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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6085 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IBRRS 2009, 1239
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anfechtung der Jahresabrechnung: Verwirkung von Rechten?

LG Köln, Beschluss vom 01.09.2008 - 29 T 10/08

Wenn ein Eigentümer in Kenntnis der Teilungserklärung (und damit des vereinbarten Verteilungsschlüssels) selbst zehn Jahre lang keine Jahresabrechnung wegen des Verteilungsschlüssels angefochten hat, dann sind seine Rechte insoweit verwirkt.




IBRRS 2009, 1236
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Falschbezeichnung von Wohngeldforderung: Bindung?

LG Mönchengladbach, Beschluss vom 04.11.2008 - 5 T 239/08

1. Das Vollstreckungsgericht ist gemäß § 10 Abs. 3 S. 2 ZVG an die Falschbezeichnung einer Wohngeldforderung im Vollstreckungsbescheid als Forderung aus Miete gebunden, ohne dass eine anderweitige Glaubhaftmachung gemäß § 10 Abs. 3 S. 3 ZVG möglich wäre.*)

2. Der Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung in der Rangklasse 2 (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG) umfasst als „Minus“ den Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung in der Rangklasse 5 (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG).*)

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IBRRS 2009, 1235
ProzessualesProzessuales
Dinglicher Arrest wegen Wohngeldforderungen?

AG Kerpen, Urteil vom 14.07.2008 - 26 C 27/08

1. Es ist davon auszugehen, da der Gesetzgeber durch die Neuregelung der Rangfolge in § 10 Abs. 1 ZVG (vgl. dort die Nr. 2) die Gläubiger bezüglich fälliger Ansprüche auf Zahlung der Beiträge gemäß § 16 Abs. 2, § 28 Abs. 2 und 5 WEG hat privilegieren wollen.*)

2. Diese Entscheidung des Gesetzgebers ist auch bei der Frage, ob ausnahmsweise ein Arrestgrund angenommen werden kann, zu repektieren. Dies ist erst Recht dann der Fall, wenn über das Vermögen des Schuldners (und Wohnungseigentümer) ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Denn in diesen Fällen kann die Wohnungseigentümergemeinschaft wegen § 240 ZPO regelmäßig keinen Titel mehr gegen den Wohnungseigentümer erstreiten. Die Gemeinschaft ist regelmäßig auch nicht in der Lage, selbst ein Zwangsversteigerungsverfahren einzuleiten oder sich einem solchen anzuschließen.*)

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IBRRS 2009, 1228
ProzessualesProzessuales
Passivlegitimation bei Beschlussanfechtung

LG Itzehoe, Beschluss vom 20.01.2009 - 11 S 37/08

Dass die Kläger ersichtlich den Verband "Wohnungseigentümergemeinschaft" in Anspruch nehmen wollten, schließt eine Auslegung des Klageantrages dahingehend, dass tatsächlich die übrigen Wohnungseigentümer Partei sein sollten, aus. Alleine der Umstand, dass das materiell begehrte Ziel nur durch die Inanspruchnahme einer anderen als der im Antrag benannten Person möglich ist, kann ohne weitere Anhaltspunkte nicht eine Auslegung stützen, dass in Wahrheit eine andere als die ausdrücklich benannte Partei in Anspruch genommen werden sollte.*)

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IBRRS 2009, 1207
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verteilung von Betriebskosten nach § 16 Abs. 3 WEG

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.03.2009 - 14 S 7627/08

Beschließen die Eigentümer gemäß § 16 Abs. 3 WEG einen von der Teilungserklärung, die die Abrechnung nach Miteigentumsanteilen statuiert, abweichenden Schlüssel für die Betriebskostenumlage, so

- können in einer Mehrhausanlage die Kosten des laufenden Aufzugsbetriebs nach Häusern und Stockwerken differenziert werden;

- widerspricht es in der Regel ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Hausmeister- und Hausreinigungskosten nach Einheiten umgelegt werden.*)

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IBRRS 2009, 1182
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Anspruch der WEG gegen Eigentümer auf Kündigung des Mieters?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2008 - 3 Wx 240/07

1. Die Wohnungseigentümer können sich einen vom Gesetz nicht gegebenen Anspruch gegen einen einzelnen Eigentümer nicht im Wege des Mehrheitsbeschlusses selbst verschaffen, weil es ihnen insofern an der Beschlusskompetenz fehlt. Dies gilt sowohl für den Fall, dass ein sonst nicht bestehender Anspruch originär geschaffen, als auch für den Fall, dass ein an sich bestehender Anspruch durch einen neuen abstrakten Schuldgrund ersetzt, bestätigt oder verstärkt werden soll.

2. Ein gefasster Beschluss, der die gerichtliche Verfolgung eines Unterlassungsanspruchs gegen einen Wohnungseigentümer vorbereiten soll, beinhaltet nicht die materiell-rechtliche Festlegung dieser Eigentümerpflichten, sondern dient nur der Vorbereitung eines gerichtlichen Verfahrens.

3. Der Unterlassungsanspruch der Wohnungseigentümer gegen einen anderen Wohnungseigentümer kann sich ausnahmsweise auf eine Kündigung des Mietverhältnisses mit anschließender möglicher Räumungsklage als einziger geeigneter Maßnahme richten.

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IBRRS 2009, 1178
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erneuerung der Hausfassade

OLG Hamm, Beschluss vom 18.11.2008 - 15 Wx 139/08

1. Ist bei Schäden an der Fassade des Hauses eine einfache Reparatur ausreichend oder erstreckt sich die erforderliche Erneuerungsmaßnahme auf weniger als 20 % der Gesamtfläche der jeweiligen Bauteile, greift § 8 Abs. 2 der WärmeschutzVO 1995 nicht ein. In diesen beiden Fällen beurteilt sich die Ordnungsmäßigkeit einer Erneuerung von Teilen der Fassade nach der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme, die anhand einer Kosten-Nutzen-Analyse zu ermitteln ist.*)

2. Ist dagegen eine Erneuerung erforderlich, die sich auf 20 % und mehr als 20 % der Gesamtfläche der jeweiligen Bauteile erstreckt, greift § 8 Abs. 2 der WärmeschutzVO 1995 (bzw. § 9 Abs. 4 Nr. 1 der Energiesparverordnung vom 24.07.2007 i.V.m. der Anlage 1 Tabelle 2 Zeile 4 Spalte 1) ein, sodass sich nicht mehr die Frage der Amortisation der Kosten stellt, weil dann die Wärmedämmung zwingend vorgeschrieben ist.*)

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IBRRS 2009, 1155
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anfechtung des Beschlusses über bauliche Veränderung

OLG Hamm, Beschluss vom 11.11.2008 - 15 Wx 62/08

1. Die Bestimmung einer Teilungserklärung "Für die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung genügt die Absendung an die Anschrift, die dem Verwaltung von dem Wohnungseigentümer zuletzt mitgeteilt worden ist" schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschlussanfechtungsfrist nicht aus, wenn es dem Wohnungseigentümer gelingt glaubhaft zu machen, dass er die Einladung zu der Eigentümerversammlung nicht erhalten hat.*)

2. Der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, durch den eine bauliche Veränderung genehmigt wird, können die übrigen Wohnungseigentümer nicht erfolgreich mit dem Einwand entgegentreten, ihnen stehe aufgrund einer schuldrechtlichen Vereinbarung ein Anspruch auf Erteilung der Zustimmung zu der baulichen Veränderung zu.*)




IBRRS 2009, 1154
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nutzungsbefugnis contra Bauordnungsrecht

OLG Hamm, Beschluss vom 09.01.2009 - 15 Wx 142/08

1. Jeder Wohnungseigentümer hat grundsätzlich Anspruch darauf, dass der Gebrauch des Sonder- und des Gemeinschaftseigentums nur im Rahmen derjenigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften erfolgt, die nachbarschützenden Charakter haben.*)

2. Die umfassende Zulässigkeit einer Nutzung eines Teileigentums zu gewerblichen Zwecken gibt dem Sondereigentümer kein Recht, vorhandene bauliche Anlagen über den vorgegebenen bauordnungsrechtlichen Rahmen hinaus nutzen zu können, um eine bestimmte Form gewerblicher Nutzung des Sondereigentums realisieren zu können.*)

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IBRRS 2009, 1119
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zwangsverwaltung: Laufendes Wohngeld als Verwaltungsausgaben?

LG Köln, Beschluss vom 16.10.2008 - 4 T 437/08

Bei laufendenden Hausgeldern handelt es sich um Ausgaben i.S.d. § 155 Abs. 1 ZVG, so dass gemäß § 161 Abs. 3 ZVG der beitreibende Gläubiger insoweit auch vorschusspflichtig ist.

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IBRRS 2009, 1112
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Unterlassungsklage des Verwalters gegen Eigentümer

OLG München, Beschluss vom 04.06.2008 - 31 AR 92/08

Bei Streitigkeiten von Wohnungseigentümern mit dem Verwalter wegen unwahrer oder ehrverletzender Äußerungen handelt es sich um eine Wohnungseigentumssache gemäß § 43 Nr. 3 WEG - zumindest dann, wenn der Gegenstand des Unterlassungsbegehrens sich auf Äußerungen im Zusammenhang mit der Verwaltertätigkeit bezieht.

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IBRRS 2009, 1046
ProzessualesProzessuales
WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

LG Konstanz, Beschluss vom 01.02.2007 - 62 T 139/05

1. Gegen die Entscheidung des Landgerichtes im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens, in dem der Antrag auf Ablehnung eines Richters zurückgewiesen wird, ist die Rechtsbeschwerde nur bei Zulassung gegeben.

2. Die Richtigkeit der im gesonderten Verfahren auf Ablehnung eines Richters getroffenen Entscheidungen ist im Hauptsacheverfahren nicht zu prüfen.

3. Die Einlegung der Gehörsrüge, der Gegenvorstellung und unstatthafter Rechtsmittel hindern nicht den Eintritt der Rechtskraft.

4. Es erscheint zweifelhaft, ob ein Verstoß gegen die Wartepflicht vorliegt, wenn ein Verhandlungstermin anberaumt wird.

5. Das Interesse der einzelnen Wohnungseigentümers an der Jahresabrechnung ist geprägt von den damit verbundenen vermögensmäßigen Folgen für die Wohnungseigentümer und nicht von dem Interesse, die Tätigkeit des Verwalters zu billigen und ihm sein Vertrauen zu bekunden.

6. Der Geschäftswert ist nicht nach § 49a GKG auf das fünffache des Eigeninteresse zu begrenzen.

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IBRRS 2009, 1045
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gerichtliche Klärung von Ansprüchen

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.09.2008 - 20 W 9/08

Es kann auch dann dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechen, das Bestehen von Ansprüchen gerichtlich klären zu lassen, wenn hinsichtlich der Erfolgsaussicht einer Klage durchaus Zweifel bestehen sollten. Ein darauf gerichteter Wohnungseigentümerbeschluss kann dann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. Etwas kann dann gelten, wenn der Anspruch offenkundig nicht in Betracht kommt oder die von der Mehrheit der Wohnungseigentümer vertretene Rechtsposition offensichtlich unhaltbar ist.*)

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IBRRS 2009, 1031
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.03.2009 - 14 Wx 17/07

1. Gegen die Entscheidung des Landgerichtes im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens, in dem der Antrag auf Ablehnung eines Richters zurückgewiesen wird, ist die Rechtsbeschwerde nur bei Zulassung gegeben.

2. Die Richtigkeit der im gesonderten Verfahren auf Ablehnung eines Richters getroffenen Entscheidungen ist im Hauptsacheverfahren nicht zu prüfen.

3. Die Einlegung der Gehörsrüge, der Gegenvorstellung und unstatthafter Rechtsmittel hindern nicht den Eintritt der Rechtskraft.

4. Es erscheint zweifelhaft, ob ein Verstoß gegen die Wartepflicht vorliegt, wenn ein Verhandlungstermin anberaumt wird.

5. Das Interesse der einzelnen Wohnungseigentümers an der Jahresabrechnung ist geprägt von den damit verbundenen vermögensmäßigen Folgen für die Wohnungseigentümer und nicht von dem Interesse, die Tätigkeit des Verwalters zu billigen und ihm sein Vertrauen zu bekunden.

6. Der Geschäftswert ist nicht nach § 49a GKG auf das fünffache des Eigeninteresse zu begrenzen.

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IBRRS 2009, 1007
ProzessualesProzessuales
Untereigentümergemeinschaft nicht rechtsfähig!

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.04.2008 - 4 W 18/08

Die Untereigentümergemeinschaft ist keine rechtsfähige juristische Person. Sie ist nicht parteifähig.

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IBRRS 2009, 0989
ProzessualesProzessuales
Was erfordert fristgerecht begründete Anfechtungsklage?

AG Syke, Urteil vom 21.05.2008 - 10 C 1335/07

Zur fristgerechten Begründung einer Anfechtungsklage im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG n.F. ist konkreter Sachvortrag innerhalb von zwei Monaten ab Beschlussfassung erforderlich, um schnell Klarheit darüber zu schaffen, welche Beschlüsse gültig sind, um das zukünftige Verhalten und die Umsetzung der Beschlüsse danach ausrichten zu können.

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IBRRS 2009, 0988
ProzessualesProzessuales
Was erfordert fristgerecht begründete Anfechtungsklage?

LG Lüneburg, Beschluss vom 05.01.2009 - 5 S 40/08

Zur fristgerechten Begründung einer Anfechtungsklage im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG n.F. ist konkreter Sachvortrag innerhalb von zwei Monaten ab Beschlussfassung erforderlich, um schnell Klarheit darüber zu schaffen, welche Beschlüsse gültig sind, um das zukünftige Verhalten und die Umsetzung der Beschlüsse danach ausrichten zu können.

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IBRRS 2009, 0967
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Was erfordert fristgerecht begründete Anfechtungsklage?

LG Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2008 - 5 S 40/08

Zur fristgerechten Begründung einer Anfechtungsklage im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG n.F. ist konkreter Sachvortrag innerhalb von zwei Monaten ab Beschlussfassung erforderlich, um schnell Klarheit darüber zu schaffen, welche Beschlüsse gültig sind, um das zukünftige Verhalten und die Umsetzung der Beschlüsse danach ausrichten zu können.

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IBRRS 2009, 0958
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann liegt eine Beschlussfassung vor?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.11.2008 - 20 W 468/07

1. Zur Frage, wann von einer Beschlussfassung in einer Wohnungseigentümerversammlung ausgegangen werden kann.*)

2. Informiert der Versammlungsleiter in einer Wohnungseigentümerversammlung die Wohnungseigentümer zu einem bestimmten Punkt, ohne dass es zu einer Abstimmung kommt, oder tauschen sich die Wohnungseigentümer über eine bestimmte Angelegenheit aus, treffen sie aber zu dieser keine Bestimmung, existiert kein Wohnungseigentümerbeschluss. Gibt es keinen Beschluss, kann ein solcher auch nicht gerichtlich für ungültig erklärt werden.*)

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IBRRS 2009, 0911
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss über Jahresabrechnung: Anspruch?

OLG Hamm, Beschluss vom 22.01.2009 - 15 Wx 208/08

1. Der Beschluss über die Jahresabrechnung hat, sofern zwischen Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan und Beschlussfassung über die Jahresabrechnung kein Eigentümerwechsel stattfand, anspruchsbegründende Wirkung auch hinsichtlich möglicher Vorschussrückstände (Bestätigung Senat ZMR 2004, 54).*)

2. Für den durch den Beschluss über die Jahresabrechnung begründeten Zahlungsanspruch läuft eine neue Verjährungsfrist (Anschluss an OLG Dresden ZMR 2006, 543).*)

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IBRRS 2009, 0910
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Haftung der WEG für kommunale Benutzungsgebühren?

OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2009 - 15 Wx 164/08

1. Die auf der Grundlage des § 6 KAG NW erlassenen kommunalen Satzungen über Benutzungsgebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Abwasserentsorgung knüpfen die Gebührenpflicht an das Eigentum des Grundstücks an und begründen damit eine Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer, nicht aber der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft.*)

2. Der einzelne Wohnungseigentümer hat zwar im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung einen Anspruch darauf, dass die öffentlichen Lasten in das System der gemeinschaftlichen Mittelaufbringung, Mittelverwendung und Abrechnung einbezogen werden. Eine Sonderumlage, mit der in der Vergangenheit entstandene Rückstände für kommunale Benutzungsgebühren auf alle Wohnungseigentümer unabhängig von der Dauer ihrer Eigentümerstellung umgelegt werden sollen, entspricht aber regelmäßig nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.*)

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IBRRS 2009, 0909
ProzessualesProzessuales
Beeinträchtigung durch Gartenhaus?

LG München I, Urteil vom 16.02.2009 - 1 S 20283/08

1. Eine Anfechtungsklage, die gegen die "Wohnungseigentümergemeinschaft S. (Wohnungseigentümer siehe anliegende Liste)" gerichtet ist, ist auslegungsfähig. Bei der Auslegung ist auch zu berücksichtigen, dass die Anfechtungsklage - anders als etwa eine Klage auf Schadensersatz - gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG nur gegen die übrigen Eigentümer gerichtet werden kann.*)

2. Für die Beurteilung der Beeinträchtigung eines Gartenhauses im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG im Rahmen eines Beschlussanfechtungsverfahrens gegen den Genehmigungsbeschluss kommt es nicht darauf an, ob das Gartenhaus für den Kläger sichtbar ist, geschweige denn, von welchem Standort innerhalb seines Sondereigentums aus das Gartenhaus noch zu sehen ist. Entscheidend ist der Blickwinkel von allen Gemeinschafts- und Sondereigentumsflächen aus.*)

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IBRRS 2009, 0908
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auftragsvergabe ohne Einholung von Vergleichsangeboten?

OLG München, Beschluss vom 17.02.2009 - 32 Wx 164/08

1. Setzt sich ein Wohnungseigentümer gegen einen Wirtschaftsplan zur Wehr, dem in Fortsetzung einer langjährig geübten Verfahrensgepflogenheit nicht das Kalenderjahr zu Grunde liegt, so handelt er treuwidrig, wenn er den Übergang zu dem vom Gesetz oder der Teilungserklärung vorgesehenen Zeitraum nicht vor der Herstellung der Abrechnung einfordert und mit der Auswahl des Abrechnungszeitraumes keine materiellen Nachteile für ihn verbunden sind.*)

2. Führen Fehler im Wirtschaftsplan dazu, dass nur verhältnismäßig geringfügige laufende Mehrbelastungen auf die einzelnen Wohnungseigentümer zukommen, führen diese Fehler nicht schon zu einer Anfechtbarkeit des Wirtschaftsplans, da der Ausgleich durch die Jahresabrechnung erfolgt.*)

3. Bei Auftragsvergabe an einen Architekten oder Bauingenieur verstößt die Unterlassung der Einholung von Vergleichsangeboten jedenfalls dann nicht gegen den Grundsatz ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn sich das Angebot bei überschlägiger Berechnung im Bereich des Mindesthonorars nach der HOAI bewegt.*)

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IBRRS 2009, 0887
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Messfehler bei elektronischem Heizkostenverteiler?

AG München, Beschluss vom 03.07.2008 - 481 UR II 947/06

1. Werden elektronische Heizkostenverteiler verwandt und kommt es nicht nur zur Wärmeabgabe über die Heizkörper selbst, sondern auch auf andere - von den Messfühlern nicht berücksichtigte - Weise (hier: Über die Rohrwärme bei einer Einrohrheizung), so ist der Beschluss über die Jahresabrechnung ebenso wie der Beschluss über den Wirtschaftsplan in Bezug auf die Heizkosten anfechtbar, da die ermittelten Verbrauchsanteile nicht repräsentativ für die gesamte Wärmeabnahme sind.

2. Da infolge dieses Fehlers Schadensersatzansprüche gegen die Verwaltung nicht auszuschließen sind, ist auch der Beschluss über die Entlastung der Verwaltung in Bezug auf die Heizkostenabrechnung auf Anfechtung aufzuheben.

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IBRRS 2009, 0873
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Schadensersatzpflicht wegen unterlassener Sanierung

OLG München, Beschluss vom 18.02.2009 - 32 Wx 120/08

1. Nehmen Wohnungseigentümer eine erforderliche Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme am gemeinschaftlichen Eigentum nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht vor, so können sie dem einzelnen Wohnungseigentümer, der durch die Pflichtverletzung einen Schaden erlitten hat, zum Schadensersatz verpflichtet sein. Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist stets ein Verschulden der in Anspruch genommenen Wohnungseigentümer.*)

2. Das Vorliegen bestandskräftiger Eigentümerbeschlüsse, die eine beschlossene Gesamtsanierung aufschieben oder durch eine eingeschränkte Maßnahme ersetzen, schließt einen Schadensersatzanspruch wegen verzögerter oder unterlassener Instandsetzung nicht grundsätzlich aus.*)

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IBRRS 2009, 0837
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anfechtung von unselbständiger Kostenentscheidung?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.2008 - 20 W 368/08

Eine unselbständige Kostenentscheidung ist auch in Wohnungseigentumsverfahren nur zusammen mit der Hauptsacheentscheidung anfechtbar. Wer die Hauptsacheentscheidung (hier mangels Beschwer) nicht anfechten kann, kann auch die damit verbundene, ihn belastende Kostenentscheidung nicht anfechten, es sei denn, sie ist gesetzlich unzulässig.*)

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IBRRS 2009, 0831
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zwangsverwaltung - Eigenhaftung des Zwangsverwalters ggü. WEG für Wohngeld

BGH, Urteil vom 05.02.2009 - IX ZR 21/07

1. Der Zwangsverwalter ist allen Personen verantwortlich, gegenüber denen ihm das Zwangsversteigerungsgesetz besondere Pflichten auferlegt.*)

2. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann "Beteiligte" im Sinne von § 154 Satz 1 ZVG sein.*)

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IBRRS 2009, 0829
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Abänderung von Prozessvergleich durch Eigentümerversammlung?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.09.2008 - 20 W 398/05

Ein im WEG-Verfahren alten Rechts geschlossener Prozessvergleich ist außer Prozesshandlung unabhängig von der Vollstreckbarkeit auch materiell-rechtliche Vereinbarung, die als solche nicht durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung abgeändert werden kann.*)

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IBRRS 2009, 0782
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Einsicht in Grundbuch durch Miteigentümer?

OLG Hamburg, Beschluss vom 24.04.2008 - 2 Wx 114/07

1. Die Einsichtgewährung in das Grundbuch bzw. die Erteilung eines Grundbuchauszuges ohne vorherige Anhörung der Grundstückseigentümer verletzt nicht das Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG.

2. Gemäß § 12 GBO ist die Einsicht in das Grundbuch jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

3. Die Offenlegung des Grundbuchs für diesen Personenkreis dient, ebenso wie die Möglichkeit zur Einsicht in sonstige Verzeichnisse (z.B. Handelsregister) einem überwiegenden Allgemeininteresse und ist deshalb vom Eigentümer hinzunehmen.

4. Ein berechtigtes Interesse kann im Zuge der Restfertigstellung einer steckengebliebenen Wohnungseigentumsanlage bestehen.

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IBRRS 2009, 0778
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Abrisskündigung zwecks wirtschaftlicher Verwertung

BGH, Urteil vom 28.01.2009 - VIII ZR 7/08

1. Eine wirtschaftliche Verwertung ist angemessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB, wenn sie von vernünftigen, nachvollziehbaren Erwägungen getragen wird.

2. Die Beurteilung der Frage, ob dem Eigentümer durch den Fortbestand eines Mietvertrages erhebliche Nachteile entstehen und er deshalb zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt ist, ist vor dem Hintergrund der Sozialpflichtigkeit des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG) und damit des grundsätzlichen Bestandsinteresses des Mieters, in der bisherigen Wohnung als seinem Lebensmittelpunkt zu verbleiben, vorzunehmen. Die hierzu erforderliche Abwägung entzieht sich einer generalisierenden Betrachtung; sie lässt sich nur im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der konkreten Situation des Vermieters treffen.

3. Ist wegen des Alters und schlechten baulichen Zustands eines Gebäudes gemessen an üblichen Wohnverhältnissen eine "Vollsanierung" oder ein Abriss mit anschließender Errichtung eines Neubaus geboten, kann ein erheblicher Nachteil des Vermieters im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB darin liegen, dass er anderenfalls auf notdürftige Maßnahmen ("Minimalsanierung") verwiesen ist, die weder zu einer nachhaltigen Verbesserung noch zur Verlängerung einer verhältnismäßig geringen Restlebensdauer des Gebäudes (hier 15 bis 20 Jahre) führen.

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IBRRS 2009, 0777
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauträgervertrag: Rechtsfolgen einer unwirksamen Abnahmeklausel?

OLG München, Beschluss vom 15.12.2008 - 9 U 4149/08

1. Die in einem Bauträgervertrag vom Bauträger vorformulierte Klausel "Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erfolgt für die einzelnen Käufer durch einen vereidigten Sachverständigen, den der Verkäufer auf seine Kosten beauftragt" benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist daher unwirksam.

2. Erklärt der vom Bauträger so beauftragte Sachverständige die Abnahme, so treten die Abnahmewirkungen zu Lasten der Erwerber nicht ein; eine schlüssige Abnahme durch Ingebrauchnahme kommt mangels erkennbaren Erklärungsbewusstseins der Erwerber nicht in Betracht.

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IBRRS 2009, 0776
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauträgervertrag: Rechtsfolgen einer unwirksamen Abnahmeklausel?

LG München I, Urteil vom 02.07.2008 - 18 O 21458/07

1. Die in einem Bauträgervertrag vom Bauträger vorformulierte Klausel "Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erfolgt für die einzelnen Käufer durch einen vereidigten Sachverständigen, den der Verkäufer auf seine Kosten beauftragt" benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist daher unwirksam.

2. Erklärt der vom Bauträger so beauftragte Sachverständige die Abnahme, so treten die Abnahmewirkungen zu Lasten der Erwerber nicht ein; eine schlüssige Abnahme durch Ingebrauchnahme kommt mangels erkennbaren Erklärungsbewusstseins der Erwerber nicht in Betracht.

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IBRRS 2009, 0766
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen einen Wohngeldanspruch

LG München I, Urteil vom 02.02.2009 - 1 S 10225/08

1. In einer Zweiergemeinschaft kann der Wohnungseigentümer, der gemeinschaftliche Kosten und Lasten vorgestreckt hat, von dem anderen Wohnungseigentümer eine anteilige Erstattung verlangen. Eine vorherige Beschlussfassung über eine Jahresabrechnung oder einen Wirtschaftsplan gemäß § 28 WEG ist dazu ausnahmsweise nicht erforderlich.*)

2. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen einen Wohngeldanspruch ist auch in einer Zweiergemeinschaft grundsätzlich unzulässig. Etwas anderes gilt nur, wenn es sich um eine unstreitige Gegenforderung oder um einen Anspruch aus Notgeschäftsführung oder aus Geschäftsführung ohne Auftrag handelt. Abgesehen von diesen Ausnahmen erfasst das Aufrechnungsverbot auch streitige gemeinschaftsbezogene Gegenforderungen, wie etwa eine Forderung aus § 16 Abs. 1 WEG.*)

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IBRRS 2009, 0765
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unverständliche Jahresabrechnung: Ungültig!

LG München I, Beschluss vom 10.11.2008 - 1 T 4472/08

1. Die Jahresabrechnung ist insgesamt für ungültig zu erklären, wenn sie für einen durchschnittlichen Wohnungseigentümer ohne sachkundige Hilfe nicht mehr nachvollziehbar ist.*)

2. Auf eine unzulässige Abweichung des Wirtschaftsplanes/der Jahresabrechnung vom Kalenderjahr darf sich ein Wohnungseigentümer gemäß § 242 BGB nicht berufen, wenn eine langjährige Übung besteht, der anfechtende Wohnungseigentümer zuvor noch nicht ernsthaft und nachhaltig eine Änderung verlangt hatte und ihm auch keine erheblichen Nachteile durch die Abweichung drohen. Der Wohnungseigentümer kann dann lediglich für künftige Pläne und Abrechnungen die Umstellung auf das Kalenderjahr verlangen.*)

3. Grundsätzlich ist die Entscheidung über das „Ob“ und „Wie“ von Instandsetzungsmaßnahmen der Eigentümerversammlung vorbehalten. Nur in engen Grenzen ist es möglich, die Vergabe und Durchführung eines Sanierungsauftrages durch Mehrheitsbeschluss auf die Hausverwaltung zu delegieren. Voraussetzung ist, dass die Ermächtigung zu einem überschaubaren und für den einzelnen Wohnungseigentümer begrenzten finanziellen Risiko führt und die grundsätzliche Verantwortlichkeit für den Beschluss solcher Maßnahmen bei der Eigentümerversammlung bleibt.*)




IBRRS 2009, 0752
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf Beseitigung von Gegenständen im Treppenhaus

OLG Hamm, Beschluss vom 04.12.2008 - 15 Wx 198/08

1. Der Beseitigungsanspruch aus § 1004 BGB auf Entfernung von Gegenständen im Treppenhaus (Garderobe, Getränkekisten, Regal) bzw. eines Gartenhauses unterliegt der dreijährigen Regelverjährung.

2. Der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist es trotz Verjährung des Anspruches eines einzelnen Wohnungseigentümers unbenommen, in einer Eigentümerversammlung eine Nutzungsregelung zu beschließen, die die Nutzung der im Gemeinschaftseigentum stehenden Kellerräume regelt und das Abstellen von Möbeln im Treppenhaus generell untersagt.

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IBRRS 2009, 0749
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Begründung der Anfechtungsklage

BGH, Urteil vom 16.01.2009 - V ZR 74/08

1. Bleibt einer Anfechtungsklage (§ 46 Abs. 1 WEG) der Erfolg versagt, darf nicht offen gelassen werden, ob die Klage als unzulässig oder als unbegründet abgewiesen wird.*)

2. Bei den Fristen zur Erhebung und Begründung der Klage nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG handelt es sich nicht um besondere Sachurteilsvoraussetzungen der wohnungseigentumsrechtlichen Anfechtungsklage, sondern um Ausschlussfristen des materiellen Rechts.*)

3. Zur Vermeidung eines materiellrechtlichen Ausschlusses ist der Kläger gehalten, innerhalb der Begründungsfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 WEG die Gründe vorzutragen, auf die er die Anfechtung stützt; ein Nachschieben von neuen Gründen ist ausgeschlossen. Dabei muss sich der Lebenssachverhalt, aus dem sich Anfechtungsgründe ergeben sollen, zumindest in seinem wesentlichen Kern aus den innerhalb der Frist eingegangenen Schriftsätzen selbst ergeben; dass er sich nur aus Anlagen ergibt, genügt nicht.*)




IBRRS 2009, 0741
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Teils gewerblich genutztes Gebäude: Duldung von Prostitution?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.01.2009 - 3 W 182/08

Die Ausübung der Prostitution ist mit einem sozialen Unwerturteil behaftet. Die Verbesserung der sozialen Stellung der Prostituierten durch das Prostitutionsgesetz hat hieran nichts geändert. Das soziale Unwerturteil führt in einem teils gewerblich genutzten Gebäude erfahrungsgemäß zu einer erschwerten Vermietbarkeit und Verkäuflichkeit der anderen Einheiten. Die hierin liegende Eigentumsstörung müssen die übrigen Eigentümer nicht hinnehmen.

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IBRRS 2009, 0629
WohnungseigentumWohnungseigentum
Herstellung eines steckengebliebenen Baus

OLG Dresden, Beschluss vom 05.06.2008 - 3 W 231/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0628
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bezeichnung von Tagesordnungspunkten

LG Saarbrücken, Beschluss vom 20.08.2008 - 5 T 363/07

1. Der korrekten Bezeichnung der einzelnen Tagesordnungspunkte einer Wohnungs-Eigentümerversammlung kommt wegen der Appellfunktion der Tagesordnung eine besondere Bedeutung zu.*)

2. Wäre eine WEG-Verwalterin im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung gehalten gewesen, ihre Abberufung aus wichtigem Grund in die Tagesordnung einer Eigentümerversammlung aufzunehmen, hat sie diese Verpflichtung aber durch die Beschlussfassung über ihre Weiterbestellung umgangen, unterliegt dieser Wohnungseigentümer-Beschluss den für einen Abberufungsbeschluss maßgeblichen Beurteilungskriterien. In einem solchen Fall kann die Verwalterin bei dieser Beschlussfassung auf Grund des Stimmrechtsausschlusses nach § 25 Abs. 5 WEG nicht die ihr von anderen Wohnungseigentümern übertragenen Stimmrechtsvollmachten ausüben.*)

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IBRRS 2009, 0347
ProzessualesProzessuales
Hausgeldansprüche in der Zwangsverwaltung

AG Duisburg, Urteil vom 29.07.2008 - 76a C 24/08

1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Zahlung laufender Hausgelder nach § 155 Abs. 1 ZVG nicht verlangen, weil Hausgelder dem Begriff der vorweg zu bestreitenden "Ausgaben der Zwangsverwaltung" nicht unterfallen.

2. Nur wenn Überschüsse aus der Zwangsverwaltung vorhanden sind, sind Hausgelder ohne weiteres Verfahren zu leisten.

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IBRRS 2009, 0346
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beseitigung von vorhandenen Wasserschäden

LG Düsseldorf, Urteil vom 02.04.2008 - 5 O 608/03

1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann wegen Mängeln am Gemeinschafts- und Sondereigentum Klage erheben, wenn eine entsprechende Absprache der Eigentümer vorliegt.

2. Es besteht dann ein Anspruch auf Reparatur der Regenrinne sowie auf Beseitigung der vorhandenen Wasserschäden, wenn durch mangelhafte Anschlüsse von Regenrinnen an eine Hauswand des Nachbargebäudes Wasser in eine Dachgeschoßwohnung eindringt.

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IBRRS 2009, 0334
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufstellen von Gefrierschrank im "Waschraum"?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.11.2008 - 20 W 259/07

Die Wohnungseigentümer können mehrheitlich eine Gebrauchsregelung nach § 15 Abs. 2 WEG beschließen, wonach die Aufstellung eines Gefrierschranks in einem Kellerraum, der zum Gemeinschaftseigentum gehört und im Aufteilungsplan als "Waschraum" bezeichnet wird, an Stelle einer Waschmaschine oder eines Wäschetrockners zulässig ist.*)

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IBRRS 2009, 0332
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gutgläubiger Erwerb eines Sondernutzungsrechts

OLG Hamm, Beschluss vom 21.10.2008 - 15 Wx 140/08

1. Sondernutzungsrechte können durch Zuweisungserklärung des teilenden Alleineigentümers nur dann wirksam begründet werden, wenn zuvor die negative Komponente des Sondernutzungsrechts durch Bezugnahme auf eine dem Bestimmtheitsgrundsatz entsprechende Regelung der Teilungserklärung und Eintragung im Grundbuch zum Inhalt des Sondereigentums bestimmt worden ist.*)

2. An die Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch kann sich bei Veräußerung des Wohnungseigentums ein gutgläubiger Erwerb anknüpfen.*)

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IBRRS 2009, 0318
ProzessualesProzessuales
Grenzen der Auslegung dinglich nichtiger Regelungen

OLG Köln, Beschluss vom 08.04.2008 - 16 Wx 289/07

1. Bei Altverfahren ist auf die Rechtslage im Zeitpunkt des Beschlusses abzustellen.

2. Eine Umdeutung kommt nur soweit in Betracht, soweit eine nichtige dingliche Regelung existiert; eine weitergehende Kostentragungsregelung scheidet aus.

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IBRRS 2009, 0316
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klage gegen übrige Wohnungseigentümer: Beklagte?

LG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2008 - 16 S 13/08

1. Wortlaut, Systematik und gesetzgeberische Intention belegen, dass die Bezeichnung der übrigen Miteigentümer als Beklagte der Anfechtungsklage nicht "Wohnungseigentümergemeinschaft" lauten kann, da hiermit der Verband bezeichnet ist.

2. Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusprechen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll. Bei der Auslegung der Parteibezeichnung sind nicht nur die im Rubrum der Klageschrift enthaltenen Angaben, sondern auch der gesamte Inhalt der Klageschrift einschließlich etwaiger Anlagen zu berücksichtigen.

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IBRRS 2009, 0312
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Ansprüche gegen WEG für Ausgleich eines Minus von Mietpool

LG Essen, Urteil vom 06.03.2008 - 10 S 396/07

Dem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft und eines hierauf bezogenen Mietpools steht gegenüber den Eigentümern ein Aufwendungsersatzanspruch zu, wenn wegen mangelnder Deckung das Konto des Mietpools ins Minus geraten ist, für welches er gegenüber der kontoführenden Bank als Kontoinhaber haften muss. Im Rahmen des Aufwendungsersatzanspruchs sind nicht nur aus eigenen Mitteln bestrittene Aufwendungen ersatzfähig, sondern auch solche Aufwendungen aus der Eingehung von Verbindlichkeiten.

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IBRRS 2009, 0311
ProzessualesProzessuales
Sofortiges Anerkenntnis durch Wohnungseigentümer?

LG Köln, Beschluss vom 03.06.2008 - 29 T 49/08

Ein Wohnungseigentümer gibt dann Veranlassung zur Klage, wenn er mit Wohngeldzahlungen und Zahlungen auf beschlossene Umlagen im Verzug ist, für welche ein Fälligkeitsdatum bestimmt war.

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IBRRS 2009, 0310
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Rubrumsberichtigung nach Ablauf der Anfechtungsfrist?

LG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2008 - 25 S 5/08

1. Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusprechen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll. Einer Fehlbezeichnung ist durch Berichtigung des Rubrums Rechnung zu tragen.

2. Bei einer Beschlussanfechtung kommt als Beklagte die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht in Betracht, da es nicht um die in § 10 Nr. 6 WEG genannten Pflichten und Rechte geht. Nur in den Fällen, in denen als materielle Anspruchsgegner sowohl die Wohnungseigentümer als auch die Eigentümergemeinschaft als Verband in Betracht kommen (wie z.B. bei der Geltendmachung eines Schadensersatz- bzw. Aufopferungsanspruchs) scheidet eine Auslegung der Parteibezeichnung und damit eine Rubrumsberichtigung aus

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IBRRS 2009, 0308
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Abberufung des Verwalters wegen Nichtumsetzung von Vergleich

OLG Köln, Beschluss vom 22.08.2008 - 16 Wx 228/07

1. Der antragstellende Wohnungseigentümer, der die Abberufung des Verwalters erreichen möchte, hat zunächst zu versuchen, einen Beschluss der Eigentümerversammlung über die von ihm angestrebte Verwaltungsmaßnahme herbeizuführen.

2. Ein Rechtsschutzbedürfnis für ein gerichtliches Abberufungsverlangen kann dann bejaht werden, wenn dem Wohnungseigentümer die vorherige Anrufung der Versammlung nicht zugemutet werden kann, weil in Anbetracht der Mehrheitsverhältnisse ein Mehrheitsbeschluss nicht zu erwarten ist.

3. Eine gravierende Pflichtverletzung des Verwalters kann vorliegen, wenn er sich nicht bemüht, einen von ihm abgeschlossenen gerichtlichen Vergleich umzusetzen, um die Grundlagen für eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung zu schaffen.

4. Die Kosten eines Verfahrens nach § 43 WEG dürfen nur auf die Wohnungseigentümer umgelegt werden, die sie nach § 47 WEG bzw. nach der im Vergleichswege getroffenen Kostenregelung zu tragen haben.

5. Alle aus den Mitteln der Gemeinschaft verauslagten Kosten müssen in der Jahresabrechnung ausgewiesen werden, so dass auch ungerechtfertigte Ausgaben in die Jahresabrechnung einzustellen sind.

6. Die Eigentümergemeinschaft hat die notwendigen Entscheidungen über das "Ob" und das "Wie" von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen grundsätzlich selbst treffen. Es ist aber in engen Grenzen zulässig, auch im Wege des Beschlusses weitere Befugnisse sowohl auf den Verwalter als auch den Verwaltungsbeirat zu übertragen, wenn dadurch der mit der gesetzlichen Regelung (§§ 20 Abs. 1, 21 Abs. 1 WEG a. F.) intendierte Schutzzweck nicht ausgehöhlt wird.

7. Die Niederschrift über die Eigentümerversammlung ist eine Urkunde im Sinne der §§ 415 ff ZPO. Ihr kommt nach den zu § 286 ZPO entwickelten Grundsätzen die Vermutung der Richtigkeit zu, so dass die Beweislast denjenigen trifft, der die Unrichtigkeit behauptet.

8. Im Rechtsbeschwerdeverfahren ist die Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblich (hier: für Antrag auf Abänderung der Teilungserklärung).

9. Ein Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung – Abänderung der Regelung über die Stimmerverteilung nach § 10 Abs. 2 S. 3 WEG – ergibt sich auch nicht bei der Gefahr der Stimmenmajorisierung.

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IBRRS 2009, 0302
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vermeidung der „Tiergefahr“ durch eine Gebrauchsregelung

OLG Köln, Beschluss vom 28.07.2008 - 16 Wx 116/08

Zum Ausschluss der "Tiergefahr" können die Wohnungseigentümer über einen ordnungsgemäßen Gebrauch im Sinne von § 15 Abs. 3 WEG a.F. beschließen. Zulässig und erforderlich ist die Regelung, dass Hunde nur in Begleitung und angeleint im Garten sich aufhalten dürfen und der Garten als Gemeinschaftsfläche vor einer etwaigen Verunreinigung zu schützen ist. Dies ist nur dann gewährleistet, wenn die Nutzung der Gartenfläche als Hundetoilette untersagt und der Hundehalter verpflichtet wird, dennoch abgesonderten Hundekot umgehend selbst zu beseitigen.

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