Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6101 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 4280OLG Hamm, Beschluss vom 16.04.2007 - 15 W 108/06
Ein Einberufungsmangel der Erstversammlung nur dann zur Verneinung der Beschlussfähigkeit der Wiederholungsversammlung führen, wenn bei lebensnaher Betrachtung festgestellt werden kann, dass dieser Mangel sich ursächlich dafür ausgewirkt hat, dass der Erstversammlung Wohnungseigentümer in einem solchen Umfang ferngeblieben sind, dass die Beschlussfähigkeit nach Maßgabe des § 25 Abs. 3 WEG nicht erreicht worden ist.
VolltextIBRRS 2007, 4272
OLG München, Beschluss vom 11.09.2007 - 32 Wx 118/07
Bei einer Wohnungseigentumsanlage mit zwei Wohnungen, von denen eine von ihrem Eigentümer vermietet ist und die andere von dem Eigentümer bewohnt wird, besteht eine Pflicht zur Verbrauchserfassung nach den Vorschriften der HeizkostenV. § 2 dieser Verordnung findet insoweit keine Anwendung (im Anschluss an OLG Düsseldorf FGPrax 2004, 11 f.).*)
VolltextIBRRS 2007, 4271
OLG München, Beschluss vom 07.09.2007 - 32 Wx 109/07
1. Es besteht kein Anspruch einer Minderheit der Teilnehmer einer Wohnungseigentümerversammlung darauf, dass Bewerber um die Verwaltertätigkeit in der Versammlung angehört werden.*)
2. Die Bestellung eines Verwalters, dessen Vergütung um rund 40 % über den Konkurrenzangeboten liegt, entspricht nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn es für die Bezahlung des Mehrbetrags sachliche Gründe gibt.*)
VolltextIBRRS 2007, 4269
OLG München, Beschluss vom 06.09.2007 - 34 Wx 33/07
Für die Verlegung einer unterirdischen Gasleitung über den gemeinschaftlichen Zugangsweg zur Versorgung des Rückgebäudes einer Wohnanlage kann im Einzelfall die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer mangels Beeinträchtigung ihrer Rechte über das Maß des § 14 Nr. 1 WEG n.F. hinaus entbehrlich sein.*)
VolltextIBRRS 2007, 4259
OLG Hamburg, Beschluss vom 21.05.2007 - 2 Wx 38/03
1. Im Verfahren nach § 43 WEG a.F. ist eine unbefristete, sogenannte unselbstständige Anschlussbeschwerde zulässig.
2. Durch die Errichtung eines Gartenhäuschens kann es zu einer sondernutzungsähnlichen faktischen Nutzung kommen, welche die Mitwohnungseigentümer nicht dulden müssen.
VolltextIBRRS 2007, 4219
OLG Schleswig, Beschluss vom 01.03.2007 - 2 W 196/06
1. Die Flächenangaben in der Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung), die einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer im Sinne des § 10 Abs. 2 WEG gleichsteht, sind der Heizkostenabrechnung in Jahresabrechnung und Einzelabrechnung zu grunde zu legen. Sie haben auch grundsätzlich Vorrang vor dem Ergebnis der erfolgten Neuvermessung der Wohnung des Antragstellers.
2. Eine Änderung der Flächenangaben in der Teilungserklärung muss auch im Falle ihrer Unrichtigkeit grundsätzlich der Wohnungseigentümergemeinschaft vorbehalten bleiben.
3. Ein eventuell gegebener Änderungsanspruch aus § 242 BGB kann nicht im Verfahren der Anfechtung von Abrechnungsbeschlüssen geltend gemacht werden, weil eine entsprechende Änderung erst für die Zukunft ab rechtskräftiger Zuerkennung durch das Wohnungseigentumsgericht gelten würde.
VolltextIBRRS 2007, 4197
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.08.2007 - 3 Wx 85/07
1. Nach Aufhebung des § 26 Abs. 3 a.F. WEG mit Wirkung vom 1. Juli 2007 ist im Bedarfsfall (hier zeitnahe Einberufung einer Eigentümerversammlung) auf Antrag unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 4 WEG ein Notverwalter zu bestellen.*)
2. Die Maßnahme des Gerichts ist nicht darauf beschränkt, die übrigen Wohnungseigentümer zur Mitwirkung bei der Bestellung des Notverwalters zu verpflichten, sondern kann dem Anspruch eines Wohnungseigentümers auf ordnungsgemäße Verwaltung dadurch Geltung verschaffen, dass es nach billigem Ermessen den Verwalter unmittelbar bestellt.*)
VolltextIBRRS 2007, 4196
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.08.2007 - 3 Wx 163/07
1. Für die Wirksamkeit der Kündigung des Verwaltervertrages ist es ohne Belang, ob die Abberufung des Verwalters wirksam beschlossen worden ist.*)
2. Gibt der Verwalter auf eine von sämtlichen Wohnungseigentümern ihm gegenüber fristgerecht erklärte Kündigung des Verwaltervertrages das Ende seiner Verwaltertätigkeit bekannt und erklärt er, künftig nicht mehr Ansprechpartner zu sein, so endet sein Anspruch auf Verwalterhonorar; für die Folgezeit bereits abgebuchtes Honorar hat er zu erstatten.*)
VolltextIBRRS 2007, 4139
OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.02.2007 - 20 W 8/06
1. Die Geltendmachung von Ansprüchen auf Beseitigung von unerlaubt errichteten baulichen Anlagen gemäß § 1004 Abs. 1 BGB in Verbindung mit den §§ 15 Abs. 3, 22 Abs. 1, 14 Nr. 1 WEG kann sich im Einzelfall als rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 242 BGB darstellen. Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann in diesem Zusammenhang getroffene tatsächliche Feststellungen durch die Tatsacheninstanzen nicht umfassend auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht.*)
2. Bloße Konkurrenzschutzerwägungen können in der Regel keinen wichtigen Grund zur Versagung der Veräußerungszustimmung durch einen Wohnungseigentümer im Sinne des § 12 Abs. 2 WEG begründen.*)
VolltextIBRRS 2007, 4136
OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.02.2007 - 20 W 5/07
Im Wohnungseigentumsverfahren gelten nach den §§ 43 Abs. 1 WEG, 13 a Abs. 3 FGG die Vorschriften der ZPO über das Kostenfestsetzungsverfahren entsprechend. Dies gilt auch hinsichtlich der Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse, so dass für das weitere Beschwerdeverfahren das Zulassungserfordernis nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zu beachten ist. Zur Entscheidung berufen ist allerdings das Oberlandesgericht und nicht der Bundesgerichtshof.*)
VolltextIBRRS 2007, 4133
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.03.2007 - 20 W 524/01
Die einer Notariatsangestellten im Rahmen der Protokollierung einer Teilungserklärung erteilte Vollmacht der teilenden Alleineigentümerin, eventuell erforderliche Nachtragserklärungen abzugeben, die zur Wahrung dieser Urkunde im Grundbuch erforderlich sind, genügt nicht zur wirksamen Erklärung eines Nachtrags zur Teilungserklärung, in dem die in der Teilungserklärung enthaltene Kostenverteilung ergänzt wird. Durch die bei Anlegung der Wohnungsgrundbücher unterlassene Eintragung dieses Nachtrags wird das Grundbuch nicht im Sinn von § 53 GBO unrichtig.*)
VolltextIBRRS 2007, 4117
KG, Beschluss vom 09.07.2007 - 24 W 28/07
Da Sondernutzungsrechte den Inhalt des im Grundbuch eingetragenen Sondereigentums bestimmen, verlangt der das Grundbuchrecht beherrschende Bestimmtheitsgrundsatz, dass die Eintragungsbewilligung klar und bestimmt bezeichnet, an welcher Fläche das Sondernutzungsrecht bestehen soll. Den Anforderungen an die bestimmte Bezeichnung der Fläche, an welcher das Sondernutzungsrecht bestehen soll, kann wahlweise durch eine Beschreibung der Fläche in der Teilungserklärung oder durch Bezugnahme auf einen Lageplan, der nicht zwingend Teil des Aufteilungsplans sein muss, Rechnung getragen werden. Es ist ausreichend aber auch erforderlich, dass die Sondernutzungsfläche bestimmbar ist. Entspricht die Bezeichnung diesen Anforderungen nicht, ist ein Sondernutzungsrecht nicht wirksam entstanden.*)
VolltextIBRRS 2007, 4116
KG, Beschluss vom 02.07.2007 - 24 W 34/07
1. Das Verfahren eines Wohnungseigentümers gegen Miteigentümer auf Unterlassung gewerblicher hotelähnlicher Zwischenvermietung ihrer Wohnungen wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Antrag stellenden Wohnungseigentümers unterbrochen.*)
2. Die während der Unterbrechung des Verfahrens erklärte Antragsrücknahme ist dem Gericht gegenüber wirksam. Ihre relative Unwirksamkeit gegenüber dem Antragsgegner wird durch dessen Genehmigung geheilt.*)
3. Bei der Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme können die Erfolgsaussichten nach summarischer Prüfung berücksichtigt werden.*)
4. Eine gewerbliche hotelähnliche Zwischenvermietung von Wohneinheiten beeinträchtigt die Wohnungseigentümergemeinschaft typischerweise stärker als eine Wohnnutzung und ist daher regelmäßig zu unterlassen.*)
5. Bei identischen Unterlassungsanträgen mehrerer Antragsteller ist der Geschäftswert ausgehend vom höchsten Interesse eines Antragstellers an der Unterlassung unter Berücksichtigung des Interesses des Antragsgegners an der Fortsetzung der beanstandeten Nutzung angemessen zu erhöhen.*)
VolltextIBRRS 2007, 4114
LG Dortmund, Beschluss vom 09.08.2007 - 11 T 66/07
Für die am 1.7.2007 bei Gericht eingehenden Verfahren in Wohnungseigentumssachen ist abweichend vom Wortlaut des § 62 WEG n.F. bereits das Verfahrensrecht nach §§ 43 ff WEG n.F. anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2007, 4099
KG, Urteil vom 19.01.2007 - 21 U 163/05
1. Wer Verfahrensbeteiligter im Zwangsverwaltungsverfahren ist, bestimmt sich ausschließlich nach § 9 ZVG. Nach § 9 Nr. 1 ZVG ist derjenige Verfahrensbeteiligter, für den zur Zeit der Eintragung des Vollstreckungsvermerks ein Recht im Grundbuch eingetragen ist oder durch Eintragung gesichert ist.
2. Gegen den Zwangsverwalter können keine Ansprüche auf Erstattung von ausgefallenem Wohngeld nebst Umlagen geltend gemacht werden von der Wohnungseigentümergemeinschaft, da er kein Verfahrensbeteiligter ist.
VolltextIBRRS 2007, 4076
OLG München, Beschluss vom 22.08.2007 - 34 Wx 88/07
1. § 267 ZPO ist in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren, die nach den Regeln der freiwilligen Gerichtsbarkeit abzuwickeln sind, entsprechend anwendbar.*)
2. Bei der Nutzung von Tiefgaragenstellplätzen kommt eine „Aufrechnung“ gegenseitiger Parkverstöße von Wohnungseigentümern grundsätzlich nicht in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2007, 4053
LG Konstanz, Beschluss vom 23.08.2006 - 62 T 204/05
1. Für die Zurechnung von Stimmverboten kommt es entscheidend darauf an, ob das Mitglied eines Organs einer juristischen Person maßgeblichen Einfluss auf die Willensbildung hat. Das Stimmverbot besteht daher für den Geschäftsführer einer GmbH, der zugleich Geschäftsführer der Firma ist, die die Wohnungseigentumsanlage verwaltet.
2. Die Wahl zum Verwalter widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn eine kleine Gruppe von Wohnungseigentümern ihr Stimmengewicht nutzt, um einen Verwalter trotz Interessenskonflikts (verzögerte Durchsetzung von Mängeln durch Verwalter gegenüber dem Bauträger, dessen Geschäftsführer auch der Verwalter selber ist) zum Verwalter zu wählen
VolltextIBRRS 2007, 4052
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.07.2007 - 14 Wx 41/06
1. Für die Zurechnung von Stimmverboten kommt es entscheidend darauf an, ob das Mitglied eines Organs einer juristischen Person maßgeblichen Einfluss auf die Willensbildung hat. Das Stimmverbot besteht daher für den Geschäftsführer einer GmbH, der zugleich Geschäftsführer der Firma ist, die die Wohnungseigentumsanlage verwaltet.
2. Die Wahl zum Verwalter widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn eine kleine Gruppe von Wohnungseigentümern ihr Stimmengewicht nutzt, um einen Verwalter trotz Interessenskonflikts (verzögerte Durchsetzung von Mängeln durch Verwalter gegenüber dem Bauträger, dessen Geschäftsführer auch der Verwalter selber ist) zum Verwalter zu wählen
VolltextIBRRS 2007, 4050
OLG Dresden, Beschluss vom 21.05.2007 - 3 W 592/07
Haben die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft einen Rechtsanwalt zur Rechtsverteidigung beauftragt und hat die Gegenseite in diesem Zusammenhang ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet, bevor der BGH seine Rechtsprechung zur fehlenden Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft geändert hat (BGH, IBR 2005, 517), ist die Erhöhungsgebühr nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO grundsätzlich erstattungsfähig.
VolltextIBRRS 2007, 4039
LG Heidelberg, Beschluss vom 13.02.2007 - 7 T 32/06
Die Beschlusszuständigkeit der Wohnungseigentümerversammlung ist nicht davon abhängig, ob eine Sonderumlage ordnungsmäßig ist. Die Wohnungseigentümer können im Einzelfall zur Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums durch Beschluss die Kostenverteilung abweichend von § 16 Abs. 2 WEG regeln.
VolltextIBRRS 2007, 3965
LG Konstanz, Beschluss vom 22.08.2007 - 62 T 121/07
1. Die Entscheidung über Rechtsmittel gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss in vor dem 02.07.2007 eingegangenen Wohnungseigentumsverfahren hat durch den Einzelrichter zu erfolgen.
2. Die Änderung der Kostenvorschriften zu Verfahren nach § 43 WEG und Buchstabe c in Vorbemerkung 3.2.1 Abs. 1 Nr. 2 ändert an der Fortgeltung der früheren Vorschriften für abgeschlossene Verfahren nichts.
3. Im Kostenfestsetzungsverfahren sind Zinsen in Verfahren nach § 43 WEG a.F. erst mit Rechtskraft zuzusprechen.
VolltextIBRRS 2007, 3964
LG Konstanz, Beschluss vom 16.08.2007 - 62 T 53/07
1. § 49 Abs. 2 WEG n.F. ist auf bis zum 02.07.2007 eingehende Verfahren nach § 43 WEG a.F. nicht anzuwenden.
2. Es entspricht der Billigkeit, in einem Beschlussanfechtungsverfahren den Verwalter mit Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens zu belasten, wenn der Beschluss über die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan auf einem von der Gemeinschaftsordnung abweichenden fehlerhaften Kostenverteilungsschlüssel beruht. Es sei denn die Wohnungseigentümer beschließen trotz Hinweises des Verwalters bewusst abweichend von den Regelungen der Gemeinschaftsordnung.
VolltextIBRRS 2007, 3963
LG Konstanz, Beschluss vom 13.08.2007 - 62 T 66/07
1. § 48 Abs. 2 WEG und § 49a GKG sind, da Übergangsvorschriften fehlen, nach Sinn und Zweck so auszulegen, dass § 48 Abs. 2 WEG in Verbindung mit der KostO für die bis zum 02.07.2007 eingegangenen Verfahren und § 49a GKG für die ab diesem Zeitpunkt eingehenden Verfahren gelten.
2. Auch in Altverfahren lässt sich der Geschäftswert nicht auf das Fünffache des persönlichen wirtschaftlichen Interesses beschränken. Dem steht der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes entgegen.
VolltextIBRRS 2007, 3948
OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2007 - 4 W 57/07
Die Wohnungseigentümer können Beschlusskompetenzen durch Vereinbarung auf ein bestimmtes Gremium übertragen, da sich sowohl aus § 23 Abs. 1 WEG als auch aus § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG ergibt, dass in der Teilungserklärung abweichende Beschlussorgane bestimmt werden können, und es vor allem bei Mehrhaus-Anlagen und besonders großen Anlagen sinnvoll sein kann, bestimmte Beschlussfassungen einem größeren Gremium zu übertragen, um die Beschlussfähigkeit zu gewährleisten.
VolltextIBRRS 2007, 3947
OLG Dresden, Beschluss vom 12.06.2007 - 3 W 82/07
Zur Frage der Verhältnismäßigkeit einer Versorgungssperre.
IBRRS 2007, 3941
AG Diepholz, Urteil vom 08.02.2006 - 2 C 457/05
Kontoauszüge eines vom Verwalter als Kontoinhaber eingerichteten sog. offenen Treuhandkontos sind nicht bei Gelegenheit des Treuhandverhältnisses der beauftragten Verwaltung erlangt. Dem Treugeber steht daher wegen der fehlenden Herausgabe dieser Kontoauszüge kein Zurückbehaltungsrecht zu.
VolltextIBRRS 2007, 3933
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2007 - 3 Wx 84/07
1. Die schlichte Nennung von - angeblichen - Gesamtkosten (“Kosten/Jahr”) in einer als “Nebenkostenabrechnung” bezeichneten Wohngeld(einzel-)abrechnung verleiht dieser nicht die Qualität einer (unvollständigen) Gesamtabrechnung.*)
2. Liegen lediglich Einzelabrechnungen über Nebenkosten vor und beschließt die Gemeinschaft mehrheitlich auf dieser Grundlage die “Jahresabrechnung”, so hat dieser Eigentümerbeschluss eine Jahresabrechnung im Rechtssinne nicht zum Gegenstand, kann mit diesem Inhalt trotz unterbliebener Anfechtung keine Bestandskraft erlangen und kommt als Grundlage für einen Anspruch auf Zahlung von Wohngeld nicht in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2007, 3912
OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.04.2007 - 20 W 290/05
1. Die Vereinbarung über die Einräumung von Sondernutzungsrechten ist grundsätzlich in den Wohnungsgrundbüchern aller Wohnungseigentumseinheiten einzutragen. Dabei kann dem Eintragungserfordernis grundsätzlich dadurch genügt werden, dass entsprechend § 7 Abs. 3 WEG auf die in der Vereinbarung oder Teilungserklärung enthaltene und das jeweilige Sondernutzungsrecht betreffende Eintragungsbewilligung Bezug genommen wird.*)
2. Die nachträgliche Änderung, Übertragung oder Aufhebung eines Sondernutzungsrechts ist dann nur noch im Grundbuchblatt des betroffenen Wohnungseigentums einzutragen, an dessen Inhalt sich etwas verändert; dies ist erforderlich, damit die Wirkungen des § 10 Abs. 2 WEG eintreten.*)
VolltextIBRRS 2007, 3907
OLG München, Beschluss vom 13.08.2007 - 34 Wx 144/06
1. In Wohnungseigentumssachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die einen Schadensersatz- oder Aufopferungsanspruch zum Gegenstand haben, ist das Landgericht auch dann zur Entscheidung über die Erstbeschwerde berufen, wenn ein Beteiligter seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat (im Anschluss an OLG Düsseldorf vom 23.8.2006 - 3 Wx 64/06 = FGPrax 2007, 12).*)
2. Eine Rubrumsberichtigung scheidet aus, wenn als materielle Anspruchsgegner (hier: eines Schadensersatz- bzw. Aufopferungsanspruchs) sowohl die Wohnungseigentümer als auch die Eigentümergemeinschaft als Verband in Betracht kommen.*)
3. Zum Ersatzanspruch eines Wohnungseigentümers aus Aufopferungsgesichtspunkten, dessen Laden im Erdgeschoß wegen statischer Probleme der Decke über längere Zeit nicht nutzbar ist.*)
IBRRS 2007, 3902
OLG München, Beschluss vom 13.08.2007 - 34 Wx 75/07
Geschoßdecken einer Tiefgarage sind zwingend Teil des Gemeinschaftseigentums. Dazu rechnet insbesondere auch die aus Brandschutzgründen erforderliche Betonüberdeckung über der Bewehrung.*)
VolltextIBRRS 2007, 3901
OLG München, Beschluss vom 07.08.2007 - 34 Wx 3/05
1. Fehlt die nach der Gemeinschaftsordnung erforderliche zweite Unterschrift eines Wohnungseigentümers unter dem Protokoll der Eigentümerversammlung, ist ein in dieser Versammlung gefasster Beschluss auf Antrag für ungültig zu erklären, sofern nicht die Unterschrift im gerichtlichen Verfahren nachgeholt wird.*)
2. Aus einem Beschluss, der für Instandsetzungsmaßnahmen isoliert einen nicht vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel zulasten nur einzelner Wohnungseigentümer bestimmt, ergibt sich keine Bindung der Wohnungseigentümer für einen Folgebeschluss, der die konkrete Sonderumlage zum Gegenstand hat.*)
VolltextIBRRS 2007, 3853
OLG Celle, Beschluss vom 04.06.2007 - 4 W 108/07
1. Ist ein Spitzboden nach der grundbuchlich maßgeblichen Teilungserklärung als Gemeinschaftseigentum ausgewiesen, entsteht an ihm auch dann kein Sondereigentum, wenn er schon bei Errichtung des Gebäudes wohnlich ausgebaut und nur von der darunter liegenden Wohnung aus zugänglich ist (Anschluss an BGH NJW 2004, 1798 und OLGR Celle 2005, 706).*)
2. Die Duldung dieser der Teilungserklärung widersprechende Nutzung durch andere Miteigentümer bindet künftige Erwerber mangels einer Eintragung im Grundbuch nicht (Anschluss an BGH NZM 2003, 977).*)
VolltextIBRRS 2007, 3845
OLG München, Beschluss vom 31.07.2007 - 34 Wx 59/07
1. Die vom Käufer dem Bauträger erteilte Vollmacht zur Änderung des künftigen Wohnungseigentums und der künftigen Sondernutzungsrechte einschließlich ihrer Ergänzung ermächtigt auch zur Begründung eines bisher nicht vorgesehenen Sondernutzungsrechts an gemeinschaftlichen Flächen.*)
2. Zum Umfang des Sondernutzungsrechts an einem Spitzboden.*)
VolltextIBRRS 2007, 3834
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.05.2007 - 3 W 153/06
1. Zur Erstellung der Jahresabrechnung ist grundsätzlich derjenige verpflichtet, der bei Fälligkeit der Abrechnung Verwalter ist. Scheidet demnach ein Verwalter während oder zum Ende eines Wirtschaftsjahres aus, so hat daher grundsätzlich der neue Verwalter die Abrechnung für dieses Wirtschaftsjahr zu erstellen, es sei denn, die Jahresabrechnung war zum Zeitpunkt des Verwalterwechsels bereits fällig.
2. Der ausgeschiedene Verwalter bleibt demgegenüber zur Rechnungslegung (§§ 675, 666 BGB) auf den Zeitpunkt seines Ausscheidens verpflichtet. Den Umfang der Rechnungslegungspflicht bestimmt § 259 BGB.
3. Die Jahresabrechnung ist nicht bereits mit dem Ablauf der Abrechnungsperiode, sondern erst nach Ablauf einer angemessenen Frist fällig, die in der Regel drei Monate, höchstens jedoch sechs Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres endet.
VolltextIBRRS 2007, 3761
OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.06.2007 - 2 W 66/07
1. Die Beglaubigung der Verwalterbestellung einer Wohnungseigentumsgemeinschaft ist kostenrechtlich eine Angelegenheit, deren Wert sich nach §§ 29 Satz 1, 30 Abs. 2 KostO bestimmt.*)
2. Dass der Beglaubigung der Verwalterbestellung einer Wohnungseigentumsgemeinschaft ein Geschäft mit wirtschaftlichem Wert zu Grunde liegt, steht der Anwendung des § 29 Abs. 1 KostO nicht entgegen, weil es an der Bestimmtheit dieses Wertes mangelt.*)
3. Die hinter einer solchen Verwalterbestellung absehbaren Tätigkeiten können im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Bedeutung gemäß § 30 Abs. 2 Satz 2 KostO eine Abweichung von der Regelwertfestsetzung gemäß § 30 Abs. 2 S. 1 KostO rechtfertigen, führen aber nicht zur Anwendung des § 30 Abs. 1 KostO.*)
VolltextIBRRS 2007, 3754
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.07.2007 - 8 A 10279/07
Ein Wohnungseigentümer kann öffentlich-rechtliche Abwehransprüche gegen eine auf das gemeinschaftliche Grundstück bezogene Baugenehmigung mangels eigener Rechtsverletzung nicht geltend machen.*)
VolltextIBRRS 2007, 3747
OLG Hamburg, Beschluss vom 11.04.2007 - 2 Wx 2/07
1. Wenn von den in der Versammlung anwesenden Eigentümern keine Rüge hinsichtlich der Anwesenheit des an sich nicht teilnahmeberechtigten Hausmeisters bei der Eigentümerversammlung erhoben wird, kann diesem Verhalten der Eigentümer jedenfalls ein stillschweigender Verzicht auf die Einhaltung der Nichtöffentlichkeit entnommen werden.
2. Das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des Beschlusses über den Wirtschaftsplans entfällt, wenn über die zwischen den Beteiligten insoweit streitigen Punkte im Rahmen der Jahresabrechnung in der Eigentümerversammlung beschlossen worden ist.
3. Eine Ausnahme von der Erledigungswirkung einer beschlossenen Jahresabrechnung für den entsprechenden Wirtschaftsplan kommt bei einem Eigentümerwechsel in Frage.
4. Zur Frage der Verteilung der Kosten eines Beweissicherungsverfahrens.
VolltextIBRRS 2007, 3740
OLG München, Beschluss vom 31.07.2007 - 34 Wx 69/07
Besteht in der Eigentümergemeinschaft ein auf unbefristete Zeit eingesetzter Verwaltungsbeirat, kann der Verwalter über den Antrag eines Wohnungseigentümers auf „Neuwahl des Verwaltungsbeirats“ zunächst eine Abstimmung darüber herbeiführen, ob überhaupt der Beirat neu zu bestellen ist, und vom Ausgang dieser Abstimmung die Neuwahl abhängig machen.*)
VolltextIBRRS 2007, 3704
OLG München, Beschluss vom 26.07.2007 - 32 Wx 73/07
1. Ist der Verwalter zur Geltendmachung von Wohngeldforderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im eigenen Namen ermächtigt, so kann er Leistung an sich verlangen.*)
2. Enthält eine beschlossene Abrechnung Ausgaben, die für eine Maßnahme getätigt wurden, deren Beschließung rechtskräftig für ungültig erklärt wurde, so kann der Wohnungseigentümer im Zahlungsverfahren die Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses nicht einredeweise geltend machen und auch nicht aufrechnen.*)
3. Hat der Verwalter für Fotokopien einen Aufwendungsersatzanspruch, so ist ein Betrag von 0,20 € pro Fotokopie nicht unangemessen. Bedenklich erscheint ein Betrag von 0,72 € pro Seite.*)
VolltextIBRRS 2007, 3693
BGH, Beschluss vom 21.06.2007 - V ZB 20/07
Der Verwalter ist zur Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung berechtigt, durch die seine Bestellung für ungültig erklärt wird.*)
VolltextIBRRS 2007, 3662
OLG München, Beschluss vom 23.07.2007 - 34 Wx 83/07
1. Der Vollstreckungsgegenantrag in Wohnungseigentumssachen ist dem Erkenntnisverfahren zugehörig. Demgemäß ist im Beschwerderechtszug originär die Kammer und nicht der Einzelrichter zuständig.*)
2. Zur Auslegung eines Titels, der zur Entfernung eines „zwischen“ zwei Garagenstellplätzen angebrachten Gitters verpflichtet.*)
VolltextIBRRS 2007, 3661
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.02.2007 - 20 W 409/05
Der Senat erachtet anders als die Oberlandesgerichte München (vgl. DWE 2006, 71) und Köln (vgl. NJW-RR 2006, 24) die sofortige Beschwerde des Verwalters gegen eine gerichtliche Entscheidung, mit dem ein Wohnungseigentümerbeschluss über seine Bestellung für ungültig erklärt worden ist, für zulässig. Wegen dieser Abweichung wird die sofortige weitere Beschwerde dem Bundesgerichtshof gemäß §§ 43 Abs. 1 WEG, 28 Abs. 2 FGG zur Entscheidung vorgelegt.*)
VolltextIBRRS 2007, 3629
OLG München, Beschluss vom 20.07.2007 - 32 Wx 93/07
Die Verpflichtung des Verwalters, nach Beendigung seiner Tätigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft Rechnung zu legen, umfasst neben der verständlichen und nachvollziehbaren Darlegung aller Einnahmen und Ausgaben auch - unter Beifügung der entsprechenden Belege - eine Aufstellung der noch bestehenden Forderungen, Verbindlichkeiten und Kontostände.*)
VolltextIBRRS 2007, 3627
OLG München, Beschluss vom 27.09.2006 - 34 Wx 59/06
1. Der Beschluss über eine umfassende Fassaden- und Balkonsanierung, der solche Fassadenteile von der Sanierung ausnimmt, die sich im Zug der Maßnahme als nicht sanierungsbedürftig erweisen, kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Es ist nicht zwingend erforderlich, vorab den Sanierungsumfang, etwa durch Gutachten, im Einzelnen festzulegen.*)
2. Auslegung einer Gemeinschaftsordnung, die Balkone trotz ihrer Zugehörigkeit zum Gemeinschaftseigentum der ausschließlichen Benutzung des Wohnungseigentümers, vor dessen Wohnung sie liegen, zuordnet und zugleich festlegt, dass der Wohnungseigentümer hierfür alle Kosten der Instandhaltung, mit Ausnahme des Balkonanstrichs, allein zu tragen hat.*)
VolltextIBRRS 2007, 3552
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.09.2006 - 3 Wx 70/06
Der Wohnungseigentümerbeschluss, der auch für Sondernachfolger Gültigkeit haben soll, ist auszulegen wie eine Grundbucheintragung; denn es besteht ein Interesse des Rechtsverkehrs, die durch Beschlussfassung eingetretenen Rechtswirkungen der Beschlussformulierung entnehmen zu können. Der Beschluss muss "aus sich heraus" verständlich sein.
VolltextIBRRS 2007, 3551
OLG Köln, Beschluss vom 30.03.2007 - 16 Wx 37/07
1. Angriffe des Verwalter gegen ein von der Wohnungseigentümergemeinschaft gewähltes Mitglied des Verwaltungsbeirates haben das gleiche Gewicht wie Angriffe der Verwaltung gegen die Wohnungseigentümer selbst.
2. Die Angriffe können einen Grund für eine außerordentliche Abberufung darstellen, wenn sie für eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses gesorgt haben.
3. Der Verwalter ist gegenüber den Wohnungseigentümern kein Aufsichtsorgan, sondern ist als deren uneigennütziger Treuhänder tätig.
VolltextIBRRS 2007, 3524
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.08.2006 - 5 W 72/06-26
1. Der Verwalter einer Wohnanlage ist verpflichtet, den Eigentümern auf verlangen eine Liste der übrigen Wohnungseigentümer (mit Namen und Anschriften) zu übergeben. Dieser Anspruch findet seine Grundlage in §§ 259, 260, 666, 675 BGB und ergibt sich überdies als selbständige Mitteilungspflicht aus dem zwischen den (einzelnen) Wohnungseigentümern und dem Verwalter geschlossenen Verwaltervertrag bzw. dem Aufgabenkreis, der diesem bei seiner Bestellung übertragen worden ist.
2. Ist die übergebene Liste unvollständig bzw. fehlerhaft, so muss der Verwalter sie vervollständigen bzw. korrigieren.
VolltextIBRRS 2007, 3519
LG Bamberg, Beschluss vom 06.04.2006 - 3 T 137/05
Es gehört zur baulichen Abgeschlossenheit im Sinne des WEG, dass für jedes Wohnungs- und Teileigentum ein freier Zugang nach außen existiert. Durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit auf einem Nachbargrundstück, welche zugunsten aller jeweiligen Wohnungseigentümer wirkt, kann ein solcher freier Zugang gewährleistet werden.
VolltextIBRRS 2007, 3494
OLG München, Beschluss vom 11.07.2007 - 34 Wx 21/07
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat die Beschlusskompetenz, bei Abschluss eines gemeinschaftlichen Kabelnutzungsvertrags oder auch später den internen Umlageschlüssel festzulegen (wie KG NJW-RR 2005, 813; anders BGH NJW 2004, 3414/3418).*)
2. Die Festlegung des Umlageschlüssels kann nicht im Rahmen der Kostenverteilung in der Jahreseinzelabrechnung erfolgen (Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen Abweichung von OLG Hamm ZMR 2004, 774).*)
VolltextIBRRS 2007, 3490
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.06.2007 - 3 W 98/07
Entgegen in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertretener Auffassung kann eine Leistungspflicht einzelner Wohnungseigentümer, etwa zur Beseitigung baulicher Veränderungen, nicht durch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss begründet werden.*)
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