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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6127 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 3537
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unwirksame Vertretung der WEG durch Beiratsvorsitzenden

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2006 - 3 Wx 241/05

Führt eine zunächst durch ihren Beiratsvorsitzenden nicht wirksam vertretene WEG das Verfahren fort, so liegt hierin eine - jedenfalls noch im Beschwerdeverfahren mögliche - konkludente Genehmigung der Verfahrensführung.*)

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IBRRS 2006, 3519
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

KG, Beschluss vom 19.07.2004 - 24 W 45/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3518
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 21.07.2004 - 2Z BR 7/04

Haben die Wohnungseigentümer einen Eigentümerbeschluss, der möglicherweise an formellen Mängeln leidet, durch einen inhaltsgleichen Beschluss bestätigt und sind beide Beschlüsse angefochten worden, ist in der Regel das Gerichtsverfahren über die Gültigkeit des ersten Beschlusses auszusetzen bis zur Bestandskraft des zweiten Beschlusses.*)

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IBRRS 2006, 3516
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 28.07.2004 - 2Z BR 33/04

1. Die Anbringung von Stufen in einer Böschung zwischen der zur Eigentumswohnung gehörenden Terrasse und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gartenfläche ist eine bauliche Veränderung.*)

2. Ob andere Wohnungseigentümer durch eine bauliche Veränderung über das zulässige Maß hinaus beeinträchtigt werden, obliegt der tatrichterlichen Würdigung und ist durch das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachprüfbar.*)

3. Der Erwerber einer Eigentumswohnung muss sich bei der Prüfung, ob sein Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung verwirkt ist, Duldung und Zeitablauf während des Eigentums des Rechtsvorgängers zurechnen lassen.*)

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IBRRS 2006, 3515
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 28.07.2004 - 2 Wx 92/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3514
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 29.07.2004 - 2Z BR 98/04

Fehlt ein Zugang zum Dachspitz vom Gemeinschaftseigentum aus, ist der Mitgebrauch des Dachspitzes durch alle Wohnungseigentümer auf eine Nutzung zu Zwecken der Gemeinschaft beschränkt, die nur ein gelegentliches, von dem Eigentümer der darunter liegenden Wohnung zu gestattendes Betreten notwendig machen.*)

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IBRRS 2006, 3513
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 06.08.2004 - 16 Wx 81/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3511
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 11.08.2004 - 2Z BR 81/04

1. Für eine als selbständiges Teileigentum ausgewiesene Tiefgarage mit Sondernutzungsrechten an den einzelnen Stellplätzen können die Wohnungseigentümer Regelungen zum Einbau von Tiefgaragenboxen treffen.*)

2. Ein Eigentümerbeschluss, der den Verwalter ermächtigt, beim Einbau von Tiefgaragenboxen im Falle der Beschädigung des Gemeinschaftseigentums notfalls auch gerichtlich dagegen vorzugehen, ist hinreichend bestimmt und entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung.*)

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IBRRS 2006, 3508
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

KG, Beschluss vom 18.08.2004 - 24 W 291/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3506
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 30.08.2004 - 16 Wx 143/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3504
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 03.09.2004 - 16 Wx 167/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3503
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Schleswig, Beschluss vom 03.09.2004 - 2 W 90/03

1. Die in der Teilungserklärung enthaltene Bestimmung von im Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen zur Hausmeisterwohnung enthält eine nutzungsbeschränkende Zweckbestimmung, der Vereinbarungscharakter zukommt. Eine endgültige Aufhebung oder Änderung dieser Zweckbestimmung ist grundsätzlich nur durch eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer möglich.*)

2. Die Wohnungseigentümer können durch Mehrheitsbeschluss einen vorübergehenden abweichenden Gebrauch der Räume beschließen, sofern dies ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.*)

3. Ein nichtiger Wohnungseigentümerbeschluss kann nach § 140 BGB umgedeutet werden. Das gilt auch dann, wenn die Nichtigkeit des Beschlusses gerichtlich festgestellt ist. Dieser Feststellung kommt nur eine deklaratorische Bedeutung zu.*)

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IBRRS 2006, 3502
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 06.09.2004 - 2 Wx 87/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3501
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.09.2004 - 20 W 516/01

1. Ein Wohnungseigentümer ist ohne Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer antragsbefugt für einen Unterlassungsanspruch gegen einen Handlungsstörer, der ebenfalls Mitglied der Eigentümergemeinschaft ist, wegen zweckwidriger Nutzung von Gemeinschaftseigentum.*)

2. Die Nutzung von in der Teilungserklärung als Kellerräume, bzw. in einer in Bezug genommenen Lageskizze mit der Bezeichnung "Fahrräder" und "Hobby" versehenen Räume des Gemeinschaftseigentums zu Wohnzwecken verstößt bei der gebotenen typisierten Betrachtungsweise gegen die vereinbarte Zweckbestimmung in der Teilungserklärung auch dann, wenn an den Räumen ein Sondernutzungsrecht besteht.*)

3. Für die Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs müssen zu dem Zeitmoment weitere Umstände hinzutreten, auf Grund derer der Verpflichtete auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs vertrauen durfte.*)

4. Auch bei einem Unterlassungsanspruch sind für die Bestimmung des Geschäftswertes die Interessen sämtlicher Beteiligter zu berücksichtigen und beim Fehlen konkreter Anhaltspunkte eine Schätzung nach § 30 Abs. 2 KostO vorzunehmen.*)

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IBRRS 2006, 3500
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 08.09.2004 - 2Z BR 136/04

Bei der Auslegung des Umfangs eines Sondernutzungsrechts ist auf den Wortlaut und den Sinn der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt, abzustellen. Dabei ist auch der übrige Inhalt der in Bezug genommenen Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung zu berücksichtigen. Umstände außerhalb der Grundbucheintragung sind zur Ermittlung von Inhalt und Umfang eines Sondernutzungsrechtes insoweit heranzuziehen, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind.*)

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IBRRS 2006, 3499
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Hamm, Beschluss vom 09.09.2004 - 15 W 281/04

1) Für die Genehmigung einer baulichen Veränderung besteht eine Beschlußkompetenz zu mehrheitlicher Beschlußfassung der Eigentümerversammlung.*)

2) Die Ausübung des Rechts zur Vornähme einer baulichen Veränderung aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses der Eigentümerversammlung unterliegt nicht der Verwirkung (§ 242 BGB). Es kommt allenfalls eine Aufhebung der Genehmigung durch einen Zweitbeschluß in Betracht.*)

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IBRRS 2006, 3498
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 13.09.2004 - 16 Wx 168/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3497
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 15.09.2004 - 2Z BR 145/04

Zur Schätzung der mittleren Temperatur des Warmwassers nach § 9 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 HeizkostenV müssen die maßgeblichen Schätzgrundlagen ermittelt werden, insbesondere die an der Heizung eingestellte Temperatur und die Heizungskapazität. Ein pauschaler Ansatz von 60° C ist jedenfalls dann nicht zulässig, wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte Zweifel daran bestehen, dass diese Durchschnittstemperatur auch tatsächlich erreicht wurde.*)

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IBRRS 2006, 3495
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 20.09.2004 - 2 Wx 122/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3494
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.09.2004 - 20 W 428/01

1. Ein Beschlussanfechtungsantrag muss unter Berücksichtigung aller erkennbarer Umstände und der allgemeinen Auslegungsgrundsätze erkennen lassen, welche Beschlüsse im Einzelnen angefochten werden sollen.*)

2. Die Wohnungseigentümer sind grundsätzlich berechtigt, über eine schon geregelte Angelegenheit erneut zu beschließen.*)

3. Für die Anfechtung eines inhaltsgleichen Zweitbeschlusses fehlt nach Bestandskraft des Erstbeschlusses das Rechtsschutzbedürfnis.*)

4. Antragserweiterung, Antragsänderung und Stellung eines Gegenantrags sind auch im Beschwerdeverfahren bei Sachdienlichkeit oder Zustimmung des Gegners zulässig. Das Rechtsbeschwerdegericht ist an die Bejahung der Sachdienlichkeit im Erstbeschwerdeverfahren gebunden.*)

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IBRRS 2006, 3493
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2004 - 15 W 129/04

1) Die Haftung für einen Wiederherstellungsanspruch, der darauf beruht, daß ein Wohnungseigentümer die bei einer Ausbaumaßnahme erforderliche Verstärkung der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Deckenkonstruktion unterlassen hat, geht nicht auf dessen Sonderrechtsnachfolger über.*)

2) Zur Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses wegen inhaltlicher Unklarheit, wenn durch ihn einem Miteigentümer konstitutiv eine Verpflichtung zu baulichen Maßnahmen auferlegt wird, deren Umfang im Verhältnis zum Verantwortungsbereich der Gemeinschaft nicht klar umrissen ist.*)

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IBRRS 2006, 3492
WohnungseigentumWohnungseigentum
Entziehung des Wohnungseigentums durch Versteigerung

BayObLG, Beschluss vom 23.09.2004 - 1Z BR 75/04

1. Gegen den Beschluss des Notars, mit dem das Versteigerungsverfahren nach §§ 53 ff. WEG eingestellt wird, ist die Beschwerde nach § 15 Abs. 2 Satz 1 BNotO gegeben.*)

2. Der Notar darf die Fortsetzung des Versteigerungsverfahrens trotz freihändiger Übertragung des Wohnungseigentums durch den Verurteilten auf einen Dritten nicht verweigern, wenn zwischen den Verfahrensbeteiligten Streit über die Erfüllungswirkung der Übertragung besteht.*)

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IBRRS 2006, 3474
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Eigentümer für Fußweg auf ihrem Grundstück verantwortlich!

VGH Bayern, Beschluss vom 11.05.2006 - 8 ZB 06.485

Wohnungseigentümer sind für ihr Grundstück auch verkehrssicherungspflichtig, soweit auf diesem ein tatsächlich-öffentlicher Weg verläuft.*)

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IBRRS 2006, 3466
ImmobilienImmobilien
"Kfz-Stellplatzrecht" umfasst Mitbenutzung der Vorplatzfläche

LG München II, Urteil vom 04.05.2006 - 1 O 5456/05

Eine entsprechend dem Muster der Landesnotarkammer und der Landeshauptstadt München eingetragene Dienstbarkeit unter der Bezeichnung "Kfz-Stellplatzrecht" umfasst auch das Recht zur Mitbenützung der Zu- und Abfahrt (Vorplatzfläche) zu den Kfz-Stellplätzen. Eine Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung genügt hierzu, eine schlagwortartige Bezeichnung des Zu- und Abfahrtsrechts ist nicht erforderlich.

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IBRRS 2006, 3453
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine eigenmächtigen Ersatzbeschaffungen durch Verwalter!

OLG Hamburg, Beschluss vom 20.02.2006 - 2 Wx 131/02

Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist ohne besondere Ermächtigung in der Gemeinschaftsordnung oder im Verwaltervertrag nicht ermächtigt, eigenmächtig Ersatzbeschaffungen vorzunehmen.

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IBRRS 2006, 3451
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.09.2004 - 20 W 275/02

Zur Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses.*)

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IBRRS 2006, 3450
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.09.2004 - 20 W 111/04

1. Ein Wohnungseigentümer kann nach § 14 Nr. 4 WEG analog verpflichtet sein, einen auf Wartung / Kontrolle bzw. Notfälle beschränkten Zugang zu einem im Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers stehenden Tankraum durch sein Sondereigentum zu dulden.*)

2. Das Recht des Sondereigentümers unterliegt immanenten Schranken, die sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungs- bzw. Teileigentümer ergeben.*)

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IBRRS 2006, 3449
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BGH, Beschluss vom 30.09.2004 - V ZB 26/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3447
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.10.2004 - 3 W 179/04

1. Die Abweisung eines Beschlussanfechtungsantrags kann nach Ablauf der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde nicht mehr im Wege der unselbständigen Anschlussbeschwerde angegriffen werden (Anschluss an KG OLGZ 1991, 306).*)

2. In Verfahren über die Gültigkeit von Eigentümerbeschlüssen bilden Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründe denselben Verfahrensgegenstand, über den nach § 45 Abs. 2 WEG mit umfassender Rechtskraftwirkung entschieden wird.*)

3. Wird ein Eigentümerbeschluss von mehreren Wohnungseigentümer angefochten und verbindet das Amtsgericht die Anfechtungsverfahren rechtsfehlerhaft nicht, so tritt im Hinblick auf die Bindungswirkung gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 WEG in den weiteren Anfechtungsverfahren Erledigung der Hauptsache ein, wenn in einem Verfahren der Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses rechtskräftig zurückgewiesen wird und die übrigen anfechtenden Wohnungseigentümer an diesem Verfahren auch formell beteiligt waren (Anschluss an BayObLG ZMR 2003, 590 und ZMR 2004, 604).*)

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IBRRS 2006, 3445
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 13.10.2004 - 16 Wx 187/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3443
WohnungseigentumWohnungseigentum
Pflichten des Verwalters bei Asbestverseuchung

OLG Köln, Beschluss vom 15.08.2005 - 16 Wx 99/05

1. Wird der Verwalter darüber informiert, dass einige Gebäudeteile mit Asbest kontaminiert sind, so hat er unverzüglich die Wohnungseigentümer über den Vorfall zu unterrichten und die notwendigen Maßnahmen - nach entsprechender Beschlussfassung der Wohnungseigentümer - in die Wege zu leiten.

2. Die Bewertung eines Nutzungsausfalls als Vermögensschaden ist auf solche Wirtschaftsgüter von zentraler Bedeutung beschränkt, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigene wirtschaftliche Lebenshaltung des Betroffenen typischerweise angewiesen ist. Zu diesen geschützten Wirtschaftsgütern von zentraler Bedeutung zählt eine Dachterrasse in der Regel nicht.

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IBRRS 2006, 3380
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 28.01.2003 - 2Z BR 115/02

Das Rechtsbeschwerdegericht kann eine tatrichterlichen Würdigung darüber, ob eine bauliche Veränderung für einen anderen Wohnungseigentümer übermäßig nachteilig ist, nur auf Rechtsfehler überprüfen.*)

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IBRRS 2006, 3379
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 28.01.2003 - 2Z BR 140/02

Die übrigen Wohnungseigentümer sind materiell nicht beteiligt, wenn ein Wohnungseigentümer vom Verwalter die Übersendung von Kopien aus den Verwalterunterlagen verlangt.*)

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IBRRS 2006, 3377
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 30.01.2003 - 2Z BR 138/02

Es muß prinzipiell nicht ermessensfehlerhaft sein, nach der Zurücknahme eines Rechtsmittels von der Anordnung der Kostenerstattung durch den Rechtsmittelführer abzusehen.*)

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IBRRS 2006, 3369
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 13.10.2004 - 2Z BR 186/04

Beantragt ein Antragsteller, die übrigen Wohnungseigentümer zur Reparatur des Daches über seiner Wohnung zu verpflichten, so kann es angemessen sein, die Kosten für die Reparatur des gesamten Daches als Geschäftswert anzusetzen, wenn nur die Reparatur des gesamten Daches sinnvoll ist und der Antragsteller bereits einen Kostenvoranschlag über die Sanierung des gesamten Daches vorgelegt hat.*)

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IBRRS 2006, 3368
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.10.2004 - 20 W 370/03

1. Das Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung steht grundsätzlich dem im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer zu. Auf aus dem Grundbuch nicht ersichtliche gesellschaftsrechtliche Bindungen einzelner Wohnungseigentümer kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.*)

2. Ein Verstoß gegen eine Bindung im Rahmen eines Stimmrechtsvertrages ist für die Bewertung der Stimmabgabe in der Wohnungseigentümerversammlung zunächst ohne Bedeutung.*)

3. Legt ein Beteiligter gegen einen den Wohnungseigentümerbeschluss für ungültig erklärenden amtsgerichtlichen Beschluss keine Erstbeschwerde ein, so fehlt ihm für die sofortige weitere Beschwerde die Beschwerdeberechtigung.*)

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IBRRS 2006, 3364
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

KG, Beschluss vom 20.10.2004 - 24 W 97/03

Einem Wohnungseigentümer steht ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der den Wohnungseigentümern obliegenden Pflicht zur ordnungsmäßigen Verwaltung zu, wenn die übrigen Wohnungseigentümer eine die Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums ermöglichende Beschlussfassung schuldhaft unterlassen haben.*)

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IBRRS 2006, 3361
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 25.10.2004 - 2 Wx 12/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3357
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 03.11.2004 - 2Z BR 175/04

Der einzelne Wohnungseigentümer kann einen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zustehenden Anspruch gegen den Verwalter nicht ohne einen dahin gehenden Beschluss der Gemeinschaft gerichtlich geltend machen. Ein gleichwohl gestellter Antrag ist mangels Antragsbefugnis unzulässig.*)

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IBRRS 2006, 3356
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Celle, Beschluss vom 04.11.2004 - 4 W 176/04

Durch einen Mehrheitsbeschluss auf Ergänzung der Hausordnung kann keine durch die Teilungserklärung nicht gedeckte Regelung beschlossen werden, durch die den Wohnungseigentümern die Vermietung der Wohnung an Feriengäste untersagt wird.*)

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IBRRS 2006, 3355
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 05.11.2004 - 16 Wx 207/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3354
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 05.11.2004 - 2 Wx 31/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3353
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 10.11.2004 - 2Z BR 169/04

Wird ein bisher einheitlich genutztes gewerbliches Teileigentum, das Teil einer Wohnanlage ist, baulich so umgestaltet, dass in ihm 47 in sich abgeschlossene Wohnappartements geschaffen werden, die der nicht nur kurzzeitigen Aufnahme wohnsitzloser, psychisch erkrankter Personen dienen, ist die vorgesehene Nutzung eine solche zu Wohnzwecken. Ein derartiger Gebrauch kann infolge der damit in der Regel verbundenen intensiveren Nutzung von Gemeinschaftsflächen mehr stören als eine gewerbliche Nutzung. Für diese Beurteilung kommt es auch auf den Charakter und das Umfeld der Wohnanlage an.*)

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IBRRS 2006, 3351
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.11.2004 - 20 W 219/03

Im Wohnungseigentumsverfahren als Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind an die Bestimmtheit der Anträge weniger strenge Anforderungen zu stellen als im Zivilprozess; sie sind auch in weiterem Maße auslegungsfähig. Das Gericht hat aber jedenfalls auf die Stellung sachdienlicher Anträge hinzuwirken.*)

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IBRRS 2006, 3349
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 17.11.2004 - 2Z BR 146/04

Der Verwalter hat keinen Anspruch auf Widerruf vorwiegend wertender Aussagen eines Wohnungseigentümers, auch wenn diese tatsächliche Behauptungen enthalten und sich die tatsächlichen und wertenden Elemente einander durchdringen.*)

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IBRRS 2006, 3348
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 17.11.2004 - 2Z BR 190/04

Legt der Verwalter nach seiner Abberufung sofortige Beschwerde gegen einen gerichtlichen Beschluss ein, der ihn zur Herausgabe der Verwaltungsunterlagen verpflichtet, bemisst sich der Wert des Beschwerdegegenstandes nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, den die Erfüllung des Herausgabeanspruchs erfordert.*)

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IBRRS 2006, 3347
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 17.11.2004 - 2Z BR 178/04

1. Die Bestandskraft eines Genehmigungsbeschlusses über die Jahresgesamt- und Einzelabrechnungen führt zur endgültigen Verbindlichkeit der Abrechnung. Dies gilt auch dann, wenn in einer Einzelabrechnung eine Schadensersatzforderung gegen einen Wohnungseigentümer eingestellt ist, die in der Jahresgesamtabrechnung keine Erwähnung findet und materiellem Recht widerspricht.*)

2. In absoluter Beschlussunzuständigkeit gefasste Eigentümerbeschlüsse sind nichtig. Ein solcher Fall liegt aber nicht vor, wenn die Wohnungseigentümer in die Jahresabrechnung eine Forderung gegen einen Wohnungseigentümer einstellen, die nach materiellem Recht nicht besteht.*)

3. Die Anfechtung der einzelnen Stimmabgabe wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung kann auch noch nach Ablauf der Monatsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG erklärt werden.*)

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IBRRS 2006, 3346
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

KG, Beschluss vom 22.11.2004 - 24 W 233/03

Allein dadurch, dass die Wohnungseigentümer die Auflistung offener Verbindlichkeiten zur Grundlage eines Sonderumlagebeschlusses machen, tritt keine Zweckbindung der Umlage in dem Sinne ein, dass die Zahlungen nur auf die genannten Verbindlichkeiten geleistet werden dürften. Die Sonderzahlungen sind in der allgemeinen Jahresabrechnung abzurechnen. Es besteht kein Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers gegen den Verwalter auf gesonderte Abrechnung der Sonderumlage.*)

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IBRRS 2006, 3343
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

KG, Beschluss vom 29.11.2004 - 24 W 108/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3341
ImmobilienImmobilien
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 01.12.2004 - 2Z BR 179/04

Einem Beseitigungsanspruch nach § 1004 BGB kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden. Offen bleibt, ob dies auf einer entsprechenden Anwendung von § 251 Abs. 2, § 635 Abs. 3 BGB oder auf § 242 BGB beruht.*)

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