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Recht am Bau | Bauvertrag

Zeige Dokumente 201 bis 250 von insgesamt 2195 - (5142 in Alle Sachgebiete)

Online seit 2022

Nicht alle Latten am Bauzaun ?
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 R 
Leistungsverzeichnis unklar: Keine Kalkulation "pro Auftragnehmer"!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2022, 387

 B 
Materialpreiserhöhungen, Lieferkettenverzögerungen und die bauablaufbezogen konkrete Darstellung
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Ein Gericht entscheidet (idealerweise) auf der Grundlage geltenden Rechts mit streng aufrecht gehaltenen Beweislastregeln. Wo ein Gericht - nach oft langer Prozessdauer zumal - mit Strenge wacht, entscheidet das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BmWSB) durch Erlass quasi per Federstrich. Die oberste Instanz der öffentlichen Bauauftraggeber ist mit dem Erlass vom 25.03.2022 mit Gestaltungsfreiraum und einer gehörigen Portion an Pragmatismus auf die Auftragnehmerseite zugegangen. Das zeigt sich vor dem Hintergrund von ungewöhnlich hohen, geradezu blitzartig und unvorhersehbar eingetretenen Preissteigerungen bei Betriebsstoffen (Energie) und einigen Baumaterialien in der Folge des kriegerischen Kampfes um anachronistische Machtgelüste auf der einen und der zu verteidigenden Freiheits- und Demokratiesehnsucht auf der anderen Seite.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Hier ging es nicht um das Baugrundrisiko - das trägt der Auftraggeber
Leseranmerkung von Dr.-Ing. Wulf Himmel zu
 R 
Baugrundrisiko ist Auftragnehmerrisiko!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2022, 392

 B 
BGH klärt brennende Frage trotz Gelegenheit nicht
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Bei allem Respekt vor der Würde des Amtes und der Menschen darin: Die Bauwelt wartet auf die höchstrichterliche Klärung. Die Antwort auf die Frage, wie der neue Preis nach § 2 Abs. 5, 6 VOB/B, gleich ob mit oder ohne bauzeitliche Wirkung, zu bilden ist, wird mit Hochspannung erwartet.

Worum geht es?
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Brennende Frage weiter ungeklärt
Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
 R 
Nachtragsvergütung aus § 2 Abs. 5, 6 VOB/B umfasst auch bauzeitbedingte Folgekosten!
(Bernhard von Kiedrowski)
Dokument öffnen IBR 2022, 339

 B 
Nachweise im gestörten Bauablauf: Kein Zauberwerk
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Was muss der Vortrag des im Verzögerungsfall beweisbelasteten Auftragnehmers leisten, wenn er Nachteile aus Behinderungen aus dem Risikobereich des Auftraggebers geltend machen möchte? Welche Hürde muss er bei der Darlegung der Anspruchsgrundlage / des Haftungsgrundes nehmen? Und wenn eine Anspruchsgrundlage festgestellt ist: Was muss anschließend ein den Anspruch ausfüllender Kausalitätsnachweis leisten, um eine hinreichende Grundlage zur Schätzung nach § 287 ZPO zu bieten?
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

 S 
Bautechnik

Bautradition, die keine ist: Beispiel Flutwasserschutz


Sachverständigenbericht von Prof. Matthias Zöller, Dipl.-Ing. Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2022, 335

 B 
Vorsicht, an praktischer Lösung Interessierte! Aus verschlungenen Gehirnwindungen Entspringendes
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Unter der bekannten Mengenminderungsklausel eines Einheitspreisvertrages ist dem Auftragnehmer bei einer über 10 % hinausgehenden Mengenunterschreitung der Einheitspreis vorbehaltlich des Ausgleichs durch relevante Mengenerhöhungen bei anderen Positionen oder auf andere Weise auf Verlangen zu erhöhen. Die Erhöhung soll "im Wesentlichen" dem Mehrbetrag entsprechen, der sich durch die Verteilung der Baustelleneinrichtungs- und Baustellengemeinkosten und der Allgemeinen Geschäftskosten auf die verringerte Menge ergibt. Welche Bedeutung kommt dem Term "im Wesentlichen" zu?
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

AN geteert und gefedert mit gerichtlicher Absolution!
Leseranmerkung von Dr. Benjamin Berding zu
 R 
Kleinteiliges und diskontinuierliches Arbeiten ist keine unangemessene Benachteiligung!
(Paul Popescu)
Dokument öffnen IBR 2022, 284

Trennung verfehlt
Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
 B 
Bauzeitansprüche und Baugerichtstag: Nur Verzögerungsbeiträge beider Risikobereiche geben vollständiges Bild der Wirklichkeit
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

Vorunternehmerrechtsprechung vs. Glasfassadenentscheidung
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
 R 
Egal, was in der Baubeschreibung steht: Abdichtung muss abdichten!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2022, 288

 B 
"Tatsächlich erforderliche Kosten" in § 2 Abs. 5 VOB/B anders adressiert als in § 2 Abs. 3 Nr. 2
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Der neue Preis einer Mehrmenge oberhalb der 110 %-Grenze unter einer Position eines VOB/B-Einheitspreisvertrages richtet sich seit der Entscheidung des BGH in "Mengenänderung Va), tats. Kosten" vom 08.08.2019 - VII ZR 34/18 - nach den tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten und Wagnis + Gewinn. Eine Lösung, die sich an § 650c Abs. 1 BGB orientiert und damit eine Ahnung vermittelt, wie der Bundesgerichtshof auf die Preisermittlung nach § 2 Abs. 5, 6 VOB/B sehen könnte?
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

 B 
§ 650c Abs. 1, 2 BGB: Von der Korbion'schen PreisNiveauFortschreibung zur Vygen'schen AbsolutbetragsFortschreibung und zurück
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Die Preise für geänderte und zusätzliche Leistungen nach der Korbion'schen Faustformel (PreisNiveauFortschreibung) zu bilden, ist längst nicht "von Gestern", wie es der Gesetzgeber ursprünglich vorhatte sein zu lassen, in § 650c Abs. 1 BGB mit AbsolutbetragsFortschreibung (Vygen) geregelt und dann in § 650c Abs. 2 BGB aber weitgehend aufgegeben hat. Die PreisNiveauFortschreibung (Korbion) ist nicht "gekippt", ganz im Gegenteil: Unter dem Schutz und in den Grenzen der Vermutung in § 650c Abs. 2 Satz 2 BGB lebt PreisNiveauFortschreibung (Korbion) weiter.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

 K 
Bauvertrag

Es gibt einen wirksamen Vertragsstrafenvorbehalt auch vor der Abnahme


(Kurzaufsatz von Georg Rehbein)
Dokument öffnen IBR 2022, 1041 (nur online)

 L 
Bauvertrag

Sind 12 Minuten bis zur Abnahme zu viel? Rechtsfragen zum Vertragsstrafenvorbehalt gem. § 341 Abs. 3 BGB, § 11 Abs. 4 VOB/B


(Georg Rehbein)
Dokument öffnen IBR 2022, 1013 (nur online) Dokument öffnen Kurzaufsatz

 B 
Vom Fesseln und Entfesseln: Ambivalenz in § 650c Abs. 1, 2 BGB
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Den Gesetzgeber hat die Idee geleitet, den Auftragnehmer durch Abrechnung einer angeordneten Änderung nach § 650b Abs. 2 BGB wirtschaftlich so zu stellen, wie er ohne die Änderung gestanden hätte, nicht besser, nicht schlechter. Diese Leitidee wohnt dem Abs. 1 des § 650c BGB mit einer sauber durchdachten Theorie inne, die mit ...
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

 S 
Bautechnik

Balkone: Abdichtung und Entwässerung


Sachverständigenbericht von Prof. Matthias Zöller, Dipl.-Ing. Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2022, 225

Weitere Besonderheit: gGmbH mit Gebietskörperschaften als Gesellschafter
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
 R 
Bauhandwerkersicherheit gefordert: Frist von 14 Tagen zu kurz!
(Kristina Eistert)
Dokument öffnen IBR 2022, 293

Anwendbarkeit von § 2 Abs. 3 VOB/B auf selbständige Gerüstbauverträge
Stellungnahme des Autors (Volker Schmidt) zu
 R 
Gerüstnutzung in verlängerter Standzeit ist nach Mietrecht zu beurteilen!
(Volker Schmidt)
Dokument öffnen IBR 2022, 229

Verlängerte Vorhaltung: § 2 Abs. 3 VOB/B nicht anwendbar
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
Gerüstnutzung in verlängerter Standzeit ist nach Mietrecht zu beurteilen!
(Volker Schmidt)
Dokument öffnen IBR 2022, 229

 K 
Bauvertrag

Bauverträge in Zeiten von Krisen und Krieg


(Kurzaufsatz von Julia Zerwell; Steffen Holatka)
Dokument öffnen IBR 2022, 1022 (nur online)

 B 
Soll Claimmanagement ausgetrocknet werden?
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Gegen die Vergütung der Aufwendungen der Nachtragserstellung wird gehäuft die Entscheidung BGH "Nachtragskosten" vom 22.10.2020 (VII ZR 10/17, NZBau 2021, 24) eingewendet:
"Die Kosten eines Privatgutachtens, die der Auftragnehmer zur Ermittlung der Vergütung nach § 2 Abs. 5 VOB/B aufwendet, sind vom Auftraggeber nicht nach dieser Bestimmung als Teil der Mehrkosten zu erstatten."
Wenn ein Auftraggeber darauf seine ablehnende Haltung stützt, wird nicht berücksichtigt, dass der Auftragnehmer mit Teilen seiner Arbeit am Nachtrag Aufgaben des Auftraggebers mit erledigt hat.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

 K 
Bauvertrag

Ukraine-Krieg: Wegfall der "großen Geschäftsgrundlage"?


(Kurzaufsatz von Jarl-Hendrik Kues; Edith M. Scheuermann)
Dokument öffnen IBR 2022, 1031 (nur online)

Abgrenzung zwsichen vertraglichen Leistungs- und Schutzpflichten wichitig
Stellungnahme des Autors (Dr. Werner Amelsberg) zu
 R 
Gebäudereiniger beschädigt Fenster: Wann verjährt der Anspruch auf Schadensersatz?
(Werner Amelsberg)
Dokument öffnen IBR 2022, 246

 K 
Bauhaftung

Beschaffungsrisiko vs. höhere Gewalt im Ukraine-Krieg: Wo sind die Grenzen?


(Kurzaufsatz von Jarl-Hendrik Kues; Gabriela Simlesa)
Dokument öffnen IBR 2022, 1032 (nur online)

 B 
Mengenerhöhung und Kausalität im Streit zwischen BGH und Kniffka
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Oder: Zwei Standpunkte, die -- jeder für sich -- gute Gründe haben, gehört zu werden, sich gar in der Verständigung wiederfinden können. Worum geht es?

Im August 2019 verkündete der Bundesgerichtshof seine Sicht auf die Bildung eines neuen Einheitspreises bei einer Mengenmehrung oberhalb der 110%-Grenze. Eine Sicht, die einen von der bis dahin allgemein geteilten Auffassung, der neue Preis sei durch Fortschreibung nach dem Grundsatz "Guter Preis bleibt gut, schlechter Preis bleibt schlecht" zu bilden, abweichenden Weg beschreitet. Wie der neue Preis zu bilden ist, sei in § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B nicht geregelt. Die Wendung "Mehr- oder Minderkosten" besage nichts zum Maßstab. Insofern enthalte der Vertrag eine Lücke, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen sei. Ergebnis der Auslegung durch den BGH: Für die Bemessung des neuen Einheitspreises bei Mehrmengen im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B seien die tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge maßgeblich; BGH "Mengenänderung Va), tats. Kosten", BauR 2019, 1766. Eine wichtige Kausalitätsfrage steht seither im Streit.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Begleitschäden unterliegen (nur) der Regelverjährung.
Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
 R 
Gebäudereiniger beschädigt Fenster: Wann verjährt der Anspruch auf Schadensersatz?
(Werner Amelsberg)
Dokument öffnen IBR 2022, 246

Literaturmeinung und Art. 249 EGBGB
Stellungnahme des Autors (RAin Larissa Martin) zu
 R 
Aushub der Baugrube für privaten Bauherrn ist Verbraucherbauvertrag!
(Larissa Martin)
Dokument öffnen IBR 2022, 183

Systemwidrig und praxisfern
Leseranmerkung von Dr. Jannis Matkovic zu
 R 
Aushub der Baugrube für privaten Bauherrn ist Verbraucherbauvertrag!
(Larissa Martin)
Dokument öffnen IBR 2022, 183

Leseranmerkung zur Entscheidung Von Dr. Matthias Meindl (08.03.2022, 16:58
Stellungnahme des Autors (RAin Larissa Martin) zu
 R 
Aushub der Baugrube für privaten Bauherrn ist Verbraucherbauvertrag!
(Larissa Martin)
Dokument öffnen IBR 2022, 183

Verbraucherbauvertrag bei Einzelgewerkevergabe
Leseranmerkung von Dr. Matthias Meindl zu
 R 
Aushub der Baugrube für privaten Bauherrn ist Verbraucherbauvertrag!
(Larissa Martin)
Dokument öffnen IBR 2022, 183

80-Prozentregelung beim VOB-Vertrag: Anwendungsbereich wird nicht erweitert
Leseranmerkung von VRiKG Björn Retzlaff zu
 R 
80%-Regelung gilt auch im VOB/B-Vertrag!
(Claus von Rintelen)
Dokument öffnen IBR 2022, 169

Ihre Anmerkung - Herr Springer
Stellungnahme des Autors (Manfred Puche) zu
 R 
Dusch- und Badewannen - sind elastische Fugen ausreichend zuverlässig?
(Manfred Puche)
Dokument öffnen IBR 2022, 167

Wannenranddichtband
Leseranmerkung von Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing Helmut Springer zu
 R 
Dusch- und Badewannen - sind elastische Fugen ausreichend zuverlässig?
(Manfred Puche)
Dokument öffnen IBR 2022, 167

 S 
Bautechnik

Dusch- und Badewannen - sind elastische Fugen ausreichend zuverlässig?


Sachverständigenbericht von Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin
Dokument öffnen IBR 2022, 167 (Dokument öffnen 2 Leseranmerkungen)

 S 
Bautechnik

Entwicklungs- und Anpassungsverträge


Sachverständigenbericht von Prof. Matthias Zöller, Dipl.-Ing. Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2022, 109

 L 
Bausicherheiten

Mängelhaftungssicherheiten am Bau - Neue Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Sicherungsabreden


(Bernd Kober)
Dokument öffnen IBR 2022, 1004 (nur online) Dokument öffnen Kurzaufsatz

 K 
Bauvertrag

Wie sind angemessene Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn zu ermitteln?


(Kurzaufsatz von Markus Zacharias)
Dokument öffnen IBR 2022, 1042 (nur online) Dokument öffnen IBR 2022, 1001 (nur online)

 B 
Ein brillantes Fundstück
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Die einen wünschen sich, das Thema möge ganz von der Bildfläche verschwinden. Die Nächsten wenden schlicht den Dreisatz an, mit dem das Maß einer tatsächlich längeren Bauzeit ins Verhältnis zur vereinbarten Bauzeit gesetzt und mit dem Absolutbetrag des ursprünglich kalkulierten Beitrags zur Deckung der Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) multipliziert wird, um ihren Auftraggeber nach Abzug eben dieses Absolutbetrages mit einer "Schlicht"-Forderung aus vorgeblich behinderungsveranlasster #AGK-Unterdeckung zu konfrontieren und glatt zu überfordern.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Wieso das denn?
Leseranmerkung von Michael Mayer zu
 N 
Bauwirtschaft: Höhere Baukosten durch Mindestlohnerhöhung
Dokument öffnen Nachricht

 B 
Nachteilsausgleich nach Bauablaufstörung: Von Hürden und Fragwürdigkeiten
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Ein Auftragnehmer trägt seinen Anspruch aus gestörtem Bauablauf unter Berufung auf § 642 BGB (Entschädigung) unschlüssig vor, wenn nichts zum anderweitigen Erwerb i. S. d. § 642 Abs. 2 BGB gesagt wird. Dazu wären die während der Zeit des Annahmeverzugs nachweislich tatsächlich bereitgehaltenen Produktionsmittel (Personal, Gerät, Kapital) bis zu deren anderweitigem Einsatz/Erwerb (jeder Erwerb) und maximal für die Dauer des Verzugs vorzutragen. Diesen zuzuordnen wäre jener Umsatz im Sinne "vereinbarte Vergütung" (§ 642 Abs. 2 BGB), den der Auftragnehmer ohne das den Entschädigungsanspruch auslösende Ereignis erzielt hätte.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

In Drittbeauftragung liegt Beendigungswille
Leseranmerkung von Dr. Maximilian Jahn zu
 R 
Mängelbeseitigung vor Abnahme verweigert: Vorschuss auch ohne Kündigung!
(Maximilian R. Jahn)
Dokument öffnen IBR 2022, 68

 B 
§ 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B: Ausgleich der Unterdeckung beim Gewinn im Fall einer relevanten Mengenminderung
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Gegeben ist ein Einheitspreisvertrag unter Vereinbarung der VOB/B. In der Kalkulation der Einheitspreise des Vertrages sind die Gemeinkosten, bestehend aus Baustellengemeinkosten (BGK) einschließlich der Kosten der Baustelleneinrichtung und Allgemeinen Geschäftskosten (AGK), sowie ein Ansatz für Wagnis + Gewinn (W+G) auf die Einzelkosten (EK) verteilt worden. Wird die im Leistungsverzeichnis angegebene Menge unter einer Position (Vordersatz) in der Abrechnung nicht erreicht, besteht die Gefahr einer Unterdeckung. § 2 Abs. 3 Nr. 3 Satz 2 VOB/B sucht diese auszugleichen, dies freilich erst bei Unterschreitung des Vordersatzes um mehr als 10 %. In Literatur und Verhandlungspraxis ist umstritten, ob der Auftragnehmer neben BGK und AGK auch einen Ausgleich des Fehlbetrages aus W+G beanspruchen kann.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Online seit 2021

Arbeitszeit im Oktober
Leseranmerkung von Helmut Springer zu
 N 
Kein goldener Oktober am Bau
Dokument öffnen Nachricht

Weihnachtsgruß
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 R 
Entschädigung aus § 642 BGB erfordert bauablaufbezogene Darstellung!
(Bernhard von Kiedrowski)
Dokument öffnen IBR 2022, 61

Die Sache mit dem anderweitigen Erwerb
Stellungnahme des Autors (Dr. Bernhard von Kiedrowski) zu
 R 
Entschädigung aus § 642 BGB erfordert bauablaufbezogene Darstellung!
(Bernhard von Kiedrowski)
Dokument öffnen IBR 2022, 61

Vorschuss auch ohne Kündigung?
Leseranmerkung von Prof. Thomas Karczewski zu
 R 
Mängelbeseitigung vor Abnahme verweigert: Vorschuss auch ohne Kündigung!
(Maximilian R. Jahn)
Dokument öffnen IBR 2022, 68

Anmerkung zu einer dem Fall grundlegenden Auffassung des BGH
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 R 
Entschädigung aus § 642 BGB erfordert bauablaufbezogene Darstellung!
(Bernhard von Kiedrowski)
Dokument öffnen IBR 2022, 61

 L 
Bauvertrag

Angemessene Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn - Eine baubetriebliche Hilfestellung für den Tatrichter


(Markus Zacharias)
Dokument öffnen IBR 2022, 1001 (nur online) Dokument öffnen Kurzaufsatz Dokument öffnen Kurzaufsatz

 K 
Bautechnik

Schimmel und Recht: Aktuelle obergerichtliche Urteile zu Schimmel als Feuchtefolgeschäden


(Kurzaufsatz von Gerhard Führer)
Dokument öffnen IBR 2022, 1039 (nur online)