Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
6217 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 3314
BayObLG, Beschluss vom 06.03.2003 - 2Z BR 15/03
Beträgt die Beschwer in der Hauptsache nicht mehr als 750 EUR, so ist die Beschwerde grundsätzlich unzulässig, mag die Kostenbelastung des Beschwerdeführers auch mehr als 750 EUR betragen.*)

IBRRS 2006, 3313

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.03.2003 - 20 W 431/00
Zur Auslegung des Begriffs "Wohnungseigentümer" in einer Regelung über die Kostenverteilung in einer Teilungserklärung*)

IBRRS 2006, 3307

BayObLG, Beschluss vom 13.03.2003 - 2Z BR 80/02
Die Wohnungseigentümer sind nicht in ihren Rechten beeinträchtigt, wenn der Verwalters pflichtgemäß eine Vermögensübersicht erstellt und einem Wohnungseigentümer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen gewährt.*)

IBRRS 2006, 3304

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2003 - 3 Wx 249/02
1. Wird eine Teileigentumseinheit in der sachenrechtlichen Teilungserklärung als "Bürogruppe" bezeichnet, während die mit "Gebrauchsregelung" überschriebene schuldrechtliche Gemeinschaftsordnung für Teileigentum eine "gewerbliche Nutzung" vorsieht, so geht grundsätzlich die Regelung in der Gemeinschaftsordnung vor.*)
2. Die hiernach zulässige gewerbliche Nutzung der Teileigentumseinheit erlaubt den Betrieb einer Zahnklinik, soweit sich nicht aus dem Charakter oder der baulichen Gestaltung der Wohnungseigentumsanlage Einschränkungen ergeben.*)

IBRRS 2006, 3303

BayObLG, Beschluss vom 20.03.2003 - 2Z BR 22/03
Sind in einem Vertrag über die Begründung von Wohnungseigentum alle Wohnungseigentumsrechte als Wohnungen bezeichnet, so fällt darunter auch das Vermieten der Wohnungen.*)

IBRRS 2006, 3285

OLG Dresden, Beschluss vom 24.11.2005 - 3 W 1369/05
Die Jahresabrechnung dient nicht nur als Abrechnungsgrundlage für die „Abrechnungsspitze“, sondern auch als Anspruchsgrundlage für rückständige Wohngelder. Die Verjährung der Ansprüche aus dem Wirtschaftsplan steht dem nicht entgegen.

IBRRS 2006, 3280

OLG Köln, Beschluss vom 02.04.2003 - 16 WX 50/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3279

BayObLG, Beschluss vom 03.04.2003 - 2Z BR 29/02
Im Einzelfall kann es ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn die Wohnungseigentümer einem ihrer Mitglieder nachträglich einen pauschalen Aufwendungsersatz dafür zubilligen, daß er in einer verwalterlosen Zeit einzelne Verwaltungsmaßnahmen durchgeführt hat.*)

IBRRS 2006, 3278

BayObLG, Beschluss vom 03.04.2003 - 2Z BR 38/03
Ein Eigentümerbeschluss, aufgrund dessen ein Katzennetz zu entfernen ist, entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Fassade des Gebäudes durch das Katzennetz verunstaltet wird.*)

IBRRS 2006, 3275

KG, Beschluss vom 08.04.2003 - 1 W 401/02
Soll eine inhaltliche Änderung des Wohnungseigentumsrechts im Grundbuch eingetragen werden, ist der Berechtigte einer Auflassungsvormerkung nach § 883 BGB nicht antrags- und beschwerdeberechtigt (§§ 13 Abs. 1 S.2, 71 GBO), weil er nur mittelbar betroffen ist und die Eintragung nicht zu seinen Gunsten erfolgen soll. Der nur mittelbar Betroffene ist auch dann nicht antragsberechtigt, wenn die Eintragung gemäß § 19 GBO nicht ohne seine Bewilligung erfolgen darf. Die Frage, zu wessen Gunsten eine Eintragung erfolgen soll, ist abstrakt nach dem Inhalt der beantragten Eintragung zu beantworten; mittelbare Vorteile oder das Interesse an der Erfüllung schuldrechtlicher Ansprüche sind nicht zu berücksichtigen.*)

IBRRS 2006, 3264

OLG Celle, Beschluss vom 22.08.2006 - 4 W 101/06
Hat ein Wohnungseigentümer den Anspruch auf Zustimmung zu einer der Teilungserklärung entsprechenden Umgestaltung einer ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Fläche des gemeinschaftlichen Eigentums verwirkt, ist sein Sonderrechtsnachfolger an die entstandene Rechtslage gebunden, auch wenn die Verwirkung nicht aus dem Grundbuch ersichtlich ist.*)

IBRRS 2006, 3261

BayObLG, Beschluss vom 10.04.2003 - 2Z BR 133/02
Wenn die Wohnungseigentümer einem Eigentümer die Anbringung von Markisen und Katzennetzen gestatten, dann sind sie nicht verpflichtet, allen anderen Wohnungseigentümern auch zu gestatten, Markisen und Katzennetze anzubringen.*)

IBRRS 2006, 3251

BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003 - 2Z BR 26/03
Haben in der Vergangenheit andere Wohnungseigentümer durch Balkonverglasungen die Fassade des Gebäudes nachteilig verändert, so erwächst daraus kein Recht, einen Balkon zu verglasen.*)

IBRRS 2006, 3250

BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003 - 2Z BR 7/03
Ist eine Gartensondernutzungsfläche in der Gemeinschaftsordnung als "jeweils unmittelbar vor der Wohnung befindlicher Vorgarten" beschrieben, so geht die Trennlinie zwischen den einzelnen Sondernutzungsflächen durch eine gedachte Verlängerung der Trennwände zwischen den einzelnen Wohnungen.*)

IBRRS 2006, 3249

BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003 - 2Z AR 1/03
Eine Ausnahme von der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses kann bestehen, wenn er objektiv willkürlich ist.*)

IBRRS 2006, 3248

BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003 - 2Z BR 20/03
Veranlasst der Verwalter gegen den Willen der Wohnungseigentümer im eigenen Namen die von der Stadt verlangte Umgestaltung der Abwasserentsorgungsanlage durch Herstellung eines Kanalanschlusses, so können sich Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen die Wohnungseigentümer ergeben.*)

IBRRS 2006, 3247

BayObLG, Beschluss vom 17.04.2003 - 2Z BR 21/03
Der Erstattungsanspruch eines ausgeschiedenen Verwalters gegen die Wohnungseigentümer setzt zu seiner Schlüssigkeit die Darlegung voraus, dass die Aufwendungen gerade zu Lasten des Vermögens des Verwalters getätigt wurden.*)

IBRRS 2006, 3246

OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.04.2003 - 20 W 122/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3244

BayObLG, Beschluss vom 30.04.2003 - 2Z BR 31/03
Die individuelle Rechtsmittelbeschwer muß nicht mit dem Geschäftswert des Rechtsmittelverfahrens identisch sein.*)

IBRRS 2006, 3237

BayObLG, Beschluss vom 08.05.2003 - 2Z BR 36/03
Der Tatrichter hat zu beurteilen, ob eine bauliche Veränderung das Gemeinschaftseigentum optisch beeinträchtigt.*)

IBRRS 2006, 3236

BayObLG, Beschluss vom 08.05.2003 - 2Z BR 48/03
Für die Bestimmung des Geschäftswerts eines Verfahrens über die Ungültigkeitserklärung eines Eigentümerbeschlusses ist das Motiv für die Anfechtung des Beschlusses ohne Relevanz.*)

IBRRS 2006, 3234

OLG Hamburg, Beschluss vom 13.05.2003 - 2 Wx 12/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3233

BayObLG, Beschluss vom 14.05.2003 - 2Z BR 54/03
Zur Frage des Organisationsverschuldens bei Fristsachen.*)

IBRRS 2006, 3232

BayObLG, Beschluss vom 14.05.2003 - 2Z BR 30/03
Balkonverglasungen einer Fassade des Gebäudes in der Vergangenheit berechtigen die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft noch nicht zu einer Balkonverglasung.*)

IBRRS 2006, 3230

BayObLG, Beschluss vom 15.05.2003 - 2Z BR 41/03
Mit der Zweckbestimmung eines Teileigentums als "Cafe mit Schnellimbiss" ist es unvereinbar, über 21.00 Uhr hinaus für einen ausländischen Kulturverein Getränke auszuschenken und Speisen zuzubereiten.*)

IBRRS 2006, 3229

OLG Stuttgart, Urteil vom 15.05.2003 - 13 U 211/02
Größe der Miteigentumsanteile bei WohnungseigentumDas Verhältnis zwischen Sondereigentum und Miteigentum bleibt der freien Bestimmung der Wohnungseigentümer überlassen. Die hieran ausgerichtete Verteilung der Lasten aus einer Erbbauzinsverpflichtung der Wohnungseigentümer erfordert jedoch einen sachgerechten Maßstab, der neben dem Verhältnis der Wohn- und Nutzungsflächen auch im Verhältnis der Werte der einzelnen Einheiten zueinander bestehen kann.*)

IBRRS 2006, 3228

OLG Köln, Beschluss vom 16.05.2003 - 16 Wx 76/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3227

OLG Köln, Beschluss vom 19.05.2003 - 16 Wx 106/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3219

BayObLG, Beschluss vom 30.05.2003 - 2Z BR 105/03
Zum Verfahren der Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit im Wohnungseigentumsverfahren.*)

IBRRS 2006, 3218

BayObLG, Beschluss vom 30.05.2003 - 2Z BR 35/03
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass ein Wohnungseigentümer nur dann einen Anspruch gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf Änderung eines bestehenden Kostenverteilungsschlüssels hat, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die das Festhalten an der bisherigen Kostenverteilung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen.*)

IBRRS 2006, 3217

OLG Köln, Beschluss vom 02.06.2003 - 16 Wx 70/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3215

BayObLG, Beschluss vom 06.06.2003 - 2Z BR 103/03
Für Wohngeldansprüche der Eigentümer einer in Österreich gelegenen Wohnanlage besteht keine ausschließliche internationale Zuständigkeit der österreichischen Gerichte. Hat der Wohngeldschuldner seinen Wohnsitz in Deutschland, ist die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gegeben.*)

IBRRS 2006, 3213

OLG Rostock, Beschluss vom 07.03.2006 - 7 W 63/05
Wird die Verurteilung eines Wohnungseigentümers zur Veräußerung seines Wohnungseigentums begehrt ist für den Streitwert der Verkehrswert des Wohnungseigentums entscheidend.

IBRRS 2006, 3212

OLG Köln, Beschluss vom 31.03.2006 - 16 Wx 237/05
Werden von einem Miteigentümer Ansprüche gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft geltend gemacht, ist der Verwalter verpflichtet, alle Eigentümer zu informieren und eine Entschließung über eine etwaige Rechtsverteidigung herbeizuführen. Tut er dies nicht, hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen.

IBRRS 2006, 3207

BayObLG, Beschluss vom 22.12.2004 - 2Z BR 173/04
Die Wiederwahl eines Verwalters kann vom Gericht nur für ungültig erklärt werden, wenn ein wichtiger Grund gegen die Bestellung vorliegt. Das ist aufgrund einer umfassenden Abwägung aller Umstände zu prüfen, wobei die Beurteilung in erster Linie dem Tatrichter obliegt. Die voraussichtliche weitere Entwicklung der Verwaltungsführung kann berücksichtigt werden.*)

IBRRS 2006, 3206

BayObLG, Beschluss vom 29.12.2004 - 2Z BR 204/04
Zur Verwirkung eines Anspruchs auf Beseitigung bzw. Duldung der Beseitigung einer Torkonstruktion für einen Stellplatz in einer Tiefgarage.*)

IBRRS 2006, 3205

BayObLG, Beschluss vom 29.12.2004 - 2Z BR 112/04
1. Die gesetzlichen Vorschriften über die Aufstellung des Wirtschaftsplans sind grundsätzlich abdingbar. Ein Eigentümerbeschluss, der den Verwalter von der Aufstellung von Einzelwirtschaftsplänen zukünftig freistellt, ist nichtig.*)
2. Enthält ein Wirtschaftsplan lediglich die Gesamtbeträge der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben, ohne den Aufteilungsschlüssel und die auf jeden einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Wohngeldbeträge anzugeben, so entspricht er nicht ordnungsmäßiger Verwaltung; ein Eigentümerbeschluss, der ihn billigt, ist für ungültig zu erklären (wie BayObLG NJW-RR 1991, 1360). Weil der Senat von der entgegenstehenden Rechtsprechung des Kammergerichts (NJW-RR 1991, 725) abweicht, wird die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.*)
3. In den Wirtschaftsplan kann nach den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung auch eine Forderung gegen die Gemeinschaft eingestellt werden, wenn die Wohnungseigentümer ernsthaft damit rechnen müssen, dafür in Anspruch genommen zu werden. Ob die Forderung tatsächlich zu Recht erhoben wird, ist nicht entscheidend.*)

IBRRS 2006, 3201

OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.09.1997 - 5 W 104/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3196

BFH, Beschluss vom 29.10.1997 - X R 183/96
Dem Großen Senat wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:*)
Ist die Errichtung von Wohnobjekten (im Streitfall Eigentumswohnungen) in zumindest bedingter Veräußerungsabsicht und die hiermit in sachlichem sowie zeitlichem Zusammenhang stehende Veräußerung dieser Objekte unabhängig von ihrer Zahl eine gewerbliche Tätigkeit, weil diese "dem Bild eines Bauunternehmers/Bauträgers entspricht"?*)

IBRRS 2006, 3186

BayObLG, Beschluss vom 25.05.1999 - 2Z BR 25/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3185

KG, Urteil vom 05.04.2004 - 8 U 324/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3184

OLG Köln, Beschluss vom 26.05.1999 - 16 Wx 55/99
Aufwendungen eines Gemeinschaftsmitgliedes zu Gunsten der Gemeinschaft*)
Hat ein Gemeinschaftsmitglied Verbindlichkeiten der Gemeinschaft getilgt, so können es die auf Erstattung dieser Aufwendungen persönlich in Anspruch genommenen übrigen Mitglieder der Gemeinschaft auf die Befriedigung aus den gemeinschaftlichen Mitteln verweisen.*)

IBRRS 2006, 3182

OLG Köln, Urteil vom 01.09.2000 - 19 U 53/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 3180

BayObLG, Beschluss vom 08.04.2004 - 2Z AR 1/04
Ein formell rechtskräftiger Verweisungsbeschluss des Prozessgerichts, das seine Zuständigkeit verneint und die Sache an das Wohnungseigentumsgericht verweist, ist für dieses grundsätzlich bindend. Die Bindungswirkung wird durch einen Rechtsfehler bei der Auslegung gesetzlicher Zuständigkeitsvorschriften in der Regel nicht in Frage gestellt.*)

IBRRS 2006, 3179

BayObLG, Beschluss vom 08.04.2004 - 2Z BR 21/04
1. Es ist grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, nach der Zurücknahme eines Rechtsmittels von der Anordnung der Kostenerstattung durch den Rechtsmittelführer abzusehen, wenn die Zurücknahme auf der vom Gericht vermittelten Einsicht in die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels beruht. Weitere besondere Umstände sind aber zu berücksichtigen und können, insbesondere wenn die Rechtsverfolgung mutwillig war, zur Anordnung der Kostenerstattung führen. Diese Beurteilung obliegt grundsätzlich dem Tatrichter, kann aber vom Rechtsbeschwerdegericht im Einzelfall nachgeholt werden.*)
2. Geschäftswert für die Anfechtung von Beschlüssen über die Verwalterentlastung.*)

IBRRS 2006, 3177

BayObLG, Beschluss vom 08.09.2000 - 2Z BR 47/00
Verschuldet der von der Wohnungseigentümergemeinschaft mit der Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums beauftragte Unternehmer gegenüber einem Wohnungseigentümer einen Schaden, so haften dafür die Wohnungseigentümer.*)

IBRRS 2006, 3174

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2000 - 3 Wx 328/00
Wohnungs- und Teileigentum (hier: Schwimmbad im Kellergeschoss) kann nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB durch Verzicht gegenüber dem Grundbuchamt wirksam aufgegeben werden.*)

IBRRS 2006, 3173

BayObLG, Beschluss vom 21.09.2000 - 2Z BR 66/00
Die Veränderung des architektonischen Gesamtbildes durch die eigenmächtige Anbringung eines Balkons kann eine nicht hinzunehmende Beeinträchtigung sein, über die grundsätzlich der Tatrichter zu befinden hat.*)

IBRRS 2006, 3172

BayObLG, Beschluss vom 21.09.2000 - 2Z BR 78/00
Sind die Entscheidungen des Amts- und Landgerichts in quantitativer Hinsicht teilweise identisch, so ist eine weitere Beschwerde jedenfalls insoweit unzulässig als Identität besteht.*)

IBRRS 2006, 3170

BayObLG, Beschluss vom 21.09.2000 - 2Z BR 62/00
Spart der Wohnungseigentümer bei einem für ihn günstigen Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft jährlich 128 DM, so wird bei einer nachteiligen Entscheidung der für die Rechtsmittelbeschwer maßgebende Wert nicht überschritten.*)
