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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6101 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IBRRS 2007, 1977
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.07.1988 - 8 W 182/88

Beschließt die Wohnungseigentümerversammlung vor Übergang des Wohnungseigentums eines Veräußerers die Erhebung einer vorschußweisen Sonderumlage für Reparaturkosten und werden die tatsächlich entstandenen Kosten in eine spätere Jahresabrechnung aufgenommen, bei deren Beschlußfassung der Erwerber bereits Wohnungseigentümer ist, so schuldet der Erwerber auf Grund dieser Jahresabrechnung den auf seine Wohnung entfallenden Kostenanteil auch insoweit, als der Veräußerer seiner (fortbestehenden) Vorschußpflicht nicht nachgekommen ist.*)

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IBRRS 2007, 1972
WohnungseigentumWohnungseigentum
Geht mit Zuschlag der Wohnung auch der Stellplatz über?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.01.2001 - 8 W 630/00

Der Zuschlagsbeschluss bezüglich einer Eigentumswohnung erstreckt sich von Rechts wegen auf den dieser Wohnung zugewiesenen Stellplatz.*)

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IBRRS 2007, 1951
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.05.1989 - 8 W 369/88

1. Nutzungsangaben im Aufteilungsplan haben keinen, Vorrang gegenüber solchen im Teilungsvertrag. Die umfassende Nutzungsmöglichkeit entfällt nur, soweit eine widerspruchsfreie Einschränkung vorliegt.*)

2. Unterlassungsansprüche aus Erwerbsverträgen können im Verfahren nach § 43 WEG nicht geltend gemacht werden.*)

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IBRRS 2007, 1944
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.01.1999 - 3 W 193/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 1943
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09.03.1998 - 3 W 44/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 1942
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.02.1996 - 3 W 212/95

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 1662
WohnungseigentumWohnungseigentum

OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.06.1997 - 20 W 357/96

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 1634
WohnungseigentumWohnungseigentum

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.06.1996 - 20 W 149/96

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 1596
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.12.2001 - 3 U 93/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 1512
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Tausch einzelner Räume des Sondereigentums

OLG Köln, Beschluss vom 31.07.2006 - 16 Wx 98/06

1. Es unterliegt keinen rechtlichen Bedenken, wenn zwei Wohnungseigentümer einzelne Räume ihres Sondereigentums von dem Einen auf den Anderen übertragen. Dazu bedarf es weder einer gleichzeitigen Änderung der jeweiligen Miteigentumsanteile noch einer Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer.

2. Die Übertragung bedarf der Form des § 4 WEG in Verbindung mit §§ 873, 925, 311b BGB.

3. Die Forderung nach Rückgabe des getauschten Raumes unter Berufung auf die Formunwirksamkeit der Übertragung kann gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn die Wohnungseigentümer sich in einem Tauschvertrag geeignet haben und eine Seite bereits im Einverständnis der Gegenseite bauliche Maßnahmen an dem getauschten Raum vorgenommen hat.

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IBRRS 2007, 1511
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Fehlende Eintragung des Beschlusses in ein Protokollbuch

OLG Köln, Beschluss vom 14.08.2006 - 16 Wx 113/06

Müssen Beschlüsse laut Teilungserklärung in ein „Protokollbuch“ eingetragen werden, damit sie gültig sind, so kann die fehlende Eintragung nicht durch die nachträgliche Anlegung eines Protokollbuches verbunden mit einem Nachtrag vorangegangener Beschlüsse geheilt werden.

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IBRRS 2007, 1483
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum

OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.12.1994 - 20 W 313/93

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 1480
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum

KG, Beschluss vom 22.12.1993 - 24 W 914/93

Die Sanierung eines im Zeitpunkt der Bildung des Wohnungseigentums vorhandenen Flachdachs durch Wiederherstellung der ursprünglichen Walmdachkonstruktion kann sich im Rahmen ordnungsmäßiger Instandsetzung halten, wenn diese Maßnahme zur dauerhaften Schadensbeseitigung technisch geboten ist und nach Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse wirtschaftlich sinnvoll erscheint und nicht lediglich aus ästhetischen oder städtebaulichen Gründen der Wiederherstellung des Vorkriegszustandes des Daches oder der Angleichung des Hauses an die Nachbargebäude dient (im Anschluß an BayObLGZ 1990, 28).*)

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IBRRS 2007, 1476
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.06.1992 - 3 W 30/92

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 1473
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.05.1989 - 6 U 192/88

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 1463
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Suizidandrohung wegen Zwangsversteigerung

BVerfG, Beschluss vom 25.09.2006 - 1 BvR 2266/06

Zu der Frage, ob wegen einer Suizidandrohung im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 765a ZPO geboten ist.

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IBRRS 2007, 1365
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum

KG, Beschluss vom 28.05.1999 - 24 W 9020/97

1. Lage und Größe eines im Wohnungsgrundbuch eingetragenen Sondernutzungsrechts sind durch Auslegung des Grundbuchs, insbesondere der in der Bewilligungserklärung in zulässiger Weise in Bezug genommenen Urkunden zu ermitteln.*)

2. Die Wohnungsseigentümer können in entsprechender Anwendung der Regeln über den entschuldigten Überbau verpflichtet sein, einen vom Sondernutzungsberechtigten verursachten Überbau der Begrenzung der Sondernutzungsfläche zu dulden. (Im konkreten Fall verneint)*)

3. Grundsätze von Treu und Glauben schließen den Beseitigungsanspruch im Regelfall nicht aus, können jedoch einen Aufschub seines Vollzuges gegen Sicherheitsleistung rechtfertigen.*)

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IBRRS 2007, 1275
WohnungseigentumWohnungseigentum

KG, Beschluss vom 16.02.2000 - 24 W 3925/98

1. Ermächtigt die Wohnungseigentümergemeinschaft den Verwalter zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen einen vermietenden Teileigentümer, klagt der beauftragte Rechtsanwalt jedoch auf Beendigung des Mietverhältnisses, ist Verfahrensgegenstand auch der Unterlassungsanspruch. Die Wohnungseigentumsgerichte haben in diesem Falle auf eine sachdienliche Antragsänderung hinzuwirken.*)

2. Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 14 Nr. 1 WEG erlaubt dem Teileigentümer oder dessen Mieter in Gewerberäumen nur den Betrieb eines ladenmäßigen Erotik-Fachgeschäfts mit Videothek, jedenfalls sofern in der Wohngegend ähnliche Geschäfte und Nachtclubs vorhanden sind, nicht aber die Vorführung von Sexfilmen mit Einzelkabinenbetrieb (Sex-Shop).*)

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IBRRS 2007, 1255
WohnungseigentumWohnungseigentum

KG, Beschluss vom 12.08.1994 - 24 W 2762/94

Ein Wohnungseigentümerbeschluß, der innerhalb des Wirtschaftsplanes oder neben diesem zusätzlich zu den monatlichen Wohngeldzahlungen eine einmalige Zahlung zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen vorsieht, verstößt nicht gegen Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung.*)

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IBRRS 2007, 1088
WohnungseigentumWohnungseigentum
Veräußerung nach Unterteilung bedarf keiner Zustimmung!

BGH, Beschluss vom 24.11.1978 - V ZB 2/78

Die Veräußerung von Wohnungseigentum, das durch Unterteilung bereits bestehenden Wohnungseigentums entstanden ist (BGHZ 49, 250), bedarf nach dem Gesetz nicht der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer oder eines Dritten.*)

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IBRRS 2007, 0973
WohnungseigentumWohnungseigentum

BGH, Beschluss vom 15.06.1962 - V ZB 2/62

Als Inhalt des Wohnungseigentums kann auch vereinbart oder durch den Eigentümer bei Begründung des Wohnungseigentums durch Teilung bestimmt werden, daß ein Wohnungseigentümer zur Überlassung der Wohnung an einen Dritten zur Benutzung der Zustimmung des Verwalters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft bedarf.*)

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IBRRS 2007, 0926
WohnungseigentumWohnungseigentum

BGH, Urteil vom 12.02.1987 - III ZR 255/85

Dem Rechtsanwalt, der für eine Mehrheit von Wohnungseigentümern tätig wird, steht die Erhöhung der Prozeßgebühr auch dann zu, wenn die Wohnungseigentümer durch einen Verwalter vertreten werden (Ergänzung zum Senatsurteil vom 6. Oktober 1983 - III ZR 109/82 = LM BRAGebO § 6 Nr. 4).*)

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IBRRS 2007, 0865
WohnungseigentumWohnungseigentum

BGH, Urteil vom 08.11.1974 - V ZR 120/73

Eine in einem Gebäude mit Eigentumswohnungen angebrachte Heizungsanlage (desgl. Antennenanlage), die wesentlicher Bestandteil des Gebäudes und damit nicht gemäß §§ 93, 94 BGB sonderrechtsfähig ist, dient jedenfalls dann nicht im Sinne des § 5 Abs. 2 WEG dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer und kann daher im Sondereigentum stehen, wenn die Anlage bestimmungsgemäß nicht durch die Gesamtheit der Wohnungseigentümer, sondern von vornherein durch einen Miteigentümer, der die Anlage eingerichtet hat, betrieben werden soll und die Anlage überdies dafür bestimmt und ausgelegt ist, außer den Wohnungen der betreffenden Wohnungseigentümergemeinschaft eine Anzahl von weiteren Gebäuden mit Wärme zu versorgen.*)

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IBRRS 2007, 5073
WohnungseigentumWohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 19.07.1990 - 2 Z 61/90

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 0679
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer

KG, Urteil vom 23.09.2005 - 7 U 70/05

Bei Verträgen mit Versorgungsunternehmen mit Anschluss- und Benutzungszwang steht der gesamtschuldnerischen Haftung der Wohnungseigentümer nicht der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05 - (NJW 2005, 2061) entgegen, nach dem Gläubiger einer teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich nur auf das Verwaltungsvermögen zugreifen können und daneben eine akzessorische gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer nur in Betracht kommt, wenn diese sich neben der Gemeinschaft klar und eindeutig persönlich verpflichtet haben. Die persönliche Haftung ergibt sich hier aus den gesetzlichen Regelungen über den Anschluss- und Benutzungszwang und die an die Eigentümerstellung anknüpfende Verpflichtung zur Entgeltzahlung. Sieht eine gesetzliche Regelung ausdrücklich eine gesamtschuldnerische Haftung der Eigentümer vor, so sind Schuldner nach wie vor die Grundstückseigentümer, also die einzelnen Wohnungseigentümer und nicht der gemeinschaftsrechtliche Wohnungseigentümerverbund.*)

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IBRRS 2007, 0667
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anlegen eines japanischen Steingartens

LG München I, Beschluss vom 03.08.2005 - 1 T 10251/05

Zu der Frage, ob das Anlegen eines japanischen Steingartens eine bauliche Veränderung darstellt und beseitigt werden muss.

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IBRRS 2007, 0637
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erneuerung der Fassadenverkleidung

OLG Hamm, Beschluss vom 18.09.2006 - 15 W 88/06

1. Eine Instandsetzungsmaßnahme kann auch dann vorliegen, wenn die Fassadenverkleidung unter Anbringung eines zusätzlichen Wärmeschutzes erneuert wird.*)

2. Die Wohnungseigentümer handeln im Rahmen des ihnen eingeräumten Ermessens, wenn sie bei der Beschlussfassung über die Anbringung wärmedämmender Maßnahmen an der Außenfassade die Anbringung einer bislang fehlenden Dämmung der Kellerdecken einschließen.*)

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IBRRS 2007, 0628
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Faktische Stillegung des Fahrstuhls durch Mehrheitsbeschluss?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.11.2006 - 5 W 104/06-39

Die faktische Stilllegung eines Aufzugs und Verweigerung einer Reparatur, dessen Funktionsfähigkeit die Teilungserklärung verspricht, kann nicht mehrheitlich beschlossen werden.*)

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IBRRS 2007, 0618
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Entziehung des Wohnungseigentums

BGH, Urteil vom 19.01.2007 - V ZR 26/06

1. Die fortlaufend unpünktliche Erfüllung von Wohngeld- und anderen Zahlungsansprüchen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann den anderen Wohnungseigentümern die Fortsetzung der Gemeinschaft mit dem säumigen Wohnungseigentümer unzumutbar machen und die Entziehung des Wohnungseigentums nach § 18 Abs. 1 WEG rechtfertigen, wenn sie die ordnungsgemäße Verwaltung nachhaltig beeinträchtigt.*)

2. Bei einer Entziehung aus diesem Grund muss der säumige Wohnungseigentümer vor Beschlussfassung abgemahnt werden. Von einer Abmahnung kann nur abgesehen werden, wenn sie den anderen Wohnungseigentümern unzumutbar ist oder keinen Erfolg verspricht.*)

3. Ein wegen fehlender Abmahnung nicht ausreichender Entziehungsbeschluss stellt sich rechtlich als Abmahnung dar. Er erlaubt nach entsprechender Beschlussfassung eine Entziehungsklage, wenn der betroffene Wohnungseigentümer, und sei es auch nur einmal, die abgemahnten Pflichten versäumt. Etwas anderes gilt nur, wenn der Beklagte unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Dauer seines Wohlverhaltens, annehmen darf, die zur Abmahnung führenden Vorgänge hätten sich für die Gemeinschaft erledigt.*)

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IBRRS 2007, 0588
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Wann kann einzelner Wohnungseigentümer Nachbesserung verlangen?

OLG Hamm, Urteil vom 13.02.2007 - 21 U 69/06

1. Will der einzelne Wohnungseigentümer wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums großen Schadensersatz geltend machen, kann er dem Bauträger eine Frist mit Ablehnungsandrohung in der Regel nicht mehr setzen, wenn der Bauträger auf Verlangen der Gemeinschaft bereits einen Vorschuss zur Mangelbeseitigung gezahlt hat bzw. die Gemeinschaft nicht mehr bereit ist, eine Nachbesserung durch den Bauträger zu dulden.*)

2. Lehnt der Unternehmer eine Nachbesserung wegen eines unverhältnismäßigen Aufwandes zu Recht ab, kann dem Auftraggeber ein Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages zustehen, falls dieser nicht gemäß § 634 Abs. 3 BGB a.F. ausscheidet.*)

3. Hat der Bauträger in der Baubeschreibung hinsichtlich des Schallschutzes auf die DIN 4109, Ausgabe 1989 Bezug genommen, kann der Erwerber grundsätzlich nur die Einhaltung der in der DIN genannten Standardwerte und keinen erhöhten Schallschutz nach Beiblatt 2 zur DIN beanspruchen. Ein weitergehender Schallschutz kann geschuldet sein, soweit dieser bei fachgerechter Erstellung des Gebäudes mit den in der Baubeschreibung genannten Materialien und Herstellungsverfahren nach den anerkannten Regeln der Technik erreicht wird.*)




IBRRS 2007, 0587
WohnungseigentumWohnungseigentum

BGH, Beschluss vom 12.07.2006 - X ZR 152/05

Zur Teilrechtsfähigkeit und Haftung bei Rechtsverhältnissen, die auf einem öffentlich-rechtlichen Anschluss- und Benutzungszwang beruhen.

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IBRRS 2007, 0531
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zuweisung von Gemeinschaftseigentum an einzelne Eigentümer

OLG München, Beschluss vom 21.02.2007 - 34 Wx 103/05

Die Zuweisung von Gegenständen des Gemeinschaftseigentums an einzelne Wohnungseigentümer zur alleinigen Nutzung und Kostentragung kann nicht durch Mehrheitsbeschluss erfolgen (hier: Wasseranschlüsse über Gemeinschaftsflächen).*)

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IBRRS 2007, 0530
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anfechtung eines Negativbeschlusses

OLG München, Beschluss vom 21.02.2007 - 34 Wx 100/06

Für die Anfechtung eines Negativbeschlusses verbunden mit dem Antrag auf Feststellung, dass zu diesem Tagesordnungspunkt überhaupt kein Beschluss gefasst wurde, kann ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben sein (hier: Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund).*)

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IBRRS 2007, 0500
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwirkung von Beseitigungsansprüchen

OLG Köln, Beschluss vom 24.04.2006 - 16 Wx 35/06

Der beeinträchtigte Wohungseigentümer kann sein Recht auf Beseitigung störender Bäume u.Ä. bereits bei langjähriger bloßer Untätigkeit verwirkt haben, wenn von ihm - inbesondere anlässlich der jährlich stattfinden Eigentümerversammlungen - eine Geltendmachung seiner Rechte erwartet werden konnte.

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IBRRS 2007, 0499
ProzessualesProzessuales
WEG-Verfahren: Beschwerdegericht bei Auslandsbezug

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.09.2006 - 3 Wx 133/06

1. In Wohnungseigentumssachen ist - jedenfalls soweit Beschlussanfechtung Verfahrensgegenstand ist - das Landgericht auch dann zur Entscheidung über Erstbeschwerde berufen, wenn ein Beteiligter seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland (hier: Großbritannien) hat.*)

2. Wird in einer Wohnungseigentumssache eine an das Amtsgericht adressierte sofortige Beschwerde fristgerecht beim ebenfalls zuständigen Landgericht eingereicht, so ist sie auch dann rechtzeitig, wenn die Rechtsmittelschrift erst nach Fristablauf beim Amtsgericht eingeht.*)

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IBRRS 2007, 0496
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rang von Wohngeldverbindlichkeiten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2006 - 3 Wx 299/05

1. Im Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Wohnungseigentümers sind Wohngeldverbindlichkeiten, die seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens rückständig sind, Altmasseverbindlichkeiten, soweit sie vor Masseunzulänglichkeitsanzeige (§ 208 InsO) des Insolvenzverwalters begründet wurden. Sie können nicht mehr mit der Leistungsklage verfolgt werden.*)

2. Nach der Masseunzulänglichkeitsanzeige fällig gewordene Wohngeldschulden sind Neumasseverbindlichkeiten i.S.v. § 209 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 InsO, sofern der Insolvenzverwalter die Gegenleistung dadurch in Anspruch genommen hat, dass er über einen längeren Zeitraum - hier 4 1/2 Jahre - von der Möglichkeit der Freigabe der Eigentumswohnung keinen Gebrauch gemacht hat.*)

3. Neumasseforderungen können grundsätzlich im Wege der Leistungsklage geltend gemacht werden. Unzulässig ist die Leistungsklage, wenn die im Verfahren vom Insolvenzverwalter eingewandte erneute - nach der Masseunzulänglichkeitsanzeige entstandene - Masseunzulänglichkeit hinreichend dargelegt und ggf. bewiesen worden ist. In einem solchen Fall in Betracht kommende Schadensersatzansprüche nach § 61 InsO sind beim Wohnungseigentumsgericht geltend zu machen.*)

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IBRRS 2007, 0477
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sondernutzungsrecht an KFZ-Stellplätzen

KG, Beschluss vom 04.12.2006 - 24 W 201/05

1. § 985 BGB verschaft den übrigen Miteigentümern einen Anspruch auf Herausgabe und Einräumung von Mitbesitz auch gegenüber einem Miteigentümer, der von Gemeinschaftseigentum widerrechtlich Gebrauch macht, indem er es etwa für sich vereinnahmt.

2. Diesen Anspruch sowie den Anspruch auf Unterlassung der alleinigen Nutzung kann jeder Wohnungseigentümer geltend machen, ohne dass eine Ermächtigung durch die anderen Wohnungseigentümer erforderlich wäre, weil es sich insoweit um einen Individualanspruch und nicht um eine Angelegenheit gemeinschaftlicher Verwaltung handelt.

3. Die Befugnis des teilenden Alleineigentümers zur nachträglichen einseitigen Änderung der Teilungserklärung erlischt grundsätzlich und von etwaigen Vorbehalten oder Ermächtigungen abgesehen mit der Entstehung der Eigentümergemeinschaft oder mit der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für den ersten Erwerber eines Wohnungs- oder Teileigentums und der Entstehung der faktischen Eigentümergemeinschaft. Danach ist eine Änderung der Teilungserklärung nur mit Zustimmung des/der weiteren Eigentümer(s), gegebenenfalls des/der weiteren werdenden Eigentümer(s), zulässig.

4. Eine Änderung der Teilungserklärung ist, unabhängig davon, ob sie einseitig durch den teilenden Alleineigentümer oder - nachdem dessen Befugnis hierzu erloschen ist - durch die Gemeinschaft erfolgt, dem Sonderrechtsnachfolger gegenüber wirkungslos, wenn sie nicht ins Grundbuch eingetragen ist.

5. Unter dem von der Praxis entwickelten, im Wohnungseigentumsgesetz nicht normierten Institut des Sondernutzungsrechts wird allgemein die einem oder mehreren Wohnungseigentümer(n) auf der Grundlage einer Vereinbarung (§ 15 Abs. 1 WEG) oder einer Teilungserklärung (§ 8 WEG) durch Zuordnung zur jeweiligen Sondereigentumseinheit eingeräumte Befugnis verstanden, einen näher bestimmten Teil des gemeinschaftlichen Eigentums allein nutzen zu dürfen („positive Komponente“), also dergestalt, dass alle übrigen Miteigentümer der Wohnungseigentumsgemeinschaft von der Nutzung ausgeschlossen sind („negative Komponente“).

6. Das Sondernutzungsrecht hat schuldrechtlichen Charakter und ist kein dingliches Recht; es wird lediglich durch Eintragung ins Grundbuch Inhalt - nicht Gegenstand - von Wohnungseigentumsrechten, nämlich des Sondereigentums, und insoweit „verdinglicht“.

7. Allein bei Eintragung ins Grundbuch entfaltet es nach §§ 10 Abs. 2, 5 Abs. 4 WEG Wirkung auch gegenüber dem Sonderrechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers; ohne Eintragung verbleibt es bei einer den Sonderrechtsnachfolger nicht bindenden schuldrechtlichen Wirkung.

8. Eintragungserfordernis kann dadurch genügt werden, dass zwar nicht das konkrete Sondernutzungsrecht ins Grundbuch eingetragen wird, wohl aber entsprechend § 7 Abs. 3 WEG auf die in der Vereinbarung oder Teilungserklärung enthaltene und das jeweilige Sondernutzungsrecht betreffende Eintragungsbewilligung Bezug genommen wird.

9. Die Auslegung der Teilungserklärung hat den für Grundbucheintragungen maßgeblichen Regeln zu folgen. Es ist daher vorrangig auf den Wortlaut und den Sinn der Erklärung abzustellen, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergeben. Umstände außerhalb der über die Erklärung aufgenommenen Urkunde dürfen zur Ermittlung von Inhalt und Umfang nur insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind.




IBRRS 2007, 0470
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verjährung von Wohngeldansprüchen

OLG München, Beschluss vom 07.02.2007 - 34 Wx 129/06

Im Jahr 2001 fällig gewordene Wohngeldansprüche sind im Regelfall mit Ablauf des 31.12.2004 verjährt. Die Kenntnis des Verwalters vom Bestehen des Anspruchs ist grundsätzlich der Eigentümergemeinschaft zuzurechnen, es sei denn, der Wohngeldschuldner kann sich nach Treu und Glauben auf die Kenntnis des Vertretenen nicht berufen, weil der Verwalter mit ihm bewusst zum Nachteil des Vertretenen zusammengewirkt hat.*)

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IBRRS 2007, 0469
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Genehmigung der Jahresabrechnung

OLG München, Beschluss vom 07.02.2007 - 34 Wx 147/06

Beschließt die Eigentümerversammlung unter dem gleichen Tagesordnungspunkt die Entlastung des Verwaltungsbeirats, lehnt sie jedoch zugleich die Entlastung des Verwalters ab, lässt sich daraus in der Regel nicht auf die gleichzeitige Genehmigung der Jahresabrechnung schließen.*)

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IBRRS 2007, 0436
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kosten für Ausbau einer Dachterrasse

OLG Celle, Beschluss vom 10.10.2006 - 4 W 136/06

1. Ein Wohnungseigentümer, dem in der Teilungserklärung der Ausbau der in seinem Sondereigentum stehenden Räume gestattet wird, hat in Abänderung der Kostenregelung des § 16 Abs. 2 WEG sowohl die Kosten des Ausbaus als auch die daraus für die Gemeinschaft entstehen Folgekosten zu tragen.

2. Dies gilt auch für den Rechtsnachfolger, der für die Beseitigung der Mängel des Ausbaus eine Beteiligung der WEG-Gemeinschaft verlangt.

3. Etwas anderes kann möglicherweise gelten, wenn nach einer Kette von Veräußerungen der Wohnungseigentümer gar nicht mehr erkennen kann, dass sein Wohnungseigentum durch einen Rechtsvorgänger erst nachträglich ausgebaut worden ist.

4. Der Bodenbelag auf einer Dachterrasse ist typischerweise dem Sondereigentum zuzurechnen.

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IBRRS 2007, 0435
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Ansprüche wegen Baumängeln gegen den Bauträger

OLG Jena, Urteil vom 08.09.2006 - 9 W 225/06

1. Die WEG-Gemeinschaft kann Gewährleistungsansprüche gegen den Bauträger an sich ziehen und nach entsprechendem Mehrheitsbeschluss eine Vergleichsvereinbarung mit dem Bauträger abschließen.

2. Bezüglich des Inhalts der Vergleichsvereinbarung hat die WEG-Gemeinschaft einen gewissen Beurteilungsspielraum.

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IBRRS 2007, 0427
WohnungseigentumWohnungseigentum
Raum als "nicht Wohnzwecken dienender Raum" festgesetzt

KG, Beschluss vom 22.12.2006 - 24 W 126/05

In der die gesetzliche Beschreibung des Teileigentums (§ 1 Abs. 3 WEG) wiederholenden Bezeichnung eines Raumes in der Teilungserklärung als "nicht Wohnzwecken dienender Raum" liegt eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter des Inhalts, dass der Raum zwar nicht zu Wohnzwecken, aber grundsätzlich zu jedem anderen beliebigen Zweck genutzt werden darf. Für die weitergehende Frage, ob eine bestimmte Nutzung zulässig ist, sind neben etwaigen Regelungen in der hierzu auszulegenden Teilungserklärung nach den in § 15 Abs. 2 WEG zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken auch Lage und Beschaffenheit des Raumes von Bedeutung. Die Zweckbestimmung "Teileigentum" ist nicht mit der Vereinbarung einer gewerblichen bzw. freiberuflichen Nutzung gleichzusetzen. Bei einem Teileigentum kann es sich auch um eine zwar zur Wohnung gehörende, aber nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmte, sondern nur mit der Wohnnutzung im Zusammenhang stehende, untergeordneten Zwecken dienende Räumlichkeit handeln, etwa einen Abstellraum, einen Hobbyraum oder eine Werkstatt.*)

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IBRRS 2007, 0426
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gebührenstreitwert für Klage auf Zustimmung zu Verkauf

KG, Beschluss vom 12.01.2007 - 11 W 15/06

1. Wird ein Wohnungseigentümer durch die fehlende Zustimmung eines anderen Wohnungseigentümers daran gehindert, seine Einheit zu veräußern, ist der Gebührenstreitwert für die Klage auf Zustimmung mit 10 bis 20 % des Kaufpreises anzusetzen.*)

2. Fehlt es ausnahmsweise an zureichenden Anhaltspunkten, ist der Gebührenstreitwert mit 3.000,00 EUR zu bemessen.*)

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IBRRS 2007, 0412
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verzicht auf den Miteigentumsanteil ist eintragungsfähig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2007 - 3 Wx 5/07

Der Verzicht auf den Miteigentumsanteil an einem Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an einer Wohnung (Wohnungseigentum), ist eintragungsfähig.*)

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IBRRS 2007, 0390
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bauliche Veränderung ohne Genehmigung zulässig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2007 - 3 Wx 186/06

Hat ein Wohnungseigentümer das gemeinschaftliche Eigentum baulich verändert (hier: Ersetzung von Holzpalisaden durch Betonpflanztröge auf einem Teil des gemeinschaftseigenen Vorgartens), ohne die nach der Teilungserklärung erforderliche Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer einzuholen, so ist er gleichwohl nicht zur Beseitigung verpflichtet, wenn er mit seiner Maßnahme einen Zustand geschaffen hat, der dem entspricht, was auch die übrigen Eigentümer erklärtermaßen erreichen wollen.*)

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IBRRS 2007, 0369
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Eigenhaftung des Verwalters für Reparaturauftragsvergabe

VerfGH Berlin, Beschluss vom 18.07.2006 - VerfGH 3/02

1. Vergibt ein Miet- bzw. Wohnungseigentumsverwalter Aufträge zur Durchführung kleinerer Reparaturarbeiten, so kann er selbst Vertragspartner sein, wenn er nicht hinreichend zum Ausdruck bringt, in fremden Namen zu handeln. Auch der auf jeder Rechnung angeführte Zusatz "An den Eigentümer der Wohnanlage..." ist kein hinreichendes Indiz für ein Vertreterhandeln.

2. Diese Rechtsansicht ist vertretbar und somit nicht willkürlich im Sinne der Verfassung von Berlin.

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IBRRS 2007, 0349
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gemeinsame Treppe zweier WEG-Gemeinschaften

OLG Hamm, Beschluss vom 27.04.2006 - 15 W 92/05

1. Das Rechtsverhältnis der Miteigentümer benachbarter WEG-Gemeinschaften in Bezug auf ein beiderseits der Grundstücksgrenze errichtetes gemeinschaftliches Treppenhaus muss entsprechend den dinglichen Eigentumsverhältnissen beurteilt werden: Es besteht somit keine Eigentümergemeinschaft an dem gesamten Treppenhausgebäude, sondern das gemeinschaftliche Eigentum der jeweiligen WEG-Gemeinschaft erstreckt sich auf den auf dem jeweiligen Grundstück befindlichen Gebäudeteil.*)

2. Im Innenverhältnis der jeweiligen Gemeinschaften gelten in Bezug auf die Instandhaltung und Instandsetzung sowie die hierfür anfallenden Kosten und Kostenquoten die Vorschriften des WEG.*)

3. Im Außenverhältnis der beiden Gemeinschaften bestehen wechselseitige Ansprüche auf Instandsetzung und Instandhaltung nach den §§ 921, 922 BGB und gegebenenfalls nach § 1020 Satz 2 BGB, sofern wechselseitig Dienstbarkeiten an dem jeweils benachbarten Grundstück zur Benutzung des dort befindlichen Gebäudeteils des Treppenhauses eingeräumt worden sind.*)

4. Zur Entscheidung über Streitigkeiten zwischen den beiden Gemeinschaften ist das Prozessgericht zuständig.*)

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IBRRS 2007, 0348
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Umlage von Heizkosten

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.07.2006 - 20 W 179/04

1. Zur Frage, inwieweit die Änderung einer Vereinbarung in einer Gemeinschaftsordnung möglich ist, die eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten vorschreibt, und inwieweit ein diesbezüglicher Änderungsanspruch im Beschlussanfechtungsverfahren geltend gemacht werden kann.*)

2. Eine unzulässige sofortige weitere Beschwerde kann dadurch zulässig werden, dass auch die andere Seite sofortige weitere Beschwerde eingelegt hat und dadurch eine Überprüfung in der Hauptsache im Wege der nach wie vor zulässigen Anschlussrechtsbeschwerde möglich ist, für die es auf das Erreichen einer Mindestbeschwer nicht ankommt.*)

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IBRRS 2007, 0295
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auslegung einer Gemeinschaftsordnung

OLG München, Beschluss vom 30.01.2007 - 34 Wx 116/06

Auslegung einer Gemeinschaftsordnung, die als Sondereigentum die Balkonböden festschreibt, soweit sie nicht zur tragenden Konstruktion des Gebäudes gehören (hier: Zuordnung der Isolierschicht und der Abdichtungsanschlüsse).*)

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IBRRS 2007, 0290
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsmittel in Kostenfestsetzungsangelegenheiten

BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - V ZB 105/06

Das statthafte Rechtsmittel gegen Entscheidungen über sofortige Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist - soweit nicht gesetzlich etwas anderes angeordnet worden ist - auch in Kostenfestsetzungsangelegenheiten die sofortige weitere Beschwerde nach §§ 27 ff. FGG und nicht die Rechtsbeschwerde nach §§ 574 ff. ZPO (wie Senat, Beschl. v. 30. September 2004, V ZB 16/04, NJW 2004, 3412; insoweit Aufgabe von Senat, Beschl. v. 9. März 2006, V ZB 164/05, NJW 2006, 2495).*)

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