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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6085 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2008

IBRRS 2008, 0705
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann entsteht die Beitragspflicht eines Wohnungseigentümers?

OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2008 - 16 Wx 141/07

1. Die Beitragspflicht eines Wohnungseigentümers entsteht nicht bereits mit dem Anfall der Lasten und Kosten, sondern wird im Rahmen der allgemeinen Beitragspflicht aus § 16 Abs. 2 WEG erst mit dem Beschluss der Wohnungseigentümer begründet

2. Im Falle eines Eigentümerwechsels haftet der frühere Eigentümer für solche Verbindlichkeiten, die bis zur Eigentumsumschreibung entstanden und fällig geworden sind.

3. Die sogenannte "Aufteilungstheorie" besagt, dass für Kosten, die entstanden sind, als noch der frühere Eigentümer im Grundbuch eingetragen war, die Genehmigung der Abrechnung nur die Feststellung enthalte, die Forderung gegen den früheren Eigentümer geltend zu machen. Diese Theorie ist abzulehnen, denn sie widerspricht der Rechtsklarheit und es ist auch sachgerecht, das Risiko des Forderungsausfall auf den Erwerber zu verlagern.

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IBRRS 2008, 0668
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Bordell in Wohnungsanlage!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.01.2008 - 3 W 257/07

In Wohnanlage muss ein Bordell nicht geduldet werden.




IBRRS 2008, 0667
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Bordell in Wohnungsanlage!

LG Kaiserslautern, Beschluss vom 26.10.2007 - 1 T 164/07

In Wohnanlage muss ein Bordell nicht geduldet werden.

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IBRRS 2008, 0642
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vorsorgliche Beschlussanfechtung sämtlicher Beschlüsse

LG München I, Beschluss vom 06.02.2008 - 1 T 22613/07

Eine vorsorgliche Beschlussanfechtung sämtlicher Beschlüsse einer Eigentümerversammlung bei nicht rechtzeitiger Übersendung des Protokolls führt nach neuem WEG-Recht regelmäßig nicht mehr zu einer kostenmäßigen Privilegierung des Klägers, weil dieser durch Einsichtnahme in die Beschlusssammlung Kenntnis von den gefassten Beschlüssen erlangen kann.

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IBRRS 2008, 0635
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Grundbuchfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft

OLG Celle, Beschluss vom 26.02.2008 - 4 W 213/07

1. Der Erwerb von Immobiliareigentum durch die Wohnungseigentümergemeinschaft stellt unter bestimmten Voraussetzungen eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung dar.*)

2. Im Rahmen der einer Wohnungseigentümergemeinschaft verliehenen Teilrechtsfähigkeit ist auch von der Grundbuchfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft auszugehen.*)

3. Die Prüfung der Frage, ob der Erwerb von Immobiliareigentum durch die Wohnungseigentümergemeinschaft als Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung anzusehen ist, obliegt nicht den Grundbuchämtern im Rahmen der Eintragung der Eigentümergemeinschaft als Eigentümerin, sondern vielmehr nur den Wohnungseigentumsgerichten im Rahmen des Beschlussanfechtungsverfahrens nach § 46 WEG.*)

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IBRRS 2008, 0550
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Einstweilige Verfügung im Wohnungseigentumsrecht

AG Wangen, Beschluss vom 30.01.2008 - 4 C 36/08

1. Ruft eine Person, ohne ordnngsgemäß zum Verwalter bestellt zu sein (faktischer Verwalter), eine Wohnungseigentümerversammlung ein, kann ihr durch einstweilige Verfügung verboten werden, generell Wohnungseigentümerversammlung einzuberufen oder konkret eine bereits durch diese Person einberufene Versammlung abzuhalten.

2. Sind die Wohnungseigentümer einig, eine professionelle Verwaltung zu bestellen, kann das Gericht keinen Notverwalter durch einstweilige Verfügung bestellen; dem steht entgegen, dass jeder Wohnungseigentümer durch das Gericht ermächtigt werden kann, eine Versammlung einzuberufen und durchzuführen.

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IBRRS 2008, 0549
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abwehrrecht bei Reihenhauseigentumseinheiten

OLG München, Beschluss vom 20.02.2008 - 32 Wx 2/08

Enthält eine Teilungserklärung die Bestimmung „Die einzelnen Eigentümer der Reihenhauseigentumseinheiten sollen wirtschaftlich soweit wie möglich gestellt werden, als ob sie Alleineigentümer der betreffenden Grundstücks- und Gebäudeeinheiten seien“, sind Abwehrrechte der anderen Wohnungseigentümer gegen bestimmte Nutzungen und bauliche Veränderungen in der Regel ausgeschlossen, sofern nicht der Bestand von der Gemeinschaft dienender Anlagenteile als solcher beeinträchtigt oder gegen allgemeine nachbarrechtliche oder nachbarschützende bauordnungsrechtliche Normen verstoßen wird.*)

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IBRRS 2008, 0532
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechnungslegungspflicht des WEG-Verwalters

OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2007 - 15 W 41/07

1. Dem Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen ihren (abberufenen) Verwalter auf Rechnungslegung und Herausgabe der Unterlagen betr. ein Fremdgeldkonto steht es nicht entgegen, dass über das Konto auch Geldbewegungen Dritter (hier: Mietein- und -auszahlungen im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung) geflossen sind.*)

2. Der Anspruch ist nicht davon abhängig, dass die Eigentümergemeinschaft die Unterlagen zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Verwalter benötigt.*)

3. Mangels Informationsinteresse der Gemeinschaft, ist der Verwalter befugt, vor einer Hausgabe der Unterlagen diejenigen Beträge in den Kontoauszügen unkenntlich zu machen, die sich nach dem Buchungstext zweifelsfrei auf Geldbewegungen Dritter beziehen.*)

4. Der Zulässigkeit eines Stufenantrages steht es nicht entgegen, dass die in der ersten Stufe begehrte Auskunft auch Bedeutung für den Anspruchsgrund hat, wenn die Informationen zugleich für die Anspruchshöhe relevant sind.*)




IBRRS 2008, 0531
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Darf Verwalter elektronisches Grundbuch abrufen?

OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2008 - 15 VA 12/07

Die unternehmerische Tätigkeit als Wohnungseigentumsverwalter begründet keinen Anspruch auf Genehmigung zur Teilnahme am eingeschränkten automatisierten Grundbuchabrufverfahren.*)

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IBRRS 2008, 0530
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Regulierung des am Sondereigentum entstandenen Schadens

OLG Hamm, Beschluss vom 03.01.2008 - 15 W 420/06

1. Die für die Wohnungseigentümergemeinschaft bestehende Gebäudeversicherung ist eine Fremdversicherung, soweit sie das Sondereigentum der einzelnen Miteigentümer umfasst.*)

2. Zieht die Wohnungseigentümergemeinschaft in ihrer Eigenschaft als Versicherungsnehmerin die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs gegenüber dem Versicherer auch in Ansehung des Sondereigentums an sich, so hat sie die Bindungen aus einem gesetzlichen Treuhandverhältnis zu dem einzelnen Miteigentümer zu berücksichtigen, insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass diesem der zustehende Entschädigungsbetrag tatsächlich zufließt.*)

3. Eine Pflichtverletzung des Verwalters aus dem gesetzlichen Treuhandverhältnis muss sich die Wohnungseigentümergemeinschaft gem. § 278 BGB zurechnen lassen.*)

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IBRRS 2008, 0495
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Erledigung der Hauptsache während Anhörungsrüge

OLG München, Beschluss vom 29.01.2008 - 34 Wx 89/07

Tritt nach Wirksamwerden der unanfechtbaren Rechtsbeschwerdeentscheidung während des Verfahrens der Anhörungsrüge Erledigung der Hauptsache ein, kann dies nur berücksichtigt werden, wenn die Rüge erfolgreich ist und das Verfahren fortgesetzt wird.*)

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IBRRS 2008, 0484
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verwalter soll Verkauf zustimmen: Geschäftswert?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.11.2007 - 20 W 395/07

Der Geschäftswert eines Verfahrens auf Verpflichtung des Verwalters zur Zustimmung zur Veräußerung des Wohn- bzw. Teileigentums beträgt 10-20 % des Verkaufspreises.*)

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IBRRS 2008, 0483
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zwangsvollstreckung in WEG-Verfahren nur nach ZPO-Vorschriften

OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.11.2007 - 20 W 173/07

Die Zwangsvollstreckung in einem WEG-Verfahren richtet sich allein nach den Vorschriften der ZPO. Für Verfahren, Rechtsmittel und Kostenentscheidung gelten die ZPO-Vorschriften. Eine Rechtsbeschwerde ist gegen eine Entscheidung des Landgerichts in einem Verfahren nach § 887 ZPO nur bei Zulassung in dem angefochtenen Beschluss statthaft. Dies gilt auch, wenn das Verfahren die Vorbereitung eines Antrags auf Vorschuss nach § 887 Abs. 2 ZPO betrifft.*)

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IBRRS 2008, 0480
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zwangsvollstreckung: Wohnungsräumung

BGH, Beschluss vom 24.01.2008 - V ZB 99/07

Einem Schuldner, dem gemäß § 149 Abs. 1 ZVG eine Eigentumswohnung belassen wurde, kann von dem Vollstreckungsgericht nicht deshalb nach § 149 Abs. 2 ZVG die Räumung aufgegeben werden, weil der Schuldner das auf sein Wohnungseigentum entfallende laufende Wohngeld nicht bezahlt.*)

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IBRRS 2008, 0475
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verjährungsfrist bei Ansprüchen der WEG gegen Ex-Mieter?

LG Stuttgart, Beschluss vom 28.11.2007 - 13 S 136/07

Die sechsmonatige Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB findet auf das Verhältnis der Wohungseigentümergemeinschaft zum ehemaligen Mieter eines Wohnungseigentümers wegen Beschädigung von Gemeinschaftseigentum (hier: Rolltor einer Tiefgarage) keine Anwendung.

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IBRRS 2008, 0474
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verjährungsfrist bei Ansprüchen der WEG gegen Ex-Mieter?

LG Stuttgart, Gerichtlicher Hinweis vom 17.10.2007 - 13 S 136/07

Die sechsmonatige Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB findet auf das Verhältnis der Wohungseigentümergemeinschaft zum ehemaligen Mieter eines Wohnungseigentümers wegen Beschädigung von Gemeinschaftseigentum (hier: Rolltor einer Tiefgarage) keine Anwendung.

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IBRRS 2008, 0473
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verjährungsfrist bei Ansprüchen der WEG gegen Ex-Mieter?

AG Nürtingen, Urteil vom 30.05.2007 - 11 C 618/07

Die sechsmonatige Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB findet auf das Verhältnis der Wohungseigentümergemeinschaft zum ehemaligen Mieter eines Wohnungseigentümers wegen Beschädigung von Gemeinschaftseigentum (hier: Rolltor einer Tiefgarage) keine Anwendung.

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IBRRS 2008, 0472
ProzessualesProzessuales
Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

LG Konstanz, Beschluss vom 29.01.2008 - 62 T 13/08

1. Über die Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss in einem Wohnungseigentumsverfahren hat der Einzelrichter und nicht die Kammer zu entscheiden.

2. Ist der Verwalter nach dem Verwaltervertrag gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft berechtigt, nach dem RVG abzurechnen, können diese Kosten nicht als außergerichtliche Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden.

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IBRRS 2008, 0386
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wiederbestellung eines WEG-Verwalters

KG, Beschluss vom 20.04.2007 - 24 W 12/07

1. An das Vorliegen eines Grundes für die mangelnde Eignung sind bei der Wiederbestellung eines Verwalters strengere Anforderungen zu stellen als bei der Abberufung aus wichtigem Grund.

2. Gründe gegen die Wiederbestellung müssen sich aus Tatsachen ergeben, die zum Zeitpunkt des Bestellungsbeschlusses vorgelegen haben.

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IBRRS 2008, 0345
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - WEG: Untätigkeit des Antragstellers im gerichtlichen Verfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2008 - 3 Wx 119/07

Liegt zwischen der Einreichung des Beschlussanfechtungsantrages bei Gericht und dessen Zustellung ein längerer Zeitraum (hier: mehr als 2 Jahre) und hat der Verfahrenbevollmächtigte des Antragstellers nicht nur nicht auf eine Beschleunigung des Verfahrens hingewirkt, sondern das Verfahren verzögert (fristwahrende Anfechtung; Antragsbegründung erst am Tage der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht), so durfte der Antragsteller mit Blick hierauf und das zwischen den Wohnungseigentümern bestehende Treueverhältnis nicht über einen derart langen Zeitpunkt untätig bleiben, sondern hätte zur Wahrung der Anfechtungsfrist bei Gericht nachfragen und so auf eine Beschleunigung der Zustellung hinwirken müssen.*)

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IBRRS 2008, 0344
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Aussetzung eines Wohnungseigentumsverfahrens

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2008 - 3 Wx 260/07

Die Entscheidung des Beschwerdegerichts, die ein Wohnungseigentumsverfahren wegen "Vorgreiflichkeit" aussetzt, unterliegt nur der Anfechtung, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat.*)

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IBRRS 2008, 0336
WohnungseigentumWohnungseigentum
Errichtung einer Garage

LG Konstanz, Beschluss vom 20.12.2006 - 62 T 26/06

1. Die Errichtung einer Garage, die die durch die bestehenden Garagenzeile vorgegebenen Maße nicht unerheblich überschreitet (hier: Höhe um 30 cm; Breite um 18 cm, Höhe um 5 cm), stellt eine Veränderung des architektonischen Gesamtbild dar und ist deshalb von den anderen Wohnungseigentümern nicht zu dulden.

2. Wenn der Wohnungseigentümer die Situation durch eigenmächtiges Verhalten heraufbeschworen und trotz Protestes der Hausverwaltung fortgesetzt hat, dann es steht dem Anspruch auf Beseitigung einer unzulässigen baulichen Änderung auch nicht entgegen, dass wirtschaftliche Werte zerstört werden.

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IBRRS 2008, 0335
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Errichtung einer Garage

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.01.2008 - 14 Wx 5/07

1. Die Errichtung einer Garage, die die durch die bestehenden Garagenzeile vorgegebenen Maße nicht unerheblich überschreitet (hier: Höhe um 30 cm; Breite um 18 cm, Höhe um 5 cm), stellt eine Veränderung des architektonischen Gesamtbild dar und ist deshalb von den anderen Wohnungseigentümern nicht zu dulden.

2. Wenn der Wohnungseigentümer die Situation durch eigenmächtiges Verhalten heraufbeschworen und trotz Protestes der Hausverwaltung fortgesetzt hat, dann es steht dem Anspruch auf Beseitigung einer unzulässigen baulichen Änderung auch nicht entgegen, dass wirtschaftliche Werte zerstört werden.

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IBRRS 2008, 0327
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Geltendmachung von Wohngeldansprüchen

OLG München, Beschluss vom 28.01.2008 - 34 Wx 77/07

1. Parteiwechsel in der Beschwerdeinstanz im Rahmen der Geltendmachung von Wohngeldansprüchen.*)

2. In vor dem 1.7.2007 anhängigen Entziehungsverfahren können die Wohnungseigentümer insgesamt den geltend gemachten Anspruch weiterverfolgen. Einer Verfahrensführung durch die Eigentümergemeinschaft bedarf es insoweit nicht.*)

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IBRRS 2008, 0296
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Rechtsmittel nach dem 01.07.07: Wer ist zuständig?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.09.2007 - 20 W 325/07

§ 72 Abs. 2 Satz 1 GVG in der Fassung des Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom 13.04.2007 (BGBl. I S. 509 ff) ist für vor dem 01.07.2007 bei Gericht anhängige Verfahren in Wohnungseigentumssachen nicht einschlägig. Für diese Verfahren, die sich noch nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit richten, verbleibt es bei der bisherigen Regelung über die örtliche Zuständigkeit des Beschwerdegerichts.*)

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IBRRS 2008, 0289
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtsmittel nach dem 01.07.07: Wer ist zuständig?

OLG München, Beschluss vom 24.01.2008 - 32 AR 1/08

Ist eine Wohnungseigentumssache vor dem 01.07.2007 beim Amtsgericht anhängig geworden, ist das für dieses Amtsgericht übergeordnete örtliche Landgericht als Beschwerdegericht und nicht das Landgericht am Sitz des Oberlandesgerichts bzw. das landesrechtlich bestimmte Gericht zuständig.*)

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IBRRS 2008, 0238
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wirksamkeit von Vereinbarungen ggü. Sonderrechtsnachfolgern

OLG Hamm, Beschluss vom 19.09.2007 - 15 W 444/06

1. § 10 Abs. 2 WEG ist in dem Sinne unabdingbar, dass eine Bindung des künftigen Sonderrechtsnachfolgers nicht unabhängig von der Grundbucheintragung vereinbart werden kann.

2. Wenn der Ausschluss von Abwehransprüchen der positiven Begründung eines dinglich wirkenden Sondernutzungsrechts gleich käme, dann entfaltet die Verwirkung von Beseitungs- oder Unterlassungsansprüchen gegenüber einem Sonderrechtsnachfolger keine Wirksamkeit.

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IBRRS 2008, 0236
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Haftung für Entgelte für Trinkwasserbelieferung

KG, Urteil vom 07.11.2007 - 11 U 16/07

Zu der Frage der Haftung von Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft für die Entgelte für Trinkwasserbelieferung und Schmutzwasserentsorgung.

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IBRRS 2008, 0219
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohngeldausfälle: Ausgleich durch Instandhaltungsrückstellung

OLG München, Beschluss vom 20.12.2007 - 34 Wx 76/07

Zur Ordnungsmäßigkeit eines Eigentümerbeschlusses über den Ausgleich von Wohngeldausfällen durch Entnahmen aus der Instandhaltungsrückstellung.*)

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IBRRS 2008, 0212
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Arbeitsvermittlung oder Schülernachhilfe in Wohnung!

OLG Köln, Beschluss vom 23.07.2007 - 16 Wx 25/07

Ist in der Teilungserklärung ein Sondereigentum als "Wohnung" bezeichnet, so darf darin keine Arbeitsvermittlung oder Schülernachhilfe betrieben werden.

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IBRRS 2008, 0199
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ansprüche auf Aufwendungsersatz aus Notgeschäftsführung

OLG München, Beschluss vom 15.01.2008 - 32 Wx 129/07

Ansprüche auf Aufwendungsersatz aus Notgeschäftsführung oder berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag richten sich gegen den Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dem Geschäftsführer steht nicht das Recht zu, seine Aufwendungen direkt bei den Miteigentümern anteilsmäßig einzufordern.*)

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IBRRS 2008, 0110
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Maximal zulässiger Trittschall

OLG München, Beschluss vom 09.01.2008 - 34 Wx 114/07

1. Der maximal zulässige Trittschall in Wohnungseigentumsanlagen kann nicht ausschließlich der DIN 4109 entnommen werden. Die zulässigen Werte sind vielmehr unter Berücksichtigung des besonderen Gepräges des betroffenen Gebäudes für den Einzelfall zu ermitteln.*)

2. Waren die bei Errichtung des Wohngebäudes erreichten und prägenden Trittschallwerte erheblich besser als nach der damals geltenden DIN, so bildet auch die im Zeitpunkt der nachteiligen Veränderung des Bodenbelags gültige DIN nicht die maximale Obergrenze, bis zu der eine Trittschalldämmung verlangt werden kann (siehe schon Senat vom 25.6.2007, 34 Wx 020/07 = ZMR 2007, 809; Klarstellung zu Senat vom 18.7.2005, 34 Wx 063/05 = OLG-Report 2005, 645, und vom 10.4.2006, 34 Wx 021/06 = ZMR 2006, 643).*)

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IBRRS 2008, 0103
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einbau eines Dachfensters

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2007 - 3 Wx 98/07

1. Wird einem Wohnungseigentümer durch die Teilungserklärung „die ausschließliche Nutzung des Dachbodens“ zugewiesen, so schließt dies eine gelegentliche Benutzung zu Wohnzwecken („Hobbynutzung“) nicht von vornherein aus.*)

2. Ein WC und ein Handwaschbecken stellen Ausstattungsmerkmale dar, die bei der Ausübung von Freizeitbeschäftigungen einen gewissen Komfort bedeuten, nicht stets auf die Vorbereitung einer (umfassenden) Wohnnutzung hinweisen und deshalb bei einem Verbot derselben nicht zwingend zu entfernen sind.*)

3. Der Einbau eines weiteren Dachfensters, das großflächiger als das daneben befindliche angelegt ist, bedarf – weil schon mit Blick auf den erhöhten Instandhaltungsaufwand der Dachfläche und künftiges Streitpotential hinsichtlich der Einstandspflicht im Falle vom Schäden nachteilig – als bauliche Veränderung der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer.*)

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IBRRS 2008, 0101
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Rechtsmittel nach dem 01.07.07: Wer ist zuständig?

LG Konstanz, Beschluss vom 09.01.2008 - 62 T 134/07

1. Für sofortige Beschwerden in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren, die noch dem FG-Verfahren unterliegen, ist nicht das Konzentrationsgericht nach § 72 GVG, sondern das nach § 19 Abs. 2 FGG übergeordnete Landgericht zuständig (entgegen LG Leipzig, Beschluss vom 05.09.2007 - 16 T 635/07).

2. Die Jahresabrechnung ist vollständig aufzuheben, wenn die Einnahmen in der Abrechnung nicht vermerkt sind und die Abrechnung der Ausgaben in mehreren Punkten der Gemeinschaftsordnung widerspricht.

3. Ein Beschluss ist aufzuheben, wenn sich das Abstimmungsergebnis nicht ermitteln lässt, weil nur die Enthaltungen oder die Gegenstimmen im Protokoll ausgewiesen sind.

4. Die Entlastung des Verwalters hat keinen Bestand, wenn die Jahresabrechnung aufgehoben wird.

5. Dem Verwalter sind die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, wenn er es zu verantworten hat, dass die Jahresabrechnung für ungültig zu erklären ist oder wenn der Beschluss deshalb aufzuheben ist, weil das Protokoll lückenhaft erstellt ist und sich das Abstimmungsverhältnis nicht ermitteln lässt. § 49 Abs. 2 WEG ist auf Verfahren, die noch dem FG-Verfahren unterliegen, nicht anwendbar. Es gehört zu den elementaren Aufgaben des Verwalters, die Gemeinschaftsordnung zu beachten.

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IBRRS 2008, 0100
ProzessualesProzessuales
Rechtsmittelkonzentration in WEG-Verfahren nach dem 01.07.07

LG Leipzig, Beschluss vom 05.09.2007 - 16 T 635/07

Das Landgericht Dresden ist für alle Rechtsmittelverfahren in Wohnungseigentumssachen zuständig, die im Freistaat Sachsen nach dem 01.07.2007 anhängig gemacht werden.

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IBRRS 2008, 0058
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einwirkungspflicht auf pöbelnden Lebensgefährten

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.04.2007 - 5 W 2/07

1. Ein Wohnungseigentümer muss einschreiten, wenn eine zu seinem Haushalt gehörende Person Mieter eines anderen Wohnungseigentümers fortgesetzt massiv beleidigt und beschimpft.

2. Andernfalls haftet er einem vermietenden Wohnungseigentümer auf Ersatz des Mietausfallschadens, der dadurch entsteht, dass dessen Mieter infolge der dauerhaften massiven Verbalattacken das Mietverhältnis kündigt.

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IBRRS 2008, 0001
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Haftung des faktischen Verwalters

OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.2007 - 15 W 180/07

Derjenige, der ohne als Verwalter der Eigentümergemeinschaft bestellt zu sein tatsächlich Aufgaben der gemeinschaftlichen Verwaltung wahrnimmt, insbesondere über gemeinschaftliche Geldmittel verfügt, haftet der Gemeinschaft nach den Grundsätzen des Auftragsrechts, ohne sich auf eine Haftungsbeschränkung berufen zu können.

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Online seit 2007

IBRRS 2007, 5046
ProzessualesProzessuales
Rechtsbeschwerde gegen Wertfestsetzung

OLG München, Beschluss vom 17.10.2007 - 34 Wx 84/07

1. Eine auf den Kostenpunkt beschränkte unzulässige Rechtsbeschwerde kann nach Ablauf der Rechtsmittelfrist nicht mehr auf die Hauptsache erweitert werden.*)

2. Ist das Rechtsbeschwerdegericht mit einer zulässigen Erstbeschwerde gegen die vom Landgericht vorgenommene Wertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren befasst, so kann es auch den Geschäftswert des erstinstanzlichen Verfahrens von Amts wegen abändern. Das gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel in der Hauptsache unzulässig ist (wie BayObLG vom 11.11.1988 BReg. 2 Z 84/88 = WE 1989, 220).*)

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IBRRS 2007, 5039
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beitreibung von Wohngeldvorschüssen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.11.2007 - 13 Wx 9/07

1. Auch nach der Ungültigerklärung einer Verwalterbestellung müssen die Wohnungseigentümer in der Regel die bisher vom Verwalter in ihren Namen getätigten Rechtsgeschäfte nach den Regeln der Anscheins- oder der Duldungsvollmacht gegen sich gelten lassen. Ebenso bleiben die in einer von dem Verwalter zwischenzeitlich einberufenen Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschlüsse wirksam und sind nicht etwa wegen eines Einberufungsmangels für ungültig zu erklären.

2. Die Wohnungseigentümer können dem Verwalter zur gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen durch Mehrheitsbeschlüsse sowohl für den Einzelfall eine spezielle Ermächtigung erteilen, als auch für alle anhängig werdenden oder auch für einen ganz bestimmten Kreis von Verfahren, wie etwa für die Einziehung von Beiträgen der Wohnungseigentümer, eine generelle Ermächtigung erteilen. Die Ermächtigung kann im Verwaltervertrag erteilt werden. Genau genommen handelt es sich auch bei dieser Form der Ermächtigung um eine besondere Ausgestaltung der im Gesetz vorgesehenen Ermächtigung mittels Beschlusses der Wohnungseigentümer, weil ein solcher die Grundlage für die Regelung im Verwaltervertrag ist.

3. Ist dem Wirtschaftsplan ein anderer als der gesetzliche bzw. vereinbarte Verteilungsschlüssel zu Grunde gelegt, ist der Wirtschaftsplan fehlerhaft und damit zwar generell anfechtbar, nicht aber nichtig. Nach Ablauf der Anfechtungsfrist wird der gesetzes- bzw. vereinbarungswidrige Mehrheitsbeschluss über den Wirtschaftsplan bestandskräftig.

4. Der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung hat grundsätzlich hinsichtlich der noch offenen Vorschussforderungen nur bestätigende oder rechtsverstärkende Wirkung und begründet lediglich hinsichtlich eines eventuellen Teils des nach einer Einzelabrechnung auf den jeweiligen Wohnungseigentümer entfallenden Betrags, der die nach dem Wirtschaftsplan beschlossenen Vorschüsse übersteigt, einen neuen (originären) Anspruchsgrund.

5. Fehlt ein Beschluss über die Einzelabrechnungen, macht dies den Beschluss über die Gesamtabrechnung nicht ungültig, sondern begründet nur einen Ergänzungsanspruch, weil die Gesamtabrechnung ein eigenständiger Teil der Beschlussfassung ist, der das Gesamtergebnis des Rechnungsjahres verbindlich feststellt.

6. Mit einer Beitragsforderung aus Beschlüssen über Wirtschaftspläne, Sonderumlagen bzw. Jahresabrechnungen können überhaupt nur solche Forderungen gegen die Gesamtheit der Wohnungseigentümer aufgerechnet werden, die durch die Gemeinschaft anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind oder die einer Notgeschäftsführung (WEG § 21 Abs. 2 i.V.m. BGB § 683) entstammen. Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die Unzulässigkeit einer Aufrechnung gelten ebenfalls für die Einrede eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber den genannten Beitragsforderungen.

7. Die Gemeinschaftsordnung kann sogar vorsehen, dass eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung der Wohngeldvorschüsse nicht zulässig ist, es sei denn, es liegt ein rechtskräftiger Titel über eine Gegenforderung vor. Dies bewirkt im Ergebnis eine wirksame Verschärfung des Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbots.

8. Die Regelungen zur Urteilsergänzung aus § 321 ZPO gelten entsprechend im WEG-Verfahren. Beim Übergehen eines Antrages ist daher nur nach § 321 ZPO entsprechend vorzugehen.




IBRRS 2007, 5036
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Vertretung durch einen schriftlich Bevollmächtigten

OLG München, Beschluss vom 11.12.2007 - 34 Wx 91/07

Bestimmt die Gemeinschaftsordnung, dass die Vertretung durch einen schriftlich Bevollmächtigten zulässig ist und wird auf Verlangen eines Versammlungsteilnehmers das Original der Vollmachtsurkunde nicht vorgelegt, so ist vom Nichtbestand der Vollmacht auszugehen. Eine gegenteilige Handhabung bedingt die Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse, falls sich die Stimme auf das Beschlussergebnis ausgewirkt hat.*)

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IBRRS 2007, 5035
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Wirksames Zustandekommen von Eigentümerbeschlüssen

OLG München, Beschluss vom 11.12.2007 - 34 Wx 14/07

Zum wirksamen Zustandekommen von Eigentümerbeschlüssen in einer Einmannversammlung.*)

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IBRRS 2007, 4997
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Einbau einer Türsprech-/Videoanlage

OLG Köln, Beschluss vom 09.05.2007 - 16 Wx 13/07

Zu der Frage, wann der Einbau einer Türsprech-/Videoanlage eine bauliche Veränderung darstellt.

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IBRRS 2007, 4991
WohnungseigentumWohnungseigentum
Feuchtem Keller muss abgeholfen werden

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2004 - 3 Wx 95/04

Auch wenn ein Haus schon 100 Jahre alt ist, ist es nicht üblich, wenn Feuchtigkeit in den Keller dringt. Die Eigentümer, in deren Keller das der Fall ist, müssen im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung für Abhilfe sorgen. Die übrigen Eigentümer können das vor allem dann verlangen, wenn das Entstehen weiterer Schäden sowohl am gemeinschaftlichen Eigentum als auch am Sondereigentum droht.

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IBRRS 2007, 4986
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ProzessualesProzessuales
Umstellung des Klageantrags auf teilrechtsfähige WEG

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.03.2007 - 5 U 118/06

Eine Berichtigung oder Korrektur des Rubrums ist nach § 319 Abs. 1 ZPO dann möglich und zulässig, wenn dadurch die Identität der Personen gewahrt bleibt. Wenn zunächst die einzelnen Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Gesamtschuldner auf Zahlung in Anspruch genommen worden sind, danach dann aber das Passivrubrum auf die Inanspruchnahme der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft geändert wird, dann handelt es sich aufgrund des durch die Berichtigung des Rubrums erfolgten Parteiwechsels um eine Änderung der Klage.

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IBRRS 2007, 4983
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Teilungserklärung: Zweckbestimmung „freiberufliche Tätigkeit“

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2007 - 3 Wx 40/07

Die Regelung in der Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung), wonach das Wohnungseigentum ... und das Teileigentum ... zu Wohnzwecken und zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit benutzt werden dürfen, soweit behördlich zulässig, (Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter) erlaubt den Betrieb einer "Digital-Druckerei".*)

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IBRRS 2007, 4982
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Falsche Aufteilung der Keller

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.2007 - 3 Wx 158/07

1. Werden Kellerräume einer Wohnungseigentumsanlage entgegen der Teilungserklärung errichtet und zugeordnet und begehrt ein Wohnungseigentümer von einem anderen unter Berufung auf die Teilungserklärung erfolgreich die Herausgabe einer bestimmten Kellerfläche, so kann er sich wegen der Zuordnung der übrigen Keller nicht auf einen – wenn auch seit Jahren bestehenden – tatsächlichen Nutzungszustand berufen.*)

2. Der WEG ist es unter den genannten Umständen nicht verwehrt, dass sie mit Blick auf die veranlasste und gerichtlich vorgegebene neue teilungsordnungsgemäße Zuordnung auch im Übrigen an der ursprünglich geübten tatsächlichen (teilungsordnungswidrigen) Handhabung der Kellerzuteilung nicht mehr festhält.*)

3. Dem Beseitigungsverlangen der WEG auf Wiederherstellung eines der Teilungserklärung entsprechenden Zustandes kann der Eigentümer, der eine solche Veränderung herbeigeführt hat, ggf. eine Gestattungsvereinbarung, eine Notgeschäftsführung zur Abwendung eines dem Gemeinschaftseigentum drohenden Schadens, eine Anpassungsverpflichtung der WEG zum Zwecke der Beseitigung des Zustandes einer gravierenden Unbilligkeit oder das Vorliegen besonderer Umstände aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben entgegenhalten.*)

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IBRRS 2007, 4954
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ProzessualesProzessuales
Geltendmachung von Wohngeld durch den Verwalter

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2007 - 3 Wx 58/07

1. War in einem durch Mahnbescheid vom 14. Dezember 2004 eingeleiteten Wohngeldverfahren eine (möglicherweise unvollständige) Eigentümerliste beigefügt, ferner als Anlage eine Forderungsaufstellung mit der Bezeichnung Wohngeld und „Akte: WEG G-Straße“ und ist die Anspruchsbegründung überschrieben mit „Jürgen F. u. a. (WEG G-Straße)“, so ist der Antragsgegner als Wohnungseigentümer von sämtlichen Wohnungseigentümern der mit Kurzbezeichnung benannten WEG auf Hausgeld in Anspruch genommen.

Eine in diesem Falle mit Blick auf den Beschluss des BGH vom 02. Juni 2005 zur Teilrechtsfähigkeit der WEG (NJW 2005, 2061) vorgenommene Berichtigung der Antragstellerbezeichnung im Rubrum auf die „WEG G-Straße“ lässt die Aktivlegitimation unberührt.*)

2. Ist der Verwalter nach dem Verwaltervertrag (nur) befugt, Wohngeldzahlungen ohne Zustimmung der Wohnungseigentümerversammlung gerichtlich geltend zu machen, so schränkt dies nicht seine Vertretungsmacht hinsichtlich der Geltendmachung von Sonderumlagen oder mit der Wohngeldeinziehung zusammenhängenden Anwaltskosten im Außenverhältnis ein, sondern begrenzt insoweit lediglich die Befugnis des Verwalters im Innenverhältnis.*)

3. Zum Geltungs- und Wirkungszeitpunkt von Wohngeldbeschlüssen.*)

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IBRRS 2007, 4924
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtswidrige bauliche Veränderung

OLG München, Beschluss vom 16.11.2007 - 32 Wx 111/07

1. Neben dem Anspruch auf Beseitigung einer rechtswidrigen baulichen Veränderung nach § 1004 Abs. 1 BGB, § 22 Abs. 1 WEG besteht auch ein Anspruch auf Verschaffung des unmittelbaren Mitbesitzes am gemeinschaftlichen Eigentum, wenn die bauliche Veränderung sowohl ein Vorenthalten des Besitzes als auch eine andere Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums darstellt.*)

2. Auch bei Vorliegen eines bestandskräftigen Eigentümerbeschlusses, wonach Beseitigungsansprüche durch den Verband ausgeübt werden sollen, ist die Geltendmachung durch einzelne Wohnungseigentümer nicht ausgeschlossen.*)

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IBRRS 2007, 4916
WohnungseigentumWohnungseigentum

OLG Hamm, Beschluss vom 26.07.2007 - 15 W 203/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4909
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auszahlung von Abrechnungsüberschüssen

OLG Hamm, Beschluss vom 08.10.2007 - 15 W 385/06

1. Die Wohnungseigentümer untereinander haben nur während der Dauer ihrer Mitgliedschaft in der Eigentümergemeinschaft einen Anspruch auf jährliche Abrechnung der monatlich eingezahlten Beitragsvorschüsse und Auszahlung von Abrechnungsüberschüssen beziehungsweise auf Nachzahlung von Fehlbeträgen. Dieser Anspruch auf Abrechnung eingezahlter Beitragsvorschüsse und Auszahlung von Guthaben geht mit dem Ausscheiden eines Wohnungseigentümers auf dessen Nachfolger über und kann daher von dem früheren Eigentümer nicht mehr geltend gemacht werden.

2. Ein Wohnungseigentümer hat, soweit ihm im Zusammenhang mit der Begleichung von Rechnungen an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Kosten entstanden sind, einen Anspruch auf Aufwendungsersatz nach den §§ 683 Satz 1, 670 BGB. Dieser richtet sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, weil es sich um Kosten handelt, welche die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums betreffen. In diesem Rahmen ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (teil-)rechtsfähig, da sie insoweit am Rechtsverkehr teilnimmt.

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