Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
6218 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IBRRS 2006, 2869
OLG Köln, Beschluss vom 01.02.2002 - 16 Wx 10/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2867

BGH, Beschluss vom 07.02.2002 - IX ZR 359/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2866

OLG Köln, Beschluss vom 08.02.2002 - 16 Wx 6/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2861

BayObLG, Beschluss vom 14.02.2002 - 2Z BR 184/01
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft besitzt keine begrenzte Rechtsfähigkeit.*)

IBRRS 2006, 2855

OLG Köln, Beschluss vom 28.02.2002 - 16 Wx 30/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2854

BayObLG, Beschluss vom 28.02.2002 - 2Z BR 155/01
Bevor das Landgericht eine sofortige Beschwerde wegen Verfristung verwirft, hat es dem Beschwerdeführer die Möglichkeit zu geben, Stellung zu beiehen.*)

IBRRS 2006, 2848

BayObLG, Beschluss vom 07.03.2002 - 2Z BR 186/01
In Wohnungseigentumssachen können in entsprechender Anwendung der §§ 485 - 494,a ZPO selbständige Beweisverfahren durchgeführt werden, da es sich bei den Wohnungseigentumssachen in der Regel um echte Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt (BayObLG NJW-RR 1996, 528 m. w. N.).*)

IBRRS 2006, 2836

OLG München, Beschluss vom 26.06.2006 - 34 Wx 3/06
1. Unter § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG fällt auch der Antrag, festzustellen, dass ein Eigentümerbeschluss mit einem bestimmten (in der Versammlungsniederschrift protokollierten) Inhalt nicht zustande gekommen ist. Offen bleibt, ob ein solcher Antrag der Monatsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG unterliegt (wie BayObLGZ 1995, 407).*)
2. Ein Antrag auf Ungültigerklärung des in der Niederschrift ausgewiesenen Beschlusses kann im Einzelfall in einen Antrag auf Feststellung, dass ein Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt nicht zustande gekommen ist, umgedeutet werden; er setzt entsprechend § 256 Abs. 1 ZPO ein rechtliches Interesse an der Feststellung voraus.*)

IBRRS 2006, 2819

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.05.2006 - 14 Wx 50/04
1. Eine in der Teilungserklärung enthaltene Regelung, wonach sich ein Eigentümer in der Wohnungseigentümerversammlung nur durch einen bestimmten Personenkreis vertreten lassen kann, ist grundsätzlich wirksam.*)
2. Den die effektive Ausübung ihres Stimmrechts betreffenden Belangen von nicht dauerhaft in der EU (hier: in den USA) lebenden Wohnungseigentümern ist nur dann Genüge getan, wenn eine der gesetzlichen Mindestfrist von einer Woche entsprechende Frist für die Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung auf zwei Wochen verlängert wird.*)
3. Solange eine Verlängerung der Einberufungsfrist nicht erfolgt ist, können sich nicht dauerhaft in der EU lebende Wohnungseigentümer - trotz dies grundsätzlich nicht zulassender, in der Teilungserklärung enthaltener "Vertreterklausel" - unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben (auch) durch einen Angehörigen eines zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufsstandes (z.B. Steuerberater oder Rechtsanwalt) vertreten lassen.*)

IBRRS 2006, 2814

BayObLG, Beschluss vom 20.03.2002 - 2Z BR 99/01
Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung auch soweit es um die Vermutung der Echtheit einer mit einer echten Unterschrift versehenen Schrift geht.*)

IBRRS 2006, 2813

BayObLG, Beschluss vom 20.03.2002 - 2Z BR 168/01
Im Wohnungseigentumsverfahren ist die Hauptsache erledigt, wenn der Antrag des Antragstellers nach der Verfahrenseinleitung durch ein tatsächliches Ereignis gegenstandslos wird und die Fortführung des Verfahrens keinen Sinn mehr macht.*)

IBRRS 2006, 2809

OLG Hamburg, Beschluss vom 26.03.2002 - 2 Wx 78-102/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2803

BayObLG, Beschluss vom 03.04.2002 - 2Z BR 26/02
Bei der Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Rechtsmittels kommt eine Berücksichtigung der Erfolgsaussicht des zurückgenommenen Rechtsmittels nur ausnahmsweise in Betracht.*)

IBRRS 2006, 2801

OLG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2002 - 2 Wx 91/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2798

BayObLG, Beschluss vom 10.04.2002 - 2Z BR 70/01
1. Durch Beschluß können Wohngeldrückstände eines zahlungsunfähigen Wohnungseigentümers nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 WEG auf alle Wohnungseigentümer umgelegt werden.*)
2. Auch der Eigentümerbeschluß ist ordnungsgemäß, der einen einzelnen Wohnungseigentümer über dessen konkrete finanzielle Leistungsfähigkeit hinaus belastet.*)

IBRRS 2006, 2790

BFH, Urteil vom 16.05.2002 - V R 4/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2788

BayObLG, Beschluss vom 16.05.2002 - 2Z BR 15/02
Eine Kostenentscheidung kann selbst dann nicht isoliert angefochten werden, wenn die Rechtsbeschwerde darauf gestützt wird, dass ein materiell-rechtlich bestehender Kostenerstattungsanspruch nicht ausreichend berücksichtigt wurde.*)

IBRRS 2006, 2787

BayObLG, Beschluss vom 23.05.2002 - 2Z BR 33/02
Ein einzelner Verfahrensfehler begründet regelmäßig nicht die Besorgnis der Befangenheit eines Richters.*)

IBRRS 2006, 2783

OLG Köln, Beschluss vom 24.05.2002 - 16 Wx 84/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2781

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.05.2002 - 14 Wx 91/01
1. Der Verwalter kann nicht wirksam als Vertreter stimmberechtigter Wohnungseigentümer über seine eigene Entlastung abstimmen. Mangels anerer Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung kann er aber im Rahmen der ihm erteilten Vollmacht unter der Voraussetzung Untervollmacht erteilen, daß diese nicht mit der Umgehung seines Stimmrechts dienenden Weisungen verbunden ist.*)
2. Die durch einen nicht wirksam Bevollmächtigten erfolgte Stimmabgabe ist unabhängig davon unwirksam, ob sie für einen nicht Stimmberechtigten oder für einen Stimmberechtigten erfolgt.*)
3. Die für mangels wirksamer Untervollmacht nicht ordnungsgemäß vertretene Eigentümer abgegebenen Stimmen sind nicht nur bei der rechnerischen Bestimmung des Abstimmungsergebnisses, sondern auch bei der Ermittlung der Anzahl der für einen Mehrheitsbeschluß erforderlichen Stimmen nicht zu berücksichtigen.*)
4. Die Beschlußfähigkeit ist nicht für die Versammlung insgesamt, sondern für jede einzelne Beschlußfassung getrennt zu beurteilen.*)
5. Die das Gericht im WEG-Verfahren treffende Amtsermittlungspflicht ist nicht schrankenlos, sondern besteht nur im Rahmen des von den Beteiligten Dargelegten.*)

IBRRS 2006, 2780

OLG Köln, Beschluss vom 06.06.2002 - 16 Wx 97/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2778

OLG Köln, Beschluss vom 10.06.2002 - 16 Wx 105/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2773

BayObLG, Beschluss vom 13.06.2002 - 2Z BR 49/02
Die Entscheidung des Landgerichts, ein Verfahren wegen Richterablehnung an das Amtsgericht zur weiteren Behandlung zurückzugeben, ist nicht anfechtbar.*)

IBRRS 2006, 2772

OLG Köln, Beschluss vom 17.06.2002 - 16 Wx 73/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2770

OLG Köln, Beschluss vom 19.06.2002 - 16 Wx 48/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2769

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.06.2002 - 3A W 32/02
1. Ist nur ein Teil des Gegenstands eines selbständigen Beweisverfahrens Streitgegenstand in einem anschließenden Hauptsacheverfahren, so sind die auf den nicht identischen Teil entfallenden Kosten des Beweisverfahrens von der Kostengrundentscheidung der Hauptsache nicht erfasst. Gerichtliche Auslagen dieses Beweisverfahrens, die nur den mit dem Hauptsacheverfahren nicht identischen Gegenstand betreffen, werden dort nicht festgesetzt, soweit sie eindeutig abgrenzbar sind. Im übrigen genügt in der Regel eine quotenmäßige Aufteilung.*)
2. Eine identische Streitwertfestsetzung im selbständigen Beweisverfahren und im Hauptsacheverfahren ist ein in der Regel ausreichendes Indiz für eine Identität der Streitgegenstände. Macht aber eine Partei im Kostenfestsetzungsverfahren geltend, konkrete Behauptungen des Beweisverfahrens seien mit der Hauptsache nicht mehr verfolgt worden, so ist dem nachzugehen.*)

IBRRS 2006, 2767

BayObLG, Beschluss vom 02.07.2002 - 3Z BR 121/02
Zur Frage, ob die Vollziehung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses im Verfahren der weiteren Beschwerde auszusetzen ist.*)

IBRRS 2006, 2765

BayObLG, Beschluss vom 04.07.2002 - 2Z BR 46/02
Zur Frage der Auslegung eines Eigentümerbeschlusses, wonach sich ein bestimmter Wohnungseigentümer ab sofort an der Rücklagenbildung zu beteiligen hat.*)

IBRRS 2006, 2763

KG, Beschluss vom 08.07.2002 - 24 W 344/01
Auch der Teileigentümer, der sein Sondereigentum unbeschränkt gewerblich nutzen darf, kann daraus nicht ableiten, dass die Eigentümergemeinschaft ihm bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums (hier: 315 mm starke Abluftanlage an der Hoffassade bis über das Dach) gestatten müsste, damit er die Gewerbeeinheit intensiver (hier: Gaststätte mit Vollküche) nutzen kann.*)

IBRRS 2006, 2756

BayObLG, Beschluss vom 25.07.2002 - 2Z BR 63/02
Zwischen dem Eigentümerbeschluss, mit dem ein Beschlussantrag auf Vornahme einer bestimmten Maßnahme abgelehnt wird und dem Eigentümerbeschluss, durch den ein Beschlussantrag, diese Handlung nicht vorzunehmen, angenommen wird, besteht kein Unterschied.*)

IBRRS 2006, 2755

BayObLG, Beschluss vom 25.07.2002 - 2Z BR 31/02
Führt in einer Wohnungseigentumssache die Rücknahme eines Antrags dazu, daß der Wert des Beschwerdegegenstands 750 Euro nicht mehr übersteigt, wird das Rechtsmittel regelmäßig unzulässig.*)

IBRRS 2006, 2754

BayObLG, Beschluss vom 25.07.2002 - 2Z BR 53/02
Ob der Geschäftswert hinsichtlich der Verfahrenskosten zu ermäßigen ist, bleibt nicht nur im Beschlussanfechtungsverfahren, sondern in jedem Wohnungseigentumsverfahren nachprüfbar.*)

IBRRS 2006, 2738

BayObLG, Beschluss vom 13.11.2000 - RE-Miet 1/00
Teilt der Vermieter dem Mieter gemäß § 541b Abs. 2 Satz 1 BGB mit, daß er trotz beabsichtigter Modernisierungsmaßnahmen den Mietzins nicht erhöhen werde, so muß er sich auch nicht zu einer theoretisch möglichen Mietzinserhöhung äußern.*)

IBRRS 2006, 2736

BayObLG, Beschluss vom 17.11.2000 - 2Z BR 96/00
Soll der Geschäftswert unter dem Interesse aller Beteiligten liegen, so muß er sich nicht allgemein auf den fünffachen Wert des Eigeninteresses eines Beteiligten beschränken.*)

IBRRS 2006, 2734

BayObLG, Beschluss vom 17.11.2000 - 2Z BR 93/00
Zur Frage wie der Anspruch der Wohnungseigentümer gegen den ausgeschiedenen Verwalter auf Herausgabe von Geldern der Gemeinschaft zu ermitteln ist.*)

IBRRS 2006, 2733

BayObLG, Beschluss vom 17.11.2000 - 2Z BR 82/00
Ist der Verwalters ermächtigt, Ansprüche der Wohnungseigentümer im eigenen Namen einzuklagen, so kann er sie auch im Namen der Wohnungseigentümer einklagen.*)

IBRRS 2006, 2731

BayObLG, Beschluss vom 17.11.2000 - 2Z BR 107/00
Bezieht sich eine Angelegenheit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nur eine abgeschlossene Gruppe von Wohnungs- oder Teileigentümern, so ist nur diese abstimmungsberechtigt.*)

IBRRS 2006, 2730

OLG Köln, Beschluss vom 20.11.2000 - 2 Wx 59/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2728

OLG Köln, Beschluss vom 24.11.2000 - 16 Wx 123/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2726

BayObLG, Beschluss vom 30.11.2000 - 2Z BR 76/00
Tritt ein Sondernachfolger kaufvertraglich in alle Rechte und Pflichten aus der Teilungserklärung ein, gelten für ihn auch die Bestimmungen der Teilungserklärung, die nicht Gegenstand der Grundbucheintragung sind.*)

IBRRS 2006, 2724

BayObLG, Beschluss vom 30.11.2000 - 2Z BR 81/00
Mehrheitsbeschlüsse über die Errichtung einer Dachterasse sind mangels Einstimmigkeit nur anfechtbar, aber nicht nichtig.*)

IBRRS 2006, 2723

BayObLG, Beschluss vom 30.11.2000 - 2Z BR 92/00
Ohne Zustimmung der Wohnungseigentümer darf an der Außenmauer keine Parabolantenne (Satellitenantenne) angebracht werden, wenn eine Wohnanlage über einen Kabelanschluß verfügt.*)

IBRRS 2006, 2722

OLG Köln, Beschluss vom 01.12.2000 - 16 Wx 153/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2721

BayObLG, Beschluss vom 18.12.2000 - 5Z RR 570/99
1) Die in Art. 6 und 7 BayBO geregelten Abstandsflächen sind Schutzgesetze im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB.*)
2) Ist der quasinegatorische nachbarrechtliche Beseitigungsanspruch als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB dem öffentlichen Recht entlehnt, bestimmt sich dessen Anwendungsbereich ebenfalls nach öffentlichem Recht.*)

IBRRS 2006, 2720

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.2000 - 20 W 414/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2719

OLG Köln, Beschluss vom 05.12.2000 - 16 Wx 121/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2006, 2718

BayObLG, Beschluss vom 06.12.2000 - 3Z BR 297/00
Der Verzicht auf ein Rechtsmittel gegen die Geschäftswertfestsetzung erster Instanz ist für eine Beschwerde gegen die Geschäftswertfestsetzung zweiter Instanz nicht bindend.*)

IBRRS 2006, 2717

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2000 - 3 Wx 400/00
Der vermietende Wohnungseigentümer, der seinem Mieter eigenmächtig beeinträchtigende bauliche Veränderungen (hier: Einbau von Dachflächenfenstern) gestattet, ist nicht nur Zustandsstörer, sondern als (mittelbarer) Handlungsstörer zur Beseitigung der Eigentumsbeeinträchtigung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet.*)

IBRRS 2006, 2715

BayObLG, Beschluss vom 06.12.2000 - 2Z BR 103/00
Ist kurz vor Ablauf der Anfechtungsfrist die Niederschrift über die Versammlung immer noch nicht zugegangen, dürfen vorsorglich alle Eigentümerbeschlüsse angefochten werden.*)
Im Beschlußanfechtungsverfahren darfdie Fortführung des Verfahrens nicht davon abhängen, daß die Kostenvorschüsse bezahlt werden.*)
Wegen der Amtsermittlungspflicht darf der Antrag, einen Eigentümerbeschluß für ungültig zu erklären nicht schon deshalb abgewiesen werden, weil er nicht begründet wurde.*)

IBRRS 2006, 2714

BayObLG, Beschluss vom 06.12.2000 - 3Z BR 333/00
§ 20 Abs. 2 KostO ist beim Ankaufsrecht, das in der Kostenordnung nicht ausdrücklich erwähnt wird, jedenfalls dann entsprechend anzuwenden, wenn das Ankaufsrecht in seiner konkreten Ausgestaltung mit den in der Vorschrift genannten Rechten vergleichbar ist.*)
