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 L 
Bautechnik

Schimmel und Recht: Aktuelle obergerichtliche Urteile zu Schimmelschäden


(Gerhard Führer)
Dokument öffnen IBR 2022, 1000 (nur online) Dokument öffnen Kurzaufsatz

 B 
Eingeschränkter Nachteilsausgleich bei Entschädigung und Diskussion beim Baugerichtstag
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Nach meiner Einschätzung in etwa dreiviertel (!) aller Behinderungsfälle leistet der Vorunternehmer verspätet. Die Rechte des (nachfolgenden) Auftragnehmers sind dann durch Rechtsprechung besonders einschneidend eingeschränkt. Überhaupt scheidet ein Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers aus, weil die Behinderung mangels Erfüllungsgehilfeneigenschaft (§ 278 BGB) des Vorunternehmers im Verhältnis zu seinem Auftraggeber von diesem Auftraggeber in dessen Verhältnis zum (nachfolgenden) Auftragnehmer nicht wie eigenes Verschulden zu vertreten ist; BGH "Vorunternehmer I", BauR 1985, 561. 3/4 aller Behinderungsfälle!
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

 S 
Bautechnik

Schnittstelle "Handwerkliche Selbstverständlichkeit"


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2022, 1

Korrektur
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
Verwertungserlös: Störung eines vertraglichen Austauschverhältnisses (Äquivalenz) durch Rechtsprechung zementiert?
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

Widerrufsfrist
Leseranmerkung von RA René Ritter zu
 R 
Verbraucherschutz ist nicht verhandelbar!
(Grete Langjahr)
Dokument öffnen IBR 2021, 339

Wohl eher "die energetische Modernisierung lohnt sich"?
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 N 
Klimaschutz-Studie: Gebäudesanierung lohnt sich
Dokument öffnen Nachricht

 B 
Verwertungserlös: Störung eines vertraglichen Austauschverhältnisses (Äquivalenz) durch Rechtsprechung zementiert?
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Stehen zwei Stimmen gleichberechtigt nebeneinander (Kontrapunkt in der Musik) oder bilden sie Gegenpole (Kontrapunkt im bildungssprachlichen Sinn)? Diese Frage stellt sich mir bei der Lektüre der Entscheidung BGH "Mengenänderung VI, Verwertungserlös" vom 10.06.2021 (VII ZR 157/20) und der Anmerkung dazu von Jan-Hendrik Kues in NZBau 2021, 725, 727. Das Thema: Einheitspreisanpassung bei (relevanter) Mengenminderung und enttäuschte Verwertungserwartung.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Baugrundrisiko und tote Pferde
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
 R 
Wenn der Auftraggeber den Baugrund "liefert" ...
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen IBR 2021, 511

Die Mär vom originären Baugrundrisiko
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
 R 
Wenn der Auftraggeber den Baugrund "liefert" ...
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen IBR 2021, 511

Falsches Aktenzeichen!
Leseranmerkung von Jürgen Zander zu
 R 
"Kaltkeller" eines Neubaus muss trocken sein!
(Marvin Lederer)
Dokument öffnen IBR 2022, 13

Klimaneutraler Gebäudebestand 2045
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 N 
Einstellung der EH55-Neubauförderung kommt zur Unzeit!
Dokument öffnen Nachricht

IBR 2021, 572
Leseranmerkung von Dr. Michael Borchard zu
 R 
Auf die förmliche Abnahme kann durch Nutzung verzichtet werden!
(Thomas Karczewski)
Dokument öffnen IBR 2021, 572

 B 
VOB/B quo vadis II - Entschädigung: DVA schließt Gerechtigkeitslücke nicht
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Die Rechtsprechung hat den Ausgleich von Nachteilen des Auftragnehmers aus Behinderungen aus dem Risikobereich des Auftraggebers durch Gesetzesauslegung stark eingeschränkt. So werden Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers als bloße Obliegenheiten eingestuft. Das schränkt die Rechte des Auftragnehmers besonders einschneidend ein, wenn - wie nach meiner Einschätzung in etwa dreiviertel (!) aller Behinderungsfälle - der Vorunternehmer verspätet leistet, dies mangels Erfüllungsgehilfeneigenschaft (§ 278 BGB) des Vorunternehmers im Verhältnis zu seinem Auftraggeber von diesem Auftraggeber aber in dessen Verhältnis zum (nachfolgenden) Auftragnehmer nicht wie eigenes Verschulden zu vertreten ist und damit ein Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers ausscheidet; BGH "Vorunternehmer I", BauR 1985, 561.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Und immer wieder der funktionale Mangelbegriff
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
 R 
Bau einer Sonderkonstruktion erforderlich: Mängelbeseitigung unmöglich!
(Kristina Eistert)
Dokument öffnen IBR 2021, 574

Zustimmung
Leseranmerkung von Prof. Dr. Michael Engler zu
 B 
Durchgängig konkret: Kausalitätsnachweis Bauzeit als Kernstück eines Bauzeitnachtrags
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

OLG Celle allein auf weiter Flur..
Leseranmerkung von Dr. Werner Langen zu
 R 
Bieter nutzt Ausschreibungsfehler aus: Auftraggeber kann Bauvertrag anfechten!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2021, 570

 B 
Durchgängig konkret: Kausalitätsnachweis Bauzeit als Kernstück eines Bauzeitnachtrags
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Behinderungswirkungen können neben der Verletzung von Mitwirkungspflichten auch durch Annahmeverzüge des Auftraggebers und die Bauinhalte betreffende Änderungsanordnungen des Auftraggebers (BauSoll-Modifikationen nach § 1 Abs. 3, 4 VOB/B oder § 650b BGB) ausgelöst werden. Es fragt sich, wie zeitliche Wirkungen aus Annahmeverzug und BauSoll-Modifikation in der Störungsmodifikation des Soll-Bauablaufs darzulegen sind. In der Rechtspraxis und bei Auseinandersetzungen um Folgen aus Bauablaufstörungen wird teilweise vertreten, die zeitlichen Wirkungen solcher Behinderungen seien in Anlehnung an die Korbion'sche Preisformel "vorkalkulatorisch" auf Basis der Kalkulationsgrundlagen fortzuschreiben. Zur Konkretheit im Nachweis von zeitlichen Folgen aus Behinderungen im Bauablauf habe sich der Bundesgerichtshof (bisher) nur im Schadenskontext (§ 280 BGB, § 6 Abs. 6 VOB/B), also zu der Darlegung der Folgen aus Pflichtverletzungen des Auftraggebers, geäußert.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Umsatzsteuerpflicht bei Sachvergütung?
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
 R 
Verwertungserlös ist kein Preisbestandteil!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2021, 562

Vertretergeschäft kann Verbrauchereigenschaft ausschließen
Leseranmerkung von Matthias Alpers zu
 R 
Freiberufler baut Wohn- und Geschäftshaus: Verbraucher- oder Unternehmerhandeln?
(Anna Stretz)
Dokument öffnen IBR 2021, 508

OLG Brandenburg/ BGH: Veräußerungserlöse Bestandteil der Preisbildung?
Leseranmerkung von Ernst Wilhelm zu
 R 
Verwertungserlös ist kein Preisbestandteil!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2021, 562

Man kann auch anders denken
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 R 
Verwertungserlös ist kein Preisbestandteil!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2021, 562

 S 
Bautechnik

Vom Bestand lernen: Beispiel Wassereinwirkung im Baugrund


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2021, 559

 B 
Klaus Vygen in memoriam: Urvater der Preisbildung nach § 650c Abs. 1 BGB
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Im ersten Jahrzehnt des laufenden Jahrhunderts erreichten die Zivilgerichte Fälle mit hohen und höchsten Einheitspreisen, die weit oberhalb des Angemessenen lagen bzw. in der Fortschreibung im Nachtragsfall exorbitant hoch wurden. Das von Literatur und Rechtsprechung bis dahin wie ein Dogma aufgenommene Prinzip von der Entwicklung des Nachtragspreises aus dem Ur-Preis unter Beibehaltung des Kostendeckungsniveaus (lineare Preisfortschreibung) wurde dadurch zunehmend hinterfragt. Es begann die Suche nach einer zur Korbion'schen Preisformel alternativen Preisbildungsmethode für Nachtragspreise zu angeordneten/geforderten BauSoll-Modifikationen (§ 1 Abs. 3, 4 VOB/B). Dabei war eine Tendenz wahrnehmbar weg von der linearen Preisfortschreibung hin zur Preisfortschreibung mit Übertrag des Absolutbetrages von Verlust/Gewinn (verkappter Gewinn/Verlust) in den Nachtragspreis bei Darlegung der tatsächlichen Kosten des Mehr- oder Minderaufwands der Änderung im neuen Preis.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Seltsam
Leseranmerkung von Florian Klug zu
 R 
Mündlicher Bedenkenhinweis reicht aus!
(Jürgen Ripke)
Dokument öffnen IBR 2021, 567

 B 
Auftragnehmer erhält AGK und W + G aus Umsatz bei Leistungsbereitschaft und nicht nur aus Zuschlag
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Das Oberlandesgericht Düsseldorf legte dem Bundesgerichthof mit seiner Entscheidung vom 19.12.2019 (5 U 52/19) in einem Entschädigungs-Fall die Frage vor, ob § 642 BGB ohne das konkrete, nutzlose Vorhalten von Personal oder Material eine Entschädigung für Allgemeine Geschäftskosten (AGK) sowie Wagnis und Gewinn (W + G) gewährt; OLG Düsseldorf "AGK-Unterdeckung", NZBau 2020, 509. Der BGH hat die Sache zur Revision angenommen. Im Zuge seiner Begründungen irrt das OLG in der Auffassung, zur Erfassung von AGK und W + G sei die Zuschlagslösung anzuwenden und nicht die Unterdeckungslösung. Das wird hier auseinandergesetzt.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Baugrund = Stoff?! Und zum Baugrundrisiko
Leseranmerkung von Dr. Wulf Himmel zu
 R 
Wenn der Auftraggeber den Baugrund "liefert" ...
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen IBR 2021, 511

Kein Einwand gegen rechtliche Leitplanken
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
Bauzeitansprüche und Baugerichtstag: Nur Verzögerungsbeiträge beider Risikobereiche geben vollständiges Bild der Wirklichkeit
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

Zur baugrundtypischen Ungewissheit und deren Zuordnung:
Stellungnahme des Autors (Dr. Markus Vogelheim) zu
 R 
Wenn der Auftraggeber den Baugrund "liefert" ...
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen IBR 2021, 511

Baugrundgutachten
Leseranmerkung von Marguerite Schnelle zu
 R 
Wenn der Auftraggeber den Baugrund "liefert" ...
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen IBR 2021, 511

Dunstkreis der Sphärentheorie
Stellungnahme des Autors (Markus Vogelheim, Köln) zu
 R 
Wenn der Auftraggeber den Baugrund "liefert" ...
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen IBR 2021, 511

Alternative
Leseranmerkung von Florian Klug zu
 R 
Wenn der Auftraggeber den Baugrund "liefert" ...
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen IBR 2021, 511

 B 
AGK-Unterdeckungsanspruch in der Zuspitzung
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Die Einsicht in einen Anspruch auf AGK im Unterdeckungsansatz aus meinem letzten Blog-Eintrag möchte ich zuspitzen. Den Anlass gibt ein in der Literatur verbreitetes "Zu-kurz-springen", das sich ja auch in der letzten Leseranmerkung zeigt. Der Unternehmer erhalte zweimal ("doppelt"), was ihm nur einmal zusteht. Ich möchte mich fast für die Härte im Ausdruck entschuldigen. Aber in Verhandlungen stört genau dieses das Bemühen um Sachbezogenheit in der Auseinandersetzung. Es wirft ein falsches Licht auf den Unternehmer, den "Unredlichen".
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Woher weiß man das?
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Abbrucharbeiten mit Bagger: Mitursächlichkeit reicht für Haftung!
(Jörg Schmidt)
Dokument öffnen IBR 2021, 573

Leseranmerkung
Leseranmerkung von Prof. Dr. Jörg Schmidt zu
 R 
Abbrucharbeiten mit Bagger: Mitursächlichkeit reicht für Haftung!
(Jörg Schmidt)
Dokument öffnen IBR 2021, 573

Es heißt Tragwerksplaner und Prüfingenieur für Bautechnik / Baustatik
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Abbrucharbeiten mit Bagger: Mitursächlichkeit reicht für Haftung!
(Jörg Schmidt)
Dokument öffnen IBR 2021, 573

Wenn schon doppelt, dann aber auch richtig doppelt
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
AGK-Unterdeckung im Streit
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

Produktionsmittel tatsächlich unproduktiv und doppelte Vergütung
Leseranmerkung von Ralf Böttcher zu
 B 
AGK-Unterdeckung im Streit
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

 S 
Bautechnik

Mängelbeseitigung durch Abbruch und Neuherstellung?


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2021, 449

Zustimmung zu Herrn Bach
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Anerkannte Regeln der Technik beachtet: Leistung kann trotzdem mangelhaft sein!
(Florian Dressel)
Dokument öffnen IBR 2021, 510

Was ist Optimierung?
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
Anerkannte Regeln der Technik beachtet: Leistung kann trotzdem mangelhaft sein!
(Florian Dressel)
Dokument öffnen IBR 2021, 510

 B 
AGK-Unterdeckung im Streit
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Bewirkt Annahmeverzug und dadurch nicht ermöglichte Bauleistung wirklich keine AGK-Unterdeckung? Wird der Auftragnehmer nach § 642 BGB bei den AGK nur mit dem Zuschlag auf die Kosten der nutzlosen Bereithaltung von Produktionsmitteln entschädigt? Nein, bei der Auseinandersetzung mit den dies befürwortenden Kommentarmeinungen kommen ganz erhebliche Zweifel auf, wenn die Frage der Kausalität gestellt wird, eine Frage, mit welcher die Anspruchshöhe entscheidend gestützt oder nicht gestützt wird. Es wird hier gezeigt: In der Kommentarlandschaft hat sich ein Irrtum verbreitet, ein Irrtum, der auf einem ungenügenden Blick auf die rechtlich-baubetrieblichen Zusammenhänge beruht. Im Ergebnis der folgenden Überlegungen dürfte feststehen: Der Auftragnehmer hat Anspruch auf AGK aus der Unterdeckungslösung und nicht nur aus einem kleineren Zuschlagsvolumen.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Türme aus Elfenbein?
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
J' appelle ...
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

Auch die Schlechtleistung dritter kann die eigene Leistung mangelhaft mach!
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
 R 
Prüfungs- und Hinweispflicht ist nicht grenzenlos!
(Philipp Hummel)
Dokument öffnen IBR 2021, 411

Gescheitert
Leseranmerkung von Uwe Luz zu
 B 
J' appelle ...
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

 B 
J' appelle ...
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Die Baubetriebslehre hat sich seit nahezu 40 Jahren in eine Sackgasse hineinmanövriert. Ein Bereich anwendungsorientierter Wissenschaft, ein Bereich mit einer sonst herausragenden Reputation, legt zur Analyse gestörter Bauabläufe Lösungen an, die aus vielzitierter, aber eher hilflos wirkender "baubetrieblicher Sicht" mit weitgehend unzureichender Rücksicht auf die - ich bleibe im Slang - "baurechtliche Sicht" mit Fiktionen und Abstraktionen arbeiten. Die Rechtsprechung fragt nach konkreten und im Bauablauf geführten Nachweisen, die einen gegebenen Anspruch auf Ausgleich von Nachteilen im Fall einer Baubehinderung ausfüllen sollen. Und sie bekommt immer noch Antworten, die auf der abstrakt angelegten Soll'-Methode beruhen oder auf der Annahme, genauer: auf der praxisfernen Behauptung, es gebe eine Bauablaufplanung als Bestandteil der Urkalkulation, die, wie der Preis im Nachtragsfall, in Anlehnung an die Korbion'sche Preisformel "vorkalkulatorisch" fortgeschrieben werden könne. Das ist Unfug!
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Mangelhaftung, Funkrtionserwartung und Vorgewerk
Stellungnahme des Autors (Philipp Hummel) zu
 R 
Prüfungs- und Hinweispflicht ist nicht grenzenlos!
(Philipp Hummel)
Dokument öffnen IBR 2021, 411

Klarstellung
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
Prüfungs- und Hinweispflicht ist nicht grenzenlos!
(Philipp Hummel)
Dokument öffnen IBR 2021, 411

Der Funktionale Mangelbegriff
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
 R 
Prüfungs- und Hinweispflicht ist nicht grenzenlos!
(Philipp Hummel)
Dokument öffnen IBR 2021, 411

 B 
No-Claim-no-blame-Kultur am Bau?
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Im Raum des Planens, Bauens und Abrechnens kann eine gewisse Müdigkeit erlebt werden, Streitmüdigkeit. Müdigkeit des Streites um Abrechnungen, Nachträge und Bauzeitansprüche. Das Vertrauen in die Lösungskraft der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Tempo und hinreichender Fachkunde geht verloren. Und wenn schon streiten, dann wenigstens nicht vor einem staatlichen Gericht, dann wenigstens bei einem Schiedsgericht; Ralf Leinemann in NZBau 2021, 425.
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Hinweispflicht und Schadenersatz
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
Prüfungs- und Hinweispflicht ist nicht grenzenlos!
(Philipp Hummel)
Dokument öffnen IBR 2021, 411