelnen Eigentümers ist.

2. Dass die Führung von Passivprozessen eine objektiv erforderliche Maßnahme zur Nachteilsabwehr darstellt, wird gesetzlich vermutet.

3. Das Teilnahmerecht eines zu Beratungszwecken bestellten Dritten kann durch einen Geschäftsordnungsbeschluss der anwesenden Wohnungseigentümer anlässlich einer konkreten Versammlung bewilligt werden.

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IBRRS 2010, 3823
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bestellung eines Mehrheitseigentümers zum Verwalter

LG Karlsruhe, Beschluss vom 23.06.2010 - 11 S 60/09

Grundsätzlich widerspricht es nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn bei der erneuten Bestellung des Verwalters keine Alternativangebote vorgelegt werden. Dies gilt nicht, bei der Bestellung eines Mehrheitseigentümers zum Verwalter einer kleinen Wohnungseigentümergemeinschaft.

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IBRRS 2010, 3822
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufstockung eines Gebäudes = bauliche Veränderung

LG Hamburg, Urteil vom 16.12.2009 - 318 S 49/09

Die Aufstockung eines Gebäudes stellt eine bauliche Veränderung dar, die über die ordnungsgemäße Instandsetzung und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen.

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IBRRS 2010, 3821
WohnungseigentumWohnungseigentum
Übertragung einer Eigentumswohnung auf Minderjährige

OLG Hamm, Beschluss vom 06.07.2010 - 15 W 330/10

Die schenkweise Übertragung einer Eigentumswohnung auf Minderjährige ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und bedarf daher der Genehmigung durch einen Ergänzungspfleger und das Familiengericht.

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IBRRS 2010, 3809
ProzessualesProzessuales
Klagebeschränkung bei Zahlungsgebot zugunsten eines Dritten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.01.2010 - 21 U 104/09

Von einer zulässigen qualitativen Beschränkung des Klageantrags ist auszugehen, wenn der Übergang von dem Antrag auf Zahlung an die Partei selbst zu dem Antrag, ein Zahlungsgebot zu Gunsten eines Dritten zu erlassen, begehrt wird.

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IBRRS 2010, 3769
ProzessualesProzessuales
Nichtabgeschlossene WEG-Altverfahren: Rechtsanwaltsgebühren?

LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 03.05.2010 - 14 T 1536/10

Bei nichtabgeschlossenen WEG-Altverfahren können Rechtsanwälte nach den alten Verfahrensvorschriften abrechnen.

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IBRRS 2010, 3768
WohnungseigentumWohnungseigentum
Absage der Eigentümerversammlung durch WEG-Verwalter

LG Karlsruhe, Beschluss vom 03.03.2009 - 11 T 327/08

1. Zur Absage der Eigentümerversammlung ist ein WEG-Verwalter befugt.

2. Bei einer Anfechtungsklage eines Wohnungseigentümers muss dieser die gesamten Prozesskosten tragen, sofern er zuvor keine Einsicht in die Beschluss-Sammlung genommen hat.

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IBRRS 2010, 3745
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ausnahmsweise keine Kostenbeteiligung an Balkonsanierung

AG Wennigsen, Urteil vom 30.12.2009 - 21 C 30/08

Wenn ein Wohnungseigentümer lediglich Eigentümer von Wohnräumen im Dachgeschoss ist, die er nicht als Wohnraum nutzen kann und auch über keinen Balkon verfügt, stellt seine Beteiligung in den Kosten der Balkonsanierungen eine unbillige Benachteiligung dar.

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IBRRS 2010, 3743
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer kann sich vom Rechtspfleger ermächtigen lassen

AG Berlin-Köpenick, Beschluss vom 22.01.2010 - 70 C 71/09.WEG

Ein Wohnungseigentümer kann sich vom Rechspfleger ermächtigen lassen, eine Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen, wenn weder Verwalter noch Verwaltungsbeirat vorhanden sind.

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IBRRS 2010, 3742
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Beseitigungsanordnung nur gegen einen Teil der Miteigentümer

VerfGH Bayern, Urteil vom 26.01.2010 - Vf. 108-VI-08

Überprüfung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen zu einer Anordnung auf Beseitigung eines Zaunes, die sich nur gegen einen Teil der Miteigentümer richtet, am Maßstab des Grundrechts auf rechtliches Gehör.*)

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IBRRS 2010, 3741
ProzessualesProzessuales
Höhe der Beschwer bei Anfechtung eines Sanierungsbeschlusses

LG Lüneburg, Beschluss vom 26.01.2010 - 9 S 81/09

Für die Anfechtung eines Sanierungsbeschlusses ist bei der Beschwer des Klägers auf den Betrag abzustellen, auf den er sich entsprechend seinem Miteigentumsanteil an den Kosten der Dachrenovierung beteiligen muss. Unerheblich ist dabei die Höhe des Gebührenstreitwertes.

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IBRRS 2010, 3710
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erhöhte Vorsicht und Sorgfalt beim Verursachen von Lärm

AG Freising, Urteil vom 28.01.2010 - 6 C 1660/07

Für das Zusammenleben der Wohnungseigentümer kann eine erhöhte Vorsicht und Sorgfalt der Eigentümer untereinander beim Verursachen von Lärm zu fordern sein.

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IBRRS 2010, 3709
WohnungseigentumWohnungseigentum
Klage durch einen Eigentümer bei Ansprüchen der WEG

LG Hamburg, Urteil vom 03.02.2010 - 318 S 84/08

Sofern Ansprüche des Verbands von einem einzelnen Wohnungseigentümer gerichtlich geltend gemacht werden, bedarf es dazu eines ermächtigenden Beschlusses der Gemeinschaft.

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IBRRS 2010, 3708
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Aussetzung der Vollziehbarkeit des Eigentümerbeschlusses

AG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2010 - 102d C 11/10

Durch eine Regelungsverfügung gem. § 940 ZPO kann die Vollziehbarkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung ausgesetzt werden, wenn die Regelung zur Abwehr wesentlicher Nachteile oder aus anderen Gründen nötig erscheint. Dabei ist eine Abwägung der schutzwürdigen Interessen beider Seiten vorzunehmen. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass im konkreten Fall ausnahmsweise die Interessen des Anfechtungsklägers überwiegen.

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IBRRS 2010, 3707
WohnungseigentumWohnungseigentum
Instandhaltung: Beschluss über Abänderung d. Kostenverteilung

AG Hannover, Urteil vom 09.02.2010 - 483 C 11244/09

In § 16 Abs. 4 WEG ist ausdrücklich normiert, dass eine abweichende Kostenverteilung im Einzelfall einer baulichen Maßnahme zulässig ist. Bei dem Merkmal Einzelfall handelt es sich sogar um ein kompetenzbegrenzendes Merkmal und dient damit dem Schutz der Wohnungseigentümer vor den nicht absehbaren finanziellen Folgen einer generellen Abänderung der Kostenverteilung über den Einzelfall hinaus. Deshalb ist den Wohnungseigentümern nicht die Beschlusskompetenz eingeräumt, den Verteilungsmaßstab für die Kosten baulicher Maßnahmen über den Einzelfall hinaus für die Zukunft abzuändern.

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IBRRS 2010, 3706
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vorsätzlich falsche Ergebnisfeststellung durch den Verwalter

AG Hamburg, Beschluss vom 09.02.2010 - 102d C 122/08

1. Eine vorsätzlich falsche Ergebnisfeststellung durch den Verwalter, hier nach der Mehrheit der anwesenden Köpfe statt gem. der Teilungserklärung nach der Mehrheit der in der WEG vorhandenen Miteigentumsanteile, führt zur Nichtigkeit des gefassten Beschlusses, eine wissentlich und willentlich falsche Ergebnisfeststellung verstößt gegen die guten Sitten.*)

2. Untersagt die Teilungserklärung explizit und ausnahmslos die Aufrechnung mit Wohngeldern sowie ein diesbezügliches Zurückbehaltungsrecht, dann besteht auch kein Raum für die ansonsten rechtlich zugelassene Ausnahme der Notgeschäftsführung. Der Aufrechnende ist darauf angewiesen, seine Forderungen gegebenenfalls selbstständig einzuklagen.*)

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IBRRS 2010, 3705
WohnungseigentumWohnungseigentum
Prüfung nach Bestandskraft des Beschlusses möglich?

AG Bremen, Urteil vom 12.02.2010 - 29 C 74/09

Ob eine sachgerechte Lösung hinsichtlich der minderwertigen Verputzung einer Grenzmauer beschlossen wurde, kann im Falle der Bestandskraft des Beschlusses nicht mehr geprüft werden.

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IBRRS 2010, 3691
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Kostenbelastung des Verwalters

AG Berlin-Neukölln, Urteil vom 15.02.2010 - 70 C 156/09

Von der Kostenbelastung des WEG-Verwalters bei dessen Prozessveranlassung aus grobem Verschulden ist abzusehen, wenn bereits für die an der Beschlussfassung beteiligten Wohnungseigentümer ersichtlich war, dass der zustande gekommene Mehrheitsbeschluss Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung offensichtlich widerspricht.

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IBRRS 2010, 3689
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ungültige Sonderumlage bei fehlendem Wirtschaftsplan

AG Rendsburg, Urteil vom 12.03.2010 - 18 C 675/09

Ein Beschluss über eine Sonderumlage verstößt gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Verwaltung und ist für ungültig zu erklären, wenn es der Verwalter zuvor versäumt hat, einen von § 28 I S. 1 WEG geforderten Wirtschaftsplan aufzustellen. In diesem Fall dient die Sonderumlage nicht der Deckung eines unvorhergesehenen Bedarfs der Gemeinschaft, sondern es handelt sich um einen durch nicht ordnungsgemäße Verwaltung verursachten Finanzbedarf für wiederkehrende Ausgaben.

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IBRRS 2010, 3684
WohnungseigentumWohnungseigentum
Haftung der Bruchteilseigentümer auf ihre Eigentumswohnung

LG Saarbrücken, Beschluss vom 13.04.2010 - 5 T 303/09

1. Bruchteilseigentümer haften für das auf ihre Eigentumswohnung entfallende Wohngeld als Gesamtschuldner (§§ 421 BGB, 16 Abs. 2 WEG).*)

2. Die für die Annahme des Gesamtschuldverhältnisses charakteristische Identität des Leistungsinteresses ergibt sich daraus, dass sich die Wohngeldzahlungsverpflichtung auf das Wohnungseigentum als solches bezieht und nicht auf die einzelnen Bruchteilseigentumsanteile.*)

3. Die Eigentumswohnung, der Gegenstand des Wohnungseigentums, ist im Außenverhältnis ungeteilt, die Bruchteilsberechtigung der Miteigentümer im Innenverhältnis ist ideell und nicht real quotenmäßig zu verstehen.*)

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IBRRS 2010, 3683
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwertbeschwerde in Wohnungseigentumssachen

LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 13.04.2010 - 14 T 2469/10

1. Bei der Anfechtung der Verwalterwahl ist das Einzelinteresse des Klägers anhand seines finanziellen Anteils an den Verwalterkosten während der gesamten Laufzeit des Verwaltervertrages zu bestimmen, und zwar auch dann, wenn es dem Kläger allein um die Person des Verwalters, d. h. ein rein ideelles Interesse, geht.*)

2. Das Gesamtinteresse hinsichtlich der Anfechtung des Wirtschaftsplanes beläuft sich grds. auf 20% der Gesamtsumme der Ausgaben und Einnahmen (ohne Vorauszahlungen) aus dem Wirtschaftsplan.*)

3. Das Einzelinteresse des Klägers bestimmt sich grds. auf 20% der Ausgaben und Einnahmen (ohne Vorauszahlungen) aus seinem Einzelwirtschaftsplan.*)

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IBRRS 2010, 3681
ProzessualesProzessuales
Keine Parteifähigkeit der aufgelösten WEG

AG Bremerhaven, Urteil vom 02.06.2010 - 55 C 1463/09

Nach ihrer Auflösung ist die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband nicht mehr existent und damit nicht mehr parteifähig.*)

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IBRRS 2010, 3680
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zuständigkeit bei Vollstreckung im Wohnungseigentumsverfahren

LG Kassel, Beschluss vom 01.07.2010 - 3 T 272/10

Wird die Zwangsvollstreckung gemäß § 890 ZPO aus einem Vollstreckungstitel (hier: Vergleich) betrieben, der in einem Wohnungseigentumsverfahren geschaffen worden ist, ist das besondere Berufungs- und Beschwerdegericht i. S. v. § 72 II GVG für das Beschwerdeverfahren örtlich zuständig. Dies gilt auch, wenn das Wohnungseigentumsverfahren vor dem 01.07.2007 anhängig geworden ist, solange das Vollstreckungsverfahren erst danach eingeleitet worden ist.*)

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IBRRS 2010, 3678
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zustimmung zur Widmung einer Staße durch alle Miteigentümer

VGH Bayern, Beschluss vom 20.07.2010 - 8 ZB 10.1109

Hat eine Miteigentümergemeinschaft der Widmung einer Straße zugestimmt, kann diese gemeinschaftliche Verfügung nur von allen Miteigentümern gemeinsam widerrufen werden.*)

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IBRRS 2010, 3677
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mitwirkung an Aufhebung des Wohnungserbbaurechts

OLG München, Beschluss vom 27.07.2010 - 34 Wx 70/10

Selbst wenn man der Meinung folgt, die Aufhebung eines Erbbaurechts bedürfe dann nicht der Zustimmung der am Erbbaurecht dinglich Berechtigten, sofern deren Rechte nach Wegfall des Erbbaurechts mit gleicher Rangstelle am Grundstück weiterbestehen (z. B. LG Köln, RNotZ 2001, 391; LG Krefeld Rpfleger 1998, 0284; LG Bayreuth MittBayNot 1997, 39), gilt diese Ausnahme jedenfalls dann nicht, wenn das aufzuhebende Erbbaurecht in Wohnungserbbaurechte aufgeteilt ist, an denen jeweils Verwertungsrechte bestellt sind.*)

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IBRRS 2010, 3676
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zulässigkeit eines Aufgebotsverfahrens

OLG München, Beschluss vom 29.07.2010 - 34 Wx 33/10

Zur Zulässigkeit eines Aufgebotsverfahrens hinsichtlich einzelner Räume in einer Wohnungseigentumsanlage.*)

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IBRRS 2010, 3675
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Veräußerungszustimmung bei schenkweiser Übertragung

KG, Beschluss vom 17.08.2010 - 1 W 97/10

Ist als Inhalt des Sondereigentums im Wohnungsgrundbuch gemäß § 12 WEG eingetragen, dass der Wohnungseigentümer sein Wohnungseigentum nur mit Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer verkaufen darf, so bedarf die Eintragung des Eigentumsübergangs aufgrund eines Schenkungsvertrages nicht des Nachweises der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer.*)

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IBRRS 2010, 3673
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auslegung der Eintragung im Wohnungsgrundbuch

OLG München, Beschluss vom 24.09.2010 - 34 Wx 115/10

1. Zur Auslegung der Eintragung im Bestandsverzeichnis des Wohnungsgrundbuchs, wenn sich der Inhalt des Teilungsvertrags (der Teilungserklärung) und die Darstellung im Aufteilungsplan nicht decken (hier: "vergessener" Hobbyraum).*)

2. Gegenstand einer Zwischenverfügung kann es sein, die Bezeichnung des veräußerten Wohnungseigentums mit dem im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentums in Übereinstimmung zu bringen.*)

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IBRRS 2010, 3657
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wirksame Kostenschuld = sachlicher Grund für Sonderumlage?

LG München I, Beschluss vom 17.05.2010 - 1 T 13364/09

1. Wenn bei einer bestimmten Einzelmaßnahme durch Vertrag eine wirksame Kostenschuld des Verbandes begründet wurde, stellt dies einen sachlichen Grund für eine Sonderumlage dar; es kommt dann nicht mehr darauf an, ob es sich bei der Maßnahme selbst um einen Akt ordnungsgemäßer Verwaltung handelt.*)

2. Grundsätzlich muss die Sonderumlage den zutreffenden Verteilungsschlüssel angeben.*)

3. Ist die Sach- oder Rechtslage im Einzelfall nicht eindeutig, so dass bei vorläufiger Bewertung grundsätzlich verschiedene Verteilungsschlüssel in Betracht kommen, entspricht es regelmäßig ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Mehrheit sich bei der Sonderumlage für einen der in Betracht kommenden Schlüssel entscheidet; die endgültige Kostenverteilung hat dann durch die Jahresabrechnung zu erfolgen.*)




IBRRS 2010, 3646
WohnungseigentumWohnungseigentum
Haftung des WEG-Verwalters für Instandhaltung

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.02.2010 - 2 U 781/09

1. Den Wohnungseigentümern steht ein Schadensersatzanspruch zu, wenn gegen die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums verstoßen wird (in Anknüpfung an BGH Beschluss vom 22.04.1999 - V ZB 28/98 - NJW 1999, 2108; OLG Düsseldorf, ZMR 1999, 423).

2. Der Anspruch richtet sich nicht gegen die WEG, sondern gegen den Verwalter. Für ein Verschulden des Verwalters hat die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht nach § 278 BGB einzustehen (in Anknüpfung an OLG Düsseldorf, ZMR 1999, 423 und WM 1995, 230). Bei schuldhaftem Verhalten des Verwalters besteht ein eigener Anspruch des geschädigten Wohnungseigentümers gegen diesen. Der mit der WEG abgeschlossene Verwaltungsvertrag entfaltet insoweit Schutzwirkung zugunsten der geschädigten Wohnungseigentümer.

3. Die WEG kann aber für ein schuldhaftes Verhalten eines von ihr beauftragten Fachunternehmens (Erfüllungsgehilfen der Wohnungseigentümer) haften.

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IBRRS 2010, 3607
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Transparenz bei Sonderhonoraren der WEG-Verwalter

LG Karlsruhe, Urteil vom 27.07.2010 - 11 S 70/09

1. Eine Jahresabrechnung muss vollständig, übersichtlich und nachvollziehbar sein. Dazu bedarf es einer geordneten Zusammenstellung der einzelnen Positionen, die rechnerisch aus sich heraus nachvollziehbar und für jeden Wohnungseigentümer bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt auch ohne Zuziehung eines Buchprüfers oder sonstigen Sachverständigen verständlich und nachprüfbar sein muss.

2. Auch wenn zu berücksichtigen ist, dass den Wohnungseigentümern aufgrund des Verwaltervertrags bekannt sein muss, dass dem Verwalter für verschiedene Tätigkeiten Sonderhonorare zustehen und es deshalb nicht bei der in der Wohngeldabrechnung ausdrücklich ausgewiesenen "Verwaltergebühr" sein bewenden hat, müssen die Sonderhonorare des Verwalters erkennbar zusammenfassend ausgewiesen werden.

3. Die Versammlung der Wohnungseigentümer ist nicht öffentlich. Allerdings können Dritte in der Versammlung anwesend sein, wenn sie nur zum Zwecke der Anhörung, Befragung oder Beratung zu einzelnen Punkten hinzugezogen werden. Allerdings setzt dies voraus, dass der Dritte im Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer hinzugezogen wird.

4. Die nicht berechtigte Anwesenheit eines Dritten muss sich bei der angegriffenen Beschlussfassung ausgewirkt haben können.




IBRRS 2010, 3605
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Löschung der Grunddienstbarkeit für alle?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.09.2010 - 3 Wx 46/10

Erlischt die auf einem in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstück lastende Grunddienstbarkeit an dem versteigerten Grundstücksmiteigentumsanteil eines Wohnungseigentümers (hier: mit dem Inhalt, "einen Teil des Grundstücks von geparkten Fahrzeugen und sonstigen Behinderungen des Durchfahrtsverkehrs freizuhalten"), weil sie nach den Versteigerungsbedingungen nicht bestehen bleiben soll, so hat die Löschung der Grunddienstbarkeit an der versteigerten Einheit grundsätzlich zur Folge, dass ihre Eintragung auch auf den nicht versteigerten Miteigentumsanteilen der anderen Wohnungseigentümer als inhaltlich unzulässig zu löschen ist.*)

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IBRRS 2010, 3601
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wohnungseigentum: Zuständiges Berufungsgericht

LG Duisburg, Beschluss vom 08.06.2010 - 7 S 10/10

1. Macht eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Prozess gegen den Verwalter geltend, dieser habe zusätzlich zu seinen Verwalterpflichten eine vertragliche Pflicht zur Bauleitung übernommen und verletzt, beseitigt dies nicht die Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts.*)

2. Ein selbstständiges Beweisverfahren zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter, das bereits vor Inkrafttreten der WEG-Reform anhängig war, hindert nicht die Anwendung des neuen WEG-Rechts auf ein nach Inkrafttreten der WEG-Reform eingeleitetes Klageverfahren, da es nicht Teil des "Verfahrens" im Sinne der Übergangsvorschrift des § 62 Abs. 1 WEG ist.*)

3. Die Zuständigkeitskonzentration gemäß § 72 Abs. 2 GVG gilt auch für die Klage gegen einen Streitgenossen, die isoliert betrachtet nicht dem Anwendungsbereich des § 43 WEG unterfallen würde.*)

4. Wird in einer Streitigkeit nach § 43 WEG die Berufung entgegen § 72 Abs. 2 GVG bei dem allgemein zuständigen Berufungsgericht eingelegt, ist sie grundsätzlich als unzulässig zu verwerfen. Eine Verweisung an das zuständige Berufungsgericht in entsprechender Anwendung des § 281 ZPO kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn an der Zuordnung der Streitigkeit zu § 43 WEG begründete Zweifel bestehen. Hiergegen spricht, dass bereits in erster Instanz gemäß § 36 ZPO das WEG-Gericht als zuständiges Gericht bestimmt worden ist.*)

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IBRRS 2010, 3600
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Tausch von Kellerräumen oder Garagen: Neuer Aufteilungsplan?

OLG München, Beschluss vom 13.08.2010 - 34 Wx 105/10

1. Tauschen Wohnungseigentümer in einer bestehenden Eigentümergemeinschaft Kellerräume oder Garagen bzw. ordnen sie derartige Räume einem anderen Sondereigentum zu, ist für den grundbuchamtlichen Vollzug der Änderung der Teilungserklärung ein neuerlicher Aufteilungsplan mit entsprechender Neunummerierung nicht erforderlich.*)

2. Das Grundbuchamt kann in diesem Fall jedoch verlangen, die neu zugeordneten Räume so umzubenennen, dass nicht Räume mit gleicher Nummer zu unterschiedlichen Einheiten gehören.*)

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IBRRS 2010, 3593
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter hat bei eigener Abberufung Stimmrecht!

OLG München, Beschluss vom 15.09.2010 - 32 Wx 16/10

Wenn ein Verwalter nicht selbst Wohnungseigentümer ist, sondern als Vertreter anderer Wohnungseigentümer auftritt und dabei über seine eigene Abberufung abstimmt, so geht es um die Ausübung des Stimmrechts der Miteigentümer und damit um deren Recht zur Mitgestaltung der Gemeinschaftsangelegenheiten. Der Verwalter ist deshalb weder durch § 25 Abs. 5 WEG noch durch den allgemeinen Rechtsgedanken, wonach das Mitglied einer Personenvereinigung nicht an der Entscheidung über Maßnahmen beteiligt sein soll, die die Gemeinschaft ihm gegenüber aus wichtigem Grund vornehmen will, gehindert, an einer solchen Beschlussfassung mitzuwirken.*)

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IBRRS 2010, 3584
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BauträgerBauträger
Wohnung mehr als 10% zu klein: Sachmangel!

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 11.06.2010 - 12 O 4999/09

1. Die Wohnfläche gehört zu den zentralen Beschaffenheitsmerkmalen des vom Bauträger geschuldeten Objekts. Vereinbarte Wohnflächen sind Beschaffenheitsmerkmale einer aufgrund des Erwerbervertrags vom Bauträger geschuldeten Wohnung. Weicht die tatsächlich ausgeführte Fläche zum Nachteil des Erwerbers von der vereinbarten Fläche um mehr als 10% ab, ist die Wohnung mangelhaft.

2. Der Erwerber kann den Kaufpreis deshalb nachträglich mindern.

3. Bei der Minderung ist die Vergütung in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert des Werkes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde (BGB § 638 Abs. 3 Satz 1). Hierzu ist der Minderwert der vom Käufer erworbenen Wohnung in der Weise zu berechnen, dass der Erwerbspreis der Wohnung in dem Verhältnis herabgesetzt wird, in dem die tatsächliche Wohnfläche zu der vereinbarten Wohnfläche steht.

4. Auf eine vertragliche Klausel, mit der der Bauträger jegliche Haftung für das Flächenmaß der Wohnung ausgeschlossen hat, kommt es nicht an, da dieser Haftungsausschluss nach verständiger Würdigung der beiderseitigen Parteiinteressen gerade nicht die bei Vertragsschluss vom Erwerber erkennbar zu Grunde gelegte Wohnfläche erfasst.

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IBRRS 2010, 3566
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zahlungsunfähigkeit eines Wohnungseigentümers

LG Ellwangen, Beschluss vom 04.04.2008 - 2 T 3/08

1. Bei Insolvenz des Wohnungseigentümers führen die Hausgeldansprüche zu einem Absonderungsrecht des Verbandes.

2. Die Vollstreckungssperre der §§ 87 ff. InsO wird jedoch durch die Hausgeldansprüche nicht durchbrochen, weil die Hausgeldansprüche keinen dinglichen Charakter haben.

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IBRRS 2010, 3553
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Erwerb einer Vielzahl von Sondereigentumseinheit durch WEG

OLG Hamm, Beschluss vom 12.08.2010 - 15 Wx 63/10

1. Der Erwerb einer Vielzahl von Sondereigentumseinheiten in der eigenen Anlage durch die rechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft entspricht auch dann nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Maßnahme zur Lösung von Problemen der Gemeinschaft beitragen soll, die durch eine Vielzahl zahlungsunfähiger oder zahlungsunwilliger Miteigentümer verursacht werden.*)

2. Ein darauf gerichteter Eigentümerbeschluss ist auch dann für ungültig zu erklären, wenn er zunächst lediglich ein auf den Erwerb von Sondereigentumseinheiten gerichtetes, jedoch Beratungskosten auslösendes Verhandlungsmandat umfasst.*)

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IBRRS 2010, 3552
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung

OLG Hamm, Beschluss vom 12.05.2010 - 15 W 139/10

1. Eine nach § 12 WEG erforderliche Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung des Wohnungseigentums ist nur dann für die Eintragung des Eigentumswechsels ausreichend, wenn seine Verwalterstellung jedenfalls bis zu dem nach § 878 BGB maßgeblichen Zeitpunkt fortbesteht (wie OLG Celle NZM 2005, 260).*)

2. Ist der Zeitraum der Verwalterbestellung vor dem Eingang des Eintragungsantrags bei dem Grundbuchamt abgelaufen, muss entweder die Verlängerung der Verwalterbestellung oder die Zustimmung des neu bestellten Verwalters nachgewiesen werden.*)

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IBRRS 2010, 3551
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ImmobilienImmobilien
Rückabwicklung: Keine erneute Zustimmung des Verwalters nötig

OLG Hamm, Beschluss vom 06.07.2010 - 15 Wx 355/09

1. Hat der Verwalter die nach dem Inhalt des Sondereigentums erforderliche Zustimmung zur Veräußerung des Grundbuchs erteilt und ist diese im Grundbuch vollzogen worden, so bedarf die Eigentumsübertragung zur Rückabwicklung des Kaufvertrages nach wirksamer Anfechtung bzw. aufgrund Rücktritts oder der Geltendmachung des großen Schadensersatzes keiner erneuten Zustimmung.*)

2. Die genannten Voraussetzungen können auch durch ein rechtskräftiges Versäumnisurteil nachgewiesen werden, durch das der ursprüngliche Verkäufer sowohl zur Rückzahlung des Kaufpreises als auch zur Einigung in die Rückübereignung des Wohnungseigentums verurteilt worden ist.*)

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IBRRS 2010, 3548
ImmobilienImmobilien
Leasingraten sind Masseforderungen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.04.2010 - 24 U 199/09

Die von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur außerordentlichen Kündigung der Leasingverträge durch den Insolvenzverwalter fälligen Immobilien-Leasingraten sind in der Insolvenz des Leasingnehmers Masseforderungen.*)

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IBRRS 2010, 3540
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Kredit ohne Beschluss: Verwalter zahlt!

LG Köln, Urteil vom 26.08.2010 - 29 S 177/09

Entspricht der ohne Beschlussfassung aufgenommene Kredit nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, kann der Verwalter bei den Eigentümern nur Regress nehmen, wenn die Aufwendungen dem Interesse und Willen der Wohnungseigentümer entsprechen. Dies ist in der Regel nicht der Fall, wenn die Kosten der beschlossenen (kreditfinanzierten) Maßnahme erheblich über den bei der Beschlussfassung maßgeblichen Vorstellungen der Eigentümer liegen.

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IBRRS 2010, 3534
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde, Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

BGH, Beschluss vom 22.07.2010 - V ZB 180/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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