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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6101 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IBRRS 2009, 2177
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung

LG Karlsruhe, Beschluss vom 06.05.2009 - 11 S 56/08

1. Die Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung stellt nur dann einen Gewerbebetrieb dar, wenn die Vermietung mit einem gewerblichen Beherbergungsunternehmen vergleichbar ist.

2. Auch wenn der Wohnungseigentümer eine Internetseite zur Vermietung der Wohnung und einer weiteren Wohnung betreibt, er die Gäste jeweils selbst begrüßt, die vermietete Wohnung beim Wechsel selbst reinigt und auch, wenn er die den Feriengästen zur Verfügung gestellte Bettwäsche selbst wäscht, genügt dies nicht zur Bejahung einer gewerblichen Nutzung.

3. Die Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung in einer Feriengegend in einer Wohnanlage mit 24 Wohnungen verstößt nicht gegen die Zweckbestimmung "Wohnung" der Teilungserklärung und ist somit keine unzulässige Gebrauchsausübung.

4. Für eine Wohnnutzung ist keine Mindestaufenthaltsdauer erforderlich ist. Die Vermietung an kurzfristig wechselnde Feriengäste ist eine Wohnnutzung.

5. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich Feriengäste prinzipiell weniger rücksichtsvoll verhalten als Dauermieter.

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IBRRS 2009, 2176
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung

LG Karlsruhe, Beschluss vom 07.04.2009 - 11 S 56/08

1. Die Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung stellt nur dann einen Gewerbebetrieb dar, wenn die Vermietung mit einem gewerblichen Beherbergungsunternehmen vergleichbar ist.

2. Auch wenn der Wohnungseigentümer eine Internetseite zur Vermietung der Wohnung und einer weiteren Wohnung betreibt, er die Gäste jeweils selbst begrüßt, die vermietete Wohnung beim Wechsel selbst reinigt und auch, wenn er die den Feriengästen zur Verfügung gestellte Bettwäsche selbst wäscht, genügt dies nicht zur Bejahung einer gewerblichen Nutzung.

3. Die Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung in einer Feriengegend in einer Wohnanlage mit 24 Wohnungen verstößt nicht gegen die Zweckbestimmung "Wohnung" der Teilungserklärung und ist somit keine unzulässige Gebrauchsausübung.

4. Für eine Wohnnutzung ist keine Mindestaufenthaltsdauer erforderlich ist. Die Vermietung an kurzfristig wechselnde Feriengäste ist eine Wohnnutzung.

5. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich Feriengäste prinzipiell weniger rücksichtsvoll verhalten als Dauermieter.

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IBRRS 2009, 2175
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung

AG Konstanz, Urteil vom 30.04.2008 - 12 C 2/08

1. Die Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung stellt keine Ausübung eines Gewerbes in der Wohnung dar.

2. Die Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung in einer Feriengegend in einer Wohnanlage mit 24 Wohnungen verstößt nicht gegen die Zweckbestimmung "Wohnung" der Teilungserklärung und ist somit keine unzulässige Gebrauchsausübung ( Abweichung von OLG Stuttgart NJW 1992, 3046, OLG Saarbrücken NZM 2006, 588 und KG ZMR 2007, 803).

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IBRRS 2009, 2174
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Recht zur Einsicht in Gesamtjahresabrechnung?

LG Karlsruhe, Urteil vom 17.02.2009 - 11 S 13/07

1. Jeder Wohnungseigentümer hat das Recht, vor der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung die Gesamtjahresabrechnung sowie sämtliche hieraus für die jeweiligen Wohnungseigentümer resultierenden Einzelabrechnungen einzusehen und zu kontrollieren.

2. Dem Wohnungseigentümer sind entweder die Gesamtjahresabrechnung und alle Einzeljahresabrechnung zu übersenden oder ihm muss auf andere Weise die Möglichkeit der Einsichtnahme zu Kontrollzwecken gewährleistet werden.

3. Wird den Wohnungseigentümern die Möglichkeit gegeben, die Einzelabrechnungen vor der Versammlung einzusehen, ist auf diese Möglichkeit der Einsichtnahme anlässlich der Versammlung von der Verwaltung ausdrücklich im Rahmen der Einladung hinzuweisen.

4. Ein gesonderter Hinweis ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn die Gewährleistung der Einsichtnahme in die Unterlagen am Versammlungsort kurz vor und während der Versammlung einer jahrelangen Übung der Wohnungseigentümergemeinschaft entspricht.

5. Die Wohnungseigentümer halten sich im Rahmen ihres Beurteilungsspielraumes, wenn sie der Gewährleistung der derzeitigen Fluchtwege aus Gründen des Brandschutzes gegenüber der Herstellung einer zusätzlichen Einbruchsicherung für die Kellerabteile den Vorrang geben.

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IBRRS 2009, 2173
WohnungseigentumWohnungseigentum
Recht zur Einsicht in Gesamtjahresabrechnung?

AG Konstanz, Urteil vom 22.11.2007 - 12 C 6/07

1. Jeder Wohnungseigentümer hat das Recht, vor der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung die Gesamtjahresabrechnung sowie sämtliche hieraus für die jeweiligen Wohnungseigentümer resultierenden Einzelabrechnungen einzusehen und zu kontrollieren.

2. Dem Wohnungseigentümer sind entweder die Gesamtjahresabrechnung und alle Einzeljahresabrechnung zu übersenden oder ihm muss auf andere Weise die Möglichkeit der Einsichtnahme zu Kontrollzwecken gewährleistet werden.

3. Wird den Wohnungseigentümern die Möglichkeit gegeben, die Einzelabrechnungen vor der Versammlung einzusehen, ist auf diese Möglichkeit der Einsichtnahme anlässlich der Versammlung von der Verwaltung ausdrücklich im Rahmen der Einladung hinzuweisen.

4. Ein gesonderter Hinweis ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn die Gewährleistung der Einsichtnahme in die Unterlagen am Versammlungsort kurz vor und während der Versammlung einer jahrelangen Übung der Wohnungseigentümergemeinschaft entspricht.

5. Die Wohnungseigentümer halten sich im Rahmen ihres Beurteilungsspielraumes, wenn sie der Gewährleistung der derzeitigen Fluchtwege aus Gründen des Brandschutzes gegenüber der Herstellung einer zusätzlichen Einbruchsicherung für die Kellerabteile den Vorrang geben.

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IBRRS 2009, 2172
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Entfernung einer Teppichklopfstange als bauliche Änderung?

LG Karlsruhe, Urteil vom 21.04.2009 - 11 S 85/08

1. Die Entfernung der im Erdboden fest fundamentierten Teppichklopfstange stellt eine bauliche Veränderung dar. Die Beschränkung des Rechts auf Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums und erst recht dessen Entzug stellen eine Beeinträchtigung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG dar.

2. Die Entfernung der Asphaltdecke und einer Berberitzenhecke kann nur beschlossen werden, wenn die Wohnungseigentümer zur Vermeidung einer Brache gleichzeitig einen Beschluss fassen, was folgt.

3. Der Beschluss, einen Trockenraum zwei bis drei Mal im Jahr zur Pflege der Hausgemeinschaft nutzen zu können, entspricht nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn dem nicht zustimmenden Wohnungseigentümer die ihm zustehenden Trocknungsintervalle vollständig erhalten bleiben.

4. Ein Gericht ist nicht verpflichtet, spätestens am letzten Tag der Begründungsfrist der klagenden Partei (per Fax?) eine Mitteilung zu geben, wenn diese gewisse Teile einer Klage oder eines Rechtsmittels noch nicht einmal ansatzweise begründet hat.

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IBRRS 2009, 2133
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sonderumlage vor Eigentumserwerb entstanden: Zahlungspflicht?

LG Saarbrücken, Urteil vom 27.05.2009 - 5 S 26/08

1. Ein Wohnungseigentümer, der seine Eigentumswohnung gemäß § 90 ZVG in einer Zwangsversteigerung erworben hat, ist auch dann zur Zahlung der nach dem Eigentumserwerb fällig gewordenen Raten einer Sonderumlage verpflichtet, wenn die Sonderumlage bereits vor dem Eigentumserwerb beschlossen worden ist.*)

2. § 56 S. 2 ZVG, wonach der Ersteher von dem Zuschlag an die Lasten der im Wege der Zwangsversteigerung erworbenen Eigentumswohnung trägt, steht der Zahlungspflicht nicht entgegen.*)

3. Ein solcher Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht nichtig und er belastet den Erwerber in der Regel auch nicht unbillig.*)

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IBRRS 2009, 2045
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss einer Haustür-Schließregelung durch die WEG

OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.01.2009 - 20 W 384/07

1. Die Wohnungseigentümer haben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ebenso wie bei der Regelung seines Gebrauchs ein aus ihrer Verwaltungsautonomie entspringendes Ermessen, was die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Regelung angeht; dieses Ermessen ist einer gerichtlichen Nachprüfung weitgehend entzogen.*)

2. Zur Frage der Rechtmäßigkeit einer durch Mehrheitsbeschluss getroffenen eine Haustür betreffende Schließregelung.*)

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IBRRS 2009, 2042
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Aufrechnung gegen Wohngeldanspruch mit GoA-Ansprüchen!

OLG Hamm, Beschluss vom 03.03.2009 - 15 Wx 298/08

Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass gegen einen Wohngeldanspruch die Aufrechnung mit Ansprüchen auch aus Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 683, 670 BGB) ausgeschlossen ist, sofern es sich nicht um eine Notgeschäftsführung im engeren Sinn des § 21 Abs. 2 WEG handelt.*)

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IBRRS 2009, 2041
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohngeldanspruch verjährt nicht bei vereitelter Kenntnis!

OLG Hamm, Beschluss vom 03.03.2009 - 15 Wx 96/08

1. Die Zuerkennung eines Wohngeldanspruchs setzt die Feststellung voraus, welcher konkrete Teilbetrag der Gesamtforderung welcher Jahresabrechung bzw. welchem Wirtschaftsplan zuzuordnen ist. Der Tatrichter muss die jeweiligen Eigentümerbeschlüsse einschließlich der den in Anspruch genommenen Wohnungseigentümer betreffenden Einzelabrechnungen bzw. Einzelwirtschaftspläne feststellen.*)

2. Ein Wohnungseigentümer kann sich nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht darauf berufen, diejenige Kenntnis von der Entstehung des Wohngeldanspruchs (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB) sei der Wohnungseigentümergemeinschaft zuzurechnen, die er selbst in verjährter Zeit in seiner Eigenschaft als GmbH-Geschäftsführer der Verwalterin erlangt hat, ohne während des Laufs der Verjährungsfrist entweder den gegen ihn als Wohnungseigentümer gerichteten Anspruch geltend zu machen oder wegen Interessenkollision das Verwalteramt niederzulegen.*)




IBRRS 2009, 2039
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalterhandlungen bei ungültiger Bestellung unwirksam

KG, Beschluss vom 31.03.2009 - 1 W 209/05

1. Die Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung einer Eigentumswohnung ist unwirksam, wenn der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Bestellung des Verwalters auf Anfechtungsklage nach § 46 WEG rechtskräftig für ungültig erklärt wird.*)

2. Der grundbuchmäßige Nachweis der Verwalterzustimmung ist nicht erbracht, wenn der dem Grundbuchamt zum Nachweis der Verwaltereigenschaft gemäß § 26 Abs. 3 (früher Abs. 4 WEG) vorgelegte Bestellungsbeschluss durch einen ebenfalls dem Grundbuchamt vorgelegten, auf Anfechtungsklage nach § 46 WEG ergangenen Beschluss des Amtsgerichts für ungültig erklärt worden ist.*)

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IBRRS 2009, 2024
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Streitwert bei Verwalterabberufungsverlangen?

LG München I, Beschluss vom 03.06.2009 - 1 T 499/09

Der Streitwert für einen Antrag auf Abberufung des Verwalters nach § 49a GKG liegt im Regelfall bei 50% des Honorars des Verwalters für die Restlaufzeit des Verwaltervertrags. Das (fünffache) Interesse des Klägers gemäß § 49a Abs. 1 Satz 2 GKG bemisst sich nicht (nur) nach seinem Anteil am Verwalterhonorar, sondern geht darüber hinaus.

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IBRRS 2009, 2023
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Beschlussfeststellung ohne die erforderliche Mehrheit

LG München I, Urteil vom 27.04.2009 - 1 S 19129/08

1. Das Gericht ist nicht verpflichtet, das Zustandekommen eines Mehrheitsbeschlusses festzustellen, wenn der Verwalter wegen eines bestehenden Einstimmigkeitserfordernisses (Zustimmung zu baulicher Veränderung) verkündet hat, dass der Beschluss abgelehnt wurde.

2. Zulässiges Rechtsmittel gegen die Auferlegung der Kosten des Rechtsstreits auf den Verwalter gemäß § 49 Abs. 2 WEG ist die sofortige Beschwerde. Über sie kann, wenn in der Hauptsache Berufung eingelegt wurde und der Verwalter nicht Partei ist, im Berufungsurteil mit entschieden werden.

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IBRRS 2009, 2022
WohnungseigentumWohnungseigentum
Fensteraustausch als Modernisierungsmaßnahme

LG München I, Urteil vom 27.04.2009 - 1 S 20171/08

1. Der Austausch von Holz- gegen Kunststofffenster stellt regelmäßig eine Modernisierungsmaßnahme im Sinne des § 22 Abs. 2 WEG dar.

2. Das Kopfstimmenprinzip im Rahmen der doppelt qualifizierten Mehrheit gemäß § 22 Abs. 2, 25 Abs. 2 WEG erfordert keine Korrektur zugunsten von Mehrfacheigentümern; insofern hat der Gesetzgeber den vermögensrechtlichen Belangen nach der Gesetzesbegründung ausdrücklich durch Aufnahme der erforderlichen Mehrheit der Miteigentumsanteile Rechnung getragen.

3. Die Darlegungs- und Beweislast bei der Anfechtungsklage gemäß § 43 Nr. 4 WEG liegt grundsätzlich beim Kläger. Werden konkrete Einwendungen erhoben, so trifft die Beklagten eine sekundäre Beweislast ("substantiiertes Bestreiten").

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IBRRS 2009, 2021
WohnungseigentumWohnungseigentum
Jahresabrechung: Anfechtbarkeit wegen Zeitraum-Umstellung?

LG München I, Urteil vom 04.05.2009 - 1 S 237/09

Die Anfechtung einer Jahresabrechnung wegen Abweichung von der kalenderjährlichen Abrechnung ist treuwidrig, wenn die Wahl des Abrechnungszeitraums gerade der Umstellung auf das Kalenderjahr dient und eine weniger nachteilige Umstellung für alle Eigentümer nicht ersichtlich ist (Fortführung von OLG München, Beschluss v. 17.2.2009, 32 Wx 164/08).

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IBRRS 2009, 2020
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Welcher Schallschutz ist bei Verweis auf DIN 4109 geschuldet?

BGH, Urteil vom 04.06.2009 - VII ZR 54/07

1. Welcher Schallschutz für die Errichtung von Eigentumswohnungen geschuldet ist, ist in erster Linie durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln. Wird ein üblicher Qualitäts- und Komfortstandard geschuldet, muss sich das einzuhaltende Schalldämm-Maß an dieser Vereinbarung orientieren. Der Umstand, dass im Vertrag auf eine "Schalldämmung nach DIN 4109" Bezug genommen ist, lässt schon deshalb nicht die Annahme zu, es seien lediglich die Mindestmaße der DIN 4109 vereinbart, weil diese Werte in der Regel keine anerkannten Regeln der Technik für die Herstellung des Schallschutzes in Wohnungen sind, die üblichen Qualitäts- und Komfortstandards genügen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - VII ZR 45/06, BGHZ 172, 346).*)

2. Kann der Erwerber nach den Umständen erwarten, dass die Wohnung in Bezug auf den Schallschutz üblichen Qualitäts- und Komfortstandards entspricht, muss der Unternehmer, der hiervon vertraglich abweichen will, den Erwerber deutlich hierauf hinweisen und ihn über die Folgen einer solchen Bauweise für die Wohnqualität aufklären. Der Verweis des Unternehmers in der Leistungsbeschreibung auf "Schalldämmung nach DIN 4109" genügt hierfür nicht.*)




IBRRS 2009, 2016
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
GbR kann nicht Verwalter sein, aber Rechte geltend machen

BGH, Urteil vom 28.05.2009 - VII ZR 206/07

Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft, mit dem sie ihren vermeintlichen Verwalter zur gerichtlichen Geltendmachung von das Gemeinschaftseigentum betreffenden Gewährleistungsansprüchen ermächtigt, ist interessengerecht auszulegen. Handelt es sich bei dem vermeintlichen Verwalter um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die nicht wirksam zum Verwalter bestellt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1989 - V ZB 4/89, BGHZ 107, 268, 271 f. und vom 26. Januar 2006 - V ZB 132/05, NJW 2006, 2189), ist der Beschluss dahin auszulegen, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ermächtigt wird.*)

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IBRRS 2009, 1954
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wasserbelieferung: Wohnungseigentümergemeinschaft haftet!

KG, Urteil vom 24.03.2009 - 4 U 172/07

Schuldner für Entgeltforderungen aus einem Wasserbelieferungs- und Entsorgungsvertrag ist die Wohnungseigentümergemeinschaft. Die einzelnen Wohnungseigentümer haften grundsätzlich nicht als Gesamtschuldner (Anschluß an BGH, Urteil vom 7. März 2007, VIII ZR 125/06 und KG, Urteil vom 12. Februar 2008, 27 U 36/07, entgegen KG, Urteil vom 7. November 2007, 11 U 16/07).*)

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IBRRS 2009, 1926
WohnungseigentumWohnungseigentum
Schadensersatzanspruch der WEG gegen Insolvenzverwalter?

LG Stuttgart, Urteil vom 23.04.2008 - 10 S 5/07

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Wohnungseigentümers begründet die vom Insolvenzverwalter unterlassene Freigabe des Wohnungseigentums einen Schadensersatzanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen entgangenen Hausgeldes weder aus § 61 InsO noch aus § 60 InsO.*)

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IBRRS 2009, 1923
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Prozess: Kostenerstattung für interne Unterrichtung

BGH, Beschluss vom 14.05.2009 - V ZB 172/08

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann bei einem Verbandsprozess die Erstattung der durch die interne Unterrichtung ihrer Mitglieder über den Prozess entstehenden Kosten nicht verlangen.*)

2. Das gilt auch bei einer Beschlussanfechtung, wenn sich die Wohnungseigentümer von dem Verwalter oder dem von diesem beauftragten Prozessbevollmächtigten vertreten lassen, den Anfechtungsprozess damit ähnlich einem Prozess des Verbands führen.*)

3. Betrifft die Beschlussanfechtung die Rechtsstellung des Verwalters, sind allerdings die Kosten der Unterrichtung der übrigen Wohnungseigentümer über die Anfechtungsklage und ihre Begründung erstattungsfähig, weil sich ein Beschlussanfechtungsprozess nur bei Sicherstellung dieser Unterrichtung ähnlich einem Verbandsprozess führen lässt.*)

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IBRRS 2009, 1916
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Modernisierende Instandsetzung

LG Koblenz, Urteil vom 26.05.2009 - 2 S 52/08

1. Die Wohnungseigentümer sind im Rahmen der ordnungsgemäßen Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums nicht darauf beschränkt, bei notwendig gewordenen Ersatzbeschaffungen lediglich den früheren Zustand wiederherzustellen. Vielmehr kann eine Instandsetzung über die bloße Reproduktion hinausgehen, wenn sie eine aktuelle, technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung gegenüber derjenigen ist, die sich auf die Wiederherstellung des mangelfreien Zustandes beschränkt.

2. Sollen Öl-Kessel durch Gas-Brennwertkessel ersetzt werden, handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme im Rahmen ordnungsgemäßer Instandhaltung und Instandsetzung, welche mit einfacher Mehrheit beschlossen werden kann.

3. Der zusätzliche Einbau eines Blockheizkraftwerkes ist hingegen keine modernisierende Instandsetzung, vielmehr handelt es sich um eine Neuerung in Sinn einer erstmaligen Anschaffung.

4. Der zusätzliche Einbau eines Blockheizkraftwerkes dient nicht der Einsparung von Energie, sondern von Kosten der Energiebeschaffung, so dass dieses nicht unter § 22 Abs. 2 WEG fällt.

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IBRRS 2009, 1812
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zwangsversteigerung - Rangordnung einer Wohnungseigentumsgemeinschaft

BGH, Beschluss vom 07.05.2009 - V ZB 142/08

1. Über einen Beitritt einer Wohnungseigentümergemeinschaft in der Rangklasse nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG darf erst entschieden werden, wenn entweder der Einheitswertsbescheid nach § 54 Abs. 1 Satz 4 GKG erfolgreich angefordert oder der Verkehrswert nach § 74a Abs. 5 Satz 1 ZVG festgesetzt ist.*)

2. Der nach § 54 Abs. 1 Satz 4 GKG mitgeteilte Einheitswert ist für die Entscheidung über die Anordnung der Zwangsversteigerung oder einen Beitritt in der Rangklasse nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG verwertbar.*)

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IBRRS 2009, 1809
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bestimmung des vertraglichen Leistungsumfangs

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.03.2009 - 5 U 63/08

1. Ergibt die Auslegung der Parteibezeichnung in der Klageschrift, dass die Klage gegen die einzelnen Mitglieder der Wohnungseigentümergesellschaft und nicht gegen die Gemeinschaft als solche gerichtet war und auch so beabsichtigt war, kommt eine Rubrumsberichtigung nach § 319 ZPO nicht in Betracht. Will der Kläger später im laufenden Prozess die Klage nur noch gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtet wissen, ist dies nur im Wege der subjektiven Klagerücknahme möglich.*)

2. Verlangt der Werkunternehmer eine Vergütung für nicht erbrachte Leistungen und bestreitet der Beklagte eine werkvertragliche Bindung, kommt ein Vergütungsanspruch nach §§ 631, 649, 242 BGB in Betracht.*)

3. Der Umfang der Leistungsbeauftragung ist auf der Grundlage der vertragsbegründenden Willenserklärungen nach den allgemeinen Auslegungskriterien zu ermitteln.*)

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IBRRS 2009, 1804
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Regelung der Modalitäten der Auftragsvergabe durch Beschluss

OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.01.2009 - 20 W 320/05

Hat die Wohnungseigentümerversammlung in einem bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss bereits den Umfang von Sanierungsarbeiten festgelegt, können in einem gesonderten Beschluss mehrheitlich die Modalitäten der Auftragsvergabe geregelt werden.*)

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IBRRS 2009, 1565
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Einheitswert

AG Mannheim, Urteil vom 05.12.2008 - 4 C 1102/08

1. Die Treuepflicht verpflichtet den säumigen Wohnungseigentümer nicht, das Finanzamt von der Wahrung eines Steuergeheimnisses hinsichtlich des Einheitswertbescheides seiner Eigentumswohnung gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft zu befreien. Wie jeder Schuldner muss er nicht an der Verbesserung der Vollstreckungsaussichten des Gläubigers mitwirken.*)

2. Bei der Abwägung der konkurrierenden Grundrechte von vollstreckendem Gläubiger und dessen Schuldner ist die Wahrung des Steuergeheimnisses zumindest gleichwertig mit dem Schutz der GLäubigerforderung.*)

3. Die vollstreckende Wohnungseigentümergemeinschaft kann sich auf zumutbare Weise Kenntnis vom Einheitswert des säumigen Wohnungseigentümers verschaffen, weshalb es dessen Mitwirkung nicht bedarf.*)

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IBRRS 2009, 1558
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Maßnahme zur Energiekosteneinsparung muss sinnvoll sein!

LG München I, Beschluss vom 18.07.2007 - 1 T 15543/05

1. Das Anbringen eines Wärmedämmverbundsystems stellt auch dann keine Maßnahme der modernisierenden Instandhaltung dar, wenn sich an den Fassadenflächen Schäden zeigten und es in den Häusern zu Feuchtigkeitsschäden gekommen ist. Vielmehr handelt es sich hier um eine bauliche Veränderung, die der Zustimmung aller Eigentümer bedarf.

2. Die Rechtsprechung, dass sich Mehraufwendungen für modernisierende Instandsetzungen innerhalb eines Zeitraums von maximal etwa 10 Jahren zu amortisieren haben, um wirtschaftlich zu sein, ist auch hier zu beachten.

3. Ob eine wirtschaftliche Amortisation der Maßnahme vorliegt, ist mittels der sog. "dynamischen Berechnungsweise" zu ermitteln, bei der auch die möglichen Zinserträge der Heizkostenersparnis gegenüberzustellen sind.

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IBRRS 2009, 1551
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss über Wirtschaftsplan während des laufenden Jahres

AG Mannheim, Urteil vom 15.05.2009 - 4 C 18/09

1. Ein Beschluss der Versammlung, der einen Wirtschaftsplan während des laufenden Wirtschaftsjahres in Kraft setzt, ist nur anfechtbar, da das merkmal "voraussichtlich" in § 28 Abs. 1 Nr. 1 WEG nicht kompetenzbegrenzend ist. Anderes gilt allenfalls dann, wenn der Beschluss nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gefasst wird (Fortführung zu OLG Schleswig, ZWE 2002, 141, 142).*)

2. Ein für nichtig gehaltener, rückwirkender Wirtschaftsplan ist jedenfalls für das nach der Abstimmung liegende Wirtschaftjahr wirksam, weil die Wohnungseigentümer nicht anders entschieden hätten; für diesen Zeitraum schuldet der Wohnungseigentümer in jedem Fall das Hausgeld.*)

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IBRRS 2009, 1550
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine Zurückverweisung bei Rechtsfehlern!

OLG Köln, Beschluss vom 17.03.2009 - 16 Wx 169/08

1. Eine ausnahmsweise Zurückverweisung an das Amtsgericht ist nur zulässig, wenn das Verfahren des Gerichts erster Instanz an schwerwiegenden Verfahrensmängeln leidet, nicht aber bei möglichen Fehlern des Amtsgerichtes allein in der Anwendung materiellen Rechts.

2. Eine Beschlussfassung beruht nicht auf einem formellen Mangel, wenn feststeht, dass der angefochtene Beschluss auch bei ordnungsgemäßer Einberufung ebenso gefasst worden wäre.

3. Wiederholen die Wohnungseigentümer die Beschlussfassung, bleibt die mangelhafte Beschlussfassung des früheren Beschlusses ohne Folgen.

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IBRRS 2009, 1540
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Herausgabe der Eigentümerliste im einstweiligen Rechtsschutz?

LG Stuttgart, Beschluss vom 14.08.2008 - 19 T 299/08

1. Einem Eigentümer steht gegen den Verwalter im Vorfeld einer beabsichtigten, gegen die übrigen Wohnungseigentümer der Wohnungseigentumsanlage zu richtenden Anfechtungsklage ein Anspruch auf Herausgabe einer Eigentümerliste zu.

2. Da die namentliche Bezeichnung der beklagten anderen Wohnungseigentümer im Anfechtungsverfahren gemäß § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG erst bis spätestens zum Schluss der münmdlichen Verhandlung zu erfolgen hat, benötigt der anfechtende Eigentümer zur Erhebung seiner Anfechtungsklage keine solche Eigentümerliste.

3. Dementsprechend besteht für eine einstweilige Verfügung zur Herausgabe der Eigentümerliste vor Klageerhebeung kein Verfügungsgrund.

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IBRRS 2009, 1529
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwaltungsbeirat als besonderer Vertreter der Eigentümer

OLG Hamm, Beschluss vom 23.10.2008 - 15 W 335/07

1. Der Beschluss der Wohnungseigentümer, der den Verwaltungsbeirat für den Fall ermächtigt, dass der Verwalter infolge eines Interessenkonfliktes oder aus sonstigen Gründen von einer Vertretung der Miteigentümer ausgeschlossen sein sollte, in laufenden und künftigen Anfechtungsverfahren die Wohnungseigentümer zu vertreten und einen Rechtsanwalt für sie zu beauftragen, ist ausreichend bestimmt.

2. Der Begriff des Ausschlusses betrifft nicht den Fall der tatsächlichen Verhinderung.

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IBRRS 2009, 1528
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Duldungsantrag zu unbestimmt?

OLG Köln, Beschluss vom 16.01.2009 - 16 Wx 192/08

1. Die Duldungsverpflichtung muss im gerichtlichen Antrag so präzisiert sein, dass sie ihrem Inhalt und Umfang nach aus dem begehrten Titel unzweideutig entnommen werden kann und dadurch erst eine Vollstreckung nach § 890 ZPO ermöglicht.

2. Der auf Duldung einer baurechtlich zulässigen Treppe vom Balkon des Sondereigentums der Antragsteller zu dem hinteren Gemeinschaftsgartengrundstück gerichtete Antrag ist zu unbestimmt.

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IBRRS 2009, 1520
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen: Kosten?

LG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.2008 - 19 T 489/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 1515
ImmobilienImmobilien
Verkauf von durch Umgestaltung des Altbaus geschaffenen Wohnung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.04.2004 - 4 U 34/03

1. Der Veräußerer einer durch Umgestaltung eines Altbaus geschaffenen Eigentumswohnung haftet für Sachmängel nach den Regeln des Werkvertragsrechts.*)

2. Eine endgültige und ernstliche Erfindungserweigerung kann auch im prozessualen Bestreiten jeglicher Verantwortlichkeit unter Berufung auf einen Gewährleistungsausschluss liegen.*)

3. Ein Gewährleistungsausschluss ist bei Kaufverträgen über Eigentumswohnungen, die durch Umgestaltung von Altbauten geschaffen wurden, nur wirksam, wenn der Notar den Erwerber eingehend und ausführlich über die Folgen des Haftungsausschlusses belehrt hat. Dies hat der Veräußerer zu beweisen.*)

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IBRRS 2009, 1420
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beiträge zur Instandhaltungsrücklage als Werbungskosten?

BFH, Beschluss vom 09.12.2008 - IX B 124/08

Beiträge zur Instandhaltungsrücklage können beim einzelnen Wohnungseigentümer erst dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Verwalter sie für die Wohnungseigentümergemeinschaft tatsächlich für die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums oder für andere Maßnahmen verausgabt, die durch die Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung veranlasst sind. Die Frage, zu welchem Zeitpunkt die zur Instandhaltungsrücklage geleisteten Beiträge als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können, ist unabhängig davon zu beurteilen, wie die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer zur Eigentümergemeinschaft zivilrechtlich einzustufen sind.

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IBRRS 2009, 1419
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vereinbarte Anwendbarkeit öffentlich-rechtlicher Vorschriften

LG Itzehoe, Urteil vom 10.03.2009 - 11 S 30/08

Vereinbaren die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft, dass die Gemeinschaftsordnung so auszulegen sei, dass jeder Eigentümer im wirtschaftlichen Ergebnis so zu stellen sei, als ob er Alleineigentümer - frei von den Beschränkungen des Wohnungseigentumsrechts - seines Gebäudes und seiner Sondernutzungsbereiche wäre und somit u.a. bauliche Veränderungen ohne Zustimmung der anderen Eigentümer vornehmen dürfe, ist die Errichtung solcher baulicher Anlagen (hier: Sichtschutzzaun) im Grenzbereich der Sondernutzungsrechte zustimmungsfrei möglich, die öffentlich-rechtlich zulässig wären, wenn es sich um zwei nebeneinander liegende Grundstücke handeln würde, und auch tatsächlich an der Stelle öffentlich-rechtlich zulässig sind.*)

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IBRRS 2009, 1414
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 52/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1413
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 53/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1412
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 54/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1411
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 55/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1410
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 56/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1409
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 57/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1408
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 58/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1407
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 59/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1406
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 60/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1405
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 61/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1404
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 62/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1403
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 63/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1402
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 64/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1401
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 65/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1400
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 66/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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