Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6131 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 2673AG Koblenz, Urteil vom 18.05.2010 - 133 C 3201/09
Redezeitbegrenzungen in einer Wohnungseigentümerversammlung werden prinzipiell für zulässig erachtet. Voraussetzung einer solchen Entscheidung ist, dass die Begrenzung zur ordnungsgemäßen Durchführung der Versammlung geschieht. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn sie dazu dient, dass die zur Verfügung stehende Zeit möglichst gerecht und unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes verteilt und nicht durch Beiträge und Auskunftsersuchen einzelner Wohnungseigentümer verbraucht wird, die ersichtlich nicht auf Erkenntnisgewinn in Bezug auf einen zur Entscheidung anstehenden Tagesordnungspunkt gerichtet sind.
VolltextIBRRS 2010, 2672
AG Dortmund, Urteil vom 16.02.2010 - 512 C 57/09
1. Den Wohnungseigentümern steht nach § 16 Abs. 3WEG ein Ermessensspielraum zu, ob eine Änderung des Abrechnungsschlüssels beschlossen werden soll oder nicht. Dabei sind die Grenzen des Ermessens anhand aller Umstände des Einzelfalls zu bestimmen.
2. Sowohl für die Entscheidung des "ob" einer Änderung der Kostenverteilung, als auch für die des "wie" muss es - wie bei der Anwendung einer Öffnungsklausel - einen sachlichen Grund geben. Die Wohnungseigentümer dürfen nicht willkürlich entscheiden. Eine höhere Kostengerechtigkeit allein ist regelmäßig für einen Änderungsbeschluss nicht ausreichend.
VolltextIBRRS 2010, 2671
LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 08.04.2010 - 14 T 614/10
Eine im Verwaltervertrag vereinbarte Sondervergütung für die gerichtliche Vertretung im Anfechtungsverfahren kann im Kostenfestsetzungsverfahren festgesetzt werden.
VolltextIBRRS 2010, 2670
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.03.2010 - 2-13 S 32/09
1. Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter regelmäßig gehalten, auch angefochtene Beschlüsse zu vollziehen. Das Gesetz misst dem Vollziehungsinteresse der Gemeinschaft grundsätzlich ein größeres Gewicht bei als dem Aussetzungsinteresse der Miteigentümer, die den Beschluss anfechten.
2. Die Vollziehung eines Beschlusses für die Zeit des schwebenden Anfechtungsverfahrens kann nur dann per einstweiliger Verfügung ausgesetzt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass ausnahmsweise die Interessen der anfechtenden Miteigentümer überwiegen, etwa weil ihnen ein weiteres Zuwarten wegen drohender irreversibler Schäden nicht mehr zugemutet werden kann oder weil bei unstreitiger Sachlage und gefestigter Rechtsprechung die Rechtswidrigkeit des Beschlusses derart offenkundig ist, dass es hierfür nicht erst der umfassenden Prüfung durch ein Hauptsacheverfahren bedarf.
VolltextIBRRS 2010, 2669
LG Stuttgart, Beschluss vom 09.04.2010 - 10 S 51/09
Die Frage nach einem dinglichen Charakter von Wohngeldansprüchen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG ist nicht im Verfahren gemäß § 91a Abs. 1 ZPO zu entscheiden.
VolltextIBRRS 2010, 2668
OLG Köln, Beschluss vom 12.05.2010 - 16 W 15/10
1. Das Rechtschutzinteresse für eine Streitwertbeschwerde zwecks Heraufsetzung des Streitwertes fehlt, wenn sich hierdurch die Anwaltsgebühren der Partei erhöhen. Dies gilt auch dann, wenn die Partei im Rechtsstreit obsiegt hat und der Gegner ihre Gebühren zu erstatten hat.
2. Die isolierte Ungültigerklärung der Ablehnung eines Beschlussantrages (Negativbeschluss) gebietet einen deutlichen Abschlag gegenüber dem Streitwert einer Klage auf Anordnung der Maßnahme. Der Senat hält für die isolierte Anfechtung eines Negativbeschlusses im Regelfall einen Abschlag von 50% für angemessen.
VolltextIBRRS 2010, 2667
OLG Köln, Beschluss vom 03.05.2010 - 16 W 6/10
1. Über die Kosten eines im selbstständigen Beweisverfahren beigetretenen Streitverkündeten ist im anschließenden Hauptsacheverfahren zu entscheiden.
2. Die Entscheidung über die Kosten des im Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers hängt nicht davon ab, dass dieser auch im Hauptsacheverfahren beitritt.
3. Die Zulässigkeit des Beitritts kann im Rahmen der Kostenentscheidung nicht mehr gerügt werden, sondern ist bereits im selbstständigen Beweisverfahren zu rügen.
VolltextIBRRS 2010, 2666
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.03.2010 - 3 W 41/10
1. Bestehen verschiedene Möglichkeiten einer Beurkundung, hat der Notar die Beteiligten auf den billigeren Weg hinzuweisen, wenn dieser eine für die Erreichung des gewollten Erfolgs angemessene und zumindest in gleicher Weise sichere und zweckmäßige rechtliche Form darstellt.
2. Dies trifft auch auf die Zusammenbeurkundung von Kaufvertrag einer Eigentumswohnung und Verwalterzustimmung einerseits und die gemäß § 38 Abs. 2 Nr. 1 KostO eine zusätzliche, halbe Gebühr auslösende gesonderte Beurkundung der Zustimmung des Verwalters andererseits zu. Das Unterlassen der Belehrung durch den Notar über die Möglichkeit der kostengünstigeren Zusammenbeurkundung stellt daher eine Pflichtverletzung dar, die aber nicht zwingend die Anwendung des § 16 Abs. 1 rechtfertigt.
VolltextIBRRS 2010, 2656
LG Köln, Urteil vom 15.10.2009 - 29 S 102/09
Auch von einer Öffnungsklausel in einer Teilungserklärung kann nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn ein sachlicher Grund vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem früheren Zustand nicht benachteiligt werden (Festhalten an der Rechtsprechung von BGHZ 95, 137). Nur über das Kriterium des sachlichen Grundes kann ein vernünftiger Interessenausgleich herbeigeführt und ein Minderheitenschutz gewährleistet werden.
VolltextIBRRS 2010, 2605
BGH, Urteil vom 18.06.2010 - V ZR 193/09
Aus der Kompetenz, den Gebrauch (§ 15 WEG), die Verwaltung (§ 21 WEG) und die Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 22 WEG) durch Mehrheitsbeschluss zu regeln, folgt nicht die Befugnis, den Wohnungseigentümern außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten Leistungspflichten aufzuerlegen.*)
VolltextIBRRS 2010, 2604
BGH, Urteil vom 18.06.2010 - V ZR 164/09
1. Die Wohnungseigentümer haben bei der Bestimmung eines abweichenden Kostenverteilungsschlüssels nach § 16 Abs. 4 WEG ein nur eingeschränkt überprüfbares Gestaltungsermessen; das ist überschritten, wenn der Kostenverteilungsschlüssel nicht durch den in der Vorschrift genannten Gebrauchsmaßstab, sondern von anderen Gesichtspunkten bestimmt wird.*)
2. Ein Beschluss nach § 16 Abs. 4 WEG muss den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung genügen. Daran fehlt es, wenn die für den Einzelfall beschlossene Änderung des Kostenverteilungsschlüssels einen Anspruch der betroffenen Wohnungseigentümer auf Gleichbehandlung in künftigen Fällen auslöst und so den allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel unterläuft. Ein solcher Verstoß führt zur Anfechtbarkeit, nicht zur Nichtigkeit des Beschlusses.*)
VolltextIBRRS 2010, 2579
OLG Koblenz, Urteil vom 30.04.2010 - 10 U 827/09
1. Ein Ausgleichsanspruch analog § 59 Abs. 2 VVG a. F. ist auch gegeben, wenn der Regressverzicht des Gebäudeversicherers darauf beruht, dass die den Schaden verursachende Hilfsperson des Mieters nicht dessen Repräsentantin war.
2. Unerheblich für den Ausgleichsanspruch des Sachversicherers ist es, wenn der Haftpflichtversicherer wegen des restlichen Zeitwertschadens eintrittspflichtig bleibt, weil der Gebäudeversicherer wegen Unterversicherung nur einen Teil des Zeitwertschadens reguliert.
VolltextIBRRS 2010, 2577
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.03.2010 - 14 Wx 9/10
1. Der mit der richterlichen Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Beschlagnahme eines lärmverursachenden Geräts verbundene schwerwiegende Eingriff in die nach Art. 13 Abs. 1 GG grundgesetzlich geschützte Lebenssphäre verlangt über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausgehende Verdachtsgründe sowie eine Rechtfertigung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.*)
2. Danach ist eine solche richterliche Anordnung jedenfalls dann zulässig, wenn feststeht, daß sich das lärmverursachende Gerät in der Wohnung befindet, daß es bereits seit Tagen über längere Zeiträume betrieben wurde und ohne eine Beschlagnahme weiterbetrieben werden würde, wenn ferner davon auszugehen ist, daß die andauernde Fortsetzung des Lärms das körperliche Wohlbefinden der Nachbarn erheblich beeinträchtigen sowie deren Gesundheit gefährden würde, und wenn der Betreiber nicht nur die Herausgabe oder das Abstellen des Geräts, sondern sogar die zeitliche Einschränkung von dessen Betrieb verweigert hat.*)
VolltextIBRRS 2010, 2516
BGH, Urteil vom 21.05.2010 - V ZR 10/10
Wird die Nutzung des Sondereigentums durch einen Mangel am Gemeinschaftseigentum beeinträchtigt, so steht dem Sondereigentümer kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zu.*)
VolltextIBRRS 2010, 2492
VG Neustadt, Urteil vom 20.05.2010 - 4 K 217/10
1. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB ermächtigt den Ortsgesetzgeber, für Stellplätze und Garagen mit Hilfe der Festsetzungen eines Bebauungsplans bestimmte Standorte festzulegen oder auszuschließen.
2. Derartige Festsetzungen dienen der Sicherstellung der Flächen für den sog. ruhenden Verkehr und der sich insoweit aus den bauordnungsrechtlichen Vorschriften ergebenden Verpflichtungen.
3. Bei Garagen ist regelmäßig ein Stauraum zu verlangen, der das Befahren des Grundstücks bei geschlossenem Garagentor vom öffentlichen Verkehrsraum ermöglicht.
VolltextIBRRS 2010, 2491
VG Neustadt, Urteil vom 04.05.2009 - 4 K 179/09
Eine bis auf die Nachbargrenze reichende Garage verliert ihre Privilegierung nach § 8 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 LBauO nicht schon deshalb, weil sie neben der Funktion als Garage noch einer anderen Nutzung dient, für die sie die bautechnische Grundlage darstellt.
VolltextIBRRS 2010, 2480
LG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.2010 - 16 S 45/09
1. Der WEG-Verwalter kann nicht jederzeit abberufen werden. Das ergibt sich schon aus dem WEG, wonach die Abberufung des Verwalters auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes beschränkt werden kann und daraus, dass dem abberufenen Verwalter das Recht eingeräumt wird, den Abberufungsbeschluss anzufechten.
2. Die Anfechtungsbefugnis würde sinnentleert, wenn dem Verwalter zwar eine solche zustünde, er sich aber in der Sache nicht gegen eine Abberufung zur Wehr setzen könnte, weil diese stets ohne Grund möglich wäre.
VolltextIBRRS 2010, 2479
AG Regensburg, Urteil vom 09.12.2009 - 10 C 1971/09
Die Entscheidung, dass für die Verteilung der bislang nur einheitlich erfassten Reparaturrücklage eine Rückrechnung erfolgt kann nur einheitlich für die gesamte WEG getroffen werden, da die Verteilung gerade auch das Verhältnis der Häuser untereinander betrifft.
VolltextIBRRS 2010, 2420
BGH, Beschluss vom 03.05.2010 - V ZB 240/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2403
AG Aachen, Urteil vom 24.03.2010 - 118 C 1/10
Ein Beschluss einer Eigentümerversammlung ist für ungültig zu erklären, wenn der Beschluss inhaltliche Mängel aufweist, insbesondere gegen die Gemeinschaftsordnung oder andere Vereinbarungen der Wohnungseigentümer, gegen gesetzliche Vorschriften, die die Wohnungseigentümer nicht wirksam abbedungen haben, oder gegen die so genannten Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung verstößt.
VolltextIBRRS 2010, 2402
AG Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2010 - 290 a C 9465/09
1. In der Beschlussanfechtungsklae muss der bereits von der Wohnungseigentümergemeinschaft gewählte Ersatzzustellungsvertreter benannt werden.
2. Die Bezeichnung des Verwalters und des Ersatzzustellungsvertreters gehören zur Zustellungsvoraussetzung mit der Folge, dass bei Fehlen oder verspäteter Angabe die Klagefrist versäumt wird, weil die Zustellung nicht mehr demnächst erfolgen kann und eine Rückwirkung ausscheidet.
VolltextIBRRS 2010, 2379
AG Hannover, Urteil vom 06.11.2009 - 481 C 7662/09
1. Ein Anspruch der Eigentümergemeinschaft auf Beseitigung bzw. Versetzen einer störend sichtbaren Parabolantenne ist auch dann gegeben, wenn ein Anspruch des Nutzers auf eine solche Antenne besteht.
2. Sofern die übrigen Eigentümer weniger beeinträchtigende Anbringungsorte vorweisen, die ausreichend Empfang ermöglichen, muss der Nutzer diesem Verlangen nachkommen.
VolltextIBRRS 2010, 2378
AG Öhringen, Urteil vom 04.09.2009 - 1 C 239/09
1. Ein Ausschluss von der Eigentümerversammlung ist gerechtfertigt, wenn der Wohnungseigentümer trotz Abmahnung durch lautes Zwischenreden die Eröffnung der Eigentümerversammlung stört.
2. Die Kausalität des Ausschlusses fehlt, wenn zwei ungleich große Lager innerhalb der Gemeinschaft bestehen.
VolltextIBRRS 2010, 2362
VG Gera, Beschluss vom 23.03.2010 - 2 E 121/10
Für grundstücksbezogene Benutzungsgebühren können bei entsprechender satzungsrechtlicher Grundlage die einzelnen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft als Gesamtschuldner herangezogen werden. § 10 Abs. 8 WEG steht dem nicht entgegen.*)
VolltextIBRRS 2010, 2359
AG Mannheim, Urteil vom 04.06.2010 - 4 C 25/10
1. Gibt der Insolvenzverwalter Wohnungseigentum frei, wird die Masse nicht von der Entrichtung der Hausgelder entlastet. Es gilt der Grundsatz fort, wonach Verbindlichkeiten nur mit Zustimmung des Gläubigers "freigegeben" werden können.*)
2. Die nach der Freigabe fällig werden Hausgelder, das sind die Vorschüsse auf den Wirtschaftsplan, die Abrechnungssalden der Jahresabrechnungen und Sonderumlagen, sind als Masseschulden zu berichtigen.*)
3. Ein Mietverhältnis wird auch nach der Freigabe mit dem Insolvenzverwalter fortgesetzt.*)
VolltextIBRRS 2010, 2358
LG Itzehoe, Urteil vom 01.06.2010 - 11 S 70/09
Für Schäden am Sondereigentum haftet die Wohnungseigentümergemeinschaft nur in den Fällen, des § 14 Nr. 4 WEG verschuldungsunabhängig, nicht hingegen nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog.*)
VolltextIBRRS 2010, 2350
VGH Hessen, Urteil vom 02.09.2009 - 5 A 631/08
Die Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Entwässerungsgebühr für die Schmutz- und Niederschlagsableitung setzt ein annähernd gleich bleibendes Verhältnis zwischen der überbauten/versiegelten Grundstücksfläche und der Frischwasserbezugsmenge auf den Grundstücken des Entsorgungsgebietes voraus. Hiervon kann aufgrund der heutigen Wohn- und Lebensgewohnheiten, die durch deutliche Unterschiede in der Wohnstruktur auf den einzelnen Grundstücken gekennzeichnet sind, auch für die Städte und Gemeinden in Hessen kaum noch ausgegangen werden.*)
VolltextIBRRS 2010, 2348
LG München I, Urteil vom 18.03.2010 - 36 S 4706/09
1. Eine von § 16 Abs. 2 WEG abweichende Umlage von Betriebskosten nach § 16 Abs. 3 WEG bedarf einer hinreichend bestimmten Beschlussfassung. Der Begriff der "Wartungskosten" ist dafür zu unbestimmt.
2. Die Beschlusskompetenz aus § 16 Abs. 3 WEG umfasst auch die Umlage von Instandhaltungskosten, soweit diese im Katalog des § 2 BetrKV aufgezählt sind.
VolltextIBRRS 2010, 2347
OLG Hamm, Urteil vom 09.02.2010 - 19 U 127/09
Konkludente Einigung über die befreiende Schuldübernahme eines Energielieferungsvertrages.*)
VolltextIBRRS 2010, 2345
LG Hamburg, Beschluss vom 17.09.2009 - 318 T 34/09
Zur Berechnung des Streiwerts bei Anfechtung der Jahresabrechnung (Hamburger Formel).
VolltextIBRRS 2010, 2344
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.07.2008 - 5 Wx 47/07
1. Soweit es um die Auslegung von Vereinbarungen im Sinn von § 10 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 WEG geht, sind die für die Grundbucheintragungen anzuwendenden Grundsätze maßgebend. Danach ist nicht auf den Willen des Verfassers der Teilungserklärung abzustellen, sondern allein auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt.
2. Umstände außerhalb der Urkunde dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind. Dagegen können Vorstellungen und Erklärungen, die nicht zum Gegenstand des Grundbuchinhalts geworden sind sowie Erklärungen bei Weiterveräußerungen, insbesondere durch den teilenden Eigentümer, im Rahmen der Auslegung keine Berücksichtigung finden.
3. Die Auslegung einer Teilungserklärung kann ergeben, dass unter Abweichung von der Gemeinschaftsordnung und der Regelung des § 16 Abs. 2 WEG ein unausgebauter Dachgeschossraum zu einer Eigentumswohnung an den Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums nicht zu beteiligen ist.
VolltextIBRRS 2010, 2343
OLG Hamburg, Beschluss vom 07.10.2009 - 2 Wx 58/09
Beschließt die Eigentümergemeinschaft in Bezug auf die Sanierung der Bausubstanz, eine Prioritätenliste zu erstellen und diese abzuarbeiten, so entspricht dies nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Prioritätenliste bei neuen Erkenntnissen überprüft und angepasst wird.
VolltextIBRRS 2010, 2313
LG München I, Beschluss vom 29.03.2010 - 1 T 5340/10
Der Auferlegung der Kosten auf den Verwalter, § 49 Abs. 2 WEG, setzt neben einem objektiven Pflichtverstoß auch ein subjektives Moment voraus. Hierfür genügt noch nicht, dass ein Sonderumlagebeschluss mangels Angabe des Verteilungsschlüssels nichtig ist und der Beschluss zudem an einem Einberufungsmangel leidet.
VolltextIBRRS 2010, 2309
LG München I, Urteil vom 15.02.2010 - 1 S 15854/09
1. Für eine optische Beeinträchtigung im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG ist es ausreichend, dass sie durch eine bauliche Veränderung ausgelöst wird, die von einer öffentlichen Verkehrsfläche aus von jedermann wahrgenommen werden kann.
2. Ob die durch eine Parabolantenne ausgelöste optische Beeinträchtigung einen über das unvermeidliche Maß hinaus gehenden Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG darstellt, ist durch Abwägung aller Umstände des Einzelfalls, unter Berücksichtigung der sich gegenüberstehenden Grundrechtspositionen zu ermitteln.
3. Dabei wird dem Informationsinteresse der klagenden Wohnungseigentümer durch die Möglichkeit, über Breitbandkabel sieben Fernsehsender in ihrer Heimatsprache zu empfangen und sich weitere Nachrichten über Internet und Radio zu beschaffen, regelmäßig ausreichend Genüge getan.
VolltextIBRRS 2010, 2308
LG München I, Urteil vom 29.03.2010 - 1 S 17989/09
1. Ein Miteigentümer, dem ein Sondernutzungsrecht an einer Gemeinschaftsfläche (hier: einem Kellerraum) eingeräumt ist, kann von einem anderen Miteigentümer, der die Fläche zu Unrecht benutzt, gemäß § 985 BGB Einräumung von Alleinbesitz verlangen.
2. Der Anspruch aus § 985 BGB ist dabei gemäß § 902 I BGB unverjährbar, wenn das Sondernutzungsrecht in der Teilungserklärung vereinbart wurde.
VolltextIBRRS 2010, 2307
LG München I, Urteil vom 14.06.2010 - 1 S 25652/09
1. Ein Beschluss, durch den die Verwaltung ohne konkreten Anlass pauschal ermächtigt wird, einen Rechtsanwalt mit der Prüfung zu beauftragen, ob gegen einen Miteigentümer irgendwelche Ansprüche geltend gemacht werden könnten, widerspricht regelmäßig ordnungsgemäßer Verwaltung.
2. Ein Zustandsstörer haftet in der Regel dann auf Beseitigung, wenn er allein für den rechtswidrigen Zustand verantwortlich ist (BGH NZM 2010, 365 f.). Haftet dagegen neben ihm auch noch ein Handlungsstörer, ist regelmäßig nur dieser zur Beseitigung verpflichtet; der Zustandsstörer haftet daneben grundsätzlich nur auf Duldung der Beseitigung durch den Handlungsstörer (BGH NJW 2007, 432 f.).
3. Ein Abmahnbeschluss entspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die erhobenen Vorwürfe hinreichend genau bezeichnet und überdies grundsätzlich dazu geeignet sind, als Grundlage für ein Entziehungsverfahren nach § 18 WEG zu dienen. Dagegen wird im Anfechtungsverfahren gegen den Abmahnbeschluss nicht geprüft, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen.
VolltextIBRRS 2010, 2306
OLG Hamm, Urteil vom 25.02.2010 - 24 U 62/06
Richtet sich eine Werklohnklage gegen die einzelnen Wohnungseigentümer, obwohl nur die Wohungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband verpflichtet ist, ist die Klage mangels Passivlegitimation als unbegründet abzuweisen. Eine Rubrumsberichtigung findet nicht statt.
IBRRS 2010, 2302
AG Hannover, Urteil vom 18.09.2009 - 481 C 7986/09
1. Die Sanierung der Dächer einschließlich neuer Wärmedämmung entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung.
2. Bei Beschlussfassung über die Auftragsvergabe müssen Alternativangebote bereits vorliegen.
VolltextIBRRS 2010, 2301
AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 08.10.2009 - 740 C 26/09
1. Es besteht kein Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels von Miteigentumsanteilen auf Anzahl der Nutzer, weil die Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen dem gesetzlich vorgesehenen Verteilungsschlüssel entspricht.
2. Der Personenschlüssel führt nicht zu einem gerechteren Ergebnis und ist darüber hinaus weniger praktikabel.
VolltextIBRRS 2010, 2300
LG Lüneburg, Beschluss vom 21.10.2009 - 9 T 78/09
Der Geschäftswert für die Entscheidung über die Abberufung des Verwalters ist mit der hälftigen Vergütung anzusetzen, die für die Restlaufzeit anfällt.
VolltextIBRRS 2010, 2289
BGH, Beschluss vom 03.05.2010 - V ZB 238/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2261
BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - V ZB 225/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 2256
LG Heilbronn, Beschluss vom 30.12.2009 - 1 T 527/09
Die sofortige Beschwerde hinsichtlich materiell-rechtlicher Einwendungen gegen den Teilungsplan ist gegenüber dem Widerspruch gemäß § 115 ZVG subsidiär.
VolltextIBRRS 2010, 2255
LG Hamburg, Beschluss vom 16.06.2009 - 321 T 24/09
1. Zwingendes Gemeinschaftseigentum im Sinne des WEG sind auch die den gemeinschaftlichen Verbrauch von Gas, Wasser und Strom wiedergebenden Zähler, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen.
2. Das zwingende Gemeinschaftseigentum erstreckt sich insofern auch die die Zähler enthaltenen Räume.
VolltextIBRRS 2010, 2246
BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - VII ZB 15/09
Stehen einem Wohnungseigentümer Sondernutzungsrechte an Parkplätzen zu, die er treuhänderisch für den aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeschiedenen Bauträger verwaltet, sind die sich aus dem Treuhandverhältnis ergebenden Ansprüche des Bauträgers grundsätzlich pfändbar.*)
VolltextIBRRS 2010, 2244
OLG München, Urteil vom 11.08.2009 - 9 U 1776/09
1. Eine ohne Ermächtigungsbeschluss erhobene Klage der WEG wegen Baumängeln ist unzulässig. Hatte die WEG die Verfolgung der Baumängel jedoch zuvor an sich gezogen, hemmt auch die unzulässige Klage die Verjährung.*)
2. Die Verfahrenskosten der unzulässigen Klage wegen Baumängeln stellen i. d. R. keinen Schaden dar, den der Mangelverursacher ersetzen muss.*)
3. Verspricht der Veräußerer den Wohnungserwerbern die Sanierung des Vertragsobjekts, ist dies so auszulegen, dass der bei Vertragsschluss übliche Standard geschuldet wird.*)
VolltextIBRRS 2010, 2242
AG Hannover, Urteil vom 25.11.2009 - 483 C 9799/09
1. Die namentliche Bezeichnung der Wohnungseigentümer hat bis spätestens zum Schluss der mündlichen Verhandlung vorzuliegen.
2. Entsprechend ist bei einem Verfahren gemäß § 495a ZPO auf den Zeitpunkt der mündlichen Entscheidung bzw. den Ablauf der abschließenden Stellungnahmefrist abzustellen.
3. Unter die Fallgruppe der Regelungen der Kosten für eine besondere Nutzung des Gemeinschaftseigentums fällt auch die Festsetzung einer Umzugskostenpauschale.
VolltextIBRRS 2010, 2241
OLG Hamburg, Beschluss vom 18.01.2010 - 13 W 28/09
1. Lediglich die Vereinigung von Flächen reicht nicht aus, die bestehenden Lasten auf die Zuerwerbsfläche zu erstrecken, es ist vielmehr eine Nachverpfändung erforderlich, die sich für die Zuerwerbsfläche als Neuerwerb darstellt. In diesem Zusammenhang ist eine Bezugnahme auf den Eintrag im Grundbuch ausreichend.
2. § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG greift auch für Vollmachten, die vor dem Inkrafttreten der Neufassung (01.07.2007) erteilt wurden.
VolltextIBRRS 2010, 2240
OLG Hamburg, Beschluss vom 19.01.2010 - 6 U 126/08
1. Die Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung analog § 371 BGB ist so lange unbegründet, wie die vollstreckbare Ausfertigung im Sonderfall des § 894 ZPO noch ihren (Klarstellungs- bzw.- Dokumentations-)Zweck erfüllen muss, also so lange dem Titelschuldner noch weitere, nicht im eigentlichen Sinne vollstreckbare Mitwirkungshandlungen obliegen.
2. Die Ersetzung einer Willenserklärung nach § 894 ZPO und vollständige Erfüllung fallen nicht zusammen, so dass keine Vollstreckung aus einem und demselben Titel vorliegt, wenn die fingierte Erklärung weiter genutzt wird.
VolltextIBRRS 2010, 2239
OLG Hamburg, Beschluss vom 08.12.2009 - 6 U 126/08
1. Die Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung analog § 371 BGB ist so lange unbegründet, wie die vollstreckbare Ausfertigung im Sonderfall des § 894 ZPO noch ihren (Klarstellungs- bzw.- Dokumentations-)Zweck erfüllen muss, also so lange dem Titelschuldner noch weitere, nicht im eigentlichen Sinne vollstreckbare Mitwirkungshandlungen obliegen.
2. Die Ersetzung einer Willenserklärung nach § 894 ZPO und vollständige Erfüllung fallen nicht zusammen, so dass keine Vollstreckung aus einem und demselben Titel vorliegt, wenn die fingierte Erklärung weiter genutzt wird.
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