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Sachgebiet: Zwangsvollstreckung

1065 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2023

IBRRS 2022, 3706
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsräumung trotz konkreter Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners?

LG Traunstein, Beschluss vom 16.05.2022 - 4 T 1275/21

1. Die Einstellung der Räumungsvollstreckung scheidet aus, wenn der Gesundheitsgefahr durch ärztliche Maßnahmen begegnet werden kann.

2. Auch eine Unterrichtung der zuständigen Sicherheitsbehörden (Landratsamt) über die Zurückweisung/Nichteinstellung kann genügen.

3. Zum (geringen) Schutzbedürfnis des verschwiegenen Mitbesitzers.

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IBRRS 2023, 0020
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Mängelbeseitigung wegen Annahmeverzug nicht möglich!

LG Essen, Beschluss vom 19.10.2022 - 7 T 219/22

ohne amtlichen Leitsatz

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Online seit 2022

IBRRS 2022, 3750
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Räumungstitel ist auch ein Vergleich!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.05.2022 - 8 U 130/21

1. Auf Geschäftsraummietverhältnisse findet § 940a Abs. 2 ZPO keine (analoge) Anwendung.*)

2. Räumungstitel i.S.v. § 940 Abs. 2 ZPO ist auch ein Vergleich, der in einem Gerichtsverfahren zu Stande gekommen ist, in welchem der Kläger die Räumung und Herausgabe der Mieträume beantragt hat.*)

3. Die Räumung von Gewerberaum gegen einen im Räumungstitel nicht genannten Dritten durch einstweilige Verfügung kommt in Betracht, wenn der Mieter die Vollstreckung mithilfe von missbräuchlich eingesetzten Untermietern verhindern oder verzögern will und die besondere Eilbedürftigkeit nach Maßgabe der §§ 935, 940 ZPO glaubhaft gemacht wird.*)

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IBRRS 2022, 3649
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Mangelnde Form eines Vollstreckungsauftrags

AG Lörrach, Beschluss vom 25.08.2022 - 1 M 300/22

Der schriftsätzlich eingereichte Auftrag stellt kein "Nullum" dar, der keine Kosten auslöst. Zwar konnte er, da er nicht auf dem vorgeschriebenen elektronischen Wege erteilt worden war, nicht beachtet werden und damit insoweit keine Wirkung entfalten. Dies bedeutet jedoch nicht dass es sich hierbei um ein unbeachtliches "Nullum" handelt und hierdurch keine Kosten entstehen. Vielmehr handelt es sich um eine Prozesshandlung, über die mangels Einhaltung der Formvorschriften zu entscheiden ist.

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IBRRS 2022, 3636
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung in ein durch Arrestvollziehung gesichertes Grundstück

OLG Bremen, Beschluss vom 12.09.2022 - 3 W 13/22

1. Auch die Staatsanwaltschaft selbst hat - wie andere Gläubiger - wegen § 111h Abs. 2 S.1 StPO kein Recht auf die Eintragung einer weiteren Sicherungshypothek in das Grundbuch, wenn das Grundstück bereits durch eine Sicherungshypothek aufgrund einer Arrestvollziehung durch die Staatsanwaltschaft gesichert ist.*)

2. § 111h Abs. 2 S.1 StPO dient der Sicherung des grundsätzlichen Vorrangs der Verletzten vor anderen Gläubigern und der Gleichbehandlung der Tatgeschädigten.*)

3. Die Vorschrift soll darüber hinaus, im Hinblick auf das Erlöschen des Sicherungsrechts nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (gem. § 111i Abs. 1 S.1 StPO), verhindern, dass durch Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen zwischen der Arrestvollziehung und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Absonderungsrechte einzelner Gläubiger entstehen, die die Vermögensmasse zu Lasten der Verletzten schmälern.*)

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IBRRS 2022, 3572
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Räumungsfrist nach gerichtlichem Räumungsvergleich

AG Seligenstadt, Beschluss vom 06.09.2022 - 1 C 76/22

Eine Antragsbewilligung kommt bei nachträglich geänderten Umständen nur in Betracht, wenn der Räumungsschuldner diese bei Vergleichsabschluss ohne grobes Verschulden nicht vorhergesehen hat.




IBRRS 2022, 3647
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Ersteher kann sich nicht auf Sicherungsvertrag berufen

OLG München, Urteil vom 20.07.2022 - 7 U 6031/20

Der Ersteher eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung, der aus einer bestehen gebliebenen Grundschuld dinglich (hier auf Zinszahlungen) in Anspruch genommen wird, kann dem Grundschuldgläubiger grundsätzlich keine Einreden entgegensetzen, die sich aus dem zwischen dem früheren Eigentümer (Sicherungsgeber) und dem Gläubiger (Sicherungsnehmer) abgeschlossenen Sicherungsvertrag ergeben (Anschluss an BGH, BeckRS 2003, 5078). Dies gilt auch dann, wenn ein Miterbe des Sicherungsgebers den weiteren Miterben, der das Grundstück im Wege der Teilungsversteigerung erwirbt, nach Übertragung der Grundschuld durch den Sicherungsgeber im Wege der Abtretung auf die ungeteilte Erbengemeinschaft auf Duldung der Zwangsvollstreckung wegen dinglicher Zinsen in Anspruch nimmt.

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IBRRS 2022, 3654
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zuständigkeit eines Gerichts für die Anordnung einer Zwangsversteigerung

LG Potsdam, Beschluss vom 28.09.2022 - 14 T 62/22

Bei einem Verfahren gem. § 172 ZVG ist gem. § 1 ZVG das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig anzusehen, in dessen Bezirke das Grundstück belegen ist.

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IBRRS 2022, 3637
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstellung der Räumungsvollstreckung aufgrund des Ablebens des Schuldners

AG Heidelberg, Beschluss vom 22.03.2021 - 1 M 7/21

Die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner ist nach dessen Tod einzustellen und nicht nach § 779 ZPO durchzuführen. Nach dieser Vorschrift kann beim Tod eines Schuldners nach Beginn der Zwangsvollstreckung diese unmittelbar in den Nachlass fortgesetzt werden, ohne dass es einer Titelumschreibung auf die Erben bedarf. Voraussetzung hierfür aber ist, dass die Vollstreckung vor dem Tod des Schuldners schon begonnen hat.

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IBRRS 2022, 3638
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Gerichtsvollzieher ist an Einweisungsverfügung gebunden

AG Bad Iburg, Beschluss vom 11.05.2022 - 3 M 140/22

Der Gerichtsvollzieher ist an die Einweisungsverfügung der Stadt gebunden. Die ordnungsrechtliche Verfügung geht aufgrund ihres gefahrenabwehrsrechtlichen Charakters den zivilprozessualen Regelungen vor und begründet ein Vollstreckungshindernis.*)

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IBRRS 2022, 3635
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckung der Finanzverwaltung aus einer Zwangssicherungshypothek nach Restschuldbefreiung

FG Niedersachsen, Urteil vom 23.08.2022 - 13 K 18/21

1. Lässt die Finanzverwaltung zur Vollstreckung einer Steuerforderung eine Zwangssicherungshypothek eintragen, veräußert der Vollstreckungsschuldner anschließend das belastete Grundstück und wird ihm nach Durchführung eines Insolvenzverfahrens Restschuldbefreiung erteilt, bleibt der Erlass eines Duldungsbescheids gegenüber dem Rechtsnachfolger gem. §§ 191, 323 AO weiterhin möglich.

2. Obwohl die Steuerforderung infolge der Restschuldbefreiung gem. §§ 286 f., 301 Abs. 1 und 3 InsO zur Naturalobligation wird, gilt sie im steuervollstreckungsrechtlichen Sinne als vollstreckbar, da § 301 Abs. 2 InsO die Vollstreckung aus der Zwangssicherungshypothek weiterhin zulässt. Die in § 191 AO vorausgesetzte Akzessorietät wird in diesen Fällen durch § 301 Abs. 2 InsO gelockert, weil ansonsten eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung von privaten Gläubigern und Abgabengläubigern entstehen würde.

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IBRRS 2022, 3651
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Räumung trotz positivem Covid-Test?

LG Berlin, Beschluss vom 19.04.2022 - 51 T 152/22

Ein positiver Testnachweis auf eine Infektion des SARSCoV2-Erregers führt nicht zur Sittenwidrigkeit der Zwangsräumung und damit zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung.

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IBRRS 2022, 3644
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verjährung eines durch Vormerkung gesicherten Anspruchs

OLG Dresden, Urteil vom 13.07.2022 - 22 UF 330/20

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2022, 3592
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Tod des Schuldners vor Anordnung der Zwangsversteigerung

AG Crailsheim, Beschluss vom 22.06.2022 - 31 K 21/21

(Ohne)

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IBRRS 2022, 3481
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung gegen Kinder des Mieters

AG Wedding, Beschluss vom 24.09.2021 - 33 M 1729/21

Die nach Erreichen der Volljährigkeit weiter in der elterlichen Wohnung lebenden Kinder bleiben im Regelfall Besitzdiener, ohne dass es darauf ankommt, ob die Kinder unter der Adresse gemeldet sind und der Vermieter die tatsächlichen Verhältnisse kennt.

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IBRRS 2022, 3508
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wann darf Guthaben auf Pfändungsschutzkonto ausgezahlt werden?

BGH, Urteil vom 20.09.2022 - XI ZR 5/21

Ein Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k ZPO in der bis zum 30.11.2021 geltenden Fassung (künftig: a.F.) unterliegt nicht der Auszahlungssperre des § 835 Abs. 4 Satz 1 ZPO a.F., wenn und soweit im Zeitpunkt der Gutschrift dieses Guthabens der für den laufenden Monat zur Verfügung stehende Freibetrag nach § 850k Abs. 1 Satz 1 ZPO a.F. noch nicht durch andere Gutschriften ausgeschöpft ist.*)

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IBRRS 2022, 3480
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Weitere Angaben in Formular zum Vollstreckungsauftrag

LG Lübeck, Beschluss vom 19.08.2021 - 7 T 330/21

Dem Formularzwang aus § 753 Abs. 3 ZPO iVm §§ 1, 2, 5 GVFV widerspricht es nicht, wenn ein Gläubiger in dem mit „weitere Angaben im Zusammenhang mit der Vermögensauskunft“ überschriebenen Modul G4 des Gerichtsvollzieherformularauftrags rechtliche Auffassungen zum Umfang der Abgabe der Vermögensauskunft äußert.*)

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IBRRS 2022, 3394
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Erfüllungseinwand in Vollstreckungsabwehrklage und Vollstreckungsverfahren

BGH, Urteil vom 29.09.2022 - I ZR 180/21

Die Anhängigkeit eines Zwangsmittelverfahrens nach § 888 ZPO, in dem der Schuldner den Erfüllungseinwand mit Blick auf den gegen ihn titulierten Anspruch erheben kann und erhoben hat, hindert den Schuldner nicht an der Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) gegen den Gläubiger, die ebenfalls auf die Erhebung des Erfüllungseinwands zielt.*)

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IBRRS 2022, 3306
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Unstreitiges neues Vorbringen ist vom Berufungsgericht zu berücksichtigen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.10.2022 - 6 U 131/22

1. Die Darlegungs- und Beweislast für Umstände, welche gegen den Schuldner beim Umfang der von ihm zur Befolgung eines Unterlassungstitels angekündigten Maßnahmen einen Mitverschuldenseinwand begründen könnten, trägt der Kläger (Vollstreckungsgläubiger).*)

2. Die Schätzung der Höhe des drohenden Vollstreckungsschadens und damit der Höhe der Sicherheit erfolgt auf der Grundlage des (gegebenenfalls streitigen und nicht im Beweisverfahren geklärten) Parteivortrags.*)

3. Unstreitiges neues Vorbringen ist bei der Entscheidung des Berufungsgerichts nach § 718 ZPO zu berücksichtigen.*)

4. Nimmt der Vollstreckungsbeklagte die verbotenen Handlungen derzeit nicht vor, steht dies dem Umstand nicht entgegen, dass er für die Zukunft im Fall der vorläufigen Vollstreckung an deren Vornahme aufgrund des Titels gehindert ist. Es ist daher anzunehmen, dass dem Beklagten ein Vollstreckungsschaden drohe.

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IBRRS 2022, 2951
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsgericht prüft kein materielles Recht!

LG Karlsruhe, Beschluss vom 30.12.2021 - 3 T 51/21

Das Vollstreckungsorgan ist nicht befugt, eine vorgenommene Verrechnung an ihn geleisteter Zahlungen auf ihre Richtigkeit gem. § 367 Abs. 1 BGB hin zu überprüfen. Materiell-rechtliche Fragen sind einer Prüfung durch das Vollstreckungsgericht im streng formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahren grundsätzlich entzogen.

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IBRRS 2022, 2940
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Festsetzung eines Ordnungsgelds wegen verwehrten Öffnens der Wohnungstür

AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 04.11.2021 - 980a C 19/21 WEG

Die Vollstreckung der titulierten Verpflichtung des Schuldners, dem Versorger den Zutritt zu gewähren sowie den Austausch eines Zählers zu dulden, richtet sich (auch) nach § 890 ZPO, selbst wenn diese Verpflichtung Elemente einer Handlungspflicht enthält. Der Schwerpunkt der in Rede stehenden Verpflichtung liegt nämlich auf der Duldung des Zutritts zur Wohnung und der Vornahme der für den Austausch der Zähler nötigen Arbeiten; das Öffnen der Wohnungstür und der Innentüren ist lediglich eine Hilfshandlung.

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IBRRS 2022, 2927
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Konkretisierung der Auskunft im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

BGH, Beschluss vom 07.09.2022 - VII ZB 38/21

Ein Antrag des Gläubigers an das Vollstreckungsgericht auf Konkretisierung der von dem Schuldner nach § 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO zu erteilenden Auskunft in dem (Pfändungs- und) Überweisungsbeschluss oder einem diesen ergänzenden Beschluss ist unzulässig.*)

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IBRRS 2022, 2177
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Vollstreckungsandrohung gegenüber dem Zustandsstörer

VG München, Urteil vom 24.01.2022 - M 8 K 21.2279

Im Rahmen des behördlichen Auswahlermessens zwischen Inanspruchnahme des Zustands- oder Handlungsstörer sind stets die Umstände des Einzelfalls, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie das Gebot einer schnellen und effektiven Gefahrbeseitigung zu berücksichtigen.

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IBRRS 2022, 2869
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Einstellung der Zwangsvollstreckung

LG Kiel, Beschluss vom 09.11.2020 - 13 T 32/20

Im Zwangsversteigerungsverfahren eines im Eigentum einer GbR stehenden Grundstücks ist betreffend die Teilungsversteigerung auch der einzelne Teilhaber antragsberechtigt, ohne dass er zuvor in einem gerichtlichen Prozess die Zustimmung der übrigen Gesellschafter sich titulieren lassen zu müsste (vgl. BGH Beschl. vom 16.05.2013).

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IBRRS 2022, 2693
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Fortsetzung der Zwangsvollstreckung

AG Bruchsal, Beschluss vom 17.12.2021 - 3 M 366/21

Durch das Erwirken des Berichtigungsbeschlusses konnten die Zweifel an der Identität des Schuldners in vertretbarer Zeit beseitigt werden. Bei Zweifeln an der Identität ist es gerade Sache des Gläubigers, eine Berichtigung des Titels zu erwirken.

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IBRRS 2022, 2692
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Forderungen

AG Achim, Beschluss vom 07.05.2021 - 11 M 101/21

1. Die Erinnerung gemäß § 766 ZPO kann sich nur gegen ein Vollstreckungsorgan richten.

2. Als Vollstreckungsgericht ist, sofern nicht das Gesetz ein anderes Amtsgericht bezeichnet, gemäß § 764 Abs. 2 ZPO das Amtsgericht anzusehen, in dessen Bezirk das Vollstreckungsverfahren stattfinden soll oder stattgefunden hat. Zur Entscheidung über die Erinnerung ist gem. § 766 Abs. 1 Satz 1 ZPO örtlich und sachlich ausschließlich das Vollstreckungsgericht zuständig.

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IBRRS 2022, 2472
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 14.06.2022 - VIII ZR 182/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 2161
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Gläubiger und Titelgläubiger identisch: Keine Rechtsnachfolgeklausel erforderlich

LG Rottweil, Beschluss vom 05.04.2022 - 1 T 10/21

Der Regelung des § 727 ZPO liegt die Überlegung zu Grunde, dass nach § 750 ZPO nur der aus dem Titel ersichtliche Gläubiger vollstrecken kann. Ist der Gläubiger mit dem Titelgläubiger identisch, ist eine Rechtsnachfolgeklausel nicht erforderlich.

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IBRRS 2022, 2188
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vergleichstext muss Vollstreckungsinhalt enthalten

AG Bad Iburg, Beschluss vom 01.03.2022 - 3 M 58/22

Bei Prozessvergleichen müssen sich Inhalt, Art und Umfang der Vollstreckung grundsätzlich aus dem Vergleichstext selbst ergeben. Ein Rückgriff auf Umstände außerhalb des Titels ist grundsätzlich unzulässig. Sinn und Zweck dieser strengen Anforderungen ist es, im Interesse der Rechtssicherheit und -klarheit zu gewährleisten, dass ein Vollstreckungsorgan aus dem Titel selbst ersehen kann, was genau zu tun ist und nicht etwa auf die Interpretation zusätzlicher, ihr möglicherweise unzugänglicher, weiterer Informationen angewiesen ist.

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IBRRS 2022, 2282
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Gericht ist Vollstreckungsbehörde: Antrag ist elektronisch einzureichen!

LG Münster, Beschluss vom 02.03.2022 - 05 T 105/22

1. Nach § 130d ZPO müssen unter anderem einzureichende Anträge, die durch eine Behörde eingereicht werden, als elektronisches Dokument übermittelt werden.

2. Vollstreckungsbehörde ist bei Zwangsgeldern nach § 2 Nr. 2 EBAO diejenige Behörde oder Dienststelle der Behörde, die auf die Verpflichtung zur Zahlung des Geldbetrags erkannt hat. Der Behördenbegriff ist dabei funktional zu verstehen, sodass auch - bzw. insbesondere - Gerichte als Vollstreckungsbehörde handeln können.

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IBRRS 2022, 2316
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
IVR

LG Münster, Beschluss vom 02.03.2022 - 5 T 105/22

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2022, 2190
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung nur mit Papierurkunde!

OLG Schleswig, Beschluss vom 07.06.2022 - 2 Wx 31/22

1. Wird das Grundbuchamt bei der Eintragung als Vollstreckungsorgan tätig, hat es sowohl die vollstreckungsrechtlichen als auch die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen selbständig zu prüfen.*)

2. Das Vorliegen der allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen (Titel, Klausel, Zustellung) bestimmt sich nach der ZPO und ist durch Vorlage der Vollstreckungsunterlagen nachzuweisen. Gemäß § 724 ZPO wird die Zwangsvollstreckung aufgrund einer mit Vollstreckungsklausel versehenen Ausfertigung des Urteils (vollstreckbare Ausfertigung) durchgeführt. Die vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils ist stets Papierurkunde.*)

3. Auf Grundlage einer elektronisch durch den Notar beglaubigten Abschrift einer vollstreckbaren Ausfertigung ist eine Zwangsvollstreckung nicht möglich. Daran ändert auch die Bestimmung des § 135 GBO zum elektronischen Rechtsverkehr nichts. Sie gilt nur für die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen.*)

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IBRRS 2022, 2196
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kann der Verzicht auf eine Reallast, die in einem Duldungsbescheid verfügt wurde, angefochten werden?

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.04.2022 - 6 K 1007/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 2189
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die bereits vollzogene Zwangsräumung

BVerfG, Beschluss vom 17.05.2022 - 2 BvR 661/22

Im Verfahren auf Erlass einer einstweilige Anordnung gegen die vollzogene Zwangsräumung hat der Antragsteller darzulegen, wie das Ziel, die bereits vollzogene Zwangsräumung rückgängig zu machen, im Rahmen eines Vollstreckungsschutzverfahrens erreicht werden kann. Denn der Antrag nach § 765a ZPO wird außerhalb des Erkenntnisverfahrens gestellt und ist lediglich auf die Einstellung der Zwangsvollstreckung und damit gerade nicht auf die Erlangung eines Titels gegenüber dem Gläubiger auf Einweisung in den Besitz gerichtet.

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IBRRS 2022, 2174
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Räumung „Berliner Modell“

AG Dortmund, Beschluss vom 20.05.2022 - 244 M 410/22

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2022, 2179
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckung einer bestandskräftigen Nutzungsuntersagung

VG München, Urteil vom 24.01.2022 - M 8 K 21.5382

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 2178
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckung einer bestandskräftigen Nutzungsuntersagung

VG München, Urteil vom 24.01.2022 - M 8 K 21.4004

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 2173
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO ist Ultima Ratio

LG Lübeck, Beschluss vom 22.02.2022 - 7 T 70/22

1. Die Gewährung von Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO kommt nur in Betracht, wenn andere Schutzvorschriften erschöpft sind oder nicht zur Anwendung kommen.*)

2. Demnach ist ein gesonderter Antrag nach § 765 a ZPO auf Gewährung von Räumungsschutz gegen eine Zwangsräumung auf der Grundlage eines noch nicht rechtskräftigen Zuschlagsbeschlusses unzulässig, wenn der Schuldner im anhängigen Zuschlagsbeschwerdeverfahren Vollstreckungsschutz nach § 570 ZPO (also: Räumungsschutz) erhalten kann.*)

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IBRRS 2022, 2118
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vergütung für Zwangsverwaltung vermieteter Grundstücke?

LG Trier, Beschluss vom 02.05.2022 - 5 T 14/22

Bei der Zwangsverwaltung von Grundstücken, die nicht durch Vermieten oder Verpachten genutzt werden, sondern durch Fortführung eines grundstücksbezogenen Gewerbebetriebs, ist zur Bestimmung der Vergütung des Zwangsverwalters § 18 Abs. 1 Satz 1 ZwVwV nicht analog anzuwenden.

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IBRRS 2022, 2122
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
(ohne Titel)

AG Heilbronn, Beschluss vom 08.03.2022 - 2 K 6/22

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 2121
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
(ohne Titel)

AG Heilbronn, Beschluss vom 25.03.2022 - 2 K 6/22

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 2120
Mit Beitrag
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Notwendigkeit eines Testamentsvollstreckerzeugnisses in der Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

LG Heilbronn, Beschluss vom 19.04.2022 - Wo 1 T 97/22

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2022, 2119
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Kein Vorrang der Zwangsverwaltung gegenüber strafprozessualer Beschlagnahme hinsichtlich (gepfändeter) Mietforderungen

LG Berlin, Beschluss vom 11.11.2021 - 502 Qs 36/21

1. Es besteht kein grundsätzlicher Vorrang der Zwangsverwaltung bezüglich der von ihr vereinnahmten Mietforderungen, wenn diese im Rahmen einer strafprozessualen Beschlagnahme zuvor bereits gepfändet worden sind.

2. Der allgemeine Grundsatz, dass für das Verhältnis zweier Verfügungsverbote untereinander ihre zeitliche Reihenfolge maßgebend ist, gilt auch, wenn Maßnahmen der Vermögensabschöpfung durch die Staatsanwaltschaft - und ein daraus folgendes Verfügungsverbot - mit anderen (zivilrechtlichen) Verfügungsverboten (hier der Zwangsverwaltung) konkurrieren.

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IBRRS 2022, 2104
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsverwalter haftet für baurechtswidrige Zustände!

VG Osnabrück, Beschluss vom 08.10.2020 - 2 B 21/20

Der Zwangsverwalter ist in analoger Anwendung des § 56 Satz 1 NBauO bauordnungsrechtlich verantwortlich für baurechtswidrige Zustände.*)

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IBRRS 2022, 2094
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungskosten sind ohne vorherige Festsetzung vollstreckbar!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.06.2022 - 2 S 711/22

1. Nach § 13 Abs. 2 LVwVG dürfen die Kosten der Vollstreckung im Fall der Beitreibung zusammen mit der Hauptforderung ausnahmsweise ohne vorherige Festsetzung vollstreckt werden.*)

2. Die Kosten der Vollstreckung i.S.d. § 13 Abs. 2 LVwVG umfassen nicht nur die Kosten, die aus Anlass des konkret und aktuell erlassenen Vollstreckungsverwaltungsakts - hier der Pfändungs- und Einziehungsverfügung - entstanden sind, sondern alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Einleitung und Durchführung der Vollstreckung stehen, also auch Kosten früherer (erfolgloser) Vollstreckungshandlungen.*)

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IBRRS 2022, 2021
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollmachtsurkunde nachgereicht: Vollmachtsmangel beim PfüB-Antrag geheilt!

BGH, Beschluss vom 04.05.2022 - VII ZB 18/18

Zur Heilung eines Mangels der Vollmacht beim Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch einen Inkassodienstleister.*)

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IBRRS 2022, 1414
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Folgen einer corona-bedingten Schließung

KG, Urteil vom 25.04.2022 - 8 U 158/21

1. Miete i.S.d. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a BGB und damit Bezugsgröße für den kündigungsrelevanten Rückstand ist nicht die geminderte Miete, sondern die vertraglich vereinbarte Gesamtmiete.

2. Gleiches gilt im Falle einer außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs und auch dann, wenn der Mieter dem Mietanspruch des Vermieters einredeweise einen Anspruch auf Anpassung der Miete nach § 313 BGB entgegenhalten kann.

3. Eine AGB-Klausel, wonach es für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung auf den Eingang des Geldes auf dem Konto des Vermieters ankommt, ist im Gewerberaummietrecht wirksam.

4. Im Fall einer Geschäftsschließung, die auf einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie beruht, kommt grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage in Betracht.

5. Da eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage nicht zu einer Überkompensierung der entstandenen Verluste führen darf, sind bei der Prüfung der Unzumutbarkeit grundsätzlich auch die finanziellen Vorteile zu berücksichtigen, die der Mieter aus staatlichen Leistungen zum Ausgleich dieser pandemie-bedingten Nachteile erlangt hat, wenn sie nicht als Darlehen gewährt wurden, oder aus einer einstandspflichtigen Betriebsversicherung des Mieters erhalten hat.

6. Da die Höhe dieser Ersatzleistungen regelmäßig erst mit deren tatsächlicher Auszahlung feststeht und erst zu diesem Zeitpunkt dann abschließend über eine Mietanpassung entschieden werden kann, kommt bis dahin auch eine temporäre Beschränkung der Zahlungspflicht, mithin eine Stundung der Mieten in Betracht.

7. Ausbleibende Kundschaft auch in dem Zeitraum, in denen der Betrieb des Mieters nicht von einer Zwangsschließung betroffen ist, fällt in das wirtschaftliche Risiko des Gewerberaummieters, denn das Verwendungsrisiko liegt grundsätzlich beim Mieter.




IBRRS 2022, 1864
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Was muss Gerichtsvollzieher dem Gläubiger bzgl. Konten Dritter mitteilen?

BGH, Beschluss vom 24.03.2022 - I ZB 55/21

1. Der Gerichtsvollzieher hat dem Gläubiger gem. § 802l Abs. 3 Satz 1 ZPO die nach § 802l Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO beim Bundeszentralamt für Steuern eingeholte Auskunft zu Konten Dritter, über die der Schuldner verfügungsberechtigt ist, in der Weise zu erteilen, dass Name und, soweit in der Auskunft des Bundeszentralamts für Steuern aufgeführt, Anschrift, Kontonummer und die Bank, bei der das Konto unterhalten wird, sowie der Zeitpunkt der Kontoeröffnung offengelegt werden, soweit diese Daten für die Zwecke der Vollstreckung erforderlich sind.*)

2. Die in § 802l Abs. 3 Satz 1 ZPO geregelte Pflicht, den Schuldner innerhalb von vier Wochen über das Ergebnis des Ersuchens i.S.v. § 802l Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO in Kenntnis zu setzen, ist verfassungskonform entsprechend zu Gunsten des Dritten anzuwenden.*)

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IBRRS 2022, 1309
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Mindestanforderungen an das verfahrenseinleitende Schriftstück?

BGH, Beschluss vom 10.03.2022 - IX ZB 36/20

Dem verfahrenseinleitenden Schriftstück müssen sich mit Bestimmtheit zumindest Gegenstand und Grund des gegen den Beklagten gerichteten Antrags sowie die Aufforderung, sich vor Gericht einzulassen, oder, nach Art des laufenden Verfahrens, die Möglichkeit zur Einlegung eines gerichtlichen Rechtsbehelfs entnehmen lassen.*)

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IBRRS 2022, 1470
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Pflichten des Zwangsverwalters im Rahmen des aufgehobenen Zwangsverwaltungsverfahrens

AG Mönchengladbach-Rheydt, Beschluss vom 04.11.2021 - 503 L 001/21

1. Leistet ein Vollstreckungsschuldner (zur Abwendung anderweitiger Vollstreckungsmaßnahmen) eigene Zahlungen auf Ansprüche gem. § 10 ZVG, steht ihm ein Erstattungsanspruch gegen die Zwangsverwaltungsmasse nicht zu.*)

2. Ein Ersteher des Vollstreckungsobjekts kann vom Vollstreckungsgericht keine Weisung beanspruchen, wonach der Zwangsverwalter Betriebskostenabrechnungen für Abrechnungsjahre vor dem Beschlagnahmejahr zu erstellen hat (Abgrenzung zu BGH, NJW 2003, 2320; NJW 2006, 2626).*)

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