Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6127 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 3340BayObLG, Beschluss vom 01.12.2004 - 2Z BR 166/04
1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Ungültigerklärung eines Erstbeschlusses entfällt mit Bestandskraft eines ersetzenden oder bestätigenden Zweitbeschlusses.*)
2. Fehlt für den Beschlussgegenstand die Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung, so ist von einer Beschlussfassung abzusehen. Ein ablehnender Beschluss ist nichtig (wie BayObLGZ 2004 Nr. 51).*)
3. Wenn in der Teilungserklärung die Verpflichtung zur Errichtung von Besucherstellplätzen festgelegt ist, fehlt der Eigentümerversammlung die Kompetenz, über die Einrichtung der Stellplätze zu beschließen. Dies gilt sowohl für einen positiven als auch für einen ablehnenden Beschluss.*)
VolltextIBRRS 2006, 3338
OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.2004 - 20 W 186/03
Bei grundsätzlicher Gestattung der Anbringung von Parabolantennen können die Wohnungseigentümer die Modalitäten (nur auf dem Dach der Liegenschaft und nach vorheriger Genehmigung durch den Verwalter) durch Mehrheitsbeschluss regeln. Darin liegt auch dann kein Eingriff in den Kernbereich des Wohnungseigentums, wenn die Installationskosten für den Wohnungseigentümer ca. 2.600,00 € betragen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3335
OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2004 - 16 Wx 191/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3334
OLG Hamburg, Beschluss vom 22.12.2004 - 2 Wx 132/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3333
OLG Schleswig, Beschluss vom 26.04.2006 - 2 W 234/05
1. Wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen Regelung als grob unbillig erscheinen lassen, kann sich aus dem unter den Wohnungseigentümern bestehenden Treueverhältnis die Pflicht ergeben, einer Änderung der Gemeinschaftsordnung (hier: Kostenverteilungsschlüssel) zuzustimmen.
2. Auch wenn die Teilungserklärung eine Öffnungsklausel enthält, besteht diese Pflicht.
3. Jedenfalls wenn ein Antragsteller - wie vorliegend die Beteiligte zu 1. - dreimal vergeblich versucht hat, die Wohnungseigentümerversammlung zur Änderung des Verteilungsschlüssels zu bewegen, läuft das Verlangen nach einer erneuten Vorbefassung der Versammlung auf eine überflüssige Förmelei hinaus, weil eine abweichende Beschlussfassung nicht zu erwarten ist.
VolltextIBRRS 2006, 3332
OLG Schleswig, Beschluss vom 17.05.2006 - 2 W 198/05
1. Wird in der Teilungserklärung und im Aufteilungsplan ein Teil des Sondereigentums als Keller bezeichnet, so stellt dies eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter dar.
2. Das als Keller bezeichnete Sondereigentum darf nur als Lager- und Abstellraum bzw. nur in einer Weise genutzt werden, die nicht mehr stört oder beeinträchtigt als ein Lager- und Abstellraum.
VolltextIBRRS 2006, 3320
BayObLG, Beschluss vom 27.02.2003 - 2Z BR 135/02
Ein Beschluss, der einen von der Teilungserklärung abweichenden Verteilungsschlüssel für eine Sonderumlage festlegt, ist gültig, wenn er nicht innerhalb der Frist des § 23 Abs. 4 WEG angefochten wird.*)
VolltextIBRRS 2006, 3319
BayObLG, Beschluss vom 28.02.2003 - 2Z BR 4/03
Bezeichnet das Landgericht in der Begründung seiner Entscheidung einen von ihm vernommenen Beteiligten als Zeugen, so bleibt dies ohne rechtliche Konsequenzen, wenn ausgeschlossen werden kann, daß die Aussage als Zeugenaussage gewertet wurde.*)
VolltextIBRRS 2006, 3317
OLG Hamburg, Beschluss vom 04.03.2003 - 2 Wx 102/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3315
BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2Z BR 6/03
Die Bezeichnung eines Teileigentums in der Teilungserklärung und im Grundbuch als "Laden" enthält eine Zweckbestimmung. Die mit einer Nutzung als Laden typischerweise verbundenen Beeinträchtigungen müssen nur während der üblichen Ladenöffnungszeiten hingenommen werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 3314
BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2Z BR 15/03
Beträgt die Beschwer in der Hauptsache nicht mehr als 750 EUR, so ist die Beschwerde grundsätzlich unzulässig, mag die Kostenbelastung des Beschwerdeführers auch mehr als 750 EUR betragen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3313
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.03.2003 - 20 W 431/00
Zur Auslegung des Begriffs "Wohnungseigentümer" in einer Regelung über die Kostenverteilung in einer Teilungserklärung*)
VolltextIBRRS 2006, 3307
BayObLG, Beschluss vom 13.03.2003 - 2Z BR 80/02
Die Wohnungseigentümer sind nicht in ihren Rechten beeinträchtigt, wenn der Verwalters pflichtgemäß eine Vermögensübersicht erstellt und einem Wohnungseigentümer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen gewährt.*)
VolltextIBRRS 2006, 3304
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2003 - 3 Wx 249/02
1. Wird eine Teileigentumseinheit in der sachenrechtlichen Teilungserklärung als "Bürogruppe" bezeichnet, während die mit "Gebrauchsregelung" überschriebene schuldrechtliche Gemeinschaftsordnung für Teileigentum eine "gewerbliche Nutzung" vorsieht, so geht grundsätzlich die Regelung in der Gemeinschaftsordnung vor.*)
2. Die hiernach zulässige gewerbliche Nutzung der Teileigentumseinheit erlaubt den Betrieb einer Zahnklinik, soweit sich nicht aus dem Charakter oder der baulichen Gestaltung der Wohnungseigentumsanlage Einschränkungen ergeben.*)
VolltextIBRRS 2006, 3303
BayObLG, Beschluss vom 20.03.2003 - 2Z BR 22/03
Sind in einem Vertrag über die Begründung von Wohnungseigentum alle Wohnungseigentumsrechte als Wohnungen bezeichnet, so fällt darunter auch das Vermieten der Wohnungen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3285
OLG Dresden, Beschluss vom 24.11.2005 - 3 W 1369/05
Die Jahresabrechnung dient nicht nur als Abrechnungsgrundlage für die „Abrechnungsspitze“, sondern auch als Anspruchsgrundlage für rückständige Wohngelder. Die Verjährung der Ansprüche aus dem Wirtschaftsplan steht dem nicht entgegen.
VolltextIBRRS 2006, 3280
OLG Köln, Beschluss vom 02.04.2003 - 16 WX 50/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3279
BayObLG, Beschluss vom 03.04.2003 - 2Z BR 29/02
Im Einzelfall kann es ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn die Wohnungseigentümer einem ihrer Mitglieder nachträglich einen pauschalen Aufwendungsersatz dafür zubilligen, daß er in einer verwalterlosen Zeit einzelne Verwaltungsmaßnahmen durchgeführt hat.*)
VolltextIBRRS 2006, 3278
BayObLG, Beschluss vom 03.04.2003 - 2Z BR 38/03
Ein Eigentümerbeschluss, aufgrund dessen ein Katzennetz zu entfernen ist, entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Fassade des Gebäudes durch das Katzennetz verunstaltet wird.*)
VolltextIBRRS 2006, 3275
KG, Beschluss vom 08.04.2003 - 1 W 401/02
Soll eine inhaltliche Änderung des Wohnungseigentumsrechts im Grundbuch eingetragen werden, ist der Berechtigte einer Auflassungsvormerkung nach § 883 BGB nicht antrags- und beschwerdeberechtigt (§§ 13 Abs. 1 S.2, 71 GBO), weil er nur mittelbar betroffen ist und die Eintragung nicht zu seinen Gunsten erfolgen soll. Der nur mittelbar Betroffene ist auch dann nicht antragsberechtigt, wenn die Eintragung gemäß § 19 GBO nicht ohne seine Bewilligung erfolgen darf. Die Frage, zu wessen Gunsten eine Eintragung erfolgen soll, ist abstrakt nach dem Inhalt der beantragten Eintragung zu beantworten; mittelbare Vorteile oder das Interesse an der Erfüllung schuldrechtlicher Ansprüche sind nicht zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3264
OLG Celle, Beschluss vom 22.08.2006 - 4 W 101/06
Hat ein Wohnungseigentümer den Anspruch auf Zustimmung zu einer der Teilungserklärung entsprechenden Umgestaltung einer ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Fläche des gemeinschaftlichen Eigentums verwirkt, ist sein Sonderrechtsnachfolger an die entstandene Rechtslage gebunden, auch wenn die Verwirkung nicht aus dem Grundbuch ersichtlich ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 3261
BayObLG, Beschluss vom 10.04.2003 - 2Z BR 133/02
Wenn die Wohnungseigentümer einem Eigentümer die Anbringung von Markisen und Katzennetzen gestatten, dann sind sie nicht verpflichtet, allen anderen Wohnungseigentümern auch zu gestatten, Markisen und Katzennetze anzubringen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3251
BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003 - 2Z BR 26/03
Haben in der Vergangenheit andere Wohnungseigentümer durch Balkonverglasungen die Fassade des Gebäudes nachteilig verändert, so erwächst daraus kein Recht, einen Balkon zu verglasen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3250
BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003 - 2Z BR 7/03
Ist eine Gartensondernutzungsfläche in der Gemeinschaftsordnung als "jeweils unmittelbar vor der Wohnung befindlicher Vorgarten" beschrieben, so geht die Trennlinie zwischen den einzelnen Sondernutzungsflächen durch eine gedachte Verlängerung der Trennwände zwischen den einzelnen Wohnungen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3249
BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003 - 2Z AR 1/03
Eine Ausnahme von der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses kann bestehen, wenn er objektiv willkürlich ist.*)
VolltextIBRRS 2006, 3248
BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003 - 2Z BR 20/03
Veranlasst der Verwalter gegen den Willen der Wohnungseigentümer im eigenen Namen die von der Stadt verlangte Umgestaltung der Abwasserentsorgungsanlage durch Herstellung eines Kanalanschlusses, so können sich Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen die Wohnungseigentümer ergeben.*)
VolltextIBRRS 2006, 3247
BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003 - 2Z BR 21/03
Der Erstattungsanspruch eines ausgeschiedenen Verwalters gegen die Wohnungseigentümer setzt zu seiner Schlüssigkeit die Darlegung voraus, dass die Aufwendungen gerade zu Lasten des Vermögens des Verwalters getätigt wurden.*)
VolltextIBRRS 2006, 3246
OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.04.2003 - 20 W 122/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3244
BayObLG, Beschluss vom 30.04.2003 - 2Z BR 31/03
Die individuelle Rechtsmittelbeschwer muß nicht mit dem Geschäftswert des Rechtsmittelverfahrens identisch sein.*)
VolltextIBRRS 2006, 3237
BayObLG, Beschluss vom 08.05.2003 - 2Z BR 36/03
Der Tatrichter hat zu beurteilen, ob eine bauliche Veränderung das Gemeinschaftseigentum optisch beeinträchtigt.*)
VolltextIBRRS 2006, 3236
BayObLG, Beschluss vom 08.05.2003 - 2Z BR 48/03
Für die Bestimmung des Geschäftswerts eines Verfahrens über die Ungültigkeitserklärung eines Eigentümerbeschlusses ist das Motiv für die Anfechtung des Beschlusses ohne Relevanz.*)
VolltextIBRRS 2006, 3234
OLG Hamburg, Beschluss vom 13.05.2003 - 2 Wx 12/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3233
BayObLG, Beschluss vom 14.05.2003 - 2Z BR 54/03
Zur Frage des Organisationsverschuldens bei Fristsachen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3232
BayObLG, Beschluss vom 14.05.2003 - 2Z BR 30/03
Balkonverglasungen einer Fassade des Gebäudes in der Vergangenheit berechtigen die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft noch nicht zu einer Balkonverglasung.*)
VolltextIBRRS 2006, 3230
BayObLG, Beschluss vom 15.05.2003 - 2Z BR 41/03
Mit der Zweckbestimmung eines Teileigentums als "Cafe mit Schnellimbiss" ist es unvereinbar, über 21.00 Uhr hinaus für einen ausländischen Kulturverein Getränke auszuschenken und Speisen zuzubereiten.*)
VolltextIBRRS 2006, 3229
OLG Stuttgart, Urteil vom 15.05.2003 - 13 U 211/02
Größe der Miteigentumsanteile bei WohnungseigentumDas Verhältnis zwischen Sondereigentum und Miteigentum bleibt der freien Bestimmung der Wohnungseigentümer überlassen. Die hieran ausgerichtete Verteilung der Lasten aus einer Erbbauzinsverpflichtung der Wohnungseigentümer erfordert jedoch einen sachgerechten Maßstab, der neben dem Verhältnis der Wohn- und Nutzungsflächen auch im Verhältnis der Werte der einzelnen Einheiten zueinander bestehen kann.*)
VolltextIBRRS 2006, 3228
OLG Köln, Beschluss vom 16.05.2003 - 16 Wx 76/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3227
OLG Köln, Beschluss vom 19.05.2003 - 16 Wx 106/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3219
BayObLG, Beschluss vom 30.05.2003 - 2Z BR 105/03
Zum Verfahren der Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit im Wohnungseigentumsverfahren.*)
VolltextIBRRS 2006, 3218
BayObLG, Beschluss vom 30.05.2003 - 2Z BR 35/03
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass ein Wohnungseigentümer nur dann einen Anspruch gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf Änderung eines bestehenden Kostenverteilungsschlüssels hat, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die das Festhalten an der bisherigen Kostenverteilung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3217
OLG Köln, Beschluss vom 02.06.2003 - 16 Wx 70/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3215
BayObLG, Beschluss vom 06.06.2003 - 2Z BR 103/03
Für Wohngeldansprüche der Eigentümer einer in Österreich gelegenen Wohnanlage besteht keine ausschließliche internationale Zuständigkeit der österreichischen Gerichte. Hat der Wohngeldschuldner seinen Wohnsitz in Deutschland, ist die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben.*)
VolltextIBRRS 2006, 3213
OLG Rostock, Beschluss vom 07.03.2006 - 7 W 63/05
Wird die Verurteilung eines Wohnungseigentümers zur Veräußerung seines Wohnungseigentums begehrt ist für den Streitwert der Verkehrswert des Wohnungseigentums entscheidend.
VolltextIBRRS 2006, 3212
OLG Köln, Beschluss vom 31.03.2006 - 16 Wx 237/05
Werden von einem Miteigentümer Ansprüche gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft geltend gemacht, ist der Verwalter verpflichtet, alle Eigentümer zu informieren und eine Entschließung über eine etwaige Rechtsverteidigung herbeizuführen. Tut er dies nicht, hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen.
VolltextIBRRS 2006, 3207
BayObLG, Beschluss vom 22.12.2004 - 2Z BR 173/04
Die Wiederwahl eines Verwalters kann vom Gericht nur für ungültig erklärt werden, wenn ein wichtiger Grund gegen die Bestellung vorliegt. Das ist aufgrund einer umfassenden Abwägung aller Umstände zu prüfen, wobei die Beurteilung in erster Linie dem Tatrichter obliegt. Die voraussichtliche weitere Entwicklung der Verwaltungsführung kann berücksichtigt werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 3206
BayObLG, Beschluss vom 29.12.2004 - 2Z BR 204/04
Zur Verwirkung eines Anspruchs auf Beseitigung bzw. Duldung der Beseitigung einer Torkonstruktion für einen Stellplatz in einer Tiefgarage.*)
VolltextIBRRS 2006, 3205
BayObLG, Beschluss vom 29.12.2004 - 2Z BR 112/04
1. Die gesetzlichen Vorschriften über die Aufstellung des Wirtschaftsplans sind grundsätzlich abdingbar. Ein Eigentümerbeschluss, der den Verwalter von der Aufstellung von Einzelwirtschaftsplänen zukünftig freistellt, ist nichtig.*)
2. Enthält ein Wirtschaftsplan lediglich die Gesamtbeträge der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben, ohne den Aufteilungsschlüssel und die auf jeden einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Wohngeldbeträge anzugeben, so entspricht er nicht ordnungsmäßiger Verwaltung; ein Eigentümerbeschluss, der ihn billigt, ist für ungültig zu erklären (wie BayObLG NJW-RR 1991, 1360). Weil der Senat von der entgegenstehenden Rechtsprechung des Kammergerichts (NJW-RR 1991, 725) abweicht, wird die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.*)
3. In den Wirtschaftsplan kann nach den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung auch eine Forderung gegen die Gemeinschaft eingestellt werden, wenn die Wohnungseigentümer ernsthaft damit rechnen müssen, dafür in Anspruch genommen zu werden. Ob die Forderung tatsächlich zu Recht erhoben wird, ist nicht entscheidend.*)
VolltextIBRRS 2006, 3201
OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.09.1997 - 5 W 104/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3196
BFH, Beschluss vom 29.10.1997 - X R 183/96
Dem Großen Senat wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:*)
Ist die Errichtung von Wohnobjekten (im Streitfall Eigentumswohnungen) in zumindest bedingter Veräußerungsabsicht und die hiermit in sachlichem sowie zeitlichem Zusammenhang stehende Veräußerung dieser Objekte unabhängig von ihrer Zahl eine gewerbliche Tätigkeit, weil diese "dem Bild eines Bauunternehmers/Bauträgers entspricht"?*)
VolltextIBRRS 2006, 3186
BayObLG, Beschluss vom 25.05.1999 - 2Z BR 25/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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