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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6101 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 3062
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.06.2003 - 3 Wx 121/03

1. Die Wohnungseigentümer können einem Miteigentümer ein Sondernutzungsrecht an einem dem Gemeinschaftseigentum unterliegenden Spitzboden ihres Hauses durch Vereinbarung, die auch konkludent oder durch stillschweigendes Verhalten zustande kommen kann, einräumen.*)

2. Ein auf diese Weise eingeräumtes Sondernutzungsrecht kann nicht durch einen (Mehrheits-)Beschluss entzogen werden.*)

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IBRRS 2006, 3061
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 27.06.2003 - 16 Wx 142/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3060
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Hamm, Beschluss vom 30.06.2003 - 15 W 151/03

Eine Öffnungsklausel, die sich auf die in einem vorangegangenen Absatz geregelte Kostenverteilung für die "Betriebskosten" bezieht, derzufolge bestimmte Kostenarten nach Verbrauch, die übrigen Kosten nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile umgelegt werden sollen, ist dahin auszulegen, daß sie sich auch auf Instandsetzungskosten erstreckt.*)

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IBRRS 2006, 3056
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.07.2003 - 20 W 154/03

1. Wird einem Wohnungseigentümer in der Teilungserklärung das Sondernutzungsrecht an in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden Flächen eingeräumt, hat die grundsätzlich zur Folge, dass der Sondernutzungsberechtigte die betreffenden Flächen allein, also unter Ausschluss der übrigen Miteigentümer benutzen darf. Das Recht des Sondernutzungsberechtigten unterliegt jedoch immanenten Schranken, die sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungs- bzw. Teileigentümer ergeben und die für das Gemeinschaftseigentum aus anderen Gründen, insbesondere auf Grund des Rechts zum Mitgebrauch bestehen.*)

2. Daraus kann sich im konkreten Einzelfall ergeben, dass ein Miteigentümer zwar zu unterlassen hat, die dem anderen zugeordneten Sondenutzungsflächen in bestimmter Weise mitzubenutzen, andererseits aber eine teilweise Mitbenutzung insoweit verlangen kann, als er sonst keinen ausreichenden Zugang zu einem gewerblich genutzten Sondereigentum hätte.*)

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IBRRS 2006, 3055
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 24.07.2003 - 2Z BR 149/03

1. Gegen die Festsetzung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren ist die Erstbeschwerde unabhängig von einer Zulassung statthaft.*)

2. Wird durch anderweitigen gerichtlichen Vergleich das gegenständliche Wohnungseigentumsverfahren beendigt, ist dessen Geschäftswert nicht deshalb höher zu bemessen, weil in jenem Vergleich weitere hier nicht streitgegenständliche Ansprüche miterledigt wurden.*)

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IBRRS 2006, 3054
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 30.07.2003 - 2Z BR 117/03

Soll ein Eigentümerbeschluss, durch den ein Hausmeister bestellt wird, für ungültig erklärt werden, ist als Geschäftswert grundsätzlich der Betrag anzunehmen, der der Vergütung des Hausmeisters für den Zeitraum entspricht, für den er bestellt wird. Der Wert ist jedoch nach § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG niedriger festzusetzen, wenn die Kosten nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem Interesse der Beteiligten stehen, wie das bei einer größeren Wohnanlage für einen längeren Bestellungszeitraum des Hausmeisters der Fall sein kann.*)

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IBRRS 2006, 3053
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 30.07.2003 - 2Z BR 143/03

Wird ein Eigentümerbeschluss aus einem formellen Grund angefochten (hier: Redeverbot für den Rechtsanwalt eines Wohnungseigentümers), kann es gerechtfertigt sein, einen geringeren als den an sich angemessenen Geschäftswert festzusetzen.*)

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IBRRS 2006, 3052
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 31.07.2003 - 2Z BR 125/03

1. Ein bestandskräftiger Eigentümerbeschluss, der den einzelnen Kostenbeitrag jedes Wohnungseigentümers zu einer bestimmten Sanierungsmaßnahme festlegt, ist auch dann nicht nichtig, wenn die Festlegung dem in der Gemeinschaft geltenden Kostenverteilungsschlüssel widerspricht.*)

2. Zur Auslegung einer Öffnungsklausel in der Gemeinschaftsordnung, die eine Änderung durch einstimmigen Beschluss erlaubt.*)

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IBRRS 2006, 3051
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 14.08.2003 - 2Z BR 148/03

Bei der Erhöhung des Nutzungsentgelts für Einrichtungen zur Wäschepflege bestimmt sich der Wert der Beschwer nach den einjährigen Mehrkosten für die Rechtsbeschwerdeführer. Hinsichtlich des Nutzungsumfangs sind die Vorjahreswerte heranzuziehen.*)

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IBRRS 2006, 3050
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 21.08.2003 - 2Z BR 122/03

1. Ein Schaden kann grundsätzlich nicht deshalb verneint werden, weil möglicherweise ein anderweitiger Anspruch gegen einen Dritten besteht, durch dessen Realisierung der vom Schädiger schuldhaft verursachte Vermögensverlust ausgeglichen werden könnte.*)

2. Ein Schadensersatzanspruch gegen einen Verwalter, der schuldhaft vom Gemeinschaftskonto einen Rechnungsbetrag überweist, der von einer anderen Eigentümergemeinschaft geschuldet ist, ist mit der Einschränkung begründet, dass gleichzeitig etwa bestehende Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen Dritte abgetreten werden.*)

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IBRRS 2006, 3036
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 04.09.2003 - 2Z BR 145/03

1. Die Wohnungseigentümer können in Abweichung von der gesetzlichen Regelung durch Vereinbarung die Kosten der Instandsetzung und Instandhaltung einzelner Teile des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: Fenster-/Türelement) dem jeweiligen Wohnungseigentümer auferlegen.*)

2. Eine Instandsetzung umfasst auch die Erneuerung im Sinne einer Ersatzbeschaffung einzelner Teile des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums.*)

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IBRRS 2006, 3035
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 11.09.2003 - 2Z BR 40/03

Ob ein Eigentümerbeschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht ist im Einzelfall unter Abwägung der für und gegen ihn sprechenden Umstände zu entscheiden, wobei im Vordergrund das Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer und nicht nur Einzelner zu stehen hat. Der mit dem Eigentümerbeschluss verbundene Nutzen für die Wohnungseigentümer ist gegen die damit verbundenen Risiken abzuwägen.*)

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IBRRS 2006, 3034
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 17.09.2003 - 2Z BR 170/03

1. Der Fliesenbelag eines Balkons kann grundsätzlich im Sondereigentum stehen.*)

2. Ein bestandskräftiger Eigentümerbeschluss, durch den ein Beschlussantrag auf Vornahme einer bestimmten Maßnahme abgelehnt wird, steht einem Verpflichtungsantrag, diese Maßnahme vorzunehmen, entgegen.*)

3. Die Auferlegung außergerichtlicher Kosten zulasten eines Beteiligten kann nicht allein damit begründet werden, dass in einem Vorverfahren die außergerichtlichen Kosten dieses Beteiligten den übrigen Beteiligten auferlegt worden sind.*)

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IBRRS 2006, 3033
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 17.09.2003 - 2Z BR 135/03

Ein Verwalter, der über eine Eigentümerversammlung eine Niederschrift erstellt, die in wesentlichen Punkten unrichtig ist, kann für die weitere Führung der Verwaltung ungeeignet sein. Der Beschluss über die erneute Bestellung des Verwalters ist auf Antrag für ungültig zu erklären.*)

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IBRRS 2006, 3031
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 25.09.2003 - 2Z BR 137/03

Ist in der Gemeinschaftsordnung bestimmt, dass die Nutzungsänderung bei der Vermietung von Teileigentum der Zustimmung des Verwalters bedarf, so verdrängt die Verwalterzustimmung die Verwaltungsbefugnis der Wohnungseigentümer für diese Zustimmung nicht. Die Zustimmungsbefugnis zur Änderung der gewerblichen Nutzung kann in der Gemeinschaftsordnung dahin eingegrenzt werden, dass die Zustimmung nur verweigert werden darf, wenn die Ausübung des geänderten Berufs oder Gewerbezweigs mit den Belangen der übrigen Wohnungs- oder Teileigentümer nicht zu vereinbaren ist.*)

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IBRRS 2006, 3028
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 16.10.2003 - 2Z BR 178/03

Für die Auslegung einer Teilungserklärung sind die für Grundbucheintragungen anzuwendenden Grundsätze maßgebend. Danach ist nicht auf den Willen des Verfassers der Teilungserklärung abzustellen, sondern allein auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt.*)

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IBRRS 2006, 3027
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 23.10.2003 - 2Z BR 141/03

Ist nach der Gemeinschaftsordnung die schriftliche Zustimmung des anderen Wohnungseigentümers erforderlich, wenn die Eigentumswohnung vermietet werden soll, so darf diese nur aus wichtigem Grund versagt werden. Verweigert der andere Wohnungseigentümer ohne wichtigen Grund die Zustimmung, so kann dies Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung (Pflichtverletzung) auslösen.*)

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IBRRS 2006, 3026
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 23.10.2003 - 2Z BR 63/03

1. Wird ein Eigentümerbeschluss, der eine aus einer Vielzahl von Einzelregelungen bestehende Haus- und Gartenordnung zum Gegenstand hat, angefochten, handelt es sich um einen einheitlichen Verfahrensgegenstand. Es ist grundsätzlich ermessensfehlerhaft, das Verfahren entsprechend der Zahl der Einzelregelungen in eine Vielzahl von Verfahren zu zerlegen.*)

2. Zur Überprüfung eines Eigentümerbeschlusses, der eine Haus- und Gartenordnung zum Gegenstand hat.*)

3. Wird ein Eigentümerbeschluss angefochten, ist das Gericht in seiner Entscheidung durch den Antrag auf Ungültigerklärung beschränkt. Im Fall der Ungültigerklärung kann es ohne einen darauf gerichteten, bestimmten Antrag keine ersetzende Regelung treffen.*)

4. In der Rechtsbeschwerdeinstanz können keine neuen Sachanträge gestellt werden.*)

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IBRRS 2006, 3025
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 23.10.2003 - 2Z BR 197/03

1. Ist der Antragsgegner gerichtlich zur Beseitigung eines bestimmten Gegenstands (hier: Halogenstrahler) verpflichtet worden, bemisst sich der Wert der Beschwer des Antragsgegners nach dessen Abwehrinteresse; zugrunde zu legen ist der Verkehrswert des Gegenstands einschließlich der Einbau- und Beseitigungskosten.*)

2. Bei einem Beseitigungsverlangen ist für die Geschäftswertfestsetzung der Verkehrswert des zu beseitigenden Gegenstands einschließlich der Einbau- und Beseitigungskosten zugrunde zu legen.*)

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IBRRS 2006, 3024
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 23.10.2003 - 2Z AR 3/03

Bei der Zuständigkeitsbestimmung ist die Bindungswirkung eines Abgabebeschlusses zu beachten, es sei denn, der Abgabebeschluss ist offensichtlich unrichtig; hier: Abgabe eines Verfahrens, das Vergütungsansprüche aus einem mit dem Alleineigentümer sämtlicher Wohnungseigentumsrechte abgeschlossenen Hausverwaltervertrag zum Gegenstand hat, an das Wohnungseigentumsgericht.*)

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IBRRS 2006, 3023
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 30.10.2003 - 2Z BR 155/03

1. Ein Eigentümerbeschluss, der einen einzelnen Kostenbeitrag der Wohnungseigentümer zu einer bestimmten Sanierungsmaßnahme festlegt, ist auch dann nicht nichtig, wenn die Festlegung dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel widerspricht.*)

2. Ein Eigentümerbeschluss über die Kostentragung der Sanierungsmaßnahme für eine Tiefgarage ist nicht deshalb nichtig, weil er nur von den Teileigentümern der Tiefgarage gefasst wurde, obwohl das Tiefgaragengebäude gemeinschaftliches Eigentum aller Wohnungseigentümer ist.*)

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IBRRS 2006, 3022
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 30.10.2003 - 2Z BR 184/03

Steht der Kellerraum, in dem sich Heizungsanlage und Öltank einer Eigentumswohnanlage befinden, gemäß der Teilungserklärung im Gemeinschaftseigentum, so sind auch die Räumlichkeiten, die den einzigen Zugang zum Heizungsraum bilden, zwingend gemeinschaftliches Eigentum.*)

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IBRRS 2006, 3021
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 30.10.2003 - 2Z BR 119/03

1. Beschließen die Wohnungseigentümer bestandskräftig, eine bestimmte Maßnahme nicht vorzunehmen, so steht dieser Beschluss einem Verpflichtungsantrag auf Vornahme dieser Maßnahme entgegen.*)

2. Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung einer Stange zum Abstellen von Fahrrädern.*)

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IBRRS 2006, 3020
Umwelt und NaturschutzUmwelt und Naturschutz
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 13.11.2003 - 2Z BR 115/03

Es ist nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, wenn ein Antrag auf Beseitigung einer Mobilfunkantenne zurückgewiesen wird, wenn bei einem Umgebungswert von 1,33 % des nach der 26. BImSchV zulässigen Grenzwerts die Räume eines Wohnungseigentümers mit maximalen Werten zwischen 0,96 % und 8,63 % des zulässigen Grenzwerts belastet werden (Folgeentscheidung zu BayObLGZ 2002, 82).*)

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IBRRS 2006, 3017
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 20.11.2003 - 2Z BR 134/03

1. Ein auf der Sondernutzungsfläche des im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gartens errichtetes Gartenhäuschen stellt grundsätzlich eine bauliche Veränderung dar, die in der Regel mehr stört, als bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbar ist, und die deshalb der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bedarf.*)

2. Die Errichtung eines Gartenhäuschens auf der zur Sondernutzung zugewiesenen Gartenfläche ist mit einer Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung unvereinbar, nach der der Garten nur als Ziergarten genutzt werden darf.*)

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IBRRS 2006, 3016
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 20.11.2003 - 2Z BR 199/03

Ein Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, eine Verbindungstüre zuzumauern, wenn dadurch einem anderen Wohnungseigentümer der Zugang zu den Zählerräumen und zu den Hauptabsperrhähnen unmöglich gemacht wird.*)

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IBRRS 2006, 3014
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnraummietrecht

BayObLG, Beschluss vom 27.11.2003 - 2Z BR 176/03

1. Bei der Auslegung von Eigentümerbeschlüssen sind die allgemeinen Auslegungsregeln zu beachten. Es ist der wirkliche Wille der beschließenden Wohnungseigentümer, soweit er im Wortlaut Ausdruck gefunden hat, maßgeblich und nicht der buchstäbliche Wortlaut.*)

2. Wesentliche Grundlage für die Beurteilung, ob eine modernisierende Instandsetzung eine Maßnahme der ordnungsmäßigen Instandsetzung darstellt, ist eine umfassende Abwägung aller für und wider die Maßnahme sprechenden Umstände und insbesondere eine Kosten-Nutzen-Analyse.*)

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IBRRS 2006, 3013
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 03.12.2003 - 16 Wx 216/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3012
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 03.12.2003 - 2Z BR 188/03

1. Eine Regelung in einer Teilungserklärung, dass eine Niederschrift über die Versammlung und die darin gefassten Beschlüsse zu fertigen ist, geht über die gesetzliche Regelung des § 24 Abs. 6 Satz 1 WEG hinaus und erfordert zumindest eine Wiedergabe aller gestellten Anträge, auch wenn darüber nicht abgestimmt wird. Ein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Aufnahme bestimmter Diskussionsbeiträge in die Niederschrift wird dadurch nicht begründet. Vielmehr verbleibt es insoweit beim Ermessen des Versammlungsleiters.*)

2. Es widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, dass der Versammlungsleiter Beschlussanträge oder Abstimmungsergebnisse in der Niederschrift unrichtig festhält. Ein Berichtigungsanspruch besteht nicht in jedem Fall einer Unrichtigkeit oder Auslassung.*)

3. Eine unterbliebene Beteiligung von Wohnungseigentümern am Verfahren kann vom Rechtsbeschwerdegericht nachgeholt werden, wenn die Beteiligung lediglich der Gewährung rechtlichen Gehörs dient (Abgrenzung zu OLG Hamburg - ZMR 2003, 6868).*)

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IBRRS 2006, 3009
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.12.2003 - 3 W 257/03

Die Gebühr für die Anlegung von Teileigentumsgrundbüchern im Fall des § 8 WEG bemisst sich auch dann nach dem (geschätzten) Wert des Grundstückes im bebauten Zustand, wenn im Zeitpunkt des Kostenansatzes feststeht, dass die beabsichtigte Bebauung unterbleibt.*)

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IBRRS 2006, 3007
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 08.12.2003 - 16 Wx 200/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3006
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 10.12.2003 - 2Z BR 208/03

Es kann ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen, wenn für die Kosten des Anschlusses an die gemeindliche Wasserversorgung Sonderumlagen beschlossen werden, obwohl ausreichende Mittel in der Instandhaltungsrückstellung vorhanden sind. Die Tatsacheninstanzen haben hierzu tatsächliche Feststellungen zu treffen.*)

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IBRRS 2006, 3005
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 10.12.2003 - 2Z BR 234/03

Legt ein durch einen Rechtsanwalt vertretener Beteiligter in einer Wohnungseigentumssache die sofortige weitere Beschwerde beim Oberlandesgericht statt beim Bayerischen Obersten Landesgericht ein, ist die Fristversäumung auch dann als von dem Beteiligten verschuldet anzusehen, wenn das Oberlandesgericht das Rechtsmittel, obwohl dies möglich gewesen wäre, nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist an das zuständige Gericht weitergeleitet hat. Denn eine "nachwirkende Fürsorgepflicht", auf die eine solche Verpflichtung gestützt werden könnte, besteht für das Oberlandesgericht als vorher nicht mit der Sache befasstes Gericht nicht.*)

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IBRRS 2006, 3004
ImmobilienImmobilien
Wohnungseigentum

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.12.2003 - 7 U 226/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2999
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 18.12.2003 - 2Z BR 218/03

Wird in der Gemeinschaftsordnung bei der Beschreibung eines Sondereigentums auch der Balkon aufgezählt, so gehören die Balkongeländer gleichwohl zum gemeinschaftlichen Eigentum.*)

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IBRRS 2006, 2996
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 29.12.2003 - 2Z BR 190/03

1. Erledigt sich ein Verfahren auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses in der Hauptsache, ist ein Antrag, die Rechtswidrigkeit des Beschlusses festzustellen, in der Regel unzulässig.*)

2. Der Geschäftswert für ein solches Verfahren entspricht dem Geschäftswert der Hauptsache.*)

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IBRRS 2006, 2995
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

KG, Beschluss vom 30.12.2003 - 1 W 64/03

Ein Sondernutzungsrecht, welches den Gebrauch des Gemeinschaftseigentums betrifft, kann nicht dem bloßen Bruchteil eines Wohnungs- oder Teileigentümers zugeordnet werden.*)

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IBRRS 2006, 2992
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 07.01.2004 - 2Z BR 220/03

Aus der Größe und Lage einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Terrasse (12 m², auf erhöhter Holzkonstruktion unmittelbar vor der Wohnung eines Wohnungseigentümers mit Zugang von dieser) kann sich ergeben, dass die Terrasse, obwohl im gemeinschaftlichen Eigentum stehend, nicht dem Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer zugänglich ist.*)

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IBRRS 2006, 2989
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

OLG Jena, Beschluss vom 02.07.2001 - 6 W 304/01

Die Verweisung in § 45 Abs. 3 WEG betrifft nicht nur die Modalitäten der Zwangsvollstreckung aus einem nach dem Wohnungseigentumsgesetz erwirkten Titel sondern auch die vollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfe einschließlich ihrer Zulässigkeitsvoraussetzungen.*)

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IBRRS 2006, 2985
ProzessualesProzessuales
Rechtsanwälte und Notare

BayObLG, Beschluss vom 05.07.2001 - 2Z BR 100/01

Versäumt der Rechtsanwalt am letzten Tag die Einlegung des Rechtsmittels, weil er sich plötzlich um seine Frau kümmern muß, deren Geburtswehen unerwartet früh einsetzten, so können die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegeben sein.*)

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IBRRS 2006, 2982
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verpflichtung der WEG zu Brandschutzregelungen in Hausordnung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.03.2006 - 20 W 430/04

1. Bei der Änderung einer Hausordnung haben die Wohnungseigentümer ein aus ihrer Verwaltungsautonomie entspringendes Ermessen, was die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Regelung angeht; dieses Ermessen ist einer gerichtlichen Nachprüfung weitgehend entzogen.*)

2. Zur Verpflichtung der Wohnungseigentümergemeinschaft, Regelungen in die Hausordnung aufzunehmen, die dem Brandschutz dienen*)

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IBRRS 2006, 2981
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 05.07.2001 - 2Z BR 104/01

Gegen die Aufhebung eines amtsgerichtlichen Berichtigungsbeschlusses durch das Landgericht in einem WEG-Beschwerdeverfahren ist kein Rechtsmittel statthaft.*)

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IBRRS 2006, 2980
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 05.07.2001 - 16 Wx 27/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2979
ProzessualesProzessuales
§ 278 ZPO analog bei Schadensersatzverfahren nach WEG

OLG München, Beschluss vom 03.05.2006 - 34 Wx 52/06

§ 287 ZPO ist in einem Schadensersatzverfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz entsprechend anwendbar (hier: Kosten der Gemeinschaft für die Wiederinbetriebnahme einer Gastherme, die infolge eines von einem Wohnungseigentümer veranlassten baulichen Eingriffs in Gemeinschaftseigentum abgeschaltet werden musste).*)

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IBRRS 2006, 2978
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2001 - 3 Wx 112/01

Schuldner des Wohngeldanspruchs ist bei einem im Interesse des "Voreigentümers" bestehenden Treuhandverhältnis der im Grundbuch eingetragene Eigentümer.*)

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IBRRS 2006, 2974
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 09.07.2001 - 16 Wx 134/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2971
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2001 - 3 Wx 188/01

1. Anders als im Zivilprozess (§ 309) ist es im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht zu beanstanden, wenn die abschließende Entscheidung von anderen Richtern erlassen wird, als denen, die an der mündlichen Verhandlung nach § 44 Abs. 1 WEG teilgenommen haben.*)

2. Weist die Gemeinschaftsordnung den Eigentümern von Erdgeschosswohnungen das alleinige Nutzungsrecht an dem jeweils in Breite ihrer Wohnung hinter derselben auf einer Tiefgarage gelegenen Teil der Rasenfläche gegen Übernahme der Pflegekosten zu, so haben sie auch die für die Bewässerung dieser Flächen anfallenden Wasserkosten zu tragen.*)

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IBRRS 2006, 2967
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.07.2001 - 3A W 48/01

Auch bei der sofortigen Beschwerde wird das Beschwerdegericht mit der Festsetzung des Streitwerts erst befasst, wenn das Ausgangsgericht die Beschwerde vorgelegt hat.*)

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IBRRS 2006, 2966
ProzessualesProzessuales
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 12.07.2001 - 2Z BR 92/01

Die Unkenntnis über Form und Frist eines Rechtsmittels in Wohnungseigentumssachen ist trotz unterbliebener Rechtsmittelbelehrung verschuldet, wenn der Beteiligte in einem früheren Verfahren ausdrücklich auf das Formerfordernis für das Rechtsmittel hingewiesen worden war.*)

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IBRRS 2006, 2965
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 13.07.2001 - 16 Wx 115/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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