Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6101 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2010, 2967AG Düsseldorf, Urteil vom 05.07.2010 - 292a C 2706/10
Die Entlastung der Verwaltung widerspricht einer ordnungsgemäßen Verwaltung und ist rechtswidrig, wenn Ansprüche gegen die Verwaltung in Betracht kommen und kein Grund ersichtlich ist, auf diese Ansprüche zu verzichten.
VolltextIBRRS 2010, 2948
BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - V ZB 220/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2925
BGH, Urteil vom 09.07.2010 - V ZR 202/09
1. Auch ein durch Vereinbarung festgelegter Umlageschlüssel kann durch Mehrheitsbeschluss nach § 16 Abs. 3 WEG geändert werden.*)
2. Die Abänderung eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG muss transparent gestaltet werden; hierfür genügt es nicht, dass einer Abrechnung oder einem Wirtschaftsplan lediglich der neue Schlüssel zugrunde gelegt wird.*)
3. Eine rückwirkende Änderung des Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG entspricht in der Regel nicht den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung.*)
4. § 16 Abs. 4 WEG weist den Wohnungseigentümern nicht die Kompetenz zu, einen die Ansammlung von Instandhaltungsrücklagen betreffenden Verteilungsschlüssel zu ändern.*)
VolltextIBRRS 2010, 2906
AG München, Urteil vom 07.07.2010 - 482 C 287/10
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch Mehrheitsbeschluss die Befugnis zur Erklärung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums an sich ziehen.
2. Die mit dieser Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft korrespondierende Einschränkung des einzelnen Eigentümers in der Ausübung seiner individuellen Rechte ist dem jeweiligen Erwerbsvertrag immanent.
VolltextIBRRS 2010, 2902
VG Koblenz, Urteil vom 24.06.2010 - 7 K 1230/09
Sieht die Abfallgebührensatzung einer Gemeinde ausdrücklich vor, dass auch der Eigentümer eines Grundstücks für Abfallgebühren haftet, so kann auch der Vermieter eines Hausgrundstücks für die Abfallgebühren seines Mieters in Anspruch genommen werden.
IBRRS 2010, 2896
KG, Beschluss vom 18.05.2009 - 24 W 17/08
1. Nur weil die Eigentümer später einen bestätigenden Zweitbeschluss fassen, bedeutet dies nicht, dass das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Beschlusses entfällt.
2. Ein Einberufungsmangel ist für die Beschlussfassung nicht ursächlich geworden und deshalb unbeachtlich, wenn die Wohnungseigentümer ihn in einer ordnungsgemäß einberufenen Eigentümerversammlung später ausdrücklich bestätigen.
VolltextIBRRS 2010, 2883
OLG München, Beschluss vom 04.09.2009 - 32 Wx 44/09
Ein Wohnungseigentümer haftet für Kosten der Schadensermittlung am Gemeinschaftseigentum, die er durch eine Mängelanzeige "ins Blaue hinein" veranlasst.
VolltextIBRRS 2010, 2858
LG Karlsruhe, Urteil vom 21.07.2009 - 11 S 9/09
Bei Nutzung einer Teileigentumseinheit in Widerspruch zur Teilungserklärung ist ein daraus folgender Unterlassungsanspruch dann nicht durchsetzbar gegeben, wenn der Eigentümer diesen Anspruch langjährig nicht erhoben hat, sondern ein Einverständnis mit der Nutzung gezeigt und sich der Anspruchsgegner darauf eingerichtet hat. Die Ansprüche des Eigentümers sind dann verwirkt.
VolltextIBRRS 2010, 2850
BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - V ZR 159/09
Bei Nutzung einer Teileigentumseinheit in Widerspruch zur Teilungserklärung ist ein daraus folgender Unterlassungsanspruch dann nicht durchsetzbar gegeben, wenn der Eigentümer diesen Anspruch langjährig nicht erhoben hat, sondern ein Einverständnis mit der Nutzung gezeigt hat und sich der Anspruchsgegner darauf eingerichtet hat. Die Ansprüche des Eigentümers sind dann verwirkt.
VolltextIBRRS 2010, 2790
BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - V ZB 26/10
Will die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen ihrer Mitglieder Beitragsforderungen gerichtlich geltend machen, kann ihr Prozesskostenhilfe bewilligt werden; diese Rechtsverfolgung liegt jedenfalls dann im allgemeinen Interesse, wenn weder die Gemeinschaft noch sämtliche Mitglieder die Kosten aufbringen können.*)
VolltextIBRRS 2010, 2787
BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - V ZB 170/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2780
BGH, Beschluss vom 15.06.2010 - XI ZR 318/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2760
AG Koblenz, Urteil vom 10.12.2009 - 133 C 1461/09
Zum Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Insolvenzverwalter auf Duldung der Zwangsversteigerung der Wohnung des insolventen Wohnungseigentümers wegen rückständiger Hausgeldzahlungen.*)
VolltextIBRRS 2010, 2759
LG München I, Urteil vom 14.01.2010 - 36 S 4219/09
1. Das vorherige Schlichtungsverfahren in Wohnungseigentumssachen ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich die Äußerung auf die berufliche Tätigkeit eines Unternehmers bezieht.
2. In Ermangelung konkret greifbarer Substanz ist der Vorwurf der Manipulation, Lüge, Täuschung, Vertuschung, Vetternwirtschaft etc. nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als Meinungsäußerung einzustufen, die bis zur Grenze der Schmähkritik zulässig ist.
VolltextIBRRS 2010, 2738
BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 174/09
1. Für den Änderungsanspruch nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG ist die Kostenmehrbelastung des Wohnungseigentümers maßgebend, der eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels verlangt.*)
2. An einer durch ergänzende Auslegung der Gemeinschaftsordnung zu schließenden Regelungslücke zur Anpassung des Kostenverteilungsschlüssels an veränderte Verhältnisse fehlt es in der Regel, weil - abweichend zur früheren Rechtslage (zu dieser Senat, BGHZ 160, 354 ff.) - der gesetzliche Anspruch jedes Wohnungseigentümers auf Änderung des vereinbarten Kostenschlüssels nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG eine angemessene und interessengerechte Regelung für diese Fälle bereitstellt.*)
VolltextIBRRS 2010, 2683
OLG Celle, Beschluss vom 05.07.2010 - 3 U 83/10
Erteilt ein Rechtsschutzversicherer in Kenntnis der erstinstanzlichen Entscheidung sowie der Rechtsmittelbegründung eine Deckungszusage für die Durchführung des Rechtsmittelverfahrens, kann er, wenn das Rechtsmittel auf unveränderter Tatsachengrundlage zurückgewiesen wird, den Prozessbevollmächtigten nicht mit der Begründung, dieser hätte von der Durchführung des Rechtsmittelverfahrens wegen erkennbarer Aussichtslosigkeit abraten müssen, auf Erstattung der entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten in Anspruch nehmen.*)
VolltextIBRRS 2010, 2678
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.01.2010 - L 2 KN 106/08
Die Teilnahme am Haushaltsscheckverfahren setzt gemäß § 8 a SGB IV eine geringfügige Beschäftigung in einem Privathaushalt voraus. Die Arbeit als Hausmeister oder Reinigungskraft für eine Wohnungseigentümergemeinschaft wird nicht von dieser Regelung erfasst.
VolltextIBRRS 2010, 2677
AG Bonn, Urteil vom 03.11.2009 - 27 C 44/09
1. Unterrichtet der Verwalter die Wohnungseigentümer nicht gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 7 WEG unverzüglich darüber, dass ein Rechtsstreit gemäß § 43 WEG anhängig ist, kann darin eine gröbliche Verletzung der Verwalterpflichten liegen, die einen wichtigen Grund zur Abberufung darstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Vorschrift des § 27 Abs. 1 Nr. 7 WEG nicht nur zu Informationszwecken dient, sondern den Wohnungseigentümern ermöglichen soll, sich frühzeitig an Rechtsstreitigkeiten zu beteiligen.
2. Die Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB ist auf die Kündigung des Verwaltervertrages nicht anwendbar. Zu prüfen ist allein, ob die Abberufung zeitnah im Sinne des § 314 Abs. 3 BGB betrieben worden ist.
VolltextIBRRS 2010, 2676
AG Mannheim, Beschluss vom 08.02.2010 - 4 UR II 11/05
1. Das Abänderungsverfahren gemäß § 45 Abs. 4 WEG a.F. ist nach altem Recht fortzuführen, wenn die abzuändernde Entscheidung oder abzuändernder Vergleich unter dem Regime des alten Rechts im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit erging bzw. abgeschlossen wurde.*)
2. Das gilt auch dann, wenn der das Verfahren einleitende Änderungsantrag nach dem 1.7.2007 bei Gericht einkommt. § 62 WEG steht dem nicht entgegen, weil Verfügungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Dauerwirkung "latent" anhängig bleiben und die Anwendung des neuen Rechts entgegen der Absicht des Gesetzgebers die flexible Änderungsmöglichkeit preisgibt und nachhaltig erschwert.*)
VolltextIBRRS 2010, 2674
AG Tostedt, Urteil vom 26.08.2009 - 5 C 204/08
Ein die Jahresabrechnung und Entlastung unter einer Bedingung genehmigender Beschluss ist grundsätzlich zulässig und wirksam. Die Bedingung muss hinreichend klar definiert sein, so dass ihr Eintritt oder Nichteintritt zu einem bestimmten Zeitpunkt eindeutig kontrolliert werden kann. Wird dem Verwalter unter der Bedingung Entlastung erteilt, dass die Entnahmen für den Tischler "kurzfristig .. geprüft" und gegebenenfalls durch "die betreffenden Eigentümer" erstattet werden, ist dieser Beschluss weder in zeitlicher, noch in sachlicher Hinsicht hinreichend klar.
VolltextIBRRS 2010, 2673
AG Koblenz, Urteil vom 18.05.2010 - 133 C 3201/09
Redezeitbegrenzungen in einer Wohnungseigentümerversammlung werden prinzipiell für zulässig erachtet. Voraussetzung einer solchen Entscheidung ist, dass die Begrenzung zur ordnungsgemäßen Durchführung der Versammlung geschieht. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn sie dazu dient, dass die zur Verfügung stehende Zeit möglichst gerecht und unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes verteilt und nicht durch Beiträge und Auskunftsersuchen einzelner Wohnungseigentümer verbraucht wird, die ersichtlich nicht auf Erkenntnisgewinn in Bezug auf einen zur Entscheidung anstehenden Tagesordnungspunkt gerichtet sind.
VolltextIBRRS 2010, 2672
AG Dortmund, Urteil vom 16.02.2010 - 512 C 57/09
1. Den Wohnungseigentümern steht nach § 16 Abs. 3WEG ein Ermessensspielraum zu, ob eine Änderung des Abrechnungsschlüssels beschlossen werden soll oder nicht. Dabei sind die Grenzen des Ermessens anhand aller Umstände des Einzelfalls zu bestimmen.
2. Sowohl für die Entscheidung des "ob" einer Änderung der Kostenverteilung, als auch für die des "wie" muss es - wie bei der Anwendung einer Öffnungsklausel - einen sachlichen Grund geben. Die Wohnungseigentümer dürfen nicht willkürlich entscheiden. Eine höhere Kostengerechtigkeit allein ist regelmäßig für einen Änderungsbeschluss nicht ausreichend.
VolltextIBRRS 2010, 2671
LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 08.04.2010 - 14 T 614/10
Eine im Verwaltervertrag vereinbarte Sondervergütung für die gerichtliche Vertretung im Anfechtungsverfahren kann im Kostenfestsetzungsverfahren festgesetzt werden.
VolltextIBRRS 2010, 2670
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.03.2010 - 2-13 S 32/09
1. Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter regelmäßig gehalten, auch angefochtene Beschlüsse zu vollziehen. Das Gesetz misst dem Vollziehungsinteresse der Gemeinschaft grundsätzlich ein größeres Gewicht bei als dem Aussetzungsinteresse der Miteigentümer, die den Beschluss anfechten.
2. Die Vollziehung eines Beschlusses für die Zeit des schwebenden Anfechtungsverfahrens kann nur dann per einstweiliger Verfügung ausgesetzt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass ausnahmsweise die Interessen der anfechtenden Miteigentümer überwiegen, etwa weil ihnen ein weiteres Zuwarten wegen drohender irreversibler Schäden nicht mehr zugemutet werden kann oder weil bei unstreitiger Sachlage und gefestigter Rechtsprechung die Rechtswidrigkeit des Beschlusses derart offenkundig ist, dass es hierfür nicht erst der umfassenden Prüfung durch ein Hauptsacheverfahren bedarf.
VolltextIBRRS 2010, 2669
LG Stuttgart, Beschluss vom 09.04.2010 - 10 S 51/09
Die Frage nach einem dinglichen Charakter von Wohngeldansprüchen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG ist nicht im Verfahren gemäß § 91a Abs. 1 ZPO zu entscheiden.
VolltextIBRRS 2010, 2668
OLG Köln, Beschluss vom 12.05.2010 - 16 W 15/10
1. Das Rechtschutzinteresse für eine Streitwertbeschwerde zwecks Heraufsetzung des Streitwertes fehlt, wenn sich hierdurch die Anwaltsgebühren der Partei erhöhen. Dies gilt auch dann, wenn die Partei im Rechtsstreit obsiegt hat und der Gegner ihre Gebühren zu erstatten hat.
2. Die isolierte Ungültigerklärung der Ablehnung eines Beschlussantrages (Negativbeschluss) gebietet einen deutlichen Abschlag gegenüber dem Streitwert einer Klage auf Anordnung der Maßnahme. Der Senat hält für die isolierte Anfechtung eines Negativbeschlusses im Regelfall einen Abschlag von 50% für angemessen.
VolltextIBRRS 2010, 2667
OLG Köln, Beschluss vom 03.05.2010 - 16 W 6/10
1. Über die Kosten eines im selbstständigen Beweisverfahren beigetretenen Streitverkündeten ist im anschließenden Hauptsacheverfahren zu entscheiden.
2. Die Entscheidung über die Kosten des im Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers hängt nicht davon ab, dass dieser auch im Hauptsacheverfahren beitritt.
3. Die Zulässigkeit des Beitritts kann im Rahmen der Kostenentscheidung nicht mehr gerügt werden, sondern ist bereits im selbstständigen Beweisverfahren zu rügen.
VolltextIBRRS 2010, 2666
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.03.2010 - 3 W 41/10
1. Bestehen verschiedene Möglichkeiten einer Beurkundung, hat der Notar die Beteiligten auf den billigeren Weg hinzuweisen, wenn dieser eine für die Erreichung des gewollten Erfolgs angemessene und zumindest in gleicher Weise sichere und zweckmäßige rechtliche Form darstellt.
2. Dies trifft auch auf die Zusammenbeurkundung von Kaufvertrag einer Eigentumswohnung und Verwalterzustimmung einerseits und die gemäß § 38 Abs. 2 Nr. 1 KostO eine zusätzliche, halbe Gebühr auslösende gesonderte Beurkundung der Zustimmung des Verwalters andererseits zu. Das Unterlassen der Belehrung durch den Notar über die Möglichkeit der kostengünstigeren Zusammenbeurkundung stellt daher eine Pflichtverletzung dar, die aber nicht zwingend die Anwendung des § 16 Abs. 1 rechtfertigt.
VolltextIBRRS 2010, 2656
LG Köln, Urteil vom 15.10.2009 - 29 S 102/09
Auch von einer Öffnungsklausel in einer Teilungserklärung kann nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn ein sachlicher Grund vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem früheren Zustand nicht benachteiligt werden (Festhalten an der Rechtsprechung von BGHZ 95, 137). Nur über das Kriterium des sachlichen Grundes kann ein vernünftiger Interessenausgleich herbeigeführt und ein Minderheitenschutz gewährleistet werden.
VolltextIBRRS 2010, 2605
BGH, Urteil vom 18.06.2010 - V ZR 193/09
Aus der Kompetenz, den Gebrauch (§ 15 WEG), die Verwaltung (§ 21 WEG) und die Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 22 WEG) durch Mehrheitsbeschluss zu regeln, folgt nicht die Befugnis, den Wohnungseigentümern außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten Leistungspflichten aufzuerlegen.*)
VolltextIBRRS 2010, 2604
BGH, Urteil vom 18.06.2010 - V ZR 164/09
1. Die Wohnungseigentümer haben bei der Bestimmung eines abweichenden Kostenverteilungsschlüssels nach § 16 Abs. 4 WEG ein nur eingeschränkt überprüfbares Gestaltungsermessen; das ist überschritten, wenn der Kostenverteilungsschlüssel nicht durch den in der Vorschrift genannten Gebrauchsmaßstab, sondern von anderen Gesichtspunkten bestimmt wird.*)
2. Ein Beschluss nach § 16 Abs. 4 WEG muss den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung genügen. Daran fehlt es, wenn die für den Einzelfall beschlossene Änderung des Kostenverteilungsschlüssels einen Anspruch der betroffenen Wohnungseigentümer auf Gleichbehandlung in künftigen Fällen auslöst und so den allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel unterläuft. Ein solcher Verstoß führt zur Anfechtbarkeit, nicht zur Nichtigkeit des Beschlusses.*)
VolltextIBRRS 2010, 2579
OLG Koblenz, Urteil vom 30.04.2010 - 10 U 827/09
1. Ein Ausgleichsanspruch analog § 59 Abs. 2 VVG a. F. ist auch gegeben, wenn der Regressverzicht des Gebäudeversicherers darauf beruht, dass die den Schaden verursachende Hilfsperson des Mieters nicht dessen Repräsentantin war.
2. Unerheblich für den Ausgleichsanspruch des Sachversicherers ist es, wenn der Haftpflichtversicherer wegen des restlichen Zeitwertschadens eintrittspflichtig bleibt, weil der Gebäudeversicherer wegen Unterversicherung nur einen Teil des Zeitwertschadens reguliert.
VolltextIBRRS 2010, 2577
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.03.2010 - 14 Wx 9/10
1. Der mit der richterlichen Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Beschlagnahme eines lärmverursachenden Geräts verbundene schwerwiegende Eingriff in die nach Art. 13 Abs. 1 GG grundgesetzlich geschützte Lebenssphäre verlangt über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausgehende Verdachtsgründe sowie eine Rechtfertigung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.*)
2. Danach ist eine solche richterliche Anordnung jedenfalls dann zulässig, wenn feststeht, daß sich das lärmverursachende Gerät in der Wohnung befindet, daß es bereits seit Tagen über längere Zeiträume betrieben wurde und ohne eine Beschlagnahme weiterbetrieben werden würde, wenn ferner davon auszugehen ist, daß die andauernde Fortsetzung des Lärms das körperliche Wohlbefinden der Nachbarn erheblich beeinträchtigen sowie deren Gesundheit gefährden würde, und wenn der Betreiber nicht nur die Herausgabe oder das Abstellen des Geräts, sondern sogar die zeitliche Einschränkung von dessen Betrieb verweigert hat.*)
VolltextIBRRS 2010, 2516
BGH, Urteil vom 21.05.2010 - V ZR 10/10
Wird die Nutzung des Sondereigentums durch einen Mangel am Gemeinschaftseigentum beeinträchtigt, so steht dem Sondereigentümer kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zu.*)
VolltextIBRRS 2010, 2492
VG Neustadt, Urteil vom 20.05.2010 - 4 K 217/10
1. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB ermächtigt den Ortsgesetzgeber, für Stellplätze und Garagen mit Hilfe der Festsetzungen eines Bebauungsplans bestimmte Standorte festzulegen oder auszuschließen.
2. Derartige Festsetzungen dienen der Sicherstellung der Flächen für den sog. ruhenden Verkehr und der sich insoweit aus den bauordnungsrechtlichen Vorschriften ergebenden Verpflichtungen.
3. Bei Garagen ist regelmäßig ein Stauraum zu verlangen, der das Befahren des Grundstücks bei geschlossenem Garagentor vom öffentlichen Verkehrsraum ermöglicht.
VolltextIBRRS 2010, 2491
VG Neustadt, Urteil vom 04.05.2009 - 4 K 179/09
Eine bis auf die Nachbargrenze reichende Garage verliert ihre Privilegierung nach § 8 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 LBauO nicht schon deshalb, weil sie neben der Funktion als Garage noch einer anderen Nutzung dient, für die sie die bautechnische Grundlage darstellt.
VolltextIBRRS 2010, 2480
LG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.2010 - 16 S 45/09
1. Der WEG-Verwalter kann nicht jederzeit abberufen werden. Das ergibt sich schon aus dem WEG, wonach die Abberufung des Verwalters auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes beschränkt werden kann und daraus, dass dem abberufenen Verwalter das Recht eingeräumt wird, den Abberufungsbeschluss anzufechten.
2. Die Anfechtungsbefugnis würde sinnentleert, wenn dem Verwalter zwar eine solche zustünde, er sich aber in der Sache nicht gegen eine Abberufung zur Wehr setzen könnte, weil diese stets ohne Grund möglich wäre.
VolltextIBRRS 2010, 2479
AG Regensburg, Urteil vom 09.12.2009 - 10 C 1971/09
Die Entscheidung, dass für die Verteilung der bislang nur einheitlich erfassten Reparaturrücklage eine Rückrechnung erfolgt kann nur einheitlich für die gesamte WEG getroffen werden, da die Verteilung gerade auch das Verhältnis der Häuser untereinander betrifft.
VolltextIBRRS 2010, 2420
BGH, Beschluss vom 03.05.2010 - V ZB 240/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2403
AG Aachen, Urteil vom 24.03.2010 - 118 C 1/10
Ein Beschluss einer Eigentümerversammlung ist für ungültig zu erklären, wenn der Beschluss inhaltliche Mängel aufweist, insbesondere gegen die Gemeinschaftsordnung oder andere Vereinbarungen der Wohnungseigentümer, gegen gesetzliche Vorschriften, die die Wohnungseigentümer nicht wirksam abbedungen haben, oder gegen die so genannten Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung verstößt.
VolltextIBRRS 2010, 2402
AG Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2010 - 290 a C 9465/09
1. In der Beschlussanfechtungsklae muss der bereits von der Wohnungseigentümergemeinschaft gewählte Ersatzzustellungsvertreter benannt werden.
2. Die Bezeichnung des Verwalters und des Ersatzzustellungsvertreters gehören zur Zustellungsvoraussetzung mit der Folge, dass bei Fehlen oder verspäteter Angabe die Klagefrist versäumt wird, weil die Zustellung nicht mehr demnächst erfolgen kann und eine Rückwirkung ausscheidet.
VolltextIBRRS 2010, 2379
AG Hannover, Urteil vom 06.11.2009 - 481 C 7662/09
1. Ein Anspruch der Eigentümergemeinschaft auf Beseitigung bzw. Versetzen einer störend sichtbaren Parabolantenne ist auch dann gegeben, wenn ein Anspruch des Nutzers auf eine solche Antenne besteht.
2. Sofern die übrigen Eigentümer weniger beeinträchtigende Anbringungsorte vorweisen, die ausreichend Empfang ermöglichen, muss der Nutzer diesem Verlangen nachkommen.
VolltextIBRRS 2010, 2378
AG Öhringen, Urteil vom 04.09.2009 - 1 C 239/09
1. Ein Ausschluss von der Eigentümerversammlung ist gerechtfertigt, wenn der Wohnungseigentümer trotz Abmahnung durch lautes Zwischenreden die Eröffnung der Eigentümerversammlung stört.
2. Die Kausalität des Ausschlusses fehlt, wenn zwei ungleich große Lager innerhalb der Gemeinschaft bestehen.
VolltextIBRRS 2010, 2362
VG Gera, Beschluss vom 23.03.2010 - 2 E 121/10
Für grundstücksbezogene Benutzungsgebühren können bei entsprechender satzungsrechtlicher Grundlage die einzelnen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft als Gesamtschuldner herangezogen werden. § 10 Abs. 8 WEG steht dem nicht entgegen.*)
VolltextIBRRS 2010, 2359
AG Mannheim, Urteil vom 04.06.2010 - 4 C 25/10
1. Gibt der Insolvenzverwalter Wohnungseigentum frei, wird die Masse nicht von der Entrichtung der Hausgelder entlastet. Es gilt der Grundsatz fort, wonach Verbindlichkeiten nur mit Zustimmung des Gläubigers "freigegeben" werden können.*)
2. Die nach der Freigabe fällig werden Hausgelder, das sind die Vorschüsse auf den Wirtschaftsplan, die Abrechnungssalden der Jahresabrechnungen und Sonderumlagen, sind als Masseschulden zu berichtigen.*)
3. Ein Mietverhältnis wird auch nach der Freigabe mit dem Insolvenzverwalter fortgesetzt.*)
VolltextIBRRS 2010, 2358
LG Itzehoe, Urteil vom 01.06.2010 - 11 S 70/09
Für Schäden am Sondereigentum haftet die Wohnungseigentümergemeinschaft nur in den Fällen, des § 14 Nr. 4 WEG verschuldungsunabhängig, nicht hingegen nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog.*)
VolltextIBRRS 2010, 2350
VGH Hessen, Urteil vom 02.09.2009 - 5 A 631/08
Die Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Entwässerungsgebühr für die Schmutz- und Niederschlagsableitung setzt ein annähernd gleich bleibendes Verhältnis zwischen der überbauten/versiegelten Grundstücksfläche und der Frischwasserbezugsmenge auf den Grundstücken des Entsorgungsgebietes voraus. Hiervon kann aufgrund der heutigen Wohn- und Lebensgewohnheiten, die durch deutliche Unterschiede in der Wohnstruktur auf den einzelnen Grundstücken gekennzeichnet sind, auch für die Städte und Gemeinden in Hessen kaum noch ausgegangen werden.*)
VolltextIBRRS 2010, 2348
LG München I, Urteil vom 18.03.2010 - 36 S 4706/09
1. Eine von § 16 Abs. 2 WEG abweichende Umlage von Betriebskosten nach § 16 Abs. 3 WEG bedarf einer hinreichend bestimmten Beschlussfassung. Der Begriff der "Wartungskosten" ist dafür zu unbestimmt.
2. Die Beschlusskompetenz aus § 16 Abs. 3 WEG umfasst auch die Umlage von Instandhaltungskosten, soweit diese im Katalog des § 2 BetrKV aufgezählt sind.
VolltextIBRRS 2010, 2347
OLG Hamm, Urteil vom 09.02.2010 - 19 U 127/09
Konkludente Einigung über die befreiende Schuldübernahme eines Energielieferungsvertrages.*)
VolltextIBRRS 2010, 2345
LG Hamburg, Beschluss vom 17.09.2009 - 318 T 34/09
Zur Berechnung des Streiwerts bei Anfechtung der Jahresabrechnung (Hamburger Formel).
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