Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1065 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IBRRS 2013, 0224LG Berlin, Beschluss vom 24.02.2012 - 63 T 18/12
Im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO ist der zur Mängelbeseitigung verurteilte Vermieter mit dem materiellrechtlichen Einwand, der Mieter befände sich hinsichtlich der Mängelbeseitigung in Annahmeverzug, nicht zu hören. Der Einwand ist allenfalls im Rahmen einer vom Vermieter zu erhebenden Vollstreckungsgegenklage beachtlich.*)
VolltextIBRRS 2013, 0190
OLG Koblenz, Beschluss vom 30.11.2012 - 6 W 251/12
Beantragt der Gläubiger eines Anspruchs auf Rechnungslegung einschließlich der Vorlage von Belegen, gegen den Schuldner Zwangsmittel nach § 888 ZPO festzusetzen, trägt er die Beweislast dafür, dass die geschuldete Leistung ausschließlich von dem Willen des Schuldners abhängt, sie dem Schuldner also nicht unmöglich ist (hier: Ungeklärter Verbleib von Aktenordnern, die in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden waren).*)
VolltextIBRRS 2013, 0175
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.08.2012 - 14 A 2640/09
Der Zwangsverwalter hat im Rahmen seiner Verwaltungsbefugnisse nur die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, die während seines Amtes - nach Beschlagnahme - entstanden sind. Wird nach dem Beschlagnahmezeitpunkt dieselbe Steuerforderung aufgehoben und neu festgesetzt, so handelt es sich dabei um einen Steuerrückstand, den der Zwangsverwalter nicht zu begleichen hat.
VolltextIBRRS 2013, 0053
LG Bonn, Beschluss vom 30.08.2012 - 6 T 140/12
Mieteinnahmen sind sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, im Sinne des § 850i Abs. 1 Alt. 2 ZPO.*)
VolltextIBRRS 2013, 0029
VG Potsdam, Urteil vom 02.11.2012 - 6 L 667/12
Einwendungen betreffend die Art und Weise der Zwangsvollstreckung aus einem sog. Beitreibungsbescheid des Rechtsanwaltsversorgungswerks Brandenburg sind bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht als Vollstreckungsgericht geltend zu machen.*)
VolltextIBRRS 2013, 0013
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.07.2012 - 12 O 438/12
Der Zwangsverwalter einer Eigentumswohnung, der die anteiligen Prämien für eine bestehende Gebäudeversicherung entrichtet, ist im Hinblick auf Schäden am Gemeinschaftseigentum oder am Sondereigentum anderer Eigentümer nicht "Dritter" im Sinne von § 86 Abs. 1 S. 1 VVG.*)
VolltextOnline seit 2012
IBRRS 2012, 4710BGH, Beschluss vom 18.10.2012 - V ZB 13/12
Werden mehrere Grundstücke sowohl einzeln als auch gemeinsam ausgeboten und ist dem nach § 63 Abs. 3 Satz 2 ZVG günstigeren Gesamtmeistgebot wegen Nichterreichens der Wertgrenze des § 85a ZVG der Zuschlag zu versagen, ist auf die Einzelmeistgebote zurückzugreifen.*)
VolltextIBRRS 2012, 4597
BGH, Beschluss vom 18.10.2012 - V ZB 233/11
Auch nach Aufhebung eines Zwangsverwaltungsverfahrens muss das Vollstreckungsgericht die Vergütung des Zwangsverwalters für die Zeit der Zwangsverwaltung festsetzen, und zwar unabhängig von dem Grund für die Aufhebung; die Vergütung darf der Masse vorab entnommen werden.*)
VolltextIBRRS 2012, 4583
BGH, Beschluss vom 08.11.2012 - V ZB 124/12
Ist aufgrund einer Eintragung im Genossenschaftsregister dem Rechtsnachfolger des in einem Vollstreckungstitel bezeichneten Gläubigers eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels erteilt worden, darf die Zwangsvollstreckung nur erfolgen, wenn dem Schuldner zusammen mit dem Titel neben der Vollstreckungsklausel ein Auszug aus dem Register zugestellt wird, welcher den aktuellen Registerinhalt im Zeitpunkt der Klauselerteilung wiedergibt.*)
VolltextIBRRS 2012, 4582
BGH, Beschluss vom 05.12.2012 - VII ZB 62/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4580
BGH, Urteil vom 13.11.2012 - XI ZR 145/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4544
LG Stuttgart, Beschluss vom 24.05.2012 - 2 T 130/12
Der Erwerber einer Eigentumswohnung ist nicht Rechtsnachfolger hinsichtlich der Hausgeldforderung i.S. des § 727, 325 ZPO, er hat nicht bereits mit Eigentumserwerb auch die Schuld des Voreigentümers übernommen.
VolltextIBRRS 2012, 4535
BGH, Urteil vom 13.11.2012 - XI ZR 500/11
Die im Preis- und Leistungsverzeichnis eines Kreditinstituts enthaltene Bestimmung über die Kontoführungsgebühr für ein Pfändungsschutzkonto ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, wenn hiernach*)
- der Kunde bei Umwandlung seines schon bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto ein über der für das Girokonto zuvor vereinbarten Kontoführungsgebühr liegendes Entgelt zu zahlen hat oder*)
- das Kreditinstitut bei der Neueinrichtung eines Pfändungsschutzkontos ein Entgelt verlangt, das über der Kontoführungsgebühr für ein Neukunden üblicherweise als Gehaltskonto angebotenes Standardkonto mit vergleichbarem Leistungsinhalt liegt.*)
VolltextIBRRS 2012, 4509
LG Berlin, Beschluss vom 14.09.2012 - 63 T 169/12
1. Der Mieter einer Eigentumswohnung hat die Zwangsvollstreckung eines auf die Vornahme von Mangelbeseitigungsmaßnahmen gerichteten Titels gegen den Vermieter nach § 888 ZPO zu betreiben, wenn die Maßnahmen nicht nur Sonder-, sondern auch Gemeinschaftseigentum betreffen.*)
2. Ein Antrag nach § 888 ZPO hat in einem solchen Fall keinen Erfolg, wenn der Vermieter zur Durchführung der titulierten Maßnahme nicht in der Lage ist. Das ist er dann nicht, wenn er die Eigentümergemeinschaft erfolglos auf Zustimmung in Anspruch genommen hat; im Weigerungsfalle hat er zur Vermeidung von Zwangsmitteln nach § 888 ZPO die Eigentümergemeinschaft zeitnah nach Schaffung des Vollstreckungstitels gerichtlich auf Zustimmung in Anspruch zu nehmen. Andernfalls ist die Festsetzung eines Zwangsgeldes geboten.*)
3. Materielle Einwendungen - hier: die kündigungsbedingte Beendigung des Mietverhältnisses und das Überschreiten der sog. Opfergrenze - sind im Verfahren nach § 888 ZPO grundsätzlich unbeachtlich; sie können - sofern nicht gemäß § 767 Abs. 2 ZPO präkludiert - allenfalls im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage zugunsten des Vermieters Berücksichtigung finden.*)
VolltextIBRRS 2012, 4479
VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 27.06.2012 - 5 L 31/12
1. Ist eine sachliche Beitragspflicht für den Anschluss bzw. die Anschlussmöglichkeit an leitungsgebundene Einrichtungen und Anlagen, die der Versorgung oder der Abwasserbeseitigung dienen, mangels wirksamen Satzungsrechts vor dem 1. Februar 2004 nicht entstanden, so bestimmt sich der für ihre Entstehung maßgebliche Zeitpunkt nach der Neufassung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG.
2. Ein nicht in das Grundbuch eingetragenes Recht an dem Grundstück bleibt insoweit bestehen, als es im Zwangsversteigerungsverfahren (rechtzeitig, 45 Abs. 1 ZVG) angemeldet wurde und nicht durch Zahlung gedeckt ist. Im Übrigen erlöschen Rechte. Somit wird der Erwerber eines Grundstücks im Zwangsversteigerungsverfahren vor schon bestehenden Forderungen geschützt, die nicht angemeldet wurden.
3. Der Erwerber soll zwar ein lastenfreies Grundstück erwerben. Die Vorschriften des ZVG bezwecken aber keinen Schutz vor Forderungen, die erst aufgrund einer persönlichen Beitragspflicht in der Zukunft - nach Eigentumserwerb und Zuschlag (§ 90 Abs. 1 ZVG) - entstehen.
VolltextIBRRS 2012, 4466
LG Landau, Urteil vom 17.08.2012 - 3 S 11/12
1. Im Falle einer freihändigen Veräußerung durch den Insolvenzverwalter geht das Absonderungsrecht der WEG unter. Hierdurch wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Ergebnis nicht aber benachteiligt, sondern erwirbt im Wege der dinglichen Surrogation infolge des Untergangs ihres Absonderungsrechts am Wohnungseigentum ein Absonderungsrecht am Veräußerungserlös im selben Umfang.
2. Hausgeldforderungen, für welche durch § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG iVm § 45 Abs. 3 ZVG eine gesetzliche Haftung des Grundstücks begründet wird, ändern sich laufend. Welche Hausgeldforderungen letztlich dem Vorrecht des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG unterfallen, steht erst fest mit der Beschlagnahme des Grundstücks im Wege der Zwangsvollstreckung oder mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
VolltextIBRRS 2012, 4416
OLG Brandenburg, Urteil vom 24.10.2012 - 3 U 106/11
1. Die bloße Unrichtigkeit eines Titels ohne das Hinzutreten weiterer Umstände reicht noch nicht aus, um das Verhalten des Vollstreckungsgläubigers als sittenwidrig erscheinen zu lassen.
2. Missbrauch des Vollstreckungstitel liegt u.a. dann vor, wenn eine Partei das Urteil oder seine Rechtskraft erschlichen hat, oder darin, dass die Ausnutzung des zwar nicht erschlichenen, aber als (auch nachträglich) unrichtig erkannten Urteils in hohem Maße unbillig und geradezu unerträglich ist.
3. Erhält der Gläubiger mehr, als ihm bei zutreffender Bewertung der Rechtslage zugestanden hätte, liegt noch keine Ausnutzung seiner formalen Rechtsstellung unter Missachtung der materiellen Rechtslage zuungunsten des Schuldners vor. Die Rechtskraft muss nur dann zurücktreten, wenn dies mit dem Gerechtigkeitsgedanken schlechthin unvereinbar ist.
4. Der Gläubiger kann nicht gleichzeitig Schadensersatz verlangen und das Eigentum an der Sache behalten.
VolltextIBRRS 2012, 4367
BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - VII ZB 57/11
Eine erteilte und vorgelegte einfache Vollstreckungsklausel hat das Vollstreckungsgericht nicht dahingehend zu überprüfen, ob eine qualifizierte Klausel nach § 726 ZPO erforderlich ist (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2012 - VII ZB 71/09, NJW-RR 2012, 1146; vom 23. Mai 2012 VII ZB 31/11, NJW-RR 2012, 1148).*)
VolltextIBRRS 2012, 4342
BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - VII ZB 47/11
Ansprüche auf laufende Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) sind gemäß § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen nach Maßgabe der Vorschriften in §§ 850c ff. ZPO pfändbar (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - VII ZB 111/09, NJW-RR 2011, 706).*)
VolltextIBRRS 2012, 4338
BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - VII ZB 74/11
Ansprüche auf laufende Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) sind gemäß § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen nach Maßgabe der Vorschriften in §§ 850c ff. ZPO pfändbar (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - VII ZB 111/09, NJW-RR 2011, 706).*)
VolltextIBRRS 2012, 4166
LG Schwerin, Beschluss vom 18.07.2012 - 5 T 163/12
1. Dem Ersteher ist eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses zu erteilen, wenn er darlegt, dass er neben der Räumung zu gleicher Zeit wegen der Kosten der Räumung an mehreren Orten in verschiedene Vermögenswerte des Schuldners vollstrecken will.
2. Der Ersteher kann nicht vorab auf die Möglichkeit des § 788 Abs. 2 Satz 1 ZPO verwiesen werden.
VolltextIBRRS 2012, 4164
BGH, Beschluss vom 19.09.2012 - V ZB 90/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4142
BGH, Beschluss vom 22.08.2012 - VII ZB 68/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4089
OLG Hamm, Beschluss vom 27.03.2012 - 25 Sch 3/11
Die Anordnung nach § 1063 Abs. 3 ZPO stellt keine verfahrensabschließende Entscheidung eines "Rechtsstreits" dar mit der Kostenfolge der §§ 91 ff. ZPO. Vielmehr handelt es sich um eine verfahrensbegleitende Entscheidung im Rahmen des Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung, die ihre Wirkung mit Entscheidung in der Hauptsache verliert und keine gesonderte Kostenentscheidung zulässt.*)
VolltextIBRRS 2012, 4087
OLG Celle, Beschluss vom 17.10.2012 - 4 W 181/12
Die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Wertermittlung eines Grundstücks ist in der Regel eine unvertretbare Handlung i.S.v. § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO.*)
VolltextIBRRS 2012, 4061
BGH, Beschluss vom 04.10.2012 - VII ZB 11/10
Die Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Avalbürgschaft, die der Gläubiger beibringt, um die Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil zu ermöglichen, hängt nicht davon ab, dass dem Schuldner zuvor eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels zugestellt wurde. Vielmehr reicht es grundsätzlich aus, dass der Gläubiger im Zeitpunkt der kostenauslösenden Maßnahme im Besitz einer vollstreckbaren Ausfertigung des Schuldtitels ist und der Schuldner in Kenntnis seiner unbedingten Zahlungsverpflichtung einen Zeitraum von 14 Tagen zur freiwilligen Erfüllung der titulierten Forderung hat verstreichen lassen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 146/03, NJW-RR 2003, 1581, 1582).*)
VolltextIBRRS 2012, 4041
OLG Brandenburg, Urteil vom 17.10.2012 - 3 U 75/11
1. Ein Schriftformverstoß nach § 550 BGB, der langfristige Miet- und Pachtverträge vorzeitig mit gesetzlicher Frist kündbar macht, "infiziert" andere Klauseln, die eine bestimmte Laufzeit des Vertrages voraussetzen. Dies gilt auch für eine Wertsicherungsklausel, die nach § 3 PrKlG eine Mindestlaufzeit von zehn Jahren voraussetzt.
2. Die mündliche Vertragsänderung hinsichtlich der Bestreitung der Nebenkosten stellt einen Verstoß gegen die Schriftform nach § 550 BGB dar.
3. Ist eine Wertsicherungsklausel unwirksam, ist von einer Gesamtnichtigkeit des Vertrages nicht ohne weiteres auszugehen.
4. Schließen die Parteien eines Pachtvertrages eine nicht genehmigungsfähige Vereinbarung über die Wertsicherung, sind diese verpflichtet, einer Änderung der vereinbarten Klausel in eine solche mit genehmigungsfähigem oder nicht genehmigungsbedürftigem Inhalt zuzustimmen, sofern sich nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung eine geeignete Ersatzklausel bestimmen lässt.
5. Die Beweislast für die Billigkeit einer Zinsanpassung trägt derjenige, der diese verlangt.
VolltextIBRRS 2012, 3825
BGH, Beschluss vom 13.09.2012 - III ZR 249/11
1. Durch die Vollziehung von (unrichtigen) Steuerbescheiden entstandene Schäden sind nicht nach § 945 ZPO zu ersetzen (im Anschluss an Senatsurteil vom 31. Januar 1963 - III ZR 138/61, BGHZ 39, 77).*)
2. Dies gilt auch dann, wenn dem Erlass der Steuerbescheide ein Arrestverfahren vorausgegangen ist, das zur Pfändung einer Forderung geführt hat. Denn mit Erlass der Steuerbescheide ist das Arrestverfahren in das normale Vollstreckungsverfahren übergeleitet und als solches fortgesetzt worden mit der Folge, dass das Arrestpfandrecht sich in ein (rangwahrendes) Pfändungspfandrecht umgewandelt hat (im Anschluss an BFH NV 1987, 702; 2001, 458).*)
VolltextIBRRS 2012, 3784
LG Augsburg, Beschluss vom 19.09.2012 - 41 T 3377/12
1. Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO setzt voraus, dass eine Räumung für die Mieter eine Härte schafft, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist.
2. Die Prüfung, ob eine derartige Härte vorliegt, setzt im Einzelfall die Abwägung der gegenseitigen Interessen voraus, wobei insbesondere den Interessen des Vermieters vollumfänglich Gewicht zu geben ist.
3. Grundsätzlich kann ein derartiger Räumungsschutz bis auf extreme Ausnahmefälle nur dann gewährt werden, wenn dem Vermieter zumindest die laufende Nutzungsentschädigung bezahlt wird.
VolltextIBRRS 2012, 3722
BGH, Beschluss vom 06.09.2012 - VII ZB 84/10
1.Um den Nachweis der Vollstreckungsprivilegierung eines Unterhaltsanspruchs gemäß § 850d Abs. 1 Satz 1 ZPO zu erbringen, muss der Gläubiger einen Titel vorlegen, aus dem sich - gegebenenfalls im Wege der Auslegung - ergibt, dass der Vollstreckung ein Unterhaltsanspruch der in § 850d Abs. 1 Satz 1 ZPO genannten Art zugrunde liegt (Anschluss an BGH, Beschluss vom 5. April 2005 - VII ZB 17/05, NJW 2005, 1663; BGH, Beschluss vom 26. September 2002 - IX ZB 180/02, BGHZ 152, 166, 169 f.).*)
2. Die Bevorrechtigung des Gläubigers gemäß § 850d Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 1609 BGB gegenüber anderen Unterhaltsberechtigten muss sich hingegen nicht aus dem Titel ergeben. Die Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter hat das Vollstreckungsorgan bei der Bemessung des dem Schuldner pfandfrei zu belassenden Einkommensanteils nach § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO selbständig zu prüfen und festzulegen.*)
VolltextIBRRS 2012, 3622
OLG Köln, Beschluss vom 24.07.2012 - 2 W 69/12
Die Verurteilung, den Wert von Grundstücken durch das Gutachten eines Sachverständigen ermitteln zu lassen, ist nicht hinreichend bestimmt und kann nicht Grundlage einer Zwangsvollstreckung sein, wenn sich nicht aus dem Urteil selbst ergibt, welche konkreten Grundstücke begutachtet werden sollen, sondern insoweit auf einen im Urteil nur abstrakt bezeichneten Umstand wie die Zugehörigkeit zum Nachlass einer bestimmten Person, oder einen künftigen Sachverhalt wie den Inhalt einer erst künftig zu erteilenden Auskunft abgestellt wird.*)
VolltextIBRRS 2012, 3617
BGH, Beschluss vom 05.09.2012 - VII ZB 55/11
Eine Klausel in einer notariellen Urkunde, mit der sich der Erwerber einer Eigentumswohnung "wegen etwaiger Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Geldsummen" der Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde unterwirft, genügt nicht den Anforderungen des Konkretisierungsgebots.*)
VolltextIBRRS 2012, 3587
OLG Nürnberg, Urteil vom 09.07.2011 - 10 W 2296/11
Im Hinblick auf zu erwartende Verwicklungen im Fall einer Zwangsvollstreckung ist Verwirrung zu besorgen, wenn zwei unterschiedlich belastete Wohnungseigentumsrechte vereinigt werden sollen bzw. eine Bestandteilszuschreibung erfolgen soll.*)
VolltextIBRRS 2012, 3538
BGH, Beschluss vom 24.05.2012 - VII ZB 80/10
§ 851a Abs. 1 ZPO ist auf den Anspruch auf Auszahlung einer Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten nicht entsprechend anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2012, 3535
BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 177/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3516
BGH, Beschluss vom 23.08.2012 - VII ZB 44/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3499
BGH, Beschluss vom 04.09.2012 - II ZR 207/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3490
BGH, Beschluss vom 22.08.2012 - VII ZB 2/11
1. Zugunsten eines Gläubigers einer ihm verpfändeten Forderung aus einem Rentenversicherungsvertrag ist § 851c Abs. 1 ZPO jedenfalls dann anzuwenden, wenn er im Versicherungsvertrag als versicherte Person benannt ist und die Rentenversicherung der Rückdeckung einer ihm als Gesellschafter-Geschäftsführer gegebenen Pensionszusage dient.*)
2. Es hindert den Pfändungsschutz nach § 851c Abs. 1 ZPO nicht, wenn dem Schuldner vertraglich ein Kapitalisierungsrecht eingeräumt war, dieses Recht zur Zeit der Pfändung aber nicht mehr bestand (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 25. November 2010 VII ZB 5/08, NJW-RR 2011, 493 Rn. 20).*)
VolltextIBRRS 2012, 3469
BGH, Beschluss vom 27.07.2012 - V ZB 7/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3462
BGH, Beschluss vom 25.04.2012 - I ZR 136/11
Hat das Berufungsgericht nach § 708 Nr. 11, § 711 ZPO angeordnet, dass der Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden kann, kommt eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO im Regelfall nicht in Betracht, wenn der Beklagte Sicherheit geleistet hat und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kläger seinerseits Sicherheit leisten und die Zwangsvollstreckung einleiten wird.*)
VolltextIBRRS 2012, 3461
BGH, Beschluss vom 09.08.2012 - VII ZB 86/10
Eine Entscheidung über die Kosten im Sinne des § 567 Abs. 2 ZPO liegt nicht vor, wenn darüber zu entscheiden ist, ob der Gerichtsvollzieher mit Recht die Vollstreckung einer Hauptforderung verweigert hat, weil er im Gegensatz zum Gläubiger der Auffassung ist, eine außerhalb der Zwangsvollstreckung erfolgte Zahlung des Schuldners habe dessen nicht zur Vollstreckung angemeldete Kostenforderung nicht getilgt.*)
VolltextIBRRS 2012, 3440
BGH, Beschluss vom 26.04.2012 - V ZB 181/11
a) Der Insolvenzverwalter kann aus seinem Verwertungsrecht nach § 165 InsO an einem Miteigentumsanteil nicht die Zwangsversteigerung des gesamten Grundstücks nach §§ 172 ff. ZVG betreiben.*)
b) In der Teilungsversteigerung nach §§ 180 ff. ZVG sind die nur für die Insolvenzverwaltervollstreckung geltenden Vorschriften über die abweichende Feststellung des geringsten Gebots nach §§ 174, 174a ZVG nicht anzuwenden.*)
VolltextIBRRS 2012, 3421
OLG Brandenburg, Urteil vom 15.08.2012 - 3 U 128/11
Die Beschränkung des Wohnrechtes auf die unentbehrlichen Räume bedeutet, dass der Verwalter die nicht genutzten Räume vermieten kann oder der Schuldner im Falle der Nutzung entbehrlicher Räume hierfür eine Nutzungsentschädigung zahlen muss. Nur die unentbehrlichen Räume dürfen unentgeltlich überlassen werden. Für alle anderen Räume besteht grundsätzlich die Verpflichtung zur entgeltlichen Vermietung und Verpachtung.
VolltextIBRRS 2012, 3409
BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - V ZB 130/11
a) Der Antrag auf Erbringung einer Sicherheit ist rechtsmissbräuchlich, wenn ein symbolischer Grundstückswert von 1 Euro festgesetzt worden ist.*)
b) Er ist auch nicht mit dem Anliegen zu rechtfertigen, rechtsmissbräuchliche Gebote abzuwenden. Lässt sich mit den im Zwangsversteigerungsverfahren verfügbaren Mitteln feststellen, dass ein Gebot rechtsmissbräuchlich ist, muss es zurückgewiesen werden.*)
VolltextIBRRS 2012, 3385
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 17.02.2012 - 2-11 T 21/12
1. Der Mieter kann gegen die Räumung seines Lebensgefährten Erinnerung bzw. Beschwerde einlegen.
2. Für die Räumung eines Lebensgefährten bedarf es - anders als für die Räumung eines Ehepartners - nicht zwingend eines eigenständigen Räumungstitels.
3. Nur dann, wenn der Mitbesitz des Lebensgefährten an der Wohnung nach außen dokumentiert wurde, setzt die Wohnungsräumung einen Räumungstitel (auch) gegen ihn voraus.
4. Der Gerichtsvollzieher muss bei der Räumung prüfen, ob dem Lebensgefährten Mitbesitz eingeräumt wurde.
VolltextIBRRS 2012, 3349
BGH, Beschluss vom 09.08.2012 - VII ZB 84/11
Wegen der sich aus der Regelung des § 850d ZPO ergebenden rechtlichen Schwierigkeiten bei der Pfändung aus einem Unterhaltstitel ist es in der Regel erforderlich, einem Unterhaltsgläubiger, dem Prozesskostenhilfe für die Stellung eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gewährt wird, einen zu seiner Vertretung bereiten Rechtsanwalt beizuordnen.*)
VolltextIBRRS 2012, 3264
BGH, Beschluss vom 15.08.2012 - VIII ZR 238/12
Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat.
VolltextIBRRS 2012, 3214
BGH, Beschluss vom 16.05.2012 - I ZB 65/11
Die Erteilung und der Umfang einer Vollmacht zur Erklärung der Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in einer notariellen Urkunde sind allein im Klauselerteilungsverfahren und nicht im Zwangsvollstreckungsverfahren zu prüfen.*)
VolltextIBRRS 2012, 3182
BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 179/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3168
BGH, Beschluss vom 19.07.2012 - V ZB 265/11
Wird ein Grundstück doppelt ausgeboten, obwohl die verlangten abweichenden Bedingungen den gesetzlichen Bedingungen inhaltlich entsprechen, ist der Zuschlagsversagungsgrund des § 83 Nr. 1 ZVG gegeben.*)
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