Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6101 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 3247BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003 - 2Z BR 21/03
Der Erstattungsanspruch eines ausgeschiedenen Verwalters gegen die Wohnungseigentümer setzt zu seiner Schlüssigkeit die Darlegung voraus, dass die Aufwendungen gerade zu Lasten des Vermögens des Verwalters getätigt wurden.*)
VolltextIBRRS 2006, 3246
OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.04.2003 - 20 W 122/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3244
BayObLG, Beschluss vom 30.04.2003 - 2Z BR 31/03
Die individuelle Rechtsmittelbeschwer muß nicht mit dem Geschäftswert des Rechtsmittelverfahrens identisch sein.*)
VolltextIBRRS 2006, 3237
BayObLG, Beschluss vom 08.05.2003 - 2Z BR 36/03
Der Tatrichter hat zu beurteilen, ob eine bauliche Veränderung das Gemeinschaftseigentum optisch beeinträchtigt.*)
VolltextIBRRS 2006, 3236
BayObLG, Beschluss vom 08.05.2003 - 2Z BR 48/03
Für die Bestimmung des Geschäftswerts eines Verfahrens über die Ungültigkeitserklärung eines Eigentümerbeschlusses ist das Motiv für die Anfechtung des Beschlusses ohne Relevanz.*)
VolltextIBRRS 2006, 3234
OLG Hamburg, Beschluss vom 13.05.2003 - 2 Wx 12/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3233
BayObLG, Beschluss vom 14.05.2003 - 2Z BR 54/03
Zur Frage des Organisationsverschuldens bei Fristsachen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3232
BayObLG, Beschluss vom 14.05.2003 - 2Z BR 30/03
Balkonverglasungen einer Fassade des Gebäudes in der Vergangenheit berechtigen die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft noch nicht zu einer Balkonverglasung.*)
VolltextIBRRS 2006, 3230
BayObLG, Beschluss vom 15.05.2003 - 2Z BR 41/03
Mit der Zweckbestimmung eines Teileigentums als "Cafe mit Schnellimbiss" ist es unvereinbar, über 21.00 Uhr hinaus für einen ausländischen Kulturverein Getränke auszuschenken und Speisen zuzubereiten.*)
VolltextIBRRS 2006, 3229
OLG Stuttgart, Urteil vom 15.05.2003 - 13 U 211/02
Größe der Miteigentumsanteile bei WohnungseigentumDas Verhältnis zwischen Sondereigentum und Miteigentum bleibt der freien Bestimmung der Wohnungseigentümer überlassen. Die hieran ausgerichtete Verteilung der Lasten aus einer Erbbauzinsverpflichtung der Wohnungseigentümer erfordert jedoch einen sachgerechten Maßstab, der neben dem Verhältnis der Wohn- und Nutzungsflächen auch im Verhältnis der Werte der einzelnen Einheiten zueinander bestehen kann.*)
VolltextIBRRS 2006, 3228
OLG Köln, Beschluss vom 16.05.2003 - 16 Wx 76/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3227
OLG Köln, Beschluss vom 19.05.2003 - 16 Wx 106/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3219
BayObLG, Beschluss vom 30.05.2003 - 2Z BR 105/03
Zum Verfahren der Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit im Wohnungseigentumsverfahren.*)
VolltextIBRRS 2006, 3218
BayObLG, Beschluss vom 30.05.2003 - 2Z BR 35/03
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass ein Wohnungseigentümer nur dann einen Anspruch gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf Änderung eines bestehenden Kostenverteilungsschlüssels hat, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die das Festhalten an der bisherigen Kostenverteilung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3217
OLG Köln, Beschluss vom 02.06.2003 - 16 Wx 70/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3215
BayObLG, Beschluss vom 06.06.2003 - 2Z BR 103/03
Für Wohngeldansprüche der Eigentümer einer in Österreich gelegenen Wohnanlage besteht keine ausschließliche internationale Zuständigkeit der österreichischen Gerichte. Hat der Wohngeldschuldner seinen Wohnsitz in Deutschland, ist die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben.*)
VolltextIBRRS 2006, 3213
OLG Rostock, Beschluss vom 07.03.2006 - 7 W 63/05
Wird die Verurteilung eines Wohnungseigentümers zur Veräußerung seines Wohnungseigentums begehrt ist für den Streitwert der Verkehrswert des Wohnungseigentums entscheidend.
VolltextIBRRS 2006, 3212
OLG Köln, Beschluss vom 31.03.2006 - 16 Wx 237/05
Werden von einem Miteigentümer Ansprüche gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft geltend gemacht, ist der Verwalter verpflichtet, alle Eigentümer zu informieren und eine Entschließung über eine etwaige Rechtsverteidigung herbeizuführen. Tut er dies nicht, hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen.
VolltextIBRRS 2006, 3207
BayObLG, Beschluss vom 22.12.2004 - 2Z BR 173/04
Die Wiederwahl eines Verwalters kann vom Gericht nur für ungültig erklärt werden, wenn ein wichtiger Grund gegen die Bestellung vorliegt. Das ist aufgrund einer umfassenden Abwägung aller Umstände zu prüfen, wobei die Beurteilung in erster Linie dem Tatrichter obliegt. Die voraussichtliche weitere Entwicklung der Verwaltungsführung kann berücksichtigt werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 3206
BayObLG, Beschluss vom 29.12.2004 - 2Z BR 204/04
Zur Verwirkung eines Anspruchs auf Beseitigung bzw. Duldung der Beseitigung einer Torkonstruktion für einen Stellplatz in einer Tiefgarage.*)
VolltextIBRRS 2006, 3205
BayObLG, Beschluss vom 29.12.2004 - 2Z BR 112/04
1. Die gesetzlichen Vorschriften über die Aufstellung des Wirtschaftsplans sind grundsätzlich abdingbar. Ein Eigentümerbeschluss, der den Verwalter von der Aufstellung von Einzelwirtschaftsplänen zukünftig freistellt, ist nichtig.*)
2. Enthält ein Wirtschaftsplan lediglich die Gesamtbeträge der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben, ohne den Aufteilungsschlüssel und die auf jeden einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Wohngeldbeträge anzugeben, so entspricht er nicht ordnungsmäßiger Verwaltung; ein Eigentümerbeschluss, der ihn billigt, ist für ungültig zu erklären (wie BayObLG NJW-RR 1991, 1360). Weil der Senat von der entgegenstehenden Rechtsprechung des Kammergerichts (NJW-RR 1991, 725) abweicht, wird die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.*)
3. In den Wirtschaftsplan kann nach den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung auch eine Forderung gegen die Gemeinschaft eingestellt werden, wenn die Wohnungseigentümer ernsthaft damit rechnen müssen, dafür in Anspruch genommen zu werden. Ob die Forderung tatsächlich zu Recht erhoben wird, ist nicht entscheidend.*)
VolltextIBRRS 2006, 3201
OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.09.1997 - 5 W 104/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3196
BFH, Beschluss vom 29.10.1997 - X R 183/96
Dem Großen Senat wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:*)
Ist die Errichtung von Wohnobjekten (im Streitfall Eigentumswohnungen) in zumindest bedingter Veräußerungsabsicht und die hiermit in sachlichem sowie zeitlichem Zusammenhang stehende Veräußerung dieser Objekte unabhängig von ihrer Zahl eine gewerbliche Tätigkeit, weil diese "dem Bild eines Bauunternehmers/Bauträgers entspricht"?*)
VolltextIBRRS 2006, 3186
BayObLG, Beschluss vom 25.05.1999 - 2Z BR 25/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3185
KG, Urteil vom 05.04.2004 - 8 U 324/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3184
OLG Köln, Beschluss vom 26.05.1999 - 16 Wx 55/99
Aufwendungen eines Gemeinschaftsmitgliedes zu Gunsten der Gemeinschaft*)
Hat ein Gemeinschaftsmitglied Verbindlichkeiten der Gemeinschaft getilgt, so können es die auf Erstattung dieser Aufwendungen persönlich in Anspruch genommenen übrigen Mitglieder der Gemeinschaft auf die Befriedigung aus den gemeinschaftlichen Mitteln verweisen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3182
OLG Köln, Urteil vom 01.09.2000 - 19 U 53/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3180
BayObLG, Beschluss vom 08.04.2004 - 2Z AR 1/04
Ein formell rechtskräftiger Verweisungsbeschluss des Prozessgerichts, das seine Zuständigkeit verneint und die Sache an das Wohnungseigentumsgericht verweist, ist für dieses grundsätzlich bindend. Die Bindungswirkung wird durch einen Rechtsfehler bei der Auslegung gesetzlicher Zuständigkeitsvorschriften in der Regel nicht in Frage gestellt.*)
VolltextIBRRS 2006, 3179
BayObLG, Beschluss vom 08.04.2004 - 2Z BR 21/04
1. Es ist grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, nach der Zurücknahme eines Rechtsmittels von der Anordnung der Kostenerstattung durch den Rechtsmittelführer abzusehen, wenn die Zurücknahme auf der vom Gericht vermittelten Einsicht in die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels beruht. Weitere besondere Umstände sind aber zu berücksichtigen und können, insbesondere wenn die Rechtsverfolgung mutwillig war, zur Anordnung der Kostenerstattung führen. Diese Beurteilung obliegt grundsätzlich dem Tatrichter, kann aber vom Rechtsbeschwerdegericht im Einzelfall nachgeholt werden.*)
2. Geschäftswert für die Anfechtung von Beschlüssen über die Verwalterentlastung.*)
VolltextIBRRS 2006, 3177
BayObLG, Beschluss vom 08.09.2000 - 2Z BR 47/00
Verschuldet der von der Wohnungseigentümergemeinschaft mit der Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums beauftragte Unternehmer gegenüber einem Wohnungseigentümer einen Schaden, so haften dafür die Wohnungseigentümer.*)
VolltextIBRRS 2006, 3174
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2000 - 3 Wx 328/00
Wohnungs- und Teileigentum (hier: Schwimmbad im Kellergeschoss) kann nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB durch Verzicht gegenüber dem Grundbuchamt wirksam aufgegeben werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 3173
BayObLG, Beschluss vom 21.09.2000 - 2Z BR 66/00
Die Veränderung des architektonischen Gesamtbildes durch die eigenmächtige Anbringung eines Balkons kann eine nicht hinzunehmende Beeinträchtigung sein, über die grundsätzlich der Tatrichter zu befinden hat.*)
VolltextIBRRS 2006, 3172
BayObLG, Beschluss vom 21.09.2000 - 2Z BR 78/00
Sind die Entscheidungen des Amts- und Landgerichts in quantitativer Hinsicht teilweise identisch, so ist eine weitere Beschwerde jedenfalls insoweit unzulässig als Identität besteht.*)
VolltextIBRRS 2006, 3170
BayObLG, Beschluss vom 21.09.2000 - 2Z BR 62/00
Spart der Wohnungseigentümer bei einem für ihn günstigen Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft jährlich 128 DM, so wird bei einer nachteiligen Entscheidung der für die Rechtsmittelbeschwer maßgebende Wert nicht überschritten.*)
VolltextIBRRS 2006, 3168
BayObLG, Beschluss vom 21.09.2000 - 2Z BR 91/00
Grundsätzlich hat derjenige, der seinen Antrag oder sein Rechtsmittel zurücknimmt, die Gerichtskosten zu tragen. Ausnahmsweise können die Erfolgsaussichten eines zurückgenommenen Antrags oder Rechtsmittels eine andere Beurteilung zulassen, aber nur dann, wenn diese ins Auge springen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3164
KG, Urteil vom 08.04.2004 - 8 U 327/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3163
OLG Köln, Beschluss vom 25.04.2001 - 16 Wx 29/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3162
BayObLG, Beschluss vom 08.04.2004 - 2Z BR 193/03
Wird eine Jahreseinzelabrechnung, die Zahlungen eines Wohnungseigentümers während des Abrechnungszeitraums nicht aufführt, mangels Anfechtung des Eigentümerbeschlusses bestandskräftig, ist es dem in Anspruch genommenen Wohnungseigentümer verwehrt, eine Tilgung der Wohngeldschuld durch Zahlungen im Abrechnungszeitraum einzuwenden.*)
VolltextIBRRS 2006, 3161
BayObLG, Beschluss vom 08.04.2004 - 2Z BR 233/03
Ein Eigentümerbeschluss, der unter dem Tagesordnungspunkt "Sonstiges" gefasst wird und nicht nur eine unbedeutende Angelegenheit regelt, ist auf rechtzeitige Anfechtung allein deswegen für ungültig zu erklären.*)
VolltextIBRRS 2006, 3160
BayObLG, Beschluss vom 25.04.2001 - 2Z BR 56/01
Zufahrtswege einer Wohnanlage zur ausschließlichen Nutzung durch Rettungsfahrzeuge sind ausreichend durch Absperrpfosten gesichert, wenn sie mittels eines Dreikantschlüssels beseitigt werden können.*)
VolltextIBRRS 2006, 3159
OLG Rostock, Urteil vom 13.04.2004 - 3 U 68/04
1. Der Mieter der in die Mieträume eingebrachte Sachen ohne Wissen oder gegen den Willen des Vermieters aus diesen entfernt, ist dem Vermieter gegenüber zur Auskunft über die weggeschafften Sachen verpflichtet. Die fristgerechte gerichtliche Geltendmachung des Auskunftsanspruchs im Wege der Stufenklage hindert das Erlöschen des Pfandrechtes.*)
2. Den Auskunftsanspruch und den von der Auskunft abhängigen Antrag auf Herausgabe der entfernten Sachen zur Zurückschaffung in die Mieträume kann der Vermieter zur Erhaltung seines Pfandrechts im Wege der einstweiligen Verfügung geltend machen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3158
BayObLG, Beschluss vom 26.04.2001 - 2Z BR 4/01
Die Eigentümer einer im 1. Obergeschoß gelegenen Wohnung können die Beseitigung einer Sauna auf der darunter liegenden Terrasse verlangen, wenn Einbrecher über das Dach des Saunahauses leicht auf den Balkon 1. Obergeschoß gelangen können.*)
VolltextIBRRS 2006, 3157
BayObLG, Beschluss vom 26.04.2001 - 2Z BR 26/01
Sind nach der Gemeinschaftsordnung alle Wohnungen und die im Gemeinschaftseigentums stehenden Anlagen zur fremdenverkehrsgewerblichen Nutzung an eine Betriebsgesellschaft vermietet, so sind die ausschließlich die Betriebsgesellschaft betreffenden Kosten nicht auf die Wohnungseigentümer umzulegen, sofern sie nicht Mitglieder der Betriebsgesellschaft sind.*)
VolltextIBRRS 2006, 3156
BayObLG, Beschluss vom 26.04.2001 - 2Z BR 66/01
Ist der vom Erstgericht zuerkannte Betrag das Ergebnis eines saldierten Betrages, so ist damit eine Erhöhung des Rechtsmittelstreitwertes nicht verbunden.*)
VolltextIBRRS 2006, 3155
BayObLG, Beschluss vom 27.04.2001 - 2Z BR 70/00
Ist für Änderungen an der äußeren Gestalt des Gebäudes nach der Gemeinschaftsordnung ein Mehrheitsbeschlusses ausreichend, so müssen regelmäßig nicht alle benachteiligten Wohnungseigentümer mitwirken.*)
VolltextIBRRS 2006, 3154
BayObLG, Beschluss vom 15.04.2004 - 2Z BR 24/04
1. Wird als Aufteilungsplan ein Eingabeplan verwendet, so hat die Beschreibung des bestehen bleibenden Altbestands in der Regel nicht den Charakter einer Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter.*)
2. Besteht für ein auf einer Sondernutzungsfläche stehendes Gebäude keine Zweckbestimmung, so richtet sich der zulässige Umfang der Benutzung nach der Beschaffenheit und nach § 14 Nr. 1 WEG.*)
VolltextIBRRS 2006, 3148
BayObLG, Beschluss vom 28.09.2000 - 2Z BR 102/00
Die Wohnungseigentümer können weder für Wohngeldvorschüsse noch für Nachforderungen aufgrund einer Jahresabrechnung gegenüber dem Verwalter ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3147
BayObLG, Beschluss vom 22.04.2004 - 2Z BR 38/04
Der Verwalter ist verpflichtet, im Rahmen regelmäßiger Überwachung Mängel der Wohnanlage festzustellen, die Wohnungseigentümer darüber zu unterrichten und deren Entscheidung über das weitere Vorgehen herbeizuführen. Dazu kann auch gehören, die Wohnungseigentümer auf die etwaige Notwendigkeit einer Begutachtung durch Sachverständige hinzuweisen. Die Wohnungseigentümer selbst trifft keine Überprüfungs- und Untersuchungspflicht.*)
VolltextIBRRS 2006, 3145
BayObLG, Beschluss vom 28.09.2000 - 2Z BR 55/00
Ein Speiselokal und ein Pilslokal mit Musikunterhaltung dürfen nicht betrieben werden, wenn nur der Betrieb eines "Kur-Cafes" im Erdgeschoß und der einer Weinstube im Kellergeschoß zugelassen sind.*)
VolltextIBRRS 2006, 3144
BayObLG, Beschluss vom 28.09.2000 - 2Z BR 45/00
Sind die Böden einer Eigentumswohnung mit Teppichboden auszulegen, so genügt es nicht, lose Teppiche hinzulegen oder PVC zu verlegen.*)
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