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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Wohnungseigentum

6085 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IBRRS 2010, 0232
WohnungseigentumWohnungseigentum
Haftung gegenüber dem veräußernden Miteigentümer

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2008 - 5 Wx 49/07

1. Das erforderliche Feststellungsinteresse liegt bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor, wenn sich ein Schaden noch in der Entwicklung befindet oder aus anderen Gründen noch nicht abschließend beziffert werden kann; eine nur teilweise Bezifferbarkeit des Schadens erfordert nicht einen diesbezüglichen Leistungsantrag, sondern lässt insgesamt die Anbringung eines Feststellungsantrags zu.

2. Anerkanntermaßen kommt eine Haftung des Verwalters und der Eigentümergemeinschaft gegenüber dem veräußernden Miteigentümer auf Schadensersatz aus Vertragspflichtverletzung in Betracht, wenn die nach der Gemeinschaftsordnung erforderliche Verwalterzustimmung zur Veräußerung des Wohnungs- bzw. Teileigentums schuldhaft verzögert oder unberechtigt verweigert wird.

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IBRRS 2010, 0223
GewerberaummieteGewerberaummiete
Zivilrecht - Zugang eines Schreibens durch Niederlegung im Hausgang

LG Krefeld, Urteil vom 06.02.2009 - 1 S 117/08

1. Die Platzierung des Schreibens im Hauseingangsbereich kann ausreichend sein, wenn ein Briefkasten fehlt.

2. Für den Zugang eine Schreibens ist der Absender darlegungs- und beweisbelastet. Insoweit muss er vortragen, dass mit dem Einwurf in das Körbchen die gewöhnliche und im Falle des Empfängers übliche Postzustellung an ihn gewählt worden ist oder dass eine Zuordnung der Briefkästen zu den einzelnen Hausbewohnern nicht möglich war.

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IBRRS 2010, 0220
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zweitbeschluss: Aufhebung beschlossener Sanierung möglich?

OLG Schleswig, Beschluss vom 15.07.2009 - 2 W 28/09

1. Beschließen die Eigentümer zur Beseitigung von Mauerwerksdurchfeuchtungen das Aufbringen eines Vollwärmeschutzes, ist ein abändernder Zweitbeschluss zulässig, wenn die Durchfeuchtungen durch punktuelle Maßnahmen beseitigt werden können. Die Nichtausführung entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.

2. Kosten für Wärmeschutzmaßnahmen, die ein Wohnungseigentümer im Bereich seiner Wohnung ausführen lässt, sind dann nicht durch die Gemeinschaft zu erstatten.

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IBRRS 2010, 0210
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anfechtung eines Negativbeschlusses

LG Kiel, Beschluss vom 22.01.2009 - 3 T 488/05

1. Die Anfechtung eines sog. Negativbeschlusses ist zulässig.

2. Eigentümer können aus Sanierungsbeschlüssen keine Rechte herleiten, wenn ein abändernder Zweitbeschluss vorliegt. Dieser ist zulässig, wenn aus sachverständiger Sicht eine weitere Sanierung nicht erforderlich ist. Eine weitere Sanierung entspricht dann nicht mehr "ordnungsgemäßer" Verwaltung.

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IBRRS 2010, 0209
WohnungseigentumWohnungseigentum
Welcher Trittschallschutz nach Veränderung des Bodenbelags?

LG Halle, Beschluss vom 11.08.2009 - 2 T 31/09

1. Der innerhalb des Sondereigentums auf dem Estrich verlegte Bodenbelag (z. B. Teppich, Fliesen, Parkett) ist Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers. Der Bodenbelag kann nämlich verändert oder beseitigt werden, ohne dass dadurch ein auf Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers beruhendes Recht über das nach § 14 WEG zulässige Maß hinaus beeinträchtigt wird.

2. Bei Veränderungen des Bodenbelags handelt es sich damit nicht um bauliche Veränderungen i. S. des § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG, weil Voraussetzung hierfür ein auf Dauer angelegter Eingriff in die Substanz des gemeinschaftlichen Eigentums wäre.

3. Nachteiligen Auswirkungen einer Veränderung des Bodenbelags auf andere Wohnungseigentümer ist nicht über § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG, sondern unmittelbar durch § 14 Nr. 1 WEG zu begegnen.

4. Die Wohnungseigentümer können nur den Schallschutz verlangen, der im Zeitpunkt der Begründung des Wohnungseigentums an einem Altbau bestand.

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IBRRS 2010, 0200
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wertersatz für rechtsgrundlose Mitbenutzung der Tiefgarage

OLG Frankfurt, Urteil vom 01.10.2008 - 7 U 214/07

Zum Wertersatz für das rechtsgrundlose Mitbenutzen der Tiefgarage einer Wohnungseigentümergemeinschaft*)

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IBRRS 2010, 0198
WohnungseigentumWohnungseigentum
Klagebefugnis des einzelnen Eigentümers

VGH Bayern, Beschluss vom 21.01.2009 - 9 CS 08.1331

Das Wohnungseigentum steht unter dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG und vermittelt Rechte, deren Verletzung durch einen Verwaltungsakt zur Klage befugt. Bei Verletzung des gemeinschaftlichen Eigentums gilt das für den einzelnen Wohnungseigentümer allerdings nur in den engen Grenzen einer Notgeschäftsführung.

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IBRRS 2010, 0196
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erfüllung der Einberufungspflicht des Verwalters?

AG Aachen, Urteil vom 25.02.2009 - 119 C 80/08

1. Es besteht keine Vermutung oder gar ein Anscheinsbeweis, dass eine per Übergabeeinschreiben versandte Sendung tatsächlich ankommt.

2. Materiell zu prüfen ist nicht die Frage des Zuganges, sondern nur die Frage, ob der Verwalter seine Einberufungspflicht erfüllt hat. Dies ist bereits mit Versendung der Einladung geschehen. Auf einen Zugang der Einladung bei den einzelnen Wohnungseigentümern kommt es dann nicht mehr an. Vielmehr liegt dieser Zugang in der Risikosphäre der einzelnen Wohnungseigentümer und nicht mehr im Aufgabenbereich des zur Einladung verpflichteten Verwalters.

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IBRRS 2010, 0194
WohnungseigentumWohnungseigentum
Muss der Verwalter in unmittelbarer Nähe sein?

AG Neuss, Urteil vom 27.03.2009 - 101 C 242/08

1. Bei der Verwalterwahl kann auch ein Eigentümer, welcher sich selbst wählen will, mit abstimmen. Allerdings ruht das Stimmrecht des entsprechenden Miteigentümers, wenn darüber entschieden werden soll, ob und in welchem Umfang und mit welchen Modalitäten ein Verwaltervertrag mit ihm abgeschlossen werden soll.

2. Die Verwaltertätigkeit einer Einzelperson, welche dermaßen weit entfernt von der Wohnungseigentumsanlage wohnt, widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung. Gerade bei der Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen trifft nicht der allgemeine Satz zu, dass jeder Ort der Welt nur einen Telefonanruf weit entfernt ist.

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IBRRS 2010, 0190
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zwangsvollstreckung: Erleichterungspflicht des Eigentümers?

BGH, Beschluss vom 22.10.2009 - V ZR 137/09

1. Einen allgemeinen Grundsatz, der den Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger die Zwangsvollstreckung in sein Eigentum zu erleichtern, gibt es nicht; er folgt auch nicht aus Treu und Glauben.

2. Dass die Forderungen, wegen der vollstreckt wird, weniger als 3 % des Verkehrswerts der Eigentumswohnungen bzw. der Miteigentumsanteile betragen sollen, führt zu keiner anderen Beurteilung.

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IBRRS 2010, 0188
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Notwendigkeit einer gemeinschaftlichen Anspruchsverfolgung

OLG Hamm, Beschluss vom 05.11.2009 - 15 Wx 15/09

1. Der Beseitigungsanspruch aus § 1004 BGB ist als Ausfluss des (Mit-) Eigentums ein Individualrecht, das jeder Miteigentümer grundsätzlich allein und ohne eine besondere Ermächtigung durch die Eigentümermehrheit geltend machen kann. Hieran hat sich durch die Anerkennung der Rechtsfähigkeit des Wohnungseigentümerverbandes nichts geändert.

2. Allerdings ist dem Wohnungseigentümerverband die Möglichkeit eröffnet, die Ausübung sog. gemeinschaftsbezogener Ansprüche durch Mehrbeschluss an sich zu ziehen.

3. Die Notwendigkeit einer gemeinschaftlichen Anspruchsverfolgung bei einem Beseitigungsanspruch hinsichtlich von Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums ist nicht anders zu beurteilen als bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Bauträger.

4. Im Einzelfall sind Konstellationen denkbar sind, in denen nach der Sachlage und/oder den Regelungen der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung die individuelle Anspruchsverfolgung die Gemeinschaftsinteressen unter dem Gesichtspunkt der Gestaltung des Gemeinschaftseigentums nicht tangiert, weshalb eine Überleitung der Verfahrensführungsbefugnis durch Beschluss in diesen Fällen unzulässig wäre.

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IBRRS 2010, 0171
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümerversammlung: Einladung --> Nur Untergemeinschaft

LG Köln, Urteil vom 26.11.2009 - 29 S 63/09

1. In Mehrhausanlagen können getrennte Versammlungen für einzelne Untergemeinschaften stattfinden, wenn dort Angelegenheiten beraten werden, die ausschließlich die Eigentümer der Untergemeinschaft betreffen und wenn hierfür eine erforderliche Vereinbarung besteht. Die Einladung sämtlicher Wohnungseigentümer einer Mehrhausanlage ist nicht erforderlich.

2. Es besteht kein (zwingendes) Teilnahme-, Mitsprache- oder Informationsrecht der übrigen Eigentümer der Gesamtanlage, wenn diese nicht direkt betroffen sind.

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IBRRS 2010, 0151
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Jahresabrechnung muss rechnerisch schlüssig sein!

LG München I, Urteil vom 30.11.2009 - 1 S 23229/08

1. Die Jahresabrechnung ist auf entsprechende Rüge hin insgesamt für ungültig zu erklären, wenn sie für einen durchschnittlichen Eigentümer ohne sachkundige Hilfe nicht vollständig und nachvollziehbar ist.*)

2. Das ist regelmäßig bei fehlender rechnerischer Schlüssigkeit der Fall, wenn also eine Diskrepanz zwischen tatsächlicher Kontenentwicklung und der Einnahmen- und Ausgabendarstellung anhand der Abrechnung bzw. den darin enthaltenen Erläuterungen nicht aufgeklärt werden kann.*)

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IBRRS 2010, 0150
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verstoß gegen Ladenöffnungszeiten

OLG München, Beschluss vom 23.03.2009 - 19 U 5448/08

1. Ein Nießbrauchberechtigter ist unmittelbar an Vereinbarungen der Teilungserklärung gebunden.*)

2. Für ein in der Teilungserklärung als "Laden" bezeichnetes Teileigentum sind die öffentlich-rechtlichen Ladenöffnungszeiten einzuhalten, ohne dass es auf das Auftreten konkreter Störungen ankäme.*)

3. Bei dem wiederholten Verabreichen von Speisen und Getränken in einem "Laden" außerhalb der Ladenöffnungszeiten handelt es sich um eine Wiederholung gleichartiger Rechtsverletzungen mit der Folge, dass der Unterlassungsanspruch gegen den jeweiligen Störer mit jeder rechtswidrigen Zuwiderhandlung gem. § 199 V BGB neu entsteht (Anschluss an BGH NJW 1990, 2555) und die für die Beurteilung des Zeitmoments der Verwirkung maßgebliche Frist jeweils neu zu laufen beginnt (Anschluss an BGH NJW-RR 2006, 235).*)

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IBRRS 2010, 0149
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verstoß gegen Ladenöffnungszeiten

OLG München, Beschluss vom 10.02.2009 - 19 U 5448/08

1. Ein Nießbrauchberechtigter ist unmittelbar an Vereinbarungen der Teilungserklärung gebunden.*)

2. Für ein in der Teilungserklärung als "Laden" bezeichnetes Teileigentum sind die öffentlich-rechtlichen Ladenöffnungszeiten einzuhalten, ohne dass es auf das Auftreten konkreter Störungen ankäme.*)

3. Bei dem wiederholten Verabreichen von Speisen und Getränken in einem "Laden" außerhalb der Ladenöffnungszeiten handelt es sich um eine Wiederholung gleichartiger Rechtsverletzungen mit der Folge, dass der Unterlassungsanspruch gegen den jeweiligen Störer mit jeder rechtswidrigen Zuwiderhandlung gem. § 199 Abs. 5 BGB neu entsteht (Anschluss an BGH NJW 1990, 2555) und die für die Beurteilung des Zeitmoments der Verwirkung maßgebliche Frist jeweils neu zu laufen beginnt (Anschluss an BGH NJW-RR 2006, 235).*)

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IBRRS 2010, 0140
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einheitswertbescheid: Pflicht des säumigen Wohnungseigentümer

AG Mannheim, Urteil vom 23.01.2009 - 4 C 14/08 WEG

1. Fortführung der Rechtsprechung vom 5.12.2008 (AG Mannheim, Az.: 4 C 1102/08).*)

2. Der Auskunftsanspruch zu dem Zweck, Beweismittel für die Durchsetzung eines Anspruches zu gewinnen, besteht grundsätzliche nur dann, wenn er durch besondere Vorschriften angeordnet ist; Treuepflichten sind dazu nicht ausreichend.*)

3. Der allgemeine Auskunftsanspruch steht unter dem Vorbehalt der "unbilligen Belastung", die bei der bevorrangigten Befriedigung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gemäß § 10 I Nr. 2 ZVG beim säumigen Wohngeldschuldner deshalb eintritt, weil der auf Grund des Vorrangs ausfallende dingliche Gläubiger bei ihm den Ausfall geltend macht.*)

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IBRRS 2010, 0139
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beweislast für die ordnungsgemäße Verwaltung und Buchführung

LG Wuppertal, Beschluss vom 05.02.2009 - 6 T 468/08

Da der ehemalige Verwalter den von ihr geschuldeten Erfolg, eine ordnungsgemäße Verwaltung und Buchführung, nicht erbracht hat, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Vertragsverletzung unverschuldet ist.

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IBRRS 2010, 0138
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Disposition über die Spielplatzerrichtungspflicht

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 25.03.2009 - 10 K 1826/08

1. Bei der Errichtung eines Spielplatzes kommt es auf den Willen der Grundstückseigentümer oder Nutzer nicht an. Deshalb ist der Einwand, die Wohnungseigentümer wollten keinen Spielplatz, unbeachtlich.

2. Die Spielplatzpflicht besteht allein im öffentlichen Interesse. Sie dient der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, indem sie den Schutz von Kleinkindern im Auge hat.

3. Der Bauherr ist bei einem noch nicht fertiggestellten Bau grundsätzlich als Verhaltensstörer heranzuziehen ist.

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IBRRS 2010, 0135
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Haftung für Kommunalabgaben

KG, Beschluss vom 24.11.2009 - 24 W 18/08

1. Auch vor dem Hintergrund der Berliner Kommunalvorschriften betreffend Versorgungsunternehmen kommt es für die Frage, ob Vertragspartner des jeweiligen Versorgers die Wohnungseigentümergemeinschaft oder die einzelnen Wohnungseigentümer wird bzw. werden, maßgeblich auf die Auslegung des betreffenden Vertrages an.*)

2. Falls die einzelnen Wohnungseigentümer aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung neben der weiterhin vertraglich verpflichtet bleibenden Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber deren Gläubiger nach außen haften, muss für die Frage, wer im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander die Lasten zu tragen hat, auf die innerhalb der Gemeinschaft geltenden Regelungen abgestellt werden. Dies gilt auch im Verhältnis der einzelnen Wohnungseigentümer zur Gemeinschaft.*)

3. Falls hiernach ein Freistellungsanspruch eines von einem Gläubiger der Wohnungseigentümergemeinschaft vor Anerkennung von deren Teilrechtsfähigkeit erfolgreich gerichtlich in Anspruch genommenen Wohnungseigentümers gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft besteht, führt die Geltendmachung dieses Freistellungsanspruchs nicht zu einer - unzulässigen - Durchbrechung der Rechtskraft des gegen den betreffenden Wohnungseigentümer erwirkten Titels.*)

4. Es besteht keine Vermutung dafür, dass eine unzureichende finanzielle Ausstattung der Gemeinschaft auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der einzelnen Wohnungseigentümer beruht. Mit einem auf Zahlung gerichteten Schadensersatzanspruch kann die Gemeinschaft schon deshalb nicht wirksam gegen einen Freistellungsanspruch einzelner Wohnungseigentümer aufrechnen, weil es an der Gleichartigkeit der Forderungen fehlt.*)

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IBRRS 2010, 0131
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wo muss Berufung eingelegt werden?

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - V ZB 67/09

Liegt eine Streitigkeit im Sinne von § 43 Nr. 1 bis 4 und Nr. 6 WEG vor, kann Berufung fristwahrend nur bei dem Gericht des § 72 Abs. 2 Satz 1 GVG eingelegt werden; eine Verweisung in entsprechender Anwendung von § 281 ZPO scheidet aus. Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn die Frage, ob eine solche Streitigkeit vorliegt, für bestimmte Fallgruppen noch nicht höchstrichterlich geklärt ist und man über deren Beantwortung mit guten Gründen unterschiedlicher Auffassung sein kann.*)

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IBRRS 2010, 0114
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anschlussbeschwerde auch im Beschlussanfechtungsverfahren!

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - V ZB 151/09

Die Anschlussbeschwerde findet auch im Beschlussanfechtungsverfahren statt.*)

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IBRRS 2010, 0112
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beteiligungsfähigkeit im Normenkontrollverfahren

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.08.2009 - 10 A 6.07

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist in einem Normenkontrollverfahren gemäß § 61 Nr. 2 VwGO beteiligungsfähig.




IBRRS 2010, 0111
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Ausschluss der unselbständigen Anschlussbeschwerde

OLG Köln, Beschluss vom 29.09.2009 - 16 Wx 63/09

1. Weder der Zweck der Anschlussbeschwerde noch die Besonderheiten des Beschlussanfechtungsverfahrens rechtfertigen den Ausschluss der unselbständigen Anschlussbeschwerde.

2. Das Anschlussrechtsmittel schützt die Partei, die im Falle eines teilweisen Unterliegens auf die Einlegung eines Rechtsmittels im Vertrauen darauf verzichtet, dass die Entscheidung auch im Übrigen Bestand hat. Ihr soll die Möglichkeit gegeben werden, bei einem Rechtsmittel des Gegners die Entscheidung auch insoweit zur Überprüfung des Rechtsmittelgerichts zu stellen, als sie hierdurch beschwert wird. 3. Ohne diese Möglichkeit bliebe der Partei, die eine ihr teilweise ungünstige Entscheidung nur im Vertrauen auf den Bestand der Entscheidung im Übrigen hinzunehmen bereit ist, nur die Möglichkeit, vorsorglich selbst ein Rechtsmittel einzulegen. Die Anschließung auch nach Fristablauf zu ermöglichen, erscheint daher als Gebot der Gerechtigkeit und der Prozesswirtschaftlichkeit

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IBRRS 2010, 0108
BauträgerBauträger
Optischer Mangel bei einem nicht dauerhaften Farbanstrich

LG Karlsruhe, Urteil vom 04.09.2009 - 6 O 105/06

1. Zum optischen Mangel bei einem nicht dauerhaften Farbanstrich eines Wohnhauses.*)

2. Die Farbwahl im oberen Teil eines Gebäudes kann ein identitätsstiftendes Merkmal sein. Ist diese - für das Gebäude selbst und sein Einfügen in die Umgebung - zweifache, optische Prägung durch bauliche und farbliche Gestaltung bezweckt, so liegt ein Mangel bereits dann vor, wenn diese Prägung nicht dauerhaft bzw. in ihrer Entwicklung durch deutlich erkennbare Fleckenbildungen oder sehr schnelle Verfärbung unansehnlich wird.*)

3. Zum Abzug "Neu für Alt".*)

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IBRRS 2010, 0068
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Haftung für Heizungskosten eines früheren Eigentümers

OLG Koblenz, Urteil vom 09.10.2009 - 10 U 1164/08

Betreibt eine Wohnungseigentümergemeinschaft zugleich die Heizungsanlage für eine benachbarte zweite Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund von Reallasten, die den jeweiligen Grundstückseigentümer verpflichten, einerseits die Heizleistungen zu erbringen, andererseits die Kosten nach einem vorgegebenen Schlüssel mitzutragen, kann die insoweit teilrechtsfähige "liefernde" Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber der insoweit ebenfalls teilrechtsfähigen "empfangenden" Wohnungseigentümergemeinschaft die Zahlung der auf sie entfallenden Kosten verlangen; sie muss sich nicht auf Abrechnung gegenüber den einzelnen Wohnungseigentümern verweisen lassen.*)

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IBRRS 2010, 0052
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gegen wen richtet sich Anspruch auf Sanierungsmaßnahmen?

OLG München, Beschluss vom 22.12.2009 - 32 Wx 87/09

1. Der Anspruch nach § 21 Abs. 4 WEG auf Beschlussfassung zum "Ob" und "Wie" einer erforderlichen Sanierungsmaßnahme richtet sich gegen die Wohnungseigentümer und nicht gegen den Verband; ob daneben auch ein Anspruch gegen den Verband auf Durchführung von Sanierungsmaßnahmen oder Beseitigung von Mängeln besteht, bleibt offen.*)

2. Jedenfalls wenn bei der Beschlussfassung das Ermessen der Eigentümerversammlung auf Null reduziert ist, werden die Wohnungseigentümer nicht zur Beschlussfassung verurteilt, sondern das Gericht ersetzt nach § 21 Abs. 8 WEG die Beschlussfassung; dies gilt auch für vor dem 1.7.2007 eingeleitete Verfahren.*)

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IBRRS 2010, 0051
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gegen wen richtet sich Anspruch auf Sanierungsmaßnahmen?

OLG München, Beschluss vom 22.12.2009 - 32 Wx 82/09

1. Der Anspruch nach § 21 Abs. 4 WEG auf Beschlussfassung zum "Ob" und "Wie" einer erforderlichen Sanierungsmaßnahme richtet sich gegen die Wohnungseigentümer und nicht gegen den Verband; ob daneben auch ein Anspruch gegen den Verband auf Durchführung von Sanierungsmaßnahmen oder Beseitigung von Mängeln besteht, bleibt offen.*)

2. Jedenfalls wenn bei der Beschlussfassung das Ermessen der Eigentümerversammlung auf Null reduziert ist, werden die Wohnungseigentümer nicht zur Beschlussfassung verurteilt, sondern das Gericht ersetzt nach § 21 Abs. 8 WEG die Beschlussfassung; dies gilt auch für vor dem 1.7.2007 eingeleitete Verfahren.*)

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IBRRS 2010, 0033
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vergütung des Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 88/08

1. Lautet ein Titel auf die einzelnen Wohnungseigentümer, sind nur diese berechtigt, aus dem Titel zu vollstrecken. Die Notwendigkeit der für die Tätigkeit ihres Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren entstehenden Mehrvertretungsgebühr kann daher nicht mit der Begründung verneint werden, die Gebühr wäre nicht angefallen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband den Vollstreckungsauftrag erteilt hätte (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 77/06, NJW- RR 2007, 955).*)

2. Zur Frage, ob eine Klage der Wohnungseigentümer gegen den Veräußerer von neu errichtetem Wohnungseigentum nach Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft im Hinblick auf die Obliegenheit, die Kosten der Zwangsvollstreckung niedrig zu halten, auf eine Klage des teilrechtsfähigen Verbandes hätte umgestellt werden müssen.*)

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IBRRS 2010, 0021
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert für Antrag auf Abberufung des Verwalters

OLG Celle, Beschluss vom 07.01.2010 - 4 W 208/09

Der Streitwert für einen Antrag auf Abberufung des Verwalters nach § 49a GKG liegt im Regelfall bei 50 % des Honorars des Verwalters für die Restlaufzeit des Verwaltervertrags. Das (fünffache) Interesse des Klägers gemäß § 49 a Abs. 1 S. 2 GKG bemisst sich nicht (nur) nach seinem Anteil am Verwalterhonorar, sondern geht darüber hinaus.*)

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IBRRS 2010, 0007
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zustimmung zur Veräußerung

OLG Köln, Beschluss vom 06.08.2009 - 16 Wx 134/08

1. Die Erledigung eines Antrags in der Hauptsache ist nicht von Amts wegen festzustellen, sondern nur auf entsprechende übereinstimmende oder einseitige Erledigungserklärung des Antragstellers hin. Ohne einen solchen Antrag des Antragstellers kann das Gericht die Erledigung nicht feststellen, vielmehr ist der Antrag abzuweisen.

2. Hat sich der Antrag bereits in erster Instanz erledigt, ist eine sofortige Beschwerde nur zulässig, wenn sie auf die Kosten beschränkt wird, im Übrigen fehlt ihr das Rechtsschutzinteresse.

3. Richtiger Antragsgegner des Antrages auf Erteilung der Zustimmung ist - wenn nach der Teilungserklärung die Veräußerung der Zustimmung des Verwalters bedarf - an sich dieser. Etwas anderes gilt aber, wenn die übrigen Eigentümer - was grundsätzlich zulässig ist - die Erklärungskompetenz an sich gezogen haben.

4. Die bloße Antipathie reicht als wichtiger Grund für die Verweigerung der Zustimmung nicht aus.

5. Ein Beschluss, durch den die Zustimmung versagt wird, ist - sofern eine Pflicht zur Zustimmung besteht - wegen Verstoßes gegen die zwingende Vorschrift des § 12 Abs. 2 WEG nichtig.

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IBRRS 2010, 0006
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zustimmung zur Veräußerung

OLG Köln, Beschluss vom 06.08.2009 - 16 Wx 133/08

1. Die Erledigung eines Antrags in der Hauptsache ist nicht von Amts wegen festzustellen, sondern nur auf entsprechende übereinstimmende oder einseitige Erledigungserklärung des Antragstellers hin. Ohne einen solchen Antrag des Antragstellers kann das Gericht die Erledigung nicht feststellen, vielmehr ist der Antrag abzuweisen.

2. Hat sich der Antrag bereits in erster Instanz erledigt, ist eine sofortige Beschwerde nur zulässig, wenn sie auf die Kosten beschränkt wird, im Übrigen fehlt ihr das Rechtsschutzinteresse.

3. Richtiger Antragsgegner des Antrages auf Erteilung der Zustimmung ist - wenn nach der Teilungserklärung die Veräußerung der Zustimmung des Verwalters bedarf - an sich dieser. Etwas anderes gilt aber, wenn die übrigen Eigentümer - was grundsätzlich zulässig ist - die Erklärungskompetenz an sich gezogen haben.

4. Die bloße Antipathie reicht als wichtiger Grund für die Verweigerung der Zustimmung nicht aus.

5. Ein Beschluss, durch den die Zustimmung versagt wird, ist - sofern eine Pflicht zur Zustimmung besteht - wegen Verstoßes gegen die zwingende Vorschrift des § 12 Abs. 2 WEG nichtig.

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IBRRS 2010, 0001
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwertbemessung: Einbau einer Satelliten-Empfangsanlage

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.05.2009 - 5 W 288/09

1. Soll der Wohnungseigentümergemeinschaft ein beziffert feststehender Betrag belastet werden, während einer der Eigentümer mit der Klage die alleinige Haftung des Verwalters durchsetzen will, bestimmt nicht der Miteigentumsanteil des Klägers sondern § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG den Streitwert.

2. Zum Streitwert eines Antrags, durch den der Einbau einer Empfangsanlage für Satelittenfernsehen verhindert werden soll.

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Online seit 2009

IBRRS 2009, 4098
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vormerkbarkeit eines Rückübertragungsanspruchs?

OLG München, Beschluss vom 12.03.2009 - 34 Wx 9/09

Eine Vormerkung, die den Rückübertragungsanspruch des Veräußerers für den Fall sichern soll, dass "die Zwangsvollstreckung in den Vertragsbesitz droht", kann im Grundbuch eingetragen werden.*)

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IBRRS 2009, 4040
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss zur Entfernung eines Klimagerätes

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2009 - 3 Wx 179/09

1. Der Eigentümerbeschluss, ein außen angebrachtes Klimagerät zu entfernen, entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn von dem Betrieb des Geräts potentielle Geräuschimmissionen nicht zu vernachlässigender Intensität (hier: nicht um mindestens 6 dB (A) unter dem maßgeblichen Immissionswert NACHT liegender Beurteilungspegel) während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) ausgehen.*)

2. Mit Blick auf den der WEG zuzubilligenden Gestaltungsspielraum und verwaltungstechnische Schwierigkeiten bei der Durchsetzung (Streitpotential) widerspricht das Beseitigungsverlangen nicht deshalb ordnungsgemäßer Verwaltung, weil ein Verbot des Betreibens des Klimageräts während der Nachtzeit ausgereicht haben würde.*)




IBRRS 2009, 4039
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Umdeutung eines Antrags auf Duldung in Antrag auf Vornahme?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2009 - 3 Wx 128/09

1. Wird ein Antragsgegner auf Vornahme, ein anderer auf Duldung der Maßnahme (hier: Rückbau einer Balkonanlage) in Anspruch genommen und wird innerhalb des Verfahrens rechtskräftig festgestellt, dass eine Vornahmepflicht nicht besteht, so kommt auch eine Inanspruchnahme auf Duldung nicht mehr in Betracht.*)

2. Der auf Duldung (des Rückbaus) gerichtete Antrag kann grundsätzlich nicht in einen solchen auf eine entsprechende Verpflichtung zur Vornahme umgedeutet werden.*)

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IBRRS 2009, 3991
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eintragung von Beschlüssen im Grundbuch

OLG München, Beschluss vom 13.11.2009 - 34 Wx 100/09

Beschlüsse, die auf Grund einer in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen Öffnungsklausel eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer abändern, sind im Grundbuch weder eintragungsbedürftig noch eintragungsfähig.*)

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IBRRS 2009, 3986
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ProzessualesProzessuales
Wahrung der Klagefrist trotz Bezeichnung des falschen Gegners

BGH, Urteil vom 06.11.2009 - V ZR 73/09

1. Die Klagefrist nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG kann auch durch eine Klage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gewahrt werden, wenn innerhalb der Klagefrist der Verwalter angegeben und die namentliche Bezeichnung der richtigerweise zu verklagenden übrigen Mitglieder der Gemeinschaft bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wird.*)

2. § 22 Abs. 1 WEG ist auf eine Zustimmung zur Unterschreitung des öffentlichrechtlichen Bauwichs durch einen Nachbarn der Wohnungseigentümergemeinschaft entsprechend anwendbar.*)




IBRRS 2009, 3985
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Anbringung einer Parabolantenne

BGH, Urteil vom 13.11.2009 - V ZR 10/09

1. Die Verpflichtung der Wohnungseigentümer, die Anbringung einer Parabolantenne an dem gemeinschaftlichen Haus zu dulden, ist nicht von der Staatsbürgerschaft des Miteigentümers abhängig, der die Antenne angebracht hat.*)

2. Voraussetzung, eine Antenne anbringen lassen zu dürfen, ist die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieser steht das Recht zu, den Ort der Anbringung zu bestimmen.*)

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IBRRS 2009, 3966
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümerversammlung: Beschlussfassung durch Tel.-Konferenz?

AG Königstein, Beschluss vom 16.11.2007 - 27 C 955/07

Auf einer Eigentümerversammlung müssen die Eigentümer vor Ort anwesend sein - eine telefonische Zuschaltung genügt nicht.

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IBRRS 2009, 3899
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufteilung des Miteigentumsanteils: Keine Stimmrechtsmehrung!

LG München I, Urteil vom 19.10.2009 - 1 S 21731/08

Teilt ein Miteigentümer in einer WEG, in der das Kopfstimmrecht gilt, seinen Miteigentumsanteil ohne die Zustimmung der übrigen Miteigentümer auf und veräußert den neu hinzugewonnenen Anteil an einen Dritten, führt das nicht zu einer Stimmrechtsmehrung, obwohl die WEG nun aus einem Miteigentümer mehr besteht.*)

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IBRRS 2009, 3876
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Klagebefugnis für Feststellung der AfA-Bemessungsgrundlage

BFH, Urteil vom 25.06.2009 - IX R 56/08

1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Verfahren über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Bemessungsgrundlagen für Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz und für Absetzungen für Abnutzung nicht klagebefugt.

2. Das FG kann die Zulassung der Revision wirksam auf die Zulässigkeit der Klage beschränken.

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IBRRS 2009, 3874
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Mitteilungsanforderung an Finanzamt, vor Zwangsversteigerung

BGH, Beschluss vom 10.07.2009 - V ZB 48/09

1. Das Vollstreckungsgericht kann schon nach Anordnung der Zwangsversteigerung einen Gebührenvorschuss anfordern und für dessen Berechnung die Finanzbehörde um Mitteilung des Einheitswerts ersuchen.

2. Eine Mitteilung der Finanzbehörde ist im Zwangsversteigerungsverfahren verwertbar.

3. Das Vollsteckungsgericht darf auch die Festsetzung des Verkehrswerts abwarten, muss dann allerdings auch die Entscheidung über einen Beitritt zum Zwangsversteigerungsverfahren in der Rangklasse nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bis dahin zurückstellen.

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IBRRS 2009, 3873
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Quotale Haftung greift nicht bei Benutzungsgebührenschulden

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 16.09.2009 - 13 K 710/08

Die (nur) quotale Haftung des einzelnen Wohnungseigentümers gemäß § 10 Abs. 8 WEG greift nicht bei durch das KAG NRW i. V. m. dem jeweiligen Ortsrecht begründeten persönlichen grundstücksbezogenen Benutzungsgebührenschulden des Grundstücks-Miteigentümers ein.

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IBRRS 2009, 3858
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Verteilung der Instandsetzungskosten auf die Wohnhäuser

LG München I, Urteil vom 30.07.2009 - 36 S 18003/08

1. § 16 Abs. 4 WEG n.F. ermöglicht eine abweichende Verteilung der Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung desjenigen Gemeinschaftseigentums, an dem für die von den Kosten betroffene Eigentümergruppe eine irgendwie gesteigerte Gebrauchs- oder Zugangsmöglichkeit besteht.

2. Eine ausreichend exklusive Gebrauchs- oder Zugangsmöglichkeit besteht am Dach eines Gebäudes einer Mehrhausanlage nicht.

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IBRRS 2009, 3839
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WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG: Neue oder alte Fassung anzuwenden?

LG München I, Beschluss vom 19.10.2009 - 1 S 4851/09

1. Für die Frage, ob das WEG in seiner neuen Fassung anzuwenden ist, kommt es bei vorangeschaltetem Mahnverfahren auf den Zeitpunkt des Eingangs der Akten beim Streitgericht an.

2. Der in erster Instanz bevollmächtigte Verwalter ist im Aktivprozess auch zur Einlegung der Berufung ohne weiteren Eigentümerbeschluss bevollmächtigt.

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IBRRS 2009, 3808
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter?

LG Itzehoe, Urteil vom 28.04.2009 - 11 S 27/08

Eine Zweckbestimmung für Teileigentum mit Vereinbarungscharakter liegt nicht vor, wenn die in der Teilungserklärung unter Bezug genommenen Baupläne einen "Verkauf" zur Nutzung beschreiben und in der Abgeschlossenheitsbescheinigung eingefügt ist: "keine Restaurantnutzung".

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IBRRS 2009, 3805
BauträgerBauträger
Ersatzvornahmekosten der WEG wegen Mängelbeseitigung

OLG München, Urteil vom 09.12.2008 - 9 U 1885/08

Die Geltendmachung von Kosten der Ersatzvornahme sind nur ausgeschlossen, wenn diese Arbeiten durch den Ersatzunternehmer bereits vor Fristablauf ausgeführt werden und dadurch der Bauträgerin ihr noch bestehendes Nachbesserungsrecht genommen wird.

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IBRRS 2009, 3789
WohnungseigentumWohnungseigentum
Änderung der Teilungserklärung

BGH, Urteil vom 25.09.2009 - V ZR 33/09

1. Die Wohnungseigentümer sind zu einer Änderung der Teilungserklärung durch eine Mehrheitsentscheidung grundsätzlich nicht in der Lage. Anders verhält es sich nur, wenn die Teilungserklärung eine Öffnungsklausel aufweist, wenn Gegenstand der Beschlussfassung die Verteilung von Betriebskosten nach Verursachung ist, § 16 Abs. 3 WEG, oder wenn über die Kostenverteilung in einem Einzelfall entschieden werden soll, § 16 Abs. 4 WEG.

2. Zur Feststellung des Inhalts der Teilungserklärung kommt es nicht auf deren Verständnis durch den teilenden Eigentümer des Grundstücks oder die Miteigentümer, sondern auf den Wortlaut und den Sinn der Erklärung an, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegend ergibt.

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IBRRS 2009, 3761
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ProzessualesProzessuales
Einfluss der Gesetzesänderung auf die Zwangsverwaltung?

BGH, Beschluss vom 15.10.2009 - V ZB 43/09

Die Änderung von § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 156 Abs. 1 ZVG durch das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze vom 26. März 2007 hat nicht zur Folge, dass die Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft auf das laufende Hausgeld von dem Zwangsverwalter nicht mehr als Ausgaben der Verwaltung zu erfüllen wären.*)

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IBRRS 2009, 3753
WohnungseigentumWohnungseigentum
Grundsätze der Auslegung von Teilungserklärungen

LG Hamburg, Urteil vom 08.02.2008 - 318 T 179/06

1. Für die Frage, ob aus der genannten Bestimmung der Teilungserklärung der Gegenschluss zu ziehen ist, dass nur die darin genannten Wohnungen einen Balkon anbauen dürfen, ist die Teilungserklärung auszulegen. Die Auslegung der Teilungserklärung erfolgt nach den für Grundbucheintragungen geltenden Grundsätze

2. Danach ist nicht auf den Willen des Verfassers der Teilungserklärung abzustellen, sondern allein auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt.

3. Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für Jedermann ohne weiteres erkennbar sind. Dabei kommt es insbesondere auch nicht auf den Willen des Erklärenden an, sondern auf das, was jeder gegenwärtige und zukünftige Betrachter als objektiven Sinn der Erklärung ansehen muss.

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