Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6128 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 3186BayObLG, Beschluss vom 25.05.1999 - 2Z BR 25/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3185
KG, Urteil vom 05.04.2004 - 8 U 324/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3184
OLG Köln, Beschluss vom 26.05.1999 - 16 Wx 55/99
Aufwendungen eines Gemeinschaftsmitgliedes zu Gunsten der Gemeinschaft*)
Hat ein Gemeinschaftsmitglied Verbindlichkeiten der Gemeinschaft getilgt, so können es die auf Erstattung dieser Aufwendungen persönlich in Anspruch genommenen übrigen Mitglieder der Gemeinschaft auf die Befriedigung aus den gemeinschaftlichen Mitteln verweisen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3182
OLG Köln, Urteil vom 01.09.2000 - 19 U 53/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3180
BayObLG, Beschluss vom 08.04.2004 - 2Z AR 1/04
Ein formell rechtskräftiger Verweisungsbeschluss des Prozessgerichts, das seine Zuständigkeit verneint und die Sache an das Wohnungseigentumsgericht verweist, ist für dieses grundsätzlich bindend. Die Bindungswirkung wird durch einen Rechtsfehler bei der Auslegung gesetzlicher Zuständigkeitsvorschriften in der Regel nicht in Frage gestellt.*)
VolltextIBRRS 2006, 3179
BayObLG, Beschluss vom 08.04.2004 - 2Z BR 21/04
1. Es ist grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, nach der Zurücknahme eines Rechtsmittels von der Anordnung der Kostenerstattung durch den Rechtsmittelführer abzusehen, wenn die Zurücknahme auf der vom Gericht vermittelten Einsicht in die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels beruht. Weitere besondere Umstände sind aber zu berücksichtigen und können, insbesondere wenn die Rechtsverfolgung mutwillig war, zur Anordnung der Kostenerstattung führen. Diese Beurteilung obliegt grundsätzlich dem Tatrichter, kann aber vom Rechtsbeschwerdegericht im Einzelfall nachgeholt werden.*)
2. Geschäftswert für die Anfechtung von Beschlüssen über die Verwalterentlastung.*)
VolltextIBRRS 2006, 3177
BayObLG, Beschluss vom 08.09.2000 - 2Z BR 47/00
Verschuldet der von der Wohnungseigentümergemeinschaft mit der Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums beauftragte Unternehmer gegenüber einem Wohnungseigentümer einen Schaden, so haften dafür die Wohnungseigentümer.*)
VolltextIBRRS 2006, 3174
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2000 - 3 Wx 328/00
Wohnungs- und Teileigentum (hier: Schwimmbad im Kellergeschoss) kann nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB durch Verzicht gegenüber dem Grundbuchamt wirksam aufgegeben werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 3173
BayObLG, Beschluss vom 21.09.2000 - 2Z BR 66/00
Die Veränderung des architektonischen Gesamtbildes durch die eigenmächtige Anbringung eines Balkons kann eine nicht hinzunehmende Beeinträchtigung sein, über die grundsätzlich der Tatrichter zu befinden hat.*)
VolltextIBRRS 2006, 3172
BayObLG, Beschluss vom 21.09.2000 - 2Z BR 78/00
Sind die Entscheidungen des Amts- und Landgerichts in quantitativer Hinsicht teilweise identisch, so ist eine weitere Beschwerde jedenfalls insoweit unzulässig als Identität besteht.*)
VolltextIBRRS 2006, 3170
BayObLG, Beschluss vom 21.09.2000 - 2Z BR 62/00
Spart der Wohnungseigentümer bei einem für ihn günstigen Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft jährlich 128 DM, so wird bei einer nachteiligen Entscheidung der für die Rechtsmittelbeschwer maßgebende Wert nicht überschritten.*)
VolltextIBRRS 2006, 3168
BayObLG, Beschluss vom 21.09.2000 - 2Z BR 91/00
Grundsätzlich hat derjenige, der seinen Antrag oder sein Rechtsmittel zurücknimmt, die Gerichtskosten zu tragen. Ausnahmsweise können die Erfolgsaussichten eines zurückgenommenen Antrags oder Rechtsmittels eine andere Beurteilung zulassen, aber nur dann, wenn diese ins Auge springen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3164
KG, Urteil vom 08.04.2004 - 8 U 327/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3163
OLG Köln, Beschluss vom 25.04.2001 - 16 Wx 29/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3162
BayObLG, Beschluss vom 08.04.2004 - 2Z BR 193/03
Wird eine Jahreseinzelabrechnung, die Zahlungen eines Wohnungseigentümers während des Abrechnungszeitraums nicht aufführt, mangels Anfechtung des Eigentümerbeschlusses bestandskräftig, ist es dem in Anspruch genommenen Wohnungseigentümer verwehrt, eine Tilgung der Wohngeldschuld durch Zahlungen im Abrechnungszeitraum einzuwenden.*)
VolltextIBRRS 2006, 3161
BayObLG, Beschluss vom 08.04.2004 - 2Z BR 233/03
Ein Eigentümerbeschluss, der unter dem Tagesordnungspunkt "Sonstiges" gefasst wird und nicht nur eine unbedeutende Angelegenheit regelt, ist auf rechtzeitige Anfechtung allein deswegen für ungültig zu erklären.*)
VolltextIBRRS 2006, 3160
BayObLG, Beschluss vom 25.04.2001 - 2Z BR 56/01
Zufahrtswege einer Wohnanlage zur ausschließlichen Nutzung durch Rettungsfahrzeuge sind ausreichend durch Absperrpfosten gesichert, wenn sie mittels eines Dreikantschlüssels beseitigt werden können.*)
VolltextIBRRS 2006, 3159
OLG Rostock, Urteil vom 13.04.2004 - 3 U 68/04
1. Der Mieter der in die Mieträume eingebrachte Sachen ohne Wissen oder gegen den Willen des Vermieters aus diesen entfernt, ist dem Vermieter gegenüber zur Auskunft über die weggeschafften Sachen verpflichtet. Die fristgerechte gerichtliche Geltendmachung des Auskunftsanspruchs im Wege der Stufenklage hindert das Erlöschen des Pfandrechtes.*)
2. Den Auskunftsanspruch und den von der Auskunft abhängigen Antrag auf Herausgabe der entfernten Sachen zur Zurückschaffung in die Mieträume kann der Vermieter zur Erhaltung seines Pfandrechts im Wege der einstweiligen Verfügung geltend machen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3158
BayObLG, Beschluss vom 26.04.2001 - 2Z BR 4/01
Die Eigentümer einer im 1. Obergeschoß gelegenen Wohnung können die Beseitigung einer Sauna auf der darunter liegenden Terrasse verlangen, wenn Einbrecher über das Dach des Saunahauses leicht auf den Balkon 1. Obergeschoß gelangen können.*)
VolltextIBRRS 2006, 3157
BayObLG, Beschluss vom 26.04.2001 - 2Z BR 26/01
Sind nach der Gemeinschaftsordnung alle Wohnungen und die im Gemeinschaftseigentums stehenden Anlagen zur fremdenverkehrsgewerblichen Nutzung an eine Betriebsgesellschaft vermietet, so sind die ausschließlich die Betriebsgesellschaft betreffenden Kosten nicht auf die Wohnungseigentümer umzulegen, sofern sie nicht Mitglieder der Betriebsgesellschaft sind.*)
VolltextIBRRS 2006, 3156
BayObLG, Beschluss vom 26.04.2001 - 2Z BR 66/01
Ist der vom Erstgericht zuerkannte Betrag das Ergebnis eines saldierten Betrages, so ist damit eine Erhöhung des Rechtsmittelstreitwertes nicht verbunden.*)
VolltextIBRRS 2006, 3155
BayObLG, Beschluss vom 27.04.2001 - 2Z BR 70/00
Ist für Änderungen an der äußeren Gestalt des Gebäudes nach der Gemeinschaftsordnung ein Mehrheitsbeschlusses ausreichend, so müssen regelmäßig nicht alle benachteiligten Wohnungseigentümer mitwirken.*)
VolltextIBRRS 2006, 3154
BayObLG, Beschluss vom 15.04.2004 - 2Z BR 24/04
1. Wird als Aufteilungsplan ein Eingabeplan verwendet, so hat die Beschreibung des bestehen bleibenden Altbestands in der Regel nicht den Charakter einer Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter.*)
2. Besteht für ein auf einer Sondernutzungsfläche stehendes Gebäude keine Zweckbestimmung, so richtet sich der zulässige Umfang der Benutzung nach der Beschaffenheit und nach § 14 Nr. 1 WEG.*)
VolltextIBRRS 2006, 3148
BayObLG, Beschluss vom 28.09.2000 - 2Z BR 102/00
Die Wohnungseigentümer können weder für Wohngeldvorschüsse noch für Nachforderungen aufgrund einer Jahresabrechnung gegenüber dem Verwalter ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3147
BayObLG, Beschluss vom 22.04.2004 - 2Z BR 38/04
Der Verwalter ist verpflichtet, im Rahmen regelmäßiger Überwachung Mängel der Wohnanlage festzustellen, die Wohnungseigentümer darüber zu unterrichten und deren Entscheidung über das weitere Vorgehen herbeizuführen. Dazu kann auch gehören, die Wohnungseigentümer auf die etwaige Notwendigkeit einer Begutachtung durch Sachverständige hinzuweisen. Die Wohnungseigentümer selbst trifft keine Überprüfungs- und Untersuchungspflicht.*)
VolltextIBRRS 2006, 3145
BayObLG, Beschluss vom 28.09.2000 - 2Z BR 55/00
Ein Speiselokal und ein Pilslokal mit Musikunterhaltung dürfen nicht betrieben werden, wenn nur der Betrieb eines "Kur-Cafes" im Erdgeschoß und der einer Weinstube im Kellergeschoß zugelassen sind.*)
VolltextIBRRS 2006, 3144
BayObLG, Beschluss vom 28.09.2000 - 2Z BR 45/00
Sind die Böden einer Eigentumswohnung mit Teppichboden auszulegen, so genügt es nicht, lose Teppiche hinzulegen oder PVC zu verlegen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3143
OLG Köln, Beschluss vom 29.09.2000 - 16 Wx 132/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3142
BayObLG, Beschluss vom 05.10.2000 - 2Z BR 97/00
Hat das Landgericht die Beschwerde zu Unrecht als unzulässig verworfen, kann das Rechtsbeschwerdegericht in der Sache selbst entscheiden, wenn die Entscheidung des Amtsgerichts hinreichende Feststellungen zum Sachverhalt enthält, und weitere tatsächlichen Feststellungen nach Sachlage nicht in Betracht kommen.*)
VolltextIBRRS 2006, 3141
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2001 - 3 Wx 101/01
Der teilende Alleineigentümer kann gemäß § 8 WEG einseitig ein Sondernutzungsrecht an einer erst künftig auf gemeinschaftlichem Eigentum zu errichtenden Penthousewohnung begründen, wenn durch die Teilungserklärung diejenigen Eigentümer, die nicht Berechtigte sind, vom Mitgebrauch ausgeschlossen werden und dem Berechtigten das inhaltlich klar und eindeutig bezeichnete Benutzungsrecht zugestanden wird.*)
VolltextIBRRS 2006, 3139
KG, Beschluss vom 09.05.2001 - 24 W 3082/00
1. Wohngeldschuldner ist nur der wahre Wohnungseigentümer, wenn der Inhalt des Grundbuchs mit der wahren Rechtslage nicht übereinstimmt.*)
2. Eine Kommanditgesellschaft, deren Firma wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen im Handelsregister gelöscht worden ist und die daraufhin von Amts wegen ebenfalls im Wohnungsgrundbuch als Eigentümerin gelöscht wird, bleibt Schuldnerin des Wohngeldanspruchs, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Amtslöschungen im Handelsregister und im Wohnungsgrundbuch zu Unrecht eingetragen worden sind.*)
VolltextIBRRS 2006, 3138
BGH, Beschluss vom 10.05.2001 - V ZB 4/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3137
BayObLG, Beschluss vom 05.10.2000 - 2Z BR 59/00
Die Bezeichnung des Beschlußgegenstands "Wirtschaftsplan" in der Einladung zur Eigentümerversammlung deckt grundsätzlich auch die Beschlußfassung über eine Erhöhung der jährlichen Zuführung zur Instandhaltungsrücklage.*)
VolltextIBRRS 2006, 3136
BayObLG, Beschluss vom 06.10.2000 - 2Z BR 53/00
Ein Wohnungseigentümer, der an einer abschüssigen Gartenfläche ein Sondernutzungsrecht hat, kann berechtigt sein, die Hangfläche in einen Steingarten umzugestalten. Dann darf er auch Holzpalisaden zur Befestigung des Hangs durch Betonmauern mit Natursteinverkleidung ersetzen, wenn die Mauern durch ihre Bepflanzung den Eindruck eines Steingartens erwecken.*)
VolltextIBRRS 2006, 3135
BayObLG, Beschluss vom 11.05.2001 - 2Z BR 51/01
Der Anspruch auf Unterlassung künftiger Beeinträchtigungen setzt eine Wiederholungsgefahr voraus.*)
VolltextIBRRS 2006, 3134
BayObLG, Beschluss vom 09.10.2000 - 2Z BR 87/00
1. Die Feststellung, ob die von einem Wohnungseigentümer angebrachte Balkonverglasung den optischen Gesamteindruck der Wohnanlage nachteilig verändert, liegt grundsätzlich auf tatrichterlichem Gebiet.*)
2. Zur Prüfung des Rechtsmißbrauchs, wenn von einem Wohnungseigentümer die Beseitigung einer ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer angebrachten Balkonverglasung verlangt wird.*)
VolltextIBRRS 2006, 3132
OLG Köln, Beschluss vom 09.10.2000 - 16 WX 102/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3131
OLG Köln, Beschluss vom 14.05.2001 - 16 Wx 55/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3129
BayObLG, Beschluss vom 12.10.2000 - 3Z BR 218/00
Zur Festsetzung des Geschäftswerts in Wohnungseigentumssachen, wenn die Kosten des Verfahrens zu dem Interesse eines Beteiligten nicht in einem angemessenen Verhältnis stehen. Hier: Anfechtung eines Sanierungsbeschlusses und einer Verwalterbestellung.*)
VolltextIBRRS 2006, 3128
BayObLG, Beschluss vom 12.10.2000 - 2Z BR 98/00
Die Beschwerdesumme kann nicht- durch Erweiterung des erstinstanzlichen Antrags im Beschwerdeverfahren erreicht werden.*)
VolltextIBRRS 2006, 3127
OLG Köln, Beschluss vom 18.05.2001 - 16 Wx 68/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3125
KG, Urteil vom 21.05.2001 - 20 U 5848/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3124
OLG Köln, Beschluss vom 13.10.2000 - 16 Wx 142/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3123
KG, Beschluss vom 21.05.2001 - 24 W 94/01
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist bei erheblichen Wohngeldrückständen eines Wohnungseigentümers für die Vergangenheit berechtigt, gegenüber dem säumigen Wohnungseigentümer und auch seinem Mieter die Versorgung der vermieteten Räume mit Heizung und Wasser bis zum Ausgleich der Rückstände zu unterbinden (a. A. OLG Köln, NJW-RR 2001, 301).*)
VolltextIBRRS 2006, 3122
BayObLG, Beschluss vom 25.05.2001 - 2Z BR 133/00
Ob und unter welchen Voraussetzungendem Verwalter Vervielfältigungs- und Versandkosten für Protokolle der Wohnungseigentümerversammlung zustehen, hängt von den Regelungen des Verwaltervertrages ab.*)
VolltextIBRRS 2006, 3121
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.10.2000 - 3 W 200/00
1. Bei der Beschwerde gegen die durch das Landgericht im Wohnungseigentumsverfahren für das Beschwerdeverfahren erfolgte Festsetzung des Geschäftswertes handelt es sich um eine unbefristete und zulassungsfreie Erstbeschwerde.*)
2. Der Geschäftswert bemisst sich im Falle der übereinstimmenden teilweisen Erledigung ab dem Zeitpunkt des Eintrittes der Erledigung nach dem Geschäftswert der restlichen Hauptsache und dem bis zur Erledigung auf den erledigten Teil entfallenden Kosten.*)
VolltextIBRRS 2006, 3119
OLG Köln, Beschluss vom 25.05.2001 - 16 Wx 15/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3118
OLG Hamburg, Beschluss vom 18.10.2000 - 2 Wx 120/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2006, 3116
BayObLG, Beschluss vom 28.05.2001 - 2Z BR 28/01
Im WEG-Verfahren beginnt die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde mit dem Verlesen der vollständigen Entscheidung samt Gründen durch den Richter in Gegenwart aller Beteiligte*)
VolltextIBRRS 2006, 3114
BayObLG, Beschluss vom 28.05.2001 - 2Z BR 62/01
Die Beseitigung des Grillplatzes durch Entfernung der in dem Antrag genannten Gegenstände stellt - ebenso wie die Errichtung eines solchen (Staudinger/Bub § 22 Rn. 149) - eine bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 WEG dar.*)
Die Entfernung eines Grillplatzes stellt in der Regel eine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung dar.*)
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