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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6101 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IBRRS 2010, 1589
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anhörungsrüge; Rückkaufsverpflichtung beim Wohnungskauf

BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - V ZR 165/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1563
WohnungseigentumWohnungseigentum
Konkludente Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts

LG Hamburg, Beschluss vom 09.12.2009 - 318 S 69/09

Eine Vereinbarung über die Einräumung eines Sondernutzungsrechts kann auch konkludent geschlossen werden. Dafür reicht selbst die unwidersprochene Hinnahme der alleinigen Nutzung durch einen Wohnungseigentümer jedoch nicht aus. Denn die Wohnungseigentümer haben nach § 13 Abs. 2 WEG nur das Recht zum Mitgebrauch am Gemeinschaftseigentum, nicht aber auch die Pflicht zur Ausübung des Mitgebrauchs. Voraussetzung ist deshalb, dass die übrigen Wohnungseigentümer die Nutzung in dem Bewusstsein hinnehmen, sich dadurch auch für die Zukunft binden zu wollen.

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IBRRS 2010, 1552
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Forderungsfreistellung als Nacherfüllung

BGH, Urteil vom 12.03.2010 - V ZR 147/09

1. Wird der Mangel der Kaufsache innerhalb einer hierzu von dem Käufer gesetzten Frist zur Nacherfüllung behoben, erlischt das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag auch dann, wenn es wegen eines arglistigen Verhaltens des Verkäufers im Hinblick auf den Mangel des erfolglosen Ablaufs einer Frist zur Nacherfüllung als Voraussetzung für einen Rücktritt vom Vertrag nicht bedurft hätte.*)

2. Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft die Behebung eines Mangels am Gemeinschaftseigentum beschlossen, steht der Erfüllung des Anspruchs des Käufers auf Nacherfüllung wegen des Mangels gleich, wenn der Verkäufer den Käufer von der Forderung der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Ersatz der anteiligen Kosten der Mangelbeseitigung freistellt, sofern feststeht, dass die Durchführung der Mängelbeseitigung in angemessener Zeit vorgenommen wird und die Freistellung von den Kosten sichergestellt ist.*)




IBRRS 2010, 1548
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Jahresabrechnug: Beschlusskompetenz für Altforderungen?

LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 30.11.2009 - 14 S 5724/09

1. Die Aufnahme von Vorjahressollständen in die aktuelle Jahresabrechnung ist regelmäßig nicht dahin zu verstehen, dass damit diese bereits in früheren Jahresabrechnungen beschlossenen Altschulden nochmals beschlossen werden sollen, vielmehr erfolgt diese Aufnahme allein der Information halber.

2. Die Gemeinschaft kann Leistungspflichten gegenüber einzelnen Mitgliedern gegen deren Willen nur dann und nur insoweit konstitutiv begründen, als ihr dazu durch Gesetz oder durch Vereinbarung die Beschlusskompetenz eingeräumt wird.

3. Den Wohnungseigentümern fehlt die Beschlusskompetenz, um in einer Jahresabrechnung zugleich auch über Altforderungen, die bereits in früheren Jahresabrechnungen beschlossen wurden, erneut zu beschließen.

4. Aufgrund der fehlenden Beschlusskompetenz ist ein solcher Beschluss nichtig.

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IBRRS 2010, 1547
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unterverwalter gibt es nicht!

LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 23.09.2009 - 14 S 1754/09

In einer Mehrhausanlage ist über die Bestellung des Verwalters zwingend innerhalb der Gesamtgemeinschaft zu beschließen. Der Beschluss zur Bestellung eines "Unterverwalters" für eine Untergemeinschaft ist nichtig.

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IBRRS 2010, 1544
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwert im Beschlussanfechtungsverfahren gemäß § 46 WEG

LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 24.02.2010 - 14 T 251/10 WEG

1. Streitwert im Beschlussanfechtungsverfahren gem. § 46 WEG:

- Wiederwahl des Verwalters: Das Gesamtinteresse bemisst sich nach der Höhe der Verwaltervergütung für den Zeitraum, für den der Verwalter weiterbestellt werden sollte.

- Kündigung des Hausmeistervertrages: Das Gesamtinteresse bemisst sich nach der Höhe der Hausmeistervergütung für den Zeitraum, über den der Hausmeister ohne die vorliegend abgelehnte Kündigung weiter für die WEG tätig wird.

- Das Individualinteresse des Klägers ist mit 10% der Verwalter- und Hausmeistervergütung zu bewerten, wenn es ihm um die Person des Verwalters und Hausmeisters und nicht grundsätzlich um die Notwendigkeit der Bestellung eines Verwalters und Hausmeisters geht.*)

2. Die in der Vergangenheit für Regieleistungen des Verwalters und Hausmeisters zusätzlich angefallenen Beträge bleiben bei der Bemessung dieses Interesses, das sich auf die Zukunft bezieht, außer Betracht.*)

3. Ab dem Zeitpunkt der Erledigungserklärung des Klägers beläuft sich das Interesse der Parteien nur noch auf das Kosteninteresse der bislang entstandenen Kosten des Rechtsstreits.*)

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IBRRS 2010, 1542
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümerversammlung: Kein Ausschluss wg Beitragsrückstands

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17.03.2010 - 14 S 5126/09

1. Die Klausel in einer Teilungserklärung, dass ein Wohnungseigentümer, der mit der Zahlung von Beiträgen länger als einen Monat in Verzug ist, von der Teilnahme an der Eigentümerversammlung ausgeschlossen werden kann, ist nichtig.*)

2. Wird ein Wohnungseigentümer zu Unrecht von der Teilnahme an der Eigentümerversammlung ausgeschlossen, sind die anschließend gefassten Beschlüsse per se anfechtbar, ohne dass es einer Prüfung der Kausalität des Ausschlusses bedürfte.*)

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IBRRS 2010, 1540
ImmobilienImmobilien
Mängeleinrede wegen verringerter Durchfahrtshöhe in Tiefgarage

AG Hannover, Urteil vom 10.11.2009 - 483 C 10714/09

Eine Verringerung der Durchfahrtshöhe eines Rolltors um 13 cm auf 2,07 m, wodurch es Eigentümern unmöglich wird, mit ihren höheren Fahrzeugen in die Tiefgarage zu gelangen, stellt einen Mangel der Werkleistung dar.

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IBRRS 2010, 1510
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Beseitigung einer Parabolantenne: Streitwert

AG Wedding, Beschluss vom 08.04.2010 - 9 C 477/09

1. Der Streitwert einer Klage auf Beseitigung einer Parabolantenne bemisst sich nach dem Wert des Wertverlustes infolge der Beeinträchtigung durch eine optische und/oder eine Substanzbeeinträchtigung des Hauses.

2. Ohne Substanzbeeinträchtigung richtet sich der Streitwert allein nach der optischen Beeinträchtigung, die regelmäßig nicht mit mehr als dem Mindeststreitwert von 300 Euro zu bemessen ist.

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IBRRS 2010, 1504
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Haftung des WEG-Verwalters für Instandhaltung

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.01.2010 - 2 U 781/09

1. Den Wohnungseigentümern steht ein Schadensersatzanspruch zu, wenn gegen die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums verstoßen wird (in Anknüpfung an BGH Beschluss vom 22.04.1999 - V ZB 28/98 - NJW 1999, 2108; OLG Düsseldorf, ZMR 1999, 423).*)

2. Der Anspruch richtet sich nicht gegen die WEG, sondern gegen den Verwalter. Für ein Verschulden des Verwalters hat die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht nach § 278 BGB einzustehen (in Anknüpfung an OLG Düsseldorf, ZMR 1999, 423 und WM 1995, 230). Bei schuldhaftem Verhalten des Verwalters besteht ein eigener Anspruch des geschädigten Wohnungseigentümers gegen diesen. Der mit der WEG abgeschlossene Verwaltungsvertrag entfaltet insoweit Schutzwirkung zugunsten der geschädigten Wohnungseigentümer.*)

3. Die WEG kann aber für ein schuldhaftes Verhalten eines von ihr beauftragten Fachunternehmens (Erfüllungsgehilfen der Wohnungseigentümer) haften.*)

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IBRRS 2010, 1420
ImmobilienImmobilien
Ansprüche aus von der Bank gekündigtem Darlehensvertrag

BGH, Beschluss vom 16.03.2010 - XI ZR 175/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1401
ImmobilienImmobilien
Grundbuchrecht - Verteilung des Erlösüberschusses aus Teilungsversteigerung

BGH, Urteil vom 16.12.2009 - XII ZR 124/06

1. Bei der Verteilung des Erlösüberschusses aus der Teilungsversteigerung eines Grundstücks ist einer unterschiedlichen Belastung der Miteigentumsanteile Rechnung zu tragen. Der Erlösüberschuss ist auf die einzelnen Miteigentumsanteile nach dem Verhältnis der Werte zu verteilen; ihm wird zuvor der Betrag der Rechte, welche nach § 91 ZVG nicht erlöschen, hinzugerechnet. Auf den einem Grundstücksanteil zufallenden Anteil am Erlös wird sodann der Betrag der Rechte, welche an diesem Grundstücksanteil bestehen bleiben, angerechnet.*)

2. Soweit die Forderung, für die eine Gesamthypothek an den Miteigentumsanteilen bestellt ist, durch die - im Innenverhältnis ersatzlos erfolgenden - Leistungen eines Miteigentümers erlischt, erwirbt der Leistende in Höhe der Tilgungen eine Eigentümergrundschuld, die allein auf seinem Miteigentumsanteil lastet. Die Hypothek auf dem Anteil des anderen Miteigentümers erlischt. Ist in einem solchen Fall bei der Teilungsversteigerung entgegen § 182 Abs. 2 ZVG der zur Ausgleichung unterschiedlicher Belastungen der Anteile erforderliche Betrag nicht im geringsten Gebot berücksichtigt worden, so kann die unterschiedliche Belastung noch in dem Rechtsstreit um die Verteilung des Erlöses ausgeglichen werden.*)

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IBRRS 2010, 1397
WohnungseigentumWohnungseigentum
Jahresabrechnung: Individualanspruch gegen den Ex-Verwalter

LG Saarbrücken, Beschluss vom 25.05.2009 - 5 T 575/06

1. Ein persönlicher Anspruch auf Vorlage der Jahresabrechnung steht jedem Wohnungseigentümer auch noch gegen den ausgeschiedenen WEG-Verwalter zu.

2. Legt der Ex-Verwalter keine berichtigte Abrechnung nach Ungültigerklärung vor, ist es gerechtfertigt, ihm die außergerichtlichen Kosten aufzuerlegen.

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IBRRS 2010, 1387
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verstoß gegen den Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung!?

AG Köln, Urteil vom 01.04.2010 - 202 C 329/09

1. Ein Beschluss der Wohnungseigentümer, dessen Inhalt im Widerspruch zu den Auflagen eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes steht, verstößt gegen den Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung.

2. Für die Beurteilung der Frage, ob ein Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, kommt es allein auf die Umstände zum Zeitpunkt der Beschlussfassung an.

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IBRRS 2010, 1360
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beseitigungspflicht des Zustandsstörers?

BGH, Beschluss vom 04.03.2010 - V ZB 130/09

Auch der Zustandsstörer kann zur Beseitigung einer Störung (und nicht bloß zur Duldung der Störungsbeseitigung) verpflichtet sein.*)

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IBRRS 2010, 1358
VergabeVergabe
Versäumnis der Nennung von Mindestanforderungen für Nebenangebote

VK Münster, Beschluss vom 11.12.2009 - VK 23/09

1. Versäumt die Vergabestelle, den Interessenten Mindestanforderungen für Nebenangebote zu nennen, dann ist sie verpflichtet, alle Nebenangebote aus der Wertung zu nehmen. Auf die Gleichwertigkeit kommt es dann nicht mehr an.*)

2. Als Nebenangebote werden Vorschläge eines Bieters angesehen, die in technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Hinsicht eine andere Lösung anbieten und eben nicht nur ein alternatives - aber gleichwertiges- Produkt benennen.*)

3. Die Vergabestelle bestimmt allein den Gegenstand und Inhalt der Beschaffung. Die Grenze wird erst erreicht, wenn eine wettbewerbsfeindliche Verengung des Angebotsmarktes eintritt.*)

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IBRRS 2010, 1349
WohnraummieteWohnraummiete
Sonstiges Öffentliches Recht - Gebührenpflicht für Rundfunkgerät in Zweitwohnung

OVG Niedersachsen, Urteil vom 27.01.2010 - 4 LC 7/08

Die Gebührenpflicht auch für die Rundfunkgeräte, die in aus beruflichen Gründen gehaltenen Zweitwohnungen verheirateter Rundfunkteilnehmer zum Empfang bereit gehalten werden, und § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV, der die Gebührenfreiheit für sogenannte Zweitgeräte in privaten Haushalten regelt, sind verfassungsgemäß.*)

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IBRRS 2010, 1338
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Die WEG im Verfahren, Beiladung ds Verwalters

BGH, Urteil vom 05.03.2010 - V ZR 62/09

1. Zur Zulässigkeit eines an der Wertung des § 44 WEG orientierten privilegierten Parteiwechsels, wenn eine Anfechtungsklage entgegen § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG zunächst gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhoben worden ist, später aber auf eine Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer umgestellt wird.*)

2. Ungeachtet seiner verfahrensrechtlichen Stellung als Zustellungsbevollmächtigter der Wohnungseigentümer (§ 45 Abs. 1 WEG) ist der Verwalter in Rechtsstreitigkeiten nach § 43 Nr. 3 und Nr. 4 WEG aus Gründen der Rechtskrafterstreckung (vgl. § 48 Abs. 3 WEG) beizuladen; etwas anderes gilt nur dann, wenn er als Partei an dem Rechtsstreit beteiligt ist (§ 48 Abs. 1 Satz 2 WEG).*)

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IBRRS 2010, 1294
BauvertragBauvertrag
Bau einer Eigentumswohnung: Welche Qualität geschuldet?

OLG Hamm, Urteil vom 13.02.2007 - 21 U 1/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1269
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Lärmbeläsigung: Schuhe ausziehen zumutbar!

LG Hamburg, Urteil vom 15.12.2009 - 316 S 14/09

1. Bei der Beurteilung der Frage der Einhaltung technischer Normen ist grundsätzlich der bei der Errichtung des Gebäudes geltende Maßstab anzulegen.

2. Die Einhaltung der technischen Normen allein schließt nicht aus, dass es dessen ungeachtet durch besondere Lärmquellen im Einzelfall zu nicht mehr hinnehmbaren Lärmbelästigungen kommt.

3. Das Betreten von den Lärm nicht dämpfenden Fußbodenbelägen wie Fliesen und Laminat mit Schuhen mit harten Absätzen unterfällt in einem Mehrfamilienhaus, insbesondere einem akustisch anfälligen Altbau, nicht mehr dem vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung; es ist zumutbar, derartige Schuhe an der Wohnungseingangstür auszuziehen.

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IBRRS 2010, 1268
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG kann nicht Adressatin eines Abgabenbescheids sein!

VG Düsseldorf, Urteil vom 03.09.2009 - 12 K 881/08

Ein Bescheid über Grundbesitzabgaben ist nicht an die Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern an den Eigentümer zu richten und zuzustellen.

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IBRRS 2010, 1266
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Änderung der Betriebskostenverteilmaßstäbe

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 26.08.2009 - 14 S 3582/09

Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf Änderung des Verteilungsmaßstabes für sonstige Betriebskosten im Wege der ergänzenden Auslegung der Teilungserklärung bzw. nach § 10 Abs. 2 S. 3 WEG.*)

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IBRRS 2010, 1259
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anforderungen an eine Baueinstellung

OVG Saarland, Beschluss vom 09.03.2010 - 2 B 516/09

1. Zwar gelten für den Erlass von Baueinstellungen durch die Bauaufsichtsbehörde mit Blick auf die zugrunde liegende gesetzgeberische Intention einer Sicherung gerade der Funktion des formellen Baurechts regelmäßig geringe Anforderungen. Wird die Behörde jedoch erkennbar ausschließlich zur Verhinderung einer nach ihrer Beurteilung drohenden Nichtbeachtung von Vorschriften aus dem Bereich des materiellen Bauplanungs- oder Bauordnungsrechts tätig, so muss eine dem § 39 Abs. 1 Satz 3 SVwVfG genügende Begründung der Ermessensentscheidung zumindest erkennen lassen, welche konkreten Rechtsverstöße gemeint sind. Insoweit genügt nicht ein allgemein gehaltener Hinweis, die aufgegriffenen Bauarbeiten seien "in bauplanungsrechtlicher Hinsicht unzulässig".*)

2. Es bleibt offen, ob sich der Adressat einer wegen eines formellen Rechtsverstoßes angeordneten Baueinstellungen deshalb nicht auf eine unterbliebene Anhörung (§ 28 Abs. 1 SVwVfG) berufen kann, weil er - in diesen Fällen - die Bauverwirklichung unter Verzicht auf eine gebotene vorherige Einreichung entsprechender Anträge oder Unterlagen in Angriff genommen hat.*)

3. Der Grundsatz, dass bei der rechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben vor allem im Baunachbarstreit eine einheitliche Betrachtung der zu schaffenden Bausubstanz und der vom Bauherrn bei genehmigungsbedürftigen Vorhaben durch die Angaben im Bauantrag konkretisierten beabsichtigten Nutzung anzustellen ist, lässt sich nicht uneingeschränkt auf Fälle übertragen, in denen der Eigentümer eines stark sanierungsbedürftigen Bestands im Bereich "genehmigungsfreigestellten" Bauens zwar eine in ihrer rechtlichen Zulässigkeit umstrittene Benutzung, hier eine Haltung von Großtieren, plant, indes in jedem Fall die notwendige Sicherung vorhandener Bausubstanz anstrebt, um sich überhaupt eine künftige Nutzungsmöglichkeit zu erhalten. In diesem Fall fällt es in den Risikobereich des "genehmigungsfrei" tätig werdenden Bauherrn, wenn sich später die für den von ihm als erhaltens- und sanierungswert angesehenen, Baubestand angestrebte Nutzung aus rechtlichen Gründen nicht realisieren lassen sollte.*)

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IBRRS 2010, 1197
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwikung der Abberufung des Verwalters

KG, Beschluss vom 31.03.2009 - 24 W 183/07

1. Durch den eigenmächtigen Abschluss eines Fernwärmelieferungsvertrages und die damit verbundene Umstellung der Beheizung der Wohnungseigentumsanlage von Ölheizung auf Fernwärme ohne Rücksprache und entsprechende Beauftragung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft überschreitet der Verwalter seine Befugnisse und kann deshalb abberufen werden.

2. Zur Verwirkung des Abberufungs- und Kündigungsrechts der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Zeitablaufs.

3. Bei einer juristischen Person oder einem Personenverbund ist für den Beginn der Kündigungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB ebenso wie für die Kenntnis im Rahmen der Prüfung der Verwirkung maßgebend die Kenntnis des Vertretungsorgans, dem die Ausübung des Kündigungsrechts zusteht, hier also die Kenntnis der Eigentümergemeinschaft in ihrer Gesamtheit.

4. Aufgrund der organschaftlichen Befugnisse des Verwaltungsbeirats erscheint es angemessen, die Eigentümergemeinschaft so zu behandeln, als ob sie informiert wäre, sofern der Verwaltungsbeirat eine Eigentümerversammlung nicht in angemessener Zeit einberuft, nachdem er selbst Kenntnis erlangt hat. Dem Verwaltungsbeirat steht aber eine Überlegungsfrist zu.

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IBRRS 2010, 1144
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine überzogenen Mahngebühren zu Gunsten des WEG-Verwalters

LG München I, Urteil vom 17.12.2009 - 36 S 4853/09

1. Einer Pauschale für Mahnungen zu Gunsten eines WEG-Verwalters ist ein Sanktionsgedanke immanent.

2. Eine Pauschale von 100 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer für die Übergabe der Unterlagen an einen Rechtsanwalt zur Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist überzogen, insbesondere im Hinblick auf geringfügige Rückstände.

3. Auf einen besonderen Verwaltungsaufwand kann hier insbesondere dann nicht abgestellt werden, wenn bereits weitere Mahnpauschalen vorhanden sind, mit denen ein entsprechender Aufwand schon abgegolten ist.

4. § 27 Abs. 1 Nr. 7 WEG ist teleologisch dahingehend zu reduzieren, dass diese Unterrichtungspflicht des WEG-Verwalters nur besteht, wenn der Verwalter Zustellungsvertreter der Wohnungseigentümer ist. Wenn der Verwalter als Vertreter des WEG-Verbands auftritt, gilt die gesetzliche Informationspflicht gegenüber den Wohnungseigentümern nicht.




IBRRS 2010, 1109
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unterteilung eines Wohnungseigentums ohne Zustimmung?

LG Köln, Beschluss vom 30.03.2009 - 11 T 267/08

1. Ein Teileigentümer kann sein Teileigentum unter Aufteilung der bisherigen Einheiten in mehrere in sich wiederum abgeschlossene selbständige Raumeinheiten unterteilen, ohne dass es dazu der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder Teileigentümer oder der Grundpfandrechtsgläubiger bedarf.

2. Etwas anderes gilt nur dann, wenn mit den vorgenommenen Änderungen eine materielle Änderung der in der Teilungserklärung enthaltenen Zweckbestimmung verbunden ist.

3. Einer Zustimmung der übrigen Eigentümer und sonstigen dinglich Berechtigten bedarf es auch dann nicht, wenn für die neu geschaffenen Teileigentumseinheiten wegen der erforderlichen Abgeschlossenheit neue Zugänge in Form eines Mauerdurchbruches oder durch Umgestaltung von Fenstern in Zugänge geschaffen werden müssen.

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IBRRS 2010, 1075
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Anspruch auf verbrauchsgenaue Wärmemessstellen

LG Bremen, Urteil vom 17.04.2009 - 3 S 391/08

1. Unwirksam ist eine Klausel in einem Wohnungskaufvertrag, wonach die Kündigung der durch den Käufer mit übernommenen Fernwärmebezugsverpflichtung einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft mit der Mehrheit von drei Viertel der Stimmen der Miteigentümer bedarf.*)

2. Ein Anbieter von Fernwärme ist nicht verpflichtet, für einzelne Wohnungen verbrauchsgenaue Wärmemessstellen zu errichten und danach abzurechnen.*)

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IBRRS 2010, 1068
WohnungseigentumWohnungseigentum
Neg. Feststellungsklage bei fehlender Vorbefassung der WEG?

LG München I, Urteil vom 16.11.2009 - 1 S 4964/09

1. Der Klage eines Wohnungseigentümers gegen die übrigen Eigentümer auf Feststellung, dass eine bauliche Änderung am Gemeinschaftseigentum mangels Nachteils gemäß § 14 Nr. 1 WEG zustimmungsfrei sei und deshalb nicht von ihm beseitigt werden müsse, fehlt grundsätzlich das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Kläger nicht zuvor gemäß § 22 I 1 WEG einen Beschluss in der Eigentümergemeinschaft hierüber herbeigeführt hat.*)

2. Die Vorbefassung der Eigentümerversammlung mit der baulichen Veränderung ist nur dann entbehrlich, wenn sie dem Kläger ausnahmsweise unzumutbar ist, weil etwa im Einzelfall eindeutig und ohne weitere Prüfung feststeht, dass keinerlei Nachteile im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG ausgelöst werden, oder weil von vornherein sicher ist, dass die übrigen Eigentümer das Einverständnis verweigern.*)

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IBRRS 2010, 1054
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert bei Anfechtung eines Negativbeschlusses

OLG Celle, Beschluss vom 14.01.2010 - 4 W 10/10

Wird ein Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft (sog. Negativbeschluss) angefochten und gleichzeitig die Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Vornahme der abgelehnten Maßnahme verlangt, so handelt es sich um einen einheitlichen Lebenssachverhalt, der eine Zusammenrechnung der Streitwerte für die Anträge nicht rechtfertigt.

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IBRRS 2010, 0989
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gebührenstreitwert in Wohnungseigentumssachen

OLG Celle, Beschluss vom 30.03.2009 - 4 W 41/09

Begrenzung des Gebührenstreitwertes in Wohnungseigentumssachen gemäß § 49 a GKG.*)

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IBRRS 2010, 0967
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Insolvenz: Privilegierte Hausgeldforderung

LG Berlin, Beschluss vom 22.07.2009 - 85 S 18/09 WEG

1. Der Insolvenzverwalter muss die Zwangsversteigerung des Wohnungseigentums dulden, und zwar in Rangklasse 2 maximal in Höhe von 5% des Verkehrswerts, selbst bei angezeigter Masseunzulänglichkeit.

2. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat insoweit als Verband nämlich ein Absonderungsrecht.

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IBRRS 2010, 0965
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Besetzung des Verwaltungsbeirats

BGH, Urteil vom 05.02.2010 - V ZR 126/09

Eine von § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG abweichende Besetzung des Verwaltungsbeirats entspricht nur dann einer ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer die Weichen für eine solche Wahl durch eine Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 2 WEG gestellt oder aber der Wohnungseigentümergemeinschaft die Festlegung der Zahl der Beiratsmitglieder zur Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss zugewiesen haben.*)

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IBRRS 2010, 0954
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Unzulässigkeit der Bestellung von "Teilverwaltern"

LG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2009 - 19 S 40/09

1. Die Untergemeinschaft einer Mehrhausanlage ist nach allgemeiner Auffassung nicht rechtsfähig.

2. Die Bestellung eines Verwalters ist der Beschlussfassung einer Untergemeinschaft somit von vornherein entzogen.

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IBRRS 2010, 0953
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Auflassung einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Fläche

OLG München, Beschluss vom 22.01.2010 - 34 Wx 125/09

Der Verwalter von Wohnungseigentum kann nicht durch Mehrheitsbeschluss ermächtigt werden, eine im Gemeinschaftseigentum stehende Fläche an einen Dritten aufzulassen, auch wenn sich alle Wohnungseigentümer individualvertraglich dazu verpflichtet haben.*)

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IBRRS 2010, 0928
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
"Zweitbeschluss" zur Annullierung des Negativbeschlusses

AG Bremen, Urteil vom 29.01.2010 - 29 C 86/2009

Hat die Gemeinschaft durch eine Negativbeschluss bereits darüber entschieden, dass gemeinschaftsbezogene Mängel nicht durch die Gemeinschaft verfolgt werden sollen, widerspricht es den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung und ist rechtsmissbräuchlich, wenn durch einen sog. "Zweitbeschluss" diese Ansprüche mit dem Ziel doch an die Gemeinschaft gezogen werden, einen einzelnen Eigentümer an einer Geltendmachung dieser gemeinschaftsbezogenen Ansprüche durch ein selbständiges Beweisverfahren zu hindern.

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IBRRS 2010, 0875
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Entstehung und Geltendmachung eines Schadens der WEG

KG, Beschluss vom 28.01.2010 - 24 W 43/09

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist zur Geltendmachung eines aufgrund einer Verletzung des Verwaltervertrags in ihrem Verwaltungsvermögen entstandenen Schadens aktivlegitimiert.*)

2. Ein der Wohnungseigentümergemeinschaft in ihrem Verwaltungsvermögen entstandener Schaden entfällt nicht dadurch, dass der Schadensbetrag in die Jahresabrechnung eingestellt und auf die einzelnen Wohnungseigentümer nach dem im Innenverhältnis unter ihnen geltenden Kostenverteilungsschlüssel verteilt wird.*)

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IBRRS 2010, 0865
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Investitionszulage bei entgeltlicher Überlassung zu Wohnzwecken

BFH, Urteil vom 30.07.2009 - III R 27/07

1. Nach § 3 InvZulG sind nachträgliche Herstellungs- oder Erhaltungsarbeiten an Gebäuden begünstigt, soweit die Gebäude mindestens fünf Jahre nach Beendigung der Maßnahmen der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen.

2. Entscheidend ist, ob nach der der Nutzungsüberlassung zugrunde liegenden Vereinbarung für die Überlassung eine Gegenleistung zu erbringen ist und diese auch tatsächlich erbracht wird.

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IBRRS 2010, 0864
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Vermietung durch Eigentümer trotz bestehenden Wohnrechts?

OLG Hamm, Urteil vom 28.09.2009 - 5 U 80/07

1. Haben die Parteien in einem Fall, in dem ein Wohnrecht bestellt wird, bei Bestellung des Wohnrechts nicht bedacht, dass die berechtigte Partei möglicherweise in der Zukunft zum Pflegefall wird und deshalb aus der mit dem Wohnrecht belasteten Wohnung ausziehen muss, dann ergibt sich - ohne eine entsprechende vertragliche Regelung - die Lösung der Frage, ob der Eigentümer bzw. der Wohnungsberechtigte zur Fremdvermietung berechtigt ist, aus dem Gesetz.

2. Hieraus kann jedoch nicht ohne Weiteres auf eine (planwidrige) Regelungslücke im Hinblick auf Mieteinnahmen aus der betroffenen Mietsache geschlossen werden.

2. Vielmehr kannin der Regel kann davon ausgegangen werden, dass mit dem altersbedingten Umzug des Berechtigten in ein Pflegeheim das Wohnrecht erlöschen soll und spätere Mieteinnahmen schließlich dem Eigentümer zustehen sollen.

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IBRRS 2010, 0841
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ImmobilienImmobilien
Erschleichen der Eigenheimzulage als Subventionsbetrug

FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2009 - 11 V 11151/09

Das Erschleichen der Eigenheimzulage durch bewußt unvollständige Angaben stellt einen Subventionsbetrug dar, auf den die in § 169 Abs. 2 Satz 2 geregelte Festsetzungsfrist von 10 Jahren anwendbar ist.*)

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IBRRS 2010, 0837
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GewerberaummieteGewerberaummiete
Schadensersatz wegen verspäteter Herausgabe von Mieträumen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2009 - 21 U 14/09

1. Haben die Parteien einen Bruttoinklusivmietvertrag geschlossen, der eine Nachforderung bzw. Abrechnung über höhere Nebenkosten nicht vorsieht, so kann der Vermieter ein außerplanmäßiges Mieterhöhungsverlangen nicht geltend machen.

2. Insbesondere kann der Vermieter eine außerordentliche Kündigung nicht auf rückständige Mietzahlungen des Mieters aus der unzulässigen Mieterhöhung stützen.




IBRRS 2010, 0769
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ImmobilienImmobilien
Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten der WEG

OLG München, Beschluss vom 13.01.2010 - 34 Wx 117/09

1. Lautet der zugrundeliegende Vollstreckungstitel auf einen anderen Gläubiger als die Wohnungseigentümergemeinschaft, darf zu deren Gunsten eine Zwangshypothek nicht eingetragen werden (im Anschluss an BGH vom 13.9.2001- V ZB 15/01).*)

2. Ist auf Grund mehrerer Vollstreckungstitel, die teils auf die Wohnungseigentümergemeinschaft, teils auf einen anderen Gläubiger lauten, zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft die Zwangshypothek als einheitliche Hypothek an einem Grundstück eingetragen worden, kommt die Eintragung eines Amtswiderspruchs, beschränkt auf die den Dritten ausweisenden Titel, in Betracht.*)

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IBRRS 2010, 0705
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kostenerstattung für mehrere Anwälte

LG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2009 - 25 T 525/09

Bei Erhebung von Anfechtungsklage durch mehrere Wohnungseigentümer kann trotz § 50 WEG die Beauftragung verschiedener Anwälte notwendig sein.

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IBRRS 2010, 0661
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Zwangsversteigerung: Vorrecht zur Ablösung einer Forderung

BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - V ZB 129/09

Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft das Vorrecht der Zuordnung ihrer Forderungen zu der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG in voller Höhe in Anspruch genommen, steht ihr nach der Ablösung der Forderungen dieses Vorrecht in demselben Zwangsversteigerungsverfahren nicht nochmals zu.*)

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IBRRS 2010, 0630
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Haftung einzelner Mitglieder einer WEG für Wasserkosten

BGH, Urteil vom 20.01.2010 - VIII ZR 329/08

Für Verbindlichkeiten aus einem Vertrag mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer haften die Wohnungseigentümer nur dann als Gesamtschuldner, wenn sie sich neben dem Verband klar und eindeutig auch persönlich verpflichtet haben (Bestätigung von BGHZ 163, 154).*)

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IBRRS 2010, 0629
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beauftragung eines Anwalts zur Anspruchsdurchsetzung

OLG München, Beschluss vom 09.02.2010 - 32 Wx 114/09

1. Beschließen Wohnungseigentümer, einen Rechtsanwalt im Namen und auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Durchführung von gerichtlichen Maßnahmen gegen einen Wohnungseigentümer oder Dritte zu beauftragen, entspricht dies nicht nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn tatsächlich ein Anspruch besteht, sondern bereits, wenn die Eigentümerversammlung das Bestehen des Anspruchs für plausibel halten darf.*)

2. Wird in einer Teilungserklärung die Zustimmung des Verwalters nur zur Vermietung verlangt, gilt dieses Zustimmungserfordernis in der Regel nicht für unentgeltliche Nutzungsüberlassung.*)




IBRRS 2010, 0614
WohnungseigentumWohnungseigentum

BGH, Urteil vom 22.01.2010 - V ZR 75/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 0589
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Internationale Zuständigkeit bei Streit um Ferienwohnrecht

BGH, Urteil vom 16.12.2009 - VIII ZR 119/08

Ein Vertrag über eine Vereinsmitgliedschaft ist kein Mietvertrag im Sinne von Art. 22 Nr. 1 EuGVVO, wenn er neben einem Ferienwohnrecht über ein bestimmtes Appartement weitere Rechte und Pflichten umfasst, die über die Übertragung des Nutzungsrechts hinausgehen und den Vertrag auch wirtschaftlich entscheidend prägen.*)

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IBRRS 2010, 0567
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abfallgebühr: Gebührenpflichtiger bei Wohnungseigentum

VG Göttingen, Beschluss vom 03.02.2010 - 3 B 607/09

1. Die in einem Abfallgebührenbescheid erfolgte Adressierung an eine bestimmte, durch eine Verwalterfirma vertretene Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont regelmäßig dahin auslegungsfähig und der Bescheid insofern bestimmbar, dass er sich an die bei Bekanntgabe aktuellen Wohnungseigentümer, die Miteigentümer des abfallentsorgten Grundstücks sind, richtet; deren namentliche Aufführung ist nicht zwingend erforderlich.*)

2. Der Gebührengläubiger darf die jeweiligen Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch mittels eines zusammengefassten Bescheides im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 4b NKAG i.V.m. § 155 Abs. 3 Satz 1 AO heranziehen, wenn die einschlägige Abfallgebührensatzung auf den Grundstückseigentümer abstellt.*)

3. Bestimmt eine Gebührensatzung in Ermächtigung des § 5 Abs. 6 Satz 2 NKAG bei wiederkehrenden Gebühren für grundstücksbezogene Einrichtungen wie Restabfallgebühren den Grundstückseigentümer zum Gebührenpflichtigen, ist eine solche Regelung grundsätzlich dahin auszulegen, dass damit der Grundstückseigentümer im Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld nicht derjenige im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Gebührenbescheides gemeint ist.*)

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IBRRS 2010, 0565
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Vermietung eines Seniorenpflegeheimes

BFH, Urteil vom 20.08.2009 - V R 21/08

Vermietung eines Seniorenpflegeheimes incl. Überlassung der gesamten Erstausrüstung und Einrichtung als einheitliche Leistung.*)

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IBRRS 2010, 0545
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Korrekte Buchhaltung bzgl. Instandhaltungsrücklage

BGH, Urteil vom 04.12.2009 - V ZR 44/09

1. Tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Jahresgesamt- und -einzelabrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen. In der Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage, die in die Abrechnung aufzunehmen ist, sind die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Rücklage als Einnahmen darzustellen und zusätzlich auch die geschuldeten Zahlungen anzugeben.*)

2. Die Entlastung des Verwaltungsbeirats widerspricht einer ordnungsgemäßen Verwaltung und ist nach § 21 Abs. 4 WEG rechtswidrig, wenn Ansprüche gegen den Verwaltungsbeirat in Betracht kommen und kein Grund ersichtlich ist, auf diese Ansprüche zu verzichten. Dieser Fall ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die von dem Beirat geprüfte Abrechnung fehlerhaft ist und geändert werden muss (Fortführung von Senat, BGHZ 156, 19).*)

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