Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Zwangsvollstreckung

1044 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

IBRRS 2015, 0674
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Gerichtsvollzieher muss Besitzverhältnisse vor Ort prüfen!

AG Charlottenburg, Beschluss vom 07.04.2014 - 32 M 8042/14

1. Die Durchführung der Räumungsvollstreckung (hier: Hotelgebäude) darf der Gerichtsvollzieher nicht allein unter Hinweis auf einen vorgelegten Untermietvertrag ablehnen. Er muss sich vor Ort ein Bild davon machen, ob der im Titel bzw. in der Vollstreckungsklausel benannte Schuldner tatsächlich Besitzer der zu räumenden Einheit ist oder nicht.

2. Die Existenz eines Untermietvertrags stellt noch kein hinreichendes Indiz für den Vollzug eines Besitzwechsels dar.

3. Ergeben sich nach den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort keine hinreichenden Indizien dafür, dass der als "Untermieter" Benannte tatsächlich Besitzer der Räume ist, muss dieser sein der Vollstreckung entgegenstehendes Besitzrecht im Rechtsbehelfsverfahren geltend machen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 0672
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Kosten einer vor dem 01.05.2013 begonnenen Räumung: Keine Kosten der Zwangsvollstreckung!

BGH, Beschluss vom 23.10.2014 - I ZB 82/13

Kosten einer vor dem 01.05.2013 begonnenen Räumung im Sinne von § 885a Abs. 1 ZPO sind keine Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 1 ZPO. Auf diese Räumungskosten ist die Vorschrift des § 885a Abs. 7 ZPO nicht anwendbar.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 0623
ProzessualesProzessuales
Kein Vollstreckungsschutz aufgrund nicht angezeigter Untermietverhältnissen

LG Hannover, Beschluss vom 12.11.2014 - 8 T 46/14

Der Vermieter darf aus einem gegen den Hauptmieter erstrittenen Räumungstitel die Zwangsvollstreckung auch gegen Dritte betreiben, wenn der (angebliche) Untermietvertrag heimlich, also ohne Billigung des Vermieters abgeschlossen wurde, der Mieter über einen längeren Zeitraum keine Miete mehr zahlt und den Vermieter im Räumungsprozess auf die vollstreckungsrechtlich bedeutsame Position der vorgeblichen Untermieter nicht hingewiesen hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 0570
ProzessualesProzessuales
Zurechnungsfortschreibung auf den Erwerber erst ab Beginn des folgenden Jahres!

VG Lüneburg, Urteil vom 26.02.2014 - 2 A 220/13

1. Nach § 56 S. 2 ZVG trägt der Ersteher vom Zuschlag in der Zwangsversteigerung an die Lasten des Grundstücks. Dies setzt jedoch voraus, dass solche Lasten nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (hier: GrStG) für den Ersteher tatsächlich entstanden sind.

2. Der Voreigentümer des zwangsversteigerten Grundstücks bleibt Schuldner der Grundsteuer für das gesamte Jahr, §§ 9,10 GStG. Eine Zurechnungsfortschreibung des Einheitswerts auf den Erwerber kann erst auf den Beginn des Kalenderjahres, das auf die Änderung folgt, vorgenommen werden.

3. Eine persönliche Haftung des Erwerbers, der das Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung erworben hat, scheidet gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 GrStG aus.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 0395
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsbescheid wirksam zugestellt? Kläger trifft Beweislast!

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2014 - 1 U 56/11

Kann der Nachweis der wirksamen (Partei-)Zustellung des Vollstreckungsbescheids an die Beklagte nicht erbracht werden, geht dies zu Lasten des Klägers (objektive Beweislast).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 0441
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsverwalter ist kein Vertreter des Grundpfandrechtsgläubigers

OLG Dresden, Urteil vom 05.11.2014 - 13 U 408/14

1. Der Zwangsverwalter ist unabhängig von Weisungen des Vollstreckungsschuldners und des Gläubigers. Er unterliegt bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nur den Vorgaben des Vollstreckungsgerichts.

2. Aufgabe des Zwangsverwalters ist die Verwaltung des Grundstücks des Vollstreckungsschuldners zum Zwecke der Befriedigung des Vollstreckungsgläubigers. Im Rahmen dessen hat er die Mietforderungen bei der Schuldnerin kraft seines ihm durch Hoheitsakt übertragenen Amtes einzuziehen. Nach Aufhebung der Zwangsverwaltung geht die Verwaltungs- und Nutzungsbefugnis wieder auf den Grundstückseigentümer über.

3. Der Grundpfandrechtsgläubiger hat zu keinem Zeitpunkt einen von ihm selbst durchsetzbaren Anspruch gegen den Mieter auf Zahlung der Miete.

4. Der die Zwangsverwaltung betreibende Grundpfandrechtsgläubiger ist nach Aufhebung der Zwangsverwaltung nicht Anfechtungsgegner hinsichtlich der von Dritten an den Zwangsverwalter geleisteten Zahlungen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 0394
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wie sind rechtsmissbräuchliche Gesuche im Räumungsverfahren zu behandeln?

LG Berlin, Beschluss vom 16.12.2014 - 67 T 217/14

Zur Behandlung rechtsmissbräuchlicher Ablehnungs- und sonstiger Gesuche in einem dem besonderen Beschleunigungsgebot des § 272 Abs. 4 ZPO unterliegenden Räumungsverfahren.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 0393
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wie sind rechtsmissbräuchliche Gesuche im Räumungsverfahren zu behandeln?

LG Berlin, Beschluss vom 16.12.2014 - 67 T 130/14

Zur Behandlung rechtsmissbräuchlicher Ablehnungs- und sonstiger Gesuche in einem dem besonderen Beschleunigungsgebot des § 272 Abs. 4 ZPO unterliegenden Räumungsverfahren.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 0354
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Nachweis der Zustellung des Vollstreckungsbescheides im Parteibetrieb

OLG Koblenz, Urteil vom 26.01.2012 - 1 U 56/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 0330
ImmobilienImmobilien
Vormerkung mit der Bezeichnung „Nutzungsrecht“ nicht eintragungsfähig

OLG München, Beschluss vom 28.11.2014 - 34 Wx 426/14

Innerhalb des Zeitrahmens des § 929 Abs. 2 ZPO muss der Gläubiger alles ihm mögliche getan haben, damit die beantragte Vollstreckungsmaßnahme durchgeführt werden kann. Daran fehlt es, wenn der Titel, auf dessen Grundlage eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden soll, zu unbestimmt ist ("Nutzungsrecht") oder der Schuldner als angeblicher Erbe noch nicht im Grundbuch eingetragen ist und ein Erbschein nicht vorliegt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 0100
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kein Vermieterpfandrecht, keine „Berliner Räumung“!

OLG Schleswig, Beschluss vom 28.10.2014 - 5 W 42/14

1. Eine Pfändung, der kein wirksamer Titel zugrunde liegt, ist unwirksam. Der mitwohnende Ehepartner hat Mitbesitz an dem Grundstück. Die Räumungsvollstreckung nach § 885 ZPO erfordert deshalb grundsätzlich einen Vollstreckungstitel gegen beide Ehegatten.*)

2. Die vereinfachte sog. "Berliner Räumung" im Wege einer Auswechslung der Haustürschlösser und Übergabe aller Schlüssel an den Gläubiger ist unzulässig, wenn zugunsten des Gläubigers kein Vermieterpfandrecht besteht. Die Schuldnerschutzvorschrift des § 885 Abs. 4 ZPO darf - sofern der Gläubiger tatsächlich kein vorrangiges Vermieterpfandrecht hat - nicht durch Zulassung einer vereinfachten Herausgabevollstreckung unterlaufen werden.*)

3. Der Gläubiger verübt verbotene Eigenmacht gegen den Schuldner, wenn er durch falsche Angaben gegenüber dem Gerichtsvollzieher eine unzulässige Zwangsräumung veranlasst hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 0083
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Photovoltaikanlage ist weder Grundstücksbestandteil noch -zubehör!

LG Heilbronn, Beschluss vom 03.03.2014 - 1 T 20/14

Eine Photovoltaikanlage ist weder wesentlicher Bestandteil noch Zubehör eines zu versteigernden Grundstücks und bedarf deswegen keiner Festsetzung eines Verkehrswerts.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 0071
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vorläufige Vollstreckbarkeit gegen Bürgschaft: Keine Anordnung des Erlöschens!

OLG Celle, Beschluss vom 08.01.2015 - 9 W 180/14

Die Anordnung des Erlöschens einer vom Vollstreckungsgläubiger zum Zwecke der vorläufigen Vollstreckbarkeit gestellten Bürgschaft durch das Vollstreckungsgericht kommt mangels gesetzlicher Grundlage nicht in Betracht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 0048
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zwangsräumung: Ausräumung der Suizidgefahr durch vorübergehende Unterbringung

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 03.11.2014 - 2-09 T 528/14

1. Eine auch nur vorübergehende Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 765a ZPO kommt nicht in Betracht, wenn eine akute Suizidgefahr nicht besteht.

2. In einem solchen Fall, in dem eine akute Suizidgefahr allenfalls im Falle konkreter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen besteht, hindert diese Gefahr die weitere Vollstreckung nicht, sofern der drohenden Suizidgefahr effektiv durch flankierende Maßnahmen Rechnung getragen wird.

3. Dies kann dadurch sichergestellt werden, dass zwischen dem Zeitraum der Zustellung der Ankündigung der Räumung und deren Vollzug ein ausreichender Zeitraum liegt, der eine erneute Begutachtung des Schuldners ermöglicht und den Schuldner und ggfs. auch das Vollstreckungsgericht unter Einschaltung des Betreuungsgerichts und der Ordnungsbehörden in die Lage versetzt, angemessene Schutzmaßnahmen zu treffen.

4. Als eine derartige Schutzmaßnahme kommt allerdings auch in Betracht, dass sich der Schuldner in einem psychiatrischen Krankenhaus mit dem Ziel einer vorübergehenden Unterbringung vorzustellen hat, wenn der Sachverständige bei ihm eine akute Suizidalität diagnostiziert.

5. Dies gilt vor allem dann, wenn der Schuldner letztlich bewusst von der Inanspruchnahme einer Therapie Abstand genommen hat, um dem Verfahren keinen weiteren Fortgang zu geben, obwohl der Sachverständige auch festgestellt hat, dass die Zumutbarkeit einer Therapie außer Frage steht.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2014

IBRRS 2014, 3215
ProzessualesProzessuales
Zwangsvollstreckung aus notarieller Urkunde nur bei Gewerberaummiete möglich

OLG Oldenburg, Urteil vom 22.07.2014 - 12 U 46/14

Räumungs- und Herausgabeansprüche aus einem Wohnraummietverhältnis können nicht in einer notariellen Urkunde tituliert werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 3056
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Dritter erwirbt Wohnung: Vollstreckung eines Rückbautitels nicht möglich!

LG Itzehoe, Beschluss vom 17.10.2014 - 11 T 44/14

Ein durch ein WEG-Verfahren erwirkter Rückbautitel gegen einen Wohnungseigentümer begegnet einem Vollstreckungshindernis, wenn während des Verfahrens ein Dritter Miteigentümer des betreffenden Wohnungseigentums wird und gegen diesen kein Vollstreckungstitel erwirkt ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 3116
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wann ist Stellvertretung bei Abgabe einer Vermögensauskunft zulässig?

AG Schöneberg, Beschluss vom 21.08.2014 - 31 M 8063/14

Die Stellvertretung bei Abgabe einer Vermögensauskunft ist grundsätzlich zulässig, jedoch trifft den Gerichtsvollzieher im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Pflicht die Wirksamkeit einer dem Stellvertreter des Schuldners gegenüber erteilten Vollmacht zu prüfen, wenn Zweifel an dessen Geschäftsfähigkeit bestehen. Unterbleibt diese Prüfung, kann dies die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung zur Folge haben.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 3049
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Bestellung des Zustellungsvertreters unwirksam: Zuschlag kann aufgehoben werden!

LG Potsdam, Beschluss vom 11.03.2014 - 1 T 103/13

Erfolgte die Benachrichtigung über den Termin einer Zwangsversteigerung nicht gegenüber dem Schuldner selbst, sondern gegenüber seinem zu Unrecht bestellten Zustellungsvertreter, so kann mittels der sofortigen Beschwerde der Zuschlag noch nach Eintritt der Rechtskraft aufgehoben werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 3037
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wann muss der Zwangsverwalter Rückstände öffentlicher Lasten nicht begleichen?

BVerwG, Urteil vom 14.05.2014 - 9 C 7.12

Nach § 156 Abs. 1 ZVG i.V.m. § 13 Abs. 1 ZVG kommt es für die Abgrenzung der laufenden Beträge der öffentlichen Lasten von den Rückständen auf die Umstände im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschlagnahme des Grundstücks an. Eine öffentliche Last, die in diesem Zeitpunkt Rückstand ist, bleibt dies auch dann, wenn sie nach den abgaberechtlichen Vorschriften gegenüber einem neuen Eigentümer des Grundstücks später wiederum fällig gestellt wird.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2877
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zurückbehaltungsrecht fällt weg: Wann ist der Mieter in Zahlungsverzug?

BGH, Beschluss vom 16.09.2014 - VIII ZR 221/14

Wird mit beträchtlichem finanziellen Druck seitens des Mieters die Beseitigung eines Mangels gefordert, ist jederzeit damit zu rechnen, dass der Mangel beseitigt wird. Das Zurückbehaltungsrecht des Mieters erlischt dann und die Beträge sind unverzüglich nachzuzahlen, ansonsten befindet sich der Mieter im Zahlungsverzug.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 4043
ProzessualesProzessuales
Streitwert für Vollstreckungsgegenklage gegen Vollstreckung aus Grundschuld

BGH, Beschluss vom 17.09.2014 - XII ZB 284/13

Liegt eine die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärende Entscheidung nach § 120 Abs. 1 FamFG iVm § 767 ZPO nicht vor, bemisst sich der Wert des Beschwerdegegenstands gemäß § 61 Abs. 1 FamFG bezogen auf die Abweisung des nur auf die Herausgabe des Titels gerichteten Antrages·wie bei dem Vollstreckungsabwehrantrag·regelmäßig nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung. Dabei ist der Nennbetrag des vollstreckbaren Anspruchs ohne Rücksicht auf seine Realisierbarkeit anzusetzen (im Anschluss an BGH Beschluss vom 9. Februar 2006·IX ZB 310/04, JW-RR 2006, 1146).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2777
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Nachgewiesene Suizidgefahr: Kann Gericht Vollstreckungsschutz versagen?

BVerfG, Beschluss vom 29.07.2014 - 2 BvR 1400/14

1. Die Vollstreckungsgerichte haben in ihrer Verfahrensgestaltung die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit Verfassungsverletzungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgeschlossen werden und dadurch der sich aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ergebenden Schutzpflicht staatlicher Organe Genüge getan wird. Dies kann es erfordern, dass Beweisangeboten des Schuldners, ihm drohten schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen, besonders sorgfältig nachgegangen wird.

2. Das grundgesetzliche Recht des Räumungsschuldners auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) verpflichtet das Vollstreckungsgericht, bei der Prüfung der Vollstreckungsschutzvoraussetzungen unter § 765a ZPO Beweisangeboten des Schuldners, wonach ihm räumungsfolgenbedingt schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen bis hin zum Suizid drohen, besonders sorgfältig nachzugehen.

3. Ein Verweis des Vollstreckungsgerichts auf die für den Lebensschutz primär zuständigen Behörden bzw. das zuständige Betreuungsgericht (das im Ausgangsfall die Bestellung eines Betreuers wider Willen des Schuldners abgelehnt hatte) kann allenfalls dann verfassungsrechtlich tragfähig sein, wenn diese entweder effektive Maßnahmen zum Schutz des Betroffenen angeordnet oder aber eine erhebliche Suizidgefahr gerade für das diese Gefahr auslösende Moment.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2389
ImmobilienImmobilien
Eintragung einer Zwangssicherungshypothek gegen GbR: Was ist nachzuweisen?

OLG Jena, Beschluss vom 26.06.2014 - 3 W 258/14

Weisen die zur Eintragung einer Zwangssicherungshypothek vorgelegten Vollstreckungstitel eine gesamtschuldnerische Verpflichtung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ihrer Gesellschafter aus, ist nachzuweisen, dass die im Vollstreckungstitel genannte Gesellschaft mit der im Grundbuch vorgetragenen Gesellschaft identisch ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2152
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Eigentumswohnung und TG-Stellplätze bilden eine wirtschaftliche Einheit

BGH, Beschluss vom 26.06.2014 - V ZB 7/14

Eine Eigentumswohnung und Tiefgaragenstellplätze sind, jedenfalls soweit es sich um eine übliche Zahl von ein bis zwei Stellplätzen handelt, als wirtschaftliche Einheit anzusehen; die dem Zwangsverwalter gemäß § 20 Abs. 1 ZwVwV zustehende Mindestvergütung ist deshalb nur einmal festzusetzen, und zwar unabhängig davon, ob der Stellplatz im Teileigentum des Schuldners steht oder ob diesem insoweit nur ein Sondernutzungsrecht eingeräumt ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 4427
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Spätestens bei der Abrechnung kommt es auf die Notwendigkeit der Kosten an!

OLG Köln, Beschluss vom 26.02.2014 - 17 W 185/13

1. Für den Antrag des Gläubigers auf Festsetzung der weiteren Kosten der Zwangsvollstreckung ist durch einen Kostenfestsetzungsbeschluss entschieden. Dafür ist bei dieser Art der Vollstreckung das Prozessgericht des ersten Rechtszuges zuständig, funktional der Rechtspfleger. Dieser hat – ebenso wie bei der Kostenfestsetzung nach § 91 ZPO – die Notwendigkeit der geltend gemachten Kosten in eigener Zuständigkeit zu prüfen, da anderenfalls die berechtigten Interessen des Schuldners an einer sparsamen Verfahrensweise keine Berücksichtigung finden könnten.

2. Legt der Gläubiger zunächst einen von ihm eingeholten Kostenvoranschlag über 3.800 Euro vor, kann ohne Beweisaufnahme über die Erforderlichkeit und Angemessenheit der geltend gemachten Kosten keine Entscheidung getroffen werden, wenn der Gläubiger später Kosten in Höhe von knapp 14.000 Euro anmeldet.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2113
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 25.06.2014 - VII ZB 24/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2013
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Gerichtsvollzieher muss Aufenthaltsort des Schuldners ermitteln!

AG Bremen, Beschluss vom 11.06.2014 - 243 M 430663/14

Der Gerichtsvollzieher hat durch zumutbare Maßnahmen den Aufenthaltsort des Schuldners zu ermitteln, sofern dessen Wohnsitz in einem Mehrparteienhaus gemeldet ist und sich vor Ort kein entsprechender Name an Briefkasten oder Klingelschild befindet.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 1967
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Voraussetzungen für einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 02.07.2014 - XII ZR 65/14

Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Einstellung der aus einem vorläufig vollstreckbaren Herausgabe- und Räumungsurteil betriebenen Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 1966
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wie ist eine Vormerkung im Zwangsversteigerungsverfahren zu behandeln?

BGH, Beschluss vom 09.05.2014 - V ZB 123/13

1. Eine (Auflassungs-)Vormerkung ist im Zwangsversteigerungsverfahren wie ein Recht der Rangklasse 4 des § 10 Abs. 1 ZVG zu behandeln.*)

2. Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft, die die Zwangsversteigerung aus der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG betreibt, sind gegenüber einer Auflassungsvormerkung stets vorrangig. Diese ist nicht im geringsten Gebot zu berücksichtigen und erlischt mit dem Zuschlag; erwirbt der Vormerkungsberechtigte nach der Beschlagnahme das Eigentum, ist das Verfahren fortzusetzen und nicht gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 ZVG einzustellen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 1826
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Versäumnisurteile aus dem EU-Ausland können ohne Sicherheitsleistung vollstreckt werden!

BGH, Beschluss vom 15.05.2014 - IX ZB 26/13

1. Die Vollstreckbarerklärung eines polnischen Versäumnisurteils gegen das der Beklagte im Erststaat rechtzeitig Einspruch eingelegt hat, kann nicht mit der Begründung versagt werden, das verfahrenseinleitende Schriftstück sei dem Beklagten nicht so rechtzeitig und in einer Weise zugestellt worden, dass er sich verteidigen konnte.*)

2. Ein behaupteter Prozessbetrug hindert die Vollstreckbarerklärung nicht, wenn gegen die Entscheidung des Erststaats ein Rechtsmittel eingelegt wurde, mit welchem der behauptete Verstoß beseitigt werden kann.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 1717
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Voraussetzungen für Eintragung einer Zwangssicherungshypothek?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.12.2013 - 14 Wx 80/13

1. Bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek wird das Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan tätig und hat neben den grundbuchrechtlichen Voraussetzungen der Eintragung auch die vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Wie jedes Vollstreckungsorgan hat das Grundbuchamt dabei zu prüfen, ob überhaupt ein vollstreckbarer Titel vorliegt und ob er einen vollstreckbaren Inhalt hat.*)

2. Zweifel an der Wirksamkeit einer Abtretung der titulierten Forderung und an der Rechtmäßigkeit einer diesbezüglich erteilten Rechtsnachfolgeklausel berechtigen das Grundbuchamt nicht zur Verweigerung der begehrten Eintragung einer Zwangssicherungshypothek. Die Person des Vollstreckungsgläubigers wird mit der erteilten Klausel für das Grundbuchamt bindend bescheinigt.*)

3. Die vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen einer Grundbucheintragung müssen grundsätzlich in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden. Bei Zustellung an einen Vertreter des Schuldners kann dessen Empfangsvollmacht als Voraussetzung für den Nachweis der wirksamen Zustellung von Vollstreckungstitel und Vollstreckungsklausel jedoch auch im Wege freier Beweiswürdigung festgestellt werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 1659
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsverwalter muss keinen Vorschuss für Grundsteuern einfordern!

LG Münster, Beschluss vom 11.09.2013 - 5 T 502/13

Die Abführung der Grundsteuer zählt nicht zu den Verwaltungsausgaben, da mit der Grundsteuer keine für die wirtschaftliche Erhaltung und Benutzung des Grundstücks notwendige Gegenleistung verbunden ist. Es besteht daher keine Pflicht der Zwangsverwalters zur Vorschusserhebung bei Grundsteuern.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 1672
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Terminbestimmung im Internet: Unschädlich, dass Aufforderung erst nach Anklicken wahrzunehmen ist!

BGH, Beschluss vom 03.04.2014 - V ZB 41/13

Wird die Terminsbestimmung durch Veröffentlichung im Internet bekannt gemacht, schadet es nicht, wenn die Aufforderungen nach § 37 Nr. 4 und 5 ZVG erst nach Anklicken eines mit "amtliche Bekanntmachung" gekennzeichneten Links wahrzunehmen sind.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 1513
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Europäischer Vollstreckungstitel: Keine ordre public-Überprüfung im Vollstreckungsstaat!

BGH, Beschluss vom 24.04.2014 - VII ZB 28/13

Wird in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Titel als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt, findet eine ordre public-Überprüfung im Vollstreckungsstaat nicht statt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 1335
ProzessualesProzessuales
Zwangshypothek: Anwaltsbeiordnung kommt regelmäßig in Betracht

OLG München, Beschluss vom 13.09.2013 - 34 Wx 358/13

1. Zur Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek.*)

2. Im Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek bei bewilligter Verfahrenskostenhilfe kommt regelmäßig auch die Anwaltsbeiordnung in Betracht, denn es handelt sich um keine einfache Rechtsmaterie; die Möglichkeit, den Antrag auch selbst formlos, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme der Rechtsantragsstelle, zu stellen, ändert daran nichts.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 1305
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Objekt weit unter Wert vermietet: Zwangsverwalter muss Schaden ersetzen!

KG, Urteil vom 27.08.2013 - 6 U 173/11

Ein Zwangsverwalter, der das verwaltete Objekt zu einer monatlichen Nettokaltmiete von 3.304,00 EUR vermietet, was nur der Hälfte der ortsüblich erzielbaren Nettokaltmiete von 6.190,00 EUR entspricht, ohne dass dem gegenüberstehende Vorteile festgestellt werden können, die als Ausgleich ins Gewicht fallen könnten, verletzt seine Pflichten als Zwangsverwalter und muss dem Eigentümer den daraus entstandenen Schaden ersetzen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 1206
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Aufrechnung mit Mängelansprüchen: Wann hat die Vollstreckungsabwehrklage Erfolg?

OLG Bamberg, Urteil vom 22.05.2013 - 8 U 4/13

1. Eine Vollstreckungsabwehrklage hat nur Erfolg, wenn die Gründe, auf denen die Einwendung beruht, nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung entstanden sind. Sind die Gründe vor diesem Zeitpunkt entstanden und wird die Rechtswirkung der Einwendung erst durch eine Willenserklärung ausgelöst, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Willenserklärung objektiv abgegeben werden konnte. Dementsprechend kommt es bei der Aufrechnung darauf an, ob die Aufrechnungslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bestanden hat.

2. Unerheblich ist, ob der Aufrechnungseinwand aus Unkenntnis seines Bestehens nicht geltend gemacht oder zwar erhoben, aber aus prozessualen oder sonstigen Gründen nicht berücksichtigt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn die Aufrechnung im Vorprozess wegen eines vertraglichen Aufrechnungsverbots nicht zulässig gewesen ist.

3. Bestreitet der Auftraggeber, Verwender einer Allgemeinen Geschäftsbedingung zu sein, muss der Auftragnehmer, wenn er sich auf den Schutz des AGB-Rechts beruft, die Verwendereigenschaft des Auftraggebers beweisen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 1177
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohngeldanspruch durch Insolvenz gefährdet: Zwangsverwaltung!

AG Buchen, Beschluss vom 03.04.2013 - 1 C 127/13

Ist wegen zu erwartender Insolvenz des Schuldners die Vereitelung eines Wohngeldanspruches zu befürchten, kann die Zwangsverwaltung durch einstweilige Verfügung angeordnet werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 1083
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertrag ist Vertrag: Wer nicht vollständig leistet, muss nochmal zur Baustelle!

OLG Frankfurt, Urteil vom 08.05.2012 - 6 U 139/11

Erfüllt der Auftragnehmer seine vertraglich übernommenen Leistungen (hier: Abbrucharbeiten) nicht oder nicht vollständig, ist der Auftraggeber nicht dazu verpflichtet, den Vertrag zu kündigen und die Leistungen von einem anderen Auftragnehmer ausführen zu lassen. Er kann auch darauf bestehen, dass der Auftragnehmer seine (Rest-)Leistung ausführt und ihn zur Vornahme der geschuldeten Arbeiten verurteilen lassen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 1066
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Bluthochdrucks!

LG Kleve, Beschluss vom 23.01.2013 - 4 T 295/12

Wegen einer möglichen hypertonen Krise beim Räumungsschuldner kann die Zwangsräumung nicht eingestellt werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0975
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Auch bei Zwangsverwaltung: Eigentümer bleibt Steuerschuldner!

VG Bayreuth, Beschluss vom 02.12.2013 - B 4 E 13.806

Auch bei laufender Zwangsverwaltung bleibt er der Eigentümer Steuer- und Abgabeschuldner, sodass auch, wenn die die Zwangsverwaltung aufgehoben wird, dies kein Erlöschen der Grundbesitzabgaben zur Folge hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 1039
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Auskunftspflicht gilt auch für Tochterunternehmen!

BGH, Beschluss vom 25.02.2014 - X ZB 2/13

Ein Vollstreckungstitel, der dem Schuldner aufgibt, über die von ihm getätigten Verkäufe bestimmter Gegenstände Auskunft zu geben und Rechnung zu legen, ist dahin auszulegen, dass sich die Pflicht auch auf Verkäufe durch ein Tochterunternehmen des Schuldners erstreckt, sofern solche Geschäfte in den Gründen der zu vollstreckenden Entscheidung als von der Auskunftspflicht umfasst bezeichnet werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0941
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wann ist der Gläubiger vom Formularzwang entbunden?

BGH, Beschluss vom 13.02.2014 - VII ZB 39/13

1. Die den Formularzwang für Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses regelnden Rechtsnormen können verfassungskonform dahingehend ausgelegt werden, dass der Gläubiger vom Formularzwang entbunden ist, soweit das Formular unvollständig, unzutreffend, fehlerhaft oder missverständlich ist.*)

2. In diesen, seinen Fall nicht zutreffend erfassenden Bereichen ist es nicht zu beanstanden, wenn er in dem Formular Streichungen, Berichtigungen oder Ergänzungen vornimmt oder das Formular insoweit nicht nutzt, sondern auf beigefügte Anlagen verweist.*)

3. Ein Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist nicht formunwirksam, wenn sich der Antragsteller eines Antragsformulars bedient, das im Layout geringe, für die zügige Bearbeitung des Antrags nicht ins Gewicht fallende Änderungen enthält.*)

4. Ein Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist auch nicht deshalb formunwirksam, weil das Antragsformular nicht die in dem Formular gemäß Anlage 2 zu § 2 Nr. 2 ZVFV enthaltenen grünfarbigen Elemente aufweist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0909
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine ordnungsgemäße Bewirtschaftung eines Grundstücks

LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 25.05.2012 - 15 S 150/10

1. Grundsätzlich kann auch ein Mietvertrag als Verwaltungsmaßnahme nach Beschlagnahme angesehen werden. Dieser ist jedoch auf die Einhaltung der Grenzen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft zu überprüfen.

2. Ein Mietvertrag dergestalt, dass der Vermieter einerseits dauerhaft von der Rückerlangung der Mietsache ausgeschlossen werden kann, andererseits aber der Mieter sich praktisch ohne Einhaltung einer Frist einseitig vom Vertrag lösen und sogar beliebige Dritte an seiner Stelle in das Mietverhältnis aufnehmen kann - bei vollständigem Ausschluss der Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters - entsprich nicht den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Verwaltung und ist daher unwirksam.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0906
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Fingierter Mietvertrag kann Zwangsräumung nicht vereiteln!

AG Heilbronn, Beschluss vom 16.07.2013 - 5 M 3852/13

Der Gerichtsvollzieher darf die Zwangsräumung eines Objekts aufgrund eines offensichtlich fingierten Mietvertrages nicht verweigern.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0907
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wann liegt eine nicht ordnungsgemäße Bewirtschaftung vor?

LG Heilbronn, Beschluss vom 28.08.2013 - 9 O 76/13

Ein nach der Beschlagnahme geschlossener Mietvertrag ist wegen nicht ordnungsgemäßer Bewirtschaftung unwirksam, wenn die Miete statt ortsüblich 1.083,- Euro nur 540,- Euro beträgt und zudem eine maximale Mietdauer einschließlich Verlängerungen von maximal 20 Jahren vereinbart wurde.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0876
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Bereitstellung zur Abnahme: Ersatzvornahme möglich!

OLG Koblenz, Beschluss vom 02.01.2014 - 3 W 648/13

1. Der nach § 887 ZPO zu vollstreckende Anspruch muss in der Verpflichtung bestehen, eine vertretbare Handlung vorzunehmen, die weder in einer Geldzahlung noch in der Herausgabe oder Leistung von Sachen oder Abgabe einer Willenserklärung besteht (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 11.11.1994 - V ZR 276/93 - NJW 1995, 463, 464 = MDR 1995, 740 ff.). Es muss von dem Standpunkt des Gläubigers aus wirtschaftlich gleichgültig sein, durch wen die Handlung vorgenommen wird, und vom Standpunkt des Schuldners rechtlich zulässig sein, dass ein anderer als er selbst die Handlung vornimmt.*)

2. Hat sich die Schuldnerin verpflichtet, eine Lokomotive sachgerecht und vertragskonform für eine förmliche Abnahme durch einen beim Eisenbahnbundesamt beschäftigten, für eine Diesellok sachkundigen Sachverständigen bereit zu stellen und kommt sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Gläubiger im Rahmen der Ersatzvornahme die entsprechenden Maßnahmen durch ein Drittunternehmen auf Kosten der Schuldnerin durchführen lassen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0772
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckung gegen Miteigentümer zulässig!

VG Gießen, Beschluss vom 07.01.2014 - 8 L 3059/13.GI

Miteigentümer eines Grundstücks können hinsichtlich einer kommunalen Gebührenforderung als Gesamtschuldner vollstreckungsrechtlich in Anspruch genommen werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0697
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wann ist eine Rechtsnachfolgeklausel erforderlich?

LG Kassel, Beschluss vom 13.12.2013 - 3 T 534/13

Die dingliche Unterwerfungserklärung eines Miteigentümers an einem Grundstück bezieht sich nur auf dessen Miteigentumsanteil. Wird einer der Miteigentümer alleiniger Grundstückseigentümer, liegt darin nur eine Rechtsnachfolge hinsichtlich des ihm ursprünglich nicht zustehenden Miteigentumsanteils. Die Zwangsversteigerung des Grundstücks darf deshalb erst angeordnet werden, wenn hinsichtlich des erworbenen Miteigentumsanteils eine Rechtsnachfolgeklausel erteilt und diese nach Maßgabe von § 750 ZPO zugstellt worden ist. Daran ändert auch der Grundbucheintrag "vollstreckbar nach § 800 ZPO" nichts.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 0670
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wohnraummiete: Räumungsverfügung gegen Dritte?

LG Mönchengladbach, Beschluss vom 10.12.2013 - 2 T 62/13

1. Zu den Anforderungen an den Verfügungsgrund gem. § 940a Abs. 2 ZPO.*)

2. Die in § 940a Abs. 2 ZPO normierten Voraussetzungen für den Erlass einer auf Räumung von Wohnraum gerichteten einstweiligen Verfügung stellen sich als einzige und typisierte Bedingung für den Verfügungsgrund dar, deren Vorliegen eine Abwägung der beiderseitigen Interessen wie in § 940 ZPO entbehrlich macht. Darauf, seit wann der Antragsteller Kenntnis vom Vorliegen dieser Voraussetzungen hat, kommt es nicht an.

3. Der Umstand, dass in der zu räumenden Mietwohnung ein titelfremder Dritter wohnt, kann durch Vorlage des zum Räumungsversuch errichteten Protokolls des Gerichtsvollziehers glaubhaft gemacht werden.

Dokument öffnen Volltext