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Online seit 2009

 B 
Schutzwirkung zugunsten Dritter nur in engen Grenzen!
Von Dr. Friedhelm Weyer

Ein Urteil des OLG Celle vom 19.11.2009 (8 U 29/09, ibr-online) wendet das von der Rechtsprechung entwickelte Institut des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter auf einen Fall kollusiver Täuschung einer Bank an. Das erscheint mir unvereinbar mit dem kürzlich vom BGH (Urteil vom 06.05.2008 - XI ZR 56/07, ibr-online = NJW 2008, 2245, 2247, Rdn.27) erneut betonten Grundsatz, dass bei Vermögensschäden eine Beschränkung dieses Instituts auf eng begrenzte Fälle geboten ist, um die vom Gesetzgeber gewollte unterschiedliche Ausgestaltung von vertraglicher und deliktischer Haftung nicht aufzugeben.
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 B 
Mangel oder kein Mangel, das ist die Frage
Von Dr. Friedhelm Weyer

Erneut überrascht die Kreativität eines Oberlandesgerichts. Das gilt diesmal für ein Urteil des KG vom 15.09.2009 (7 U 120/08, ibr-online). Darin schafft sich das Gericht nämlich die erörterten Probleme selbst. Denn es geht anläßlich des Streits zwischen Bauherren und Unternehmer bei dem Neubau eines Wohnhauses ohne jede Begründung davon aus, dass eine nur messtechnisch feststellbare Ebenheitsabweichung des Bodens im Dachgeschoss, welche die Nutzung des Teppichbodens in keiner Weise beeinträchtigt, einen Mangel darstellt. Deshalb verwundert es kaum, dass es dem KG anschließend nicht überzeugend gelingt, jegliche Mängelrechte der Bauherren zu verneinen.
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 B 
BGH "Zuschlagsverzögerung II": Nachträgliche Sanierung "schlechter" Preise unerwünscht

Der öffentliche Auftraggeber trägt die Zeit- und Preisrisiken, wenn er den Zuschlag später als ausgeschrieben erteilt; so entschieden in BGH "Zuschlagsverzögerung I, Tunnel Rudower Höhe" vom 11.05.2009 (VII ZR 11/08). In der zugrunde liegenden Fallkonstellation muss der Vertrag ungeachtet der Zuschlagsverschiebung mit den Ausführungsfristen des Angebots zustande gekommen sein und der Auftragnehmer muss der Bindefristverlängerung vorbehaltlos zugestimmt haben. Der vertragliche Vergütungsanspruch ist dann "in Anlehnung an die Grundsätze" des § 2 Nr. 5 VOB/B anzupassen; siehe Blog-Eintrag Drittler, "Bindefristverlängerung: Grundzüge der Entscheidung des BGH vom 11.05.2009". Inzwischen darf sich die betroffene Auftragnehmerschaft ihres Vergütungsanspruchs nicht mehr ohne Weiteres sicher sein. In einer der zurzeit wohl spannendsten Fragen des Claimmanagements hat der BGH jetzt über weitere Fallgestaltungen entschieden und dabei wichtige, teilweise nicht ganz unproblematische Leitlinien aufgestellt. In zwei der drei neuen Entscheidungen zum Thema wird nun eingeschränkt: Aufgrund Zuschlagsverzögerung könne ...
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 B 
Gestörter Bauablauf: Darlegung von Behinderungsfolgen und missverstandenes "Aschenputtel"-Prinzip

Schelte für baubetriebliche Gutachter scheint mittlerweile schick zu sein. Der Begriff "konkrete bauablaufbezogene Darstellung" sei zum Zauberwort in der Auseinandersetzung über gestörte Bauabläufe geworden. Gerade in der Baubetriebsliteratur habe sich dazu ein "erstaunlicher Ideenreichtum" entwickelt (Leinemann, NZBau 2009, 563, 564). In der Beurteilung juristischer Prämissen und Interpretation der einschlägigen Rechtsprechung und juristischen Fachliteratur lägen "häufig gravierende Fehlerquellen baubetrieblicher Gutachten" (a.a.O., 567).
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 B 
Akquise durch Hinweis auf Beratungsbedarf: Dann aber auch zutreffende!
Von Dr. Friedhelm Weyer

Dass Anwaltsorganisationen durch Hinweise auf Lebenssachverhalte, die einen besonderen anwaltlichen Beratungsbedarf begründen, Werbung für das Beratungsangebot ihrer Mitglieder betreiben, ist sicherlich eines ihrer berechtigten Anliegen. Handelt es sich bei einem erheblichen Teil dieser Mitglieder um Fachanwälte, sollte die Qualität solcher Hinweise aber den hohen Erwartungen entsprechen, welche das umworbene Publikum gerade an Fachanwälte stellt. Das scheint bei einer kürzlichen Mitteilung der ARGE Baurecht nicht ausreichend bedacht worden zu sein.
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 B 
Auswirkungen von §§ 632a Abs. 1 Satz 3, 641 Abs. 3 BGB auf Abschlagsforderungen
Von Dr. Friedhelm Weyer

In einem Kurzaufsatz in ibr-online (Werkstattbeitrag vom 06.07.2009) befassen sich Knipp/Schellenberg mit dem neuen § 632a BGB. Sie bezeichnen es als unklar, ob dessen Abs. 1 Satz 3 auch bei Vorliegen unwesentlicher Mängel Anwendung findet. Zudem machen sie Andeutungen, dass die Darlegungs- und Beweislast anders als nach der bisherigen BGH-Rechtsprechung zu beurteilen sein dürfte. Man sollte jedoch keine Probleme suchen, wo es eigentlich keine gibt.
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 B 
BGH "Zuschlagsverzögerung I": Leitentscheidung vom 11.05.2009 "nur" ein Schritt zur Gesamtlösung

Keine Entwarnung für den Bestbietenden durch BGH "Bindefristverlängerung, Tunnel Rudower Höhe" vom 11.05.2009 (IBR 2009, 310, 311, 312 [Kus]), auf dessen Angebot der "Zuschlag" unter Änderung der Ausführungsfristen nach vorbehaltloser Zustimmung zur Bindefristverlängerung erteilt wird. Auf solch einen "Zuschlag" muss der Bieter im Rahmen der Annahmefrist des § 147 BGB mit seinen Vorstellungen von den Ausführungsfristen und ggf. seinen Vorstellungen von einer Preisanpassung antworten. Er darf nicht "wortlos" mit der Arbeit beginnen, will er nicht Gefahr laufen, dass ihm das Schweigen als Annahme der Auftraggebervorstellungen von der zeitlichen und ggf. preislichen Abwicklung ausgelegt wird. So erging es aber dem Auftragnehmer im jüngst entschiedenen Fall OLG Celle "Bindefristverlängerung II" (14 U 62/08): Der Vertrag kam trotz Verschiebung der Bauzeit in eine teurere Periode mit dem ursprünglich angebotenen Preis zustande. Mit seiner Mehrkostenforderung konnte sich der Auftragnehmer nicht durchsetzen.
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 B 
Zum Baugeldbegriff nach dem aktuellen Änderungsentwurf des BauFordSiG
Von Dr. Patrick Bruns

Wenn der Baugeldbegriff vom Grundbuch abgekoppelt wird, erscheint es nachvollziehbar, ihn vom Baugrundstück überhaupt zu trennen. Von daher ist eine Poollösung in Ordnung. Die Bauindustrie kann besser wirtschaften.

Allerdings: Die Möglichkeit zum hälftigen Einbehalt ist aufgrund einer Abwägung der Interessen getroffen. Diese stimmt zwar nicht mehr, seit jetzt auch Eigenanteile zum Baugeld zählen. Wenn die Bauindustrie erst einmal ihre eigenen Forderungen begleichen kann, stehen die kleinen Handwerker aber mitunter trotzdem dumm da. Denn oft sind zusätzliche Mittel bereitzustellen, um den Bau zu Ende zu bringen. Wenn die Bereitstellung fehlschlägt, geht das zu Lasten der insoweit nicht baugeldgesicherten Handwerker. Zu empfehlen ist daher eine Lösung, wonach die Hälfte i.S. des § 1 Abs. 2 S. 1 BauFordSiG auf 2/3 angehoben wird.
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 B 
BGH "Zuschlagsverzögerung I": Grundzüge der Entscheidung des BGH vom 11.05.2009

Nachdem das Urteil im Volltext bei ibr-online steht (VII ZR 11/08), Herr Kus die wesentlichen Inhalte der Entscheidung BGH "Bindefristverlängerung, Tunnel Rudower Höhe" sehr anschaulich in IBR 2009, 310, IBR 2009, 311 und IBR 2009, 312 zusammengefasst hat und jetzt auch Herr Kniffka taufrisch in Kniffka, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht, Stand 26.05.2009, § 631 Rz. 33 ff. einige weitere Erwägungen kommentiert, zeichnen sich die Grundzüge für die dem Gericht vorgegebene Fallkonstellation "Zuschlag unverändert auf das Angebot mit obsoleten bauzeitlichen Grundlagen bei vorbehaltloser Zustimmung zur Bindefristverlängerung" inzwischen recht scharf ab. Zeit für eine Zusammenfassung und eine erste Bewertung.
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 B 
Auftragnehmer verursacht Schaden an Nachbarhaus: Verjährung des Schadenersatzanspruchs des Auftraggebers in 3 oder 5 Jahren?
Von Dr. Friedhelm Weyer

Ein Urteil des OLG Zweibrücken vom 04.12.2008 - 4 U 137/ 07 (IBR 2009, 138), welches bislang nicht (Reichert, IBR 2009, 138) oder lediglich ganz vorsichtig (Weise/Hänsel, NJW-Spezial 2009, 78) auf Kritik gestoßen ist, fordert dem gegenüber ganz entschiedenen Widerspruch geradezu heraus.

Worum geht es?
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 B 
BGH "Zuschlagsverzögerung I": Nicht nur Mehr-, sondern auch Minderkosten im neuen Preis zu berücksichtigen!

Die unter dem Titel "Bindefristverlängerung: Nur Mehr-, oder auch Minderkostenansprüche?" im Blog-Eintrag vom 12.05.2009 in den Raum gestellte Minderkostenthese wird vom Bundesgerichtshof getragen. In der Urteilsbegründung zu BGH "Bindefristverlängerung, Tunnel Rudower Höhe" vom 11.05.2009 (VII ZR 11/08) spricht das Gericht deutliche Worte.
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 B 
BGH "Zuschlagsverzögerung I": Anspruch auf Bauzeit- und Vergütungsanpassung

Jetzt ist es 'raus, worauf die Bauwelt ungeduldig seit Wochen wartet. Nach zweimaliger Verschiebung des Verkündungstermins entschied nun der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zu der Frage, ob dem Auftragnehmer nach einem verzögerten Vergabeverfahren ein Mehrvergütungsanspruch aus einer Bauzeitverschiebung zustehen kann. Antwort: grundsätzlich JA.
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 B 
BGH "Zuschlagsverzögerung I": Nur Mehr-, oder auch Minderkostenansprüche?

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Der Bieter und spätere Auftragnehmer hat grundsätzlich einen Mehrvergütungsanspruch aus einer Bauzeitverschiebung nach einem verzögerten Vergabeverfahren. Die Vergütung ist nach § 2 Nr. 5 VOB/B anzupassen. Weil § 2 Nr. 5 VOB/B eine in zwei Richtungen befahrbare Straße ist - es sind ausdrücklich nicht nur Mehr-, sondern auch die Minderkosten zu berücksichtigen - stellt sich die Frage: Kann auch der Auftraggeber eine Preisanpassung "nach unten" verlangen? Denkbar wäre dies etwa dann, wenn sich die Ausführung aufgrund einer Bindefrisverlängerung aus ungünstiger Jahreszeit in eine günstigere Jahreszeit verschiebt.
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 B 
Zum Vertrag gewordene mischkalkulierte EP: Des einen Wohl und des anderen Übel gilt bitteschön wechselseitig

Wer spekuliert, richtet sich nicht nur auf Chancen ein, er lässt sich auch auf Risiken ein. Das gilt besonders auch für die spekulative Form der sogenannten Mischkalkulation. Wird ein mischkalkuliertes Angebot im Vergabeverfahren nach den Maßgaben der VOB/A als solches entdeckt, ist es von der Vergabe auszuschließen (BGH "Mischkalkulation" vom 18.05.2004 - X ZB 7/04, NZBau 2004, 457 = BauR 2004, 1433). Soweit klar. Wie aber ist ein mischkalkuliertes Angebot zu behandeln, das Vertrag geworden ist, und bei dem die Spekulation aufgegangen ist? Darf ein überhöhter Einheitspreis vor seiner Fortschreibung bei einer "zufälligen" Mengenerhöhung (§ 2 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B) resp. bei einer Leistungsänderung (§ 2 Nr. 5 VOB/B) nach unten korrigiert werden? Und wenn man dies in Betracht zöge: Müsste dann nicht auf der anderen Seite auch ein unterwertiger Einheitspreis nach oben korrigiert werden?
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 B 
Der neue Sport, VOB/B-Bestimmungen für AGB-widrig zu erklären: Nun auch § 13 Nr. 3 VOB/B?
Von Dr. Friedhelm Weyer

Durch das Urteil des BGH vom 24.07.2008 - VII ZR 55/07 (IBR 2008, 557) scheint der sportliche Wettstreit, immer wieder weitere Bestimmungen der VOB/B aufzuspüren, die angeblich einer isolierten Inhaltskontrolle nicht Stand halten, neuen Auftrieb erhalten zu haben. Jetzt soll das Verdikt auch § 13 Nr.3 VOB/B treffen.
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 B 
Auslegung oder unzulässige Umdeutung des § 632a Abs. 1 S. 2 BGB n.F.?
Von Dr. Friedhelm Weyer

Der neue § 632a BGB sorgt unvermindert für kühne Gedankenspiele und nicht ausgeräumte Unklarheiten. Diesen Eindruck muss jedenfalls der interessierte Leser gewinnen, wenn nahezu gleichzeitig zwei Partner ein und derselben bekannten baurechtlichen Anwaltssozietät sich unter anderem zu der Frage zu Wort melden, ob Abschlagszahlungen wegen wesentlicher Mängel verweigert werden können. Denn ihre Ergebnisse könnten widersprüchlicher nicht sein.
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 B 
Viele Köche verderben den Brei - Amtshaftung für verzögerte Baugenehmigung
Von Dr. Stefan Pützenbacher

Es ist seit langem anerkannt, dass einem Grundstückseigentümer ein Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung zustehen kann, wenn die Baugenehmigungsbehörde den Bauantrag nicht zeitnah bearbeitet bzw. der Fall einer faktischen Bausperre unterliegt (hierzu: OLG Hamburg, Urteil vom 25.02.2005 - 1 U 54/01; BGH NVwZ 1992, 1119). Besonders heikel ist die Situation, wenn zwar die Baugenehmigungsbehörde ebenso wie alle am Baugenehmigungsverfahren beteiligten Fachbehörden einem Bauantrag zustimmt oder einen Bauvorbescheid erteilt, die oberste Bauaufsichtsbehörde jedoch anordnet, diesen Verwaltungsakt zurückzunehmen. Es liegt auf der Hand, dass in einem solchen Fall widersprüchlicher Auffassungen mehrerer mit dem Bauantrag befasster Bauaufsichtsbehörden die Rechte des Grundstückseigentümers beeinträchtigt werden können - viele Köche verderben den Brei! Der Weisung der obersten Bauaufsichtsbehörde ist jedoch von der Baugenehmigungsbehörde grundsätzlich Folge zu leisten.
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 B 
Feststellungsklage neben Vorschussklage = anwaltlicher Kunstfehler
Von Dr. Friedhelm Weyer

Die verjährungshemmende Wirkung der Vorschussklage aus § 637 Abs. 3 BGB, § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B ist nicht auf den eingeklagten Betrag beschränkt, deckt vielmehr auch spätere Erhöhungen des Vorschussanspruchs ab, sofern sie den selben Mangel betreffen (BGH IBR 2005, 364). Eine zusätzliche Feststellungsklage wurde deshalb bislang grundsätzlich für entbehrlich gehalten, jedoch dringend angeraten, wenn die Selbstvornahme voraussichtlich zeitaufwendig sein wird und die Gefahr besteht, dass sie vor dem Ende der restlichen Verjährungsfrist nicht abgeschlossen werden kann (Weyer in Kapellmann/Messerschmidt, VOB, 2. Aufl., § 13 VOB/B Rdn. 161). Letzteres gilt nicht mehr.
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Online seit 2008

 B 
Spekulativ überhöhter Einheitspreis jenseits der Grenze zur Sittenwidrigkeit unwirksam

Die Vereinbarung eines Einheitspreises, der den üblichen Preis um das Achthundertfache übersteigt, verstößt gegen die guten Sitten und ist unwirksam. So lautet der Tenor einer brandaktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2008 - VII ZR 201/06. In der ersten Mitteilung des Bundesgerichtshofs heißt es:
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 B 
Mängelansprüche trotz Ohne-Rechnung-Abrede: Nach welcher Anspruchsgrundlage?
Von Dr. Friedhelm Weyer

Nach wie vor sorgen die BGH-Urteile VII ZR 42/07 und VII ZR 140/07 vom 24.04.2008 für Bewegung im (bau-)rechtlichen Blätterwald. So äußert sich jüngst in BauR 2008, 1963 ff Orlowski gemäß dem Untertitel seines Aufsatzes: "Zu den Rechtsfolgen einer 'Ohne-Rechnung-Abrede'".

Orlowski (a.a.O., 1965/1966) problematisiert die Anspruchsgrundlage der Mängelansprüche, welche dem Besteller/Auftraggeber nach den beiden BGH-Entscheidungen trotz Gesamtnichtigkeit des Bauvertrags zustehen, wenn der Unternehmer/Auftragnehmer seine Bauleistung mangelhaft erbracht hat (VII ZR 42/07) oder sich die mangelhafte Vermessungsleistung eines Ingenieurs im Bauwerk bereits verkörpert hat (VII ZR 140/07). Er meint - wie zu zeigen sein wird - etwas voreilig, die direkte Anwendung der §§ 633 ff BGB scheide mangels wirksamen Werkvertrags aus.
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 B 
Zur richtigen Verwendung baurechtlicher Fachbegriffe: Die anerkannten Regeln der Technik
Von Dr. Friedhelm Weyer

Einen wesentlichen Teil der Arbeit von Juristen stellt die Auslegung von Texten dar, weil nicht eindeutig ist, was mit Formulierungen in Gesetzen, Verträgen usw. gemeint ist. Deshalb sollten die Juristen darauf achten, dass von ihnen selbst benutzte Begriffe klar, also nicht wiederum auslegungsbedürftig sind. Das gilt auch für Baurechtler, soweit sie baurechtliche Fachbegriffe benutzen.
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 B 
FoSiG - Der neue § 632a BGB: Keine Abschlagszahlungen bei wesentlichen Mängeln? Diskutieren Sie mit!
Von Dr. Alfons Schulze-Hagen

Vorbild für die Neuregelung der Abschlagszahlungen in § 632a Abs. 1 BGB n.F. war die Abschlagszahlungsregelung in § 16 Nr. 1 VOB/B. Seit Jahrzehnten billigt die Rechtsprechung dem Auftragnehmer auch bei Vorliegen von wesentlichen Mängeln Abschlagszahlungsansprüche zu, wobei der Auftraggeber jedoch wegen der erforderlichen Mängelbeseitigungskosten einen Einbehalt in Höhe des 2- bis 3-Fachen der zu erwartenden Mängelbeseitigungskosten vornehmen darf (BGH vom 21.04.1988 - VII ZR 65/87). Dies scheint mit dem Wortlaut des § 632a Abs. 1 Satz 2, 3 BGB n.F. nicht vereinbar:
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 B 
FoSiG - Der neue § 632a BGB: Was heißt "Wertzuwachs"? Diskutieren Sie mit!
Von Dr. Alfons Schulze-Hagen

Ein Kernstück des zum 01.01.2009 in Kraft tretenden Forderungssicherungsgesetzes ist die Neuregelung des Abschlagszahlungsanspruchs des Werkunternehmers in § 632a BGB. Die alte Regelung des § 632a BGB ("Abschlagszahlung nur für in sich abgeschlossene Teile des Werks") war vollkommen missglückt und spielte in der Praxis keine Rolle. Ziel der Neuregelung war eine Angleichung des Abschlagszahlungsanspruchs an § 16 Nr. 1 Abs. 1 VOB/B. Aber ist dies gelungen? Wirft die Neuregelung nicht wiederum mehr Probleme auf als sie zu lösen beansprucht? § 632a Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. lautet:
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 B 
Fortschreibung des Preisniveaus bei Nachträgen unter einem VOB/B-Vertrag: JA oder NEIN? Diskutieren Sie mit!

Die Praxis der Fortschreibung des Vertragspreisniveaus im Nachtrag trifft hier und da auf Kritik. Worum geht es? Der neue Preis im Regelungsbereich des § 2 Nr. 3, Nrn. 5 - 7, Nr. 8 Abs. 2 VOB/B muss ein aus dem alten mit allen seinen Über- und Unterwerten abgeleiteter sein. So will es jedenfalls die eherne Korbion-Formel:
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 B 
Freie Kündigung: Abrechnungsvereinfachung im FoSiG - Interesse des AN hinlänglich gewahrt?

Das am 01.01.2009 inkraftgetretene Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) sieht unter vielen gesetzgeberischen Maßnahmen eine Abrechnungsvereinfachung für die Fälle der freien Kündigung vor. Der Gesetzgeber will dem Auftragnehmer Marscherleichterung verschaffen durch folgende Ergänzung des § 649 BGB:

"Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der vereinbarten noch nicht verdienten Vergütung zustehen."
Das soll das Ergebnis aus dem Ansatz ...
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 B 
Der künftige § 632a BGB: Abschlagszahlungen für den Nachunternehmer?
Von Dr. Friedhelm Weyer

Das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) hat gerade die parlamentarischen Hürden überwunden, ist aber noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt erst am ersten Tag des auf diese Verkündgung folgenden dritten Monats in Kraft (Art. 5 FoSiG). Auch dann ist der neue § 632a BGB nur auf Verträge anzuwenden, die nach diesem Tag geschlossen werden (Art. 2 FoSiG: Art. 229 § 12 Abs. 1 EGBGB). Gleichwohl wird bereits in Zweifel gezogen, ob nach § 632a BGB in seiner künftigen Fassung Nachunternehmer einen Anspruch auf Abschlagszahlungen gegen ihren Auftraggeber haben.
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 B 
Von Spekulanten und ins Blaue kalkulierenden Bietern

Das Schlagwort "Spekulation" ist heute in aller Munde. Da ist die Rede nicht nur von den grassierenden Formen der Mischkalkulation. Mit einer Mischkalkulation tritt ein Bieter mit dem Ziel auf, im Wettbewerb mit einem kleinen Preis zu bestehen und die dabei spekulativ (scheinbar) "hingegebenen" Nachteile in der Abrechnung wettzumachen oder gar noch mehr gut zu machen. Die Rede ist auch von "ins Blaue" kalkulierenden Bietern und späteren Auftragnehmern (BGH "Großflächenschalung" - VII ZR 107/86) oder vom "frivolen" Bieter, welcher Fehler in der Leistungsbeschreibung gar bewusst zu seinen Gunsten ausnutzt (BGH "Frivolität" - VII ZR 310/86).
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 B 
Verfehlte Konsequenzen aus der Frist zur Verwendung eines gezahlten Mängelbeseitigungskostenvorschusses
Von Dr. Friedhelm Weyer

In seinem Urteil vom 17.04.2008 (8 U 2/08) bestätigt das OLG Oldenburg im wesentlichen die Entscheidung des Landgerichts. Dieses hatte einen Bauherrn zur Rückzahlung des gegen einen Bauunternehmer aufgrund eines Urteils vom 14.05.2004 erstrittenen und am 30.07.2004 erhaltenen Mängelbeseitigungskostenvorschusses verurteilt.
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 B 
Verjährungsbeginn bei § 648a - Bürgschaften?
Von Dr. Claus Schmitz

Die Frage, wann Forderungen gegen einen Bürgen aus einer von ihm übernommenen Bürgschaft verjähren, ist seit der Schuldrechtsmodernisierung, also seit Anfang 2002, hoch strittig gewesen. Zwei Grundsatzentscheidungen des BGH (Urteil vom 29.01.2008 - XI ZR 160/07 -, IBR 2008, 266, und Urteil vom 08.07.2008 - XI ZR 230/07) haben weitgehend Klarheit gebracht. Demnach gilt Folgendes: Sofern die Parteien des Bürgschaftsvertrags nichts anderes vereinbart haben, beginnt die Verjährungsfrist jedenfalls für selbstschuldnerische Bürgschaften mit der Fälligkeit der gesicherten Forderung. Fällig geworden und damit im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB entstanden ist die gesicherte (Haupt-)Forderung, sobald sie erstmals der Gläubiger geltend machen und mit einer Klage durchsetzen kann.
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 B 
Trading-Down-Effekt: Errichtung von Spielhallen versus städtebauliche Aufwertung
Von Dr. Stefan Pützenbacher

Die Zahl der Spielhallenstandorte und -konzessionen in der Bundesrepublik Deutschland steigt von Jahr zu Jahr. Diesem Trend folgend beträgt die Zahl der in Deutschland zugelassenen Spielhallen bereits seit dem Jahr 2006 mehr als 10.000. Diese beherbergen über 85.000 Geldspielgeräte im Bundesgebiet. Grund genug, dass sich auch Kommunen und Planer mit der Spielhallennutzung beschäftigen und Standortfragen immer kritischer abwägen.
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 B 
Parkettstäbe mangelhaft: Haftet der Baustoffhändler für die Kosten des Ausbaus und der Entsorgung?
Von Dr. Friedhelm Weyer

Mit Urteil vom 15.07.2008 - VIII ZR 211/07 - hat der BGH entschieden, dass eine Haftung des Verkäufers mangelhafter Parkettstäbe, die der Käufer vor Entdeckung des Mangels hat verlegen lassen, für die Kosten der Neuverlegung mangelfreier Parkettstäbe nur unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes statt der Leistung in Betracht kommt. Darum haftet der Verkäufer nicht, wenn er die in der mangelhaften Lieferung liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Zu der Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer die Kosten für Ausbau und Entsorgung der mangelhaften Parkettstäbe tragen muss, hat der BGH sich nicht geäußert. Denn diese Kosten hatte der Baustoffhändler dem Bauherrn bereits vorprozessual erstattet.
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 B 
Der BGH als Förderer der Schwarzarbeit?
Von Dr. Friedhelm Weyer

In zwei Urteilen vom 24.04.2008 - VII ZR 42/07 und VII ZR 140/07 - hat der BGH sich mit der Frage beschäftigt, welchen Einfluss eine Ohne-Rechnung-Abrede auf Mängelrechte des Auftraggebers hat. Nach dem zweiten Leitsatz der Entscheidung VII ZR 42/07 handelt der Auftragnehmer, der seine Bauleistungen mangelhaft erbracht hat, regelmäßig treuwidrig, wenn er sich zur Abwehr von Mängelansprüchen des Auftraggebers darauf beruft, die Gesetzwidrigkeit der Ohne-Rechnung-Abrede führe zur Gesamtnichtigkeit des Bauvertrags. Und nach der Entscheidung VII ZR 140/07 gilt Entsprechendes für einen Ingenieur, der einen Neubau falsch eingemessen hatte und nach dessen Errichtung auf Schadenersatz in Anspruch genommen wurde. Diese Urteile haben eine Diskussion ausgelöst, ob sie entgegen der gesetzlichen Intention Schwarzarbeit fördern.
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 B 
Schöne Aussichten - Haben Grundstückseigentümer ein Recht auf Beibehaltung gewohnter Blicklagen?
Von Dr. Stefan Pützenbacher

Viele Immobilieneigentümer mussten schon leidvoll zur Kenntnis nehmen, dass ein Anspruch auf Beibehaltung einer bestehenden schönen Aussichtslage oder einer bestimmten Ortsrandlage nicht besteht, wenn der Nachbar seinerseits baut. Dieser höchstrichterlich geprägte Rechtsgrundsatz (BVerwG 4 BN 38.00; IBR 2000, 559) gilt jedoch nicht ausnahmslos. Es gibt Konstellationen, in denen sich der Eigentümer unter Berufung auf seine bisherige Aussicht in die freie Landschaft gegen ein Bauvorhaben des Nachbarn erfolgreich wehren kann.
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 B 
Gibt es für Architekten und Ingenieure Leistungen der Dritten Art?
Von Werner Seifert

Bei der Honorierung von Architekten- und Ingenieurleistungen war der Horizont in der Vergangenheit stark begrenzt. Vielfach ging man davon aus, dass alle Architekten- und (Bau-)Ingenieurtätigkeiten nach der HOAI abzurechnen sind: Zum einen über Grundleistungen, darüber hinaus über sonstige Sonderregelungen (z.B. §§ 31 - 34 HOAI usw.). Und was dann noch übrig bleibt, sind eben Besondere Leistungen. Alles ist nach der HOAI abzurechnen, notfalls über Zeithonorare (§ 6 HOAI). Die Honorarwelt der Architekten und Ingenieure war für viele zwar kein überschaubarer, aber doch ein eng begrenzter Kosmos.
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 B 
Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte? Eine Illusion!
Von Dr. Alfons Schulze-Hagen

Das Bundesverfassungsgericht (IBR 2006, 684) hat bekanntlich den Ausschluss des Nachprüfungsverfahrens unterhalb der Schwellenwerte für verfassungsgemäß erklärt. Dabei hat es darauf hingewiesen, dass dem Bieter im Unterschwellenbereich die Rechtsschutzmöglichkeiten "im bestehenden System" zur Verfügung stünden, also etwa eine einstweilige Verfügung oder eine Schadensersatzklage.
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 B 
Anordnung zur BauSoll-Modifikation? Fehlanzeige! - Eine alltägliche Situation, der sich Auftragnehmer ausgesetzt sehen

Nach der Leistungsbeschreibung des Vertrages sei die zulässige Vorspannung der in den Überbau einer Brücke einzubauenden Spannglieder auf 0,70 x ßz begrenzt. Ungeachtet dieser vertraglichen Limitierung sind nach DIN 4227-T6 höhere Vorspannungen von bis zu 0,75 x ßz erlaubt, was der konkreten vertraglichen Vorgabe jedoch entgegen steht. Dem Ausführungsplaner des Auftragnehmers gelingt der Spannungsnachweis unter der vertraglichen Limitierung in einem mit der vertragsgegenständlichen Entwurfsplanung ebenfalls vorgegebenen Trapezquerschnitt mit fester Vermaßung nicht. Unter der erweiterten Zulässigkeitsgrenze der DIN-Norm gelänge ihm der Spannungsnachweis, wenn er im Trapezquerschnitt eine dickere Bodenplatte wählen würde.
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 B 
Das ibr-online Blog zum Anrufen!
Von id Verlags Redaktion

Wie schon im LAWgical-Blog berichtet, kann man sich die Einträge im ibr-online Blog ab sofort auch unter der zum Festnetztarif erreichbaren Telefonnummer 0355 - 2892 58 7840 (auszugsweise) "vorlesen" lassen. Die Sprachqualität der synthetischen Frauenstimme ist erstaunlich gut.
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 B 
Geplante Ausweitung des Mindestlohnes über das Arbeitnehmerentsendegesetz
Von Michael Peter

Die Mindestlohndebatte ist vielleicht das wichtigste innenpolitische Streitthema bis zur nächsten Bundestagswahl. Daran werden auch die jetzt vorgelegten Regierungsentwürfe nichts ändern. Einfach wäre es, wenn der Gesetzgeber sich wie in anderen Ländern dazu durchringen würde, das Entgelt für einen Beschäftigten, gleich welcher Branche, mit einem Stundensatz von X Euro festzulegen mit Ausnahme der Beschäftigten im Rahmen einer Berufsausbildung.
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Gestörter Bauablauf: Wem "gehört" der Puffer?

Wenn in Planungs- und Bauabläufen Zeitpuffer offen ausgewiesen sind oder entdeckt werden, entsteht regelmäßig eine Auseinandersetzung um die Frage, welcher der Vertragspartner diese zu seinen Gunsten beanspruchen kann.

(1) Zeitpuffer ist im allgemeinen Sinn die Zeitspanne, um die die Lage eines Vorgangs in einem Ablauf verändert oder seine Dauer verlängert oder verkürzt werden kann, ohne auf den Fertigstellungstermin durchzudrücken und ohne diesen zu verändern. Nutzung solcher Pufferzeit verändert Bauzeit nicht.
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Schadenersatz wegen unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangens trotz Symptom-Rechtsprechnung?
Von Dr. Friedhelm Weyer

Der Kaufrechts-Senat des BGH hat bekanntlich mit Urteil vom 23.01.2008 (VIII ZR 246/06) entschieden, dass ein unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen des Käufers eine zum Schadenersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung darstellt, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der Kaufsache nicht vorliegt, sondern die Ursache für das Symptom, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt. Für Baurechtler drängt sich sogleich die Frage auf, ob dies auch für das Werkvertragsrecht gilt.
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Anwaltsnennung Persönlichkeitsrechtsverletzung?
Von Hans Christian Schwenker

Mit der Frage, ob die Veröffentlichung von Urteilen und Schriftsätzen im Internet mit voller Namensnennung der anwaltlichen Parteivertreter einen Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht darstellt, hatte sich unlängst das OLG Hamm zu befassen (Urt. v. 11.12.2007 - 4 U 132/07, OLGReport 2008, 439).

Die betroffenen Anwälte hatten in "Wettbewerbsprozessen unter Titelhändlern" eine der Parteien vertreten. Der Mitbewerber ihres Mandanten veröffentlichte auf seiner Internetseite ungeschwärzte Urteile und einen Schriftsatz der Anwälte, mit dem die Berufung zurückgenommen wurde. Der Unterlassungsantrag der Anwälte gegen den Mitbewerber blieb in allen Instanzen erfolglos. Das OLG Hamm stellte fest, dass durch die ungeschwärzte Veröffentlichung der Urteile und des Schriftsatzes keine Persönlichkeitsrechte der Anwälte verletzt würden. Zwar stelle es sich "zweifelsohne insbesondere gegenüber potentiellen Mandanten günstiger" dar, "wenn gewonnene Prozesse publik gemacht werden." Auch könnten "umgekehrt negative Ergebnisse jedenfalls unreflektiert auf die Beurteilung auch der Leistungen der Anwälte durchschlagen." Allerdings handele es sich bei der Veröffentlichung der Urteile und des Rücknahmeschriftsatzes um die Mitteilung wahrer Tatsachen, die sich im Hinblick auf die Anwälte nicht als ehrenrührig darstellten. Geradezu philosophisch fügt das Gericht hinzu:
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Solardächer: Bau- oder Kaufvertrag?
Von Dr. Achim Olrik Vogel

Mit der Lieferung und der Montage von Photovoltaik-Solarmodulen auf Dächern wird derzeit in Deutschland großer Umsatz gemacht. Mit Solaraktien konnte man in den letzten Jahren viel Geld verdienen. Anders als bei den üblichen Bauverträgen gibt es so gut wie keine Rechtsstreitigkeiten. Das Geschäft läuft eigentlich viel zu gut. In meiner Geburtsstadt Marburg sind Solardächer sogar öffentlich-rechtlich für Neubauten und veränderte Bestandsbauten vorgeschrieben.
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In jedem steckt ein kleiner Anwalt? - Zum Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes
Von Hans Christian Schwenker

In jedem steckt ein kleiner Anwalt - betitelte die FAZ am vergangenen Sonnabend mit kaum verhohlenem Triumph einen umfangreichen Artikel zum Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) am 1. Juli. Liebevoll geschildert wird wieder einmal der sattsam bekannte Automechaniker, der jetzt "dem entnervten Kunden angstfrei Informationen über die Schadensabwicklung geben" darf. Nur ganz am Schluss wird die Euphorie gedämpfter, hat doch der Justitiar Maibaum der Bundesarchitektenkammer Bedenken anzumelden, was die Rechtsberatung durch Architekten anbelangt. Da Rechtsberatung ja schon den Juristen schwerfalle, wie Maibaum meint, sollten Architekten bei entsprechendem Ansinnen ihrer Auftraggeber schon mal "nein" sagen, denn selbst jetzt seien sie zum Rechtsrat nur berechtigt, keineswegs verpflichtet.
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Sinn und Unsinn von Koordinierungsklauseln in Tiefbauverträgen
Von Hans Christian Schwenker

Vor allem in den neuen Bundesländern glauben viele öffentliche Auftraggeber, eine Wunderwaffe gegen Nachtragsansprüche gefunden zu haben, die sich im Zusammenhang mit Änderungen und Erschwernissen bei der Verlegung von unterirdischen Leitungen ergeben können. Immer häufiger entdecken Bieter und Auftragnehmer im Leistungsverzichnis folgende Position:
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Gesetzgeber klärt Privilegierung der VOB/B
Von Dr. Friedhelm Weyer

Am 26.06.2008 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) angenommen, das eine erfreuliche, im ursprünglichen Gesetzentwurf vom 02.02.2006 (BT-Drucks. 16/511) nicht vorgesehene Regelung enthält: Die Klarstellung des Umfangs der Privilegierung der VOB/B.
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"Bistro" - Ende der Überinterpretierung der BGH-Rechtsprechung zu "ins Blaue" kalkulierenden Bietern?

In Verhandlungspraxis und oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung verfestigt sich die Ansicht, der Auftragnehmer habe bei Vereinbarung eines funktional beschriebenen Leistungselements (Globalelement) im Rahmen eines Einheitspreisvertrages auch für nachträgliche Entwurfsänderungen einzustehen und könne dafür keine Anpassung seiner Vergütung beanspruchen. Dem setzt der Bundesgerichtshof durch seine jüngste Entscheidung "Bistro" (VII ZR 194/06, BauR 2008, 1131) Grenzen.
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Neue Kostenregelung bei der Modernisierung des Vergaberechts - verfahrensverlängernde und teure Wirkung
Von Rudolf Weyand

Der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts befindet sich aktuell in der Diskussion zwischen Bundesregierung und Bundesrat. Eine der Streitfragen ist die Erstattung von Auslagen des Auftraggebers bei Antragsrücknahme. Bislang sieht das Gesetz für den Fall der Rücknahme eine Erstattung von Auslagen nicht vor. Die Zahl der Rücknahmen seitens des Antragstellers betreffen seit dem Jahre 2001 allerdings rund 34 bis 40 Prozent der Nachprüfungsverfahren. Nunmehr sollen Antragsteller bei der Rücknahme ihres Nachprüfungsantrags verpflichtet sein, die zweckentsprechenden Aufwendungen des Antragsgegners zu tragen.
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Architekten - Kein Versicherungsschutz bei Handeln als Vertreter ohne Vertretungsmacht?!
Von Dr. Florian Krause-Allenstein

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass sich der Bauherr gegen einen streitigen Werklohnanspruch des Bauunternehmers erfolgreich damit verteidigt, dass der dem Anspruch zugrunde liegende Auftrag nicht durch ihn, sondern durch den Architekten ohne Vertretungsmacht erteilt worden sei. Nimmt daraufhin der Bauunternehmer den Architekten als Vertreter ohne Vertretungsmacht gemäß § 179 Abs. 1 BGB auf Erfüllung in Anspruch, stellt sich die Frage, ob der Architekt hierfür im Rahmen seiner Berufshaftpflichtversicherung Deckungsschutz genießt.
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