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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6085 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 4097
WohnungseigentumWohnungseigentum
Neuwahl bzw. Wiederwahl des Verwalters

OLG Schleswig, Beschluss vom 20.01.2006 - 2 W 24/05

1. Ist in der Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung der Beschlussgegenstand mit "Neuwahl eines Verwalters" bezeichnet, so ist für jeden Wohnungseigentümer erkennbar, dass nicht nur die Bestellung eines Verwalters beschlossen werden soll, sondern auch die wesentlichen Bedingungen des Verwaltervertrages.*)

2. Wird in einer Wohnungseigentümerversammlung "die Fortsetzung des Verwaltervertrages" beschlossen, so ist der Beschluss dahin auszulegen, dass er auch die Neubestellung des Verwalters umfasst.*)

3. Bei der Wiederwahl des Verwalters bedarf es grundsätzlich nicht der Unterbreitung von Alternativangeboten.*)

4. Ein Verwalter ist in Ausübung gebundener Vollmachten nicht anwesender Wohnungseigentümer nicht gehindert, an der eigenen Wahl mitzuwirken.*)

5. Sieht die Teilungserklärung bei mehreren Wohnblöcken vor, dass für die Verwaltungseinheit, die das gemeinschaftliche Eigentum umfasst, soweit nicht das Sonder- und Teileigentum der übrigen Verwaltungseinheiten betroffen ist, die Beschlussfassung im Wege des schriftlichen Verfahrens durch schriftliche Stimmabgabe innerhalb der für die übrigen Verwaltungseinheiten einberufenen Versammlungen erfolgt, und zur Gültigkeit des Beschlusses ausreicht, dass die zustimmenden Wohnungseigentümer mehr als die Hälfte sämtlicher Miteigentumsanteile der Verwaltungseinheiten vertreten, so verletzt dieses Verfahren nicht das Gebot des Minderheitenschutzes.*)

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IBRRS 2006, 4061
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wiederwahl des Verwalters: Kann er selbst Stimmrecht ausüben?

OLG Hamm, Beschluss vom 20.07.2006 - 15 W 142/05

Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage wird, auch wenn er nicht zugleich Wohnungseigentümer ist, ist durch § 25 Abs.5 WEG, noch durch § 181 BGB gehindert, als Stellvertreter einzelner Wohnungseigentümer an der Beschlussfassung über seine erneute Bestellung mitzuwirken. Dies gilt auch dann, wenn mit der Beschlussfassung über die erneute Bestellung zugleich über den Abschluss des Verwaltervertrages abgestimmt wird.*)

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IBRRS 2006, 4049
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Eigentumsentziehungsklage

BGH, Beschluss vom 21.09.2006 - V ZR 28/06

Der Streitwert der Eigentumsentziehungsklage bestimmt sich nach dem Verkehrswert des zu veräußernden Wohnungs- oder Teileigentums.*)

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IBRRS 2006, 4019
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf Parabolantenne über bisherige Praxis hinaus?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.09.2006 - 3 W 213/05

1. Die Frage, ob die Wohnungseigentümer verpflichtet sind, das Aufstellen einer mobilen Parabolantenne zu dulden, ist auf der Grundlage der Abwägung der widerstreitenden Interessen der Beteiligten zu beurteilen.*)

2. Das Festhalten an einem generellen Verbot von Parabolantennen kann treuwidrig sein, wenn diese aufgrund ihrer Größe und des Installationsortes das optischhe Erscheinungsbild der Wohnanlage nicht beeinträchtigen und auch sonstige Interessen der Wohnungseigentümer nicht berührt sind.*)

3. Es ist zweifelhaft, ob bei der Abwägung zwischen dem von der Eigentümergemeinschaft verteidigten optische Gesamteindruck und dem Informationsinteresse des Einzelnen letzteres regelmäßig nur - wie in der bisherigen Rechtsprechung - bei ausländischer Staatsangehörigkeit besonderes Gewicht zukommt. Die Gesichtspunkte des Zusammenwachsen Europas und des zunehmenden internationalen Austausches könnten auch für das private Informationsinteresse von Deutschen größere Beachtung als bisher erfordern.

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IBRRS 2006, 3994
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 05.04.2000 - 16 Wx 37/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3992
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 07.04.2000 - 16 Wx 35/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3990
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 07.04.2000 - 16 Wx 32/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3989
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.04.2000 - 3 Wx 425/99

Wird - gemäß der Teilungserklärung - die Vertretung der Wohnungseigentümer, die in der Eigentümerversammlung nicht anwesend und nicht anderweitig vertreten sind, vom Verwalter ausgeübt, so führt dies auch bei einem "einstimmigen" Beschluss nicht zu einer Vereinbarung i.S. des § 10 WEG.*)

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IBRRS 2006, 3987
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 14.04.2000 - 2 Wx 1/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3986
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2000 - 3 Wx 60/00

Die Abänderung der in der Teilungserklärung enthaltenen Regelungen für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung des Hausgeldes durch bloßen Mehrheitsbeschluss ist unwirksam. Es mag offen bleiben, ob ein solcher Beschluss wegen fehlender Beschlusskompetenz der Gemeinschaft nichtig ist.*)

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IBRRS 2006, 3985
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 14.04.2000 - 16 Wx 17/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3982
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Trittschallschutzveränderung: Richtiger Antragsgegner

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.04.2006 - 5 W 253/05-76

Der schallschutztechnische Standard einer Wohnanlage wird durch den bei Begründung des Wohnungseigentums bestehenden Zustand bestimmt. Etwaige Ansprüche wegen eines bauordnungswidrigen Zustands sind gegen die Gemeinschaft zu richten, nicht gegen die einzelnen Sondereigentümer.

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IBRRS 2006, 3980
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Ausschluss der Rückabwicklung wegen Baumängel unzulässig

BGH, Urteil vom 28.09.2006 - VII ZR 303/04

Der formularmäßige Ausschluss der Befugnis, einen Erwerbervertrag über umfassend saniertes Wohnungseigentum zu wandeln oder sonst rückgängig zu machen, ist gemäß § 11 Nr. 10 b AGBG unwirksam (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. November 2001 - VII ZR 373/99 - BauR 2002, 310 = ZfBR 2002, 244 = NZBau 2002, 89 und Urteil vom 27. Juli 2006 - VII ZR 276/05, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)

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IBRRS 2006, 3964
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2000 - 24 U 29/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3963
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.04.2000 - 3 Wx 51/00

Bei der Ausübung des Auswahlermessens im Fall der gerichtlichen Bestellung eines Notverwalters hat das Gericht verschiedene, ihm vorliegende Angebote von Verwaltern auch unter Eignungs- und Kostengesichtspunkten gegeneinander abzuwägen.*)

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IBRRS 2006, 3962
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2000 - 3 W 81/00

Die Sanierung einer durchfeuchteten Fassade unter erstmaliger Aufbringung einer Wärmedämmung kann eine modernisierende Instandsetzungsmaßnahme darstellen.*)

Kommen mehrere gleichermaßen erfolgversprechende Sanierungsmaßnahmen in Betracht, steht der Eigentümergemeinschaft bei der Auswahl ein Ermessensspielraum zu.*)

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IBRRS 2006, 3958
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.05.2000 - 3 Wx 9/00

Der Antrag auf gerichtliche Abberufung des Verwalters einer Wohnungseigentumsgemeinschaft, der durch - bestandskräftigen - Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung für eine weitere Amtszeit wiederbestellt worden ist, kann nur dann mit Erfolg auf die bereits bekannten früheren Umstände gestützt werden, wenn zumindest ein neuer wichtiger Grund angeführt wird, der im Zeitpunkt der Neubestellung noch nicht vorgelegen hat.*)

Das gilt auch dann, wenn der die gerichtliche Abberufung verlangende Antragsteller in der betreffenden Wohnungseigentümerversammlung durch die absolute Stimmenmehrheit eines anderen Wohnungseigentümers majorisiert worden ist.*)

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IBRRS 2006, 3950
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 17.05.2000 - 16 Wx 76/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3947
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Hamm, Beschluss vom 19.05.2000 - 15 W 118/00

1. Der Gegenstandswert für einen Beschlußanfechtungsantrag betr. die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan ist, wenn er die gesamte Beschlußfassung und nicht etwa nur einzelne Rechnungsposten betrifft, gem. § 48 Abs. 3 S. 1 WEG mit einem Bruchteil (regelmäßig 20 bis 25 %) der umgelegten Kosten zu bemessen.*)

2. Bei großen Wohnungseigentumsanlagen kann die Begrenzung des Geschäftswertes gem. § 48 Abs. 3 S. 2 WEG bei dem Fünffachen des persönlichen wirtschaftlichen Interesses des Antragstellers angenommen werden.*)

3. Diese Begrenzung greift auch dann ein, wenn das Gericht mit der Hauptsacheentscheidung dem Antragsteller einen Anspruch auf Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten zugesprochen hat.*)

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IBRRS 2006, 3943
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.05.2000 - 20 W 200/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3899
BauträgerBauträger
Notarrecht - Belehrungspflichten bei Beurkundung eines Bauträgervertrags

LG Darmstadt, Urteil vom 27.06.2005 - 19 O 105/04

1. Unterlässt ein Notar fahrlässig die Belehrung hinsichtlich der Größe eines im Sondereigentum stehenden Gebäudeteils und verletzt damit seine Amtspflicht nach § 17 BeurkG, so bestimmt sich seine Haftung nach § 19 BNotO.

2. Die Vorschrift des § 17 BeurkG verpflichtet den Notar, den Willen der Beteiligten zu erforschen, sowie den Sachverhalt zu klären und die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des zu beurkundeten Geschäftes zu belehren. Dabei muss er, obwohl er sich auf die Angaben der Beteiligten grundsätzlich verlassen darf, bedenken, dass die Beteiligten entscheidende Umstände möglicherweise nicht erkennen, und solche Umstände gesondert in seine Belehrung mit einbeziehen.

3. Ein Notar kann nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass einem Laien die Konsequenz und die Gefahr einer Planabweichung in Kaufvertrag und Teilungserklärung bewusst ist und dass er deshalb bei der Einsicht in den Aufteilungsplan darauf achtet, ob die enthaltene Beschreibung des Sondereigentums mit derjenigen im Kaufvertrag identisch ist.

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IBRRS 2006, 3891
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 25.05.2000 - 2Z BR 16/00

Beschließen die Wohnungseigentümer der einzelnen Hausgemeinschaften einer Mehrhausanlage nach der Gemeinschaftsordnung über die Instandhaltung und Instandsetzung ihres Gebäudes, dann kann eine Hausgemeinschaft nicht den von zwei Hausgemeinschaften geschlossenen Aufzug-Wartungsvertrag kündigen.*)

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IBRRS 2006, 3890
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 25.05.2000 - 3Z BR 38/00

Der Kläger muß seine Klage auf Leistung an seinen Rechtsnachfolger umstellen, wenn er während des Prozesses seine Aktivlegimation verliert.*)

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IBRRS 2006, 3888
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 26.05.2000 - 2Z BR 174/99

Streiten nur zwei benachbarte Wohnungseigentümern über die Größe ihrer Sondernutzungsflächen, müssen nicht alle Wohnungseigentümer verklagt werden, sofern sie nicht beeinträchtigt sind.*)

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IBRRS 2006, 3886
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.05.2000 - 20 W 504/99

In Wohnungseigentumssachen ist grundsätzlich eine mündliche Verhandlung erforderlich.*)

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IBRRS 2006, 3885
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 30.05.2000 - 3Z BR 59/00

Haben alle Erwerber von Wohnungs- oder Teileigentum einer Wohnungseigentumsanlage die Kosten für die Löschung einer Globalgrundschuld zu tragen, so gilt das auch für diejenigen, die ihren Miteigentumsanteil im Rahmen eines Bauherrenmodells erworben haben.*)

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IBRRS 2006, 3883
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2000 - 11 Wx 96/99

1. Ein bestandskräftiger, eine Regelung der Gemeinschaftsordnung ändernder Beschluss der Wohnungseigentümer kann trotz seines "vereinbarungsersetzenden" Charakters durch einen erneuten Beschluss der Eigentümergemeinschaft geändert werden, sofern dieser nicht eine erneute Abweichung von den Vereinbarungen der Gemeinschaft enthält.*)

2. Dies kann grundsätzlich auch dann durch Mehrheitsbeschluss geschehen, wenn der erste Beschluss einstimmig gefasst wurde.*)

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IBRRS 2006, 3881
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.06.2000 - 3 Wx 118/00

1.*)

Allein der Bezeichnung als "Lager", die nur im Aufteilungsplan, nicht aber in der Teilungserklärung, vorkommt, ist die Bedeutung einer die Nutzung des Teileigentums einschränkenden Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter nicht beizumessen, mit der Folge, dass die umfassendere Zweckbestimmung aus der Teilungserklärung "Gewerbefläche" gilt.*)

2.*)

Unter Zugrundelegung dieser Zweckbestimmung kann der Teileigentümer im Rahmen der zu gewährenden ungehinderten Gewerbeausübung unter Wahrung der berechtigten Interessen der Wohnungseigentümer verlangen, dass an Werktagen während der üblichen Geschäftszeiten von 8.00 bis 20 Uhr der Eingang zum Hof der Anlage nicht verschlossen und dem berechtigten Personenkreis ungehindert Zutritt gewährt wird.*)

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IBRRS 2006, 3876
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Lärmbelästigung durch Austausch des Bodenbelags

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.04.2006 - 5 W 253/05

Zu der Frage, ob der Eigentümer, der den Bodenbelag seiner Wohnung austauscht und hierdurch die Lärmbelästigung der Nachbarn erhöht, dazu verpflichtet ist, Maßnahmen zu ergreifen, die dazu geeignet sind, einen Trittschallwert zu erreichen, der dem Normwert entspricht.

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IBRRS 2006, 3875
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stimmrechtsmissbrauch bei Stimmrechtshäufung

OLG München, Beschluss vom 23.08.2006 - 34 Wx 58/06

1. Veräußert ein Wohnungseigentümer, dem mehrere Wohnungen gehören, einzelne davon, kommt es bei Geltung des gesetzlichen Kopfprinzips zu einer Vermehrung der Stimmrechte (wie BayObLG ZMR 2002, 527).*)

2. Ein Stimmrechtsausschluss kann nicht allein aus dem Umstand abgeleitet werden, dass Wohnungseigentum an nahe Angehörige mit dem Ziel übertragen wird, sich weitere Stimmrechte in der Eigentümerversammlung zu sichern. Maßgeblich ist vielmehr, ob in der Ausnutzung der Stimmenmehrheit ein Rechtsmissbrauch zulasten der Minderheit liegt. Solcherart zustande gekommene Beschlüsse sind auf Antrag für ungültig zu erklären.*)

3. Ein Beschluss, durch den eine Mehrzahl von Personen oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Verwalter bestellt wird, ist nichtig (BGH ZMR 2006, 375).*)

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IBRRS 2006, 3874
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf auf ausdrückliche Verlautbarung im Grundbuch?

OLG München, Beschluss vom 12.09.2006 - 32 Wx 133/06

Ist im Grundbuch ein Sondernutzungsrecht als Inhalt des Sondereigentums an einer Wohnung bereits wirksam durch eine Bezugnahme auf die Teilungserklärung eingetragen, besteht kein Anspruch der Berechtigten mehr auf ausdrückliche Verlautbarung des Sondernutzungsrechts im Grundbuch.*)

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IBRRS 2006, 3873
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Abweichung vom Kostenschlüssel durch Mehrheitsbeschluss

OLG München, Beschluss vom 23.08.2006 - 34 Wx 90/06

Zur Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses, der die Kosten für die Instandsetzung von Fenstern im Bereich der Wohnungen abweichend vom vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel „auch zukünftig“ dem einzelnen Wohnungseigentümer auferlegt.*)

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IBRRS 2006, 3872
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Teilnahme an Lastschriftverfahren: Mehraufwandsgebühr?

OLG München, Beschluss vom 18.09.2006 - 34 Wx 89/06

1. Tritt im Beschlussanfechtungsverfahren Erledigung der Hauptsache ein, so hat der anfechtende Wohnungseigentümer diesem Umstand durch entsprechende Änderung seines Antrags Rechnung zu tragen. Verlangt der Anfechtende weiterhin Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses, so fehlt seinem Antrag das Rechtsschutzbedürfnis.*)

2. Den Wohnungseigentümern fehlt die Kompetenz für einen Beschluss, durch den einzelnen Wohnungseigentümern die Verpflichtung auferlegt wird, dem Verwalter eine zusätzliche Vergütung zu zahlen, wenn sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen.*)

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IBRRS 2006, 3869
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 13.06.2000 - 2Z BR 35/00

Weist die Teilungserklärung ein Teileigentum als "Laden/Büro", "Ladenlokal mit Voll-/ Teilküche" und "Laden mit Bistro" aus, darf keine Gaststätte mit Öffnungszeiten über die Ladenzeiten hinaus betrieben werden, weil es auf die Bezeichnung "Laden" ankommt.*)

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IBRRS 2006, 3868
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 13.06.2000 - 2Z BR 175/99

Jeder Wohnungseigenümer auch einer großen Wohnanlage hat gegen Kosterstattung Anspruch auf Fotokopien der einer Jahresabrechnung zugrundeliegenden Belege.*)

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IBRRS 2006, 3867
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.06.2000 - 5 WF 48/00

Zu der - hier fehlenden - Verwertungspflicht von Wohnungseigentum, das nicht der um Prozesskostenhilfe nachsuchende Eigentümer, sondern dessen Trennungsunterhalt zahlender Ehegatte bewohnt.*)

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IBRRS 2006, 3866
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 16.06.2000 - 2Z BR 178/99

Ist in der Teilungserklärung ein Teileigentum als Sauna ausgewiesen, darf dort kein "Pärchentreff" oder "Swinger-Club" betrieben werden.*)

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IBRRS 2006, 3863
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 22.06.2000 - 2 Wx 33/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3860
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2000 - 3 Wx 163/00

1.*)

Beschließt die Wohnungseigentümerversammlung, an den Häusern der Wohnanlage einen Blitzschutz installieren zu lassen, so entfällt mit der Durchführung dieser Maßnahme das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des dahin gehenden Eigentümerbeschlusses jedenfalls solange nicht wie die Rückgängigmachung der Baumaßnahme nicht tatsächlich ausgeschlossen ist oder ihr der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegen steht.*)

2.*)

Eine mit relativ geringem Kostenaufwand erstmals durchzuführende Maßnahme zur Bewahrung eines höheren Gebäudes vor der elementaren Gefahr des Blitzeinschlages stellt sich als ordnungsgemäße Instandsetzung des Gebäudes und nicht als eine die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erfordernde bauliche Veränderung dar.*)

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IBRRS 2006, 3859
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 28.06.2000 - 3Z BR 134/00

Geht es in einem WEG-Beschluß darum, ob Speicher und Keller als Wohnraum genutzt werden dürfen, so bemißt sich der Geschäftswert ausschließlich nach dem tatsächlichen Nutzungsinteresse und nicht nach der Kaufpreisdifferenz der in Rede stehenden Räume.*)

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IBRRS 2006, 3858
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BGH, Beschluss vom 29.06.2000 - V ZB 46/99

Über die Vermietbarkeit von in Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen einer Wohnungseigentumsanlage kann im Wege der Gebrauchsregelung durch Mehrheitsbeschluß entschieden werden, soweit nicht eine Vereinbarung entgegensteht und den Wohnungseigentümern kein Nachteil erwächst.*)

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IBRRS 2006, 3857
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2000 - 16 Wx 87/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3856
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.07.2000 - 3 Wx 214/00

1.*)

Der Wert der Beschwer, der sich nach dem vermögenswerten Interesse des Rechtsmittelführers an der Beseitigung der von zwei Nadelbäumen im Bereich des Balkons seiner Eigentumswohnung ausgehenden Beeinträchtigung (Lichtentzug) richtet, übersteigt 1.500,-- DM.*)

2.*)

Der Jahresbetrag einer um 10 % geminderten fiktiven Monatsmiete kann schon deshalb nicht entsprechend § 16 GKG zur Bemessung der Beeinträchtigung (Beschwer) herangezogen werden, da diese Vorschrift - aus sozialen Erwägungen - allein für die Wertfestsetzung zur Gebührenberechnung gilt.*)

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IBRRS 2006, 3822
ProzessualesProzessuales
Einwendungen im Verfahren richten sich nach WEG bzw. FGG

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2006 - 20 W 87/06

1. Für im Wohnungseigentumsverfahren abzuhandelnde Einwendungen, die im Streitverfahren nach der ZPO im Wege der Vollstreckungsabwehrklage geltend zu machen wären, sind grundsätzlich die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes bzw. des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit einschlägig; dies gilt auch für einen Vollstreckungsabwehrantrag gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss.*)

2. Dem Vollstreckungsabwehrantrag fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, sobald die Zwangsvollstreckung als Ganzes beendet ist, insbesondere wenn die vollstreckbare Ausfertigung ausgehändigt wurde und der Gläubiger aus dem Titel befriedigt ist.*)

3. § 767 Abs. 2 ZPO gilt für Vollstreckungsabwehranträge im Hinblick auf Kostenfestsetzungsbeschlüsse grundsätzlich nicht.*)

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IBRRS 2006, 3818
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verein als Treuhänder einer WEG

OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.05.2006 - 20 W 542/05

Ein Verein, der als Treuhänder für eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine Wohnung erwerben und unterhalten, sowie für einen Hausmeister zur Verfügung stellen oder - falls sie hierfür nicht benötigt wird - an Dritte vermieten soll, ist auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.*)

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IBRRS 2006, 3802
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 20.07.2000 - 2Z BR 49/00

Die grundlose Weigerung, Akteneinsicht zu gewähren und ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör können den Eindruck erwecken, daß der Richter befangen sei.*)

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IBRRS 2006, 3801
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 20.07.2000 - 2Z BR 50/00

Eine Wohnung darf nicht als Arztpraxis mit erheblichen Patientenverkehr genutzt werden, mag sie auch schon über viele Jahre hinweg bestimmungswidrig als Praxis genutzt worden sein.*)

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IBRRS 2006, 3798
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 27.07.2000 - 2Z BR 63/00

Auch in einem wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren ist die Geschäftsfähigkeit eines Wohnungseigentümers in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen, wenn sich ernsthafte Zweifel an der Geschäftsfähigkeit einstellen.*)

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IBRRS 2006, 3795
WohnungseigentumWohnungseigentum
Protokollvorschriften für WEG-Beschlüsse beachten!

OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2006 - 16 Wx 220/05

Sieht die Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft vor, dass zur Gültigkeit eines Beschlusses die Eintragung in ein Protokollbuch erforderlich ist, so genügt es nicht, wenn die Beschlüsse durchnummeriert in einem Ordner abgelegt werden.

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IBRRS 2006, 3794
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kündigung der gemeinsamen Wohnung nach Trennung

OLG Köln, Urteil vom 11.04.2006 - 4 UF 169/05

Ein Ehepartner kann nach endgültiger Trennung der Eheleute die Zustimmung zur Kündigung der ehemaligen Ehewohnung dann verlangen, wenn unterhaltsrechtliche Gründe oder auch der Gesichtspunkt nachehelicher Solidarität dem nicht entgegenstehen.

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