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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6101 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 2689
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 11.01.2001 - 2Z BR 145/00

Der amtsgerichtliche Zwischenbeschluß in einem Wohnungseigentumsverfahren, Zweifel an der Verfahrensfähigkeit eines Beteiligten durch Vorlage eines nervenfachärztlichen Gutachtens auszuräumen, unterliegt nicht der Anfechtung.*)

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IBRRS 2006, 2688
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Schleswig, Urteil vom 12.01.2001 - 14 U 120/00

Für die Auseinandersetzung einer eheähnlichen Gemeinschaft ist es unerheblich, ob sie den Kaufvertrag über Wohnungseigentum je zur individuellen Hälfte als GbR geschlossen haben oder nicht.*)

SchlHOLG, 14. ZS, Urteil vom 12. Januar 2001, - 14 U 120/00 -*)

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IBRRS 2006, 2687
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 12.01.2001 - 16 Wx 156/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2685
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2001 - 16 Wx 140/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2684
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.01.2001 - 10 W 118/00

Die Gebührenermäßigung des § 60 Abs. 2 KostO greift nicht ein, wenn der Ehegatte oder ein Abkömmling des eingetragenen Grundstückseigentümers durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren das Eigentum erwirbt.*)

OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat Beschluß vom 16. Januar 2001 Az.: 10 W 118/00*)

Anschluß an die Senatsentscheidung vom 22. Dezember 1988, Az.: 10 W 124/88, veröffentlicht in JurBüro 1989, 658; MDR 1989, 366 sowie Rpfleger 1989, 250*)

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IBRRS 2006, 2681
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 18.01.2001 - 2Z BR 64/00

Zur Frage, ob durch Eigentümerbeschluss die Aufstellung beweglicher Werbeträger auf der Gemeinschaftsfläche genehmigt werden können.*)

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IBRRS 2006, 2680
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 18.01.2001 - 2Z BR 65/00

Die Klage auf Mitwirkung bei der erstmaligen Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands setzt grundsätzlich die vorherige Befassung der Eigentümerversammlung voraus, da diese über Maßnahmen der ordnungsmäßigen Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums zu entscheiden hat (vgl. BGH NJW 2000, 3500/3503).*)

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IBRRS 2006, 2677
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 23.01.2001 - 2Z BR 116/00

Eine Beschwerdeentscheidung im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist in entsprechender Anwendung des § 551 Nr. 7 ZPO zu begründen.*)

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IBRRS 2006, 2676
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BGH, Urteil vom 24.01.2001 - XII ZR 270/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2675
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 24.01.2001 - 2Z BR 112/00

Das Verfahren über die Anfechtung eines früheren Eigentümerbeschlusses zur Verwalterbestellung erledigt sich regelmäßig solange nicht, wie spätere Beschlüsse die früheren bestätigen oder aber der Beschluß über eine neue Verwalterbestellung nicht bestandskräftig ist.*)

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IBRRS 2006, 2673
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 24.01.2001 - 2Z BR 140/00

Der durch Vorlage einer löschungsfähigen Quittung erbrachte Nachweis der Befriedigung läßt sich durch die Beibringung eine Gegenbeweises widerlegen.*)

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IBRRS 2006, 2669
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 01.02.2001 - 2Z BR 68/00

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Entfernung einer Balkonabtrennung als eine bauliche Veränderung des Gemeinschafteigentums gilt.*)

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IBRRS 2006, 2668
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 01.02.2001 - 2Z BR 105/00

Wirkt der Wohnungseigentümer an der Erlaubnis einer gewerblichen Nutzung mit, in dem er Toiletten für ein Cafe zur Verfügung stellt, kann er später nicht den Betrieb des Cafes verhindern.*)

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IBRRS 2006, 2667
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 01.02.2001 - 2Z BR 136/00

Zur Frage, ob eine Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels beansprucht werden kann, wenn zwischen der Größe der maßgebenden Miteigentumsanteile und der Größe der einzelnen Wohnungen ein Mißverhältnis besteht.*)

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IBRRS 2006, 2666
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 02.02.2001 - 16 Wx 183/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2665
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 02.02.2001 - 16 Wx 131/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2661
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

KG, Urteil vom 08.02.2001 - 8 U 7527/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2658
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 13.02.2001 - 2 Wx 45/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2657
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 14.02.2001 - 2Z BR 90/00

Notariatsakten dürfen in einem Speicherraum aufbewahrt werden, wenn er ein selbständiges Teileigentum bildet.*)

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IBRRS 2006, 2656
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.02.2001 - 3 Wx 460/00

Eine Teilungserklärung, die vorsieht, dass bei Abstimmungen die Mehrheit nach Miteigentumsanteilen und Köpfen zu ermitteln ist, wobei Miteigentümer einer Wohnungseinheit als eine Person angesehen werden, kann nicht dahin ausgelegt werden, dass nur der Wohnungseigentümer, nicht aber der Teileigentümer stimmberechtigt ist.*)

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IBRRS 2006, 2655
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 14.02.2001 - 2Z BR 3/01

Ein im gemeinschaftlichen Eigentum stehender Spitzboden, der nur über die darunter liegende im Sondereigentum stehende Wohnung zugänglich ist, darf von der Wohnungseigentümergemeinschaft nur zu gelegentlichen Zwecken genutzt werden.*)

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IBRRS 2006, 2654
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 14.02.2001 - 2Z BR 131/00

Die Jahresabrechnung nach dem WEG hat alle Einnahmen und Ausgaben zu enthalten, unabhängig davon, ob sie zu Recht getätigt wurden.*)

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IBRRS 2006, 2653
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 14.02.2001 - 2Z BR 117/00

Soll im Zusammenhang mit der Renovierung eines Flachdaches das Gebäude zur Schaffung von Wohn- oder Nutzraum aufgestockt werden, liegt eine bauliche Veränderung vor.*)

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IBRRS 2006, 2652
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.02.2001 - 3 Wx 450/00

Hat der teilende Eigentümer den Verwalter in der Teilungserklärung bestellt, so darf er - zwecks Vermeidung des Vorwurfs widersprüchlichen Vehaltens (§ 242 BGB) - diese nicht einerseits unverändert lassen und andererseits konkludent und nach außen nicht verlautbart hiervon abrücken und einen anderen Verwalter bestellen.*)

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IBRRS 2006, 2651
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.02.2001 - 3 Wx 392/00

1. Wird in einer Versammlung mit den Stimmen aller Wohnungseigentümer der in der Teilungserklärung festgelegte Kostenverteilungsschlüssel geändert, so kann darin - ungeachtet der Bezeichnung als Beschluss - eine Vereinbarung liegen.*)

2. Eine Vereinbarung wirkt gegenüber einem Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers auch ohne Eintragung, wenn er durch sie begünstigt wird.*)

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IBRRS 2006, 2650
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 16.02.2001 - 2 Wx 146/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2649
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 16.02.2001 - 16 Wx 4/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2648
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 21.02.2001 - 2Z BR 143/00

Zur Frage der Herabsetzung des Geschäftswerts für ein Verfahren auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen.*)

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IBRRS 2006, 2647
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 21.02.2001 - 2Z BR 104/00

Die Beseitigung eines Wintergartens beurteilt sich nach den nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, wenn die wohnungseigentumsrechtlichen Vorschriften über die bauliche Veränderung wirksam abbedungen sind.*)

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IBRRS 2006, 2646
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 21.02.2001 - 2Z BR 142/00

Mit Stimmenmehrheit kann beschlossen werden, ob einzelne Bäume einer baumreichen Wohnanlage gefällt werden dürfen.*)

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IBRRS 2006, 2642
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 23.02.2001 - 2Z BR 36/01

Die Wirksamkeit eines Entlastungsbeschlusses hängt nicht davon ab, dass der Verwalter die Wohnungseigentümer über mögliche Schadensersatzansprüche belehrt hat, die gegen ihn zu richten wären.*)

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IBRRS 2006, 2639
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 26.02.2001 - 2Z BR 14/01

Eine Einzelabrechnung muß den Saldo aus den auf eine Wohnung entfallenden Kosten und den geleisteten Vorauszahlungen ausweisen.*)

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IBRRS 2006, 2638
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 28.02.2001 - 2Z BR 9/01

Hat das Landgericht die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen, ist die sofortige weitere Beschwerde unabhängig vom Beschwerdewert zulässig.*)

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IBRRS 2006, 2637
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 28.02.2001 - 13 W 8/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2636
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 28.02.2001 - 16 Wx 10/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2635
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 28.02.2001 - 2Z BR 113/00

Der zivilprozessuale Grundsatz, daß diejenigen Richter entscheiden müssen, die der letzen mündlichen Verhandlung beiwohnten, gilt nicht WE-Verfahren.*)

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IBRRS 2006, 2634
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BGH, Urteil vom 01.03.2001 - III ZR 329/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2633
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 02.03.2001 - 2Z BR 88/00

Hat eine Wohnungseigentümerin die Anlage als Bauträgerin erstellt und gegen den Willen der übrigen Wohnungseigentümer die Bestellung ihres Ehemannes zum Verwalter durchgesetzt, kann darin ein Stimmrechtsmissbrauch liegen.*)

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IBRRS 2006, 2632
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 02.03.2001 - 2Z BR 137/00

Die Rechtsmittelbeschwer für die Anfechtung der Entlastung des Verwalters zur Geltendmachung möglicher Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer bemißt sich nach dem auf den anfechtenden Wohnungseigentümer entfallenden Teil des Gesamtschadens.*)

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IBRRS 2006, 2630
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 02.03.2001 - 2Z BR 16/01

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Verwalter Unterlassung der von einem Wohnungseigentümers an seiner Tätigkeit geübten Kritik verlangen kann.*)

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IBRRS 2006, 2629
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 02.03.2001 - 2Z BR 127/00

1. § 265 ZPO gilt auch im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren.*)

2. Die Wohnungseigentümer sind zur Duldung verpflichtet, wenn ein Wohnungseigentümer aufgrund eines Eigentümerbeschlüsse Anpflanzungen auf dem ihm nicht zur Sondernutzung zugewiesenen Grundstücksteil zu entfernen hat. verpflichtet.*)

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IBRRS 2006, 2627
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 08.03.2001 - 2Z BR 115/00

Entsprechend den für die Abberufung eines Verwalters geltenden Grundsätzen liegt ein gegen seine Wiederbestellung sprechender wichtiger Grund vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit ihm nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist*)

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IBRRS 2006, 2626
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 08.03.2001 - 2Z BR 30/01

Die Rechtsmittelbeschwer über die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über den Einbau von Warmwasserzählern hängt von den anteiligen Einbaukosten des anfechtenden Wohnungseigentümers ab.*)

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IBRRS 2006, 2624
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 13.03.2001 - 2Z BR 23/01

Nach Ansicht des 2. Zivilsenates ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit über befristete Rechtsmittel zu belehren. Andernfalls ist bei Fristversäumnis aufgrund der fehlenden Belehrung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (Anfrage wegen beabsichtigter Abweichung von der Rechtsauffassung des 1. und 3. Zivilsenats).*)

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IBRRS 2006, 2623
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 14.03.2001 - 2 Wx 35/97

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2621
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 15.03.2001 - 2 Wx 88/97

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2620
WohnungseigentumWohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2001 - 3 Wx 51/01

1. Ein die Teilungserklärung abändernder Mehrheitsbeschluss über die Verteilung der Bewirtschaftungskosten ist wegen fehlender Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer nichtig (im Anschluss an BGH v. 20.09.2000, NJW 2000, 3500 ff = ZMR 2000, 771 ff). Eine auf einem nichtigen Abänderungsbeschluss beruhende Einzelabrechnung ist "anfechtbar".*)

2. Ein Teileigentümer kann eine Abänderung des in der Teilungserklärung festgelegten Kostenverteilungsschlüssels nicht verlangen, auch wenn sein Teileigentum nicht zu Wohnzwecken genutzt werden darf, bei der Festsetzung der Bewirtschaftungskosten aber wie Wohnungseigentum berücksichtigt wird.*)

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IBRRS 2006, 2619
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 19.03.2001 - 16 Wx 35/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 2618
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

Einzelne unselbständige Elemente der Jahresabrechnung können zum Gegenstand eines Eigentümerbeschlusses gemacht werden.*)

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IBRRS 2006, 2616
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Brandenburg, Urteil vom 22.03.2001 - 5 U 65/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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