Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1065 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IBRRS 2012, 3098AG Chemnitz, Beschluss vom 26.07.2012 - 36s M 2737/12
1. Für die Beschränkung eines Vollstreckungsauftrags auf eine Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO reicht die vorangestellte Benennung dieser Vorschrift im Vollstreckungsauftrag aus.
2. Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kann auch für diesen Sicherungszweck trotz hoher Haftungsrisiken für die Gläubiger vom Schuldner abverlangt werden.
VolltextIBRRS 2012, 3085
BGH, Beschluss vom 04.04.2012 - I ZB 19/11
1. Das in § 885 Abs. 2 bis 4 ZPO vorgesehene Verfahren ist auf Tiere entsprechend anwendbar, die sich auf dem zu räumenden Grundstück befinden; dies gilt auch, wenn die durch das Räumungsverfahren entstehenden Kosten etwa wegen der Art oder Anzahl der Tiere sehr hoch ausfallen.*)
2. Scheitert der Versuch des Gerichtsvollziehers, die in Verwahrung genommenen Tiere nach § 885 Abs. 4 Satz 1 ZPO zu verkaufen, hat der Gläubiger für die Kosten einer weiteren Verwahrung der Tiere nicht mehr aufzukommen.*)
3. Eine Vollstreckung nach § 888 ZPO neben der Herausgabevollstreckung nach §§ 885, 886 ZPO hier: Verhängung eines Zwangsgelds gegen den Schuldner, um diesen zu Maßnahmen zu veranlassen, die der Räumung des Grundstücks dienen kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn neben der Räumungs- und Herausgabeverpflichtung weitergehende Handlungspflichten des Schuldners Gegenstand des Vollstreckungstitels sind.*)
VolltextIBRRS 2012, 3065
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11.06.2012 - 3 O 24/12
1. Nach § 169 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 750 Abs. 1 ZPO darf die Zwangsvollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich nur beginnen, wenn die Personen, für und gegen die sie stattfinden soll, in dem Urteil oder in der ihm beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet sind und das Urteil bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird; eine Zustellung durch den Gläubiger genügt.*)
2. Eine Zwangsgeldfestsetzung und Zwangsgeldandrohung ist hinsichtlich der Vollstreckung einer baurechtlichen Beseitigungsverpflichtung grundsätzlich unzulässig, weil eine Zwangsvollstreckung im Wege der Ersatzvornahme hier nicht untunlich ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 3058
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.07.2012 - 6 W 77/12
Sind sowohl eine juristische Person als auch ihr Organ zur Unterlassung verurteilt, kann bei einer Zuwiderhandlung, welche das Organ im Rahmen seiner Tätigkeit für die juristische Person begangen hat, ein Ordnungsgeld gegen das Organ festgesetzt werden, wenn der Unterlassungstitel gegen das Organ rechtskräftig ist, während der Unterlassungstitel gegen die juristische Person nur gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt worden und die Sicherheit nicht geleistet ist (Abgrenzung zu BGH GRUR 2012, 541 - Titelschuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren).*)
VolltextIBRRS 2012, 2966
BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - IX ZB 267/11
Beruft sich der Schuldner im Verfahren der Vollstreckbarerklärung nach der Verordnung auf nachträglich entstandene materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch, die weder unstreitig noch rechtskräftig festgestellt sind, so wird er damit nicht gehört (Anschluss an EuGH, NJW 2011, 3506).*)
VolltextIBRRS 2012, 2962
BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - VII ZB 47/10
Der Ersteher eines Grundstücks, das nach vorangegangener Zwangsverwaltung zwangsversteigert worden ist, ist nicht Rechtsnachfolger des früheren Zwangsverwalters. Hat der Verwalter gegen einen Mieter einen Titel auf Räumung und Herausgabe des der Beschlagnahme unterliegenden Mietobjekts erstritten, kann der Ersteher die Erteilung einer auf ihn lautenden vollstreckbaren Ausfertigung dieses Titels gemäß § 727 ZPO jedenfalls nach der Beendigung der Zwangsverwaltung nicht verlangen.*)
VolltextIBRRS 2012, 2906
BGH, Beschluss vom 18.07.2012 - VIII ZR 107/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 2843
OLG München, Beschluss vom 23.01.2012 - 34 Sch 33/11
Spricht das Schiedsgericht eine Abschlagszahlung auf eine noch nicht endgültig feststehende Abfindungssumme zu, kann der Schiedsspruch vom staatlichen Gericht nur unter dem Gesichtspunkt des ordre public beanstandet werden, wenn er gegen das Anstandsgefühl aller Billig- und Gerechtdenkenden verstößt.
VolltextIBRRS 2012, 2823
LG Erfurt, Urteil vom 12.04.2012 - 1 S 278/11
1. Die Feststellungspauschale ist auch dann vorrangig, wenn zuerst die Zwangsversteigerung angeordnet und das Insolvenzverfahren nachträglich eröffnet wurde.
2. Der Feststellungsbetrag ist als Pauschale geschuldet, weshalb der nachrangige Gläubiger nicht geltend machen kann, es wäre kein besonderer Aufwand erforderlich gewesen und die Insolvenzmasse sei nicht mit kostenträchtigen Tätigkeiten des Verwalters belastet worden.
VolltextIBRRS 2012, 2802
BGH, Beschluss vom 28.06.2012 - IX ZB 313/11
Während der Dauer der Wohlverhaltensphase kann ein Insolvenzgläubiger von Ansprüchen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung auch in den Vorrechtsbereich für solche Forderungen nicht vollstrecken.*)
VolltextIBRRS 2012, 2781
BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - V ZB 182/11
1. Ein Postfach ist jedenfalls dann eine ähnliche Vorrichtung im Sinne von § 180 Satz 1 ZPO, wenn eine Wohnanschrift desjenigen, dem zugestellt werden soll, unbekannt oder nicht vorhanden ist.*)
2. Ein Zustellungsvertreter darf nicht bestellt werden, wenn dem Vollstreckungsgericht die Postfachadresse desjenigen, dem zugestellt werden soll, bekannt ist. Dennoch erfolgte Zustellungen an den Zustellungsvertreter sind unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2012, 2770
BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - V ZB 194/11
Die von dem Schuldner in einem Zwangsversteigerungsverfahren gezahlten Hausgelder vermindern - im Unterschied zu den Zahlungen ablösungsberechtigter Dritter nach § 268 BGB - nicht den Höchstbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 ZVG, bis zu dem die Hausgeldansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft aus der Rangklasse 2 zu befriedigen sind.*)
VolltextIBRRS 2012, 2759
LG Limburg, Beschluss vom 13.02.2012 - 7 T 18/12
Einer beantragten Wohnungsdurchsuchung kann der Schuldner nicht entgegenhalten, diese dürfe in Achtung seiner Zugehörigkeit zu einem ausländischen (hier: türkischen) Kulturkreis nur in der Weise angeordnet werden, dass die Vollziehungsbeamten ihre Straßenschuhe ausziehen.
VolltextIBRRS 2012, 2740
BGH, Beschluss vom 14.06.2012 - VII ZB 48/10
Der Ersteher eines Grundstücks, das nach vorangegangener Zwangsverwaltung zwangsversteigert worden ist, ist nicht Rechtsnachfolger des früheren Zwangsverwalters. Hat der Verwalter gegen einen Mieter einen Titel auf Räumung und Herausgabe des der Beschlagnahme unterliegenden Mietobjekts erstritten, kann der Ersteher die Erteilung einer auf ihn lautenden vollstreckbaren Ausfertigung dieses Titels gemäß § 727 ZPO jedenfalls nach der Beendigung der Zwangsverwaltung nicht verlangen.*)
VolltextIBRRS 2012, 2702
BGH, Beschluss vom 31.05.2012 - V ZB 207/11
1. Außerhalb des Versteigerungsverfahrens vereinbarte Zuzahlungen des Meistbietenden an den betreibenden Gläubiger, die diesen dazu veranlassen sollen, einen Einstellungsantrag zurückzunehmen oder nicht zu stellen, verletzen die Rechte des Schuldners und führen zu einer Versagung des Zuschlags.*)
2. Es ist ermessensfehlerhaft, wenn das Vollstreckungsgericht von einer Entscheidung über den Zuschlag im Versteigerungstermin nur deshalb absieht, weil der betreibende Gläubiger Gelegenheit erhalten möchte, mit dem Meistbietenden über eine solche Zuzahlung zu verhandeln.*)
VolltextIBRRS 2012, 2615
BGH, Urteil vom 14.06.2012 - IX ZR 145/09
Stellt ein Schuldner einen Scheck aus und übergibt diesen einem anwesenden und vollstreckungsbereiten Vollziehungsbeamten, so beruht die durch Einlösung des Schecks erfolgte Zahlung auch dann auf einer Rechtshandlung des Schuldners, wenn der Vollziehungsbeamte ohne die Ausstellung des Schecks erfolgreich in das sonstige Vermögen des Schuldners vollstreckt hätte.*)
VolltextIBRRS 2012, 2603
BGH, Beschluss vom 23.05.2012 - VII ZB 31/11
Die materielle Richtigkeit der erteilten Vollstreckungsklausel ist grundsätzlich nicht zur Überprüfung des Vollstreckungsgerichts gestellt. Seiner Nachprüfung unterliegt es, ob eine Klausel vorhanden ist und ob sie ordnungsgemäß erteilt wurde, nicht hingegen, ob sie erteilt werden durfte (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - VII ZB 71/09, MDR 2012, 367).*)
VolltextIBRRS 2012, 2595
LG Heilbronn, Beschluss vom 28.11.2011 - 1 T 408/11
Für die Glaubhaftmachung der bevorrechtigten Vollstreckung der Rangklasse 2 "in sonst geeigneter Weise" nach § 10 Abs. 3 Satz 3 ZVG genügt in erster Linie die Bezugnahme auf die Klage- bzw. Anspruchsbegründungsschrift.
VolltextIBRRS 2012, 2581
BGH, Urteil vom 24.05.2012 - IX ZR 175/11
1. Die gesetzliche Fälligkeitsfrist eines Erschließungsbeitrags endet mit dem Ablauf desjenigen Tages, welcher durch seine Zahl dem Tag entspricht, an welchem der Beitragsbescheid dem Schuldner bekannt gegeben worden ist. Endet diese Frist mit Ablauf eines Freitags, so verlängert sie sich nicht bis zum nächsten Werktag.*)
2. Der erste Fälligkeitstag ist der Sonnabend, wenn die Fälligkeitsfrist mit Ablauf eines Freitags endet. Der Beitrag wird mit dem Beginn des folgenden Sonntags rückständig. Die Rückstandsfristen des Zwangsversteigerungsrechts enden in diesem Fall mit Ablauf des Werktages, der in dem betreffenden Jahr dem Sonnabend vor Beginn der Rückstandsfrist entspricht.*)
3. Der im Range nach dem bestrangig betreibenden Gläubiger vorgemerkte bedingte Auflassungsanspruch eines Wiederkaufsberechtigten gewährt, wenn die Vormerkung durch den Zuschlag erlischt, in der Zwangsversteigerung des Grundstücks jedenfalls dann ein Anrecht auf die Zuteilung des Übererlöses ohne Abzug des Wiederkaufpreises, wenn diese bedingte Kaufpreisforderung anderweitiger Beschlagnahme unterliegt und die Bedingung nicht ausfällt (hier: Konkursbeschlag über das Vermögen des Wiederverkäufers).*)
4. Die rechtsgestaltende Ausübung des Wiederkaufsrechts unterliegt neben der Ausschlussfrist keiner Verjährung. Der Herausgabeanspruch des Wiederkäufers auf ein verkauftes Grundstück verjährt in zehn Jahren nach Ausübung des Wiederkaufsrechts.*)
VolltextIBRRS 2012, 2573
BGH, Urteil vom 11.05.2012 - V ZR 237/11
Der für die Nachfolge in die Rechte aus einer formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfung für eine Sicherungsgrundschuld erforderliche "Eintritt in den Sicherungsvertrag" (BGH, Urteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133, 151 Rn. 40) kann auch durch Abschluss eines Vertrags zugunsten des Sicherungsgebers erfolgen.*)
VolltextIBRRS 2012, 2548
BGH, Beschluss vom 24.05.2012 - IX ZB 275/10
Das Verbot von Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens gilt auch für das Verfahren der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung.*)
VolltextIBRRS 2012, 2539
BGH, Beschluss vom 05.06.2012 - IX ZB 31/10
Über die Massezugehörigkeit von Lohnbestandteilen hat das Prozessgericht zu entscheiden, wenn deutsche Gerichte für die Einzelzwangsvollstreckung nicht zuständig sind.*)
VolltextIBRRS 2012, 2502
OLG München, Beschluss vom 18.06.2012 - 34 Sch 32/11
1. Das Oberlandesgericht ist auch für Entscheidungen nach §§ 887 f ZPO zuständig, wenn die Grundlage für die beantragte Zwangsvollstreckungsmaßnahme ein Schiedsspruch bildet, den dieses Gericht gemäß seiner Zuständigkeit für vollstreckbar erklärt hat.*)
2. Einen der Schiedsabrede unterliegenden - bestrittenen - Erfüllungseinwand hat es hierbei nicht prüfen.*)
VolltextIBRRS 2012, 2376
BGH, Beschluss vom 16.05.2012 - I ZB 52/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 2289
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2012 - 3 Wx 21/12
§ 42 ZVG beschränkt nicht das berechtigte Informationsinteresse des Bietinteressenten auf den Inhalt der Zwangsversteigerungsakten, sondern lässt sein bei Darlegung eines berechtigten Interesses gegenüber dem Grundbuchamt bestehendes Recht auf Grundbucheinsicht nach § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO unberührt.*)
VolltextIBRRS 2012, 2282
OLG Celle, Urteil vom 08.03.2012 - 2 U 102/11
1. Die Beschlagnahme durch Anordnung der Zwangsverwaltung nach § 17 ZVG erfasst grundsätzlich nur die Forderungen aus dem Hauptmietvertrag und nicht die Forderungen aus einem Untermietvertrag. Ist der Mieter zur weiteren entgeltlichen Überlassung der Mietsache berechtigt, so stehen grundsätzlich ihm die Erträge aus dem Untermietverhältnis zu, nicht dem Eigentümer. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Mieterträge nur formell dem Hauptmieter zugeordnet sind, wirtschaftlich hingegen dem Eigentümer zustehen.
2. Im Falle der Sittenwidrigkeit des Hauptmietverhältnisses nach § 138 BGB erfasst die Beschlagnahme durch Anordnung der Zwangsvollstreckung auch die Forderungen aus dem Untermietverhältnis.
3. Der Untervermieter ist nicht schutzwürdig, wenn er wissentlich an einem sittenwidrigen Hauptmietvertrag mitgewirkt hat.
VolltextIBRRS 2012, 2187
BGH, Beschluss vom 26.04.2012 - V ZB 155/11
1. Die Bemessung der Vergütung des Zwangsverwalters nach § 18 Abs. 1 Satz 1 ZwVwVO setzt voraus, dass geschuldete Mieten tatsächlich an den Zwangsverwalter geleistet werden. Die Einleitung eines Mahnverfahrens reicht ebenso wenig aus wie eine Zahlung des Mieters an den Schuldner oder an einzelne Gläubiger.*)
2. Für die Einleitung eines Mahnverfahrens kann der Zwangsverwalter nicht die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts abrechnen, weil es sich nicht um eine Tätigkeit handelt, die ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Zwangsverwalter einem Rechtsanwalt übertragen hätte.*)
VolltextIBRRS 2012, 2100
BGH, Urteil vom 27.04.2012 - V ZR 270/10
1. Der Anspruch aus § 1179 a Abs. 1 Satz 1 BGB ist insolvenzfest (Aufgabe von BGHZ 166, 319).*)
2. Der Anspruch aus § 1179 a Abs. 1 Satz 1 BGB mit den Wirkungen des Satzes 3 der Norm ist auch gegeben, wenn der vorrangige (oder gleichrangige) Grundpfandrechtsgläubiger auf sein Recht erst nach erfolgter Versteigerung des Grundstücks im Verteilungsverfahren verzichtet.*)
IBRRS 2012, 2002
OLG Koblenz, Beschluss vom 30.01.2012 - 5 W 760/11
Hat ein Vollstreckungstitel gegen einen Wohnungseigentümer dessen Zustimmungsverpflichtung zum Inhalt, dass auf einer Grundstücksfläche ein Kinderspielplatz hergestellt und von der Wohnungseigentümergemeinschaft dauernd unterhalten wird, muss er einer Änderung der Teilungserklärung nicht zustimmen, die lediglich dahin lautet, dass die Fläche als gemeinschaftlicher Kinderspielplatz "dienen soll". Die bloße Absichtserklärung ist ein Aliud gegenüber einer Errichtungs- und Unterhaltungsverpflichtung der Gemeinschaft.*)
VolltextIBRRS 2012, 1882
LG Berlin, Beschluss vom 19.01.2012 - 51 T 733/11
Nur anhand eines Türschildes und/oder der Beschriftung des Briefkastens einer Wohnung kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit darauf geschlossen werden, dass eine Person dieses Namens oder eine andere Person Besitz bzw. Mitbesitz an der fraglichen Wohnung hat.
VolltextIBRRS 2012, 1845
BGH, Beschluss vom 29.03.2012 - V ZB 103/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1804
LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 03.05.2012 - 5 T 36/12
1. Bei der Verurteilung eines Verwalters von Wohnungseigentum zur Erstellung von ordnungsgemäßen Jahresabrechnungen handelt es sich um eine nicht vertretbare Handlung, so dass sich die Vollstreckung nach § 888 ZPO richtet.*)
2. Trotz der zwischenzeitlichen Übertragung der Verwaltungsaufgaben auf einen neuen Verwalter unter Übergabe der Unterlagen ist die Erstellung der Jahresabrechnung für den alten Verwalter nicht unmöglich geworden, da er die erforderlichen Unterlagen vom neuen Verwalter vorübergehend herausverlangen kann.*)
VolltextIBRRS 2012, 1767
LG Berlin, Beschluss vom 19.01.2012 - 67 T 227/11
Ein Urteilstenor, wonach Musik nur in Zimmerlautstärke gespielt werden darf, ist nicht hinreichend bestimmt und als Vollstreckungstitel für einen Zwangsgeldbeschluss unzureichend.
VolltextIBRRS 2012, 1705
BGH, Beschluss vom 02.02.2012 - V ZB 159/11
§ 74b ZVG ist auch anwendbar, wenn das Grundstück mit mehreren gleichrangigen Grundschulden belastet ist und einer dieser Gläubiger Meistbietender bleibt; die Höhe seines nach dieser Bestimmung maßgeblichen Ausfallbetrags errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Nominalwert seiner Grundschuld und dem auf ihn entfallenden Anteil an dem bereinigten Erlös (Ergänzung des Senatsurteils vom 14. Oktober 1966 - V ZR 206/63, BGHZ 46, 107 ff.).*)
VolltextIBRRS 2012, 1528
AG Miltenberg, Beschluss vom 21.03.2012 - 3 M 74/12
Die in einem gerichtlichen Vergleich eingegangene Verpflichtung zur Beauftragung eines Architekten ist eine vertretbare Handlung, deren Vollstreckung im Wege der Ersatzvornahme gemäß § 887 ZPO auf Kosten des Schuldners erfolgen kann.
VolltextIBRRS 2012, 1462
BGH, Beschluss vom 08.03.2012 - VII ZB 99/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1420
OLG Frankfurt, Urteil vom 23.03.2012 - 2 U 143/11
Bei einer Vereinbarung im Mietvertrag, dass die monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen, welche der Mieter für das Mietobjekt an das dieses Objekt finanzierende Kreditinstitut zu leisten hat, auf die jeweilige Mietzinsforderung anzurechnen sind, handelt es sich um eine Vorausverfügung über den Mietzins. Sie ist dem Zwangsverwalter gegenüber nur nach Maßgabe des § 1124 Abs. 2 BGB wirksam. Die Leistungen begründen nicht wie ein Baukostenzuschuss erst den Wert der von dem Mieter erbrachten Leistungen.*)
VolltextIBRRS 2012, 1416
BGH, Urteil vom 15.03.2012 - IX ZR 35/11
Ein Gläubiger, der ein nicht rechtskräftiges Berufungsurteil erwirkt hat, aus dem er nicht vollstreckt, hat weiterhin Anspruch auf Verzugszinsen, wenn er die ihm zur Abwendung der Zwangsvollstreckung angebotene Zahlung des Schuldners zurückweist.*)
VolltextIBRRS 2012, 1384
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.01.2012 - 20 VA 3/11
Das Verfahren nach §§ 23ff. EGGVG gibt einem Bewerber keinen Anspruch auf eine Überprüfung sämtlicher in einem Jahr bei dem Zwangsverwaltungsgericht anhängiger Zwangsverwaltungsverfahren zum Zwecke der Feststellung, dass es rechtswidrig gewesen sei, ihn nicht zum Zwangsverwalter zu bestellen. Dies gilt auch dann, wenn der Bewerber zunächst nur die Feststellung hinsichtlich des Verfahrens mit dem ersten Aktenzeichen des Jahres und die anderen Verfahren jeweils nur hilfsweise zur Überprüfung stellt.*)
VolltextIBRRS 2012, 1371
BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - V ZB 308/10
Das Recht des Gläubigers einer Briefgrundschuld, nach Kraftloserklärung des bisherigen Briefs die Erteilung eines neuen zu beantragen, geht mit Erlass der Pfändungsverfügung nach § 310 AO auf den Pfändungsgläubiger über. Einer zusätzlichen Pfändung dieses Rechts bedarf es nicht.*)
VolltextIBRRS 2012, 1342
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - VII ZB 49/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1299
BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - V ZB 48/11
Ob die Vertretungsmacht eines Bieters durch eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen ist, hat das Vollstreckungsgericht anhand der formellen Beweiskraft der vorgelegten Urkunde zu prüfen.*)
VolltextIBRRS 2012, 1297
BGH, Beschluss vom 12.01.2012 - I ZB 2/11
1. Der Schuldner muss in der eidesstattlichen Versicherung grundsätzlich auch Ansprüche auf Beitragsrückerstattung und auf Leistungsansprüche aus Sachversicherungen sowie auf Erstattung von überzahlten Abschlägen auf Verträge mit Energieversorgern angeben.*)
2. Ob der Schuldner Fragen des Gläubigers zu diesen Themen beantworten muss, die über diejenigen hinausgehen, die im herkömmlich verwendeten Formblatt zur Erstellung des Vermögensverzeichnisses enthalten sind, hängt allerdings weiter davon ab, ob die zusätzlichen Fragen auf die konkrete Schuldnersituation abstellen oder aber ohne erkennbaren Zusammenhang mit dem konkreten Lebenssachverhalt lediglich der allgemeinen Ausforschung im Wege der Befragung auf Verdacht dienen.*)
VolltextIBRRS 2012, 1267
AG Künzelsau, Beschluss vom 24.10.2011 - 2 M 931/11
Die Auskunftserteilung über die Garagennutzung stellt keine höchstpersönliche Information des Schuldners dar. Der Zwangsverwalter kann vom Gerichtsvollzieher die Veranlassung der geforderten Auskunft, ggf. durch die Wegnahme entsprechender Unterlagen, verlangen.
VolltextIBRRS 2012, 1206
BGH, Urteil vom 07.03.2012 - XII ZR 13/10
Auf den Ersteher eines vermieteten Grundstücks geht die Verpflichtung zur Rückzahlung der Mietsicherheit an den Mieter kraft Gesetzes auch dann über, wenn der insolvent gewordene Voreigentümer die vom Mieter erhaltene Mietsicherheit nicht getrennt von seinem sonstigen Vermögen angelegt hatte.*)
VolltextIBRRS 2012, 1176
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - VII ZB 59/09
1. Hat der Gläubiger Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut gepfändet, die sowohl auf Auszahlung der positiven Salden gerichtet sind als auch auf Auszahlung des dem Schuldner eingeräumten Kredits, muss in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf Antrag des Gläubigers die Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge aufgenommen werden.*)
2. Eine Anordnung des Vollstreckungsgerichts im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss dahingehend, dass dem Schuldner gestattet wird, Schwärzungen in den Kontoauszügen vorzunehmen, kommt nicht in Betracht. Etwaige Verletzungen seiner Rechte auf Gemeinhaltung oder informationelle Selbstbestimmung durch Preisgabe der in den Kontoauszügen enthaltenen Informationen muss der Schuldner im Wege der Erinnerung geltend machen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - VII ZB 49/10, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)
VolltextIBRRS 2012, 1150
OLG Dresden, Urteil vom 23.11.2011 - 13 U 1137/11
1. Nach § 154 Satz 2 ZVG hat der Zwangsverwalter dem Gläubiger und dem Schuldner jährlich und nach der Beendigung der Verwaltung - unter Vermittlung durch das Vollstreckungsgericht (§ 154 Satz 3 ZVG) - Rechnung zu legen, zu welcher gemäß § 259 Abs. 1 BGB die Vorlage von Belegen gehört, soweit solche erteilt zu werden pflegen. Gläubiger und Schuldner sind ihrerseits verpflichtet, die Rechnungsunterlagen an den Zwangsverwalter zurückzugeben, wenn und soweit sie keine Einwendungen gegen die Rechnungslegung erheben. Anderen Beteiligten als Gläubiger und Schuldner steht kein Recht auf Rechnungslegung zu.
2. Nach Aufhebung der Zwangsverwaltung und Beendigung seines Amts gehört es nicht mehr zu den Pflichten des Verwalters, die Betriebskostenabrechnung zu erstellen.
VolltextIBRRS 2012, 1125
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - VII ZB 54/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1123
BGH, Urteil vom 03.02.2012 - V ZR 133/11
1. Der die Zwangsversteigerung betreibende Grundschuldgläubiger ist jedenfalls dann nicht verpflichtet, für die Erfüllung seiner Ansprüche gegen den Schuldner nicht benötigte Grundschuldzinsen anzumelden, wenn diese Mehranmeldung für ihn mit Risiken behaftet ist.*)
2. Die Abtretung der Ansprüche auf Rückübertragung der Grundschuld an einen Dritten verpflichtet den Gläubiger nicht zur Anmeldung nicht benötigter Grundschuldzinsen, wenn das Absehen von einer Mehranmeldung dazu führt, dass der Zessionar auf die Grundschuldzinsen zugreifen kann.*)
VolltextIBRRS 2012, 1102
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - VII ZB 49/10
1. Hat der Gläubiger Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut gepfändet, die sowohl auf Auszahlung der positiven Salden gerichtet sind als auch auf die Auszahlung des dem Schuldner eingeräumten Kredits, muss in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf Antrag des Gläubigers die Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge aufgenommen werden.*)
2. Eine etwaige Verletzung des Rechts des Schuldners auf Geheimhaltung oder informationelle Selbstbestimmung durch Preisgabe der in den Kontoauszügen enthaltenen Informationen muss der Schuldner im Wege der Erinnerung geltend machen.*)
3. Der Gerichtsvollzieher kann in entsprechender Anwendung des § 765a Abs. 2 ZPO die Herausgabe der Kontounterlagen an den Gläubiger um bis zu eine Woche aufschieben.*)
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