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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6101 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IBRRS 2009, 3991
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eintragung von Beschlüssen im Grundbuch

OLG München, Beschluss vom 13.11.2009 - 34 Wx 100/09

Beschlüsse, die auf Grund einer in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen Öffnungsklausel eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer abändern, sind im Grundbuch weder eintragungsbedürftig noch eintragungsfähig.*)

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IBRRS 2009, 3986
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wahrung der Klagefrist trotz Bezeichnung des falschen Gegners

BGH, Urteil vom 06.11.2009 - V ZR 73/09

1. Die Klagefrist nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG kann auch durch eine Klage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gewahrt werden, wenn innerhalb der Klagefrist der Verwalter angegeben und die namentliche Bezeichnung der richtigerweise zu verklagenden übrigen Mitglieder der Gemeinschaft bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wird.*)

2. § 22 Abs. 1 WEG ist auf eine Zustimmung zur Unterschreitung des öffentlichrechtlichen Bauwichs durch einen Nachbarn der Wohnungseigentümergemeinschaft entsprechend anwendbar.*)




IBRRS 2009, 3985
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anbringung einer Parabolantenne

BGH, Urteil vom 13.11.2009 - V ZR 10/09

1. Die Verpflichtung der Wohnungseigentümer, die Anbringung einer Parabolantenne an dem gemeinschaftlichen Haus zu dulden, ist nicht von der Staatsbürgerschaft des Miteigentümers abhängig, der die Antenne angebracht hat.*)

2. Voraussetzung, eine Antenne anbringen lassen zu dürfen, ist die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieser steht das Recht zu, den Ort der Anbringung zu bestimmen.*)

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IBRRS 2009, 3966
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümerversammlung: Beschlussfassung durch Tel.-Konferenz?

AG Königstein, Beschluss vom 16.11.2007 - 27 C 955/07

Auf einer Eigentümerversammlung müssen die Eigentümer vor Ort anwesend sein - eine telefonische Zuschaltung genügt nicht.

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IBRRS 2009, 3899
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufteilung des Miteigentumsanteils: Keine Stimmrechtsmehrung!

LG München I, Urteil vom 19.10.2009 - 1 S 21731/08

Teilt ein Miteigentümer in einer WEG, in der das Kopfstimmrecht gilt, seinen Miteigentumsanteil ohne die Zustimmung der übrigen Miteigentümer auf und veräußert den neu hinzugewonnenen Anteil an einen Dritten, führt das nicht zu einer Stimmrechtsmehrung, obwohl die WEG nun aus einem Miteigentümer mehr besteht.*)

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IBRRS 2009, 3876
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Klagebefugnis für Feststellung der AfA-Bemessungsgrundlage

BFH, Urteil vom 25.06.2009 - IX R 56/08

1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Verfahren über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Bemessungsgrundlagen für Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz und für Absetzungen für Abnutzung nicht klagebefugt.

2. Das FG kann die Zulassung der Revision wirksam auf die Zulässigkeit der Klage beschränken.

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IBRRS 2009, 3874
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mitteilungsanforderung an Finanzamt, vor Zwangsversteigerung

BGH, Beschluss vom 10.07.2009 - V ZB 48/09

1. Das Vollstreckungsgericht kann schon nach Anordnung der Zwangsversteigerung einen Gebührenvorschuss anfordern und für dessen Berechnung die Finanzbehörde um Mitteilung des Einheitswerts ersuchen.

2. Eine Mitteilung der Finanzbehörde ist im Zwangsversteigerungsverfahren verwertbar.

3. Das Vollsteckungsgericht darf auch die Festsetzung des Verkehrswerts abwarten, muss dann allerdings auch die Entscheidung über einen Beitritt zum Zwangsversteigerungsverfahren in der Rangklasse nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bis dahin zurückstellen.

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IBRRS 2009, 3873
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Quotale Haftung greift nicht bei Benutzungsgebührenschulden

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 16.09.2009 - 13 K 710/08

Die (nur) quotale Haftung des einzelnen Wohnungseigentümers gemäß § 10 Abs. 8 WEG greift nicht bei durch das KAG NRW i. V. m. dem jeweiligen Ortsrecht begründeten persönlichen grundstücksbezogenen Benutzungsgebührenschulden des Grundstücks-Miteigentümers ein.

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IBRRS 2009, 3858
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verteilung der Instandsetzungskosten auf die Wohnhäuser

LG München I, Urteil vom 30.07.2009 - 36 S 18003/08

1. § 16 Abs. 4 WEG n.F. ermöglicht eine abweichende Verteilung der Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung desjenigen Gemeinschaftseigentums, an dem für die von den Kosten betroffene Eigentümergruppe eine irgendwie gesteigerte Gebrauchs- oder Zugangsmöglichkeit besteht.

2. Eine ausreichend exklusive Gebrauchs- oder Zugangsmöglichkeit besteht am Dach eines Gebäudes einer Mehrhausanlage nicht.

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IBRRS 2009, 3839
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG: Neue oder alte Fassung anzuwenden?

LG München I, Beschluss vom 19.10.2009 - 1 S 4851/09

1. Für die Frage, ob das WEG in seiner neuen Fassung anzuwenden ist, kommt es bei vorangeschaltetem Mahnverfahren auf den Zeitpunkt des Eingangs der Akten beim Streitgericht an.

2. Der in erster Instanz bevollmächtigte Verwalter ist im Aktivprozess auch zur Einlegung der Berufung ohne weiteren Eigentümerbeschluss bevollmächtigt.

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IBRRS 2009, 3808
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter?

LG Itzehoe, Urteil vom 28.04.2009 - 11 S 27/08

Eine Zweckbestimmung für Teileigentum mit Vereinbarungscharakter liegt nicht vor, wenn die in der Teilungserklärung unter Bezug genommenen Baupläne einen "Verkauf" zur Nutzung beschreiben und in der Abgeschlossenheitsbescheinigung eingefügt ist: "keine Restaurantnutzung".

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IBRRS 2009, 3805
BauträgerBauträger
Ersatzvornahmekosten der WEG wegen Mängelbeseitigung

OLG München, Urteil vom 09.12.2008 - 9 U 1885/08

Die Geltendmachung von Kosten der Ersatzvornahme sind nur ausgeschlossen, wenn diese Arbeiten durch den Ersatzunternehmer bereits vor Fristablauf ausgeführt werden und dadurch der Bauträgerin ihr noch bestehendes Nachbesserungsrecht genommen wird.

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IBRRS 2009, 3789
WohnungseigentumWohnungseigentum
Änderung der Teilungserklärung

BGH, Urteil vom 25.09.2009 - V ZR 33/09

1. Die Wohnungseigentümer sind zu einer Änderung der Teilungserklärung durch eine Mehrheitsentscheidung grundsätzlich nicht in der Lage. Anders verhält es sich nur, wenn die Teilungserklärung eine Öffnungsklausel aufweist, wenn Gegenstand der Beschlussfassung die Verteilung von Betriebskosten nach Verursachung ist, § 16 Abs. 3 WEG, oder wenn über die Kostenverteilung in einem Einzelfall entschieden werden soll, § 16 Abs. 4 WEG.

2. Zur Feststellung des Inhalts der Teilungserklärung kommt es nicht auf deren Verständnis durch den teilenden Eigentümer des Grundstücks oder die Miteigentümer, sondern auf den Wortlaut und den Sinn der Erklärung an, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegend ergibt.

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IBRRS 2009, 3761
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Einfluss der Gesetzesänderung auf die Zwangsverwaltung?

BGH, Beschluss vom 15.10.2009 - V ZB 43/09

Die Änderung von § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 156 Abs. 1 ZVG durch das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze vom 26. März 2007 hat nicht zur Folge, dass die Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft auf das laufende Hausgeld von dem Zwangsverwalter nicht mehr als Ausgaben der Verwaltung zu erfüllen wären.*)

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IBRRS 2009, 3753
WohnungseigentumWohnungseigentum
Grundsätze der Auslegung von Teilungserklärungen

LG Hamburg, Urteil vom 08.02.2008 - 318 T 179/06

1. Für die Frage, ob aus der genannten Bestimmung der Teilungserklärung der Gegenschluss zu ziehen ist, dass nur die darin genannten Wohnungen einen Balkon anbauen dürfen, ist die Teilungserklärung auszulegen. Die Auslegung der Teilungserklärung erfolgt nach den für Grundbucheintragungen geltenden Grundsätze

2. Danach ist nicht auf den Willen des Verfassers der Teilungserklärung abzustellen, sondern allein auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt.

3. Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für Jedermann ohne weiteres erkennbar sind. Dabei kommt es insbesondere auch nicht auf den Willen des Erklärenden an, sondern auf das, was jeder gegenwärtige und zukünftige Betrachter als objektiven Sinn der Erklärung ansehen muss.

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IBRRS 2009, 3752
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtsschutzbedürfnis des Verwalters ohne Anfechtung der WEG

LG Köln, Beschluss vom 10.03.2008 - 29 T 159/07

1. Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen die Hauptsacheentscheidung kann nicht bestehen, wenn der Verwalter gegen die Aufhebung eines Beschlusses der WEG vorgehen will, den diese gerade nicht angefochten hat.

2. Dem Verwalter kann es nur dann möglich sein, sich gegen eine solche Beschlussaufhebung zu wehren, wenn diese ihn selbst betrifft.

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IBRRS 2009, 3751
ProzessualesProzessuales
Vollstreckungsrecht: Entfernung eines Garagengebäudes

LG Hamburg, Beschluss vom 25.04.2008 - 318 T 24/08

1. Die Verpflichtung zur Entfernung des Garagengebäudes ist zwar an sich eine als vertretbare Handlung zu vollstreckende Maßnahme, denn sie kann grundsätzlich von einem Dritten anstelle des Schuldners vorgenommen werden. Hängt sie aber davon ab, dass ein Dritter sie duldet, ist sie als nicht vertretbare Handlung zu vollstrecken.

2. Im Vollstreckungsverfahren gelten alleine die Vorschriften der ZPO; Vorschriften des WEG oder FGG sind daneben auch nicht ergänzend heranzuziehen.

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IBRRS 2009, 3749
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ausschluss der Teilnahme Dritter bei Unüberschaubarkeit

AG Bochum, Urteil vom 30.10.2008 - 94 C 26/08

Wenn eine nicht überschaubare, wenn auch nicht ziffernmäßig unbeschränkte, Anzahl von Mietern teilnehmen sollen, würde eine Eigentümerversammlung derart unübersichtlich werden, dass letztlich die Abhaltung und Teilnahme sowohl für die Verwaltung als auch die Wohnungseigentümer nicht mehr überschaubar oder zumutbar ist. Daher ist gerade bei größeren Wohnungseigentumsanlagen eine Teilnahme Dritter an den Versammlungen nicht zuzulassen.

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IBRRS 2009, 3748
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine quotale Haftung bei Benutzungsgebührenschulden

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 16.09.2009 - 13 K 711/08

Die (nur) quotale Haftung des einzelnen Wohnungseigentümers gemäß § 10 Abs. 8 WEG greift nicht bei durch das KAG NRW i.V.m. dem jeweiligen Ortsrecht begründeten persönlichen grundstücksbezogenen Benutzungsgebührenschulden des Grundstücks-Miteigentümers ein.*)

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IBRRS 2009, 3747
WohnungseigentumWohnungseigentum
Balkonbrüstung=Gemeinschaftseigentum trotz Teilungserklärung

LG Itzehoe, Urteil vom 29.09.2009 - 11 S 11/09

1. Ordnet die Teilungserklärung die Balkone insgesamt dem Sondereigentum der jeweiligen Wohnungseigentümer zu, gehören die Balkonbrüstungen dennoch als konstruktive bzw. der Sicherheit dienende Bestandteile zwingend zum Gemeinschaftseigentum.*)

2. Die Innenseite der Balkonbrüstung ist ebenfalls Teil des Gemeinschaftseigentums, wenn der Aufbau bzw. das Material des Brüstungselements (hier: Faserzementplatte) eine gesonderte dingliche Zuordnung dieses Bereiches nicht ermöglicht.*)

3. In derartigen Fällen stellt ein Beschluss über den Anstrich der Brüstungsinnenseite keinen unzulässigen Eingriff in das Sondereigentum dar.*)

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IBRRS 2009, 3742
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

LG München I, Urteil vom 10.06.2009 - 1 S 10155/08

1. Aus § 16 Abs. 5 WEG folgt, dass durch einen Beschluss nach § 16 Abs. 3 WEG auch von einem in der Teilungserklärung vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel abgewichen werden kann. Die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bedarf aber eines sachlichen Grundes, um nicht gegen das Willkürverbot zu verstoßen.*)

2. Ein sachlicher Grund kann insbesondere darin liegen, dass den unterschiedlichen Gebrauchsmöglichkeiten für die Eigentümer Rechnung getragen wird. Bei der Ermittlung des daraus sich ergebenden Verteilungsmaßstabes ist allerdings auch eine etwaige Verkehrssicherungspflicht, die alle Eigentümer gleichermaßen trifft, zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2009, 3739
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erwerb von Tiefgaragen-Stellplätzen durch WEG

OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.2009 - 15 Wx 81/09

1. Die Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft erstreckt sich auch darauf, als Eigentümerin in Abt. I des Grundbuchs eingetragen werden zu können.*)

2. Die ordnungsgemäße Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Auflassungserklärung kann nachgewiesen werden durch einen Eigentümerbeschluss, durch den der Verwalter zu dem Eigentumserwerb für die Gemeinschaft ermächtigt wird (§ 27 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 WEG).*)

3. Ein solcher Eigentümerbeschluss ist von dem Grundbuchamt als wirksam zu behandeln, wenn der Eigentumserwerb im Rahmen der Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung liegt. Davon kann bei einem Erwerb einer Wohnungs- bzw. Teileigentumseinheit in der eigenen Anlage ausgegangen werden.*)

4. Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn dem Verwalter eine entsprechende Ermächtigung durch Vereinbarung erteilt wird.*)

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IBRRS 2009, 3715
BauträgerBauträger
Schadensersatzanspruch der WEG wegen Mängeln

LG München I, Urteil vom 21.10.2008 - 11 O 12325/07

Die Wohnungseigentümergemeinschaft begehrt Schadensersatz wegen nichtdurchgeführter Mangelbeseitigung durch den Bauträger sowie die Feststellung, dass der Bauträger verpflichtet sei, der Klägerin einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen.

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IBRRS 2009, 3634
WohnungseigentumWohnungseigentum
Durchsetzung von Individualansprüchen durch die Gemeinschaft

OLG München, Urteil vom 03.08.2009 - 21 U 2666/09

1. Die einzelnen Wohnungseigentümer können die Wohnungseigentümergemeinschaft in Verfahrensstandschaft mit der Durchsetzung von Individualansprüchen bevollmächtigen.

2. Gerade bei Unterlassungsansprüchen gegenüber Störern, die eine Wohnanlage in ihrer Gesamtheit und sämtliche Eigentümer objektiv gleichermaßen betreffen, kommt dies in Frage.

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IBRRS 2009, 3588
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Parteibezeichnung ist der Auslegung zugänglich

LG Itzehoe, Beschluss vom 29.01.2009 - 11 T 2/09

1. Im Zivilprozess bestimmt allein die klagende Partei, ob und gegen wen sie Rechtsschutz begehrt. Ein in Anspruch genommener Beklagter wird unbeschadet der Frage, ob er in der Sache der "richtige" Beklagte ist, mit Klagzustellung Partei.

2. Ist diese Bestimmung undeutlich so ist die Parteibezeichnung als Teil einer Prozesshandlung grundsätzlich der Auslegung zugänglich. Es ist derjenige als Partei anzusehen, der erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll.

3. In Wohnungseigentumsangelegenheiten können sowohl "die übrigen Wohnungseigentümer" als auch "die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" Partei sein.

4. Ein Antrag darf in Fällen, in denen angesichts der gesamten Umstände, insbesondere des mit der Verfahrenseinleitung verfolgten Begehrens keine vernünftigen Zweifel am wirklich Gewollten besteht, nicht an der fehlerhaften Bezeichnung des in Wahrheit gemeinten Antragsgegners scheitern.

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IBRRS 2009, 3473
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist

BGH, Urteil vom 02.10.2009 - V ZR 235/08

1. Eine Verlängerung der Begründungsfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG sieht das Gesetz nicht vor; eine nach der höchstrichterlichen Klärung dieser Frage bewilligte Fristverlängerung ist unwirksam.*)

2. Sind die Fristen des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG gewahrt, ist lediglich zu prüfen, ob ein Rechtsfehler vorliegt, der den Bestand des angegriffenen Beschlusses berührt; zwischen Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründen (§ 23 Abs. 4 WEG) braucht dann nicht unterschieden zu werden.*)




IBRRS 2009, 3416
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Hausverbot gegen Besucher einer Wohnungseigentümerin

BVerfG, Beschluss vom 06.10.2009 - 2 BvR 693/09

Zu den Voraussetzungen, um gegenüber einem einzelnen Eigentümer ein Hausverbot durch die Gemeinschaft auszusprechen, dass bestimmte Personen nicht mehr das Haus betreten dürfen, damit die nächtliche Ruhe nicht weiter gestört wird.

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IBRRS 2009, 3410
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ansprüche nach dem ProdHaftG

OLG Stuttgart, Urteil vom 24.09.2009 - 7 U 89/09

1. Ist ein Klagebegehren aus sich heraus verständlich, darf die Klage auch dann nicht als nicht schlüssig abgewiesen werden, wenn in der Klageschrift in größerem Umfang auf Belege Bezug genommen worden ist.*)

2. Werden mangelhafte Installationsteile in ein Gebäude eingebaut, das nach dem WEG aufgeteilt ist, können Ansprüche nach dem ProdHaftG wegen Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum auch dann bestehen, wenn das Gebäude nur überwiegend (und nicht ausschließlich) privat genutzt wird. Bezüglich des Sondereigentums stehen einem die Wohnung nicht privat nutzenden Miteigentümer hingegen keine entsprechenden Ansprüche zu.*)

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IBRRS 2009, 3375
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unberechtigte Ausgaben im Jahresabschluss

AG Krefeld, Urteil vom 07.11.2008 - 13 C 39/08

Der Jahresabschluss ist eine geordnete Aufstellung, in die die effektiven Einnahmen und Ausgaben der betreffenden Wirtschaftsperiode einzustellen sind. Sie ist nicht deshalb für ungültig zu erklären, weil der Verwalter möglicherweise unberechtigte Ausgaben getätigt hat.

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IBRRS 2009, 3374
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss zur Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts

LG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2009 - 25 T 554/08

1. Grundsätzlich entsprechen Beschlüsse, die die Verwaltung bevollmächtigen, die Wohnungseigentümer in Verfahren gegen einen Antragsteller aktiv und passiv zu vertreten und einem Rechtsanwalt Vollmacht zu erteilen, ordnungsgemäßer Verwaltung.

2. Eine generelle Ermächtigung kann sich als zweckmäßig erweisen und die Wahrnehmung der Interessen der überwiegenden Mehrheit von Wohnungseigentümern vor Gericht erleichtern; dies gilt besonders dann, wenn die große Mehrheit von Wohnungseigentümern von einzelnen Wohnungseigentümern mit einer Vielzahl von Verfahren befasst wird.

3.Das Recht eines einzelnen Wohnungseigentümers, in einem Verfahren selbst aufzutreten und einen eigenen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen, wird dadurch nicht berührt.

4. Es ist zulässig, dass der Verwalter die Gerichts- und Anwaltskosten, die in einem laufenden Verfahren anfallen, vom Gemeinschaftskonto bestreitet bzw. diese in Form einer Sonderumlage geltend macht. Es ist nur auf die jeweilige Beteiligtenstellung Rücksicht zu nehmen.

5. Der Vorrang der gerichtlichen Kostenentscheidung, die auch für das Innenverhältnis maßgebend ist, wird dadurch nicht berührt, so dass nach Abschluss des jeweiligen gerichtlichen Verfahrens die Kosten nur entsprechend der gerichtlichen Kostenentscheidung zu verteilen sind.

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IBRRS 2009, 3373
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verteilung der wesentlichen Kosten des Allgemeinstroms

AG Recklinghausen, Urteil vom 17.02.2009 - 90 C 89/08

1. Es fällt in das Ermessen der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft die wesentlichen Kosten des Allgemeinstroms nach einem Verteilungsschlüssel zu verteilen, welcher von der ursprünglichen Verteilung nach den Maßgaben der Teilungserklärung abweicht.

2. Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die Beschlusskompetenz und die Ausübung derselben durch eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung begrenzt.

3. Nach dem Willen des Gesetzgebers muss die Beschlusskompetenz allerdings in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen.

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IBRRS 2009, 3372
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vergütungsanspruch für Hausbetreuungsleistungen

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.03.2009 - 5 U 109/07

1. Der Verwalter ist nicht berechtigt, einen außergewöhnlichen, nicht dringenden Instandsetzungsauftrag größeren Umfanges ohne vorherigen Beschluss der Wohnungseigentümer in deren Namen zu vergeben. Dasselbe gilt auch für langfristige Wartungsverträge oder einen langfristigen Vertrag mit einem Hausmeister. Zu solchen langfristigen Instandhaltungsverträgen zählen auch Verträge über Reinigungs- und Hausmeisterdienste.

2. Mangels Anerkennung der Rechtsfähigkeit bzw. Teilrechtsfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann davon ausgegangen werden, dass die einzelnen Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft haften.

3. Zwar ist bei Arbeits- und Dienstleistungen grundsätzlich der objektive Wert der Leistung, bemessen nach den üblichen Sätzen, zu vergüten. Bei selbständigen Dienstverträgen wird eine abgestufte Formel angewandt: Der Wert der Dienstleistung richtet sich nach der üblichen, hilfsweise nach der angemessenen, vom Auftraggeber ersparten Vergütung.

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IBRRS 2009, 3354
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Haftung nach Veränderung des Fußbodenaufbaus

OLG Hamm, Beschluss vom 18.08.2009 - 15 Wx 357/08

1. Ein Wohnungseigentümer, der eine Veränderung des Fußbodenaufbaus in seiner Wohnung ausführt, haftet grundsätzlich nur bei einer Verschlechterung des Trittschallschutzes in seinem Gepräge des betroffenen Gebäudes zum Zeitpunkt der Vornahme der Veränderung.*)

2. Die Verpflichtung eines Wohnungseigentümers zu einer Verbesserung des Trittschallschutzes nach einer Veränderung des Fußbodenaufbaus ist nur auf das zu erreichende Ergebnis des Schallschutzes, nicht jedoch auf ein von einem Sachverständigen vorgeschlagenen (Neu-) Aufbau des Fußboden unter Berücksichtigung bestimmter bautechnisch möglicher Vorgaben gerichtet. Wenn das Ergebnis durch einen nachträglich aufgebrachten Teppichboden erreicht wird, hat es damit sein Bewenden.*)

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IBRRS 2009, 3353
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ausweis einer Sonderbelastung im Einzelwirtschaftsplan

OLG Hamm, Beschluss vom 05.08.2009 - 15 Wx 16/09

Nur wenn im Rahmen der Genehmigung der Jahresabrechnung in für den betroffenen Wohnungseigentümer nachvollziehbarer und nachprüfbarer Weise dargelegt wird, auf welcher tatsächlichen und rechtlichen Grundlage die Gemeinschaft gegen ihn einen Erstattungsanspruch geltend macht, entspricht der Ausweis einer Sonderbelastung im Einzelwirtschaftsplan eines Wohnungseigentümers ordnungsgemäßer Verwaltung.

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IBRRS 2009, 3346
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Isolierte Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Eigentümer

OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.06.2009 - 8 W 19/09

1. Eine Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde. Mutwillig handelt deshalb, wer von zwei gleichwertigen prozessualen Wegen denjenigen beschreitet, von dem er von vornherein annehmen muss, dass er für ihn der kostspieligere ist.

2. Nicht nur Kostengesichtspunkte, sondern auch der Gesichtspunkt einer Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens sprechen dafür, die einzelnen Wohnungseigentümer in getrennten Prozessen in Anspruch zu nehmen.

3. Hat der Antragsteller einen anerkennenswerten Grund für eine isolierte Geltendmachung seiner Ansprüche, so kann ihm nicht vorgeworfen werden, er betreibe die Rechtsverfolgung mutwillig in getrennten Verfahren.

4. Die Gläubiger einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haben damit die Möglichkeit, nicht nur die Gesellschaft selbst, sondern auch zusätzlich oder statt dessen einen oder mehrere ihrer Gesellschafter in Anspruch zu nehmen und zu verklagen.

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IBRRS 2009, 3332
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abberufung des Verwalters

OLG Rostock, Beschluss vom 20.05.2009 - 3 W 181/08

Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Abberufung des Verwalters verlangt werden kann.

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IBRRS 2009, 3331
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ermächtigung des Verwalters zur Prozessführung

KG, Beschluss vom 28.09.2009 - 14 U 74/08

1. Nach Aufnahme des Rechtsstreit wegen der Kosten gem. § 17 Abs. 3 Satz 1 AnfG ist wegen der Kosten § 91a Abs. 1 ZPO entsprechend anzuwenden und über die Kosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen durch Beschluss zu entscheiden.*)

2. Es bleibt offen, ob Wohnungseigentümer indem sie über einen Verwaltervertrag beschließen, zugleich und inzident einen Beschluss nach § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG oder/ und § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG treffen können.*)

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IBRRS 2009, 3319
ProzessualesProzessuales
Rechtliches Gehör bei Kostenauferlegung auf den Verwalter

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 03.11.2008 - 2-13 T 33/08

1. Vor der Auferlegung von Prozesskosten nach § 49 Abs. 2 WEG ist einem Verwalter rechtliches Gehör zur beabsichtigten Kostenentscheidung zu gewähren.*)

2. Dem Verwalter, der gemäß § 49 Abs. 2 WEG mit Kosten belastet wird, steht die sofortige Beschwerde nach §§ 91 a Abs. 2 Satz 1, 99 Abs. 2 Satz 1 ZPO analog zu. Ob dies entgegen § 99 Abs. 1 ZPO auch gilt, wenn er zugleich als unterlegene Partei des Rechtsstreits Berufung gegen das Urteil einlegen kann, bleibt offen.*)

3. Ist der Verwalter zugleich Wohnungseigentümer und in dieser Eigenschaft Partei der Beschlussanfechtungsklage, bedarf es gemäß § 48 Abs. 1 Satz 2 WEG keiner Beiladung und selbst dann keiner gesonderten Zustellung des Urteils an ihn, wenn dieses einen Kostenausspruch nach § 49 Abs. 2 WEG enthält.*)

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IBRRS 2009, 3295
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beseitigung v. baulichen Veränderungen durch Handlungsstörer!

LG München I, Beschluss vom 03.08.2009 - 1 T 13291/05

1. Der Handlungsstörer bleibt zur Beseitigung einer baulichen Veränderung am Gemeinschaftseigentum auch dann verpflichtet, wenn er sein Wohnungseigentum veräußert und er nicht mehr Wohnungseigentümer ist.*)

2. Der Erwerber der Wohnung ist als Zustandsstörer nur zur Duldung der Beseitigung (durch den Handlungsstörer oder die WEG) verpflichtet.*)

3. Beim Tod des Handlungsstörers geht dessen Verpflichtung zur Beseitigung nach § 1967 BGB auf die Erben über.*)

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IBRRS 2009, 3278
WohnungseigentumWohnungseigentum
Klagezustellung bei Interessenkollision der Hausverwaltung

AG Bernau, Urteil vom 11.11.2008 - 34 C 2/07

1. Die Klage zur Anfechtung des Wohnungseigentümerbeschlusses ist unbegründet, wenn die Klage nicht innerhalb der Anfechtungsfrist von einem Monat rechtshängig gemacht wurde, weil die Klage an die Hausverwaltung gerichtet und an diese zugestellt wurde, obwohl diese wegen Interessenkollision als Zustellungsbevollmächtigte ausgeschlossen war.*)

2. Die Verzögerung der Zustellung ist dem Kläger aufgrund der Benennung der Hausverwaltung als Zustellungsvertreter, obwohl diese erkennbar für eine Zustellungsvertretung ausgeschlossen war, sowie der fehlenden oder unzutreffenden Angabe der Anschrift der Beklagtenseite zuzurechnen, da dem Kläger bei der Vorverlagerung der Rechtshängigkeit nach § 167 ZPO alle Verzögerungen zuzurechnen sind, die bei gewissenhafter Prozessführung hätten vermieden werden können.*)

3. Eine Rückwirkung der Zustellung auf den Zeitpunkt der Einreichung der Klageschrift scheidet aus, wenn der anfechtende Eigentümer den angeforderten Gerichtsgebührenvorschuss nicht unverzüglich einzahlt und deshalb die Klage nicht mehr "demnächst" zugestellt wird.*)

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IBRRS 2009, 3258
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ungültigkeit eines Beschlusses über Eigentumsentziehung

OLG Rostock, Beschluss vom 03.11.2008 - 3 W 5/08

1. Ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft, mit dem gemäß § 18 Abs. 3 WEG von einem Wohnungseigentümer die Veräußerung seines Wohnungseigentums verlangt wird, der nicht mit absoluter Mehrheit aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer zustande kommt, ist ungültig.

2. Das Kopfstimmrecht bedeutet, dass jeder Wohnungseigentümer unabhängig von der Größe seines Miteigentumsanteils und der Zahl seiner Wohnungseigentume nur eine Stimme hat.

3. Ein wichtiger Grund, den Verwalter von seiner Tätigkeit abzuberufen, liegt nicht schon darin, dass einige Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne angefochten und für ungültig erklärt wurden.

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IBRRS 2009, 3257
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ersatzanspruch der WEG bei mangelhafter Dacheindeckung

LG Hamburg, Beschluss vom 17.12.2008 - 318 T 209/06

Bei mangelhaftem Austausch eines Dachfensters kann die Eigentümergemeinschaft vom Unternehmer Ersatz der zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands anfallenden Kosten verlangen.

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IBRRS 2009, 3256
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mehrheit und Bestimmtheit bzgl. Fahrstuhlsanierungsbeschluss

LG Hamburg, Urteil vom 17.12.2008 - 318 S 91/08

1. Weist ein Angebot zur Sanierung eines Fahrstuhl die Kostenangabe "rund" xx Euro aus, so ist diese Angabe zur Beschlussfassung bzgl. einer Annahme des Angebots hinreichend bestimmt im Sinne von § 23 WEG.

2. Modernisierende Instandhaltungsmaßnahmen können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.

3. Bezüglich des Umfangs einer ordnungsgemäße und wirtschaftlich sinnvollen Instandsetzung hat die Eigentümergemeinschaft einen weiten Ermessensspielraum.

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IBRRS 2009, 3254
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unzulässige Fotoaufnahme des Saunabereichs einer Dachterasse

LG Köln, Urteil vom 08.01.2009 - 29 S 67/08

1. Das Anfertigen von Fotografieaufnahmen einer Dachterasse stellt keinen unmittelbaren und fühlbaren Eingriff in das Eigentum dar.

2. Die Verwendung solcher Fotografien bei einer Eigentümerversammlung und zum Nachweis einer erhöhten statischen Belastung durch die Bepflanzung der Dachterasse, ist zulässig.

3. Anfertigung und Verwendung sind jedoch dann unzulässig, wenn gezielt der Saunabereich der allgemein schwer einzusehenen Dachterasse abgelichtet wird; insoweit wird der Betroffene in seinem Allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt.

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IBRRS 2009, 3253
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mittelfreigabepflicht gegenüber außenstehenden Gläubigern

OLG Köln, Urteil vom 05.06.2009 - 3 U 128/08

1. Erfasst eine Vertragsklausel bezügliche Instandhaltungsrücklagen nur Forderungen außenstehender Dritter gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft, die deswegen nicht aus deren Vermögen beglichen werden können, weil ein Eigentümer sein Wohngeld nicht voll entrichtet hat, so sind diese Mittel für die außenstehenden Gläubiger freizugeben.

2. Die für diesen Zweck hinterlegte Mittel können insbesondere nicht für Wohngeldrückstände verwendet werden.

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IBRRS 2009, 3251
ProzessualesProzessuales
Versagung der Zustimmung zur Veräußerung durch den Verwalter

LG Köln, Beschluss vom 22.12.2008 - 29 S 34/08

1. Dem Kläger fehlt das für die Anfechtung des Beschlusses erforderliche Rechtsschutzinteresse, wenn der Negativbeschluss keine Rechte des Klägers beeinträchtigt, namentlich keine Sperrwirkung für eine erneute Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über denselben Gegenstand entfaltet.

2. Wenn der Verwalter, die Zustimmung der Veräußerung auf Weisung der Wohnungseigentümer versagt, kann der veräußerungswillige Wohnungseigentümer in einem gegen den Zustimmungsberechtigten gerichteten Verfahren über einen Antrag auf Abgabe der Zustimmungserklärung eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen.

3. Für die gerichtliche Entscheidung kommt es dann auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an, so dass ein bestandskräftiger, die Zustimmung ablehnender Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft der gerichtlichen Entscheidung nicht entgegen steht.

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IBRRS 2009, 3250
ProzessualesProzessuales
Schutzwürdige Belange bei Rückwirkung der Zustellung

LG Hamburg, Urteil vom 07.01.2009 - 318 S 78/08

1. Eine Klage ist "demnächst" zugestellt, wenn die Partei und ihr Prozessbevollmächtigter unter Berücksichtigung der Gesamtumstände alles Zumutbare für die alsbaldige Zustellung getan haben. Dies ist nicht der Fall, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges, wenn auch nur leicht fahrlässiges Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen haben; als geringfügig sind in der Regel Zustellungsverzögerungen bis zu 14 Tagen anzusehen.

2. Es stehen auch schutzwürdige Belange der übrigen Wohnungseigentümer der Rückwirkung der Zustellung auf den Zeitpunkt der Einreichung der Klage bei einer vorwerfbaren Verzögerung von mehr als 14 Tagen entgegen. Die schutzwürdigen Belange der übrigen Eigentümer bestehen nicht nur darin, Gewissheit darüber zu erlangen, ob Beschlüsse einer Eigentümerversammlung angefochten wurden oder nicht. Vielmehr sind auch schutzwürdige Belange darin zu erkennen, dass die Bestandskraft von Beschlüssen nicht dadurch ausgehöhlt wird, dass die Geringfügigkeitsgrenze im Rahmen des § 167 ZPO aus Billigkeitserwägungen zeitlich stets weiter hinausgeschoben wird.

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IBRRS 2009, 3249
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beratung einzelner Wohnungseigentümer = Gemeinschaftskosten?

AG Krefeld, Urteil vom 19.01.2009 - 14 C 38/08

Die Kosten einer außergerichtlichen Rechtsberatung gehören den Kosten der gemeinschaftlichen Verwaltung. Dies gilt auch dann, wenn sich die Beratung auf die Rechte und Pflichten einzelner Wohnungseigentümer bezieht oder durch deren Verhalten veranlasst ist. In einem solchen Fall besteht kein Grund, von dem allgemeinen Verteilungsschlüssel abzuweichen.

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IBRRS 2009, 3248
Mit Beitrag
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Klagebefugnis bei Verletzung gemeinschaftlichen Eigentums

VGH Bayern, Beschluss vom 21.01.2009 - 9 CS 08.1330

Das Wohnungseigentum nach § 1 Abs. 2 WEG steht unter dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG und vermittelt Rechte, deren Verletzung durch einen Verwaltungsakt gemäß § 42 Abs. 2 VwGO zur Klage befugt. Bei Verletzung des gemeinschaftlichen Eigentums gilt das für den einzelnen Wohnungseigentümer allerdings nur in den engen Grenzen einer Notgeschäftsführung nach § 21 Abs. 2 WEG. Eine solche Verletzung kommt bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen auch grundsätzlich in Betracht.

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IBRRS 2009, 3247
WohnungseigentumWohnungseigentum
Muss Verwalter bestellt werden?

AG Gummersbach, Beschluss vom 27.01.2009 - 14 C 33/08

Die Bestellung eines Verwalters kann zwar de facto unterbleiben, solange kein Wohnungseigentümer den Antrag auf Bestellung stellt. Sie kann aber nicht verhindert werden. Die Verwaltung obliegt grundsätzlich den Eigentümern gemeinschaftlich. Wegen der Fülle der Aufgaben ist es in der Regel sinnvoll, einen Verwalter zu bestellen. Das gilt jedenfalls und spätestens dann, wenn eine - ohne Vorhandensein eines besonderen Verwalters - Verwaltung durch die Eigentümer gemeinschaftlich nicht mehr gewährleistet oder möglich ist.

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