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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6101 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IBRRS 2009, 1399
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 67/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1398
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 68/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1397
ImmobilienImmobilien
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 69/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IBRRS 2009, 1396
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wahrung der Begründungsfrist durch Vorbringen anderer Kläger?

BGH, Urteil vom 27.03.2009 - V ZR 196/08

1. § 62 Abs. 1 ZPO findet auf die Wahrung der Begründungsfrist nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG keine, auch keine entsprechende Anwendung. Die Frist wird auch bei Verfahrensverbindung nach § 47 Satz 1 WEG nicht durch das rechtzeitige Vorbringen anderer Kläger gewahrt.*)

2. Wird die rechtzeitig begründete Klage eines Streitgenossen zurückgenommen, ist nur über die von dem Kläger und seinen verbleibenden Streitgenossen rechtzeitig vorgebrachten Anfechtungsgründe zu entscheiden.*)




IBRRS 2009, 1378
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Beitritt der WEG zu Zwangsversteigerungsverfahren

BGH, Beschluss vom 02.04.2009 - V ZB 157/08

Dass die von § 10 Abs. 3 Satz 1 ZVG für einen Beitritt der Wohnungseigentümergemeinschaft zu einem Zwangsversteigerungsverfahren im Rang von § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG verlangte Wertgrenze von 3 % des Einheitswerts überschritten ist, kann dadurch bewiesen werden, dass die Forderung wegen der der Beitritt beantragt wird, 3% des rechtskräftig festgesetzten Verkehrswerts des Versteigerungsobjekts übersteigt.*)

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IBRRS 2009, 1353
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anfechtungsklage gg. Eigentümer, nicht gg. WEG zu richten!

LG Köln, Beschluss vom 12.02.2009 - 29 S 93/08

Richtet sich die Klage von Anfang an gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft und nicht gegen die übrigen Eigentümer, so kann sie nicht den Ablauf der Frist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG hemmen.

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IBRRS 2009, 1346
WohnungseigentumWohnungseigentum
Originäre Beitragsschuld durch Jahresabrechnung

LG Saarbrücken, Beschluss vom 02.03.2009 - 5 T 114/08

1. Ist in einem Wohnungseigentumsverfahren streitig, ob Wirtschaftspläne erstellt und von der Eigentümergemeinschaft beschlossen worden sind, bedarf es gleichwohl keiner abschließenden Klärung dieser Streitfrage, wenn sich die Zahlungspflicht des auf Wohngeldzahlung in Anspruch genommenen Wohnungseigentümers gleichermaßen aus der unstreitig in Bestandskraft erwachsenen Jahresabrechnung ergibt (Wahlfeststellung).*)

2. Diese begründet nämlich in dem Fall, dass keine Wirtschaftspläne vorhanden sind, eine originäre Beitragsschuld des einzelnen Wohnungseigentümers in Höhe der auf diesen entfallenden Kosten.*)

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IBRRS 2009, 1315
ProzessualesProzessuales
Kostenaufteilung bei mehreren Antragstellern

LG München I, Beschluss vom 03.03.2009 - 13 T 22169/08

Haben mehrere Wohnungseigentümer wegen Mängeln am Sondereigentum ihrer Wohnungen gemeinschaftlich ein selbstständiges Beweisverfahren durchgeführt und macht dann der jeweilige Wohnungseigentümer wegen der sein Sondereigentum betreffenden Mängel separate Hauptsacheverfahren anhängig, so sind die tatsächlichen im selbstständigen Beweisverfahren angefallenen Kosten einschließlich der Kosten für Ergänzungsgutachten zu errechnen. Sodann sind diese Kosten in dem Verhältnis der vom Gericht der Hauptsache und dem Gericht des selbstständigen Beweisverfahrens festgesetzten Streitwerte aufzuteilen.

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IBRRS 2009, 1314
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Aufteilung von vermieteten Räumen in Wohnungseigentum

AG Mannheim, Urteil vom 18.04.2008 - 9 C 48/08

Werden vermietete Räume in Wohnungseigentum aufgeteilt und dabei Kellerräume verschiedenen Sondereigentümern zugewiesen, können nur diese gemeinschaftlich kündigen (Fortführung von BGH, NJW 2005, 3781).*)

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IBRRS 2009, 1312
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Herausgabeanspruch des Hausmeisters für Zentralschlüssel

OLG Koblenz, Beschluss vom 14.04.2009 - 5 W 219/09

1. Ein Hausmeister einer Wohnungseigentumsanlage, der Mitarbeitern den Zentralschlüssel zur Durchführung von Arbeiten in einzelnen Wohnungen überlässt, bleibt Besitzer des Schlüssels; die Mitarbeiter sind bloße Besitzdiener.

2. Lässt der Mitarbeiter den Schlüssel versehentlich in einer Eigentumswohnung zurück, steht dem Hausmeister ungeachtet seiner konkreten Besitzart ein Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes zu. Dieser Anspruch kann vorläufig durch Herausgabeanordnung an den Gerichtsvollzieher als Sequester gesichert werden, die erforderlichenfalls mit einer Durchsuchungsgestattung nach § 758 a ZPO zu versehen ist.

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IBRRS 2009, 1298
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Haftung der einzelnen Eigentümer für Abwassergebühren?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.03.2009 - 4 M 448/08

Wenn die Gebührensatzung die Gebührenschuldnerstellung entsprechend der in § 5 Abs. 5 Satz 2 KAG LSA eingeräumten Möglichkeit der satzungsmäßigen Schuldnerbestimmung (nicht an die tatsächliche Nutzung, sondern) an das Eigentum anknüpft, schulden alle Wohnungs- bzw. Teileigentümer als Miteigentümer des Grundstücks gesamtschuldnerisch die vollen auf ihr gemeinschaftliches Grundstück entfallenden Benutzungsgebühren.*)

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IBRRS 2009, 1297
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Inhaltsadressat eines Grundsteuerbescheides

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.02.2009 - 4 L 344/08

1. Für die Feststellung, gegen wen sich ein Abgabenbescheid richtet, kommt es nicht darauf an, wer in der Anschrift als dessen Adressat benannt ist. Belastet ist vielmehr derjenige, der von dem Bescheid dem Inhalt nach betroffen ist (sog. "Inhaltsadressat").*)

2. Dem Bestimmtheitserfordernis ist genügt, wenn der Inhaltsadressat durch Auslegung ermittelt werden kann, wobei vorhergehende Bescheide und beigefügte Unterlagen zur Auslegung herangezogen werden können.*)

3. Bei der Auslegung ist auf den Empfängerhorizont abzustellen, der hier durch den Kenntnis- und Wissensstand des Wohnungsverwalters gebildet wird.*)

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IBRRS 2009, 1281
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnraummietrecht - Keine Sperrfrist bei nur "eigenbedarfsähnlicher" Kündigung

BGH, Urteil vom 11.03.2009 - VIII ZR 127/08

Die Kündigungsbeschränkung des § 577a BGB bei Umwandlung von vermieteten Wohnräumen in Wohnungseigentum gilt nur für Eigenbedarfs- oder Verwertungskündigungen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BGB) und ist auf andere Kündigungsgründe im Sinne von § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht analog anwendbar.*)

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IBRRS 2009, 1280
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Instandsetzungsmaßnahmen am Garagendach

KG, Beschluss vom 25.02.2009 - 24 W 362/08

1. Die Begriffe Instandhaltung und Instandsetzung haben einen unterschiedlichen Begriffsinhalt.

2. Als Garagenfläche und als Garagendach dienende ältere Bauwerkssteile (z.B. Abdichtungen) bedürfen nach gewissen Zeitläufen durchgreifenden Instandsetzungsmaßnahmen.

3. Wird in Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels der Sondernutzungsberechtigte nur mit den Kosten der Instandhaltung belastet, schuldet er nicht die Kosten der durchgreifenden Instansetzungsmaßnahme.

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IBRRS 2009, 1243
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Verkehrssicherungspflicht des Verwalters?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.12.2008 - 14 U 107/07

1. Die dem Verwalter durch Vertrag übertragene Pflicht, alles zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung Notwendige zu tun, umfasst auch die Verkehrssicherungspflicht.*)

2. Hat der Verwalter einen auch die Räum- und Streupflichten umfassenden Hausmeistervertrag mit einem Dritten nicht im Namen der Wohnungseigentümer, sondern im eigenen Namen abgeschlossen, so bedient er sich zur Erfüllung seiner Streupflicht des Dritten und haftet gemäß § 278 BGB für dessen Verschulden.*)

3. Die Räum- und Streupflicht bezieht sich bei einer Wohnanlage nicht nur auf die zu dieser gehörenden Wege, sondern auch auf den Personenzugang zur Tiefgarage.*)

4. Der Berechnung des Schadens wegen unfallbedingter Verminderung häuslicher Arbeitsleistung ist nicht der Arbeitsaufwand zugrunde zu legen, den der Geschädigte nach seinem Vortrag selbst vor dem Unfall betrieben hat. Maßgeblich ist vielmehr, welche Zeit eine jüngere und gesunde Hilfskraft gebraucht hätte, um die objektiv erforderlichen, aber auch hinreichenden Hausarbeiten im Haushalt des Geschädigten zu verrichten.*)

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IBRRS 2009, 1239
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anfechtung der Jahresabrechnung: Verwirkung von Rechten?

LG Köln, Beschluss vom 01.09.2008 - 29 T 10/08

Wenn ein Eigentümer in Kenntnis der Teilungserklärung (und damit des vereinbarten Verteilungsschlüssels) selbst zehn Jahre lang keine Jahresabrechnung wegen des Verteilungsschlüssels angefochten hat, dann sind seine Rechte insoweit verwirkt.




IBRRS 2009, 1236
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Falschbezeichnung von Wohngeldforderung: Bindung?

LG Mönchengladbach, Beschluss vom 04.11.2008 - 5 T 239/08

1. Das Vollstreckungsgericht ist gemäß § 10 Abs. 3 S. 2 ZVG an die Falschbezeichnung einer Wohngeldforderung im Vollstreckungsbescheid als Forderung aus Miete gebunden, ohne dass eine anderweitige Glaubhaftmachung gemäß § 10 Abs. 3 S. 3 ZVG möglich wäre.*)

2. Der Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung in der Rangklasse 2 (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG) umfasst als „Minus“ den Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung in der Rangklasse 5 (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG).*)

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IBRRS 2009, 1235
ProzessualesProzessuales
Dinglicher Arrest wegen Wohngeldforderungen?

AG Kerpen, Urteil vom 14.07.2008 - 26 C 27/08

1. Es ist davon auszugehen, da der Gesetzgeber durch die Neuregelung der Rangfolge in § 10 Abs. 1 ZVG (vgl. dort die Nr. 2) die Gläubiger bezüglich fälliger Ansprüche auf Zahlung der Beiträge gemäß § 16 Abs. 2, § 28 Abs. 2 und 5 WEG hat privilegieren wollen.*)

2. Diese Entscheidung des Gesetzgebers ist auch bei der Frage, ob ausnahmsweise ein Arrestgrund angenommen werden kann, zu repektieren. Dies ist erst Recht dann der Fall, wenn über das Vermögen des Schuldners (und Wohnungseigentümer) ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Denn in diesen Fällen kann die Wohnungseigentümergemeinschaft wegen § 240 ZPO regelmäßig keinen Titel mehr gegen den Wohnungseigentümer erstreiten. Die Gemeinschaft ist regelmäßig auch nicht in der Lage, selbst ein Zwangsversteigerungsverfahren einzuleiten oder sich einem solchen anzuschließen.*)

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IBRRS 2009, 1228
ProzessualesProzessuales
Passivlegitimation bei Beschlussanfechtung

LG Itzehoe, Beschluss vom 20.01.2009 - 11 S 37/08

Dass die Kläger ersichtlich den Verband "Wohnungseigentümergemeinschaft" in Anspruch nehmen wollten, schließt eine Auslegung des Klageantrages dahingehend, dass tatsächlich die übrigen Wohnungseigentümer Partei sein sollten, aus. Alleine der Umstand, dass das materiell begehrte Ziel nur durch die Inanspruchnahme einer anderen als der im Antrag benannten Person möglich ist, kann ohne weitere Anhaltspunkte nicht eine Auslegung stützen, dass in Wahrheit eine andere als die ausdrücklich benannte Partei in Anspruch genommen werden sollte.*)

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IBRRS 2009, 1207
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verteilung von Betriebskosten nach § 16 Abs. 3 WEG

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.03.2009 - 14 S 7627/08

Beschließen die Eigentümer gemäß § 16 Abs. 3 WEG einen von der Teilungserklärung, die die Abrechnung nach Miteigentumsanteilen statuiert, abweichenden Schlüssel für die Betriebskostenumlage, so

- können in einer Mehrhausanlage die Kosten des laufenden Aufzugsbetriebs nach Häusern und Stockwerken differenziert werden;

- widerspricht es in der Regel ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Hausmeister- und Hausreinigungskosten nach Einheiten umgelegt werden.*)

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IBRRS 2009, 1182
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Anspruch der WEG gegen Eigentümer auf Kündigung des Mieters?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2008 - 3 Wx 240/07

1. Die Wohnungseigentümer können sich einen vom Gesetz nicht gegebenen Anspruch gegen einen einzelnen Eigentümer nicht im Wege des Mehrheitsbeschlusses selbst verschaffen, weil es ihnen insofern an der Beschlusskompetenz fehlt. Dies gilt sowohl für den Fall, dass ein sonst nicht bestehender Anspruch originär geschaffen, als auch für den Fall, dass ein an sich bestehender Anspruch durch einen neuen abstrakten Schuldgrund ersetzt, bestätigt oder verstärkt werden soll.

2. Ein gefasster Beschluss, der die gerichtliche Verfolgung eines Unterlassungsanspruchs gegen einen Wohnungseigentümer vorbereiten soll, beinhaltet nicht die materiell-rechtliche Festlegung dieser Eigentümerpflichten, sondern dient nur der Vorbereitung eines gerichtlichen Verfahrens.

3. Der Unterlassungsanspruch der Wohnungseigentümer gegen einen anderen Wohnungseigentümer kann sich ausnahmsweise auf eine Kündigung des Mietverhältnisses mit anschließender möglicher Räumungsklage als einziger geeigneter Maßnahme richten.

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IBRRS 2009, 1178
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erneuerung der Hausfassade

OLG Hamm, Beschluss vom 18.11.2008 - 15 Wx 139/08

1. Ist bei Schäden an der Fassade des Hauses eine einfache Reparatur ausreichend oder erstreckt sich die erforderliche Erneuerungsmaßnahme auf weniger als 20 % der Gesamtfläche der jeweiligen Bauteile, greift § 8 Abs. 2 der WärmeschutzVO 1995 nicht ein. In diesen beiden Fällen beurteilt sich die Ordnungsmäßigkeit einer Erneuerung von Teilen der Fassade nach der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme, die anhand einer Kosten-Nutzen-Analyse zu ermitteln ist.*)

2. Ist dagegen eine Erneuerung erforderlich, die sich auf 20 % und mehr als 20 % der Gesamtfläche der jeweiligen Bauteile erstreckt, greift § 8 Abs. 2 der WärmeschutzVO 1995 (bzw. § 9 Abs. 4 Nr. 1 der Energiesparverordnung vom 24.07.2007 i.V.m. der Anlage 1 Tabelle 2 Zeile 4 Spalte 1) ein, sodass sich nicht mehr die Frage der Amortisation der Kosten stellt, weil dann die Wärmedämmung zwingend vorgeschrieben ist.*)

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IBRRS 2009, 1155
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anfechtung des Beschlusses über bauliche Veränderung

OLG Hamm, Beschluss vom 11.11.2008 - 15 Wx 62/08

1. Die Bestimmung einer Teilungserklärung "Für die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung genügt die Absendung an die Anschrift, die dem Verwaltung von dem Wohnungseigentümer zuletzt mitgeteilt worden ist" schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschlussanfechtungsfrist nicht aus, wenn es dem Wohnungseigentümer gelingt glaubhaft zu machen, dass er die Einladung zu der Eigentümerversammlung nicht erhalten hat.*)

2. Der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, durch den eine bauliche Veränderung genehmigt wird, können die übrigen Wohnungseigentümer nicht erfolgreich mit dem Einwand entgegentreten, ihnen stehe aufgrund einer schuldrechtlichen Vereinbarung ein Anspruch auf Erteilung der Zustimmung zu der baulichen Veränderung zu.*)




IBRRS 2009, 1154
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nutzungsbefugnis contra Bauordnungsrecht

OLG Hamm, Beschluss vom 09.01.2009 - 15 Wx 142/08

1. Jeder Wohnungseigentümer hat grundsätzlich Anspruch darauf, dass der Gebrauch des Sonder- und des Gemeinschaftseigentums nur im Rahmen derjenigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften erfolgt, die nachbarschützenden Charakter haben.*)

2. Die umfassende Zulässigkeit einer Nutzung eines Teileigentums zu gewerblichen Zwecken gibt dem Sondereigentümer kein Recht, vorhandene bauliche Anlagen über den vorgegebenen bauordnungsrechtlichen Rahmen hinaus nutzen zu können, um eine bestimmte Form gewerblicher Nutzung des Sondereigentums realisieren zu können.*)

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IBRRS 2009, 1119
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zwangsverwaltung: Laufendes Wohngeld als Verwaltungsausgaben?

LG Köln, Beschluss vom 16.10.2008 - 4 T 437/08

Bei laufendenden Hausgeldern handelt es sich um Ausgaben i.S.d. § 155 Abs. 1 ZVG, so dass gemäß § 161 Abs. 3 ZVG der beitreibende Gläubiger insoweit auch vorschusspflichtig ist.

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IBRRS 2009, 1112
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Unterlassungsklage des Verwalters gegen Eigentümer

OLG München, Beschluss vom 04.06.2008 - 31 AR 92/08

Bei Streitigkeiten von Wohnungseigentümern mit dem Verwalter wegen unwahrer oder ehrverletzender Äußerungen handelt es sich um eine Wohnungseigentumssache gemäß § 43 Nr. 3 WEG - zumindest dann, wenn der Gegenstand des Unterlassungsbegehrens sich auf Äußerungen im Zusammenhang mit der Verwaltertätigkeit bezieht.

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IBRRS 2009, 1046
ProzessualesProzessuales
WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

LG Konstanz, Beschluss vom 01.02.2007 - 62 T 139/05

1. Gegen die Entscheidung des Landgerichtes im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens, in dem der Antrag auf Ablehnung eines Richters zurückgewiesen wird, ist die Rechtsbeschwerde nur bei Zulassung gegeben.

2. Die Richtigkeit der im gesonderten Verfahren auf Ablehnung eines Richters getroffenen Entscheidungen ist im Hauptsacheverfahren nicht zu prüfen.

3. Die Einlegung der Gehörsrüge, der Gegenvorstellung und unstatthafter Rechtsmittel hindern nicht den Eintritt der Rechtskraft.

4. Es erscheint zweifelhaft, ob ein Verstoß gegen die Wartepflicht vorliegt, wenn ein Verhandlungstermin anberaumt wird.

5. Das Interesse der einzelnen Wohnungseigentümers an der Jahresabrechnung ist geprägt von den damit verbundenen vermögensmäßigen Folgen für die Wohnungseigentümer und nicht von dem Interesse, die Tätigkeit des Verwalters zu billigen und ihm sein Vertrauen zu bekunden.

6. Der Geschäftswert ist nicht nach § 49a GKG auf das fünffache des Eigeninteresse zu begrenzen.

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IBRRS 2009, 1045
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gerichtliche Klärung von Ansprüchen

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.09.2008 - 20 W 9/08

Es kann auch dann dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechen, das Bestehen von Ansprüchen gerichtlich klären zu lassen, wenn hinsichtlich der Erfolgsaussicht einer Klage durchaus Zweifel bestehen sollten. Ein darauf gerichteter Wohnungseigentümerbeschluss kann dann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. Etwas kann dann gelten, wenn der Anspruch offenkundig nicht in Betracht kommt oder die von der Mehrheit der Wohnungseigentümer vertretene Rechtsposition offensichtlich unhaltbar ist.*)

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IBRRS 2009, 1031
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.03.2009 - 14 Wx 17/07

1. Gegen die Entscheidung des Landgerichtes im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens, in dem der Antrag auf Ablehnung eines Richters zurückgewiesen wird, ist die Rechtsbeschwerde nur bei Zulassung gegeben.

2. Die Richtigkeit der im gesonderten Verfahren auf Ablehnung eines Richters getroffenen Entscheidungen ist im Hauptsacheverfahren nicht zu prüfen.

3. Die Einlegung der Gehörsrüge, der Gegenvorstellung und unstatthafter Rechtsmittel hindern nicht den Eintritt der Rechtskraft.

4. Es erscheint zweifelhaft, ob ein Verstoß gegen die Wartepflicht vorliegt, wenn ein Verhandlungstermin anberaumt wird.

5. Das Interesse der einzelnen Wohnungseigentümers an der Jahresabrechnung ist geprägt von den damit verbundenen vermögensmäßigen Folgen für die Wohnungseigentümer und nicht von dem Interesse, die Tätigkeit des Verwalters zu billigen und ihm sein Vertrauen zu bekunden.

6. Der Geschäftswert ist nicht nach § 49a GKG auf das fünffache des Eigeninteresse zu begrenzen.

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IBRRS 2009, 1007
ProzessualesProzessuales
Untereigentümergemeinschaft nicht rechtsfähig!

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.04.2008 - 4 W 18/08

Die Untereigentümergemeinschaft ist keine rechtsfähige juristische Person. Sie ist nicht parteifähig.

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IBRRS 2009, 0989
ProzessualesProzessuales
Was erfordert fristgerecht begründete Anfechtungsklage?

AG Syke, Urteil vom 21.05.2008 - 10 C 1335/07

Zur fristgerechten Begründung einer Anfechtungsklage im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG n.F. ist konkreter Sachvortrag innerhalb von zwei Monaten ab Beschlussfassung erforderlich, um schnell Klarheit darüber zu schaffen, welche Beschlüsse gültig sind, um das zukünftige Verhalten und die Umsetzung der Beschlüsse danach ausrichten zu können.

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IBRRS 2009, 0988
ProzessualesProzessuales
Was erfordert fristgerecht begründete Anfechtungsklage?

LG Lüneburg, Beschluss vom 05.01.2009 - 5 S 40/08

Zur fristgerechten Begründung einer Anfechtungsklage im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG n.F. ist konkreter Sachvortrag innerhalb von zwei Monaten ab Beschlussfassung erforderlich, um schnell Klarheit darüber zu schaffen, welche Beschlüsse gültig sind, um das zukünftige Verhalten und die Umsetzung der Beschlüsse danach ausrichten zu können.

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IBRRS 2009, 0967
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Was erfordert fristgerecht begründete Anfechtungsklage?

LG Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2008 - 5 S 40/08

Zur fristgerechten Begründung einer Anfechtungsklage im Sinne des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG n.F. ist konkreter Sachvortrag innerhalb von zwei Monaten ab Beschlussfassung erforderlich, um schnell Klarheit darüber zu schaffen, welche Beschlüsse gültig sind, um das zukünftige Verhalten und die Umsetzung der Beschlüsse danach ausrichten zu können.

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IBRRS 2009, 0958
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann liegt eine Beschlussfassung vor?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.11.2008 - 20 W 468/07

1. Zur Frage, wann von einer Beschlussfassung in einer Wohnungseigentümerversammlung ausgegangen werden kann.*)

2. Informiert der Versammlungsleiter in einer Wohnungseigentümerversammlung die Wohnungseigentümer zu einem bestimmten Punkt, ohne dass es zu einer Abstimmung kommt, oder tauschen sich die Wohnungseigentümer über eine bestimmte Angelegenheit aus, treffen sie aber zu dieser keine Bestimmung, existiert kein Wohnungseigentümerbeschluss. Gibt es keinen Beschluss, kann ein solcher auch nicht gerichtlich für ungültig erklärt werden.*)

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IBRRS 2009, 0911
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss über Jahresabrechnung: Anspruch?

OLG Hamm, Beschluss vom 22.01.2009 - 15 Wx 208/08

1. Der Beschluss über die Jahresabrechnung hat, sofern zwischen Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan und Beschlussfassung über die Jahresabrechnung kein Eigentümerwechsel stattfand, anspruchsbegründende Wirkung auch hinsichtlich möglicher Vorschussrückstände (Bestätigung Senat ZMR 2004, 54).*)

2. Für den durch den Beschluss über die Jahresabrechnung begründeten Zahlungsanspruch läuft eine neue Verjährungsfrist (Anschluss an OLG Dresden ZMR 2006, 543).*)

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IBRRS 2009, 0910
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Haftung der WEG für kommunale Benutzungsgebühren?

OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2009 - 15 Wx 164/08

1. Die auf der Grundlage des § 6 KAG NW erlassenen kommunalen Satzungen über Benutzungsgebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Abwasserentsorgung knüpfen die Gebührenpflicht an das Eigentum des Grundstücks an und begründen damit eine Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer, nicht aber der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft.*)

2. Der einzelne Wohnungseigentümer hat zwar im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung einen Anspruch darauf, dass die öffentlichen Lasten in das System der gemeinschaftlichen Mittelaufbringung, Mittelverwendung und Abrechnung einbezogen werden. Eine Sonderumlage, mit der in der Vergangenheit entstandene Rückstände für kommunale Benutzungsgebühren auf alle Wohnungseigentümer unabhängig von der Dauer ihrer Eigentümerstellung umgelegt werden sollen, entspricht aber regelmäßig nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.*)

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IBRRS 2009, 0909
ProzessualesProzessuales
Beeinträchtigung durch Gartenhaus?

LG München I, Urteil vom 16.02.2009 - 1 S 20283/08

1. Eine Anfechtungsklage, die gegen die "Wohnungseigentümergemeinschaft S. (Wohnungseigentümer siehe anliegende Liste)" gerichtet ist, ist auslegungsfähig. Bei der Auslegung ist auch zu berücksichtigen, dass die Anfechtungsklage - anders als etwa eine Klage auf Schadensersatz - gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG nur gegen die übrigen Eigentümer gerichtet werden kann.*)

2. Für die Beurteilung der Beeinträchtigung eines Gartenhauses im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG im Rahmen eines Beschlussanfechtungsverfahrens gegen den Genehmigungsbeschluss kommt es nicht darauf an, ob das Gartenhaus für den Kläger sichtbar ist, geschweige denn, von welchem Standort innerhalb seines Sondereigentums aus das Gartenhaus noch zu sehen ist. Entscheidend ist der Blickwinkel von allen Gemeinschafts- und Sondereigentumsflächen aus.*)

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IBRRS 2009, 0908
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auftragsvergabe ohne Einholung von Vergleichsangeboten?

OLG München, Beschluss vom 17.02.2009 - 32 Wx 164/08

1. Setzt sich ein Wohnungseigentümer gegen einen Wirtschaftsplan zur Wehr, dem in Fortsetzung einer langjährig geübten Verfahrensgepflogenheit nicht das Kalenderjahr zu Grunde liegt, so handelt er treuwidrig, wenn er den Übergang zu dem vom Gesetz oder der Teilungserklärung vorgesehenen Zeitraum nicht vor der Herstellung der Abrechnung einfordert und mit der Auswahl des Abrechnungszeitraumes keine materiellen Nachteile für ihn verbunden sind.*)

2. Führen Fehler im Wirtschaftsplan dazu, dass nur verhältnismäßig geringfügige laufende Mehrbelastungen auf die einzelnen Wohnungseigentümer zukommen, führen diese Fehler nicht schon zu einer Anfechtbarkeit des Wirtschaftsplans, da der Ausgleich durch die Jahresabrechnung erfolgt.*)

3. Bei Auftragsvergabe an einen Architekten oder Bauingenieur verstößt die Unterlassung der Einholung von Vergleichsangeboten jedenfalls dann nicht gegen den Grundsatz ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn sich das Angebot bei überschlägiger Berechnung im Bereich des Mindesthonorars nach der HOAI bewegt.*)

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IBRRS 2009, 0887
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Messfehler bei elektronischem Heizkostenverteiler?

AG München, Beschluss vom 03.07.2008 - 481 UR II 947/06

1. Werden elektronische Heizkostenverteiler verwandt und kommt es nicht nur zur Wärmeabgabe über die Heizkörper selbst, sondern auch auf andere - von den Messfühlern nicht berücksichtigte - Weise (hier: Über die Rohrwärme bei einer Einrohrheizung), so ist der Beschluss über die Jahresabrechnung ebenso wie der Beschluss über den Wirtschaftsplan in Bezug auf die Heizkosten anfechtbar, da die ermittelten Verbrauchsanteile nicht repräsentativ für die gesamte Wärmeabnahme sind.

2. Da infolge dieses Fehlers Schadensersatzansprüche gegen die Verwaltung nicht auszuschließen sind, ist auch der Beschluss über die Entlastung der Verwaltung in Bezug auf die Heizkostenabrechnung auf Anfechtung aufzuheben.

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IBRRS 2009, 0873
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Schadensersatzpflicht wegen unterlassener Sanierung

OLG München, Beschluss vom 18.02.2009 - 32 Wx 120/08

1. Nehmen Wohnungseigentümer eine erforderliche Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme am gemeinschaftlichen Eigentum nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht vor, so können sie dem einzelnen Wohnungseigentümer, der durch die Pflichtverletzung einen Schaden erlitten hat, zum Schadensersatz verpflichtet sein. Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist stets ein Verschulden der in Anspruch genommenen Wohnungseigentümer.*)

2. Das Vorliegen bestandskräftiger Eigentümerbeschlüsse, die eine beschlossene Gesamtsanierung aufschieben oder durch eine eingeschränkte Maßnahme ersetzen, schließt einen Schadensersatzanspruch wegen verzögerter oder unterlassener Instandsetzung nicht grundsätzlich aus.*)

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IBRRS 2009, 0837
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ProzessualesProzessuales
Anfechtung von unselbständiger Kostenentscheidung?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.2008 - 20 W 368/08

Eine unselbständige Kostenentscheidung ist auch in Wohnungseigentumsverfahren nur zusammen mit der Hauptsacheentscheidung anfechtbar. Wer die Hauptsacheentscheidung (hier mangels Beschwer) nicht anfechten kann, kann auch die damit verbundene, ihn belastende Kostenentscheidung nicht anfechten, es sei denn, sie ist gesetzlich unzulässig.*)

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IBRRS 2009, 0831
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ImmobilienImmobilien
Zwangsverwaltung - Eigenhaftung des Zwangsverwalters ggü. WEG für Wohngeld

BGH, Urteil vom 05.02.2009 - IX ZR 21/07

1. Der Zwangsverwalter ist allen Personen verantwortlich, gegenüber denen ihm das Zwangsversteigerungsgesetz besondere Pflichten auferlegt.*)

2. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann "Beteiligte" im Sinne von § 154 Satz 1 ZVG sein.*)

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IBRRS 2009, 0829
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ProzessualesProzessuales
Abänderung von Prozessvergleich durch Eigentümerversammlung?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.09.2008 - 20 W 398/05

Ein im WEG-Verfahren alten Rechts geschlossener Prozessvergleich ist außer Prozesshandlung unabhängig von der Vollstreckbarkeit auch materiell-rechtliche Vereinbarung, die als solche nicht durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung abgeändert werden kann.*)

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IBRRS 2009, 0782
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ProzessualesProzessuales
Einsicht in Grundbuch durch Miteigentümer?

OLG Hamburg, Beschluss vom 24.04.2008 - 2 Wx 114/07

1. Die Einsichtgewährung in das Grundbuch bzw. die Erteilung eines Grundbuchauszuges ohne vorherige Anhörung der Grundstückseigentümer verletzt nicht das Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG.

2. Gemäß § 12 GBO ist die Einsicht in das Grundbuch jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

3. Die Offenlegung des Grundbuchs für diesen Personenkreis dient, ebenso wie die Möglichkeit zur Einsicht in sonstige Verzeichnisse (z.B. Handelsregister) einem überwiegenden Allgemeininteresse und ist deshalb vom Eigentümer hinzunehmen.

4. Ein berechtigtes Interesse kann im Zuge der Restfertigstellung einer steckengebliebenen Wohnungseigentumsanlage bestehen.

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IBRRS 2009, 0778
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Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Abrisskündigung zwecks wirtschaftlicher Verwertung

BGH, Urteil vom 28.01.2009 - VIII ZR 7/08

1. Eine wirtschaftliche Verwertung ist angemessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB, wenn sie von vernünftigen, nachvollziehbaren Erwägungen getragen wird.

2. Die Beurteilung der Frage, ob dem Eigentümer durch den Fortbestand eines Mietvertrages erhebliche Nachteile entstehen und er deshalb zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt ist, ist vor dem Hintergrund der Sozialpflichtigkeit des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG) und damit des grundsätzlichen Bestandsinteresses des Mieters, in der bisherigen Wohnung als seinem Lebensmittelpunkt zu verbleiben, vorzunehmen. Die hierzu erforderliche Abwägung entzieht sich einer generalisierenden Betrachtung; sie lässt sich nur im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der konkreten Situation des Vermieters treffen.

3. Ist wegen des Alters und schlechten baulichen Zustands eines Gebäudes gemessen an üblichen Wohnverhältnissen eine "Vollsanierung" oder ein Abriss mit anschließender Errichtung eines Neubaus geboten, kann ein erheblicher Nachteil des Vermieters im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB darin liegen, dass er anderenfalls auf notdürftige Maßnahmen ("Minimalsanierung") verwiesen ist, die weder zu einer nachhaltigen Verbesserung noch zur Verlängerung einer verhältnismäßig geringen Restlebensdauer des Gebäudes (hier 15 bis 20 Jahre) führen.

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IBRRS 2009, 0777
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BauträgerBauträger
Bauträgervertrag: Rechtsfolgen einer unwirksamen Abnahmeklausel?

OLG München, Beschluss vom 15.12.2008 - 9 U 4149/08

1. Die in einem Bauträgervertrag vom Bauträger vorformulierte Klausel "Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erfolgt für die einzelnen Käufer durch einen vereidigten Sachverständigen, den der Verkäufer auf seine Kosten beauftragt" benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist daher unwirksam.

2. Erklärt der vom Bauträger so beauftragte Sachverständige die Abnahme, so treten die Abnahmewirkungen zu Lasten der Erwerber nicht ein; eine schlüssige Abnahme durch Ingebrauchnahme kommt mangels erkennbaren Erklärungsbewusstseins der Erwerber nicht in Betracht.

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IBRRS 2009, 0776
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BauträgerBauträger
Bauträgervertrag: Rechtsfolgen einer unwirksamen Abnahmeklausel?

LG München I, Urteil vom 02.07.2008 - 18 O 21458/07

1. Die in einem Bauträgervertrag vom Bauträger vorformulierte Klausel "Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erfolgt für die einzelnen Käufer durch einen vereidigten Sachverständigen, den der Verkäufer auf seine Kosten beauftragt" benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist daher unwirksam.

2. Erklärt der vom Bauträger so beauftragte Sachverständige die Abnahme, so treten die Abnahmewirkungen zu Lasten der Erwerber nicht ein; eine schlüssige Abnahme durch Ingebrauchnahme kommt mangels erkennbaren Erklärungsbewusstseins der Erwerber nicht in Betracht.

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IBRRS 2009, 0766
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen einen Wohngeldanspruch

LG München I, Urteil vom 02.02.2009 - 1 S 10225/08

1. In einer Zweiergemeinschaft kann der Wohnungseigentümer, der gemeinschaftliche Kosten und Lasten vorgestreckt hat, von dem anderen Wohnungseigentümer eine anteilige Erstattung verlangen. Eine vorherige Beschlussfassung über eine Jahresabrechnung oder einen Wirtschaftsplan gemäß § 28 WEG ist dazu ausnahmsweise nicht erforderlich.*)

2. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen einen Wohngeldanspruch ist auch in einer Zweiergemeinschaft grundsätzlich unzulässig. Etwas anderes gilt nur, wenn es sich um eine unstreitige Gegenforderung oder um einen Anspruch aus Notgeschäftsführung oder aus Geschäftsführung ohne Auftrag handelt. Abgesehen von diesen Ausnahmen erfasst das Aufrechnungsverbot auch streitige gemeinschaftsbezogene Gegenforderungen, wie etwa eine Forderung aus § 16 Abs. 1 WEG.*)

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IBRRS 2009, 0765
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Unverständliche Jahresabrechnung: Ungültig!

LG München I, Beschluss vom 10.11.2008 - 1 T 4472/08

1. Die Jahresabrechnung ist insgesamt für ungültig zu erklären, wenn sie für einen durchschnittlichen Wohnungseigentümer ohne sachkundige Hilfe nicht mehr nachvollziehbar ist.*)

2. Auf eine unzulässige Abweichung des Wirtschaftsplanes/der Jahresabrechnung vom Kalenderjahr darf sich ein Wohnungseigentümer gemäß § 242 BGB nicht berufen, wenn eine langjährige Übung besteht, der anfechtende Wohnungseigentümer zuvor noch nicht ernsthaft und nachhaltig eine Änderung verlangt hatte und ihm auch keine erheblichen Nachteile durch die Abweichung drohen. Der Wohnungseigentümer kann dann lediglich für künftige Pläne und Abrechnungen die Umstellung auf das Kalenderjahr verlangen.*)

3. Grundsätzlich ist die Entscheidung über das „Ob“ und „Wie“ von Instandsetzungsmaßnahmen der Eigentümerversammlung vorbehalten. Nur in engen Grenzen ist es möglich, die Vergabe und Durchführung eines Sanierungsauftrages durch Mehrheitsbeschluss auf die Hausverwaltung zu delegieren. Voraussetzung ist, dass die Ermächtigung zu einem überschaubaren und für den einzelnen Wohnungseigentümer begrenzten finanziellen Risiko führt und die grundsätzliche Verantwortlichkeit für den Beschluss solcher Maßnahmen bei der Eigentümerversammlung bleibt.*)




IBRRS 2009, 0752
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf Beseitigung von Gegenständen im Treppenhaus

OLG Hamm, Beschluss vom 04.12.2008 - 15 Wx 198/08

1. Der Beseitigungsanspruch aus § 1004 BGB auf Entfernung von Gegenständen im Treppenhaus (Garderobe, Getränkekisten, Regal) bzw. eines Gartenhauses unterliegt der dreijährigen Regelverjährung.

2. Der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist es trotz Verjährung des Anspruches eines einzelnen Wohnungseigentümers unbenommen, in einer Eigentümerversammlung eine Nutzungsregelung zu beschließen, die die Nutzung der im Gemeinschaftseigentum stehenden Kellerräume regelt und das Abstellen von Möbeln im Treppenhaus generell untersagt.

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