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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6085 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2008

IBRRS 2008, 1773
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Außerordentliche Kündigung eines Verwalters

OLG Köln, Beschluss vom 18.02.2008 - 16 Wx 219/07

1. An dem Verfahren über die Anfechtung eines Beschlusses über die Abwahl des Verwalters ist auch der neue Verwalter zwingend zu beteiligen.

2. Einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung kann die von dem Verwalter an sich selbst gezahlte Vergütung sein, wenn die Zahlung für eine Tätigkeit erfolgte, die tatsächlich nicht stattgefunden hat.

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IBRRS 2008, 1772
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Öffentliche Zustellung

OLG Köln, Beschluss vom 26.05.2008 - 16 Wx 305/07

1. Eine öffentliche Zustellung ist zulässig, wenn die Zustellung in einen Staat erforderlich wäre, mit dem kein Rechtshilfeverkehr besteht oder die Durchführung der Zustellung unangemessen lange Zeit in Anspruch. Eine Zustellungsdauer von bis zu einem Jahr ist dem Kläger/Antragsteller zumutbar.

2. Das Gebot des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebietet es bei einer zulässigen öffentlichen Zustellung bei Kenntnis der Anschrift des Beklagten/Antragsgegners im Ausland, ihn per Brief, Fax oder E-Mail zu informieren.

3. Die unzulässig bewilligte öffentliche Zustellung der Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichtes setzt keine Rechtsmittelfristen in Gang.

4. Wird der Wirtschaftsplan bzw. die Jahresabrechnung einem im Ausland wohnenden Wohnungseigentümer nicht zugeleitet, so kann die Nichtzahlung von Wohngeldern unverschuldet sein.

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IBRRS 2008, 1771
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wiederwahl trotz Verschleierung von Vermögensstraftat?

OLG Köln, Beschluss vom 30.04.2008 - 16 Wx 262/07

1. Der Verwalter ist seit dem 01.07.2007 kraft Gesetzes zur Vertretung der Wohnungseigentümer berechtigt ist (§ 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG n.F.).

2. Wichtiger Grund, der einer Wiederwahl des Verwalters entgegensteht, ist eine Verurteilung des Verwalters wegen Untreue, wenn diese Straftat von Verwalter verschleiert wurde. Dies gilt auch dann, auch wenn sich die Straftat nicht gegen die den Verwalter wählende Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtet hat.

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IBRRS 2008, 1770
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Errichtung eines Zaunes

OLG Köln, Beschluss vom 16.04.2008 - 16 Wx 33/08

1. Für eine Beeinträchtigung reicht eine nicht ganz unerhebliche Veränderung des optischen Eindrucks einer Wohnungseigentumsanlage, die über das Maß der §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 WEG hinausgeht, aus. Durch die Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes hat sich daran nichts geändert.

2. Die Errichtung eines Zaunes bei einem parkähnlichen Gelände ist, auch wenn der Zaun auf der Sondernutzungsfläche des Wohnungseigentümers steht, nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer zulässig.

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IBRRS 2008, 1767
ProzessualesProzessuales
Erhöhungsgebühr in Übergangszeit erstattungsfähig?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.06.2008 - 8 W 239/08

Zur Erstattungsfähigkeit gem. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO der Erhöhungsgebühr nach § 7 Abs. 1 RVG i. V. m. Nr. 1008 RVG-VV in der Übergangszeit zwischen der Grundsatzentscheidung des 5. Zivilsenats des BGH vom 2. Juni 2005 (NJW 2005, 2061) zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft - beschränkt auf die Teilbereiche des Rechtslebens, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnehmen - und den Urteilen des 7. Zivilsenats des BGH vom 12. April 2007 (NJW 2007, 1952: Mängel des Gemeinschaftseigentums; NJW 2007, 1957: Bauträgerbürgschaft) zur Befugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft als rechts- und parteifähiger Verband, auch die Rechte der Erwerber wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums geltend zu machen und gerichtlich durchzusetzen.*)

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IBRRS 2008, 1701
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

OLG Köln, Beschluss vom 16.11.2007 - 16 Wx 154/07

Erst wenn die Wohn- oder Nutzfläche von dem für die Kostenverteilung maßgeblichen Miteigentumsanteil um mehr als 25 % abweicht, kann - auch nach der WEG-Novelle - eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels verlangt werden.

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IBRRS 2008, 1659
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschwer bei Anspruch auf Herausgabe von Unterlagen

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.09.2007 - 20 W 359/07

Bei der Verpflichtung eines (abberufenen) Verwalters, sämtliche die verwaltete Liegenschaft betreffenden Unterlagen herauszugeben, richtet sich die Beschwer des Verwalters nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, die die Erfüllung des Herausgabeanspruchs erfordert.*)

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IBRRS 2008, 1656
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige weitere Beschwerde gegen Kostenentscheidung

OLG Köln, Beschluss vom 29.05.2007 - 16 Wx 83/07

Ist dem Antrag in der Hauptsache, soweit er auf die Feststellung der Erledigung der Hauptsache gerichtet war, voll entsprochen worden, und beschränkt sich die begehrte Abänderung auf die Kostenentscheidung, so ist das Rechtsmittel unzulässig.

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IBRRS 2008, 1643
WohnungseigentumWohnungseigentum
Lichterkette an Balkongeländer: Bauliche Veränderung?

LG Köln, Beschluss vom 11.02.2008 - 29 T 205/06

Eine dauerhaft am Balkongeländer angebrachte Lichterkette, die deutlich schon von weitem zu erkennen ist, stellt eine beeinträchtigende bauliche Veränderung dar.

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IBRRS 2008, 1641
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wer kann Mängel am Gemeinschaftseigentum einklagen?

LG Kassel, Urteil vom 25.05.2007 - 5 O 2834/05

Bei den Rechten auf Minderung und auf kleinen Schadensersatz handelt es sich um solche Rechte, die ihrer Natur nach gemeinschaftsbezogen sind und ein eigenständiges Vorgehen des einzelnen Wohnungseigentümers nicht zulassen; vielmehr ist für die Geltendmachung und Durchsetzung dieser Rechte von vornherein allein die Wohnungseigentümergemeinschaft zuständig, und nur sie allein kann auch die Voraussetzungen für diese Rechte schaffen sowie die Wahl zwischen ihnen treffen.

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IBRRS 2008, 1640
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wer kann Mängel am Gemeinschaftseigentum einklagen?

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.05.2008 - 25 U 129/07

Bei den Rechten auf Minderung und auf kleinen Schadensersatz handelt es sich um solche Rechte, die ihrer Natur nach gemeinschaftsbezogen sind und ein eigenständiges Vorgehen des einzelnen Wohnungseigentümers nicht zulassen; vielmehr ist für die Geltendmachung und Durchsetzung dieser Rechte von vornherein allein die Wohnungseigentümergemeinschaft zuständig, und nur sie allein kann auch die Voraussetzungen für diese Rechte schaffen sowie die Wahl zwischen ihnen treffen.

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IBRRS 2008, 1613
WohnungseigentumWohnungseigentum
Darf großer Hund im gemeinsamen Garten frei umherlaufen?

LG Konstanz, Beschluss vom 16.01.2008 - 62 T 160/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 1584
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtsnachfolger

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2008 - 3 Wx 3/08

1. Der Rechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers, der ohne Genehmigung der Gemeinschaft den zu seinem Sondereigentum gehörenden Dachboden zur Wohnung ausgebaut hat, ist nicht verpflichtet, verbliebene Wände und Decken zu beseitigen.*)

2. Ist der Rechtsnachfolger als unmittelbarer Besitzer des Dachbodens in der Lage, die verbliebenen Bauteile zu beseitigen und lässt er dies aber nicht zu, so ist er Zustandsstörer und auf Antrag der Wohnungseigentümergemeinschaft entsprechend zu verpflichten.*)

3. Gegenstand der Duldungspflicht des Zustandsstörers ist die einheitliche Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes und nicht bloß eines solchen, der die Wohnnutzung nicht oder nicht mehr ermöglicht.*)

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IBRRS 2008, 1583
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss über Eingangstür: Mindestdurchgangsbreite zwingend!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.05.2008 - 3 Wx 44/08

Die Beschlussfassung über eine modernisierende Instandsetzung (hier: Ersetzung einer Wohnungseingangstür mit lichter Durchgangsbreite von lediglich 808 mm durch eine moderne Tür mit zu erwartender noch geringerer Durchgangsbreite) entspricht nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der Eigentümerbeschluss nicht erkennen lässt, welche Mindestdurchgangsbreite toleriert wird.*)

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IBRRS 2008, 1582
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Hofraum: Glasdach ist Gemeinschaftseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.04.2008 - 3 Wx 254/07

1. Weist die Teilungserklärung einen im Hof einer Wohnungseigentumsanlage mit einem Glasdach überdeckten „Hofraum“ einem der Miteigentümer als Teileigentum zu, so gilt dies nicht für das Glasdach. Hierbei handelt es sich um einen „konstruktiven“ Teil des Teileigentums, der notwendigerweise Gegenstand des gemeinschaftlichen Eigentums ist und auch durch eine anders lautende Bestimmung in der Teilungserklärung nicht zum Gegenstand des Sondereigentums werden kann.*)

2. Für das Rechtsschutzziel der Gemeinschaft, die Kostentragungspflicht im Hinblick auf die Unterhaltung des Glasdaches auch für die Zukunft festzustellen, ist das Feststellungsverfahren nach § 256 ZPO eröffnet.*)

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IBRRS 2008, 1581
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nachträglich nichtiger Beschluss: Kostenersatz

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.05.2008 - 3 Wx 271/07

1. Beschließen Wohnungseigentümer 1983 mehrheitlich, dass jeder Wohnungseigentümer für die Kosten der Instandsetzung bzw. Erneuerung der im Bereich seiner Sondereigentumseinheit gelegenen Fenster selbst aufzukommen hat und stellt sich diese Beschlussfassung mit Rücksicht auf die Entscheidung des BGH vom 20. September 2000 („Jahrhundertentscheidung“) als nichtig heraus, nachdem bereits mehrere Wohnungseigentümer auf ihre Kosten ihre Fenster saniert haben, so entspricht es ordnungsgemäßer Verwaltung, diesen – bei der Höhe nach nicht mehr nachweisbaren Kosten, rechtlicher Unsicherheit hinsichtlich des Verjährungsbeginns und auszuschließender Verwirkung – ihren Mindestaufwand (hier: jeweils geschätzte 1.000,- Euro) zu erstatten.*)

2. Der Umstand, dass nicht jeweils ein separater Eigentümerbeschluss über die Entschädigung jedes Einzelnen der betroffenen Wohnungseigentümer, sondern aus organisatorischen Gründen nur ein Beschluss gefasst worden ist, führt nicht zu der Beurteilung, dass sich die Gesamtzahl der von den begünstigten Eigentümern abgegebenen Stimmen auf die Beschlussfassung ausgewirkt haben kann.*)

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IBRRS 2008, 1577
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Großer Hund darf im gemeinsamen Garten nicht frei umherlaufen

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.05.2008 - 14 Wx 22/08

Ein großer Hund (hier: Berner-Sennenhund/Bernhardiner-Mischling) darf im gemeinsamen Garten einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht frei umherlaufen.




IBRRS 2008, 1576
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Gültigkeit der WEG-Hausordnung für Mieter?

AG Nürtingen, Urteil vom 21.12.2007 - 11 C 1967/07

1. Die Regelungen eines Mietvertrages gelten nur zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Sie haben keine unmittelbare schuldrechtliche Wirkung zwischen dem Mieter und anderen Eigentümern der Wohnanlage oder anderen Mietern der Wohnanlage.

2. Die von der Wohnungseigentümergemeinschaft wirksam beschlossene Hausordnung ist per se für sämtliche Personen verbindlich, die ihr Besitzrecht von den Eigentümern ableiten. Der Mieter einer Eigentumsordnung hat deshalb die Hausordnung einzuhalten, auch wenn der Mietvertrag keine oder eine abweichende Regelungen enthält (z.B. Regelungen über das Aufhängen von Wäsche, über das Trocknen von Wäsche auf dem Balkon).

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IBRRS 2008, 1575
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nutzung eines Flachdachs als Dachterrasse

LG Konstanz, Beschluss vom 13.09.2007 - 62 T 85/07

1. Das Aufbringen von Betonplatten auf dem Flachdach stellt eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG dar.

2. Sowohl bei der Verjährung als aus auch bei der Verwirkung beginnt die Frist bei einem dauernden Anspruch auf Unterlassung (Nutzung eines Flachdachs als Dachterrasse) mit jeder Zuwiderhandlung neu.

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IBRRS 2008, 1574
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nutzung eines Flachdachs als Dachterrasse

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.05.2008 - 14 Wx 55/07

1. Das Aufbringen von Betonplatten auf dem Flachdach stellt eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG dar.

2. Sowohl bei der Verjährung als aus auch bei der Verwirkung beginnt die Frist bei einem dauernden Anspruch auf Unterlassung (Nutzung eines Flachdachs als Dachterrasse) mit jeder Zuwiderhandlung neu.

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IBRRS 2008, 1552
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Versammlung: Teilnahme eines Rechtsanwalts als Begleitperson

OLG Köln, Beschluss vom 06.08.2007 - 16 Wx 106/07

1. Die Versammlung der Wohnungseigentümer ist nichtöffentlich. Die Nichtöffentlichkeit soll die Wohnungseigentümer in die Lage versetzen, ihre Angelegenheiten in Ruhe und ohne Einflussnahme Dritter zu erörtern und zu regeln.

2. Ein Anspruch auf Zulassung eines Beraters besteht nur, wenn die Teilungserklärung dies zulässt oder das Interesse des eine Begleitung begehrenden Wohnungseigentümers das Interesse der übrigen Wohnungseigentümer an der Nichtöffentlichkeit überwiegt.

3. Wenn sich aus der Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung ergibt, dass es um die Entziehung von Wohnungseigentum eines Wohnungseigentümers geht, dann hat dieser einen Anspruch auf Zulassung seines Rechtsanwalts als Begleitperson.

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IBRRS 2008, 1466
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zweckbestimmung "Laden": Postfiliale zulässig?

OLG München, Beschluss vom 30.04.2008 - 32 Wx 35/08

1. Aus der Bezeichnung eines Teileigentums als Laden kann nicht abgeleitet werden, dass die Öffnungszeiten auf die zulässigen Öffnungszeiten zum Zeitpunkt der Eintragung der Teilungserklärung im Grundbuch beschränkt sind.*)

2. Ein Aufstellen von Tischen vor dem Geschäft zum Verzehr dort gekaufter Waren ist mit einer Zweckbestimmung als Laden nicht vereinbar.*)

3. In einem als Laden bezeichneten Raum kann eine Postfiliale betrieben werden.*)

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IBRRS 2008, 1418
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gewerbeeinheit: Begegnungsstätte für Senioren zulässig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.05.2008 - 3 Wx 162/07

1. Der Betrieb einer Begegnungsstätte für Senioren (Öffnung an 5 Wochentagen zwischen 12 Uhr und 14 Uhr für Publikum) durch einen gemeinnützigen Verein überschreitet nicht den mit der Zweckbestimmung „Gewerbeeinheit“ für das Teileigentum eröffneten Nutzungsrahmen.*)

2. Der Nutzung des Teileigentums als gaststättenähnliche Einrichtung über die Mittagszeit steht die Zweckbestimmung „Gewerbeeinheit“ nicht entgegen, weil diese sogar die Führung einer „echten“ Gaststätte erlaubt.*)

3. Von der Einrichtung ausgehende Geruchsbeeinträchtigungen können nur dann einen Unterlassungsanspruch der Miteigentümer begründen, wenn die Geruchsbeeinträchtigungen die im Falle des Betreibens einer Gaststätte hinzunehmenden überschreiten.*)

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IBRRS 2008, 1405
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zurechnung von Handwerkerverschulden

OLG Hamburg, Beschluss vom 08.01.2008 - 2 Wx 25/01

1. Zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehören nicht nur die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG, sondern auch die erstmalige Herstellung eines mangelfreien Zustandes. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Wohnungseigentümer die Mängelbeseitigung (bzw. die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten) sowie deren Abwicklung und Überwachung als Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung mehrheitlich beschlossen haben.

2. Von den Wohnungseigentümern wird über die Beschlussfassung hinaus eine entsprechende Werkleistung mit Hilfe geeigneter Fachkräfte (mithin die Leistung selbst) geschuldet.

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IBRRS 2008, 1403
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bestimmtheit eines Eigentümerbeschlusses

OLG Hamburg, Beschluss vom 26.10.2007 - 2 Wx 128/03

1. Fehlt einem Beschluss der Eigentümerversammlung die erforderliche Klarheit und Bestimmtheit, ist dieser nichtig oder anfechtbar. Letzteres ist anzunehmen, wenn der Beschluss eine durchführbare Regelung noch erkennen lässt.

2. Zur Problematik des Handelns des Beiratsvorsitzenden als vollmachtloser Vertreter.

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IBRRS 2008, 1393
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Notwirtschaftsplan der Wohnungseigentümergemeinschaft

OLG Hamm, Beschluss vom 03.01.2008 - 15 W 240/07

Zu den Voraussetzungen, unter denen es einer ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen kann, einen sog. Notwirtschaftsplan zu genehmigen, der zu einzelnen Kostenpositionen den noch festzustellenden Kostenverteilungsschlüssel nicht berücksichtigt.*)

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IBRRS 2008, 1392
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Säumnis eines Wohnungseigentümers: Vergütung des Verwalters

OLG Hamm, Beschluss vom 06.12.2007 - 15 W 224/07

Die Regelung einer Teilungserklärung, die für den Mehraufwand des Verwalters im Fall der Säumnis eines Wohnungseigentümers die doppelte, bei gerichtlichen Maßnahmen die dreifache jährliche Verwaltergebühr bestimmt, ist nichtig.*)

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IBRRS 2008, 1319
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rückbaupflicht beim Austausch von Fenstern?

KG, Beschluss vom 26.06.2007 - 24 W 15/07

1. Werden Altbau-Doppelkastenfenster durch Kunststofffenster eigenmächtig ersetzt, so stellt dies eine unzulässige bauliche Veränderung dar.

2. Nur wenn die Eigentümergemeinschaft hierdurch konkret und objektiv beeinträchtigt wird, besteht eine Rückbaupflicht.

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IBRRS 2008, 1313
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Instandhaltungsrücklage bei Mehrhausanlage

KG, Beschluss vom 26.09.2007 - 24 W 183/06

1. Sind nach der Teilungserklärung bei einer Mehrhausanlage Untergemeinschaften zu bilden und getrennte Abrechnungskreise festzulegen, so muss neben der gemeinschaftlichen Instandhaltungsrücklage auch eine solche für jedes Haus gebildet werden.

2. Nach Untergemeinschaften ist ebenfalls bei der Jahresabrechnung und dem Wirtschaftsplan zu unterscheiden.

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IBRRS 2008, 1295
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eintragungsfähigkeit eines bedingten Sondernutzungsrechts

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.02.2008 - 3 W 3/08

1. Als schuldrechtliche Vereinbarung ist das Sondernutzungsrecht nicht bedingungsfeindlich. Es kann deshalb ohne Weiteres unter einer auflösenden oder einer aufschiebenden Bedingung nach §§ 158 ff BGB stehen.

2. Als im Grundbuch einzutragendes Recht muss das Sondernutzungsrecht dem grundbuchrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz genügen. Dagegen muss die vereinbarte Bedingung nicht in einer Weise bestimmt sein, dass sie dem Grundbuchamt durch öffentliche Urkunden nachgewiesen werden könnte.

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IBRRS 2008, 1274
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Regelungen über die zulässige Nutzung

KG, Beschluss vom 03.12.2007 - 24 U 71/07

Eine Bestimmung der Nutzungsart kann in der Teilungserklärung bzw. der Gemeinschaftsordnung auch gänzlich unterbleiben. Es muss daher auch möglich sein, eine Sondereigentumseinheit (ausdrücklich) zur gemischten oder alternativen Nutzung, nämlich zur Nutzung zu Wohnzwecken und/oder nicht zu Wohnzwecken, zu bestimmen.

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IBRRS 2008, 1249
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG-Novelle bei anhängigen Verfahren

OLG München, Beschluss vom 24.04.2008 - 32 Wx 165/07

§ 10 Abs. 2 Satz 3 WEG n.F. findet auch auf Verfahren Anwendung, die am 01.07.2007 bereits anhängig waren.*)

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IBRRS 2008, 1234
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlusskompetenz nach § 16 Abs. 4 WEG n.F.

AG Oldenburg, Urteil vom 19.02.2008 - E10 C 10016/07 (WEG)

Nach § 16 Abs. 4 WEG n.F. können die Wohnungseigentümer beschließen, dass ein Eigentümer einer Wohnung die Sanierungskosten des zur Wohnung gehörigen Balkons – unabhängig von dem in der Gemeinschaft geltenden Kostenverteilungsschlüssel - alleine tragen muss – auch im Hinblick auf die im Gemeinschaftseigentum stehenden Teile des Balkons.

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IBRRS 2008, 1196
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Darf Verwalter an Sozialhilfeempfänger vermieten?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.10.2007 - 5 W 219/07

1. Der Verwalter von Sondereigentum verletzt nicht dadurch seine Pflicht zur Wahrung der Vermögensinteressen seines Auftraggebers, dass er einen Mietvertrag mit einem Sozialhilfeempfänger abschließt.*)

2. Sind nach einem Mietvertrag über Sondereigentum Schadensanzeigen durch den Mieter dem Vermieter oder dessen Beauftragten gegenüber abzugeben, so muss der Vermieter dem Mieter die Beauftragten bekannt geben, will er sich eine Schadensanzeige gegenüber dem Hausmeisterservice des Wohnungseigentumsverwalters nicht zurechnen lassen.*)

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IBRRS 2008, 1156
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Haftung für Wohngeldforderungen

OLG Köln, Beschluss vom 15.11.2007 - 16 Wx 100/07

1. Nach Insolvenzeröffnung über das Vermögen eines Wohnungseigentümers fällig werdende Wohngeldverpflichtungen sind Masseverbindlichkeiten.*)

2. Wohngeldforderungen aufgrund eines Jahres-Wirtschaftsplans werden in der Regel monatlich fällig und nicht schon mit Beschluss über den Wirtschaftsplan.*)

3. Eine zeitgleich neben dem Insolvenzverfahren bestehende Zwangsverwaltung über eine zum Wohnungs- bzw. Teileigentum gehörende Einheit hat keinen Einfluss auf die grundsätzliche Haftung des Eigentümers für Wohngeldforderungen.*)

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IBRRS 2008, 1154
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwirkung des Anspruchs auf Beseitigung einer Parabolantenne

OLG München, Beschluss vom 09.04.2008 - 32 Wx 1/08

Der Anspruch auf Beseitigung einer Parabolantenne ist nicht schon dann verwirkt, wenn diese längere Zeit angebracht war und der Eigentümer auf den Verbleib der Antenne vertraut hat. Erforderlich ist auch, dass im Hinblick auf den Vertrauenstatbestand der Verpflichtete sich auch auf den Verbleib eingerichtet hat. Hierzu sind tatsächliche Feststellungen über die Dispositionen des Eigentümers der Antenne erforderlich.*)

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IBRRS 2008, 1149
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigenmächtige Neueindeckung des Dachs

OLG Hamburg, Beschluss vom 22.10.2007 - 2 Wx 53/07

1. Zu der Frage, wann das Gericht trotz Zeugenaussagen ein Sachverständigengutachten einholen muss.

2. Wird der Gemeinschaft zur Unzeit eine Bereicherung (hier: eigenmächtige Neueindeckung des Dachs) aufgedrängt, können Verzugszinsen frühestens ab dem Zeitpunkt verlangt werden, zu dem bei einer ordnungsgemäßen Verwaltung das Dach hätte neu eingedeckt werden müssen.




IBRRS 2008, 1148
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Fenstererneuerung durch ausgeschiedenen Eigentümer

OLG Hamburg, Beschluss vom 05.09.2007 - 2 Wx 90/06

1. Geht der Sondereigentümer beim Austausch eines eigenen Fensters von einer eigenen Instandhaltungspflicht aus, so fehlt ihm der Fremdgeschäftsführungswille. Bei einem irrtümlich als Eigengeschäft geführten Geschäft greifen gem. § 687 BGB die Regeln über die Geschäftsführung ohne Auf trag nicht ein, vielmehrist das Bereicherungsrecht maßgeblich.

2. Auch einem ausgeschiedenen Wohnungseigentümer, der die zwingend im Gemeinschaftseigentum stehenden Fenster erneuert hat, stehen Bereicherungsansprüche gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu.

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IBRRS 2008, 1096
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wegfall der Mehrvertretungsgebühr wegen WEG-Teilrechtsfähigkeit?

BGH, Beschluss vom 04.03.2008 - VI ZB 15/06

Ist ein Rechtsanwalt mit der Verteidigung gegen eine gegen die einzelnen Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Gesamtschuldner gerichteten Klage beauftragt worden und hat das Amtsgericht diese Klage rechtskräftig auf Kosten des Klägers abgewiesen, kann die hierdurch ausgelöste Mehrvertretungsgebühr nicht mehr durch die spätere Anerkennung einer Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft in Wegfall geraten (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 77/06 - WuM 2007, 403).*)

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IBRRS 2008, 1074
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Restlicher Vergütungsanspruch des ausgeschiedenen Verwalters

OLG Hamm, Beschluss vom 05.06.2007 - 15 W 239/06

1. Es kann nicht als Verstoß gegen nachwirkende Treuepflichten angesehen werden, wenn der ausgeschiedene Verwalter seine restlichen Vergütungsansprüche gegen einen auf Zahlung gerichteten Herausgabeanspruch aufrechnet.*)

2. Der Grundsatz, dass der Verwalter nicht befugt ist, wegen seiner Vergütungsansprüche auf die Instandhaltungsrücklage zuzugreifen, gilt nur für den amtierenden Verwalter (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2005, 628 = ZMR 2005, 468 = WuM 2005, 359 = OLG-Report 2005, 365), nicht aber für den ausgeschiedenen.*)

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IBRRS 2008, 1054
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erneuerung defekter Heizkörper

OLG München, Beschluss vom 20.03.2008 - 34 Wx 46/07

1. Eigentümerbeschlüsse über die Jahresabrechnung sind objektiv und normativ auszulegen. Danach bestimmt sich auch, ob die Einzelabrechnungen jeweils mit umfasst sind. Eine ergänzende Beweiserhebung durch Zeugeneinvernahme zum Beschlussinhalt kommt nicht in Betracht.*)

2. Inhaltskontrolle eines Verwaltervertrags im Zusammenhang mit der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Ermächtigung des Verwaltungsbeirats zu dessen Abschluss.*)

3. Die Wohnungseigentümer können im Rahmen einer Erneuerung der gemeinschaftlichen Heizungsanlage auch den Austausch defekter Heizkörper in den einzelnen Wohnungen mitbeschließen, ohne dass es darauf ankäme, ob diese im Sonder- oder im Gemeinschaftseigentum stehen.*)

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IBRRS 2008, 1049
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abgrenzung Eigentümerbeschluss/Vereinbarung

OLG Hamburg, Beschluss vom 26.11.2007 - 2 Wx 68/07

1. Ob eine unter Mitwirkung aller Wohnungseigentümer im schriftlichen Verfahren getroffene Regelung als Eigentümerbeschluss auszulegen ist oder als Vereinbarung, beurteilt sich entscheidend nach deren Inhalt; eine Vereinbarung ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn ein Mehrheitsbeschluss nicht möglich wäre.

2. Die Begründung eines Nutzungsrechts eines Wohnungseigentümers am Gemeinschaftseigentum kann nicht durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer begründet werden; vielmehr ist hierfür eine Vereinbarung aller Miteigentümer erforderlich.

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IBRRS 2008, 1048
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Vergleichsverhandlungen über Zahlungsrückstände

OLG Hamburg, Beschluss vom 26.10.2007 - 2 Wx 110/02

1. Die Wohnungseigentümer können grundsätzlich gemäß § 21 Abs. 3 WEG auch einen Beschluss darüber fassen, ob im Rahmen eines Vergleiches einem Miteigentümer gegen Zahlung eines Teilbetrages die restliche Forderung erlassen werden soll.

2. Die Wohnungseigentümer können zwar durch Mehrheitsbeschluss bestimmte Aufgaben und Befugnisse innerhalb des gesetzlichen Rahmens auf einzelne Mitglieder des Verwaltungsbeirats wie auch auf andere Wohnungseigentümer übertragen; es dürfen dadurch aber nicht den Wohnungseigentümern, dem Verwalter oder dem Verwaltungsbeirat gesetzliche Aufgaben entzogen werden.

3. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach diesen Grundsätzen nicht berechtigt, einen Miteigentümer/Beirat zu ermächtigen, mit anderen Miteigentümern wegen deren jeweiligen Zahlungsrückständen eine Vergleichslösung auszuhandeln und für die Gemeinschaft eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Insbesondere der Abschluss derartiger Verträge über den Verzicht von Wohngeld- und Umlageforderungen des Verbandes gegen einzelne Miteigentümer gehört gemäß § 21 Abs. 1 und 3 WEG zu den ureigensten Aufgaben der Wohnungseigentümerversammlung.

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IBRRS 2008, 0926
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Gesamtschuldnerische Außenhaftung

KG, Beschluss vom 12.02.2008 - 27 U 36/07

1. Die Annahme einer gesamtschuldnerischen vertraglichen Außenhaftung einzelner Wohnungseigentümer für die von der Wohnungseigentümergemeinschaft insgesamt, d.h. gemeinschaftlich bezogenen Leistungen (hier: Wasserver- und -entsorgung über ein gemeinschaftliches Leitungsnetz) kommt seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur -nunmehr bejahten- Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (BGH, V ZB 32/05, Beschluss vom 2.6.2005 = BGHZ 163, 154ff. = NJW 2005, 2061ff.) und aufgrund des zum 1.7.2007 geänderten Wohnungseigentumsgesetzes grundsätzlich nicht mehr in Betracht.*)

2. Die Regelung in § 10 Abs. 8 WEG über eine Außenhaftung jedes Wohnungseigentümers nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteils ist auch auf vor dem 1.7.2007 begründete Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft anzuwenden.*)

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IBRRS 2008, 0864
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Erwerb von Wohnungseigentum durch einen Minderjährigen

OLG München, Beschluss vom 06.03.2008 - 34 Wx 14/08

1. Über Grundbuchbeschwerden entscheidet bei den Landgerichten eine Zivilkammer in der Besetzung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden. Eine Übertragung auf den Einzelrichter ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die von der Beschwerdekammer dennoch vorgenommene Übertragung ist ohne rechtliche Grundlage und nicht geeignet, den gesetzlichen Richter zu bestimmen.*)

2. Der Erwerb von Wohnungseigentum durch einen über siebenjährigen Minderjährigen dürfte auch dann, wenn ein Verwalter nicht bestellt und eine Verschärfung der den Wohnungseigentümer kraft Gesetzes treffenden Verpflichtungen durch die Gemeinschaftsordnung nicht feststellbar ist, nicht lediglich rechtlich vorteilhaft sein, so dass für das dingliche Rechtgeschäft die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder eines Ergänzungspflegers notwendig ist.*)

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IBRRS 2008, 0848
ProzessualesProzessuales
Antragsgegner im Beschlussanfechtungsverfahren?

LG Konstanz, Beschluss vom 23.02.2007 - 62 T 16/07

Der Antrag/die Klage bei einem Beschlussanfechtungsverfahren ist gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richten. Ist der Antrag/die Klage gegen die teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft erhoben, ist der Antrag/die Klage aufgrund fehlender Passivlegitimitation zurückzuweisen. Eine Rubrumsberichtigung kommt nicht in Betracht.

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IBRRS 2008, 0846
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nachträglicher Einbau von Personenaufzügen

AG Konstanz, Urteil vom 13.03.2008 - 12 C 17/07

1. Der Beschluss über die Errichtung von mehreren Wintergärten kann auch mit qualifizierter Mehrheit des § 22 Abs. 1 WEG nicht beschlossen werden, da die beabsichtigte Maßnahme eine nachteilige bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG darstellt, die keine Modernisierungsmaßnahme im Sinne von § 22 Abs. 2 WEG i.V.m. § 559 BGB ist und darüber hinaus die Eigenart der Wohnanlage im Sinne von § 22 Abs. 2 WEG verändert.

2. Der Beschluss über den nachträglichen Einbau von Personenaufzügen außen am Gebäude stellt eine Modernisierungsmaßnahme dar. Auf Anfechtung hin ist er für ungültig zu erklären zu erklären, da er eine nachteilige bauliche Veränderung beinhaltet und hierdurch die Eigenart der Wohnanlage geändert wird.

3. Der Einbau von zusätzlichen Fenster stellt keine Modernisierungsmaßnahme nach §§ 22 Abs. 2 WEG, 559 Abs. 1 BGB dar.

4. Anfechtungsgründe, die erst nach Ablauf der 2-Monts-Frist ab Beschlussfassung vorgebracht werden, sind unbeachtlich.

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IBRRS 2008, 0718
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wann sind Verfahren in Zwangsversteigerungssachen anhängig?

BGH, Beschluss vom 21.02.2008 - V ZB 123/07

Verfahren in Zwangsversteigerungssachen sind i.S. von § 62 Abs. 1 WEG ab dem Erlass des Anordnungsbeschlusses (§ 20 Abs. 1 ZVG) bei Gericht anhängig.*)

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IBRRS 2008, 0712
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Kostenregelung bei Vorratsbeschluss

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.02.2008 - 3 Wx 1/08

Wird die WEG rechtskräftig verpflichtet, der Herstellung eines zweiten Rettungsweges zuzustimmen, so besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Kostenregelung hierfür nach § 16 Abs. 2 WEG unter Beteiligung der WEG, wenn der Wohnungseigentümer mit der Regelung nicht einem aktuellen Rechtsschutzziel Geltung verschaffen, sondern lediglich einen „Vorratsbeschluss“ erreichen will, der es ihm ermöglichen soll, irgend wann einmal – womöglich unter dann maßgeblich veränderten Umständen – die Baumaßnahme unter Kostenbeteiligung der WEG durchzuführen.*)

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IBRRS 2008, 0707
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vollständige/teilweise Ungültigerklärung der Jahresabrechnung

OLG München, Beschluss vom 20.02.2008 - 34 Wx 65/07

Einen wesentlichen Maßstab für die Abgrenzung zwischen vollständiger und teilweiser Ungültigerklärung von Jahresabrechnungen bildet die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit des Rechenwerks für den durchschnittlichen Wohnungseigentümer. Im Regelfall ungeeignet erscheint eine quantitative Betrachtung, die darauf abstellt, wieviel Prozent der Gesamtjahreskosten fehlerbehaftet sind.*)

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