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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6085 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IBRRS 2010, 3521
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Geltendmachung von Mängelansprüchen bzgl. Gemeinschaftseigentum

BGH, Urteil vom 19.08.2010 - VII ZR 113/09

1. Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft mit Mehrheitsbeschluss die Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsrechte wegen Mängeln an der Bausubstanz an sich gezogen, ist der einzelne Wohnungseigentümer jedenfalls dann nicht gehindert, dem Veräußerer eine Frist zur Mängelbeseitigung mit Ablehnungsandrohung zu setzen, wenn die fristgebundene Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit den Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht kollidiert.*)

2. Führt die Wohnungseigentümergemeinschaft, die die Ausübung der gemeinschaftsbezogenen Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums an sich gezogen hat, Verhandlungen mit dem Veräußerer über die Beseitigung der Mängel, wird dadurch die Verjährung der Mängelbeseitigungsansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer gehemmt. Soweit eine gesonderte Ermächtigung nicht besteht, hemmt diese Verhandlung nicht die Verjährung der Ansprüche, die den Wohnungseigentümern nach Ablauf einer von ihnen mit Ablehnungsandrohung gesetzten Frist entstehen.*)

3. Ein Berufungsgericht muss grundsätzlich keinen Hinweis darauf erteilen, dass es von der Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts abweichen will, wenn die dem angefochtenen Urteil zugrunde liegende Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts als zentraler Streitpunkt zur Überprüfung durch das Berufungsgericht gestellt wird und die betroffene Partei deshalb von der Entscheidung des Berufungsgerichts nicht überrascht wird.*)




IBRRS 2010, 3514
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kostenentscheidungen gegen den WEG-Verwalter

BGH, Beschluss vom 18.08.2010 - V ZB 164/09

Eine Kostenentscheidung ist nicht deshalb isoliert anfechtbar, weil das Gericht davon abgesehen hat, die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 49 Abs. 2 WEG ganz oder teilweise dem Verwalter aufzuerlegen; das gilt auch dann, wenn die Anwendung der Vorschrift geprüft und deren Voraussetzungen verneint worden sind.*)

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IBRRS 2010, 3488
ProzessualesProzessuales
Schadensersatz wegen erhöhten Stromverbrauchs?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.07.2010 - 5 Wx 27/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3441
ProzessualesProzessuales
Vollziehungsaussetzung bei Vollstreckung gegen GbR

BGH, Beschluss vom 14.07.2010 - V ZB 86/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3422
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufhebung des Sondereigentums

OLG München, Beschluss vom 06.07.2010 - 34 Wx 43/10

1. Sondereigentum kann nicht derart aufgehoben und in Gemeinschaftseigentum überführt werden, dass ein isolierter Miteigentumsanteil entsteht.*)

2. Das Grundbuch ist nicht deshalb unrichtig, weil Teileigentum an einem erst noch zu errichtenden Gebäude eingeräumt wurde, das Gebäude jedoch nicht mehr errichtet werden soll.*)

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IBRRS 2010, 3398
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verjährung des Anspruchs auf erstmalige Herstellung

OLG Braunschweig, Beschluss vom 08.02.2010 - 3 W 1/10

1. Auch der Anspruch auf Herstellung eines erstmaligen ordnungsgemäßen Zustandes der Wohnanlage entsprechend dem Aufteilungsplan und der Teilungserklärung unterliegt der Verjährung.

2. Die zutreffende rechtliche Beurteilung der Tatsachen ist für die Kenntnis im Sinne des § 199 BGB nicht erforderlich; ein Rechtsirrtum hindert den Verjährungsbeginn nicht.

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IBRRS 2010, 3392
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Ansprüche bei mangelnder Schallisolierung

OLG Hamm, Urteil vom 11.03.2010 - 21 U 148/09

1. Die Rechte zur Minderung und auf kleinen Schadensersatz sind, soweit sie das Gemeinschaftseigentum betreffen, von vorneherein gemeinschaftsbezogen. Das Wahlrecht zwischen ihnen einschließlich der erforderlichen Fristsetzung steht grundsätzlich nur der Eigentümergemeinschaft zu.

2. Ein Eigentümer kann dennoch wegen mangelnder Schallisolierung zum Nachbarhaus selbst die Forderung gegen den Bauträger verfolgen, wenn für die Mangelbeseitigung lediglich biegeweiche Vorsatzschalen angebracht werden müssen, die auf die Trennwand einfach aufgeklebt oder mit gewöhnlichen Dübeln befestigt werden können, da es sich dann nur um eine Verbesserung des Sondereigentums handelt.

3. Die Schalldämmmaße der DIN 4109 stellen grundsätzlich keine anerkannten Regeln der Technik für die Herstellung des Schallschutzes in Wohnungen dar, die üblichen Qualitäts- und Komfortstandards genügen. Anhaltspunkte können dagegen den Regelwerken der Schallschutzstufen II und III der VDI-Richtlinie 4100 aus dem Jahre 1994 oder dem Beiblatt 2 zur DIN 4109 entnommen werden.

4. Um die Qualität des geschuldeten Schallschutzes im Einzelfall zu bestimmen, bedarf es einer Gesamtabwägung, in die nicht nur der Vertragstext, sondern auch die erläuternden und präzisierenden Erklärungen der Vertragsparteien, die sonstigen vertragsbegleitenden Umstände, die konkreten Verhältnisse des Bauwerkes und seines Umfeldes, der qualitative Zuschnitt, der architektonische Anspruch und die Zweckbestimmung des Gebäudes einzubeziehen sind.

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IBRRS 2010, 3391
ImmobilienImmobilien
Prüfung der Identität einer GbR beim Erwerb von Eigentum

KG, Beschluss vom 22.06.2010 - 1 W 277/10

In der Auflassungsurkunde muss eine erwerbende Gesellschaft bürgerlichen Rechts so genau bezeichnet sein, dass sie als unverwechselbares Rechtssubjekt identifizierbar ist (im Anschluss an OLG München, NZG 2010, 341).*)

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IBRRS 2010, 3387
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Eigentümer haftet bei Weitervermietung für Abfallgebühren

VG Neustadt, Urteil vom 07.06.2010 - 4 K 311/10

Ein Gebührenbescheid, der neben der Festsetzung einer Gebühr eine Zahlungsaufforderung enthält, setzt sich aus zwei selbstständigen Verwaltungsakten zusammen. Haften Mieter und Grundstückseigentümer für Abfallentsorgungsgebühren als Gesamtschuldner, kann der Eigentümer ermessensfehlerfrei in Anspruch genommen werden, nachdem der vorrangig herangezogene Mieter seiner Zahlungspflicht aus dem bestandskräftigen Gebührenbescheid nicht nachgekommen ist. Eine nachträgliche Ratenzahlungsvereinbarung zwischen Mieter und Behörde wirkt als andere Tatsache im Sinne des § 44 Abs. 2 Satz 3 AO nur für den Gesamtschuldner, in dessen Person sie eintritt. Im Anfechtungsprozess des Grundstückseigentümers gegen seine eigene Heranziehung zu Abfallentsorgungsgebühren wird die ihm gegenüber ergangene Zahlungsaufforderung nicht deshalb rechtswidrig, weil der Mieter nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens auf die Gebührenschuld (teilweise) geleistet hat.*)

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IBRRS 2010, 3367
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zustimmung zur Wohneigentumsveräußerung: Geschäftswert

OLG Celle, Beschluss vom 18.08.2010 - 4 W 145/10

Der Geschäftswert eines Verfahrens auf Verpflichtung zur Zustimmung zur Veräußerung von Wohn- bzw. Teileigentum beträgt 10 - 20 % des Verkaufspreises.

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IBRRS 2010, 3344
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachträglicher Mangel durch Fertigstellung einer anderen Wohnung

OLG Hamm, Urteil vom 27.10.2009 - 21 U 78/09

1. Überträgt eine GmbH das Eigentum an einer von ihr errichteten mangelfreien Eigentumswohnung, können dem Erwerber wegen einer Beeinträchtigung seines Eigentums, die durch die Fertigstellung einer anderer Eigentumswohnung eintritt, Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB und § 1004 Abs. 1 BGB gegen die GmbH zustehen.*)

2. Ein Geschäftsführer kann nach diesen Vorschriften auch persönlich in Anspruch genommen werden, wenn er durch sein Verhalten selbst einen Deliktstatbestand verwirklicht hat bzw. als Störer anzusehen ist.*)

3. Eine Eigentumsverletzung i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB bzw. eine Beeinträchtigung i.S.v. § 1004 Abs. 1 BGB können zu bejahen sein, wenn durch den Einbau von nicht hinreichend brandschützenden Fenstern für eine andere zuvor sichere Wohnung die Gefahr eines Brandüberschlags entsteht.*)

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IBRRS 2010, 3328
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verbindliche Gebrauchsbeschränkung durch Aufteilungsplan

LG Dresden, Urteil vom 25.02.2009 - 2 S 407/08

Bezeichnet der Aufteilungsplan zur Teilungserklärung ein Sondereigentum als "Cafe", kommt dem nicht lediglich der Charakter eines unverbindlichen Nutzungsvorschlags des Architekten zu, sondern stellt sich als verbindliche Gebrauchsbeschränkung dar.

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IBRRS 2010, 3312
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vertragsrecht - Konkludente Preiserhöhung bei Gas-Sondervertragskunden!

BGH, Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 6/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3276
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anfechtungsklagen mehrerer Wohnungseigentümer

BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - V ZB 153/09

1. Beauftragen mehrere Kläger denselben Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Anfechtungsklage gegen dieselben Beschlüsse der Wohnungseigentümer, sind die Kosten der Kläger insoweit nicht zur Rechtsverfolgung notwendig, als sie darauf beruhen, dass der Rechtsanwalt statt für alle Kläger gemeinschaftlich für jeden Kläger gesondert Klage erhebt.*)

2. § 50 WEG beschränkt den Kostenerstattungsanspruch einer Mehrzahl obsiegender Anfechtungskläger nicht.*)

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IBRRS 2010, 3273
ProzessualesProzessuales
Zwangsversteigerung - Hausgeldansprüche im selben Zwangsversteigerungsverfahren

BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - V ZB 17/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3234
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kosten eines Wohngeldverfahrens privilegiert?

LG Berlin, Beschluss vom 26.03.2010 - 82 T 236/10

1. Kosten aus einem gerichtlichen Wohngeldverfahren sind - ohne eine titulierte Hausgeldforderung (Wohngeldforderung) im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG - keine nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG privilegierte Forderung.

2. Bei der Bemessung, ob der Verzugsbetrag drei vom Hundert des Einheitswertes gemäß §§ 10 Abs. 3 ZVG, 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG übersteigt, bleiben sie als Nebenforderung unberücksichtigt.

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IBRRS 2010, 3230
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine altruistische Beschlussanfechtung!

AG Salzgitter, Urteil vom 21.12.2009 - 26 C 20/09

Haben Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung, die ein Eigentümer anfechtet, für diesen nur Vorteile, so fehlt seiner Anfechtungsklage das Rechtsschutzbedürfnis.

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IBRRS 2010, 3226
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abweichendes Wirtschaftsjahr für zwei Abrechnungsperioden

LG Karlsruhe, Beschluss vom 26.03.2010 - 11 S 140/09

1. Über Einzelpläne muss nicht gesondert entschieden werden, da es sich bei ihnen um Bestandteile des Wirtschaftsplans handelt.

2. Eine Vereinbarung, die ein abweichendes Wirtschaftsjahr für zwei Abrechnungsperioden beinhaltet, kann durch einstimmige Abstimmung zustande kommen.

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IBRRS 2010, 3225
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Beschlusswidrige Hundehaltung durch den Mieter

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 31.07.2009 - 19 S 2183/09

Eine nicht störende Hundehaltung vom Mieter einer Eigentumswohnung führt nicht zu einem Unterlassungsanspruch, der auf einen Beschluss der Wohnungseigentümer beruht, durch den die Hundehaltung generell untersagt wird.

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IBRRS 2010, 3211
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Grundstücksbezogene Benutzungsgebühren in Zwangsvollstreckung

BGH, Urteil vom 11.05.2010 - IX ZR 127/09

§ 6 Abs. 5 KAG-NW begründet nach dem Willen des Landesgesetzgebers von Nordrhein-Westfalen eine auf dem einzelnen Wohnungseigentum ruhende öffentliche Last in Höhe der für das gesamte Grundstück entstandenen Benutzungsgebühren, soweit diese nach der kommunalen Satzung grundstücksbezogen ausgestaltet sind und hiernach alle Inhaber von Miteigentumsanteilen an dem Grundstück gesamtschuldnerisch haften.*)

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IBRRS 2010, 3126
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Heizkostenabrechnung: Änderung des Verteilungsschlüssels

BGH, Urteil vom 16.07.2010 - V ZR 221/09

1. Eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer, Heizkosten ausschließlich nach Verbrauch abzurechnen, kann durch Mehrheitsbeschluss geändert werden.*)

2. Ob eine Änderung des Verteilungsschlüssels für Heizkosten mit der Heizkostenverordnung vereinbar ist, bestimmt sich nach der Fassung der Verordnung, welche bei erstmaliger Geltung des neuen Schlüssels in Kraft ist.*)

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IBRRS 2010, 3124
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abberufung des Verwalters

OLG Hamburg, Beschluss vom 24.03.2010 - 2 Wx 6/08

1. Der ehemalige Verwalter ist zur Anfechtung des Abberufungsbeschlusses in entsprechender Anwendung des § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG a.F. befugt und hat insoweit ein Rechtsschutzbedürfnis, um ihm die Möglichkeit zu geben, seine durch die Abberufung ggf. zu Unrecht entzogene Rechtsstellung zurückzugewinnen.

2. Ein Streit über die Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses über die Verwalterabberufung erledigt sich nicht ohne Weiteres dadurch, dass der Zeitraum für die Bestellung ganz oder teilweise abgelaufen ist, wenn der abberufene Verwalter den Antrag auf Ungültigkeitserklärung gestellt hat.

3. Ein wichtiger Grund zur Abberufung des Verwalters im Sinne des § 26 Abs. 1 WEG a.F. liegt dann vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist.

4. Das erforderliche Vertrauen kann insbesondere infolge schwerwiegender Pflichtverstöße oder durch Rechtsmissbrauch des Verwalters zerstört werden. Voraussetzung ist jedenfalls stets ein Fehlverhalten des Verwalters.

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IBRRS 2010, 3121
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss über Pflicht zur Mithilfe für Eigentümer

LG München I, Urteil vom 02.08.2010 - 1 S 4042/10

1. Die Verpflichtung einzelner Miteigentümer zur tätigen Mithilfe bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch einen Mehrheitsbeschluss ist grundsätzlich unzulässig.

2. Ausnahmsweise ergibt sich aus § 21 Abs. 3 i.V.m. Abs. 5 Nr. 1 WEG eine Beschlusskompetenz für eine tätige Mithilfe, wenn typischerweise in Hausordnungen derartige Pflichten geregelt sind. Das ist etwa bei einer Verpflichtung der einzelnen Miteigentümer zur Mithilfe bei Schneeräumarbeiten der Fall.

3. Ob eine solche Regelung ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, ist im Einzelfall durch Abwägung aller Umstände zu bestimmen. Dabei sind insbesondere die Größe der WEG, die Verteilungsgerechtigkeit, der Umfang der von den einzelnen Eigentümern zu leistenden Arbeiten, sowie etwaige in der Person eines einzelnen Miteigentümers liegenden Gründe, die für ihn eine Unzumutbarkeit begründen können, zu berücksichtigen.

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IBRRS 2010, 3117
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Großer Schadensersatz: Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung

OLG Stuttgart, Urteil vom 03.08.2010 - 10 U 26/10

1. Durch die Verbindung eines Teil-Grundurteils über eine Schadensersatzklage mit einem Teil-Endurteil über das Feststellungsbegehren hinsichtlich der weiteren Schäden wird die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen auch im Instanzenzug ausgeschlossen und dadurch die Voraussetzung für den Erlass eines Teilurteils geschaffen. Der Umfang der Rechtskraft des Feststellungstitels bestimmt sich in negativer Abgrenzung zum Streitgegenstand der Leistungsklage auf Schadensersatz.*)

2. Für das für eine Feststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse genügt es, wenn ein Mangel vorliegt und weitere Schadensfolgen zumindest entfernt möglich sind.*)

3. Wirkt sich ein Mangel am Gemeinschaftseigentum nicht auf die Nutzung des Gemeinschaftseigentums und nicht auf die Nutzung des Sondereigentums des Anspruchstellers, sondern nur auf das Sondereigentum anderer Wohnungseigentümer aus, kann der Geltendmachung des sog. großen Schadensersatzes der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen (vgl. zum neuen Recht § 281 Abs. 1 S. 3 BGB). Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der große Schadensersatzanspruch entstanden und der Erfüllungsanspruch untergegangen ist (vgl. § 634 Abs. 1 BGB a.F. und § 281 Abs. 4 BGB n.F.).*)

4. Nach einer rechtsgeschäftlichen Übertragung der Gewährleistungsrechte des Ersterwerbers einer Eigentumswohnung an den Zweiterwerber errechnet sich der Umfang des großen Schadensersatzanspruchs jedenfalls dann nach den Vermögensverhältnissen des Zessionars, wenn die Abtretung im Hinblick auf den den Schadensersatzanspruch auslösenden Mangel gutgläubig erfolgt ist und der Schadensersatzanspruch erst nach Abtretung entstanden ist.*)

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IBRRS 2010, 3111
BauvertragBauvertrag
Vorbehaltlose Abnahme der Werkleistung des Kleinunternehmers

AG Essen, Urteil vom 30.12.2009 - 196 C 314/09

1. Der einzelne Wohnungseigentümer schuldet nach MEA dem Kleinunternehmer bei Vereinbarung eines Bruttopreises nur anteilig vom Nettobetrag.*)

2. Zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern besteht keine Gesamtschuld.*)

3. Sind Werkleistungen des Kleinunternehmers an den Verband (konkludent) vorbehaltlos abgenommen, scheiden zur Aufrechnung geeignete Ansprüche wegen Mängeln aus.*)

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IBRRS 2010, 3072
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Zivilrecht - Fälligstellung und Mahnung können verbunden werden

BGH, Urteil vom 13.07.2010 - XI ZR 27/10

Der Gesetzeszweck von § 497 BGB a.F. gebietet keine Auslegung von § 284 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. beziehungsweise § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB dahingehend, dass Fälligstellung und Mahnung nicht verzugsbegründend verbunden werden können.*)

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IBRRS 2010, 3052
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zurückbehaltungsrecht bei Einräumung eines Wohnrechts?

BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 144/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3012
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Schadensersatzanspruch aus Zwangsverwalterauftrag

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.12.2009 - 11 U 9/09

Schadensersatzansprüche gegen den Zwangsverwalter einer Immobilie: persönliche Haftung des Zwangsverwalters für Pflichtverletzungen; Umfang der Darlegungspflicht einer Pflichtverletzung des Verwalters; Zulässigkeit der Rückforderung einer Zwangsverwaltervergütung; Verjährungsfrist für Ansprüche gegen den Zwangsverwalter.*)

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IBRRS 2010, 2986
ImmobilienImmobilien
Berechnungsfehler:Nachforderung von Kanalbenutzungsgebühren

VG Gießen, Beschluss vom 28.06.2010 - 8 L 554/10

Für eine Nachforderung von zunächst unrichtig berechneten Benutzungsgebühren sind die Grundsätze über die Rücknahme von begünstigenden Verwaltungsakten nicht anwendbar.*)

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IBRRS 2010, 2985
ProzessualesProzessuales

LG München I, Beschluss vom 02.04.2008 - 1 T 703/08

Keine Festsetzung des Sonderhonorars eines Verwalters im Kostenfestsetzungsverfahren bei streitiger außergerichtlicher Vereinbarung.

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IBRRS 2010, 2984
ProzessualesProzessuales
Kostenfestsetzung auch für Sondervergütung des Verwalters?

LG Stuttgart, Beschluss vom 25.11.2008 - 2 T 184/08

Im Kostenfestsetzungsverfahren kann eine vertraglich geschuldete Zusatzvergütung für den WEG-Verwalter im WEG-Verfahren nicht als notwendige Kosten geltend gemacht werden.

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IBRRS 2010, 2979
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Schadensersatz wegen baulicher Veränderungen

LG Mannheim, Beschluss vom 22.03.2010 - 4 T 202/06

Der Schadensersatzanspruch wegen einer im Zuge eines Dachbodenausbaus vorgenommen baulichen Veränderung gegen ein ehemaliges WEG-Mitglied scheidet nicht wegen einer rechtfertigenden Einwilligung der übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft aus.

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IBRRS 2010, 2973
WohnungseigentumWohnungseigentum
Differenzen in der Jahresabrechnung müssen geprüft werden

AG Düsseldorf, Urteil vom 07.07.2010 - 291a C 1736/10

1. Die Genehmigung einer Jahresabrechnung, deren inhaltliche Richtigkeit trotz erkennbarer Differenzen zu einer von dem im maßgeblichen Wirtschaftsjahr bestellten Verwalter erstellten Abrechnung nicht näher geprüft und verifiziert werden kann, entspicht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.

2. Die Gemeinschaft ist dann, wenn ihr die notwendigen Kontrollmöglichkeiten fehlen, gehalten, den Vorverwalter durch geeignete rechtliche Schritte zur Herausgabe der Unterlagen/der notwendigen Informationen anzuhalten. Die Abrechnung ohne nähere Überprüfung mangels ausreichender Überprüfungsmöglichkeit zu genehmigen, verletzt das Gebot der ordnungsgemäßen Verwaltung.

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IBRRS 2010, 2971
ProzessualesProzessuales
Gerichtskostenvorschussrechnung: Anfechtungsfrist versäumt!

AG Düsseldorf, Urteil vom 05.07.2010 - 292a C 16164/09

1. Eine Klage ist nicht "demnächst" zugestellt, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges, wenn auch nur leicht fahrlässiges Verhalten zu einerbloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen haben; als geringfügig sind in der Regel Zustellungsverzögerungen bis zu 14 Tagen anzusehe.

2. Soweit die Erweiterung des Zeitraumes auf einen Monat für die Rechtzeitigkeit der Zustellung für gerechtfertigt gehalten wird, ist dies auf Mahnverfahren beschränkt.

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IBRRS 2010, 2969
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anordnung zur Errichtung eines Kinderspielplatzes

VG Karlsruhe, Urteil vom 20.05.2010 - 6 K 2666/09

Zur Verpflichtung einen Kinderspielplatz gemäß der Darstellung in der Baugenehmigung zu errichten.*)

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IBRRS 2010, 2967
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ungültigerklärung: Beschluss über Entlastung des Verwalters

AG Düsseldorf, Urteil vom 05.07.2010 - 292a C 2706/10

Die Entlastung der Verwaltung widerspricht einer ordnungsgemäßen Verwaltung und ist rechtswidrig, wenn Ansprüche gegen die Verwaltung in Betracht kommen und kein Grund ersichtlich ist, auf diese Ansprüche zu verzichten.

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IBRRS 2010, 2948
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - WEG-Streitigkeit über Sondernutzungsrecht, unzul. Beschwerde

BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - V ZB 220/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2925
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abänderung eines Umlageschlüssels

BGH, Urteil vom 09.07.2010 - V ZR 202/09

1. Auch ein durch Vereinbarung festgelegter Umlageschlüssel kann durch Mehrheitsbeschluss nach § 16 Abs. 3 WEG geändert werden.*)

2. Die Abänderung eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG muss transparent gestaltet werden; hierfür genügt es nicht, dass einer Abrechnung oder einem Wirtschaftsplan lediglich der neue Schlüssel zugrunde gelegt wird.*)

3. Eine rückwirkende Änderung des Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG entspricht in der Regel nicht den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung.*)

4. § 16 Abs. 4 WEG weist den Wohnungseigentümern nicht die Kompetenz zu, einen die Ansammlung von Instandhaltungsrücklagen betreffenden Verteilungsschlüssel zu ändern.*)

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IBRRS 2010, 2906
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
WEG kann Abnahmezuständigkeit an sich ziehen!

AG München, Urteil vom 07.07.2010 - 482 C 287/10

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch Mehrheitsbeschluss die Befugnis zur Erklärung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums an sich ziehen.

2. Die mit dieser Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft korrespondierende Einschränkung des einzelnen Eigentümers in der Ausübung seiner individuellen Rechte ist dem jeweiligen Erwerbsvertrag immanent.

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IBRRS 2010, 2902
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Grundstücksvermieter haftet für Abfallgebühren des Mieters

VG Koblenz, Urteil vom 24.06.2010 - 7 K 1230/09

Sieht die Abfallgebührensatzung einer Gemeinde ausdrücklich vor, dass auch der Eigentümer eines Grundstücks für Abfallgebühren haftet, so kann auch der Vermieter eines Hausgrundstücks für die Abfallgebühren seines Mieters in Anspruch genommen werden.




IBRRS 2010, 2896
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses

KG, Beschluss vom 18.05.2009 - 24 W 17/08

1. Nur weil die Eigentümer später einen bestätigenden Zweitbeschluss fassen, bedeutet dies nicht, dass das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Beschlusses entfällt.

2. Ein Einberufungsmangel ist für die Beschlussfassung nicht ursächlich geworden und deshalb unbeachtlich, wenn die Wohnungseigentümer ihn in einer ordnungsgemäß einberufenen Eigentümerversammlung später ausdrücklich bestätigen.

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IBRRS 2010, 2883
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kostenverteilung bei Schadensermittlung

OLG München, Beschluss vom 04.09.2009 - 32 Wx 44/09

Ein Wohnungseigentümer haftet für Kosten der Schadensermittlung am Gemeinschaftseigentum, die er durch eine Mängelanzeige "ins Blaue hinein" veranlasst.

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IBRRS 2010, 2858
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwirkung eines Nutzungsunterlassungsanspruchs

LG Karlsruhe, Urteil vom 21.07.2009 - 11 S 9/09

Bei Nutzung einer Teileigentumseinheit in Widerspruch zur Teilungserklärung ist ein daraus folgender Unterlassungsanspruch dann nicht durchsetzbar gegeben, wenn der Eigentümer diesen Anspruch langjährig nicht erhoben hat, sondern ein Einverständnis mit der Nutzung gezeigt und sich der Anspruchsgegner darauf eingerichtet hat. Die Ansprüche des Eigentümers sind dann verwirkt.

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IBRRS 2010, 2850
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwirkung eines Nutzungs-Unterlassungsanspruchs

BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - V ZR 159/09

Bei Nutzung einer Teileigentumseinheit in Widerspruch zur Teilungserklärung ist ein daraus folgender Unterlassungsanspruch dann nicht durchsetzbar gegeben, wenn der Eigentümer diesen Anspruch langjährig nicht erhoben hat, sondern ein Einverständnis mit der Nutzung gezeigt hat und sich der Anspruchsgegner darauf eingerichtet hat. Die Ansprüche des Eigentümers sind dann verwirkt.

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IBRRS 2010, 2790
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Prozesskostenhilfe für WEG gewährt

BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - V ZB 26/10

Will die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen ihrer Mitglieder Beitragsforderungen gerichtlich geltend machen, kann ihr Prozesskostenhilfe bewilligt werden; diese Rechtsverfolgung liegt jedenfalls dann im allgemeinen Interesse, wenn weder die Gemeinschaft noch sämtliche Mitglieder die Kosten aufbringen können.*)

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IBRRS 2010, 2787
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde, Zuständigkeit in WEG-Sache

BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - V ZB 170/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2780
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufklärungspflichtverletzung bei Kauf von Eigentumswohnung

BGH, Beschluss vom 15.06.2010 - XI ZR 318/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2760
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Hausgeldforderung:Insolvenz hindert nicht Zwangsversteigerung

AG Koblenz, Urteil vom 10.12.2009 - 133 C 1461/09

Zum Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Insolvenzverwalter auf Duldung der Zwangsversteigerung der Wohnung des insolventen Wohnungseigentümers wegen rückständiger Hausgeldzahlungen.*)

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IBRRS 2010, 2759
WohnungseigentumWohnungseigentum
Tatsachenbehauptung oder negative Meinungsäußerung?

LG München I, Urteil vom 14.01.2010 - 36 S 4219/09

1. Das vorherige Schlichtungsverfahren in Wohnungseigentumssachen ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich die Äußerung auf die berufliche Tätigkeit eines Unternehmers bezieht.

2. In Ermangelung konkret greifbarer Substanz ist der Vorwurf der Manipulation, Lüge, Täuschung, Vertuschung, Vetternwirtschaft etc. nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als Meinungsäußerung einzustufen, die bis zur Grenze der Schmähkritik zulässig ist.

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IBRRS 2010, 2738
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Änderung der Betriebskostenverteilmaßstäbe

BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 174/09

1. Für den Änderungsanspruch nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG ist die Kostenmehrbelastung des Wohnungseigentümers maßgebend, der eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels verlangt.*)

2. An einer durch ergänzende Auslegung der Gemeinschaftsordnung zu schließenden Regelungslücke zur Anpassung des Kostenverteilungsschlüssels an veränderte Verhältnisse fehlt es in der Regel, weil - abweichend zur früheren Rechtslage (zu dieser Senat, BGHZ 160, 354 ff.) - der gesetzliche Anspruch jedes Wohnungseigentümers auf Änderung des vereinbarten Kostenschlüssels nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG eine angemessene und interessengerechte Regelung für diese Fälle bereitstellt.*)

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