Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1065 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 0458BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZA 6/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0456
BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZA 10/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0450
BGH, Beschluss vom 02.12.2009 - I ZA 9/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0449
BGH, Beschluss vom 14.01.2010 - I ZB 34/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0343
BGH, Urteil vom 14.01.2010 - IX ZR 50/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 0267
AG Köln, Beschluss vom 25.02.2009 - 288 M 279/09
Die Schuldnerin hat keinen Anspruch auf Räumungsschutz wegen Suizidalität, wenn sie auf Grund einer paranoid-halluzinatorischen Psychose krankheitsbedingt selbst nicht in der Lage ist, notwendige Handlungen vorzunehmen, sich jedoch bereits in psychiatrischer Behandlung befindet und bereits eine Betreuung mit umfassendem Aufgabengebiet angeordnet ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 0216
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2009 - 24 U 2/09
Sofern der Mieter es im Vorprozess versäumt hat, gegen die zuerkannte Forderung des Vermieters die Aufrechnung zu erklären, ist er nach Beendigung des Rechtsstreits gehindert, seinen fälligen Kautionsrückzahlungsanspruch aufzurechnen.
VolltextIBRRS 2010, 0190
BGH, Beschluss vom 22.10.2009 - V ZR 137/09
1. Einen allgemeinen Grundsatz, der den Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger die Zwangsvollstreckung in sein Eigentum zu erleichtern, gibt es nicht; er folgt auch nicht aus Treu und Glauben.
2. Dass die Forderungen, wegen der vollstreckt wird, weniger als 3 % des Verkehrswerts der Eigentumswohnungen bzw. der Miteigentumsanteile betragen sollen, führt zu keiner anderen Beurteilung.
VolltextIBRRS 2010, 0033
BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 88/08
1. Lautet ein Titel auf die einzelnen Wohnungseigentümer, sind nur diese berechtigt, aus dem Titel zu vollstrecken. Die Notwendigkeit der für die Tätigkeit ihres Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren entstehenden Mehrvertretungsgebühr kann daher nicht mit der Begründung verneint werden, die Gebühr wäre nicht angefallen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband den Vollstreckungsauftrag erteilt hätte (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 77/06, NJW- RR 2007, 955).*)
2. Zur Frage, ob eine Klage der Wohnungseigentümer gegen den Veräußerer von neu errichtetem Wohnungseigentum nach Änderung der Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft im Hinblick auf die Obliegenheit, die Kosten der Zwangsvollstreckung niedrig zu halten, auf eine Klage des teilrechtsfähigen Verbandes hätte umgestellt werden müssen.*)
VolltextOnline seit 2009
IBRRS 2009, 4067BGH, Beschluss vom 26.11.2009 - VII ZB 42/08
1. Das Vollstreckungsorgan hat eine unklare Bezeichnung im Vollstreckungstitel nach allgemeinen Grundsätzen auszulegen. Dabei darf es außerhalb des Titels liegende Umstände grundsätzlich nicht berücksichtigen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02, BGHZ 156, 335).*)
2. Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Zwangsvollstreckung aus einem ausländischen Titel betrieben wird, der nach Art. 5 ff. EuVTVO als europäischer Vollstreckungstitel bestätigt worden ist.*)
IBRRS 2009, 2770
BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - I ZB 80/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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