Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
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IBRRS 2010, 3448
BGH, Beschluss vom 05.08.2010 - VII ZB 101/09
Bei der Bemessung des pfandfreien Betrages sind die gesetzlichen Unterhaltspflichten des Schuldners in Höhe des dem Unterhaltsberechtigten zustehenden Betrages zu berücksichtigen, auch wenn der Schuldner seiner Unterhaltspflicht nicht in vollem Umfang genügt.*)

IBRRS 2010, 3441

BGH, Beschluss vom 14.07.2010 - V ZB 86/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 3401

AG Berlin-Neukölln, Beschluss vom 22.10.2009 - 31 M 8081/09
Die Anordnung der Zwangsverwaltung mit Ermächtigung des Gläubigers zur Besitzergreifung stellt einen Vollstreckungstitel dar, auf Grund dessen die Wegnahmevollstreckung nach § 883 ZPO möglich ist.

IBRRS 2010, 3382

BGH, Beschluss vom 22.07.2010 - V ZB 178/09
Welches das für die Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG maßgebliche Jahr der Beschlagnahme ist, bestimmt sich nach der Vorschrift des § 22 Abs. 1 ZVG; auf diese ist § 167 ZPO nicht entsprechend anwendbar.*)

IBRRS 2010, 3375

BGH, Urteil vom 11.08.2010 - XII ZR 181/08
Wird ein Zwangsverwaltungsverfahren nicht wegen Antragsrücknahme (§§ 161 Abs. 4, 29 ZVG) oder der vollständigen Befriedigung des Gläubigers (§ 161 Abs. 2 ZVG) aufgehoben, sondern weil das Grundstück in der Zwangsversteigerung zugeschlagen wurde, ist der Zwangsverwalter auch ohne entsprechende Ermächtigung im Aufhebungsbeschluss befugt, wegen Nutzungen aus der Zeit vor der Zuschlagserteilung Klage zu erheben, sofern der die Zwangsverwaltung betreibende Gläubiger im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Zuschlagsbeschlusses noch nicht vollständig befriedigt ist.*)

IBRRS 2010, 3342

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.07.2010 - 12 U 245/09
Zu Amtspflichten im Rahmen der Ermittlung des Verkehrswerts gem. § 74a Abs. 5 ZVG, wenn Anhaltspunkte für Altlasten auf dem Grundstück bestehen.*)

IBRRS 2010, 3273

BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - V ZB 17/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 3234

LG Berlin, Beschluss vom 26.03.2010 - 82 T 236/10
1. Kosten aus einem gerichtlichen Wohngeldverfahren sind - ohne eine titulierte Hausgeldforderung (Wohngeldforderung) im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG - keine nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG privilegierte Forderung.
2. Bei der Bemessung, ob der Verzugsbetrag drei vom Hundert des Einheitswertes gemäß §§ 10 Abs. 3 ZVG, 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG übersteigt, bleiben sie als Nebenforderung unberücksichtigt.

IBRRS 2010, 3232

OLG Bremen, Urteil vom 16.08.2010 - 3 U 33/09
1. Der Rechtsanwalt kann den Beweis der Unrichtigkeit der Angaben im Empfangsbekenntnis (hier: Datum der Zustellung des erstinstanzlichen Urteils) durch den Nachweis führen, dass es nach seiner Büroorganisation ausgeschlossen ist, dass das auf dem Empfangsbekenntnis befindliche Datum das Datum der tatsächlichen Zustellung ist.*)
2. Betreibt eine Prozesspartei die Zwangsvollstreckung aus einer wegen Verstoßes gegen § 101 ZPO evident unrichtigen Kostenentscheidung, steht der Gegenpartei ein Anspruch auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung gemäß § 826 BGB zu.*)
3. Die Gehörsrüge nach § 321a ZPO ist auf die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör beschränkt. § 321a ZPO eröffnet keine Möglichkeit der Selbstkorrektur bei anderen Verfahrensverstößen (hier: Kostenentscheidung unter Verstoß gegen § 101 Abs. 1 ZPO). Deswegen stellt es keine nachlässige Prozessführung dar, die einem Anspruch nach § 826 BGB entgegen steht, wenn die Gehörsrüge in einem solchen Fall nicht vorab erhoben worden ist.*)

IBRRS 2010, 3211

BGH, Urteil vom 11.05.2010 - IX ZR 127/09
§ 6 Abs. 5 KAG-NW begründet nach dem Willen des Landesgesetzgebers von Nordrhein-Westfalen eine auf dem einzelnen Wohnungseigentum ruhende öffentliche Last in Höhe der für das gesamte Grundstück entstandenen Benutzungsgebühren, soweit diese nach der kommunalen Satzung grundstücksbezogen ausgestaltet sind und hiernach alle Inhaber von Miteigentumsanteilen an dem Grundstück gesamtschuldnerisch haften.*)

IBRRS 2010, 3157

BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - V ZB 94/10
Der Verzicht auf Einzelausgebote muss im Protokoll über den Versteigerungstermin festgestellt, aber nicht vorgelesen und genehmigt werden.*)

IBRRS 2010, 3154

BGH, Beschluss vom 15.07.2010 - V ZB 1/10
Erachtet das Vormundschaftsgericht Maßnahmen zum Schutz des Lebens des Schuldners nicht für geboten, solange die Zwangsvollstreckung nicht durchgeführt wird, so setzt die Fortsetzung der Vollstreckung gegen den suizidgefährdeten Schuldner voraus, dass das Vollstreckungsgericht flankierende Maßnahmen ergreift, die ein rechtzeitiges Tätigwerden des Vormundschaftsgerichts zur Abwendung der Suizidgefahr ermöglichen.*)

IBRRS 2010, 3012

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.12.2009 - 11 U 9/09
Schadensersatzansprüche gegen den Zwangsverwalter einer Immobilie: persönliche Haftung des Zwangsverwalters für Pflichtverletzungen; Umfang der Darlegungspflicht einer Pflichtverletzung des Verwalters; Zulässigkeit der Rückforderung einer Zwangsverwaltervergütung; Verjährungsfrist für Ansprüche gegen den Zwangsverwalter.*)

IBRRS 2010, 2952

BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - V ZA 6/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2821

BGH, Beschluss vom 10.06.2010 - V ZB 192/09
Es stellt keinen Rechtsmissbrauch dar, wenn der Gläubiger die Zwangsversteigerung aus mehreren Grundpfandrechten betreibt und der ablösungsberechtigte Ehepartner des Schuldners hiervon lediglich das Recht mit dem besten Rang ablöst.*)

IBRRS 2010, 2780

BGH, Beschluss vom 15.06.2010 - XI ZR 318/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2760

AG Koblenz, Urteil vom 10.12.2009 - 133 C 1461/09
Zum Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Insolvenzverwalter auf Duldung der Zwangsversteigerung der Wohnung des insolventen Wohnungseigentümers wegen rückständiger Hausgeldzahlungen.*)

IBRRS 2010, 2684

BGH, Urteil vom 09.06.2010 - VIII ZR 189/09
Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung ist dem Mieter gegenüber zur Herausgabe einer Mietkaution, die der Vermieter vom Mieter erhalten, aber nicht an den Zwangsverwalter ausgefolgt hat, nicht verpflichtet, wenn das Mietverhältnis dadurch beendet wird, dass der Mieter das Eigentum an der Wohnung durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung selbst erwirbt.*)

IBRRS 2010, 2669

LG Stuttgart, Beschluss vom 09.04.2010 - 10 S 51/09
Die Frage nach einem dinglichen Charakter von Wohngeldansprüchen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG ist nicht im Verfahren gemäß § 91a Abs. 1 ZPO zu entscheiden.

IBRRS 2010, 2643

BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - IX ZB 23/07
1. Die erhebliche Befassung des Sequesters mit Gegenständen, an denen Rechte Dritter gemäß § 771 ZPO oder § 805 ZPO bestehen, wirkt sich nicht auf die Berechnungsgrundlage der Vergütung aus. Erhebliche Anforderungen an die Geschäftsführung des Sequesters insoweit können nur innerhalb des Vergütungssatzes durch einen angemessenen Zuschlag berücksichtigt werden (Ergänzung zu BGHZ 168, 321).*)
2. Sachvortrag und Erkenntnisquellen über die Bewertung des verwalteten Vermögens zum maßgebenden Stichtag sind im Festsetzungsverfahren für die Vergütung von Verwalter und Sequester bis zur letzten Tatsachenentscheidung zu berücksichtigen.*)

IBRRS 2010, 2588

LG Bonn, Beschluss vom 29.04.2010 - 6 T 107/10
Aus einem Zuschlagbeschluss in der Zwangsversteigerung ist eine auf die Herausgabe der Wohnung beschränkte Räumungsvollstreckung ohne Wegschaffen der beweglichen Gegenstände nicht zulässig.

IBRRS 2010, 2432

BGH, Beschluss vom 29.04.2010 - I ZB 69/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2424

BGH, Beschluss vom 18.05.2010 - VIII ZB 9/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2392

AG Schorndorf, Urteil vom 27.01.2010 - 2 C 1214/08
Der Schuldner, dem nach § 149 Abs. 1 ZVG die unentbehrlichen Räume belassen wurden, hat für deren Nutzung keine verbrauchsunabhängigen Nebenkosten zu bezahlen.*)

IBRRS 2010, 2385

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.06.2010 - 3 W 57/09
1. § 726 ZPO erfasst nur Fälle, in denen der Gläubiger den Eintritt der Tatsachen nach dem Inhalt des Titels oder nach allgemeinen Beweislastregeln zu beweisen hat (vgl. Zöller/Stöber, ZPO, 27. Aufl., § 726, Rn. 4; Musielak/Lackmann, ZPO, 7. Aufl., § 726, Rn. 2 jeweils m.w.N.). Die Vorschrift ist nicht anzuwenden, wenn in einem gerichtlichen Vergleich Forderungen fällig gestellt und Ratenzahlungen darauf unter bestimmten Voraussetzungen lediglich ausgesetzt sind.*)
2. Desgleichen liegt der Eintritt eines im Vergleich geregelten Verfalls außerhalb des Anwendungsbereiches des § 726 ZPO, sodass der Schuldner etwaige Einwendungen nach § 767 ZPO geltend zu machen hat (vgl. Zöller/Stöber, ZPO 27. Aufl., § 726, Rn. 14 m.w.N.; Musielak/Lackmann, ZPO, 7. Aufl., § 726, Rn. 3, jeweils m.w.N.).*)

IBRRS 2010, 2327

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2010 - 10 W 143/09
1. Zur Auslegung eines Gerichtsvollzieherauftrags.*)
2. Dem Vollstreckungsgläubiger bleibt es bei einem Auftrag zur Räumungsvollstreckung unter gleichzeitiger Geltendmachung des Vermieterpfandrechts unbenommen, zugleich hinsichtlich der Anwaltskosten im Wege der Mobiliarvollstreckung vorzugehen.*)

IBRRS 2010, 2310

LG Lübeck, Beschluss vom 05.01.2009 - 7 T 446/09
Eine Räumungsvollstreckung nach dem Berliner Modell hätte in Anbetracht der Rechtsprechung des BGH erfolgen müssen, die Interessen eines Schuldners sind durch die vorherige Ankündigung gewahrt.

IBRRS 2010, 2256

LG Heilbronn, Beschluss vom 30.12.2009 - 1 T 527/09
Die sofortige Beschwerde hinsichtlich materiell-rechtlicher Einwendungen gegen den Teilungsplan ist gegenüber dem Widerspruch gemäß § 115 ZVG subsidiär.

IBRRS 2010, 2005

OLG Frankfurt, Urteil vom 26.03.2010 - 19 U 173/09
Die dem Zwangsverwalter gegenüber dem Gläubiger und Schuldner nach § 154 S. 1 ZVG bestehende Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht begründet wegen § 154 S. 3 ZVG keinen unmittelbaren klagbaren Anspruch von Gläubiger und Schuldner. Vielmehr besteht ein einklagbares Recht als ultima ratio nur dann, wenn die Möglichkeiten des Vollstreckungsgerichts, den Zwangsverwalter zu einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung zu veranlassen, ohne Erfolg bleiben.*)

IBRRS 2010, 1984

BVerfG, Beschluss vom 07.01.2009 - 1 BvR 312/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1955

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.03.2010 - 24 U 82/09
1. Eine Zwangsverwaltungsschuldnerin (Vermieterin) und eine Insolvenzschuldnerin (Mieterin) unterliegen den Regeln über den Eigenkapitalersatz, wenn die Zwangsverwaltungsschuldnerin an der Insolvenzschuldnerin nicht unmittelbar beteiligt war, aber von Gesellschaftern der Insolvenzschuldnerin wirtschaftlich beherrscht wurde.*)
2. Die Gebrauchsüberlassung aufgrund eines Miet- oder Pachtverhältnisses kann den Regeln über den Ersatz von Eigenkapital unterliegen.*)
3. Die Wirkung einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung endet, sofern das überlassene Grundstück mit einem Grundpfandrecht belastet war, bei der Zwangsverwaltung mit Wirksamwerden der Beschlagnahme, ohne dass es eines weiteren Tätigwerdens des Zwangsverwalters bedarf.*)

IBRRS 2010, 1903

BGH, Urteil vom 20.01.2010 - VII ZR 84/09
Richtiges Az: VIII ZR 84/09

IBRRS 2010, 1890

BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - V ZB 124/09
1. Die Ausfertigung des Vollstreckungstitels muss bei der Versteigerung und bei der Erteilung des Zuschlags vorliegen. Ein Verstoß gegen dieses Verfahrensgebot kann auch noch im Verfahren der sofortigen Beschwerde geheilt werden.*)
2. Im Verfahren der sofortigen Beschwerde nicht mehr heilbar ist dagegen ein Mangel des Titels (hier: fehlende Erteilung und Zustellung der Rechtsnachfolgeklausel). Dieser kann nur bis zur Erteilung des Zuschlags geheilt werden.*)

IBRRS 2010, 1878

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.02.2010 - 24 W 3/10
Die Zuständigkeit des Prozessgerichts – Rechtspflegers -, die Kosten der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung (Vorbereitungskosten), die zu den Zwangsvollstreckungskosten gehören, festzusetzen, besteht stets, wenn es nicht zur Zwangsvollstreckung aus dem Titel kommt.*)

IBRRS 2010, 1851

OLG Hamm, Urteil vom 07.01.2010 - 18 U 60/09
Für die Dauer einer gem. § 94 ZVG angeordneten Sicherungsverwaltung sichert die durch die Kündigung eines Sicherungsverwalters ausgelöste Räumungspflicht eines Mieters keine Interessen des Erstehers, die über die Nutzung hinausgehen, für deren Bestand die Sicherungsverwaltung angeordnet wurde. Damit liegt ein Schaden, den ein Ersteher mit einer entgangenen Nutzungsmöglichkeit begründet, die er erst nach der Bezahlung des Versteigerungserlöses und der Aufhebung der Sicherungsverwaltung hätte verfolgen können, außerhalb des Schutzbereichs der durch die Sicherungsverwaltung beschränkten mietvertraglichen Räumungspflicht.

IBRRS 2010, 1849

BVerfG, Beschluss vom 15.02.2010 - 1 BvR 285/10
Keine Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtschutz bei Zurückweisung des Feststellunganstrags eines Zwangsverwalters, der die abstrakter Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Bestellung begehrt; effektiver Rechtschutz entsteht vielmehr durch Rüge einer konkreten Entscheidung der Verwalterbestellung.

IBRRS 2010, 1847

OLG München, Beschluss vom 11.03.2010 - 34 Wx 10/10
Der in Insolvenz befindliche Gläubiger eines durch Vormerkung gesicherten Rückübertragungsanspruchs kann, auch wenn die Grundstücksübertragung mit Rücksicht auf eine familiäre Verbundenheit stattgefunden hat, auf die Geltendmachung des Anspruchs nicht wirksam verzichten (im Anschluss an den Beschluss des OLG München, 13. Mai 2009, 34 Wx 026/09, FG Prax 2009, 155).

IBRRS 2010, 1832

BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - VII ZB 35/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1821

BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - IX ZB 100/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1819

BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - VII ZB 11/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1815

BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - IX ZB 140/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1806

BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - V ZB 117/09
Restitutionsansprüche auf Grundstücke können nicht nach Maßgabe von § 9a Abs. 1 Satz 3 EGZVG im Zwangsversteigerungsverfahren angemeldet werden (Anschluss an BVerwGE 130, 134).*)

IBRRS 2010, 1804

BGH, Beschluss vom 22.04.2010 - IX ZB 162/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1802

BGH, Urteil vom 18.02.2010 - IX ZR 101/09
1. InsO § 49*)
2. Der Inhaber einer öffentlichen Last gemäß § 12 GrStG kann dann, wenn der Insolvenzverwalter das belastete Grundstück freihändig veräußert hat, keine abgesonderte Befriedigung aus dem Veräußerungserlös verlangen.*)

IBRRS 2010, 1644

BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - V ZB 175/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1576

BGH, Urteil vom 18.03.2010 - IX ZR 57/09
1. InsO § 134 Abs. 1*)
2. Die nachträgliche Bestellung einer Sicherung durch den Schuldner für eine Verbindlichkeit aus einer von ihm begangenen unerlaubten Handlung stellt eine entgeltliche Leistung dar; gleiches gilt für die Verstärkung des Anspruchs durch Schuldanerkenntnis.*)
3. InsO § 133 Abs. 1; ZPO § 286 F*)
4. Das Beweisanzeichen der Inkongruenz ist gegeben, wenn der Schuldner nach Vornahme einer unerlaubten Handlung dem Gläubiger für die dadurch begründete Schadensersatzforderung eine Sicherung gewährt. Es bedarf der tatrichterlichen Gesamtwürdigung, ob das Beweisanzeichen der Inkongruenz im konkreten Fall geeignet ist, den Nachweis eines Benachteiligungsvorsatzes des Schuldners und seiner Kenntnis bei dem Anfechtungsgegner zu erbringen.*)

IBRRS 2010, 1539

OLG Hamm, Urteil vom 17.08.2009 - 18 U 40/09
1. Mit der Aufhebung der Zwangsverwaltung infolge Antragsrücknahme erlischt die Prozessführungsbefugnis des klagenden Zwangsverwalters für die Fortsetzung eines anhängigen Prozesses nicht, wenn der Zwangsverwalter die Hauptsache für erledigt erklärt, um eine für die Zwangsverwaltung günstige Kostenentscheidung zu erreichen.*)
2. Eine zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem Räumungsurteil geleistete Sicherheit dient dem Gläubiger nicht als Sicherheit für einen bereits vor dem Vollstreckungsaufschub entstandenen Nutzungsausfallschaden.*)
3. Geht als Sicherheit hinterlegtes Geld in das Eigentum des Fiskus über, erwirbt der sicherungsberechtigte Gläubiger an dem Rückerstattungsanspruch des Schuldners ein Pfandrecht, das (nur) die vom Sicherungszweck umfassten Forderungen des Gläubigers absichert.*)

IBRRS 2010, 1473

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - I ZB 36/09
1. Der Schuldner kann seinen Widerspruch nach § 900 Abs. 4 ZPO auch darauf stützen, dass die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung für ihn eine sittenwidrige Härte i.S. von § 765a Abs. 1 Satz 1 ZPO bedeute.*)
2. Der Umstand, dass dem Schuldner im Falle der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO der Widerruf seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft droht, rechtfertigt nicht ohne weiteres die Annahme einer mit den guten Sitten unvereinbaren Härte i.S. von § 765a Abs. 1 Satz 1 ZPO.*)

IBRRS 2010, 1437

BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - IV ZR 64/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1343

BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - IX ZB 94/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
