Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1065 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 1275BGH, Beschluss vom 24.02.2011 - V ZB 253/10
1. § 1148 Satz 1 BGB ist auf die eingetragenen Gesellschafter einer GbR auch dann entsprechend anwendbar, wenn einer davon verstorben ist.*)
2. Einer Rechtsnachfolgeklausel analog § 727 ZPO bedarf es nicht, wenn die aus dem Titel ausgewiesenen Gesellschafter einer GbR bei Anordnung der Zwangsversteigerung mit den im Grundbuch eingetragenen übereinstimmen.*)
(Bestätigung von Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 84/10, WM 2011, 239)*)
VolltextIBRRS 2011, 1271
BGH, Beschluss vom 17.02.2011 - V ZB 205/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1245
BGH, Beschluss vom 09.02.2011 - V ZB 86/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1238
BGH, Urteil vom 04.02.2011 - V ZR 132/10
Will der Ersteher des Grundstücks eine in der Zwangs- oder Teilungsversteigerung bestehen gebliebene Grundschuld ablösen, ist der Grundschuldgläubiger auf Grund des durch die Sicherungsabrede begründeten Treuhandverhältnisses mit dem persönlichen Schuldner zur Verwertung der Grundschuld in der Weise verpflichtet, dass dieser von der persönlichen Schuld vollständig befreit wird; weitergehende Pflichten zumindest im Hinblick auf zur Zeit der Ablösung nicht valutierte Grundschuldzinsen treffen den Grundschuldgläubiger nicht.*)
VolltextIBRRS 2011, 1206
BGH, Beschluss vom 17.02.2011 - IX ZB 268/08
Im Gesamtvollsteckungsverfahren kann eine Nachtragsverteilung auch dann angeordnet werden, wenn sie bei der Einstellung des Verfahrens für einen damals noch nicht verwerteten Vermögensgegenstand vorbehalten worden ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 1198
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - I ZB 50/10
Der Gläubiger kann die Nachbesserung einer eidesstattlichen Versicherung verlangen, wenn er glaubhaft macht, dass der Schuldner versehentlich unzutreffende Angaben zum Drittschuldner einer im Vermögensverzeichnis genannten Forderung gemacht hat.*)
VolltextIBRRS 2011, 0905
BGH, Beschluss vom 27.01.2011 - VII ZB 21/09
Der Wert des Beschwerdegegenstandes eines erstinstanzlich unterlegenen Beklagten einer Vollstreckungsabwehrklage richtet sich danach, inwieweit die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt worden, er durch den rechtskraftfähigen Inhalt der Entscheidung mithin materiell belastet ist (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 2. Juli 2009 - V ZB 40/09, NJW-RR 2009, 1431).*)
VolltextIBRRS 2011, 0764
AG Hannover, Beschluss vom 25.08.2010 - 703 M 35462/10
1. Kosten des Räumungsgläubigers für Transport, Einlagerung und/oder Entsorgung/Entrümplung von Räumungsgut sind nicht über § 788 ZPO zu erstatten, wenn die Räumung auf die bloße Besitzeinweisung nach § 885 I ZPO auf Grund der Geltendmachung des Vermieterpfandrechts beschränkt wurde.*)
2. Kosten, die dem Gläubiger auf Grund des geltend gemachten Vermieterpfandsrechts entstanden sind, muss der Gläubiger gegenüber der Schuldnerin im ordentlichen Erkenntnisverfahren nach der ZPO titulieren lassen.*)
VolltextIBRRS 2011, 0737
BGH, Urteil vom 13.01.2011 - IX ZR 53/09
Eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwischen dem Schuldner und einem Grundpfandgläubiger getroffene vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung bindet den Insolvenzverwalter auch dann nicht, wenn das Grundstück zugunsten dieses Gläubigers wertausschöpfend belastet ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 0736
BGH, Urteil vom 20.01.2011 - IX ZR 8/10
Die Leistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung kann auch dann als inkongruente Deckung anfechtbar sein, wenn der Gläubiger unter Ankündigung der Zwangsvollstreckung zur umgehenden Leistung auffordert, ohne eine letzte konkrete Frist zu setzen (Ergänzung zu BGH, ZInsO 2003, 611).*)
VolltextIBRRS 2011, 0731
BGH, Urteil vom 20.01.2011 - I ZR 122/09
Immobilienmakler sind nicht befugt, einen Gläubiger als Beteiligten im Sinne von § 9 ZVG in einem gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfahren zu vertreten. Die Befugnis, Bieter zu vertreten, bleibt davon unberührt.*)
VolltextIBRRS 2011, 0728
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - VII ZB 5/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0706
BGH, Urteil vom 13.01.2011 - IX ZR 13/07
Der Anfechtungsgegner kann den Bereitstellungsanspruch durch Zahlung eines Geldbetrags abwehren, der die Gläubigerbenachteiligung beseitigt. Hierfür ist in der Regel das zu erwartende Ergebnis der Zwangsversteigerung in dem Zeitpunkt maßgebend, in welchem die Einlösungsbefugnis ausgeübt wird. Die Darlegungs- und Beweislast für das zu erwartende Zwangsversteigerungsergebnis trifft in diesem Zusammenhang im Allgemeinen den Anfechtungsgegner.*)
VolltextIBRRS 2011, 0704
LG Bonn, Beschluss vom 15.10.2010 - 6 T 223/10
Die Einweisung des Zwangsverwalters in den Besitz an der Schuldnerwohnung sowie deren Durchsuchung zur Auffindung von Unterlagen bedarf einer richterlichen Durchsuchungsanordnung nach § 758a Abs. 1 ZPO. Der Beschluss über die Anordnung der Zwangsverwaltung nebst Ermächtigung zur Bestizverschaffung reicht als Vollstreckungstitel inwoweit nicht aus.*)
VolltextIBRRS 2011, 0693
OLG Hamm, Urteil vom 09.08.2010 - I-8 U 13/10
Zwar trägt ein abstraktes Schuldanerkenntnis den Rechtsgrund in sich - eines besonderen Sicherungsvertrages bedarf es nicht. Anders steht es jedoch dann, wenn ein abstraktes Schuldanerkenntnis zu Sicherungszwecken erteilt worden ist: es enthält grundsätzlich nur eine zusätzliche Forderung des Gläubigers. Betreibt daher ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung aus einem Schuldanerkenntnis, kann ihm der Schuldner den Bereicherungseinwand entgegenhalten, wenn die Forderung nicht oder nicht mehr besteht.
VolltextIBRRS 2011, 0617
AG Hamburg, Beschluss vom 02.07.2010 - 46 M 41/10
1. Der Antrag des Vollstreckungsschuldners ist unzulässig, sofern er nicht glaubhaft gemacht hat, dass er ohne eigenes Verschulden an einer rechtzeitigen Antragstellung gehindert war.
2. Eine depressive Erkrankung begründet einen Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründet, jedoch muss das Vorhandensein einer solchen Erkrankung durch ein aktuelles fachärztliches Attest nachgewiesen werden.
VolltextIBRRS 2011, 0602
LG Aurich, Beschluss vom 26.07.2010 - 4 T 237/10
Eine umfassende Abgabe eines Vermögensverzeichnisses durch Wohnungseigentümer ist ohne Mithilfe des Verwalters kaum möglich, weil in der Regel nur der Verwalter die genauen Vermögensverhältnisse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kennt. Dieser Umstand spricht dafür, den Verwalter analog § 27 Nr. 2 WEG zur Abgabe einer eidesstaatlichen Versicherung für verpflichtet zu halten.
VolltextIBRRS 2011, 0577
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.12.2010 - 13 Sch 1/10
Die Verhängung eines Zwangsgeldes ist unzulässig, wenn der Schuldner einen bestrittenen Erfüllungseinwand erhebt und die Frage, ob erfüllt wurde, der Kompetenz eines Schiedsgerichts erfüllt.*)
VolltextIBRRS 2011, 0540
BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - I ZB 27/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0527
OLG Hamm, Beschluss vom 28.01.2011 - 19 W 2/11
Die Vollstreckung aus dem Urteil erfolgt gemäß § 887 ZPO in der Weise, dass der Gläubiger ermächtigt wird, seinerseits die Sicherheit durch z. B. Hinterlegung zu leisten, und der Schuldner verurteilt wird, den Sicherheitsbetrag zu Gunsten des Gläubigers zum Zwecke der Hinterlegung an die Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts vorauszuzahlen.
VolltextIBRRS 2011, 0525
LG Hagen, Beschluss vom 11.01.2011 - 21 O 83/10
Die Vollstreckung aus dem Urteil erfolgt gemäß § 887 ZPO in der Weise, dass der Gläubiger ermächtigt wird, seinerseits die Sicherheit durch z. B. Hinterlegung zu leisten, und der Schuldner verurteilt wird, den Sicherheitsbetrag zu Gunsten des Gläubigers zum Zwecke der Hinterlegung an die Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts vorauszuzahlen.
VolltextIBRRS 2011, 0485
OLG Brandenburg, Urteil vom 08.12.2010 - 3 U 145/09
1. Nach § 55 Abs. 1 ZVG erstreckt sich die Versteigerung und damit nach § 90 Abs. 2 ZVG auch der Eigentumserwerb durch den Zuschlag auf alle Gegenstände, hinsichtlich derer die Beschlagnahme wirksam war. Dazu gehört wiederum nach § 1120 BGB auch das Zubehör des Grundstücks mit Ausnahme derjenigen Zubehörstücke, die nicht Eigentum des Grundstückseigentümers sind.
2. Nach § 55 Abs. 2 ZVG erfasst die Versteigerung darüber hinaus auch schuldnerfremde Zubehörstücke, die sich im Besitz des Schuldners befinden mit Ausnahme der Gegenstände, an denen rechtzeitig Rechte Dritter geltend gemacht wurden - §§ 55 Abs. 2, 37 Nr. 5 ZVG.
3. Baut der auszuziehende Mieter einer Arztpraxis, an der das Eigentum gem. § 90 Abs. 2 ZVG übergegangen ist, verschiedene Gegenstände wie Türblätter, Sanitäreinrichtungen, Kabel, Steckdosen usw.ab, die entweder wesentliche Bestandteile oder zum Zubehör des Grundstücks gehören, so macht er sich dem Erwerber gegenüber schadensersatzpflichtig. Irrelevant ist dabei, ob der Mieter tatsächlich Eigentümer dieser Gegenstände war - denn der Erwerber hat gem. § 55 Abs. 2 ZVG jedenfalls Eigentum daran erworben.
VolltextIBRRS 2011, 0433
BGH, Urteil vom 03.12.2010 - V ZR 200/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0397
KG, Beschluss vom 08.11.2010 - 8 U 43/10
1. § 57a ZVG gewährt dem Ersteher einer Teilfläche eines einheitlich vermieteten Objekts ein auf diese Fläche beschränktes Teilkündigungsrecht.*)
2. Bei dem insoweit geltenden Prinzip der räumlichen Teilkündigung verbleibt es auch dann, wenn sämtliche Flächen des Mietobjekts in zeitlichem Zusammenhang von mehreren Einzelerstehern erworben werden. Es bedarf somit keiner einheitlichen Ausübung des Sonderkündigungsrechts nach § 57a ZVG durch sämtliche Ersteher.*)
VolltextIBRRS 2011, 0396
OLG Brandenburg, Urteil vom 05.01.2011 - 3 U 55/10
Die Erklärung des entgegenstehenden Willens i.S.d. § 545 BGB kann schon im Kündigungsschreiben und in der Räumungsaufforderung gesehen werden, einer Klageerhebung bedarf es nicht.
VolltextIBRRS 2011, 0336
BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - V ZB 215/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0269
BGH, Beschluss vom 09.12.2010 - VII ZB 67/09
1. Die für die Zwangsvollstreckung in ein Nießbrauchsrecht an einem Grundstück gemäß § 857 Abs. 4 Satz 1, 2 ZPO vorgesehene Verwaltung des Grundstücks setzt ebenso wie die Zwangsverwaltung nach §§ 146 ff. ZVG den unmittelbaren oder mittelbaren Besitz des Schuldners voraus.*)
2. Die Anordnung der Verwaltung hängt nicht von der Feststellung des Vollstreckungsgerichts ab, dass der Schuldner das mit dem Nießbrauch belastete Grundstück tatsächlich besitzt. Wenn die Eintragung des Nießbrauchs im Grundbuch nachgewiesen ist, ordnet das Vollstreckungsgericht die Verwaltung nach § 857 Abs. 4 ZPO ohne eine Prüfung an, ob der Schuldner den Besitz an dem Grundstück innehat. Etwas anderes gilt dann, wenn dem Vollstreckungsgericht bekannt ist, dass der Schuldner keinen Besitz hat.*)
VolltextIBRRS 2011, 0252
BGH, Urteil vom 16.12.2010 - Xa ZR 66/10
Wenn der Gläubiger alle Vollstreckungsvoraussetzungen herbeigeführt hat, trifft ihn nur dann keine Haftung nach § 717 Abs. 2 ZPO, wenn er gegenüber dem Schuldner deutlich macht, daraus keine Rechte herzuleiten.*)
VolltextIBRRS 2011, 0240
BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - V ZB 124/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0222
AG Chemnitz, Urteil vom 01.06.2010 - 15 C 932/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0217
LG Chemnitz, Urteil vom 17.12.2010 - 6 S 261/10
1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist berechtigt, bei bestehenden Hausgeldschulden eines Miteigentümers neben der Kaltmiete auch die Nebenkostenvorauszahlungen bei dessen Mietern als Drittschuldner abzupfänden.
2. Die Mieter können im Rahmen einer Drittschuldnerklage der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen diese gerade kein entgegenstehendes Interesse an der Pfändung einwenden, da deren Vermieter die Nebenkosten offensichtlich nicht zweckentsprechend an die Wohnungseigentümergemeinschaft weiterleitet.
VolltextIBRRS 2011, 0177
BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - III ZB 100/09
Nach dem Inkrafttreten des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3224), durch das unter anderem § 1044 Abs. 2 Nr. 1 ZPO a.F. aufgehoben worden ist, steht dem Einwand, das ausländische Schiedsgericht sei mangels wirksamer Schiedsvereinbarung unzuständig gewesen, nicht entgegen, dass es der Schiedsbeklagte versäumt hat, gegen den Schiedsspruch im Ausland ein befristetes Rechtsmittel einzulegen.*)
VolltextIBRRS 2011, 0164
BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - V ZB 84/10
1. Die Zwangsverwaltung des Grundstücks einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts darf nur angeordnet werden, wenn deren Gesellschafter sämtlich aus dem Titel hervorgehen und mit den im Grundbuch eingetragenen Gesellschaftern übereinstimmen. Hinsichtlich der Gesellschafter gilt § 1148 Satz 1 BGB entsprechend.*)
2. Veränderungen im Gesellschafterbestand sind durch eine Rechtsnachfolgeklausel analog § 727 ZPO nachzuweisen.*)
3. Der erweiterte öffentliche Glaube des Grundbuchs nach § 899a BGB bezieht sich nur auf die Gesellschafterstellung, nicht auf die Geschäftsführungsbefugnis.*)
VolltextIBRRS 2011, 0048
BGH, Beschluss vom 20.12.2010 - VII ZB 65/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0026
BGH, Beschluss vom 25.11.2010 - VII ZB 120/09
Deutsche Vollstreckungsgerichte sind nicht zuständig für die Vollstreckung in Zoll- und Steuerforderungen der Republik Argentinien.*)
VolltextIBRRS 2011, 0024
BGH, Beschluss vom 25.11.2010 - VII ZB 5/08
1. Eine Lebensgefährtin ist keine Hinterbliebene des Schuldners im Sinne des § 851c Abs. 1 Nr. 3 ZPO.*)
2. Pfändungsschutz nach § 851c Abs. 1 ZPO besteht grundsätzlich nur dann, wenn die dort unter den Nr. 1 bis 4 genannten Voraussetzungen kumulativ im Zeitpunkt der Pfändung vorliegen. Enthält der Vertrag, aus dem sich die gepfändeten Ansprüche ergeben, allerdings Bestimmungen, die einen späteren Eintritt der Voraussetzungen des § 851c Abs. 1 Nr. 3 ZPO endgültig sicherstellen, greift der Pfändungsschutz ab diesem späteren Zeitpunkt ein.*)
VolltextOnline seit 2010
IBRRS 2010, 4833BGH, Urteil vom 02.12.2010 - IX ZR 41/10
Der Klage eines Gläubigers, der über einen vollstreckbaren Schuldtitel verfügt, auf Feststellung des Rechtsgrundes der unerlaubten Handlung fehlt es nach dem auf den Rechtsgrund beschränkten Widerspruch des Schuldners nicht an einem rechtlich geschützten Interesse.*)
VolltextIBRRS 2010, 4828
BGH, Beschluss vom 25.11.2010 - VII ZB 111/09
Wird die Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung betrieben, sind dem Schuldner für seinen notwendigen Unterhalt jedenfalls die Regelsätze nach § 28 SGB XII zu belassen. Eine Pfändung kleiner Teilbeträge hieraus kommt nicht in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2010, 4764
BGH, Beschluss vom 24.11.2010 - XII ZR 31/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4739
BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - I ZB 26/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4721
LG Hagen, Beschluss vom 30.11.2010 - 21 O 83/10
Die Vollstreckung aus dem Urteil erfolgt gemäß § 887 ZPO in der Weise, dass der Gläubiger ermächtigt wird, seinerseits die Sicherheit durch z. B. Hinterlegung zu leisten, und der Schuldner verurteilt wird, den Sicherheitsbetrag zu Gunsten des Gläubigers zum Zwecke der Hinterlegung an die Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts vorauszuzahlen.
IBRRS 2010, 4683
BGH, Beschluss vom 11.11.2010 - VII ZB 87/09
Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Firmendirektversicherung ist bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls als zukünftige Forderung pfändbar.*)
VolltextIBRRS 2010, 4650
BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - I ZB 85/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4521
BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - V ZB 37/10
Allein daraus, dass ein Beteiligter während eines Zwangsversteigerungsverfahrens, in dem mit Zustellungen zu rechnen ist, umzieht, ohne dem Vollstreckungsgericht eine neue Anschrift mitzuteilen oder einen Nachsendeantrag zu stellen, kann nicht geschlossen werden, dass er beabsichtigt, Zustellungen arglistig zu verhindern.*)
VolltextIBRRS 2010, 4481
BGH, Urteil vom 23.09.2010 - IX ZR 242/09
Im Gesamtvollstreckungsverfahren hat ein neu bestellter Verwalter gegen den abberufenen Verwalter keinen Anspruch auf Erteilung einer (Teil-)Schlussrechnung.*)
VolltextIBRRS 2010, 4362
BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - V ZB 199/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4343
BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - V ZB 82/10
Der Umstand, dass ein Schuldner im Zwangsversteigerungsverfahren geltend macht, dass sein Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt wird, begründet - für sich genommen - keinen Grund für die Zulassung der Rechtsbeschwerde.*)
VolltextIBRRS 2010, 4341
BGH, Beschluss vom 23.09.2010 - VII ZB 23/09
Eine Reduzierung der in § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO genannten Pauschalbeträge auf den tatsächlich geleisteten Unterhaltsbetrag kommt nur dann in Betracht, wenn sich die Inanspruchnahme dieser Freibeträge durch den Schuldner als unbillig erweist und deshalb die Verwirklichung des mit der Einführung von Pauschalbeträgen verfolgten Zwecks ausnahmsweise hinter dem Vollstreckungsinteresse des Gläubigers zurücktreten muss.*)
VolltextIBRRS 2010, 4326
BGH, Beschluss vom 27.10.2010 - VIII ZR 155/10
Grundsätzliche Voraussetzung für einen begründeten Antrag auf einst-weilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz nach § 719 Abs. 2 ZPO ist ein bereits in der Berufungsinstanz gestellter Schutzantrag in Sinne des § 712 ZPO.
VolltextIBRRS 2010, 4313
BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - V ZB 160/09
Ein bereits erteilter Zuschlag ist zu versagen, wenn die Terminsbestimmung derart fehlerhafte Angaben über das Versteigerungsobjekt enthält, dass von einer Irreführung der Bieterkreise auszugehen ist.*)
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