Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1065 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IBRRS 2013, 4056OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13.08.2013 - 5 W 79/13
Ein gerichtlicher Vergleich, in dem sich eine Partei verpflichtet, eine Bankbürgschaft in einer Höhe freizugeben, die einen von der anderen Partei mit einer zu erhebenden Klage geltend gemachten Rückzahlungsanspruch übersteigt, ist nicht vollstreckungsfähig.*)
VolltextIBRRS 2013, 3831
KG, Beschluss vom 19.02.2013 - 121 Ss 10/13
1. Ein Gerichtsvollzieher ist bei einer Wohnungsräumung allen an der Zwangsvollstreckung Beteiligten gegenüber verpflichtet, die Kosten möglichst gering zu halten. Dies bedeutet nicht, dass er die zu erteilenden Speditionsaufträge jeweils an den günstigsten Unternehmer vergeben muss. Er darf weitere Aspekte wie die Arbeitsqualität der Transportunternehmen und ihre Erfahrung mit Zwangsräumungen berücksichtigen.*)
2. Beauftragt der Gerichtsvollzieher einen Dritten allein, um diesem Einkünfte zu ermöglichen, während die Speditionsaufträge tatsächlich durch ein von dem Dritten beauftragtes Unternehmen ausgeführt werden, so sind die durch die Einbindung des Dritten entstandenen vermeidbaren Mehrkosten ein Nachteil im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB.*)
VolltextIBRRS 2013, 3822
BGH, Beschluss vom 18.07.2013 - V ZB 13/13
1. Nach einem Abbruch der Bietzeit müssen das geänderte geringste Gebot und die geänderten Versteigerungsbedingungen festgestellt und verlesen werden.*)
2. Ein Verstoß gegen § 66 Abs. 1 ZVG ist ein Zuschlagsversagungsgrund nach § 83 Nr. 1 ZVG.*)
VolltextIBRRS 2013, 3704
LG Berlin, Beschluss vom 07.06.2012 - 51 T 83/12
Die Umschreibung einer Vollstreckungsklausel auf den Untermieter eines Hauptmieters ist möglich. Das gilt auch für eine notarielle Urkunde. Erfolgt die Klauselumschreibung in wirksamer Weise, ist ein gegen alle Untermieter gerichteter Titel nicht mehr erforderlich und es kommt nicht darauf an, dass sich die einzelnen Untermieter nicht einzeln und jeder für sich der Zwangsvollstreckung unterworfen haben.
VolltextIBRRS 2013, 3334
OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2012 - 9 U 79/06
1. Überträgt der Vollstreckungsschuldner eine Immobilie auf einen Dritten, kommt es für die Gläubigerbenachteiligung i. S. von § 1 Abs. 1 AnfG nicht auf den Verkehrswert des Grundstücks an, sondern auf die voraussichtliche Höhe des bei einer Zwangsversteigerung zu erzielenden Erlöses, abzüglich der vorrangigen Belastungen des Grundstücks und der zu schätzenden Kosten der Zwangsversteigerung.*)
2. Für den fiktiven Zwangsversteigerungserlös ist im Anfechtungsprozess auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen. Ein geringerer Wert, bzw. ein geringerer fiktiver Versteigerungserlös zu dem Zeitpunkt, in dem die anfechtbare Rechtshandlung vorgenommen wurde, ist ohne Bedeutung.*)
3. Für die Ablösung des Bereitstellungsanspruchs durch Hinterlegung (§ 1142 BGB) kommt es auf den Zeitpunkt der Hinterlegung an. Ob der hinterlegte Betrag ausreichend ist, entscheidet sich allein nach dem fiktiven Versteigerungserlös zum Zeitpunkt der Hinterlegung, und nicht nach einem (eventuell höheren) Erlös zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Prozess.*)
VolltextIBRRS 2013, 3249
LG Berlin, Beschluss vom 21.03.2012 - 51 T 83/12
1. Der Gerichtsvollzieher ist nicht gehalten, von sich aus zu untersuchen, ob sich eventuell etwas an den Besitzverhältnissen gegenüber den vom ihm festgestellten Verhältnissen geändert hat.
2. Die Feststellung tatsächlicher Gegebenheiten in Verbindung mit einer Zwangsräumung kann nur seitens des ausführenden Gerichtsvollziehers während der Räumung erfolgen. Stellt der Gerichtsvollzieher fest, dass diejenigen Räumlichkeiten, die der Schuldner inne gehalten hatte, bereits geräumt wurden, und dass die räumlichen Verhältnisse derart sind, dass eine isolierte Zwangsräumung der von den übrigen Schuldnern inne gehaltenen Räumlichkeiten möglich ist, ist der Räumungsauftrag erledigt. Weitere tatsächliche Gegebenheiten muss der Gerichtsvollzieher nicht untersuchen.
VolltextIBRRS 2013, 3199
LG Berlin, Urteil vom 18.03.2013 - 67 S 498/12
1. Ein Rechtmissbrauch oder eine Verwirkung des Räumungsanspruchs kommt in Betracht, wenn durch den Druck der Räumung immer wieder Zahlung, letztlich nicht aber die Räumung erreicht werden soll.
2. Wird ein Mietverhältnis durch einen Räumungsvergleich beendet, bedarf es keiner erneuten Kündigung und keinen neuen Räumungsverfahrens, wenn die ehemaligen Mieter drei Jahre nach dem Vergleich immer noch in der Mietwohnung wohnen und ihre "Miete" regelmäßig bezahlen. Dadurch entsteht nicht ohne Weiteres ein neues Mietverhältnis. Der Vermieter darf vielmehr aufgrund des alten Titels vollstrecken.
VolltextIBRRS 2013, 3090
OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.06.2013 - 1 U 210/12
Zulässigkeitsbedenken einer Leistungsklage, mit der die Kläger die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages in Gestalt eines Leistungsantrags erstrebt, nachdem die Klägerin mit einer Vollstreckungsgegenklage gegen den in der Kaufvertragsurkunde titulierten Kaufpreis unterlegen hat.*)
VolltextIBRRS 2013, 3075
BGH, Beschluss vom 06.06.2013 - I ZB 56/12
Der Erfüllungseinwand des Schuldners ist grundsätzlich auch im Verfahren der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO zur Durchsetzung eines für vollstreckbar erklärten Schiedsspruchs zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2013, 2895
KG, Beschluss vom 14.01.2013 - 1 W 4/13
§ 185 Abs. 2 BGB ist auf die Unterwerfungserklärung nach §§ 800 Abs.1, 794 Abs.1 Nr. 5 ZPO entsprechend anzuwenden.*)
VolltextIBRRS 2013, 2894
KG, Beschluss vom 14.01.2013 - 1 W 3/13
§ 185 Abs. 2 BGB ist auf die Unterwerfungserklärung nach §§ 800 Abs.1, 794 Abs.1 Nr. 5 ZPO entsprechend anzuwenden.*)
VolltextIBRRS 2013, 2854
BVerfG, Beschluss vom 21.11.2012 - 2 BvR 1858/12
1. Das Grundrecht aus Art. 2 II 1 GG verpflichtet auch die Vollstreckungsgerichte, bei der Auslegung und Anwendung der vollstreckungsrechtlichen Verfahrensvorschriften der Wertentscheidung des GG Rechnung zu tragen und die dem Schuldner in der Zwangsvollstreckung gewährleisteten Grundrechte zu berücksichtigen. In besonders gelagerten Einzelfällen kann dies dazu führen, dass die Vollstreckung aus einem vollstreckbaren Titel für einen gewissen, auch längeren Zeitraum einzustellen ist. Das gilt jedenfalls dann, wenn ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht des Art. 2 II 1 GG konkret zu besorgen ist und eine an dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit orientierte Abwägung zwischen den widerstreitenden, grundrechtlich geschützten Interessen der an der Vollstreckung Beteiligten zu einem Vorrang der Belange des Schuldners führt.
2. § 765 a ZPO gebietet eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts über die Notwendigkeit von Vollstreckungsschutz, die es, auch und gerade soweit Leben und Gesundheit des Schuldners betroffen sind, nicht dem Gerichtsvollzieher überlassen darf, der die Zwangsvollstreckungsmaßnahme durchführt.
VolltextIBRRS 2013, 2833
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13.05.2013 - 4 W 19/13
1. Der Umstand, dass der Gläubiger die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde explizit auf die Beitreibung der noch nicht verjährten Zinsansprüche beschränkt, nimmt der Vollstreckungsgegenklage, die sich gegen die bereits verjährten Zinsansprüche richtet, nicht das Rechtsschutzbedürfnis (Anschluss an OLG Zweibrücken, Urt. v. 21.12.2012 - 7 U 16/12; OLG Nürnberg, Beschl. v. 15.11.2012 - 16 U 1600/12).*)
2. Der auf der notariellen Urkunde angebrachte Vermerk des Gläubigers, dass "eine Zwangsvollstreckung wegen bestimmter Zinsen nicht betrieben werden kann", erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 775 Nr. 4 ZPO.*)
VolltextIBRRS 2013, 2728
BGH, Beschluss vom 06.06.2013 - V ZB 7/12
1. Meldet einer der in § 9 Nr. 2 ZVG genannten Rechtsinhaber sein Recht in dem Zwangsversteigerungsverfahren an, macht es aber auf Verlangen des Vollstreckungsgerichts nicht glaubhaft, wird er so behandelt, als wäre er nie Beteiligter im Sinne von § 9 Nr. 2 ZVG gewesen; sein Antrag auf Feststellung abweichender Versteigerungsbedingungen ist zurückzuweisen.*)
2. Ob das Vollstreckungsgericht eine Glaubhaftmachung verlangt, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen; dahingehende Auflagen kommen bei nachvollziehbaren Zweifeln an der Berechtigung oder der Ernsthaftigkeit der Anmeldung in Betracht, die sich auch erst im Verlauf des Verfahrens ergeben können.*)
VolltextIBRRS 2013, 2696
BGH, Beschluss vom 26.06.2013 - XII ZB 19/13
Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Rechtsbeschwerdegericht kommt auch in einer Familienstreitsache nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, vor dem Beschwerdegericht einen Antrag auf Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach § 120 Abs. 2 Satz 2 FamFG zu stellen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 6. April 2011 XII ZR 111/10 FamRZ 2011, 884; vom 24. November 2010 XII ZR 31/10 NJW-RR 2011, 705; vom 4. Juni 2008 XII ZR 55/08 NJW-RR 2008, 1038; vom 6. Juni 2006 XII ZR 80/06 NJW-RR 2006, 1088 und vom 4. September 2002 XII ZR 173/02 NJW-RR 2002, 1650).*)
VolltextIBRRS 2013, 2683
BGH, Urteil vom 20.06.2013 - IX ZR 310/12
Der Erstattungsanspruch des Mieters aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung des Vermieters ist unpfändbar, wenn der Mieter Arbeitslosengeld II bezieht und die Erstattung deshalb im Folgemonat die Leistungen der Agentur für Arbeit für Unterkunft und Heizung des Hilfeempfängers mindert (im Anschluss an BSG, NZS 2013, 273).*)
VolltextIBRRS 2013, 2592
BGH, Urteil vom 16.05.2013 - IX ZR 204/11
Versteigert ein Dritter auf Anordnung des Vollstreckungsgerichts und im Auftrag des Gerichtsvollziehers gepfändete Gegenstände, kann wegen des einbehaltenen Erlöses ein Anspruch des Vollstreckungsschuldners gegen den Dritten aus Eingriffskondiktion bestehen.*)
VolltextIBRRS 2013, 2527
LG München I, Beschluss vom 09.03.2012 - 36 T 1621/12
Im Fall der Veräußerung von Wohnungseigentum kann der neue Eigentümer nicht auf Beseitigung der baulichen Veränderungen in Anspruch genommen werden, da eine Sonderrechtsnachfolge in Beseitigungsansprüche aus Handlungsstörungen nicht stattfindet. Der Eigentümer ist jedoch verpflichtet, die Beseitigung zu dulden. Gegen den Alt-Eigentümer kann aus einem Beseitigungstitel solange vollstreckt werden, bis eindeutig feststeht, dass der Erwerber nicht dulden wird und eine Abtretung der Duldungsansprüche der Eigentümergemeinschaft auf den Alt-Eigentümer nicht in Betracht kommt.
VolltextIBRRS 2013, 2515
LG Hamburg, Beschluss vom 14.01.2013 - 307 T 2/13
1. Wenn der Räumungsgläubiger zwar über 2 Jahre nicht vollstreckt, jedoch den Ex-Mieter/Schuldner darauf hinweist, dass trotzdem kein neues Mietverhältnis begründet werden soll, so fehlt es schon am Umstandsmoment für eine Titel-Verwirkung. *)
2. Das Zeitmoment für eine Titel-Verwirkung ist i.d.R. erst nach Ablauf von 5 Jahren erfüllt.*)
VolltextIBRRS 2013, 2413
OLG Koblenz, Beschluss vom 18.06.2013 - 3 U 632/13
Im Berufungsverfahren kann eine angemessene Räumungsfrist auch dann gewährt werden, wenn sich die Mieter seit längerer Zeit auf die Räumung und Herausgabe einstellen konnten, ihnen aber nicht gelungen ist, sich Ersatzwohnraum zu beschaffen, dies aber kurzfristig in Aussicht steht und die Zahlung der Miete bzw. Nutzungsentschädigung gewährleistet ist.*)
VolltextIBRRS 2013, 2384
LG Berlin, Urteil vom 18.06.2011 - 67 S 466/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 2362
BGH, Beschluss vom 16.05.2013 - V ZB 24/12
Der in einem Zwangsversteigerungsverfahren namens eines Berechtigten von einem vollmachtlosen Vertreter gestellte Antrag, den Zuschlag wegen Nichterreichens der 7/10-Grenze zu versagen, kann von dem Berechtigten - sofern der Antrag nicht bereits wegen des Vollmachtsmangels zurückgewiesen worden ist -auch nach dem Schluss der Verhandlung über den Zuschlag mit rückwirkender Kraft genehmigt werden.*)
VolltextIBRRS 2013, 2310
BGH, Beschluss vom 30.04.2013 - VII ZB 22/12
a) Ist nach dem deutschen internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht ausländisches Recht (hier: griechisches Recht) anzuwenden, hat der Tatrichter dieses gemäß § 293 ZPO von Amts wegen zu ermitteln.*)
b) Gibt die angefochtene Entscheidung keinen Aufschluss darüber, dass der Tatrichter seiner Pflicht zur Ermittlung ausländischen Rechts nachgekommen ist, ist davon auszugehen, dass eine ausreichende Erforschung des ausländischen Rechts verfahrensfehlerhaft unterblieben ist (Anschluss an BGH, Urteile vom 23. April 2002 - XI ZR 136/01, NJW-RR 2002, 1359, 1360; vom 26. Juni 2001 - XI ZR 241/00, BGHR ZPO § 293 Satz 2 Ermessen 14; vom 8. Mai 1992 - V ZR 95/91, NJW 1992, 3106, 3107).*)
VolltextIBRRS 2013, 2248
OLG Koblenz, Beschluss vom 07.06.2013 - 3 W 295/13
1. Eine zweite vollstreckbare Ausfertigung eines Titels kann nur erteilt werden, wenn der Gläubiger ein zusätzliches Interesse hieran hat und keine überwiegenden berechtigten Interessen des Schuldners entgegenstehen. Ein solches Interesse des Gläubigers kann bestehen, etwa bei Verlust der ersten Ausfertigung oder wenn sich anhand der Akten nicht feststellen lässt, ob der Gläubiger die erste Ausfertigung erhalten hat. Auch kann ein solches Interesse bestehen, wenn gleichzeitig an mehreren Orten in verschiedene Vermögenswerte des Schuldners vollstreckt werden soll.*)
2. Die berechtigten überwiegenden Interessen des Schuldners dürfen allerdings nicht verletzt bzw. gefährdet werden. Eine weitere vollstreckbare Ausfertigung ist nur in Ausnahmefällen zu erteilen (in Anknüpfung an OLG Celle, Beschluss vom 24.11.2008 - 4 W 149/08 - MDR 2009, 827 f.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.12.1987 - 3 W 145/87 - JurBüro 1989, 869 f.). Von einem überwiegenden Schuldnerinteresse ist dann auszugehen ist, wenn die Gefahr einer Doppelvollstreckung begründet wird. Dem steht es gleich, wenn der Gläubiger im Rahmen einer vergleichsweisen Einigung mit dem Schuldner den Vollstreckungstitel herausgibt.*)
3. Im Verfahren nach § 733 ZPO kommt es nicht darauf an, ob die Herausgabe des Vollstreckungstitels unter Vorspiegelung falscher Tatsachen hervorgerufen wurde.*)
VolltextIBRRS 2013, 2206
OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.05.2013 - 15 W 494/13
Wird der einer im Grundbuch eingetragenen Auflassungsvormerkung zu Grunde liegende Anspruch verpfändet, bedarf es bei einem in einem Sanierungsgebiet gelegenen Grundstück zur Eintragung des Pfändungsvermerks nach § 144 Abs. 2 Nr. 2, 3 BauGB der Zustimmung der Gemeinde.*)
VolltextIBRRS 2013, 2203
BGH, Urteil vom 15.05.2013 - XII ZR 115/11
Durch die Beschlagnahme im Rahmen der Zwangsverwaltung endet die vom Grundstückseigentümer an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Gesellschafterbeitrag gewährte Nutzungsüberlassung.*)
VolltextIBRRS 2013, 2169
BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - I ZB 61/12
1. Ein Vollstreckungstitel, durch den der Schuldner zur Räumung eines Hauses verurteilt worden ist, bei dem ein Raum aufgrund eines Durchbruchs einen Teil des Nachbarhauses mitumfasst, ist nicht unbestimmt, wenn der Gerichtsvollzieher mit allgemein zugänglichen Hilfsmitteln (etwa Bauplänen) und unter Heranziehung von sachkundigen Hilfspersonen klären kann, was zu dem zu räumenden Haus gehört.*)
2. Der Schuldner kann im Verfahren der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO nicht den Einwand erheben, ein Titel zur Räumung eines Hauses sei eine Verurteilung zu einer nach Art. 13 GG unzulässigen Teilräumung der Wohnung.*)
VolltextIBRRS 2013, 2136
BGH, Urteil vom 25.04.2013 - IX ZR 30/11
1. Vollstreckt ein absonderungsberechtigter Gläubiger im Wege der Zwangsverwaltung nach Titelumschreibung gegen den Insolvenzverwalter in weiterhin selbstgenutztes Wohneigentum eines Insolvenzschuldners, kann der Besitzergreifung des Zwangsverwalters das Recht des Schuldners entgegengehalten werden, ihm die für seinen Hausstand unentbehrlichen Räume unentgeltlich zu belassen.*)
2. Ist der weitere Gebrauch des selbst genutzten Wohneigentums dem Insolvenzschuldner von der Gläubigerversammlung oder dem Insolvenzverwalter nicht gestattet worden, obliegt allein dem Insolvenzverwalter, die Inbesitznahme des Wohneigentums für die Insolvenzmasse gegenüber dem Insolvenzschuldner durchzusetzen. Der Insolvenzverwalter als Verfahrensschuldner hat dann dem Zwangsverwalter auf Verlangen den Besitz an dem Wohneigentum zu verschaffen.*)
VolltextIBRRS 2013, 2083
BGH, Beschluss vom 29.04.2013 - VII ZB 14/12
Ansprüche nach § 51a GmbHG sind nicht pfändbar.*)
VolltextIBRRS 2013, 2060
LG Augsburg, Urteil vom 14.12.2012 - 92 O 1640/10
1. Bei der Annahme von Mietvorauszahlungen als abwohnbare Baukostenzuschüsse ist alles zu berücksichtigen, was bei wirtschaftlicher Betrachtung als vorausbezahlte Miete oder als sonstige, etwa in Eigenleistungen bestehenden Beiträgen und sei es auch nur mittelbar, bis zum Eintritt der Beschlagnahmewirkung tatsächlich an Werterhöhendem zur Schaffung oder Instandsetzung des Mietgrundstückes erbracht worden ist.
2. Die Erben eines Aufbaumieters können die von dem Erblasser an den Eigentümer periodisch geleisteten Mietvorauszahlungen nicht als abwohnbare Baukostenzuschüsse geltend machen.
3. Die Anmeldung von Mietvorauszahlungen im Zwangsversteigerungsverfahren kann den Mietern untersagt werden.
VolltextIBRRS 2013, 2050
BGH, Urteil vom 18.04.2013 - IX ZR 109/12
Die Pflicht des Zwangsverwalters, von den Einnahmen die Liquidität zurückzubehalten, die für Ausgaben der Verwaltung vorgehalten werden muss, und nur Verpflichtungen einzugehen, die unter Berücksichtigung solcher Rückstellungen aus den bereits vorhandenen Mitteln erfüllt werden können, schützt die Verfahrensgläubiger nur vor einer nicht ranggerechten Verteilung von Zwangsverwaltungsmasse.*)
VolltextIBRRS 2013, 1997
BGH, Beschluss vom 28.02.2013 - V ZB 164/12
Eine Sicherheitsleistung kann auch durch eine Bareinzahlung auf ein bei einem Kreditinstitut geführten Konto der Gerichtskasse erbracht werden. Allerdings muss der Betrag vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen.*)
VolltextIBRRS 2013, 1979
KG, Beschluss vom 20.12.2012 - 8 U 67/12
Durch den Zuschlag erlöschen alle Rechte an einem Grundstück, die nicht nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleiben. Persönliche Forderungen, wie die Forderung auf Zahlung von Mietzins bis zum Zeitpunkt des Zuschlags, erlöschen erst dann und nur in dem Umfang, in dem der Gläubiger Befriedigung aus dem Erlös erlangt. Ist dies nicht der Fall, so besteht die Forderung gegen den bisherigen persönlichen Schuldner fort.
VolltextIBRRS 2013, 1951
LG Rostock, Beschluss vom 04.04.2013 - 3 T 234/12
1. Die Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum kann nach der Neufassung des § 19 Abs. 1 Satz 1 WEG auch aus einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil betrieben werden.
2. Eine Kostenentscheidung hat gerade nicht den Zweck, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden.
VolltextIBRRS 2013, 1949
OLG München, Beschluss vom 25.04.2013 - 34 Wx 146/13
1. Lautet der zugrundeliegende Vollstreckungstitel auf einen anderen Gläubiger als die Wohnungseigentümergemeinschaft, darf zu deren Gunsten eine Zwangshypothek nicht eingetragen werden.*)
2. Demzufolge erlaubt der auf "Übrige Eigentümer der WEG" lautende Titel nicht die Eintragung einer Zwangshypothek zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft.*)
VolltextIBRRS 2013, 1812
AG Rostock, Beschluss vom 27.08.2012 - 69 K 110/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1765
OLG Koblenz, Beschluss vom 17.04.2013 - 3 W 223/13
1. Erfüllt der Drittschuldner die Auskunftspflicht nicht, haftet er dem Gläubiger lediglich für den aus der Nichterfüllung seiner Auskunftspflicht entstandenen Schaden nach § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO. Der Anspruch des Gläubigers beschränkt sich auf den Schaden, der durch dessen Entschluss verursacht ist, die gepfändete Forderung gegen den Drittschuldner geltend zu machen oder davon abzusehen (in Anknüpfung an BGHZ 98, 291 ff. =BGH, Urteil vom 25.09.1986 - IX ZR 46/86 - NJW 1987, 64 f. = WM 1986, 1392 f. = ZIP 1986, 1422 f. = MDR 1987, 138).*)
2. Zu den Anforderungen an den Anfechtungstatbestand der vorsätzlichen Gläubigerbenachteiligungsabsicht.*)
VolltextIBRRS 2013, 1621
BGH, Beschluss vom 21.03.2013 - VII ZB 13/12
1. Ein Kostenfestsetzungsbeschluss entfaltet von Beginn an keine rechtlichen Wirkungen, wenn der die Kostengrundentscheidung enthaltende Titel mangels wirksamer Zustellung nicht zur Zwangsvollstreckung geeignet ist und es damit an einer notwendigen Voraussetzung für einen Kostenfestsetzungsbeschluss fehlt (Anschluss an BGH, Beschluss vom 5. Mai 2008 - X ZB 36/07, NJW-RR 2008, 1082 Rn. 5).*)
2. Die Zustellung eines Verwerfungsbeschlusses des Berufungsgerichts nach § 522 Abs. 1 ZPO während der Unterbrechung des Berufungsverfahrens nach §§ 244, 249 ZPO ist grundsätzlich unwirksam (Anschluss an BGH, Beschluss vom 29. März 1990 - III ZB 39/89, BGHZ 111, 104, 107).*)
VolltextIBRRS 2013, 1554
AG Siegburg, Beschluss vom 20.03.2013 - 36 M 0098-13
1. Mehrfacher Wohnungswechsel in verhältnismäßig kurzer Zeit und doppelte Umzugskosten können die Gewährung von Räumungsschutz nach § 765a ZPO rechtfertigen.
2. Für die Anwendung des § 765a ZPO genügen weder allgemeine wirtschaftliche Erwägungen, noch soziale Gesichtspunkte. Anzuwenden ist § 765a ZPO nur in besonders gelagerten Fällen, nämlich dann, wenn im Einzelfall das Vorgehen des Gläubigers zu einem untragbaren Ergebnis führen würde.
3. Normale Härten, die jede Zwangsvollstreckung mit sich bringt, sind keine Härtefälle im Sinne des § 765a ZPO, da sie keinen erheblichen Eingriff in den Lebenskreis des Schuldners bewirken.
VolltextIBRRS 2013, 1527
LG Potsdam, Beschluss vom 08.10.2012 - 1 T 137/12
Die Versteigerung muss sechs Wochen vor dem Termin bekanntgemacht werden. Die Bezeichnung des versteigerten Objekts muss so genau wie möglich erfolgen, damit keine Verwechslungsgefahr besteht. Bei der Versteigerung von Teileigentum ist unter anderem die Angabe des in einem zahlenmäßigen Bruchteil ausgedrückten Miteigentumsanteils zwingend erforderlich. Fehlt die Angabe des zu versteigernden Anteils an dem Teileigentum, kann ein Zuschlag nicht erfolgen.
VolltextIBRRS 2013, 1329
BFH, Urteil vom 01.08.2012 - II R 28/11
Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer für ein Fahrzeug, das als Zubehör bereits vor Insolvenzeröffnung durch Anordnung der Zwangsverwaltung über ein Grundstück beschlagnahmt worden war, ist keine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO und daher nicht gegenüber dem Insolvenzverwalter, sondern gegenüber dem Zwangsverwalter festzusetzen.*)
VolltextIBRRS 2013, 1092
LG Oldenburg, Beschluss vom 01.08.2012 - 6 T 491/12
Der Zustand der Notunterkunft einer Gemeinde hinsichtlich Schimmelbildung und Lärmentwicklung ist nicht im Rahmen der Abwägung der Interessen des Mieters und der des Vermieters bei der Frage der Abwendung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung zu beachten. Die Verantwortung für den Zustand der Notunterkunft obliegt allein der öffentlichen Einrichtung, die diese bereitstellt.
VolltextIBRRS 2013, 0865
LG Stuttgart, Beschluss vom 21.03.2012 - 19 T 26/12
Nach dem allgemeinen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben hat ein Schuldner, der sich im Rahmen der Verkehrswertermittlung gem. § 74a ZVG einer sachverständigen Objektbesichtigung in den Weg stellt, das Risiko zu tragen, dass die Wertfeststellung des Sachverständigen mit einem Ungenauigkeitsrisiko behaftet ist. Eine hiernach explizit auf dieses Ungenauigkeitsrisiko gestützte Beschwerde gegen die Festsetzung des Verkehrswerts des Versteigerungsobjekts ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses bereits unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2013, 0800
BGH, Beschluss vom 17.01.2013 - V ZB 53/12
1. Die Bezeichnung des Grundstücks in der Terminsbestimmung nur unter Angabe der Gemarkung genügt den Anforderungen des § 37 Nr. 1 ZVG regelmäßig nicht, wenn die Gemarkung für eine ortsunkundige Person ohne Heranziehung weiterer Informationsquellen keine Rückschlüsse auf den Ortsnamen zulässt.*)
2. Wird der Versteigerungstermin in beiden gemäß § 39 Abs. 1 ZVG zur Wahl gestellten Veröffentlichungsmedien bekannt gemacht, liegt eine ordnungsgemäße Bekanntmachung auch dann vor, wenn nur in einer der beiden Veröffentlichungen der Ortsname genannt ist.*)
VolltextIBRRS 2013, 0701
BVerfG, Beschluss vom 08.03.2012 - 2 BvR 2537/11
Wird in einem Versteigerungstermin der Schuldner kurz nach Eröffnung der Bietzeit von einem Gerichtsvollzieher verhaftet und abgeführt, ist sein aus der Eigentumsgarantie resultierendes Recht auf faire Verfahrensführung verletzt, wenn der Versteigerungstermin nicht unterbrochen oder vertagt wurde, obwohl dies ohne Verletzung schützenswerter Interessen des Gläubigers möglich war.
VolltextIBRRS 2013, 0449
BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - IX ZB 263/11
Für die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens ist Arbeitslosengeld II mit Arbeitseinkommen nicht zusammenzurechnen, wenn der Schuldner nur deshalb Arbeitslosengeld II erhält, weil sein Arbeitseinkommen bei anderen Personen berücksichtigt wird, die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben.*)
VolltextIBRRS 2013, 0447
BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - VII ZB 12/10
1. Da dem Schuldner im Anwendungsbereich des § 850f Abs. 2 Halbsatz 2 ZPO dasjenige belassen werden soll, das er zur Deckung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums im Sinne des SGB XII benötigt, sind die dort für die Anrechnung von Einkommen und geldwerten Vorteilen maßgebenden Grundsätze auch bei der Ermittlung des ihm pfandfrei zu belassenden Betrages zu berücksichtigen.*)
2. Das Vollstreckungsgericht hat zu prüfen, ob der notwendige Bedarf des Schuldners ganz oder teilweise durch weitere Einnahmen oder geldwerte Naturalleistungen tatsächlich gedeckt ist. Im Umfang der anderweitigen Deckung ist der Freibetrag, der dem Schuldner aus seinem gepfändeten Arbeitseinkommen zu belassen ist, herabzusetzen.*)
3. Bei nicht getrennt lebenden Ehegatten muss das Vollstreckungsgericht ohne Rücksicht auf gesetzliche Unterhaltsansprüche wegen der aus § 19 Abs. 1 SGB XII (2003), § 19 Abs. 1, § 27 Abs. 1, Abs. 2 SGB XII folgenden Wertentscheidung auch die Einkünfte des Ehegatten in die Prüfung der Bedarfsdeckung mit einbeziehen.*)
VolltextIBRRS 2013, 0425
BGH, Beschluss vom 19.12.2012 - VII ZB 50/11
1. Bei der Pfändung eines Anspruchs auf Lohnzahlung stellt der Anspruch auf Erteilung einer Lohnabrechnung einen unselbständigen Nebenanspruch dar, wenn es der Abrechnung bedarf, um den Anspruch auf Lohnzahlung geltend machen zu können. Wenn nicht ausgeschlossen ist, dass dem Schuldner gegen den Drittschuldner derartige Ansprüche auf Lohnabrechnung zustehen, werden diese angeblichen Ansprüche des Schuldners gegen den Drittschuldner (Arbeitgeber) bei einer Lohnpfändung mitgepfändet.*)
2. In derartigen Fällen der Mitpfändung kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers die Mitpfändung im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (klarstellend) aussprechen.*)
VolltextIBRRS 2013, 0322
OLG Nürnberg, Urteil vom 26.11.2012 - 4 U 1050/12
Im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage führt die Versagung einer behördlichen Genehmigung dann nicht zur Unmöglichkeit der geschuldeten Maßnahme, wenn der Versagungsbescheid nicht erkennen lässt, dass die Genehmigungsbehörde alle maßgeblichen Belange hinreichend berücksichtigt und abgewogen hat.*)
VolltextIBRRS 2013, 0263
OLG Hamm, Beschluss vom 27.09.2012 - 15 VA 7/12
1. Im Zwangsverwaltungsverfahren ist die Erstellung einer Vorauswahlliste nicht erforderlich.*)
2. Ein auf eine Bewerbung ergehender Bescheid des Gerichts, zur Zeit bestehe kein Bedarf für die Beauftragung weiterer Zwangsverwalter, kann den Eindruck des Bestehens einer geschlossenen Liste erwecken und unterliegt deshalb der Aufhebung.*)
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