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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6101 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IBRRS 2009, 0749
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Begründung der Anfechtungsklage

BGH, Urteil vom 16.01.2009 - V ZR 74/08

1. Bleibt einer Anfechtungsklage (§ 46 Abs. 1 WEG) der Erfolg versagt, darf nicht offen gelassen werden, ob die Klage als unzulässig oder als unbegründet abgewiesen wird.*)

2. Bei den Fristen zur Erhebung und Begründung der Klage nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG handelt es sich nicht um besondere Sachurteilsvoraussetzungen der wohnungseigentumsrechtlichen Anfechtungsklage, sondern um Ausschlussfristen des materiellen Rechts.*)

3. Zur Vermeidung eines materiellrechtlichen Ausschlusses ist der Kläger gehalten, innerhalb der Begründungsfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 WEG die Gründe vorzutragen, auf die er die Anfechtung stützt; ein Nachschieben von neuen Gründen ist ausgeschlossen. Dabei muss sich der Lebenssachverhalt, aus dem sich Anfechtungsgründe ergeben sollen, zumindest in seinem wesentlichen Kern aus den innerhalb der Frist eingegangenen Schriftsätzen selbst ergeben; dass er sich nur aus Anlagen ergibt, genügt nicht.*)




IBRRS 2009, 0741
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Teils gewerblich genutztes Gebäude: Duldung von Prostitution?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.01.2009 - 3 W 182/08

Die Ausübung der Prostitution ist mit einem sozialen Unwerturteil behaftet. Die Verbesserung der sozialen Stellung der Prostituierten durch das Prostitutionsgesetz hat hieran nichts geändert. Das soziale Unwerturteil führt in einem teils gewerblich genutzten Gebäude erfahrungsgemäß zu einer erschwerten Vermietbarkeit und Verkäuflichkeit der anderen Einheiten. Die hierin liegende Eigentumsstörung müssen die übrigen Eigentümer nicht hinnehmen.

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IBRRS 2009, 0629
WohnungseigentumWohnungseigentum
Herstellung eines steckengebliebenen Baus

OLG Dresden, Beschluss vom 05.06.2008 - 3 W 231/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0628
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bezeichnung von Tagesordnungspunkten

LG Saarbrücken, Beschluss vom 20.08.2008 - 5 T 363/07

1. Der korrekten Bezeichnung der einzelnen Tagesordnungspunkte einer Wohnungs-Eigentümerversammlung kommt wegen der Appellfunktion der Tagesordnung eine besondere Bedeutung zu.*)

2. Wäre eine WEG-Verwalterin im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung gehalten gewesen, ihre Abberufung aus wichtigem Grund in die Tagesordnung einer Eigentümerversammlung aufzunehmen, hat sie diese Verpflichtung aber durch die Beschlussfassung über ihre Weiterbestellung umgangen, unterliegt dieser Wohnungseigentümer-Beschluss den für einen Abberufungsbeschluss maßgeblichen Beurteilungskriterien. In einem solchen Fall kann die Verwalterin bei dieser Beschlussfassung auf Grund des Stimmrechtsausschlusses nach § 25 Abs. 5 WEG nicht die ihr von anderen Wohnungseigentümern übertragenen Stimmrechtsvollmachten ausüben.*)

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IBRRS 2009, 0347
ProzessualesProzessuales
Hausgeldansprüche in der Zwangsverwaltung

AG Duisburg, Urteil vom 29.07.2008 - 76a C 24/08

1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Zahlung laufender Hausgelder nach § 155 Abs. 1 ZVG nicht verlangen, weil Hausgelder dem Begriff der vorweg zu bestreitenden "Ausgaben der Zwangsverwaltung" nicht unterfallen.

2. Nur wenn Überschüsse aus der Zwangsverwaltung vorhanden sind, sind Hausgelder ohne weiteres Verfahren zu leisten.

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IBRRS 2009, 0346
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beseitigung von vorhandenen Wasserschäden

LG Düsseldorf, Urteil vom 02.04.2008 - 5 O 608/03

1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann wegen Mängeln am Gemeinschafts- und Sondereigentum Klage erheben, wenn eine entsprechende Absprache der Eigentümer vorliegt.

2. Es besteht dann ein Anspruch auf Reparatur der Regenrinne sowie auf Beseitigung der vorhandenen Wasserschäden, wenn durch mangelhafte Anschlüsse von Regenrinnen an eine Hauswand des Nachbargebäudes Wasser in eine Dachgeschoßwohnung eindringt.

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IBRRS 2009, 0334
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufstellen von Gefrierschrank im "Waschraum"?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.11.2008 - 20 W 259/07

Die Wohnungseigentümer können mehrheitlich eine Gebrauchsregelung nach § 15 Abs. 2 WEG beschließen, wonach die Aufstellung eines Gefrierschranks in einem Kellerraum, der zum Gemeinschaftseigentum gehört und im Aufteilungsplan als "Waschraum" bezeichnet wird, an Stelle einer Waschmaschine oder eines Wäschetrockners zulässig ist.*)

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IBRRS 2009, 0332
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gutgläubiger Erwerb eines Sondernutzungsrechts

OLG Hamm, Beschluss vom 21.10.2008 - 15 Wx 140/08

1. Sondernutzungsrechte können durch Zuweisungserklärung des teilenden Alleineigentümers nur dann wirksam begründet werden, wenn zuvor die negative Komponente des Sondernutzungsrechts durch Bezugnahme auf eine dem Bestimmtheitsgrundsatz entsprechende Regelung der Teilungserklärung und Eintragung im Grundbuch zum Inhalt des Sondereigentums bestimmt worden ist.*)

2. An die Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch kann sich bei Veräußerung des Wohnungseigentums ein gutgläubiger Erwerb anknüpfen.*)

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IBRRS 2009, 0318
ProzessualesProzessuales
Grenzen der Auslegung dinglich nichtiger Regelungen

OLG Köln, Beschluss vom 08.04.2008 - 16 Wx 289/07

1. Bei Altverfahren ist auf die Rechtslage im Zeitpunkt des Beschlusses abzustellen.

2. Eine Umdeutung kommt nur soweit in Betracht, soweit eine nichtige dingliche Regelung existiert; eine weitergehende Kostentragungsregelung scheidet aus.

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IBRRS 2009, 0316
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klage gegen übrige Wohnungseigentümer: Beklagte?

LG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2008 - 16 S 13/08

1. Wortlaut, Systematik und gesetzgeberische Intention belegen, dass die Bezeichnung der übrigen Miteigentümer als Beklagte der Anfechtungsklage nicht "Wohnungseigentümergemeinschaft" lauten kann, da hiermit der Verband bezeichnet ist.

2. Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusprechen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll. Bei der Auslegung der Parteibezeichnung sind nicht nur die im Rubrum der Klageschrift enthaltenen Angaben, sondern auch der gesamte Inhalt der Klageschrift einschließlich etwaiger Anlagen zu berücksichtigen.

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IBRRS 2009, 0312
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Ansprüche gegen WEG für Ausgleich eines Minus von Mietpool

LG Essen, Urteil vom 06.03.2008 - 10 S 396/07

Dem Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft und eines hierauf bezogenen Mietpools steht gegenüber den Eigentümern ein Aufwendungsersatzanspruch zu, wenn wegen mangelnder Deckung das Konto des Mietpools ins Minus geraten ist, für welches er gegenüber der kontoführenden Bank als Kontoinhaber haften muss. Im Rahmen des Aufwendungsersatzanspruchs sind nicht nur aus eigenen Mitteln bestrittene Aufwendungen ersatzfähig, sondern auch solche Aufwendungen aus der Eingehung von Verbindlichkeiten.

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IBRRS 2009, 0311
ProzessualesProzessuales
Sofortiges Anerkenntnis durch Wohnungseigentümer?

LG Köln, Beschluss vom 03.06.2008 - 29 T 49/08

Ein Wohnungseigentümer gibt dann Veranlassung zur Klage, wenn er mit Wohngeldzahlungen und Zahlungen auf beschlossene Umlagen im Verzug ist, für welche ein Fälligkeitsdatum bestimmt war.

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IBRRS 2009, 0310
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Rubrumsberichtigung nach Ablauf der Anfechtungsfrist?

LG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2008 - 25 S 5/08

1. Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusprechen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll. Einer Fehlbezeichnung ist durch Berichtigung des Rubrums Rechnung zu tragen.

2. Bei einer Beschlussanfechtung kommt als Beklagte die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht in Betracht, da es nicht um die in § 10 Nr. 6 WEG genannten Pflichten und Rechte geht. Nur in den Fällen, in denen als materielle Anspruchsgegner sowohl die Wohnungseigentümer als auch die Eigentümergemeinschaft als Verband in Betracht kommen (wie z.B. bei der Geltendmachung eines Schadensersatz- bzw. Aufopferungsanspruchs) scheidet eine Auslegung der Parteibezeichnung und damit eine Rubrumsberichtigung aus

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IBRRS 2009, 0308
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Abberufung des Verwalters wegen Nichtumsetzung von Vergleich

OLG Köln, Beschluss vom 22.08.2008 - 16 Wx 228/07

1. Der antragstellende Wohnungseigentümer, der die Abberufung des Verwalters erreichen möchte, hat zunächst zu versuchen, einen Beschluss der Eigentümerversammlung über die von ihm angestrebte Verwaltungsmaßnahme herbeizuführen.

2. Ein Rechtsschutzbedürfnis für ein gerichtliches Abberufungsverlangen kann dann bejaht werden, wenn dem Wohnungseigentümer die vorherige Anrufung der Versammlung nicht zugemutet werden kann, weil in Anbetracht der Mehrheitsverhältnisse ein Mehrheitsbeschluss nicht zu erwarten ist.

3. Eine gravierende Pflichtverletzung des Verwalters kann vorliegen, wenn er sich nicht bemüht, einen von ihm abgeschlossenen gerichtlichen Vergleich umzusetzen, um die Grundlagen für eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung zu schaffen.

4. Die Kosten eines Verfahrens nach § 43 WEG dürfen nur auf die Wohnungseigentümer umgelegt werden, die sie nach § 47 WEG bzw. nach der im Vergleichswege getroffenen Kostenregelung zu tragen haben.

5. Alle aus den Mitteln der Gemeinschaft verauslagten Kosten müssen in der Jahresabrechnung ausgewiesen werden, so dass auch ungerechtfertigte Ausgaben in die Jahresabrechnung einzustellen sind.

6. Die Eigentümergemeinschaft hat die notwendigen Entscheidungen über das "Ob" und das "Wie" von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen grundsätzlich selbst treffen. Es ist aber in engen Grenzen zulässig, auch im Wege des Beschlusses weitere Befugnisse sowohl auf den Verwalter als auch den Verwaltungsbeirat zu übertragen, wenn dadurch der mit der gesetzlichen Regelung (§§ 20 Abs. 1, 21 Abs. 1 WEG a. F.) intendierte Schutzzweck nicht ausgehöhlt wird.

7. Die Niederschrift über die Eigentümerversammlung ist eine Urkunde im Sinne der §§ 415 ff ZPO. Ihr kommt nach den zu § 286 ZPO entwickelten Grundsätzen die Vermutung der Richtigkeit zu, so dass die Beweislast denjenigen trifft, der die Unrichtigkeit behauptet.

8. Im Rechtsbeschwerdeverfahren ist die Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblich (hier: für Antrag auf Abänderung der Teilungserklärung).

9. Ein Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung – Abänderung der Regelung über die Stimmerverteilung nach § 10 Abs. 2 S. 3 WEG – ergibt sich auch nicht bei der Gefahr der Stimmenmajorisierung.

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IBRRS 2009, 0302
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vermeidung der „Tiergefahr“ durch eine Gebrauchsregelung

OLG Köln, Beschluss vom 28.07.2008 - 16 Wx 116/08

Zum Ausschluss der "Tiergefahr" können die Wohnungseigentümer über einen ordnungsgemäßen Gebrauch im Sinne von § 15 Abs. 3 WEG a.F. beschließen. Zulässig und erforderlich ist die Regelung, dass Hunde nur in Begleitung und angeleint im Garten sich aufhalten dürfen und der Garten als Gemeinschaftsfläche vor einer etwaigen Verunreinigung zu schützen ist. Dies ist nur dann gewährleistet, wenn die Nutzung der Gartenfläche als Hundetoilette untersagt und der Hundehalter verpflichtet wird, dennoch abgesonderten Hundekot umgehend selbst zu beseitigen.

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IBRRS 2009, 0301
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zuständigkeitsstreit nach neuem Recht

KG, Beschluss vom 11.12.2008 - 2 AR 55/08

1. Nach § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO bewirkt der Verweisungsbeschluss im Grundsatz bindend die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichtes und die Zuständigkeit des Gerichtes, an das verwiesen wird. Die Bindungswirkung entfällt ausnahmsweise, wenn die Verweisung auf Willkür beruht. Willkür ist nicht anzunehmen, soweit die Frage der Zuständigkeit unzutreffend beantwortet wurde. Die Grenze zwischen der fehlerhaften, gleichwohl aber bindenden Entscheidung und der willkürlichen Entscheidung ist allerdings dann überschritten, wenn das verweisende Gericht die maßgebliche Zuständigkeitsregel zwar in den Entscheidungsgründen erörtert, dabei aber zu einem völlig unvertretbaren Ergebnis gelangt.

2. § 43 WEG ist weit auszulegen. Deshalb unterfallen Streitigkeiten schon dann dem § 43 WEG, wenn sich die Wohnungseigentümergemeinschaft, auf die die Streitigkeit bezogen ist, "im Werden" befindet.

3. Auch wenn die Klägerin als GbR bezeichnet wird, liegt keine Willkür vor. Denn es ist vertretbar, darin eine durch Rubrumsberichtigung korrigierbare Fehlbezeichnung zu sehen, wenn davon ausgegangen wird, die GbR sei in der Wohnungseigentümergemeinschaft aufgegangen.

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IBRRS 2009, 0280
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Prostitution durch Callgirls in großer Anlage zulässig?

OLG Köln, Beschluss vom 25.08.2008 - 16 Wx 117/08

Zur ausnahmsweisen Zulässigkeit der Ausübung der Prostitution in einer großen Wohnungseigentumsanlage mit 70 Einzimmerwohnungen ohne Kinder und konkrete Beeinträchtigungen.

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IBRRS 2009, 0278
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verbot von kurzfristigem Parken auf Gemeinschaftseigentum?

OLG Köln, Beschluss vom 13.10.2008 - 16 Wx 85/08

Die Wohnungseigentümer können mehrheitlich über die Vermietung von im Gemeinschaftseigentum stehenden Flächen oder Räumen beschließen. Die Regelung des Zeitraumes steht im Ermessen der Wohnungseigentümer. Der Ermessenspielraum der Wohnungseigentümer wird aber überschritten, wenn sie beschließen, dass ein Wohnungseigentümer sein Fahrzeug nicht kurzfristig auf nicht vermieteten Flächen anhalten oder abstellen darf.

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IBRRS 2009, 0195
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vorliegen von Notgeschäftsführung?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.09.2008 - 20 W 347/05

1. Eine Notgeschäftsführung nach § 21 Abs. 2 WEG liegt nicht vor, wenn die Gefahrenlage nicht so dringlich ist, dass ein verständiger Wohnungseigentümer nicht zuvor den vorhandenen Verwalter bzw. wenn der Umfang der Maßnahme dessen Befugnisse überschreitet, die übrigen Wohnungseigentümer einschalten könnte.*)

2. Einem Wohnungseigentümer, der entgegen dem eindeutigen, erkennbaren Willen der Eigentümergemeinschaft ein Beweissicherungsverfahren beantragt, steht kein Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag zu.*)

3. Ein verschuldensunabhängiger Schadensersatzanspruch nach § 14 Nr. 4 Hs. 2 WEG ist nicht gegeben, wenn der Schaden des Wohnungseigentümers keine Folge von Instandsetzungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum ist, sondern Folge einer Verzögerung oder Unterlassung der Mangelbeseitigung durch die Gemeinschaft. Letzteres führt nur bei Verschulden zu einem Schadensersatzanspruch.*)

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IBRRS 2009, 0182
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anbau selbst errichtet: Sondereigentum daran?

OLG Celle, Beschluss vom 28.05.2008 - 4 W 33/08

1. Errichtet ein Wohnungseigentümer Räumlichkeiten (hier: Anbau), die zu Wohnzwecken genutzt werden können, führt dies ohne anderweitige Vereinbarung nicht dazu, dass er an diesen Räumen Sondereigentum erwirbt, selbst wenn die Räumlichkeiten von ihm vollständig finanziert worden sind.*)

2. Die unentgeltliche Gestattung der Nutzung eines im Sondereigentum stehenden Raumes (hier: Flur) ist als Leihe zu qualifizieren.*)

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IBRRS 2009, 0122
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Erlös aus Zwangsverwaltung für Hausgeld anderer Einheit?

BGH, Beschluss vom 20.11.2008 - V ZB 81/08

1. Das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung findet auch auf Zwangsverwaltungsverfahren, die am 30. Juni 2007 anhängig waren, weiterhin in seiner an diesem Tage geltenden Fassung Anwendung.*)

2. Dass mehrere Zwangsverwaltungsverfahren, die dieselbe Eigentumswohnungsanlage betreffen, gemeinsam betrieben werden, führt nicht dazu, dass der Erlös aus der Verwaltung einzelner Einheiten von dem Zwangsverwalter dazu verwendet werden könnte, das auf andere Einheiten entfallende Hausgeld zu bezahlen.*)

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IBRRS 2009, 0105
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Treuepflicht: Kein Einwand der Verjährung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.12.2008 - 3 Wx 158/08

Die für die rechtlichen Verhältnisse innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft geltende gesteigerte Treuepflicht kann es im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung gebieten, gegenüber Ansprüchen einzelner Wohnungseigentümer (hier: Erstattung aufgrund nichtiger Eigentümerbeschlüsse aufgewendeter Instandsetzungskosten) den Einwand der Verjährung nicht geltend zu machen.*)

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IBRRS 2009, 0104
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Antragsrücknahme: Privilegierende Kostenregelung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2008 - 3 Wx 254/08

Nimmt die Wohnungseigentümergemeinschaft in einem auf Zahlung von Wohngeld gerichteten Verfahren wegen der unsicherer gewordenen Basis ihrer Forderung (Ungültigerklärung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen in einem Parallelverfahren) ihren Antrag "zur Vermeidung weiterer Kosten" zurück, so rechtfertigt dies eine sie gegenüber sonstigen Antragsrücknahmen privilegierende Kostenregelung nicht.*)

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IBRRS 2009, 0103
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sonderumlage: Darf Verwalter sie gerichtlich durchsetzen?

AG Augsburg, Urteil vom 05.11.2008 - 30 C 2903/08

1. Der Verwalter ist nicht automatisch ermächtigt, Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtlich durchzusetzen. Er bedarf hierzu vielmehr einer Ermächtigung durch Beschluss oder Vereinbarung.

2. Ist der Verwalter durch die Teilungserklärung zur gerichtlichen Geltendmachung von Wohngeld gegenüber säumigen Wohnungseigentümern ermächtigt, erstreckt sich diese Ermächtigung nicht auch auf die gerichtliche Geltendmachung einer Sonderumlage.

3. Beauftragt der Verwalter gleichwohl einen Rechtsanwalt Klage einzureichen, ist diese Klage wegen fehlender Prozessführungsbefugnis unzulässig.

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IBRRS 2009, 0078
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ausnahme vom Blockstimmrecht gemäß Gemeinschaftsordnung

AG München, Urteil vom 30.10.2008 - 481 C 1025/08

1. Alle Sondereigentümer einer Mehrhausanlage sind stimmberechtigt, wenn es um eine Veränderung des Erscheinungsbildes eines die Anlage prägenden Hauses geht, auch wenn die Teilungserklärung grundsätzlich eine Abstimmung nach einzelnen Gebäude einer Mehrhausanlage vorsieht.

2. Das Blockstimmrecht bei einer Mehrhausanlage ist auch ausgeschlossen, wenn es um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines Miteigentümers gegen die WEG geht.

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IBRRS 2009, 0041
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einwendungen gegen Höhe der geleisteten Vorauszahlungen

LG Köln, Beschluss vom 13.05.2008 - 29 T 294/07

Die Beschlussfassung über die Jahresabrechung (Gesamt- und Einzelabrechnung) erfasst auch die Höhe der Vorauszahlungen, so dass nach bestandskräftiger Beschlussfassung gegen die Höhe der geleisteten Zahlungen keine Einwendungen mehr möglich sind. Einwendungen, die die Höhe der geleisteten Vorauszahlungen betreffen, müssen daher im Verfahren der Anfechtung der Jahresabrechnung geltend gemacht werden.

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IBRRS 2009, 0038
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eintragung einer Zwangshypothek wegen Ansprüchen der WEG

LG Düsseldorf, Beschluss vom 16.07.2008 - 19 T 113/08

Zur Frage der Eintragung einer Zwangshypothek wegen Ansprüchen einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Miteigentümer bei Forderungen, die ein Vorrecht nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG genießen.*)

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IBRRS 2009, 0010
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ladung zur Versammlung: Bezeichnung der Tagesordnungspunkte

AG Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2008 - 291 II 98/07

Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung sind für ungültig zu erklären, wenn die Versammlung mit einem Ladungsmangel behaftet ist. Das ist der Fall, wenn der Gegenstand der Beschlussfassung in der Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung nicht hinreichend bezeichnet ist (hier: Beschluss über Reparaturen und Neuanschaffungen). Der einzelne Wohnungseigentümer muss sich anhand der Tagesordnung über die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Folgen und Konsequenzen einer vorgesehenen Maßnahme klar werden können.*)

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Online seit 2008

IBRRS 2008, 4637
WohnungseigentumWohnungseigentum
Angrenzerbenachrichtigung und Belehrung

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.01.2008 - 3 S 2016/07

Der mit der materiellen Präklusion nach § 55 Abs. 2 Satz 2 LBO einhergehende Verlust des materiellen Abwehrrechts erfordert auch im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG die exakte Einhaltung der zur materiellen Präklusion führenden Verfahrensvorgaben. Hieran fehlt es, wenn die der Angrenzerbenachrichtigung beigefügte Belehrung für den Beginn der Einwendungsfrist entgegen § 55 Abs. 2 Satz 1 LBO auf den "Zugang" der Angrenzerbenachrichtigung abstellt.*)

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IBRRS 2008, 4444
ProzessualesProzessuales
Abfallgebühr als personenbezogene Gebühr

AG Dortmund, Beschluss vom 26.06.2008 - 275 K 10/03

1. Die Abfallgebühr ist eine personenbezogene Gebühr und keine grundstücksbezogene. Damit scheidet nach dem KAG NRW eine bevorrechtigte Berücksichtigung in der Rangklasse 3 des § 10 ZVG aus.*)

2. Die grundstücksbezogenen Grundbesitzabgaben in Bezug auf Wohnungseigentumsgemeinschaften lasten auf den einzelnen Wohnungen nicht als bevorrechtigte, dingliche Gesamtlast. Sie können in der Rangklasse 3 des § 10 ZVG nur anteilig, entsprechend dem Miteigentumsanteil geltend gemacht werden.*)

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IBRRS 2008, 4210
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Bestimmung des Beschwerdegerichts

OLG München, Beschluss vom 08.12.2008 - 32 Wx 156/08

Entscheidet das Amtsgericht in einem Verfahren, das vor dem 02.07.2007 anhängig geworden ist einheitlich auch über einen Erweiterungsantrag, der nach dem 01.07.2007 eingegangen ist, nach den Vorschriften des FGG, so bestimmt sich die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts nach dem FGG. § 72 Abs. 2 GVG n.F. ist in solchen Fällen nicht anzuwenden.*)

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IBRRS 2008, 4204
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gesamtschuldnerische Haftung im Abgabenrecht?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.09.2008 - 2 S 1500/06

1. Die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (BGH, Beschluss vom 2.6.2005 - V ZB 32/05 - NJW 2005, 2061) hindert die Geltung einer im kommunalen Abgabenrecht statuierten gesamtschuldnerischen Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer für Grundbesitzabgaben nicht (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 11.11.2005 - 10 B 65/05 - NJW 2006, 791).*)

2. Die gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Wohnungseigentümer liegt darin begründet, dass sie mit Blick auf die Gebührenschuld eine rechtliche Zweckgemeinschaft bilden und deshalb die gebotene grundstücksbezogene Leistung einer öffentlichen Einrichtung (hier: Abfallentsorgung) regelmäßig willentlich gemeinsam in Anspruch nehmen.*)

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IBRRS 2008, 4007
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gegen wen hat Verwalter Vergütungsanspruch?

OLG Hamburg, Beschluss vom 14.07.2008 - 2 Wx 31/02

Vertragliche Vergütungsansprüche des Verwalters richten sich gegen den Verband der Wohnungseigentümer als alleinigem Vertragspartner des Verwalters.

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IBRRS 2008, 4002
WohnungseigentumWohnungseigentum
Haftung der Eigentümer für Altschulden?

LG Konstanz, Urteil vom 07.12.2007 - 3 O 159/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 4001
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Haftung der Eigentümer für Altschulden

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.10.2008 - 9 U 5/08

Ist eine Forderung gegen die teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft vor dem 01.07.2007 begründet und fällig geworden, hat es bei dem von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Grundsatz zu verbleiben, dass der einzelne Wohnungseigentümer mangels besonderen Verpflichtungstatbestandes für die Schulden der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht unmittelbar einzustehen hat.

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IBRRS 2008, 3899
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Notarrecht - Beglaubigungskosten für WEG-Beschluss über Verwalterbestellung?

BGH, Beschluss vom 23.10.2008 - V ZB 89/08

1. Der Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften unter einen Beschluss über die Bestellung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach § 30 Abs. 2 KostO zu bestimmen.*)

2. Bei der Ermessensentscheidung, ob von dem Regelwert abzuweichen ist, sind die Umstände des Einzelfalls, darunter insbesondere die wirtschaftliche Bedeutung des Geschäfts für die Beteiligten, zu berücksichtigten.*)

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IBRRS 2008, 3886
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einbau eines Treppenlifts

OLG München, Beschluss vom 22.02.2008 - 34 Wx 66/07

1. Der Einbau eines Treppenlifts ist eine bauliche Veränderung, der grundsätzlich alle Wohgnungseigentümer zustimmen müssen, die über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus in ihren rechten beeinträchtigt werden.

2. Besteht die Wohnanlage aus zwei Gebäuden und wird nur in eines der Gebäude ein Treppenlift eingebaut, so sind auch nur die Eigentümer dieses Gebäudes stimmberechtigt.




IBRRS 2008, 3744
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klage gegen „Gemeinschaft“ nicht zwingend gegen den Verband!

LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 30.09.2008 - 14 T 8340/08

Wird in einer Klage im Rubrum der Verband als Beklagter genannt, ist in der Klagebegründung jedoch von "den Beklagten" die Rede, so kann eine solche Klage auch gegen die einzelnen Wohnungseigentümer gerichtet sein, wenn allein eine Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer materiell-rechtlich zielführend wäre.

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IBRRS 2008, 3296
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wer vergibt große Reparaturaufträge?

LG München I, Beschluss vom 28.06.2007 - 1 T 2063/07

1. Vor einer Beschlussfassung über eine aufwändigere Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahme bedarf es regelmäßig der Einholung verschiedener Alternativ- oder Konkurrenzangebote.

2. Bei größeren Sanierungs- bzw. Renovierungsmaßnahmen hat die Gemeinschaft selbst auf der Grundlage verschiedener Alternativ- oder Konkurrenzangebote den geeignetsten Unternehmer zu bestimmen.

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IBRRS 2008, 3295
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Finanzamt darf Einheitswert nicht offenbaren!

FG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.2008 - 4 K 170/08 AO

1. Die Finanzbehörde darf den einem Wohnungseigentümer bekannt gegebenen Einheitswert dem in das Wohnungseigentum vollstreckenden Gläubiger nicht mitteilen.

2. Die Offenbarung von Verhältnissen, die wie der Einheitswertbescheid in einem Verwaltungsverfahren in Steuersachen bekannt geworden sind, ist nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich. Das WEG sieht eine solche Ausnahme nicht vor; insbesondere auch § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG nicht.

3. Eine Mitteilung aufgrund des Gerichtskostengesetzes ist lediglich zur Kostenberechnung zulässig, nicht jedoch zum Nachweis der Voraussetzungen der Zwangsversteigerung.

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IBRRS 2008, 3294
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Auslegung einer Teilungserklärung

OLG Celle, Beschluss vom 21.04.2008 - 4 W 216/07

1. Eine Teilungserklärung ist nach den für eine Grundbucheintragung anzuwendenden Grundsätzen auszulegen und nicht wie eine vertragliche Willenserklärung.

2. Ein Wohnungseigentümer kann von einem anderen Wohnungseigentümer keinen Rückbau verlangen, um einen in Übereinstimmung mit dem geschlossenen Vertrag stehenden Zustand bzw. eine Übereinstimmung mit dem im Grundbuch stehenden Zustand zu erreichen, wenn Abweichungen der Realität vom Aufteilungsplan weder ersichtlich noch vorgetragen sind.

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IBRRS 2008, 3293
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Bauliche Veränderung: Keine Beseitigung ohne Beeinträchtigung

LG Hamburg, Beschluss vom 22.07.2008 - 318 T 228/06

1. Ein Anspruch auf Beseitigung einer neu errichteten Freitreppe besteht nicht, wenn eine nachteilige Auswirkung auf den optischen Gesamteindruck der Anlage durch den Anbau der Freitreppe nicht festgestellt werden kann.

2. Wenn durch den Bau einer Freitreppe somit eine über das hinzunehmende Maß hinausgehende Beeinträchtigung der Wohnungseigentümer nicht vorliegt, bedarf die Maßnahme auch nicht der Zustimmung der Eigentümer.

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IBRRS 2008, 3279
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Voraussetzungen eines Abmahnbeschlusses

LG München I, Urteil vom 22.09.2008 - 1 S 6883/08

1. Eine Anfechtungsklage gemäß § 46 Abs. 1 WEG ist noch „demnächst“ im Sinne des § 167 ZPO zugestellt worden, wenn eine vom Kläger verursachte Verzögerung nur geringfügig ist.*)

2. Ob eine Verzögerung noch geringfügig ist, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände zu entscheiden. Wegen der weitreichenden Konsequenzen, die eine Versäumung der Monatsfrist des § 46 Abs. 1 WEG für den Kläger hätte, ist in diesen Fällen ein nicht zu strenger Maßstab anzulegen. Eine starre Obergrenze von 2 Wochen gibt es hier nicht.*)

3. Ein Abmahnbeschluss zur Vorbereitung eines Entziehungsverfahrens nach § 18 WEG muss das Verhalten, wegen dem abgemahnt wird, hinreichend bestimmt bezeichnen. Darüber hinaus muss das Verhalten generell geeignet sein, um als Grundlage für ein Entziehungsverfahren dienen zu können. Im Übrigen wird im Anfechtungsverfahren der Abmahnbeschluss nur auf seine formelle Richtigkeit überprüft. Nicht geprüft wird, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffend sind.*)

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IBRRS 2008, 3267
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Schwimmbecken als ausschließlich privat genutzte Einrichtung?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.09.2008 - 13 A 2489/06

Schwimm- und Badebecken in "nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen" im Sinne von § 37 Abs. 2 IfSG sind nur solche Becken, die von einem größeren und wechselnden Personenkreis genutzt werden; ein Schwimmbecken, das zu einer Wohnanlage gehört und ausschließlich von den Eigentümern und Mietern der einzelnen Wohnungen sowie deren Gästen genutzt wird, wird von der Vorschrift nicht erfasst.*)

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IBRRS 2008, 3256
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Schadensersatz wegen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung?

OLG München, Beschluss vom 28.11.2008 - 34 Wx 24/07

1. Verletzen Wohnungseigentümer ihre Pflicht zur Mitwirkung an einer ordnungsmäßigen Verwaltung, können sie dem einzelnen Wohnungseigentümer, der durch die Pflichtverletzung einen Schaden erlitten hat, zum Schadensersatz verpflichtet sein. Die Pflichtverletzung kann darin bestehen, dass erkannte Mängel nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt, die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kostenvorschüsse nicht rechtzeitig erbracht oder eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung abgelehnt wurde. Voraussetzung ist stets ein Verschulden des in Anspruch genommenen Wohnungseigentümers.*)

2. Bestandskräftige Eigentümerbeschlüsse, die eine Instandsetzung ablehnen, schließen einen Schadensersatzanspruch wegen verzögerter oder unterlassener Instandsetzung nicht grundsätzlich aus.*)

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IBRRS 2008, 3255
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sanierung: Auslegung von Eigentümerbeschlüssen

OLG München, Beschluss vom 28.11.2008 - 34 Wx 78/07

1. Wird der Antrag, die übrigen Wohnungseigentümer zur Zustimmung zu einer bestimmten Instandsetzungsmaßnahme zu verpflichten, auch noch nach einem ablehnenden Eigentümerbeschluss aufrechterhalten, bedingt dies keine – im zweiten Rechtszug nur unter den Voraussetzungen des § 533 ZPO zulässige – Antragsänderung.*)

2. Zur Auslegung von Eigentümerbeschlüssen, die Sanierungsmaßnahmen ablehnen.*)

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IBRRS 2008, 3223
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Abstimmung nur über gestellte Anträge!

OLG München, Beschluss vom 18.11.2008 - 32 Wx 132/08

In einer Wohnungseigentümerversammlung kann nur über einen gestellten Antrag abgestimmt werden. Über ein Weniger gegenüber dem gestellten Antrag können die Wohnungseigentümer nur abstimmen, wenn ein dem Weniger entsprechender Antrag gestellt wird. Ein ablehnender Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung ist nicht deshalb anfechtbar, weil die abgelehnte Maßnahme in geringerem Umfang ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen hätte.*)

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IBRRS 2008, 3218
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Unterlassungsanspruch wegen Betriebs einer Massagepraxis

OLG Hamburg, Beschluss vom 09.10.2008 - 2 Wx 76/08

Eine zu vermeidende Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer durch den Gebrauch einer Wohnung besteht auch darin, dass ein zwar gesetzlich erlaubter, aber mit einem sozialen Unwerturteil breiter Bevölkerungskreise behafteter Betrieb (hier: Massagepraxis zur sexuellen Entspannung) sich negativ auf den Verkehrswert oder den Mietpreis der Eigentumswohnungen auswirkt. Dies stellt einen Nachteil dar, den die übrigen Wohnungseigentümer nicht hinnehmen müssen.*)

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IBRRS 2008, 3156
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BauträgerBauträger
Geltendmachung von Mängelgewährleistungsansprüchen durch WEG

OLG Köln, Urteil vom 07.10.2008 - 15 U 54/08

Soll ein Wohnungseigentümer "im Auftrag" und "auf Risiko" der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Ansprüche betreffend das Gemeinschaftseigentum geltend machen und durchsetzen, so hat die WEG diese Ansprüche an sich gezogen. Der Eigentümer handelt als gewillkürter Prozessstandschafter; selbst wenn er in eigenem Namen vorgehen soll.




IBRRS 2008, 3153
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Zuordnung von Sondereigentum zu anderer Einheit

OLG München, Beschluss vom 30.07.2008 - 34 Wx 49/08

Ein Wohnungseigentümer, dem zwei Wohnungen gehören, kann ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer Räume des einen Sondereigentums dem anderen Sondereigentum zuordnen. Das Erfordernis der Abgeschlossenheit und der etwaige Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt sind keine Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Ab- bzw. der Zuschreibung.*)

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