Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6131 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2010, 1268VG Düsseldorf, Urteil vom 03.09.2009 - 12 K 881/08
Ein Bescheid über Grundbesitzabgaben ist nicht an die Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern an den Eigentümer zu richten und zuzustellen.
VolltextIBRRS 2010, 1266
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 26.08.2009 - 14 S 3582/09
Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf Änderung des Verteilungsmaßstabes für sonstige Betriebskosten im Wege der ergänzenden Auslegung der Teilungserklärung bzw. nach § 10 Abs. 2 S. 3 WEG.*)
VolltextIBRRS 2010, 1259
OVG Saarland, Beschluss vom 09.03.2010 - 2 B 516/09
1. Zwar gelten für den Erlass von Baueinstellungen durch die Bauaufsichtsbehörde mit Blick auf die zugrunde liegende gesetzgeberische Intention einer Sicherung gerade der Funktion des formellen Baurechts regelmäßig geringe Anforderungen. Wird die Behörde jedoch erkennbar ausschließlich zur Verhinderung einer nach ihrer Beurteilung drohenden Nichtbeachtung von Vorschriften aus dem Bereich des materiellen Bauplanungs- oder Bauordnungsrechts tätig, so muss eine dem § 39 Abs. 1 Satz 3 SVwVfG genügende Begründung der Ermessensentscheidung zumindest erkennen lassen, welche konkreten Rechtsverstöße gemeint sind. Insoweit genügt nicht ein allgemein gehaltener Hinweis, die aufgegriffenen Bauarbeiten seien "in bauplanungsrechtlicher Hinsicht unzulässig".*)
2. Es bleibt offen, ob sich der Adressat einer wegen eines formellen Rechtsverstoßes angeordneten Baueinstellungen deshalb nicht auf eine unterbliebene Anhörung (§ 28 Abs. 1 SVwVfG) berufen kann, weil er - in diesen Fällen - die Bauverwirklichung unter Verzicht auf eine gebotene vorherige Einreichung entsprechender Anträge oder Unterlagen in Angriff genommen hat.*)
3. Der Grundsatz, dass bei der rechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben vor allem im Baunachbarstreit eine einheitliche Betrachtung der zu schaffenden Bausubstanz und der vom Bauherrn bei genehmigungsbedürftigen Vorhaben durch die Angaben im Bauantrag konkretisierten beabsichtigten Nutzung anzustellen ist, lässt sich nicht uneingeschränkt auf Fälle übertragen, in denen der Eigentümer eines stark sanierungsbedürftigen Bestands im Bereich "genehmigungsfreigestellten" Bauens zwar eine in ihrer rechtlichen Zulässigkeit umstrittene Benutzung, hier eine Haltung von Großtieren, plant, indes in jedem Fall die notwendige Sicherung vorhandener Bausubstanz anstrebt, um sich überhaupt eine künftige Nutzungsmöglichkeit zu erhalten. In diesem Fall fällt es in den Risikobereich des "genehmigungsfrei" tätig werdenden Bauherrn, wenn sich später die für den von ihm als erhaltens- und sanierungswert angesehenen, Baubestand angestrebte Nutzung aus rechtlichen Gründen nicht realisieren lassen sollte.*)
VolltextIBRRS 2010, 1197
KG, Beschluss vom 31.03.2009 - 24 W 183/07
1. Durch den eigenmächtigen Abschluss eines Fernwärmelieferungsvertrages und die damit verbundene Umstellung der Beheizung der Wohnungseigentumsanlage von Ölheizung auf Fernwärme ohne Rücksprache und entsprechende Beauftragung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft überschreitet der Verwalter seine Befugnisse und kann deshalb abberufen werden.
2. Zur Verwirkung des Abberufungs- und Kündigungsrechts der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Zeitablaufs.
3. Bei einer juristischen Person oder einem Personenverbund ist für den Beginn der Kündigungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB ebenso wie für die Kenntnis im Rahmen der Prüfung der Verwirkung maßgebend die Kenntnis des Vertretungsorgans, dem die Ausübung des Kündigungsrechts zusteht, hier also die Kenntnis der Eigentümergemeinschaft in ihrer Gesamtheit.
4. Aufgrund der organschaftlichen Befugnisse des Verwaltungsbeirats erscheint es angemessen, die Eigentümergemeinschaft so zu behandeln, als ob sie informiert wäre, sofern der Verwaltungsbeirat eine Eigentümerversammlung nicht in angemessener Zeit einberuft, nachdem er selbst Kenntnis erlangt hat. Dem Verwaltungsbeirat steht aber eine Überlegungsfrist zu.
VolltextIBRRS 2010, 1144
LG München I, Urteil vom 17.12.2009 - 36 S 4853/09
1. Einer Pauschale für Mahnungen zu Gunsten eines WEG-Verwalters ist ein Sanktionsgedanke immanent.
2. Eine Pauschale von 100 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer für die Übergabe der Unterlagen an einen Rechtsanwalt zur Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist überzogen, insbesondere im Hinblick auf geringfügige Rückstände.
3. Auf einen besonderen Verwaltungsaufwand kann hier insbesondere dann nicht abgestellt werden, wenn bereits weitere Mahnpauschalen vorhanden sind, mit denen ein entsprechender Aufwand schon abgegolten ist.
4. § 27 Abs. 1 Nr. 7 WEG ist teleologisch dahingehend zu reduzieren, dass diese Unterrichtungspflicht des WEG-Verwalters nur besteht, wenn der Verwalter Zustellungsvertreter der Wohnungseigentümer ist. Wenn der Verwalter als Vertreter des WEG-Verbands auftritt, gilt die gesetzliche Informationspflicht gegenüber den Wohnungseigentümern nicht.
IBRRS 2010, 1109
LG Köln, Beschluss vom 30.03.2009 - 11 T 267/08
1. Ein Teileigentümer kann sein Teileigentum unter Aufteilung der bisherigen Einheiten in mehrere in sich wiederum abgeschlossene selbständige Raumeinheiten unterteilen, ohne dass es dazu der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder Teileigentümer oder der Grundpfandrechtsgläubiger bedarf.
2. Etwas anderes gilt nur dann, wenn mit den vorgenommenen Änderungen eine materielle Änderung der in der Teilungserklärung enthaltenen Zweckbestimmung verbunden ist.
3. Einer Zustimmung der übrigen Eigentümer und sonstigen dinglich Berechtigten bedarf es auch dann nicht, wenn für die neu geschaffenen Teileigentumseinheiten wegen der erforderlichen Abgeschlossenheit neue Zugänge in Form eines Mauerdurchbruches oder durch Umgestaltung von Fenstern in Zugänge geschaffen werden müssen.
VolltextIBRRS 2010, 1075
LG Bremen, Urteil vom 17.04.2009 - 3 S 391/08
1. Unwirksam ist eine Klausel in einem Wohnungskaufvertrag, wonach die Kündigung der durch den Käufer mit übernommenen Fernwärmebezugsverpflichtung einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft mit der Mehrheit von drei Viertel der Stimmen der Miteigentümer bedarf.*)
2. Ein Anbieter von Fernwärme ist nicht verpflichtet, für einzelne Wohnungen verbrauchsgenaue Wärmemessstellen zu errichten und danach abzurechnen.*)
VolltextIBRRS 2010, 1068
LG München I, Urteil vom 16.11.2009 - 1 S 4964/09
1. Der Klage eines Wohnungseigentümers gegen die übrigen Eigentümer auf Feststellung, dass eine bauliche Änderung am Gemeinschaftseigentum mangels Nachteils gemäß § 14 Nr. 1 WEG zustimmungsfrei sei und deshalb nicht von ihm beseitigt werden müsse, fehlt grundsätzlich das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Kläger nicht zuvor gemäß § 22 I 1 WEG einen Beschluss in der Eigentümergemeinschaft hierüber herbeigeführt hat.*)
2. Die Vorbefassung der Eigentümerversammlung mit der baulichen Veränderung ist nur dann entbehrlich, wenn sie dem Kläger ausnahmsweise unzumutbar ist, weil etwa im Einzelfall eindeutig und ohne weitere Prüfung feststeht, dass keinerlei Nachteile im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG ausgelöst werden, oder weil von vornherein sicher ist, dass die übrigen Eigentümer das Einverständnis verweigern.*)
VolltextIBRRS 2010, 1054
OLG Celle, Beschluss vom 14.01.2010 - 4 W 10/10
Wird ein Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft (sog. Negativbeschluss) angefochten und gleichzeitig die Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Vornahme der abgelehnten Maßnahme verlangt, so handelt es sich um einen einheitlichen Lebenssachverhalt, der eine Zusammenrechnung der Streitwerte für die Anträge nicht rechtfertigt.
VolltextIBRRS 2010, 0989
OLG Celle, Beschluss vom 30.03.2009 - 4 W 41/09
Begrenzung des Gebührenstreitwertes in Wohnungseigentumssachen gemäß § 49 a GKG.*)
VolltextIBRRS 2010, 0967
LG Berlin, Beschluss vom 22.07.2009 - 85 S 18/09 WEG
1. Der Insolvenzverwalter muss die Zwangsversteigerung des Wohnungseigentums dulden, und zwar in Rangklasse 2 maximal in Höhe von 5% des Verkehrswerts, selbst bei angezeigter Masseunzulänglichkeit.
2. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat insoweit als Verband nämlich ein Absonderungsrecht.
VolltextIBRRS 2010, 0965
BGH, Urteil vom 05.02.2010 - V ZR 126/09
Eine von § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG abweichende Besetzung des Verwaltungsbeirats entspricht nur dann einer ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer die Weichen für eine solche Wahl durch eine Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 2 WEG gestellt oder aber der Wohnungseigentümergemeinschaft die Festlegung der Zahl der Beiratsmitglieder zur Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss zugewiesen haben.*)
VolltextIBRRS 2010, 0954
LG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2009 - 19 S 40/09
1. Die Untergemeinschaft einer Mehrhausanlage ist nach allgemeiner Auffassung nicht rechtsfähig.
2. Die Bestellung eines Verwalters ist der Beschlussfassung einer Untergemeinschaft somit von vornherein entzogen.
VolltextIBRRS 2010, 0953
OLG München, Beschluss vom 22.01.2010 - 34 Wx 125/09
Der Verwalter von Wohnungseigentum kann nicht durch Mehrheitsbeschluss ermächtigt werden, eine im Gemeinschaftseigentum stehende Fläche an einen Dritten aufzulassen, auch wenn sich alle Wohnungseigentümer individualvertraglich dazu verpflichtet haben.*)
VolltextIBRRS 2010, 0928
AG Bremen, Urteil vom 29.01.2010 - 29 C 86/2009
Hat die Gemeinschaft durch eine Negativbeschluss bereits darüber entschieden, dass gemeinschaftsbezogene Mängel nicht durch die Gemeinschaft verfolgt werden sollen, widerspricht es den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung und ist rechtsmissbräuchlich, wenn durch einen sog. "Zweitbeschluss" diese Ansprüche mit dem Ziel doch an die Gemeinschaft gezogen werden, einen einzelnen Eigentümer an einer Geltendmachung dieser gemeinschaftsbezogenen Ansprüche durch ein selbständiges Beweisverfahren zu hindern.
VolltextIBRRS 2010, 0875
KG, Beschluss vom 28.01.2010 - 24 W 43/09
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist zur Geltendmachung eines aufgrund einer Verletzung des Verwaltervertrags in ihrem Verwaltungsvermögen entstandenen Schadens aktivlegitimiert.*)
2. Ein der Wohnungseigentümergemeinschaft in ihrem Verwaltungsvermögen entstandener Schaden entfällt nicht dadurch, dass der Schadensbetrag in die Jahresabrechnung eingestellt und auf die einzelnen Wohnungseigentümer nach dem im Innenverhältnis unter ihnen geltenden Kostenverteilungsschlüssel verteilt wird.*)
VolltextIBRRS 2010, 0865
BFH, Urteil vom 30.07.2009 - III R 27/07
1. Nach § 3 InvZulG sind nachträgliche Herstellungs- oder Erhaltungsarbeiten an Gebäuden begünstigt, soweit die Gebäude mindestens fünf Jahre nach Beendigung der Maßnahmen der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen.
2. Entscheidend ist, ob nach der der Nutzungsüberlassung zugrunde liegenden Vereinbarung für die Überlassung eine Gegenleistung zu erbringen ist und diese auch tatsächlich erbracht wird.
VolltextIBRRS 2010, 0864
OLG Hamm, Urteil vom 28.09.2009 - 5 U 80/07
1. Haben die Parteien in einem Fall, in dem ein Wohnrecht bestellt wird, bei Bestellung des Wohnrechts nicht bedacht, dass die berechtigte Partei möglicherweise in der Zukunft zum Pflegefall wird und deshalb aus der mit dem Wohnrecht belasteten Wohnung ausziehen muss, dann ergibt sich - ohne eine entsprechende vertragliche Regelung - die Lösung der Frage, ob der Eigentümer bzw. der Wohnungsberechtigte zur Fremdvermietung berechtigt ist, aus dem Gesetz.
2. Hieraus kann jedoch nicht ohne Weiteres auf eine (planwidrige) Regelungslücke im Hinblick auf Mieteinnahmen aus der betroffenen Mietsache geschlossen werden.
2. Vielmehr kannin der Regel kann davon ausgegangen werden, dass mit dem altersbedingten Umzug des Berechtigten in ein Pflegeheim das Wohnrecht erlöschen soll und spätere Mieteinnahmen schließlich dem Eigentümer zustehen sollen.
VolltextIBRRS 2010, 0841
FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2009 - 11 V 11151/09
Das Erschleichen der Eigenheimzulage durch bewußt unvollständige Angaben stellt einen Subventionsbetrug dar, auf den die in § 169 Abs. 2 Satz 2 geregelte Festsetzungsfrist von 10 Jahren anwendbar ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 0837
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2009 - 21 U 14/09
1. Haben die Parteien einen Bruttoinklusivmietvertrag geschlossen, der eine Nachforderung bzw. Abrechnung über höhere Nebenkosten nicht vorsieht, so kann der Vermieter ein außerplanmäßiges Mieterhöhungsverlangen nicht geltend machen.
2. Insbesondere kann der Vermieter eine außerordentliche Kündigung nicht auf rückständige Mietzahlungen des Mieters aus der unzulässigen Mieterhöhung stützen.
IBRRS 2010, 0769
OLG München, Beschluss vom 13.01.2010 - 34 Wx 117/09
1. Lautet der zugrundeliegende Vollstreckungstitel auf einen anderen Gläubiger als die Wohnungseigentümergemeinschaft, darf zu deren Gunsten eine Zwangshypothek nicht eingetragen werden (im Anschluss an BGH vom 13.9.2001- V ZB 15/01).*)
2. Ist auf Grund mehrerer Vollstreckungstitel, die teils auf die Wohnungseigentümergemeinschaft, teils auf einen anderen Gläubiger lauten, zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft die Zwangshypothek als einheitliche Hypothek an einem Grundstück eingetragen worden, kommt die Eintragung eines Amtswiderspruchs, beschränkt auf die den Dritten ausweisenden Titel, in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2010, 0705
LG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2009 - 25 T 525/09
Bei Erhebung von Anfechtungsklage durch mehrere Wohnungseigentümer kann trotz § 50 WEG die Beauftragung verschiedener Anwälte notwendig sein.
VolltextIBRRS 2010, 0661
BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - V ZB 129/09
Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft das Vorrecht der Zuordnung ihrer Forderungen zu der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG in voller Höhe in Anspruch genommen, steht ihr nach der Ablösung der Forderungen dieses Vorrecht in demselben Zwangsversteigerungsverfahren nicht nochmals zu.*)
VolltextIBRRS 2010, 0630
BGH, Urteil vom 20.01.2010 - VIII ZR 329/08
Für Verbindlichkeiten aus einem Vertrag mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer haften die Wohnungseigentümer nur dann als Gesamtschuldner, wenn sie sich neben dem Verband klar und eindeutig auch persönlich verpflichtet haben (Bestätigung von BGHZ 163, 154).*)
VolltextIBRRS 2010, 0629
OLG München, Beschluss vom 09.02.2010 - 32 Wx 114/09
1. Beschließen Wohnungseigentümer, einen Rechtsanwalt im Namen und auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Durchführung von gerichtlichen Maßnahmen gegen einen Wohnungseigentümer oder Dritte zu beauftragen, entspricht dies nicht nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn tatsächlich ein Anspruch besteht, sondern bereits, wenn die Eigentümerversammlung das Bestehen des Anspruchs für plausibel halten darf.*)
2. Wird in einer Teilungserklärung die Zustimmung des Verwalters nur zur Vermietung verlangt, gilt dieses Zustimmungserfordernis in der Regel nicht für unentgeltliche Nutzungsüberlassung.*)
IBRRS 2010, 0614
BGH, Urteil vom 22.01.2010 - V ZR 75/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0589
BGH, Urteil vom 16.12.2009 - VIII ZR 119/08
Ein Vertrag über eine Vereinsmitgliedschaft ist kein Mietvertrag im Sinne von Art. 22 Nr. 1 EuGVVO, wenn er neben einem Ferienwohnrecht über ein bestimmtes Appartement weitere Rechte und Pflichten umfasst, die über die Übertragung des Nutzungsrechts hinausgehen und den Vertrag auch wirtschaftlich entscheidend prägen.*)
VolltextIBRRS 2010, 0567
VG Göttingen, Beschluss vom 03.02.2010 - 3 B 607/09
1. Die in einem Abfallgebührenbescheid erfolgte Adressierung an eine bestimmte, durch eine Verwalterfirma vertretene Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont regelmäßig dahin auslegungsfähig und der Bescheid insofern bestimmbar, dass er sich an die bei Bekanntgabe aktuellen Wohnungseigentümer, die Miteigentümer des abfallentsorgten Grundstücks sind, richtet; deren namentliche Aufführung ist nicht zwingend erforderlich.*)
2. Der Gebührengläubiger darf die jeweiligen Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch mittels eines zusammengefassten Bescheides im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 4b NKAG i.V.m. § 155 Abs. 3 Satz 1 AO heranziehen, wenn die einschlägige Abfallgebührensatzung auf den Grundstückseigentümer abstellt.*)
3. Bestimmt eine Gebührensatzung in Ermächtigung des § 5 Abs. 6 Satz 2 NKAG bei wiederkehrenden Gebühren für grundstücksbezogene Einrichtungen wie Restabfallgebühren den Grundstückseigentümer zum Gebührenpflichtigen, ist eine solche Regelung grundsätzlich dahin auszulegen, dass damit der Grundstückseigentümer im Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld nicht derjenige im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Gebührenbescheides gemeint ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 0565
BFH, Urteil vom 20.08.2009 - V R 21/08
Vermietung eines Seniorenpflegeheimes incl. Überlassung der gesamten Erstausrüstung und Einrichtung als einheitliche Leistung.*)
VolltextIBRRS 2010, 0545
BGH, Urteil vom 04.12.2009 - V ZR 44/09
1. Tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Jahresgesamt- und -einzelabrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen. In der Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage, die in die Abrechnung aufzunehmen ist, sind die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Rücklage als Einnahmen darzustellen und zusätzlich auch die geschuldeten Zahlungen anzugeben.*)
2. Die Entlastung des Verwaltungsbeirats widerspricht einer ordnungsgemäßen Verwaltung und ist nach § 21 Abs. 4 WEG rechtswidrig, wenn Ansprüche gegen den Verwaltungsbeirat in Betracht kommen und kein Grund ersichtlich ist, auf diese Ansprüche zu verzichten. Dieser Fall ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die von dem Beirat geprüfte Abrechnung fehlerhaft ist und geändert werden muss (Fortführung von Senat, BGHZ 156, 19).*)
VolltextIBRRS 2010, 0511
LG Münster, Urteil vom 26.02.2009 - 8 O 378/08
Der Käufer einer Eigentumswohnung kann wegen eines autistisch behindertem und ständig schreiendem Kindes auf dem Nachbargrundstück keine nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Ein wegen seiner Behinderung auffälliger Mensch ist kein Sachmangel angemieteter oder gekaufter Räumlichkeiten.*)
VolltextIBRRS 2010, 0510
LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 29.10.2009 - 5 S 89/09
1. Zu der Frage unter welchen Voraussetzungen ein vom Gesetz oder Teilungserklärung (bzw. Vereinbarung) abweichender Verteilungsschlüssel konkludent vereinbart werden kann.
2. Eine bloße Duldung des abweichenden Verteilerschlüssels genügt nicht.
VolltextIBRRS 2010, 0507
OLG München, Beschluss vom 06.04.2009 - 32 Wx 3/09
Zu der Frage, ob auf einer Eigentümerversammlung, die von einer nicht befugten Person einberufen worden ist, getroffene Beschlüsse allein deshalb bereits angefochten werden können.
VolltextIBRRS 2010, 0434
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2009 - 3 Wx 225/09
Erstellen die Wohnungseigentümer anstatt der bisherigen gemeinschaftlichen Heizungsanlage einzelne Heizungsanlagen für die jeweiligen Sondereigentumseinheiten und ändern sie die Teilungserklärung dahin, dass diese einzelnen Heizungsanlagen als Sondereigentum zu den jeweiligen Wohnungen gehören, so bedarf diese Änderung - auch unter Beachtung der Sonderregelung des § 5 Abs. 4 Satz 3 WEG - der Zustimmung der nur in Bezug auf einzelne Wohnungs- und Teileigentumsrechte dinglich Berechtigten.*)
VolltextIBRRS 2010, 0433
LG München, Urteil vom 30.11.2009 - 1 S 5342/09
1. Bei Zahlungen auf Wohngeldschulden und Nachzahlungsbeträge aus Jahresabrechnungen findet § 366 BGB Anwendung.*)
2. Die (fehlerhafte) Berücksichtigung einer Zahlung als laufende Wohngeldzahlung in einer Jahresabrechnung führt jedenfalls dann nicht zum Wiederaufleben der ursprünglichen Forderung aus einer früheren Jahresabrechnung, wenn in dem Beschluss über die aktuelle Jahresabrechnung nicht ausdrücklich eine Regelung über die Beseitigung der mit der Zahlung eingetretenen Tilgungswirkung aufgenommen wird.*)
VolltextIBRRS 2010, 0429
BGH, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 114/09
1. Die Ablehnung eines Beschlussantrags durch die Wohnungseigentümer (Negativbeschluss) unterliegt auch ohne Verbindung mit einem auf die Feststellung eines positiven Beschlussergebnisses gerichteten Antrags der gerichtlichen Anfechtung (Abgrenzung zu Senat, BGHZ 152, 46, 51 und 156, 19, 22).*)
2. Die vorherige Befassung der Versammlung der Wohnungseigentümer mit einem auf deren Mitwirkung an einer ordnungsgemäßen Verwaltung gerichteten Antrag ist Zulässigkeitsvoraussetzung der Gestaltungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG.*)
3. Für die Entscheidung über das Verlangen eines Wohnungseigentümers nach einer vom Gesetz abweichenden Vereinbarung oder der Anpassung einer Vereinbarung (§ 10 Abs. 2 Satz 3 WEG) fehlt den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz; die auf Zustimmung zu der Änderung gerichtete Leistungsklage ist deshalb ohne vorherige Befassung der Wohnungseigentümerversammlung zulässig.*)
4. Die Regelung in § 16 Abs. 4 WEG zur Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels im Einzelfall schließt nicht die Geltendmachung des auch denselben Einzelfall betreffenden Anspruchs auf Zustimmung zur generellen Änderung der Kostenverteilung nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG aus.*)
5. Der Anspruch eines Wohnungseigentümers, nach § 16 Abs. 4 Satz 1 WEG im Einzelfall eine abweichende Kostenverteilung durchzusetzen, besteht nicht schon dann, wenn sie dem in der Vorschrift genannten Gebrauchsmaßstab Rechnung trägt; die in § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG genannten Voraussetzungen für die generelle Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels müssen ebenfalls vorliegen.*)
IBRRS 2010, 0428
BGH, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 40/09
Eintragungen des planenden Architekten in den Genehmigungsplänen kommt in der Regel nicht dadurch die Bedeutung einer Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter zu, dass diese Pläne für den Aufteilungsplan genutzt werden.*)
VolltextIBRRS 2010, 0417
OLG Dresden, Beschluss vom 17.12.2009 - 3 W 876/09
1. Der Erstkäufer einer vom Bauträger errichteten Eigentumswohnung ist der werdenden und später rechtlich entstandenen Wohnungseigentümergemeinschaft, sobald er die Wohnung nutzt und eine Auflassungsvormerkung für ihn eingetragen ist, nicht stets zu Wohngeldzahlungen verpflichtet. Zusätzliche Voraussetzung einer Haftung entsprechend § 16 Abs. 2 WEG ist vielmehr die Wirksamkeit des Kaufvertrages, der den Übereignungsanspruch begründet.*)
2. Ist der Kaufvertrag wegen krass überhöhten Kaufpreises sittenwidrig, kommt eine Wohngeldhaftung des Erstkäufers allenfalls ganz ausnahmsweise nach Treu und Glauben unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Verhaltens in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2010, 0403
AG Siegburg, Urteil vom 13.11.2009 - 150 C 47/09
Die Nutzung des Sondereigentums als "Geschäfts- und Vereinsheim" für einen Dartclub ist mit der Zweckbestimmung "Laden" bzw. "Ladeneinheit" in der Teilungserklärung unvereinbar.
VolltextIBRRS 2010, 0397
BGH, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 80/09
Der Befugnis der Wohnungseigentümer, Erfüllungs- und Nacherfüllungsansprüche durch Mehrheitsbeschluss auf die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Ausübung zu übertragen (sog. Ansichziehen), steht nicht entgegen, dass nur einem Mitglied der Gemeinschaft ein Anspruch auf ordnungsgemäße Herstellung oder Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums zusteht.*)
VolltextIBRRS 2010, 0396
BGH, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 72/09
1. Bei der Abweisung einer Beschlussanfechtungsklage darf nicht offen gelassen werden, ob der angefochtene Beschluss die Geltendmachung einer Unterlassungsklage bloß vorbereitet oder auf der Grundlage eines solchen Anspruchs eine bestimmte Nutzung des Sondereigentums untersagt.*)
2. Wenn die Teilungsklärung nichts anderes bestimmt und die Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbart haben, ist die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste Teil der zulässigen Wohnnutzung.*)
IBRRS 2010, 0283
OVG Niedersachsen, Urteil vom 10.11.2009 - 1 LB 45/08
Dem Inhaber eines Schweinemastbetriebs, der sich gegen heranrückende Wohnbebauung wehrt, kann nicht entgegengehalten werden, seine Betriebsgerüche ließen sich durch den Einsatz von "Biofiltern" durchgreifend reduzieren, wenn diese in der Fachwelt noch nicht als "Stand der Technik" im Sinne des § 22 Abs. 1 BImSchG angesehen werden.*)
VolltextIBRRS 2010, 0271
OLG Hamburg, Beschluss vom 04.06.2009 - 2 Wx 30/08
1. Aus der Gesamtabrechnung sind die jeweiligen Einzelabrechnungen regelmäßig abzuleiten, indem nach Maßgabe des Kostenverteilungsschlüssels der auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallende Anteil an den Gesamtausgaben festgestellt und diesem die von ihm geleisteten Beitragsvorschüsse gegenübergestellt werden.
2. Sind aus dem Verwaltungsvermögen jedoch Verbindlichkeiten einzelner Wohnungseigentümer beglichen worden, ist nur ihre Einzelabrechnung mit diesen Kosten zu belasten.
VolltextIBRRS 2010, 0238
OLG Rostock, Beschluss vom 07.04.2009 - 3 W 31/08
Eigenmächtige Maßnahmen eines Wohnungseigentümers entsprechen nicht dem mutmaßlichen Willen der anderen und auch nicht demjenigen der Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn sie nicht als einzige in Betracht kommen.
VolltextIBRRS 2010, 0237
LG Hamburg, Beschluss vom 06.01.2010 - 318 T 76/09
Grundsätzlich kommt es bei einer sog. gewillkürten Prozessstandschaft (sofern fremde Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband, im eigenen Namen gerichtlich geltend gemacht werden) im Rahmen der Prozesskostenhilfe nicht auf die Bedürftigkeit der Partei selbst, sondern auf diejenige des Rechtsinhabers (des Verbandes) an.
VolltextIBRRS 2010, 0232
OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2008 - 5 Wx 49/07
1. Das erforderliche Feststellungsinteresse liegt bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor, wenn sich ein Schaden noch in der Entwicklung befindet oder aus anderen Gründen noch nicht abschließend beziffert werden kann; eine nur teilweise Bezifferbarkeit des Schadens erfordert nicht einen diesbezüglichen Leistungsantrag, sondern lässt insgesamt die Anbringung eines Feststellungsantrags zu.
2. Anerkanntermaßen kommt eine Haftung des Verwalters und der Eigentümergemeinschaft gegenüber dem veräußernden Miteigentümer auf Schadensersatz aus Vertragspflichtverletzung in Betracht, wenn die nach der Gemeinschaftsordnung erforderliche Verwalterzustimmung zur Veräußerung des Wohnungs- bzw. Teileigentums schuldhaft verzögert oder unberechtigt verweigert wird.
VolltextIBRRS 2010, 0223
LG Krefeld, Urteil vom 06.02.2009 - 1 S 117/08
1. Die Platzierung des Schreibens im Hauseingangsbereich kann ausreichend sein, wenn ein Briefkasten fehlt.
2. Für den Zugang eine Schreibens ist der Absender darlegungs- und beweisbelastet. Insoweit muss er vortragen, dass mit dem Einwurf in das Körbchen die gewöhnliche und im Falle des Empfängers übliche Postzustellung an ihn gewählt worden ist oder dass eine Zuordnung der Briefkästen zu den einzelnen Hausbewohnern nicht möglich war.
VolltextIBRRS 2010, 0220
OLG Schleswig, Beschluss vom 15.07.2009 - 2 W 28/09
1. Beschließen die Eigentümer zur Beseitigung von Mauerwerksdurchfeuchtungen das Aufbringen eines Vollwärmeschutzes, ist ein abändernder Zweitbeschluss zulässig, wenn die Durchfeuchtungen durch punktuelle Maßnahmen beseitigt werden können. Die Nichtausführung entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.
2. Kosten für Wärmeschutzmaßnahmen, die ein Wohnungseigentümer im Bereich seiner Wohnung ausführen lässt, sind dann nicht durch die Gemeinschaft zu erstatten.
VolltextIBRRS 2010, 0210
LG Kiel, Beschluss vom 22.01.2009 - 3 T 488/05
1. Die Anfechtung eines sog. Negativbeschlusses ist zulässig.
2. Eigentümer können aus Sanierungsbeschlüssen keine Rechte herleiten, wenn ein abändernder Zweitbeschluss vorliegt. Dieser ist zulässig, wenn aus sachverständiger Sicht eine weitere Sanierung nicht erforderlich ist. Eine weitere Sanierung entspricht dann nicht mehr "ordnungsgemäßer" Verwaltung.
VolltextIBRRS 2010, 0209
LG Halle, Beschluss vom 11.08.2009 - 2 T 31/09
1. Der innerhalb des Sondereigentums auf dem Estrich verlegte Bodenbelag (z. B. Teppich, Fliesen, Parkett) ist Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers. Der Bodenbelag kann nämlich verändert oder beseitigt werden, ohne dass dadurch ein auf Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers beruhendes Recht über das nach § 14 WEG zulässige Maß hinaus beeinträchtigt wird.
2. Bei Veränderungen des Bodenbelags handelt es sich damit nicht um bauliche Veränderungen i. S. des § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG, weil Voraussetzung hierfür ein auf Dauer angelegter Eingriff in die Substanz des gemeinschaftlichen Eigentums wäre.
3. Nachteiligen Auswirkungen einer Veränderung des Bodenbelags auf andere Wohnungseigentümer ist nicht über § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG, sondern unmittelbar durch § 14 Nr. 1 WEG zu begegnen.
4. Die Wohnungseigentümer können nur den Schallschutz verlangen, der im Zeitpunkt der Begründung des Wohnungseigentums an einem Altbau bestand.
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