Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6127 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 3987OLG Hamburg, Beschluss vom 14.04.2000 - 2 Wx 1/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3986
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2000 - 3 Wx 60/00
Die Abänderung der in der Teilungserklärung enthaltenen Regelungen für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung des Hausgeldes durch bloßen Mehrheitsbeschluss ist unwirksam. Es mag offen bleiben, ob ein solcher Beschluss wegen fehlender Beschlusskompetenz der Gemeinschaft nichtig ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 3985
OLG Köln, Beschluss vom 14.04.2000 - 16 Wx 17/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3982
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.04.2006 - 5 W 253/05-76
Der schallschutztechnische Standard einer Wohnanlage wird durch den bei Begründung des Wohnungseigentums bestehenden Zustand bestimmt. Etwaige Ansprüche wegen eines bauordnungswidrigen Zustands sind gegen die Gemeinschaft zu richten, nicht gegen die einzelnen Sondereigentümer.
VolltextIBRRS 2006, 3980
BGH, Urteil vom 28.09.2006 - VII ZR 303/04
Der formularmäßige Ausschluss der Befugnis, einen Erwerbervertrag über umfassend saniertes Wohnungseigentum zu wandeln oder sonst rückgängig zu machen, ist gemäß § 11 Nr. 10 b AGBG unwirksam (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. November 2001 - VII ZR 373/99 - BauR 2002, 310 = ZfBR 2002, 244 = NZBau 2002, 89 und Urteil vom 27. Juli 2006 - VII ZR 276/05, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)
VolltextIBRRS 2006, 3964
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2000 - 24 U 29/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3963
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.04.2000 - 3 Wx 51/00
Bei der Ausübung des Auswahlermessens im Fall der gerichtlichen Bestellung eines Notverwalters hat das Gericht verschiedene, ihm vorliegende Angebote von Verwaltern auch unter Eignungs- und Kostengesichtspunkten gegeneinander abzuwägen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3962
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2000 - 3 W 81/00
Die Sanierung einer durchfeuchteten Fassade unter erstmaliger Aufbringung einer Wärmedämmung kann eine modernisierende Instandsetzungsmaßnahme darstellen.*)
Kommen mehrere gleichermaßen erfolgversprechende Sanierungsmaßnahmen in Betracht, steht der Eigentümergemeinschaft bei der Auswahl ein Ermessensspielraum zu.*)
VolltextIBRRS 2006, 3958
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.05.2000 - 3 Wx 9/00
Der Antrag auf gerichtliche Abberufung des Verwalters einer Wohnungseigentumsgemeinschaft, der durch - bestandskräftigen - Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung für eine weitere Amtszeit wiederbestellt worden ist, kann nur dann mit Erfolg auf die bereits bekannten früheren Umstände gestützt werden, wenn zumindest ein neuer wichtiger Grund angeführt wird, der im Zeitpunkt der Neubestellung noch nicht vorgelegen hat.*)
Das gilt auch dann, wenn der die gerichtliche Abberufung verlangende Antragsteller in der betreffenden Wohnungseigentümerversammlung durch die absolute Stimmenmehrheit eines anderen Wohnungseigentümers majorisiert worden ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 3950
OLG Köln, Beschluss vom 17.05.2000 - 16 Wx 76/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3947
OLG Hamm, Beschluss vom 19.05.2000 - 15 W 118/00
1. Der Gegenstandswert für einen Beschlußanfechtungsantrag betr. die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan ist, wenn er die gesamte Beschlußfassung und nicht etwa nur einzelne Rechnungsposten betrifft, gem. § 48 Abs. 3 S. 1 WEG mit einem Bruchteil (regelmäßig 20 bis 25 %) der umgelegten Kosten zu bemessen.*)
2. Bei großen Wohnungseigentumsanlagen kann die Begrenzung des Geschäftswertes gem. § 48 Abs. 3 S. 2 WEG bei dem Fünffachen des persönlichen wirtschaftlichen Interesses des Antragstellers angenommen werden.*)
3. Diese Begrenzung greift auch dann ein, wenn das Gericht mit der Hauptsacheentscheidung dem Antragsteller einen Anspruch auf Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten zugesprochen hat.*)
VolltextIBRRS 2006, 3943
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.05.2000 - 20 W 200/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3899
LG Darmstadt, Urteil vom 27.06.2005 - 19 O 105/04
1. Unterlässt ein Notar fahrlässig die Belehrung hinsichtlich der Größe eines im Sondereigentum stehenden Gebäudeteils und verletzt damit seine Amtspflicht nach § 17 BeurkG, so bestimmt sich seine Haftung nach § 19 BNotO.
2. Die Vorschrift des § 17 BeurkG verpflichtet den Notar, den Willen der Beteiligten zu erforschen, sowie den Sachverhalt zu klären und die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des zu beurkundeten Geschäftes zu belehren. Dabei muss er, obwohl er sich auf die Angaben der Beteiligten grundsätzlich verlassen darf, bedenken, dass die Beteiligten entscheidende Umstände möglicherweise nicht erkennen, und solche Umstände gesondert in seine Belehrung mit einbeziehen.
3. Ein Notar kann nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass einem Laien die Konsequenz und die Gefahr einer Planabweichung in Kaufvertrag und Teilungserklärung bewusst ist und dass er deshalb bei der Einsicht in den Aufteilungsplan darauf achtet, ob die enthaltene Beschreibung des Sondereigentums mit derjenigen im Kaufvertrag identisch ist.
VolltextIBRRS 2006, 3891
BayObLG, Beschluss vom 25.05.2000 - 2Z BR 16/00
Beschließen die Wohnungseigentümer der einzelnen Hausgemeinschaften einer Mehrhausanlage nach der Gemeinschaftsordnung über die Instandhaltung und Instandsetzung ihres Gebäudes, dann kann eine Hausgemeinschaft nicht den von zwei Hausgemeinschaften geschlossenen Aufzug-Wartungsvertrag kündigen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3890
BayObLG, Beschluss vom 25.05.2000 - 3Z BR 38/00
Der Kläger muß seine Klage auf Leistung an seinen Rechtsnachfolger umstellen, wenn er während des Prozesses seine Aktivlegimation verliert.*)
VolltextIBRRS 2006, 3888
BayObLG, Beschluss vom 26.05.2000 - 2Z BR 174/99
Streiten nur zwei benachbarte Wohnungseigentümern über die Größe ihrer Sondernutzungsflächen, müssen nicht alle Wohnungseigentümer verklagt werden, sofern sie nicht beeinträchtigt sind.*)
VolltextIBRRS 2006, 3886
OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.05.2000 - 20 W 504/99
In Wohnungseigentumssachen ist grundsätzlich eine mündliche Verhandlung erforderlich.*)
VolltextIBRRS 2006, 3885
BayObLG, Beschluss vom 30.05.2000 - 3Z BR 59/00
Haben alle Erwerber von Wohnungs- oder Teileigentum einer Wohnungseigentumsanlage die Kosten für die Löschung einer Globalgrundschuld zu tragen, so gilt das auch für diejenigen, die ihren Miteigentumsanteil im Rahmen eines Bauherrenmodells erworben haben.*)
VolltextIBRRS 2006, 3883
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2000 - 11 Wx 96/99
1. Ein bestandskräftiger, eine Regelung der Gemeinschaftsordnung ändernder Beschluss der Wohnungseigentümer kann trotz seines "vereinbarungsersetzenden" Charakters durch einen erneuten Beschluss der Eigentümergemeinschaft geändert werden, sofern dieser nicht eine erneute Abweichung von den Vereinbarungen der Gemeinschaft enthält.*)
2. Dies kann grundsätzlich auch dann durch Mehrheitsbeschluss geschehen, wenn der erste Beschluss einstimmig gefasst wurde.*)
VolltextIBRRS 2006, 3881
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.06.2000 - 3 Wx 118/00
1.*)
Allein der Bezeichnung als "Lager", die nur im Aufteilungsplan, nicht aber in der Teilungserklärung, vorkommt, ist die Bedeutung einer die Nutzung des Teileigentums einschränkenden Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter nicht beizumessen, mit der Folge, dass die umfassendere Zweckbestimmung aus der Teilungserklärung "Gewerbefläche" gilt.*)
2.*)
Unter Zugrundelegung dieser Zweckbestimmung kann der Teileigentümer im Rahmen der zu gewährenden ungehinderten Gewerbeausübung unter Wahrung der berechtigten Interessen der Wohnungseigentümer verlangen, dass an Werktagen während der üblichen Geschäftszeiten von 8.00 bis 20 Uhr der Eingang zum Hof der Anlage nicht verschlossen und dem berechtigten Personenkreis ungehindert Zutritt gewährt wird.*)
VolltextIBRRS 2006, 3876
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.04.2006 - 5 W 253/05
Zu der Frage, ob der Eigentümer, der den Bodenbelag seiner Wohnung austauscht und hierdurch die Lärmbelästigung der Nachbarn erhöht, dazu verpflichtet ist, Maßnahmen zu ergreifen, die dazu geeignet sind, einen Trittschallwert zu erreichen, der dem Normwert entspricht.
VolltextIBRRS 2006, 3875
OLG München, Beschluss vom 23.08.2006 - 34 Wx 58/06
1. Veräußert ein Wohnungseigentümer, dem mehrere Wohnungen gehören, einzelne davon, kommt es bei Geltung des gesetzlichen Kopfprinzips zu einer Vermehrung der Stimmrechte (wie BayObLG ZMR 2002, 527).*)
2. Ein Stimmrechtsausschluss kann nicht allein aus dem Umstand abgeleitet werden, dass Wohnungseigentum an nahe Angehörige mit dem Ziel übertragen wird, sich weitere Stimmrechte in der Eigentümerversammlung zu sichern. Maßgeblich ist vielmehr, ob in der Ausnutzung der Stimmenmehrheit ein Rechtsmissbrauch zulasten der Minderheit liegt. Solcherart zustande gekommene Beschlüsse sind auf Antrag für ungültig zu erklären.*)
3. Ein Beschluss, durch den eine Mehrzahl von Personen oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Verwalter bestellt wird, ist nichtig (BGH ZMR 2006, 375).*)
VolltextIBRRS 2006, 3874
OLG München, Beschluss vom 12.09.2006 - 32 Wx 133/06
Ist im Grundbuch ein Sondernutzungsrecht als Inhalt des Sondereigentums an einer Wohnung bereits wirksam durch eine Bezugnahme auf die Teilungserklärung eingetragen, besteht kein Anspruch der Berechtigten mehr auf ausdrückliche Verlautbarung des Sondernutzungsrechts im Grundbuch.*)
VolltextIBRRS 2006, 3873
OLG München, Beschluss vom 23.08.2006 - 34 Wx 90/06
Zur Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses, der die Kosten für die Instandsetzung von Fenstern im Bereich der Wohnungen abweichend vom vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel „auch zukünftig“ dem einzelnen Wohnungseigentümer auferlegt.*)
VolltextIBRRS 2006, 3872
OLG München, Beschluss vom 18.09.2006 - 34 Wx 89/06
1. Tritt im Beschlussanfechtungsverfahren Erledigung der Hauptsache ein, so hat der anfechtende Wohnungseigentümer diesem Umstand durch entsprechende Änderung seines Antrags Rechnung zu tragen. Verlangt der Anfechtende weiterhin Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses, so fehlt seinem Antrag das Rechtsschutzbedürfnis.*)
2. Den Wohnungseigentümern fehlt die Kompetenz für einen Beschluss, durch den einzelnen Wohnungseigentümern die Verpflichtung auferlegt wird, dem Verwalter eine zusätzliche Vergütung zu zahlen, wenn sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3869
BayObLG, Beschluss vom 13.06.2000 - 2Z BR 35/00
Weist die Teilungserklärung ein Teileigentum als "Laden/Büro", "Ladenlokal mit Voll-/ Teilküche" und "Laden mit Bistro" aus, darf keine Gaststätte mit Öffnungszeiten über die Ladenzeiten hinaus betrieben werden, weil es auf die Bezeichnung "Laden" ankommt.*)
VolltextIBRRS 2006, 3868
BayObLG, Beschluss vom 13.06.2000 - 2Z BR 175/99
Jeder Wohnungseigenümer auch einer großen Wohnanlage hat gegen Kosterstattung Anspruch auf Fotokopien der einer Jahresabrechnung zugrundeliegenden Belege.*)
VolltextIBRRS 2006, 3867
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.06.2000 - 5 WF 48/00
Zu der - hier fehlenden - Verwertungspflicht von Wohnungseigentum, das nicht der um Prozesskostenhilfe nachsuchende Eigentümer, sondern dessen Trennungsunterhalt zahlender Ehegatte bewohnt.*)
VolltextIBRRS 2006, 3866
BayObLG, Beschluss vom 16.06.2000 - 2Z BR 178/99
Ist in der Teilungserklärung ein Teileigentum als Sauna ausgewiesen, darf dort kein "Pärchentreff" oder "Swinger-Club" betrieben werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 3863
OLG Hamburg, Beschluss vom 22.06.2000 - 2 Wx 33/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3860
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2000 - 3 Wx 163/00
1.*)
Beschließt die Wohnungseigentümerversammlung, an den Häusern der Wohnanlage einen Blitzschutz installieren zu lassen, so entfällt mit der Durchführung dieser Maßnahme das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des dahin gehenden Eigentümerbeschlusses jedenfalls solange nicht wie die Rückgängigmachung der Baumaßnahme nicht tatsächlich ausgeschlossen ist oder ihr der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegen steht.*)
2.*)
Eine mit relativ geringem Kostenaufwand erstmals durchzuführende Maßnahme zur Bewahrung eines höheren Gebäudes vor der elementaren Gefahr des Blitzeinschlages stellt sich als ordnungsgemäße Instandsetzung des Gebäudes und nicht als eine die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erfordernde bauliche Veränderung dar.*)
VolltextIBRRS 2006, 3859
BayObLG, Beschluss vom 28.06.2000 - 3Z BR 134/00
Geht es in einem WEG-Beschluß darum, ob Speicher und Keller als Wohnraum genutzt werden dürfen, so bemißt sich der Geschäftswert ausschließlich nach dem tatsächlichen Nutzungsinteresse und nicht nach der Kaufpreisdifferenz der in Rede stehenden Räume.*)
VolltextIBRRS 2006, 3858
BGH, Beschluss vom 29.06.2000 - V ZB 46/99
Über die Vermietbarkeit von in Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen einer Wohnungseigentumsanlage kann im Wege der Gebrauchsregelung durch Mehrheitsbeschluß entschieden werden, soweit nicht eine Vereinbarung entgegensteht und den Wohnungseigentümern kein Nachteil erwächst.*)
VolltextIBRRS 2006, 3857
OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2000 - 16 Wx 87/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3856
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.07.2000 - 3 Wx 214/00
1.*)
Der Wert der Beschwer, der sich nach dem vermögenswerten Interesse des Rechtsmittelführers an der Beseitigung der von zwei Nadelbäumen im Bereich des Balkons seiner Eigentumswohnung ausgehenden Beeinträchtigung (Lichtentzug) richtet, übersteigt 1.500,-- DM.*)
2.*)
Der Jahresbetrag einer um 10 % geminderten fiktiven Monatsmiete kann schon deshalb nicht entsprechend § 16 GKG zur Bemessung der Beeinträchtigung (Beschwer) herangezogen werden, da diese Vorschrift - aus sozialen Erwägungen - allein für die Wertfestsetzung zur Gebührenberechnung gilt.*)
VolltextIBRRS 2006, 3822
OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2006 - 20 W 87/06
1. Für im Wohnungseigentumsverfahren abzuhandelnde Einwendungen, die im Streitverfahren nach der ZPO im Wege der Vollstreckungsabwehrklage geltend zu machen wären, sind grundsätzlich die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes bzw. des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit einschlägig; dies gilt auch für einen Vollstreckungsabwehrantrag gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss.*)
2. Dem Vollstreckungsabwehrantrag fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, sobald die Zwangsvollstreckung als Ganzes beendet ist, insbesondere wenn die vollstreckbare Ausfertigung ausgehändigt wurde und der Gläubiger aus dem Titel befriedigt ist.*)
3. § 767 Abs. 2 ZPO gilt für Vollstreckungsabwehranträge im Hinblick auf Kostenfestsetzungsbeschlüsse grundsätzlich nicht.*)
VolltextIBRRS 2006, 3818
OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.05.2006 - 20 W 542/05
Ein Verein, der als Treuhänder für eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine Wohnung erwerben und unterhalten, sowie für einen Hausmeister zur Verfügung stellen oder - falls sie hierfür nicht benötigt wird - an Dritte vermieten soll, ist auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.*)
VolltextIBRRS 2006, 3802
BayObLG, Beschluss vom 20.07.2000 - 2Z BR 49/00
Die grundlose Weigerung, Akteneinsicht zu gewähren und ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör können den Eindruck erwecken, daß der Richter befangen sei.*)
VolltextIBRRS 2006, 3801
BayObLG, Beschluss vom 20.07.2000 - 2Z BR 50/00
Eine Wohnung darf nicht als Arztpraxis mit erheblichen Patientenverkehr genutzt werden, mag sie auch schon über viele Jahre hinweg bestimmungswidrig als Praxis genutzt worden sein.*)
VolltextIBRRS 2006, 3798
BayObLG, Beschluss vom 27.07.2000 - 2Z BR 63/00
Auch in einem wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren ist die Geschäftsfähigkeit eines Wohnungseigentümers in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen, wenn sich ernsthafte Zweifel an der Geschäftsfähigkeit einstellen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3795
OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2006 - 16 Wx 220/05
Sieht die Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft vor, dass zur Gültigkeit eines Beschlusses die Eintragung in ein Protokollbuch erforderlich ist, so genügt es nicht, wenn die Beschlüsse durchnummeriert in einem Ordner abgelegt werden.
VolltextIBRRS 2006, 3794
OLG Köln, Urteil vom 11.04.2006 - 4 UF 169/05
Ein Ehepartner kann nach endgültiger Trennung der Eheleute die Zustimmung zur Kündigung der ehemaligen Ehewohnung dann verlangen, wenn unterhaltsrechtliche Gründe oder auch der Gesichtspunkt nachehelicher Solidarität dem nicht entgegenstehen.
VolltextIBRRS 2006, 3793
BayObLG, Beschluss vom 27.07.2000 - 2Z BR 137/99
Eine Verwaltervergütung kommt nicht schon deswegen stillschweigend zustande, weil einer der Wohnungseigentümer einer aus zwei Mitgliedern bestehenden Gemeinschaft zum Verwalter bestellt wird.*)
VolltextIBRRS 2006, 3791
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - 3 Wx 227/00
Verlangt ein Wohnungseigentümer die Beseitigung einer baulichen Veränderung wegen einer nachteiligen Änderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage, so ist beim Fehlen konkreter, in Geld meßbarer Anhaltspunkte die Bestimmung des Geschäftswerts und der Beschwer Ermessenssache. Dabei ist eher von der Zulässigkeit eines Rechtsmittels auszugehen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3790
BayObLG, Beschluss vom 02.08.2000 - 3Z BR 217/00
Ist in einer Wohnungseigentumssache ein Titel umzuschreiben, richtet sich das Verfahren nach den §§ 727 - 729 ZPO.*)
VolltextIBRRS 2006, 3789
BayObLG, Beschluss vom 03.08.2000 - 2Z BR 184/99
Isolierglasfenster sind Gemeinschaftseigentum. Haben gleichwohl die Eigentümer nach der Gemeinschaftsordnung Schäden an ihren Fenstern selbst zu beheben, so gilt dies auch für Trübungen der Scheiben.*)
VolltextIBRRS 2006, 3787
BayObLG, Beschluss vom 10.08.2000 - 2Z BR 36/00
Eine Beschwerde ist formwirksam eingelegt, wenn die Unterschrift des Anwalts fehlt, aber die beigefügte Abschrift einen Beglaubigungsvermerk des Anwalts enthält.*)
Jeder Wohnungseigentümer kann verlangen, dass entsprechend der Heizkostenverordnung und der Gemeinschaftsordnung Meßeinrichtungen für eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten installiert werden.*)
Der Kreis derjenigen Personen, die einen Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung vertreten dürfen, darf beschränkt werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 3786
BayObLG, Beschluss vom 10.08.2000 - 2Z BR 41/00
Eine Vereinbarung, wonach im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Räume in einem zu errichtenden Gebäude in Sondereigentum umgewandelt werden, ist unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2006, 3757
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2006 - 3 Wx 265/05
Hat der (frühere) Verwalter einen Wohnungseigentümer mit einem Verfahren überzogen, obwohl dem Verwalter das Fehlen seiner Bevollmächtigung von Anfang an bekannt sein musste, so entspricht es billigem Ermessen, den Verwalter mit den gerichtlichen Kosten zu belasten und ihm auch die Erstattung der außergerichtlichen Kosten dieses Wohnungseigentümers aufzuerlegen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3740
OLG München, Beschluss vom 10.07.2006 - 34 Wx 33/06
1. Die Errichtung einer Pergola stellt in der Regel eine bauliche Veränderung dar.*)
2. Der durch die bauliche Veränderung über das hinnehmbare Maß hinaus beeinträchtigte Wohnungseigentümer kann auch dann Beseitigung verlangen, wenn die Eigentümerversammlung zuvor bestandskräftig beschlossen hat, die Maßnahme in jederzeit widerruflicher Weise zu dulden.*)
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