Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Wohnungseigentum

6101 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IBRRS 2007, 2472
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtsverfolgungskosten aufgrund von Binnenstreitigkeiten

BGH, Beschluss vom 15.03.2007 - V ZB 1/06

1. § 47 WEG regelt nur die Erstattungspflicht im Prozessrechtsverhältnis der beteiligten Parteien, nicht die Kostenverteilung im Innenverhältnis der Eigentümergemeinschaft. Die Kosten eines Verfahrens nach § 43 WEG dürfen allerdings nur auf diejenigen Wohnungseigentümer umgelegt werden, die sie gemäß § 47 WEG zu tragen haben.*)

2. § 16 Abs. 5 WEG nimmt Rechtsverfolgungskosten, die aus Binnenstreitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern entstanden sind, von den nach § 16 Abs. 2 WEG umzulegenden Kosten der Verwaltung aus. Die Norm soll verhindern, dass Konflikte innerhalb der Eigentümergemeinschaft auf Kosten aller Wohnungseigentümer ausgetragen werden.*)

3. Das hat aber nicht zur Folge, dass solche Rechtsverfolgungskosten unter den kostenpflichtigen Wohnungseigentümern gemäß § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB nach Kopfteilen aufzuteilen wären. Vielmehr sind sie nach dem in § 16 Abs. 2 WEG zum Ausdruck gekommenen natürlichen Maßstab für den Ausgleich unter Wohnungseigentümern, also nach Miteigentumsanteilen, umzulegen. Dieser Übernahme des Ausgleichsmaßstabs steht § 16 Abs. 5 WEG nicht entgegen.*)

4. Haben die Wohnungseigentümer in der Gemeinschaftsordnung bestimmt, dass "Verwaltungskosten" nach Eigentumseinheiten umzulegen sind, so gilt dieser Umlegungsmaßstab auch für die Verteilung der Rechtsverfolgungskosten aus Binnenstreitigkeiten.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2442
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwerde im FGG-Kostenfestsetzungsverfahren: OLG zuständig

OLG München, Beschluss vom 25.10.2006 - 32 Wx 145/06

1. Zur Entscheidung über eine im Kostenfestsetzungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugelassene weitere Beschwerde ist nicht der BGH, sondern das Oberlandesgericht berufen (Anschluss an BGH NJW 2004, 3412).*)

2. Die Sache wird wegen Abweichung von BGH Rpfleger 2006, 438 dem Bundesgerichtshof vorgelegt (in Anschluss an OLG Karlsruhe ZMR 2006, 710 f.).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2438
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vorlage von Originalvollmacht bei einseitigem Rechtsgeschäft

LG Rostock, Urteil vom 16.02.2007 - 4 O 322/06

1. Die Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist bei Vornahme eines einseitigen Rechtsgeschäftes zur Vorlage einer Originalvollmacht verpflichtet.

2. Der Verbraucher verliert seinen Verbraucherstatutus nicht dadurch, dass er sich eines Unternehmers als Vertreter bedient.

3. Wohnungseigentümergemeinschaften sind, sobald sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnehmen, keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Sind die Eigentümer selbst an dem Abschluss des Rechtsgeschäftes nicht beteiligt, sind sie als vertragsfremde Dritte auch nicht in den Schutzbereich des § 13 BGB zu integrieren.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2424
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sofortige weitere Beschwerde in Kostenfestsetzungssachen

BGH, Beschluss vom 08.02.2007 - V ZB 156/06

Das Oberlandesgericht entscheidet über die sofortige weitere Beschwerde in Kostenfestsetzungsangelegenheiten, wenn nicht das Oberlandesgericht die Sache dem Bundesgerichtshof gemäß § 28 FGG zur Entscheidung vorgelegt hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2416
ProzessualesProzessuales
Materielle Rechtskraft von Sachentscheidungen

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.06.2006 - 20 W 494/04

1. Sachentscheidungen in Wohnungseigentumssachen sind der materiellen Rechtskraft in gleicher Weise zugänglich wie Urteile im Zivilprozess; sie entfalten damit Bindungswirkung für alle Beteiligten nach § 45 Abs. 2 Satz 2 WEG.*)

2. Die materielle Rechtskraft erstreckt sich jedenfalls auf alle formell am Verfahren Beteiligten. Sie beschränkt sich inhaltlich auf den Entscheidungsgegenstand, das heißt auf das Bestehen oder Nichtbestehen der geltend gemachten Rechtsfolge auf Grund des zwischen den Parteien vorgetragenen bzw. von Amts wegen festgestellten Sachverhalts. Maßgebend ist insoweit der Beschlusstenor. Reicht er zur Identifizierung des Entscheidungsgegenstandes nicht aus, sind zur Auslegung des Tenors die Gründe heranzuziehen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2415
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einschränkung der Vermietbarkeit von Tiefgaragenstellplätzen

OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.06.2006 - 20 W 152/04

1. Beschlüsse der Wohnungseigentümer im Hinblick auf bestehende Sondernutzungsrechte bleiben grundsätzlich statthaft, da sie Gegenstand des Gemeinschaftseigentums bleiben. Etwas anderes gilt nur dann, wenn damit in den Kernbereich eines Sondernutzungsrechts eingegriffen oder eine gesetzes- bzw. vereinbarungsändernde Wirkung statuiert wird.*)

2. Zur Einschränkung der Vermietbarkeit von Tiefgaragenstellplätzen durch Wohnungseigentümerbeschluss.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2414
WohnungseigentumWohnungseigentum
Was ist in einer Jahresabrechnung auszuweisen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.10.2006 - 20 W 178/03

1. Die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung kann auf einzelne selbstständige Rechnungsposten beschränkt werden. Daraus folgt, dass der Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung bei uneingeschränkter Anfechtung nur hinsichtlich derjenigen selbstständigen Abrechnungsposten für ungültig zu erklären ist, die mit Mängeln behaftet sind.*)

2. Die Jahresabrechnung ist keine Bilanz und keine Gewinn- und Verlustrechnung; sie ist vielmehr eine reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung. In der Jahresabrechnung sind mithin die tatsächlichen Beitragszahlungen der Wohnungseigentümer auszuweisen. Es bedarf einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer, wenn diese eine Jahresabrechnung wünschen, die offene Forderungen und Verbindlichkeiten berücksichtigt. Der Umstand, dass die Wohnungseigentümer über einen längeren Zeitraum Eigentümerbeschlüsse mit einer entsprechenden oder "ähnlichen" Abrechnungsform hingenommen haben, indem sie sie nicht angefochten haben, reicht hierfür nicht aus.*)

3. Eine Vermögensübersicht ist nicht zwingend Bestandteil der Abrechnung; sie stellt in der Regel als Auskunft eine Information der Wohnungseigentümer dar. Ist sie jedoch im Einzelfall als Teil der Gesamtabrechnung gedacht und mithin auch Gegenstand des Eigentümerbeschlusses geworden, kann dieser auch auf Antrag für ungültig erklärt werden.*)

4. Zur Befugnis der Eigentümerversammlung, neben der Begründung von Beitragsforderungen durch Beschluss auch die Leistungszeit der entstandenen Forderungen zu bestimmen.*)

5. Im Wohnungseigentumsverfahren als echtem Streitverfahren besteht die Ermittlungspflicht des Gerichts nur insoweit, als der Vortrag der Beteiligten oder der im Übrigen festgestellte Sachverhalt Anlass zu weiteren Ermittlungen gibt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2413
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über Jahresabrechnung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.10.2006 - 20 W 278/03

1. Die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung kann auf einzelne selbständige Rechnungsposten beschränkt werden. Daraus folgt, dass der Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung bei uneingeschränkter Anfechtung nur hinsichtlich derjenigen selbständigen Abrechnungsposten für ungültig zu erklären ist, die mit Mängeln behaftet sind.*)

2. Die Jahresabrechnung ist keine Bilanz und keine Gewinn- und Verlustrechnung; sie ist vielmehr eine reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung. Werden dennoch in der Gesamtabrechnung Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, die außerhalb des Abrechnungsjahres geleistete Zahlungen betreffen, so müssen diese jedenfalls offen und in übersichtlicher Weise ausgewiesen werden.*)

3. Es bedarf einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer, wenn diese eine Jahresabrechnung wünschen, die offene Forderungen und Verbindlichkeiten berücksichtigt. Der Umstand, dass die Wohnungseigentümer über einen längeren Zeitraum Eigentümerbeschlüsse mit einer entsprechenden oder "ähnlichen" Abrechnungsform hingenommen haben, indem sie sie nicht angefochten haben, reicht hierfür nicht aus.*)

4. Eine Vermögensübersicht ist nicht zwingend Bestandteil der Abrechnung; sie stellt in der Regel als Auskunft eine Information der Wohnungseigentümer dar. Ist sie jedoch im Einzelfall als Teil der Gesamtabrechnung gedacht und mithin auch Gegenstand des Eigentümerbeschlusses geworden, kann dieser auch auf Antrag für ungültig erklärt werden.*)

5. Zur Verteilung von Kaltwasserkosten und Kabelanschlussgebühren in der Jahresabrechnung.*)

6. Im Wohnungseigentumsverfahren als echtem Streitverfahren besteht die Ermittlungspflicht des Gerichts nur insoweit, als der Vortrag der Beteiligten oder der im Übrigen festgestellte Sachverhalt Anlass zu weiteren Ermittlungen gibt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2412
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abgrenzung Sonder-/Gemeinschaftseigentum an Markise

OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.08.2006 - 20 W 205/05

1. Zur Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum zu Sondereigentum im Hinblick auf eine Markise.*)

2. Zur Auslegung einer vereinbarten Kostentragungsregelung in einer Teilungserklärung betreffend die Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2411
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bestimmung der dem Sondernutzungsrecht unterfallenden Fläche

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.09.2006 - 20 W 83/04

1. Zur Bestimmung der einem Sondernutzungsrecht unterfallenden Fläche des Gemeinschaftseigentums genügt die Bezugnahme in der Teilungserklärung auf einen Lageplan, der nicht der Aufteilungsplan nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 WEG sein muss. Es genügt, dass die Flächen bestimmbar sind.*)

2. Für die Beurteilung der Übereinstimmung eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung mit der Teilungserklärung ist deren Inhalt im Zeitpunkt der Beschlussfassung maßgeblich.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2387
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erlaubnis zum Fenstereinbau umfasst auch Dachgaubenfenster

OLG München, Beschluss vom 27.03.2007 - 32 Wx 179/06

Enthält eine Teilungserklärung die Befugnis für die Eigentümer der Dachgeschosswohnungen, vorbehaltlich baubehördlicher Genehmigung in den Dachschrägen Fenster einzubauen, so umfasst dies auch den Einbau von Dachgaubenfenstern.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2335
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ein- und Ausfahrt nur bis 21 Uhr: Zulässig?

OLG München, Beschluss vom 03.04.2007 - 34 Wx 25/07

Auch der konkrete Gebrauch eines in der Teilungserklärung bestimmten Sondernutzungsrechts unterliegt der Regelungskompetenz durch die Wohnungseigentümer. Deshalb ist ein Eigentümerbeschluss jedenfalls nicht nichtig, der die Ein- und Ausfahrt zu Stellplätzen, die dem Teileigentümer einer als Laden ausgewiesenen Einheit zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen sind, ab 21.00 Uhr beschränkt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2332
WohnungseigentumWohnungseigentum
Begleichung gemeinschaftlicher Kosten

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.07.2006 - 11 Wx 154/05

1. Ist weder ein Verwalter bestellt noch sind in der insoweit mittlerweile zerstrittenen Zweiergemeinschaft Mehrheitsbeschlüsse möglich, kann eine Begleichung der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten nur in der Weise durchgeführt werden, dass ein Wohnungseigentümer in Vorlage tritt und anschließend vom anderen Wohnungseigentümer Erstattung des auf diesen entfallenden Anteils verlangt.

2. Diese Zahlungsansprüche ergeben sich aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag gem. §§ 683, 670 BGB.

3. Zur Frage der Verwirkung solcher Ansprüche.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2327
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gaslieferung: Für Kaufpreis haftet Gemeinschaft

BGH, Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 125/06

Für eine Kaufpreisforderung gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus einem Gaslieferungsvertrag haftet die insoweit rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die jeweiligen Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft haften demgegenüber nicht als Gesamtschuldner, auch nicht ausnahmsweise unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes neben bereits rechtskräftig (durch Versäumnisurteil) verurteilten weiteren Mitgliedern.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2323
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Störung durch Grundstück: Eigentümer sind Klagegegner

BGH, Beschluss vom 12.12.2006 - I ZB 83/06

1. Nach § 319 Abs. 1 ZPO sind offenbare Unrichtigkeiten in einem Urteil jederzeit von dem Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen. Eine offensichtliche Unrichtigkeit in diesem Sinne liegt jedoch nur vor, wenn sie sich aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder aus den Vorgängen bei seiner Verkündung ergibt und wenn sie ohne weiteres erkennbar ist. Eine Rubrumsberichtigung ist nur zulässig, wenn die Identität der Partei, im Verhältnis zu der das Prozessrechtsverhältnis begründet worden ist, gewahrt bleibt.

2. Die Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht umfassend, sondern auf die Teilbereiche des Rechtslebens beschränkt, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als Gemeinschaft am Rechtsverkehr teilnehmen, wie dies insbesondere bei Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen im Außenverhältnis der Fall ist.

3. Der von der Miteigentümergemeinschaft gebildete teilrechtsfähige Verband ist nicht Miteigentümer des Grundstücks.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2304
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einsichtnahme in fremde Einzelabrechnungen

OLG München, Beschluss vom 09.03.2007 - 32 Wx 177/06

1. Der Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Abrechnung beinhaltet ein Recht auf Einsichtnahme in fremde Einzelabrechnungen.*)

2. Das Verlangen nach Erstellung von Kopien der Einzelabrechnungen ist in der Regel nicht rechtsmissbräuchlich.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2303
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

OLG München, Beschluss vom 09.03.2007 - 34 Wx 4/07

Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels (hier: Aufteilung der Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung der Tiefgarage).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2302
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anzweiflung der Vollmacht des Verwalters

OLG München, Beschluss vom 08.03.2007 - 34 Wx 2/07

Wird die Vollmacht des Verwalters, zur Geltendmachung von Wohngeldforderungen namens der Gemeinschaft einen Rechtsanwalt zu beauftragen, angezweifelt, weil der gefasste Bestellungsbeschluss aus formellen wie materiellen Gründen unwirksam sei, hat der Tatrichter die dazu maßgeblichen Tatsachen nach § 12 FGG von Amts wegen zu ermitteln. Durch die in § 13 Satz 3 FGG und § 26 Abs. 4 WEG vorgeschriebene Urkundenform ist er nicht gebunden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2301
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zwangsverwalter muss "Abrechnungsspitze" vorab bezahlen

OLG München, Beschluss vom 12.03.2007 - 34 Wx 114/06

Der Zwangsverwalter eines Wohnungs- oder Teileigentums ist verpflichtet, als Ausgabe der Verwaltung die so genannte Abrechnungsspitze der während seiner Verwaltung von den Wohnungseigentümern beschlossenen Jahreseinzelabrechnung vorab zu bezahlen; es kommt nicht darauf an, ob er für den Zeitraum, den die Einzelabrechnung umfasst, schon als Zwangsverwalter bestellt war (Anschluss an BayObLG, FGPrax 1999, 138 = BayObLGZ 1999, 99).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2300
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zugriff auf Sprinkleranlage

BGH, Urteil vom 26.01.2007 - V ZR 175/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2299
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - "Kostenfalle" Vergleichskostentenor!

AG Delmenhorst, Beschluss vom 22.11.2006 - 5C II 8021/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2298
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - "Kostenfalle" Vergleichskostentenor!

LG Oldenburg, Beschluss vom 09.02.2007 - 8 T 39/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2296
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufrechnung mit Gemeinschaftsforderungen

OLG München, Beschluss vom 30.01.2007 - 34 Wx 128/06

Auch die Forderung eines Wohnungseigentümers aus § 14 Nr. 4 WEG unterfällt in aller Regel dem Verbot der Aufrechnung mit Gemeinschaftsforderungen; dies gilt auch, soweit die Gemeinschaftsforderung ihren Rechtsgrund in einem Sonderumlagenbeschluss für diejenige Maßnahme hat, aus der der Eigentümer seinen Schadensersatzanspruch gemäß § 14 Nr. 4 WEG herleitet.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2284
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - "Kostenfalle" Vergleichskostentenor!

OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.03.2007 - 6 W 47/07

1. Zu den "Kosten des Verfahrens" im Sinne des § 47 WEG gehören sowohl die gerichtlichen Kosten (Gerichtskosten) als auch die außergerichtlichen Kosten.

2. Im Rahmen eines Verfahrens nach §§ 43 ff WEG bezieht sich die vereinbarte Quote in einem Vergleichstenor wegen der "Kosten des Verfahrens" deshalb nicht nur auf die gerichtlichen, sondern auch auf die außergerichtlichen Kosten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2257
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abschluss von Versorgungsverträgen

OLG Saarbrücken, Urteil vom 31.10.2006 - 4 U 612/05

Ein Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann beim Abschluss von Versorgungsverträgen mit Energielieferern auch in eigenem Namen handeln. Ist im Wortlaut der Vertragserklärungen kein Anhaltspunkt für ein Vertreterhandeln zu erkennen, so lässt sich ein Handeln im Namen der Wohnungseigentümer nicht lediglich aus der Interessenlage der Vertragsparteien herleiten.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2242
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abändernder Zweitbeschluss zur Sanierung des Balkons

OLG Hamm, Beschluss vom 20.11.2006 - 15 W 166/06

1. Ist in der Vergangenheit (zeitlich vor dem Beschluss des BGH vom 20.09.2000) ein mehrheitlicher Eigentümerbeschluss gefasst worden, demzufolge jeder Wohnungseigentümer die Kosten für die Sanierung seines Balkons bis zur Betonplatte selbst zu tragen hat, ist die Gemeinschaft auch dann nicht gehindert, im Wege eines abändernden Zweitbeschlusses die Instandhaltungslast insoweit wieder in eigene Regie zurück zu übernehmen, wenn ein einzelner Miteigentümer Kosten für die Sanierung des zu seiner Wohnung gehörenden Balkons zwischenzeitlich bereits aufgewendet hat.*)

2. Ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht eine solche Beschlussfassung aber nur dann, wenn sie sich nicht darauf beschränkt, die geänderte Regelung für die Zukunft in Kraft zu setzen, sondern auch eine Übergangsregelung für die bereits durchgeführte Balkonsanierung trifft, die dem Grundsatz der notwenigen Gleichbehandlung der Miteigentümer sowie der Gewährung von Vertrauensschutz gegenüber früher getroffenen gemeinschaftlichen Regelungen Rechnung trägt.*)

3. Eine danach erforderliche Regelung über die Erstattung der von einem einzelnen Wohnungseigentümer bereits aufgewendeten Kosten kann durch gerichtliche Entscheidung nach § 43 Abs. 2 WEG ersetzt werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2171
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bezeichnung als Laden = unbeschränkte gewerbliche Nutzung?

KG, Beschluss vom 13.02.2007 - 24 W 347/06

1. Die Bezeichnung von Räumlichkeiten als "Laden" in einer Teilungserklärung bedeutet nicht, dass die Räume uneingeschränkt gewerblich genutzt werden dürfen, sondern enthält für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter des Inhalts, dass sich der einzelne Erwerber von Wohnungseigentum oder Teileigentum jedenfalls darauf verlassen kann, dass keine gewerbliche Nutzung zugelassen wird, die mehr als ein Laden stört oder sonst beeinträchtigt.*)

2. Nach allgemeinem Sprachgebrauch wird unter einem Laden eine Verkaufsstätte zum Vertrieb von Waren an jedermann verstanden.*)

3. Die Zweckbestimmung als "Laden" steht einer Nutzung der betreffenden Räumlichkeiten als "Begegnungsstätte für Menschen" entgegen, wenn bei einer typisierenden Betrachtungsweise davon auszugehen ist, dass die von der Begegnungsstätte ausgehenden Geräuschemissionen die anderen Wohnungseigentümer in stärkerem Maße beeinträchtigen, als dies bei einer Ladennutzung der Fall wäre.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2159
ImmobilienImmobilien
Sondernutzungsrecht: Weitergehende Kennzeichnung im Grundbuch

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.02.2007 - 3 W 22/07

1. Der durch eine Auflassungsvormerkung gesicherte Käufer einer Eigentumswohnung ist im Grundbuchverfahren nicht berechtigt zur Einlegung einer sog. Fassungsbeschwerde mit dem Ziel der näheren Kennzeichnung von Sondernutzungsrechten im Wortlaut der Grundbucheintragung.*)

2. Hat das Grundbuchamt ein Sondernutzungsrecht als Inhalt des Sondereigentums an einer Wohnung wirksam durch Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung (Teilungserklärung) gebucht, besteht kein Rechtsanspruch des Wohnungseigentümers auf eine weitergehende Kennzeichnung des Sondernutzungsrechts in dem Eintragungsvermerk.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2098
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ex-Verwalter: Verwirkung des Aufwendungsersatzes

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.01.2007 - 3 W 206/06

Ansprüche des früheren Verwalters einer Wohnanlage auf Ersatz von Aufwendungen können als verwirkt angesehen werden, wenn sie erst nach Ablauf von mehr als 10 Jahren nach endgültiger Leistungsverweigerung der Wohnungseigentümer erneut geltend gemacht werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2093
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erhöhungsgebühr für Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft

BGH, Beschluss vom 08.02.2007 - VII ZB 89/06

Haben die durch den Verwalter vertretenen Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Klage beauftragt und ist diese erhoben worden, bevor der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur fehlenden Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft geändert hat (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154), ist die Erhöhungsgebühr nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO grundsätzlich erstattungsfähig.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2079
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Durchsetzung von Wohngeldansprüchen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.2007 - 3 Wx 254/06

1. Macht die Gemeinschaft auf der Basis angefochtener Eigentümerbeschlüsse (hier: Jahresabrechnung 2004 und Wirtschaftsplan 2005) in den Tatsacheninstanzen erfolgreich ihren Wohngeldanspruch geltend und wird sodann in einem Parallelverfahren bestandskräftig die Ungültigerklärung der Eigentümerbeschlüsse beschlossen, so ist der in der Rechtsbeschwerdeinstanz weiterverfolgte Antrag in Ermangelung einer Erledigungserklärung abzulehnen.*)

2. Auf nicht bestandskräftige Eigentümerbeschlüsse einer korrigierten Jahresabrechnung 2004 oder der inzwischen vorgelegten Jahresabrechnung 2005 kann der Wohngeldanspruch im Verfahren der weiteren Beschwerde nicht gestützt werden.*)

3. Da dem anwaltlich beratenen Wohnungseigentümer klar sein muss, dass er regelmäßig auch aufgrund angefochtener Eigentümerbeschlüsse über die Jahresabrechnung oder den Wirtschaftsplan bis zu deren rechtskräftiger Ungültigerklärung einstweilen zur Zahlung verpflichtet ist, entspricht es der Billigkeit, ihm trotz seines auf der unterbliebenen Erledigungserklärung der Antragstellerin basierenden Erfolges im dritten Rechtszug die Kosten der Vorinstanzen aufzuerlegen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2075
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ausbau eines Dachgeschosses

OLG Hamburg, Beschluss vom 16.11.2006 - 2 Wx 35/05

1. Der bloße Ausbau des Dachgeschosses und die Aufstockung des Dachgeschosses betreffen zwei grundlegend verschiedenartige Baumaßnahmen zur Herstellung von Wohnungen.

2. Grundsätzlich stellt eine erforderliche Erneuerung des Daches eine ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß § 21 Abs. 1 und 5 Nr. 2 WEG dar, zu der alle Eigentümer gemeinschaftlich verpflichtet sind. Als Gegenstand der Verwaltung bedarf eine derartige Maßnahme gemäß den §§ 21 Abs. 3, 23 Abs. 1 WEG einer entsprechenden Beschlussfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft.

3. Die Neueindeckung des Daches stellt keine Notgeschäftsführung gemäß § 21 Abs. 2 WEG des einzelnen Wohnungseigentümers dar.

4. Nimmt ein einzelner Wohnungseigentümer die Neueindeckung des Dachs vor, ist eine Erstattungspflicht der Gemeinschaft nur dann als gegeben anzunehmen, wenn eine ordnungsgemäße Verwaltung es erfordert hätte, die vom einzelnen Miteigentümer eigenmächtig vorgenommenen Maßnahmen innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes durchzuführen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2069
WohnungseigentumWohnungseigentum

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.1978 - VIII 121/77

1. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG ist ein vor den Verwaltungsgerichten anfechtbarer Verwaltungsakt.*)

2. Die Genehmigungspflicht nach § 12 LBO umfaßt auch die Fälle der Begründung von selbständigem Teileigentum an Garagen.*)

3. Die Genehmigung nach § 12 LBO ist zu versagen, wenn Wohnungseigentum in der Weise begründet werden soll, daß an notwendigen Garagen im Sinne des § 69 Abs. 2 und 4 LBO selbständiges, mit einem gesonderten Miteigentumsanteil verbundenes Teileigentum unabhängig von dem Wohnungseigentum an den dazugehörigen Wohnungen mit der Folge gebildet werden soll, daß die Garagen ohne die Wohnungen, denen sie zugeordnet sind, veräußert werden können. Durch eine derartige Begründung von Wohnungseigentum werden im Sinne des § 12 S. 2 LBO Verhältnisse geschaffen, die den Regelungen der Landesbauordnung insofern zuwiderlaufen, als durch sie die in § 69 Abs. 2, 4, 6, 7 und 11 LBO in Verb. mit § 4 Abs. 1 S. 2 LBO geregelte rechtliche Zuordnung notwendiger Garagen zu derjenigen Anlage, der die Garagen zu dienen bestimmt sind, beseitigt wird.*)

4. Nach der Regelung des § 69 Abs. 2, 4, 6, 7 und 11 LBO in Verb. mit § 69 Abs. 1 S. 2 LBO ist eine rechtliche Zuordnung notwendiger Stellplätze und Garagen zu derjenigen Anlage, der die Stellplätze und Garagen zu dienen bestimmt sind, in der Weise gewährleistet, daß der Eigentümer der einen Zu- und Abfahrtsverkehr verursachenden Anlage zugleich entweder der Eigentümer oder doch zumindest der Inhaber eines öffentlich-rechtlich gesicherten Nutzungsrechts der der Anlage dienenden notwendigen Stellplätze und Garagen sein soll, ohne daß er seine in bezug auf die notwendigen Stellplätze und Garagen bestehende Rechtsposition entgegen dem Willen der Baurechtsbehörde aufzugeben und damit den notwendigen Stellplätzen und Garagen die ihnen in § 69 Abs. 2, 4 u. 11 LBO zugewiesene Zweckbestimmung zu entziehen berechtigt wäre.*)

5. Baugrundstücke im Sinne des § 69 Abs. 6 LBO sind Grundstücke im grundbuchrechtlichen Sinne, Teile solcher, soweit sie bebaubar sind, sowie nebeneinander liegende Grundstücke, deren Zusammengehörigkeit durch Baulast i. S. des § 4 Abs. 1 S. 2 LBO gesichert ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2064
WohnungseigentumWohnungseigentum

OLG Schleswig, Beschluss vom 27.01.1999 - 2 W 90/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2062
WohnungseigentumWohnungseigentum

OLG Schleswig, Beschluss vom 10.10.1996 - 2 W 2/96

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2061
WohnungseigentumWohnungseigentum

OLG Schleswig, Beschluss vom 07.10.1998 - 2 W 165/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2060
ImmobilienImmobilien

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.06.1988 - 5 W 143/88

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2059
WohnungseigentumWohnungseigentum

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.02.1989 - 5 W 31/88

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2057
ImmobilienImmobilien

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.10.1999 - 1 U 157/99-31

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2056
WohnungseigentumWohnungseigentum

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.10.1987 - 5 W 157/87

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2055
WohnungseigentumWohnungseigentum

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 11.06.1996 - 5 W 82/96

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2052
WohnungseigentumWohnungseigentum

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.01.1993 - 3 W 222/92

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2051
WohnungseigentumWohnungseigentum

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.03.2000 - 3 W 270/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2050
WohnungseigentumWohnungseigentum

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.03.2002 - 3 W 184/01

1. Die Beschlussfähigkeit einer Wohnungseigentümerversammlung nach § 25 Abs. 3 WEG ist für jede einzelne Beschlussfassung gesondert zu prüfen.*)

2. Ein Mitglied des Wohnungseigentümerbeirats ist bei der Abstimmung über dessen Entlastung gem. § 25 Abs. 5 WEG vom Stimmrecht ausgeschlossen. Dieses Stimmrechtsverbot erfasst auch die Ausübung von Stimmrechtsvollmachten anderer Wohnungseigentümer.*)

3. Ist der Beschluss über die Entlastung noch mit weiteren Abstimmungsgegenständen (hier: Jahresabschluss) verbunden, so erstreckt sich der Stimmrechtsausschluss auch darauf.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2045
WohnungseigentumWohnungseigentum

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.10.1989 - 3 W 199/88

Einer Genehmigung der aus der Jahresabrechnung hergeleiteten Einzelabrechnungen durch die Wohnungseigentümerversammlung bedarf es nicht, wenn sämtliche notwendigen Abrechnungsgrundlagen bereits in der Jahresabrechnung enthalten sind, die Einzelabrechnungen mithin nur den rechnerischen Vollzug der Jahresabrechnung für den einzelnen Wohnungseigentümer darstellen (Abgrenzung zu BayObLGZ 1987, 96 und BayObLG NJW RR 1987, 1356).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2044
WohnungseigentumWohnungseigentum

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.04.1999 - 3 W 83/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2043
WohnungseigentumWohnungseigentum

OLG Zweibrücken, Urteil vom 30.03.2000 - 4 U 143/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2041
WohnungseigentumWohnungseigentum

OLG Zweibrücken, Urteil vom 28.05.1997 - 7 U 41/96

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2040
WohnungseigentumWohnungseigentum

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.08.1985 - 3 W 121/85

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2038
BauvertragBauvertrag

OLG Zweibrücken, Urteil vom 23.12.1981 - 2 U 33/81

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext