Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6127 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IBRRS 2007, 3947OLG Dresden, Beschluss vom 12.06.2007 - 3 W 82/07
Zur Frage der Verhältnismäßigkeit einer Versorgungssperre.
IBRRS 2007, 3941
AG Diepholz, Urteil vom 08.02.2006 - 2 C 457/05
Kontoauszüge eines vom Verwalter als Kontoinhaber eingerichteten sog. offenen Treuhandkontos sind nicht bei Gelegenheit des Treuhandverhältnisses der beauftragten Verwaltung erlangt. Dem Treugeber steht daher wegen der fehlenden Herausgabe dieser Kontoauszüge kein Zurückbehaltungsrecht zu.
VolltextIBRRS 2007, 3933
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2007 - 3 Wx 84/07
1. Die schlichte Nennung von - angeblichen - Gesamtkosten (“Kosten/Jahr”) in einer als “Nebenkostenabrechnung” bezeichneten Wohngeld(einzel-)abrechnung verleiht dieser nicht die Qualität einer (unvollständigen) Gesamtabrechnung.*)
2. Liegen lediglich Einzelabrechnungen über Nebenkosten vor und beschließt die Gemeinschaft mehrheitlich auf dieser Grundlage die “Jahresabrechnung”, so hat dieser Eigentümerbeschluss eine Jahresabrechnung im Rechtssinne nicht zum Gegenstand, kann mit diesem Inhalt trotz unterbliebener Anfechtung keine Bestandskraft erlangen und kommt als Grundlage für einen Anspruch auf Zahlung von Wohngeld nicht in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2007, 3912
OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.04.2007 - 20 W 290/05
1. Die Vereinbarung über die Einräumung von Sondernutzungsrechten ist grundsätzlich in den Wohnungsgrundbüchern aller Wohnungseigentumseinheiten einzutragen. Dabei kann dem Eintragungserfordernis grundsätzlich dadurch genügt werden, dass entsprechend § 7 Abs. 3 WEG auf die in der Vereinbarung oder Teilungserklärung enthaltene und das jeweilige Sondernutzungsrecht betreffende Eintragungsbewilligung Bezug genommen wird.*)
2. Die nachträgliche Änderung, Übertragung oder Aufhebung eines Sondernutzungsrechts ist dann nur noch im Grundbuchblatt des betroffenen Wohnungseigentums einzutragen, an dessen Inhalt sich etwas verändert; dies ist erforderlich, damit die Wirkungen des § 10 Abs. 2 WEG eintreten.*)
VolltextIBRRS 2007, 3907
OLG München, Beschluss vom 13.08.2007 - 34 Wx 144/06
1. In Wohnungseigentumssachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die einen Schadensersatz- oder Aufopferungsanspruch zum Gegenstand haben, ist das Landgericht auch dann zur Entscheidung über die Erstbeschwerde berufen, wenn ein Beteiligter seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat (im Anschluss an OLG Düsseldorf vom 23.8.2006 - 3 Wx 64/06 = FGPrax 2007, 12).*)
2. Eine Rubrumsberichtigung scheidet aus, wenn als materielle Anspruchsgegner (hier: eines Schadensersatz- bzw. Aufopferungsanspruchs) sowohl die Wohnungseigentümer als auch die Eigentümergemeinschaft als Verband in Betracht kommen.*)
3. Zum Ersatzanspruch eines Wohnungseigentümers aus Aufopferungsgesichtspunkten, dessen Laden im Erdgeschoß wegen statischer Probleme der Decke über längere Zeit nicht nutzbar ist.*)
IBRRS 2007, 3902
OLG München, Beschluss vom 13.08.2007 - 34 Wx 75/07
Geschoßdecken einer Tiefgarage sind zwingend Teil des Gemeinschaftseigentums. Dazu rechnet insbesondere auch die aus Brandschutzgründen erforderliche Betonüberdeckung über der Bewehrung.*)
VolltextIBRRS 2007, 3901
OLG München, Beschluss vom 07.08.2007 - 34 Wx 3/05
1. Fehlt die nach der Gemeinschaftsordnung erforderliche zweite Unterschrift eines Wohnungseigentümers unter dem Protokoll der Eigentümerversammlung, ist ein in dieser Versammlung gefasster Beschluss auf Antrag für ungültig zu erklären, sofern nicht die Unterschrift im gerichtlichen Verfahren nachgeholt wird.*)
2. Aus einem Beschluss, der für Instandsetzungsmaßnahmen isoliert einen nicht vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel zulasten nur einzelner Wohnungseigentümer bestimmt, ergibt sich keine Bindung der Wohnungseigentümer für einen Folgebeschluss, der die konkrete Sonderumlage zum Gegenstand hat.*)
VolltextIBRRS 2007, 3853
OLG Celle, Beschluss vom 04.06.2007 - 4 W 108/07
1. Ist ein Spitzboden nach der grundbuchlich maßgeblichen Teilungserklärung als Gemeinschaftseigentum ausgewiesen, entsteht an ihm auch dann kein Sondereigentum, wenn er schon bei Errichtung des Gebäudes wohnlich ausgebaut und nur von der darunter liegenden Wohnung aus zugänglich ist (Anschluss an BGH NJW 2004, 1798 und OLGR Celle 2005, 706).*)
2. Die Duldung dieser der Teilungserklärung widersprechende Nutzung durch andere Miteigentümer bindet künftige Erwerber mangels einer Eintragung im Grundbuch nicht (Anschluss an BGH NZM 2003, 977).*)
VolltextIBRRS 2007, 3845
OLG München, Beschluss vom 31.07.2007 - 34 Wx 59/07
1. Die vom Käufer dem Bauträger erteilte Vollmacht zur Änderung des künftigen Wohnungseigentums und der künftigen Sondernutzungsrechte einschließlich ihrer Ergänzung ermächtigt auch zur Begründung eines bisher nicht vorgesehenen Sondernutzungsrechts an gemeinschaftlichen Flächen.*)
2. Zum Umfang des Sondernutzungsrechts an einem Spitzboden.*)
VolltextIBRRS 2007, 3834
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.05.2007 - 3 W 153/06
1. Zur Erstellung der Jahresabrechnung ist grundsätzlich derjenige verpflichtet, der bei Fälligkeit der Abrechnung Verwalter ist. Scheidet demnach ein Verwalter während oder zum Ende eines Wirtschaftsjahres aus, so hat daher grundsätzlich der neue Verwalter die Abrechnung für dieses Wirtschaftsjahr zu erstellen, es sei denn, die Jahresabrechnung war zum Zeitpunkt des Verwalterwechsels bereits fällig.
2. Der ausgeschiedene Verwalter bleibt demgegenüber zur Rechnungslegung (§§ 675, 666 BGB) auf den Zeitpunkt seines Ausscheidens verpflichtet. Den Umfang der Rechnungslegungspflicht bestimmt § 259 BGB.
3. Die Jahresabrechnung ist nicht bereits mit dem Ablauf der Abrechnungsperiode, sondern erst nach Ablauf einer angemessenen Frist fällig, die in der Regel drei Monate, höchstens jedoch sechs Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres endet.
VolltextIBRRS 2007, 3761
OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.06.2007 - 2 W 66/07
1. Die Beglaubigung der Verwalterbestellung einer Wohnungseigentumsgemeinschaft ist kostenrechtlich eine Angelegenheit, deren Wert sich nach §§ 29 Satz 1, 30 Abs. 2 KostO bestimmt.*)
2. Dass der Beglaubigung der Verwalterbestellung einer Wohnungseigentumsgemeinschaft ein Geschäft mit wirtschaftlichem Wert zu Grunde liegt, steht der Anwendung des § 29 Abs. 1 KostO nicht entgegen, weil es an der Bestimmtheit dieses Wertes mangelt.*)
3. Die hinter einer solchen Verwalterbestellung absehbaren Tätigkeiten können im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Bedeutung gemäß § 30 Abs. 2 Satz 2 KostO eine Abweichung von der Regelwertfestsetzung gemäß § 30 Abs. 2 S. 1 KostO rechtfertigen, führen aber nicht zur Anwendung des § 30 Abs. 1 KostO.*)
VolltextIBRRS 2007, 3754
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.07.2007 - 8 A 10279/07
Ein Wohnungseigentümer kann öffentlich-rechtliche Abwehransprüche gegen eine auf das gemeinschaftliche Grundstück bezogene Baugenehmigung mangels eigener Rechtsverletzung nicht geltend machen.*)
VolltextIBRRS 2007, 3747
OLG Hamburg, Beschluss vom 11.04.2007 - 2 Wx 2/07
1. Wenn von den in der Versammlung anwesenden Eigentümern keine Rüge hinsichtlich der Anwesenheit des an sich nicht teilnahmeberechtigten Hausmeisters bei der Eigentümerversammlung erhoben wird, kann diesem Verhalten der Eigentümer jedenfalls ein stillschweigender Verzicht auf die Einhaltung der Nichtöffentlichkeit entnommen werden.
2. Das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des Beschlusses über den Wirtschaftsplans entfällt, wenn über die zwischen den Beteiligten insoweit streitigen Punkte im Rahmen der Jahresabrechnung in der Eigentümerversammlung beschlossen worden ist.
3. Eine Ausnahme von der Erledigungswirkung einer beschlossenen Jahresabrechnung für den entsprechenden Wirtschaftsplan kommt bei einem Eigentümerwechsel in Frage.
4. Zur Frage der Verteilung der Kosten eines Beweissicherungsverfahrens.
VolltextIBRRS 2007, 3740
OLG München, Beschluss vom 31.07.2007 - 34 Wx 69/07
Besteht in der Eigentümergemeinschaft ein auf unbefristete Zeit eingesetzter Verwaltungsbeirat, kann der Verwalter über den Antrag eines Wohnungseigentümers auf „Neuwahl des Verwaltungsbeirats“ zunächst eine Abstimmung darüber herbeiführen, ob überhaupt der Beirat neu zu bestellen ist, und vom Ausgang dieser Abstimmung die Neuwahl abhängig machen.*)
VolltextIBRRS 2007, 3704
OLG München, Beschluss vom 26.07.2007 - 32 Wx 73/07
1. Ist der Verwalter zur Geltendmachung von Wohngeldforderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im eigenen Namen ermächtigt, so kann er Leistung an sich verlangen.*)
2. Enthält eine beschlossene Abrechnung Ausgaben, die für eine Maßnahme getätigt wurden, deren Beschließung rechtskräftig für ungültig erklärt wurde, so kann der Wohnungseigentümer im Zahlungsverfahren die Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses nicht einredeweise geltend machen und auch nicht aufrechnen.*)
3. Hat der Verwalter für Fotokopien einen Aufwendungsersatzanspruch, so ist ein Betrag von 0,20 € pro Fotokopie nicht unangemessen. Bedenklich erscheint ein Betrag von 0,72 € pro Seite.*)
VolltextIBRRS 2007, 3693
BGH, Beschluss vom 21.06.2007 - V ZB 20/07
Der Verwalter ist zur Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung berechtigt, durch die seine Bestellung für ungültig erklärt wird.*)
VolltextIBRRS 2007, 3662
OLG München, Beschluss vom 23.07.2007 - 34 Wx 83/07
1. Der Vollstreckungsgegenantrag in Wohnungseigentumssachen ist dem Erkenntnisverfahren zugehörig. Demgemäß ist im Beschwerderechtszug originär die Kammer und nicht der Einzelrichter zuständig.*)
2. Zur Auslegung eines Titels, der zur Entfernung eines „zwischen“ zwei Garagenstellplätzen angebrachten Gitters verpflichtet.*)
VolltextIBRRS 2007, 3661
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.02.2007 - 20 W 409/05
Der Senat erachtet anders als die Oberlandesgerichte München (vgl. DWE 2006, 71) und Köln (vgl. NJW-RR 2006, 24) die sofortige Beschwerde des Verwalters gegen eine gerichtliche Entscheidung, mit dem ein Wohnungseigentümerbeschluss über seine Bestellung für ungültig erklärt worden ist, für zulässig. Wegen dieser Abweichung wird die sofortige weitere Beschwerde dem Bundesgerichtshof gemäß §§ 43 Abs. 1 WEG, 28 Abs. 2 FGG zur Entscheidung vorgelegt.*)
VolltextIBRRS 2007, 3629
OLG München, Beschluss vom 20.07.2007 - 32 Wx 93/07
Die Verpflichtung des Verwalters, nach Beendigung seiner Tätigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft Rechnung zu legen, umfasst neben der verständlichen und nachvollziehbaren Darlegung aller Einnahmen und Ausgaben auch - unter Beifügung der entsprechenden Belege - eine Aufstellung der noch bestehenden Forderungen, Verbindlichkeiten und Kontostände.*)
VolltextIBRRS 2007, 3627
OLG München, Beschluss vom 27.09.2006 - 34 Wx 59/06
1. Der Beschluss über eine umfassende Fassaden- und Balkonsanierung, der solche Fassadenteile von der Sanierung ausnimmt, die sich im Zug der Maßnahme als nicht sanierungsbedürftig erweisen, kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Es ist nicht zwingend erforderlich, vorab den Sanierungsumfang, etwa durch Gutachten, im Einzelnen festzulegen.*)
2. Auslegung einer Gemeinschaftsordnung, die Balkone trotz ihrer Zugehörigkeit zum Gemeinschaftseigentum der ausschließlichen Benutzung des Wohnungseigentümers, vor dessen Wohnung sie liegen, zuordnet und zugleich festlegt, dass der Wohnungseigentümer hierfür alle Kosten der Instandhaltung, mit Ausnahme des Balkonanstrichs, allein zu tragen hat.*)
VolltextIBRRS 2007, 3552
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.09.2006 - 3 Wx 70/06
Der Wohnungseigentümerbeschluss, der auch für Sondernachfolger Gültigkeit haben soll, ist auszulegen wie eine Grundbucheintragung; denn es besteht ein Interesse des Rechtsverkehrs, die durch Beschlussfassung eingetretenen Rechtswirkungen der Beschlussformulierung entnehmen zu können. Der Beschluss muss "aus sich heraus" verständlich sein.
VolltextIBRRS 2007, 3551
OLG Köln, Beschluss vom 30.03.2007 - 16 Wx 37/07
1. Angriffe des Verwalter gegen ein von der Wohnungseigentümergemeinschaft gewähltes Mitglied des Verwaltungsbeirates haben das gleiche Gewicht wie Angriffe der Verwaltung gegen die Wohnungseigentümer selbst.
2. Die Angriffe können einen Grund für eine außerordentliche Abberufung darstellen, wenn sie für eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses gesorgt haben.
3. Der Verwalter ist gegenüber den Wohnungseigentümern kein Aufsichtsorgan, sondern ist als deren uneigennütziger Treuhänder tätig.
VolltextIBRRS 2007, 3524
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.08.2006 - 5 W 72/06-26
1. Der Verwalter einer Wohnanlage ist verpflichtet, den Eigentümern auf verlangen eine Liste der übrigen Wohnungseigentümer (mit Namen und Anschriften) zu übergeben. Dieser Anspruch findet seine Grundlage in §§ 259, 260, 666, 675 BGB und ergibt sich überdies als selbständige Mitteilungspflicht aus dem zwischen den (einzelnen) Wohnungseigentümern und dem Verwalter geschlossenen Verwaltervertrag bzw. dem Aufgabenkreis, der diesem bei seiner Bestellung übertragen worden ist.
2. Ist die übergebene Liste unvollständig bzw. fehlerhaft, so muss der Verwalter sie vervollständigen bzw. korrigieren.
VolltextIBRRS 2007, 3519
LG Bamberg, Beschluss vom 06.04.2006 - 3 T 137/05
Es gehört zur baulichen Abgeschlossenheit im Sinne des WEG, dass für jedes Wohnungs- und Teileigentum ein freier Zugang nach außen existiert. Durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit auf einem Nachbargrundstück, welche zugunsten aller jeweiligen Wohnungseigentümer wirkt, kann ein solcher freier Zugang gewährleistet werden.
VolltextIBRRS 2007, 3494
OLG München, Beschluss vom 11.07.2007 - 34 Wx 21/07
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat die Beschlusskompetenz, bei Abschluss eines gemeinschaftlichen Kabelnutzungsvertrags oder auch später den internen Umlageschlüssel festzulegen (wie KG NJW-RR 2005, 813; anders BGH NJW 2004, 3414/3418).*)
2. Die Festlegung des Umlageschlüssels kann nicht im Rahmen der Kostenverteilung in der Jahreseinzelabrechnung erfolgen (Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen Abweichung von OLG Hamm ZMR 2004, 774).*)
VolltextIBRRS 2007, 3490
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.06.2007 - 3 W 98/07
Entgegen in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertretener Auffassung kann eine Leistungspflicht einzelner Wohnungseigentümer, etwa zur Beseitigung baulicher Veränderungen, nicht durch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss begründet werden.*)
VolltextIBRRS 2007, 3424
OLG München, Beschluss vom 26.06.2007 - 34 Wx 67/07
Beschwer eines Wohnungseigentümers bei der Abweisung seines Antrags, ein auf einer Ziergarten-Sondernutzungsfläche aufgestelltes Rankgerüst zu beseitigen.*)
VolltextIBRRS 2007, 3375
OLG Hamburg, Beschluss vom 03.01.2007 - 2 Wx 75/06
1. Eine Hydrophobierung ist im Zusammenhang mit der bereits durchgeführten Sanierung des Fugennetzes und der Auswechselung defekter Steine ein geeignetes Mittel zur langfristigen Erhaltung der Fassade.
2. Leidet ein Wohnungseigentümer an einer hohen Chemikalienempfindlichkeit, so ist er zunächst selbst gehalten, das ihm Zumutbare zu tun, um die gesundheitlichen Risiken, die für ihn bei einer Hydrophobierung der Fassade bestehen, zu verringern.
3. Selbst ein zeitweiser Auszug ist zumutbar.
VolltextIBRRS 2007, 3374
OLG Hamburg, Beschluss vom 24.01.2007 - 2 Wx 93/06
1. Der Grundsatz, dass der Kreis der möglichen Vertreter der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch eine Teilungserklärung wirksam auf bestimmte Personen, z. B. den Ehegatten, andere Wohnungseigentümer und den Verwalter beschränkt werden kann, hält sich im Rahmen der durch § 10 Absatz 1 Satz 2 WEG eingeräumten Gestaltungsfreiheit.
2. Im Einzelfall können die Wohnungseigentümer jedoch gehindert sein, sich auf eine solche Vertretungsbeschränkung in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung zu berufen.
VolltextIBRRS 2007, 3369
KG, Beschluss vom 27.02.2007 - 1 W 244/06
Ergeht in einem WEG-Verfahren auf die übereinstimmende Erledigungserklärung der Beteiligten eine Kostenentscheidung ohne mündliche Verhandlung, entsteht hierdurch keine Terminsgebühr nach RVG-VV Nr. 3104 (Abgrenzung zu BGH, NJW 2007, 158; 2006, 2495)*)
VolltextIBRRS 2007, 3358
OLG München, Beschluss vom 24.05.2007 - 34 Wx 27/07
Verabsäumt die Eigentümergemeinschaft, einen Wirtschaftsplan mit Vorschussverpflichtungen der Wohnungseigentümer aufzustellen, kann sie einen ausgeschiedenen Wohnungseigentümer weder auf Grund einer nach seinem Ausscheiden beschlossenen Jahresabrechnung noch aus ungerechtfertigter Bereicherung für die Lasten und Kosten in Anspruch nehmen, die vor seinem Ausscheiden entstanden sind.*)
VolltextIBRRS 2007, 3357
OLG München, Beschluss vom 23.05.2007 - 32 Wx 30/07
Enthält eine Teilungserklärung die Bestimmung, dass jeder Wohnungseigentümer auf eigene Rechnung für die Instandhaltung von im Gemeinschaftseigentum stehenden Gegenständen (hier: Wohnungseingangstüren) zu sorgen hat, darf die Eigentümergemeinschaft gegen den Willen des betroffenen Wohnungseigentümers die Mangelbeseitigung nicht an sich ziehen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann in diesem Fall keinen Vergleich mit Wirkung für einzelne Wohnungseigentümer abschließen. Ein diesbezüglicher Beschluss ist vereinbarungswidrig und damit anfechtbar.*)
VolltextIBRRS 2007, 3356
OLG München, Beschluss vom 31.05.2007 - 34 Wx 112/06
1. Auch ein Sonderrechtsnachfolger in Wohnungseigentum kann Handlungsstörer sein, wenn er die störende Handlung im Rahmen einer früheren Nutzungsberechtigung an der Wohnung verantwortlich mit hervorgerufen hat.*)
2. Schreibt die Gemeinschaftsordnung einer aus zwei Doppelhaushälften bestehenden Wohnanlage die weitest mögliche wirtschaftliche Trennung der Einheiten vor, ist dadurch § 22 Abs. 1 WEG nicht abbedungen.*)
3. Zur Pflicht des Tatrichters, die Beteiligten zu kontroversen Sachfragen anzuhören (hier: behauptete formlose Zustimmung zu baulichen Veränderungen).*)
VolltextIBRRS 2007, 3355
OLG München, Beschluss vom 21.05.2007 - 34 Wx 148/06
Es widerspricht einer ordnungsgemäßen Abrechnung, eine Sonderumlage für konkrete Sanierungsmaßnahmen, die im gleichen Wirtschaftsjahr erhoben und zweckentsprechend verbraucht wurde, als „Zuweisung zur Instandhaltungsrücklage“ in der Jahresabrechnung auszuweisen, auch wenn die Umlage kurzzeitig dem Rücklagenkonto gutgeschrieben wurde.*)
VolltextIBRRS 2007, 3333
OLG München, Urteil vom 27.02.2007 - 9 U 3566/06
1. Auch nach der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Entscheidung des BGH vom 02.06.2005 (IBR 2005, 517) kann unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes auch der einzelne Miteigentümer isoliert in Anspruch genommen werden, wenn die Klage auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des BGH erhoben worden ist, wonach die Wohnungseigentümer für gemeinschaftliche Verbindlichkeiten als Gesamtschuldner haften.
2. Beauftragt eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Architekten, so wird nur sie Vertragspartner; nur sie schuldet dem Architekten Honorar.
3. Hat ein Vertragspartner auf die langjährige Rechtsprechung vor dem 02.06.2005 vertraut, wonach alle Wohnungseigentümer ihm als Gesamtschuldner haften, und deshalb keine Klage gegen die teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft erhoben, so dass sein Anspruch gegen diese verjährt ist, so ist unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes seine vor dem 02.06.2005 erhobene Klage gegen einen Wohnungseigentümer begründet.
VolltextIBRRS 2007, 3321
OLG München, Beschluss vom 25.06.2007 - 34 Wx 20/07
Der maximal zulässige Trittschall in Wohnungseigentumsanlagen kann nicht ausschließlich der einschlägigen DIN 4109 entnommen werden. Die zulässigen Werte sind vielmehr unter Berücksichtigung des besonderen Gepräges des betroffenen Gebäudes für den Einzelfall zu ermitteln.*)
VolltextIBRRS 2007, 3320
OLG München, Beschluss vom 05.06.2007 - 34 Wx 143/06
1. Verstöße des Amtsgerichts gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs können von der Beschwerdeinstanz rückwirkend geheilt werden.*)
2. Es verstößt grundsätzlich gegen das Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer einen Verwalter wiederbestellen, der über mehrere Jahre weder Jahresabrechnungen noch Wirtschaftspläne zur Beschlussfassung vorgelegt hat.*)
VolltextIBRRS 2007, 3281
BGH, Urteil vom 26.04.2007 - VII ZR 210/05
Hat sich der Veräußerer von Wohnungseigentum in den Verträgen mit den Erwerbern zu umfassenden Modernisierungsarbeiten sowie zur Aufstockung des Gebäudes mit zwei zusätzlichen Geschossen verpflichtet, so sind derartige Arbeiten nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar und rechtfertigen die Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht auf Mängel der gesamten Bausubstanz (im Anschluss an BGH, Urteil vom 16. Dezember 2004 - VII ZR 257/03, IBR 2005, 154 = BauR 2005, 542 = NZBau 2005, 216 = ZfBR 2005, 263).*)
IBRRS 2007, 3253
BGH, Urteil vom 18.04.2007 - 5 StR 506/06
Ein Mitarbeiter einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft ist kein Amtsträger, wenn die Wohnungsbaugesellschaft nur einer von vielen Anbietern von Wohnraum ist, der mit städtischen Belegungsrechten belastet ist (im Anschluss an BGHSt 38, 199).*)
VolltextIBRRS 2007, 3252
OLG Köln, Beschluss vom 04.01.2007 - 16 Wx 232/06
1. Wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft mit einem Beschluss zwei voneinander unabhängige Regelungen getroffen hat, so folgt daraus in analoger Anwendung des § 139 BGB bei Unwirksamkeit eines Teils des Beschlusses in der Regel die Unwirksamkeit der gesamten Beschlussfassung.
2. Wenn die Annahme besteht, dass die Bestellung des Verwalters auch ohne den nichtigen Teil zustande gekommen wäre, wofür man aber tatsächlicher Feststellungen bedarf, kann ein Beschluss der Wohnungseigentümer über die Verwalterbestellung trotz Ungültigkeit bezüglich des Abschlusses eines Verwaltervertrages gültig sein.
VolltextIBRRS 2007, 3220
OLG Köln, Beschluss vom 11.12.2006 - 16 Wx 200/06
1. Den Eigentümern muss vor der Beschlussfassung hinreichend Gelegenheit gegeben werden, sämtliche Abrechnungsunterlagen sowie die Einzelabrechnungen einzusehen.
2. Eine ordnungsgemäße Information der Eigentümer setzt voraus, dass vor (und auch während) der Eigentümerversammlung für die Eigentümer uneingeschränkt und in zumutbarer Weise Gelegenheit besteht, die Einzelabrechnungen sämtlicher Miteigentümer einzusehen. Hierauf sind die Eigentümer hinzuweisen. Die Offenlegung der Unterlagen hat dabei zeitlich so zu erfolgen, dass vor der Versammlung für den einzelnen Eigentümer ausreichend Zeit bleibt, alle Saldenlisten zu prüfen. Der Verwalter kann seiner dementsprechenden Auskunftspflicht nicht durch Bereithalten der Unterlagen in seinem Büro nachkommen.
VolltextIBRRS 2007, 3218
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2006 - 3 Wx 160/06
Zu der Frage, ob der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter einen Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Abrechnung hat, weil der Eigentümer selbst wegen § 556 Abs. 3 Satz 2 keine Möglichkeit mehr hat gegenüber seinem Mieter abzurechnen.
VolltextIBRRS 2007, 3198
OLG München, Beschluss vom 08.12.2006 - 34 Wx 111/06
Die Bezeichnung eines Teileigentums als "Laden" in der Teilungserklärung ist eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter. Dieser Zweckbestimmung entspricht die Nutzung mit einem (Fisch-)Großhandelsgeschäft nicht. Eine solche Nutzung beeinträchtigt die übrigen Eigentümer über das zugelassene Maß hinaus.*)
VolltextIBRRS 2007, 3192
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2007 - 3 Wx 21/07
1. Ob und inwieweit bauliche Veränderungen (hier: Umbau von Fenster- in Türelemente mit abweichender Farbgebung an der Rückfront einer Wohneinheit) gegen den Willen eines anderen Wohnungseigentümers durchgeführt werden können, richtet sich in erster Linie nach der Gemeinschaftsordnung.*)
2. Bestimmt die Gemeinschaftsordnung, dass Veränderungen an der Wohnanlage an der äußeren Gestalt sowie an der Farbe des Hauses, An- und Einbauten der schriftlichen Einwilligung des anderen Eigentümers bedürfen, soweit das gemeinschaftliche Eigentum, oder das Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers gestört wird, so ist die Schwelle einer relevanten Beeinträchtigung gegenüber dem „Nachteil“ ( § 14 Nr. 1 WEG) im Sinne einer Stärkung der Rechte des Störungsadressaten gesenkt.*)
3. Erklärt ein Wohnungseigentümer vor Gericht, lediglich noch das Wohnzimmerfenster ersetzen und Arbeiten am Rohkörper des Hauses nicht durchführen zu wollen, und tauscht er nachfolgend gleichwohl unter Veränderung der Fensteröffnung die Fenster gegen Terrassentüren, so kann er dem Beseitigungsverlangen nicht mit dem Einwand begegnen, dieses verstoße wegen des erheblichen Rückbauaufwandes gegen Treu und Glauben.*)
VolltextIBRRS 2007, 3113
OLG Hamm, Beschluss vom 22.02.2007 - 15 W 322/06
1. Der Begriff "der Wohnungseigentümer" in einer Teilungserklärung umfasst nicht nur die Wohnungseigentümer, sondern auch die Teileigentümer, wenn es nach der Teilungserklärung nur eine Eigentumsgemeinschaft gibt, die aus den Eigentümern der Wohnungen, des Gewerberaums und der Garagen besteht.*)
2. a) Tatsächliche Ausgaben der Gemeinschaft sind unabhängig davon, ob diese zu Recht aus Mitteln der Gemeinschaft erfolgt sind, nicht nur in die Gesamtabrechnung aufzunehmen, sondern grundsätzlich auch nach dem gültigen Kostenverteilungsschlüssel auf die einzelnen Miteigentümer umzulegen.*)
b) Die Gemeinschaft muss solche Kosten auf die jeweils betroffenen Sondereigentümer im Wege der Einzelabrechnung umlegen, für die sie offensichtlich im Innenverhältnis nur alleine haften.*)
c) Die Gemeinschaft verstößt jedoch nicht gegen das ihr im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung zustehende Ermessen, wenn sie bei einer objektiv zweifelhaften Erstattungspflicht eines einzelnen Wohnungseigentümers sich darauf beschränkt, die tatsächlich entstandenen Kosten nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel auf die Miteigentümer zu verteilen.*)
VolltextIBRRS 2007, 3111
OLG München, Beschluss vom 21.02.2007 - 34 Wx 22/07
Die Zuweisung von Gegenständen des Gemeinschaftseigentums an einzelne Wohnungseigentümer zur alleinigen Nutzung und Kostentragung kann nicht durch Mehrheitsbeschluss erfolgen (hier: Wasseranschlüsse über Gemeinschaftsflächen).*)
VolltextIBRRS 2007, 3110
OLG München, Beschluss vom 28.03.2007 - 34 Wx 119/06
Das Anlegen eines Dachgartens stellt jedenfalls dann eine bauliche Veränderung dar, wenn es mit Erdaufschüttungen und einer umfangreichen Bepflanzung verbunden ist.*)
VolltextIBRRS 2007, 3096
OLG Köln, Beschluss vom 20.10.2006 - 16 Wx 189/06
1. Es ist für die Frage nach der Wirksamkeit des Beschlusses auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung abzustellen.
2. Wenn sich die für die Beschlussfassung maßgeblichen Umstände ändern, dann müssen sich zuerst die Wohnungseigentümer mit dem neuen Sachverhalt auseinandersetzen. Ein Rechtsschutzbedürfnis zur gerichtlichen Überprüfung wegen der neuen Gründe entsteht erst, wenn die Wohnungseigentümer unverändert am Beschluss festhalten.
VolltextIBRRS 2007, 3095
OLG München, Beschluss vom 30.03.2007 - 34 Wx 132/06
Einem Verpflichtungsantrag, über einen Antrag in der Eigentümerversammlung abzustimmen, kann das Rechtschutzbedürfnis fehlen, wenn nur die Ablehnung des Antrags ordnungsmäßiger Verwaltung entspräche und ein derartige Negativbeschluss für den Antragsteller keinen rechtlichen Folgen hätte (hier: Antrag auf Rückgängigmachung eines Wohnungsdurchbruchs, der nicht der Zustimmung der Wohnungseigentümer bedürfte).*)
VolltextIBRRS 2007, 3004
OLG Hamm, Beschluss vom 22.02.2007 - 15 W 181/06
1. Steht fest, dass der frühere Wohnungseigentumsverwalter bestimmte Unterlagen in Besitz hatte, so kann er sich gegenüber dem Herausgabeverlangen der Wohnungseigentümer nicht dadurch erfolgreich verteidigen, den fortbestehenden Besitz pauschal in Abrede zu stellen in Verbindung mit der Erklärung, weitere Angaben über den Verbleib der Unterlagen nicht machen zu können.*)
2. Gegenüber dem Anspruch der Wohnungseigentümer auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen steht dem früheren Verwalter ein Zurückbehaltungsrecht wegen Vergütungsansprüchen nicht zu.*)
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