Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6101 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 3450OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.09.2004 - 20 W 111/04
1. Ein Wohnungseigentümer kann nach § 14 Nr. 4 WEG analog verpflichtet sein, einen auf Wartung / Kontrolle bzw. Notfälle beschränkten Zugang zu einem im Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers stehenden Tankraum durch sein Sondereigentum zu dulden.*)
2. Das Recht des Sondereigentümers unterliegt immanenten Schranken, die sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungs- bzw. Teileigentümer ergeben.*)
VolltextIBRRS 2006, 3449
BGH, Beschluss vom 30.09.2004 - V ZB 26/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3447
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.10.2004 - 3 W 179/04
1. Die Abweisung eines Beschlussanfechtungsantrags kann nach Ablauf der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde nicht mehr im Wege der unselbständigen Anschlussbeschwerde angegriffen werden (Anschluss an KG OLGZ 1991, 306).*)
2. In Verfahren über die Gültigkeit von Eigentümerbeschlüssen bilden Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründe denselben Verfahrensgegenstand, über den nach § 45 Abs. 2 WEG mit umfassender Rechtskraftwirkung entschieden wird.*)
3. Wird ein Eigentümerbeschluss von mehreren Wohnungseigentümer angefochten und verbindet das Amtsgericht die Anfechtungsverfahren rechtsfehlerhaft nicht, so tritt im Hinblick auf die Bindungswirkung gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 WEG in den weiteren Anfechtungsverfahren Erledigung der Hauptsache ein, wenn in einem Verfahren der Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses rechtskräftig zurückgewiesen wird und die übrigen anfechtenden Wohnungseigentümer an diesem Verfahren auch formell beteiligt waren (Anschluss an BayObLG ZMR 2003, 590 und ZMR 2004, 604).*)
VolltextIBRRS 2006, 3445
OLG Köln, Beschluss vom 13.10.2004 - 16 Wx 187/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3443
OLG Köln, Beschluss vom 15.08.2005 - 16 Wx 99/05
1. Wird der Verwalter darüber informiert, dass einige Gebäudeteile mit Asbest kontaminiert sind, so hat er unverzüglich die Wohnungseigentümer über den Vorfall zu unterrichten und die notwendigen Maßnahmen - nach entsprechender Beschlussfassung der Wohnungseigentümer - in die Wege zu leiten.
2. Die Bewertung eines Nutzungsausfalls als Vermögensschaden ist auf solche Wirtschaftsgüter von zentraler Bedeutung beschränkt, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigene wirtschaftliche Lebenshaltung des Betroffenen typischerweise angewiesen ist. Zu diesen geschützten Wirtschaftsgütern von zentraler Bedeutung zählt eine Dachterrasse in der Regel nicht.
VolltextIBRRS 2006, 3380
BayObLG, Beschluss vom 28.01.2003 - 2Z BR 115/02
Das Rechtsbeschwerdegericht kann eine tatrichterlichen Würdigung darüber, ob eine bauliche Veränderung für einen anderen Wohnungseigentümer übermäßig nachteilig ist, nur auf Rechtsfehler überprüfen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3379
BayObLG, Beschluss vom 28.01.2003 - 2Z BR 140/02
Die übrigen Wohnungseigentümer sind materiell nicht beteiligt, wenn ein Wohnungseigentümer vom Verwalter die Übersendung von Kopien aus den Verwalterunterlagen verlangt.*)
VolltextIBRRS 2006, 3377
BayObLG, Beschluss vom 30.01.2003 - 2Z BR 138/02
Es muß prinzipiell nicht ermessensfehlerhaft sein, nach der Zurücknahme eines Rechtsmittels von der Anordnung der Kostenerstattung durch den Rechtsmittelführer abzusehen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3369
BayObLG, Beschluss vom 13.10.2004 - 2Z BR 186/04
Beantragt ein Antragsteller, die übrigen Wohnungseigentümer zur Reparatur des Daches über seiner Wohnung zu verpflichten, so kann es angemessen sein, die Kosten für die Reparatur des gesamten Daches als Geschäftswert anzusetzen, wenn nur die Reparatur des gesamten Daches sinnvoll ist und der Antragsteller bereits einen Kostenvoranschlag über die Sanierung des gesamten Daches vorgelegt hat.*)
VolltextIBRRS 2006, 3368
OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.10.2004 - 20 W 370/03
1. Das Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung steht grundsätzlich dem im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer zu. Auf aus dem Grundbuch nicht ersichtliche gesellschaftsrechtliche Bindungen einzelner Wohnungseigentümer kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.*)
2. Ein Verstoß gegen eine Bindung im Rahmen eines Stimmrechtsvertrages ist für die Bewertung der Stimmabgabe in der Wohnungseigentümerversammlung zunächst ohne Bedeutung.*)
3. Legt ein Beteiligter gegen einen den Wohnungseigentümerbeschluss für ungültig erklärenden amtsgerichtlichen Beschluss keine Erstbeschwerde ein, so fehlt ihm für die sofortige weitere Beschwerde die Beschwerdeberechtigung.*)
VolltextIBRRS 2006, 3364
KG, Beschluss vom 20.10.2004 - 24 W 97/03
Einem Wohnungseigentümer steht ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der den Wohnungseigentümern obliegenden Pflicht zur ordnungsmäßigen Verwaltung zu, wenn die übrigen Wohnungseigentümer eine die Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums ermöglichende Beschlussfassung schuldhaft unterlassen haben.*)
VolltextIBRRS 2006, 3361
OLG Hamburg, Beschluss vom 25.10.2004 - 2 Wx 12/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3357
BayObLG, Beschluss vom 03.11.2004 - 2Z BR 175/04
Der einzelne Wohnungseigentümer kann einen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zustehenden Anspruch gegen den Verwalter nicht ohne einen dahin gehenden Beschluss der Gemeinschaft gerichtlich geltend machen. Ein gleichwohl gestellter Antrag ist mangels Antragsbefugnis unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2006, 3356
OLG Celle, Beschluss vom 04.11.2004 - 4 W 176/04
Durch einen Mehrheitsbeschluss auf Ergänzung der Hausordnung kann keine durch die Teilungserklärung nicht gedeckte Regelung beschlossen werden, durch die den Wohnungseigentümern die Vermietung der Wohnung an Feriengäste untersagt wird.*)
VolltextIBRRS 2006, 3355
OLG Köln, Beschluss vom 05.11.2004 - 16 Wx 207/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3354
OLG Hamburg, Beschluss vom 05.11.2004 - 2 Wx 31/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3353
BayObLG, Beschluss vom 10.11.2004 - 2Z BR 169/04
Wird ein bisher einheitlich genutztes gewerbliches Teileigentum, das Teil einer Wohnanlage ist, baulich so umgestaltet, dass in ihm 47 in sich abgeschlossene Wohnappartements geschaffen werden, die der nicht nur kurzzeitigen Aufnahme wohnsitzloser, psychisch erkrankter Personen dienen, ist die vorgesehene Nutzung eine solche zu Wohnzwecken. Ein derartiger Gebrauch kann infolge der damit in der Regel verbundenen intensiveren Nutzung von Gemeinschaftsflächen mehr stören als eine gewerbliche Nutzung. Für diese Beurteilung kommt es auch auf den Charakter und das Umfeld der Wohnanlage an.*)
VolltextIBRRS 2006, 3351
OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.11.2004 - 20 W 219/03
Im Wohnungseigentumsverfahren als Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind an die Bestimmtheit der Anträge weniger strenge Anforderungen zu stellen als im Zivilprozess; sie sind auch in weiterem Maße auslegungsfähig. Das Gericht hat aber jedenfalls auf die Stellung sachdienlicher Anträge hinzuwirken.*)
VolltextIBRRS 2006, 3349
BayObLG, Beschluss vom 17.11.2004 - 2Z BR 146/04
Der Verwalter hat keinen Anspruch auf Widerruf vorwiegend wertender Aussagen eines Wohnungseigentümers, auch wenn diese tatsächliche Behauptungen enthalten und sich die tatsächlichen und wertenden Elemente einander durchdringen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3348
BayObLG, Beschluss vom 17.11.2004 - 2Z BR 190/04
Legt der Verwalter nach seiner Abberufung sofortige Beschwerde gegen einen gerichtlichen Beschluss ein, der ihn zur Herausgabe der Verwaltungsunterlagen verpflichtet, bemisst sich der Wert des Beschwerdegegenstandes nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, den die Erfüllung des Herausgabeanspruchs erfordert.*)
VolltextIBRRS 2006, 3347
BayObLG, Beschluss vom 17.11.2004 - 2Z BR 178/04
1. Die Bestandskraft eines Genehmigungsbeschlusses über die Jahresgesamt- und Einzelabrechnungen führt zur endgültigen Verbindlichkeit der Abrechnung. Dies gilt auch dann, wenn in einer Einzelabrechnung eine Schadensersatzforderung gegen einen Wohnungseigentümer eingestellt ist, die in der Jahresgesamtabrechnung keine Erwähnung findet und materiellem Recht widerspricht.*)
2. In absoluter Beschlussunzuständigkeit gefasste Eigentümerbeschlüsse sind nichtig. Ein solcher Fall liegt aber nicht vor, wenn die Wohnungseigentümer in die Jahresabrechnung eine Forderung gegen einen Wohnungseigentümer einstellen, die nach materiellem Recht nicht besteht.*)
3. Die Anfechtung der einzelnen Stimmabgabe wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung kann auch noch nach Ablauf der Monatsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG erklärt werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 3346
KG, Beschluss vom 22.11.2004 - 24 W 233/03
Allein dadurch, dass die Wohnungseigentümer die Auflistung offener Verbindlichkeiten zur Grundlage eines Sonderumlagebeschlusses machen, tritt keine Zweckbindung der Umlage in dem Sinne ein, dass die Zahlungen nur auf die genannten Verbindlichkeiten geleistet werden dürften. Die Sonderzahlungen sind in der allgemeinen Jahresabrechnung abzurechnen. Es besteht kein Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers gegen den Verwalter auf gesonderte Abrechnung der Sonderumlage.*)
VolltextIBRRS 2006, 3343
KG, Beschluss vom 29.11.2004 - 24 W 108/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3341
BayObLG, Beschluss vom 01.12.2004 - 2Z BR 179/04
Einem Beseitigungsanspruch nach § 1004 BGB kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden. Offen bleibt, ob dies auf einer entsprechenden Anwendung von § 251 Abs. 2, § 635 Abs. 3 BGB oder auf § 242 BGB beruht.*)
VolltextIBRRS 2006, 3340
BayObLG, Beschluss vom 01.12.2004 - 2Z BR 166/04
1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Ungültigerklärung eines Erstbeschlusses entfällt mit Bestandskraft eines ersetzenden oder bestätigenden Zweitbeschlusses.*)
2. Fehlt für den Beschlussgegenstand die Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung, so ist von einer Beschlussfassung abzusehen. Ein ablehnender Beschluss ist nichtig (wie BayObLGZ 2004 Nr. 51).*)
3. Wenn in der Teilungserklärung die Verpflichtung zur Errichtung von Besucherstellplätzen festgelegt ist, fehlt der Eigentümerversammlung die Kompetenz, über die Einrichtung der Stellplätze zu beschließen. Dies gilt sowohl für einen positiven als auch für einen ablehnenden Beschluss.*)
VolltextIBRRS 2006, 3338
OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.2004 - 20 W 186/03
Bei grundsätzlicher Gestattung der Anbringung von Parabolantennen können die Wohnungseigentümer die Modalitäten (nur auf dem Dach der Liegenschaft und nach vorheriger Genehmigung durch den Verwalter) durch Mehrheitsbeschluss regeln. Darin liegt auch dann kein Eingriff in den Kernbereich des Wohnungseigentums, wenn die Installationskosten für den Wohnungseigentümer ca. 2.600,00 € betragen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3335
OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2004 - 16 Wx 191/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3334
OLG Hamburg, Beschluss vom 22.12.2004 - 2 Wx 132/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3333
OLG Schleswig, Beschluss vom 26.04.2006 - 2 W 234/05
1. Wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen Regelung als grob unbillig erscheinen lassen, kann sich aus dem unter den Wohnungseigentümern bestehenden Treueverhältnis die Pflicht ergeben, einer Änderung der Gemeinschaftsordnung (hier: Kostenverteilungsschlüssel) zuzustimmen.
2. Auch wenn die Teilungserklärung eine Öffnungsklausel enthält, besteht diese Pflicht.
3. Jedenfalls wenn ein Antragsteller - wie vorliegend die Beteiligte zu 1. - dreimal vergeblich versucht hat, die Wohnungseigentümerversammlung zur Änderung des Verteilungsschlüssels zu bewegen, läuft das Verlangen nach einer erneuten Vorbefassung der Versammlung auf eine überflüssige Förmelei hinaus, weil eine abweichende Beschlussfassung nicht zu erwarten ist.
VolltextIBRRS 2006, 3332
OLG Schleswig, Beschluss vom 17.05.2006 - 2 W 198/05
1. Wird in der Teilungserklärung und im Aufteilungsplan ein Teil des Sondereigentums als Keller bezeichnet, so stellt dies eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter dar.
2. Das als Keller bezeichnete Sondereigentum darf nur als Lager- und Abstellraum bzw. nur in einer Weise genutzt werden, die nicht mehr stört oder beeinträchtigt als ein Lager- und Abstellraum.
VolltextIBRRS 2006, 3320
BayObLG, Beschluss vom 27.02.2003 - 2Z BR 135/02
Ein Beschluss, der einen von der Teilungserklärung abweichenden Verteilungsschlüssel für eine Sonderumlage festlegt, ist gültig, wenn er nicht innerhalb der Frist des § 23 Abs. 4 WEG angefochten wird.*)
VolltextIBRRS 2006, 3319
BayObLG, Beschluss vom 28.02.2003 - 2Z BR 4/03
Bezeichnet das Landgericht in der Begründung seiner Entscheidung einen von ihm vernommenen Beteiligten als Zeugen, so bleibt dies ohne rechtliche Konsequenzen, wenn ausgeschlossen werden kann, daß die Aussage als Zeugenaussage gewertet wurde.*)
VolltextIBRRS 2006, 3317
OLG Hamburg, Beschluss vom 04.03.2003 - 2 Wx 102/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3315
BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2Z BR 6/03
Die Bezeichnung eines Teileigentums in der Teilungserklärung und im Grundbuch als "Laden" enthält eine Zweckbestimmung. Die mit einer Nutzung als Laden typischerweise verbundenen Beeinträchtigungen müssen nur während der üblichen Ladenöffnungszeiten hingenommen werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 3314
BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2Z BR 15/03
Beträgt die Beschwer in der Hauptsache nicht mehr als 750 EUR, so ist die Beschwerde grundsätzlich unzulässig, mag die Kostenbelastung des Beschwerdeführers auch mehr als 750 EUR betragen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3313
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.03.2003 - 20 W 431/00
Zur Auslegung des Begriffs "Wohnungseigentümer" in einer Regelung über die Kostenverteilung in einer Teilungserklärung*)
VolltextIBRRS 2006, 3307
BayObLG, Beschluss vom 13.03.2003 - 2Z BR 80/02
Die Wohnungseigentümer sind nicht in ihren Rechten beeinträchtigt, wenn der Verwalters pflichtgemäß eine Vermögensübersicht erstellt und einem Wohnungseigentümer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen gewährt.*)
VolltextIBRRS 2006, 3304
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2003 - 3 Wx 249/02
1. Wird eine Teileigentumseinheit in der sachenrechtlichen Teilungserklärung als "Bürogruppe" bezeichnet, während die mit "Gebrauchsregelung" überschriebene schuldrechtliche Gemeinschaftsordnung für Teileigentum eine "gewerbliche Nutzung" vorsieht, so geht grundsätzlich die Regelung in der Gemeinschaftsordnung vor.*)
2. Die hiernach zulässige gewerbliche Nutzung der Teileigentumseinheit erlaubt den Betrieb einer Zahnklinik, soweit sich nicht aus dem Charakter oder der baulichen Gestaltung der Wohnungseigentumsanlage Einschränkungen ergeben.*)
VolltextIBRRS 2006, 3303
BayObLG, Beschluss vom 20.03.2003 - 2Z BR 22/03
Sind in einem Vertrag über die Begründung von Wohnungseigentum alle Wohnungseigentumsrechte als Wohnungen bezeichnet, so fällt darunter auch das Vermieten der Wohnungen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3285
OLG Dresden, Beschluss vom 24.11.2005 - 3 W 1369/05
Die Jahresabrechnung dient nicht nur als Abrechnungsgrundlage für die „Abrechnungsspitze“, sondern auch als Anspruchsgrundlage für rückständige Wohngelder. Die Verjährung der Ansprüche aus dem Wirtschaftsplan steht dem nicht entgegen.
VolltextIBRRS 2006, 3280
OLG Köln, Beschluss vom 02.04.2003 - 16 WX 50/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3279
BayObLG, Beschluss vom 03.04.2003 - 2Z BR 29/02
Im Einzelfall kann es ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn die Wohnungseigentümer einem ihrer Mitglieder nachträglich einen pauschalen Aufwendungsersatz dafür zubilligen, daß er in einer verwalterlosen Zeit einzelne Verwaltungsmaßnahmen durchgeführt hat.*)
VolltextIBRRS 2006, 3278
BayObLG, Beschluss vom 03.04.2003 - 2Z BR 38/03
Ein Eigentümerbeschluss, aufgrund dessen ein Katzennetz zu entfernen ist, entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Fassade des Gebäudes durch das Katzennetz verunstaltet wird.*)
VolltextIBRRS 2006, 3275
KG, Beschluss vom 08.04.2003 - 1 W 401/02
Soll eine inhaltliche Änderung des Wohnungseigentumsrechts im Grundbuch eingetragen werden, ist der Berechtigte einer Auflassungsvormerkung nach § 883 BGB nicht antrags- und beschwerdeberechtigt (§§ 13 Abs. 1 S.2, 71 GBO), weil er nur mittelbar betroffen ist und die Eintragung nicht zu seinen Gunsten erfolgen soll. Der nur mittelbar Betroffene ist auch dann nicht antragsberechtigt, wenn die Eintragung gemäß § 19 GBO nicht ohne seine Bewilligung erfolgen darf. Die Frage, zu wessen Gunsten eine Eintragung erfolgen soll, ist abstrakt nach dem Inhalt der beantragten Eintragung zu beantworten; mittelbare Vorteile oder das Interesse an der Erfüllung schuldrechtlicher Ansprüche sind nicht zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3264
OLG Celle, Beschluss vom 22.08.2006 - 4 W 101/06
Hat ein Wohnungseigentümer den Anspruch auf Zustimmung zu einer der Teilungserklärung entsprechenden Umgestaltung einer ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Fläche des gemeinschaftlichen Eigentums verwirkt, ist sein Sonderrechtsnachfolger an die entstandene Rechtslage gebunden, auch wenn die Verwirkung nicht aus dem Grundbuch ersichtlich ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 3261
BayObLG, Beschluss vom 10.04.2003 - 2Z BR 133/02
Wenn die Wohnungseigentümer einem Eigentümer die Anbringung von Markisen und Katzennetzen gestatten, dann sind sie nicht verpflichtet, allen anderen Wohnungseigentümern auch zu gestatten, Markisen und Katzennetze anzubringen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3251
BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003 - 2Z BR 26/03
Haben in der Vergangenheit andere Wohnungseigentümer durch Balkonverglasungen die Fassade des Gebäudes nachteilig verändert, so erwächst daraus kein Recht, einen Balkon zu verglasen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3250
BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003 - 2Z BR 7/03
Ist eine Gartensondernutzungsfläche in der Gemeinschaftsordnung als "jeweils unmittelbar vor der Wohnung befindlicher Vorgarten" beschrieben, so geht die Trennlinie zwischen den einzelnen Sondernutzungsflächen durch eine gedachte Verlängerung der Trennwände zwischen den einzelnen Wohnungen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3249
BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003 - 2Z AR 1/03
Eine Ausnahme von der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses kann bestehen, wenn er objektiv willkürlich ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 3248
BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003 - 2Z BR 20/03
Veranlasst der Verwalter gegen den Willen der Wohnungseigentümer im eigenen Namen die von der Stadt verlangte Umgestaltung der Abwasserentsorgungsanlage durch Herstellung eines Kanalanschlusses, so können sich Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen die Wohnungseigentümer ergeben.*)
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