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Sachverständigenrecht
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Online seit 2012
Hinweis für Anwälte Leseranmerkung von Wolfgang Dötsch zu
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BautechnikFassadenveralgungen: Mit Wärmedämmverbundsystemen in der NachhaltigkeitszwickmühleSachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2012, 371 |
Urteil ist rechtskräftig Leseranmerkung von Frank Steeger zu
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Antwort des Verfassers Stellungnahme des Autors (Peter Bleutge) zu
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Bausachverständige und sog "Wettbewerbshüter": Kehrt langsam Augenmaß ein? Leseranmerkung von Peter-Andreas Kamphausen zu
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BautechnikDIN 4109, anerkannte Regeln der Technik und werkvertraglich geschuldeter SchallschutzIBR 2012, 1147 (nur online) IBR 2012, 1108 (nur online) |
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BautechnikDie DIN 4109, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und der zivilrechtlich geschuldete Schallschutz im WohnungsbauIBR 2012, 1108 (nur online) Kurzaufsatz Kurzaufsatz |
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BautechnikSind Abdichtungen auf WU-Bodenplatten nun doch notwendig?Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2012, 243 |
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BautechnikTerrassensanierung: Systemumstellung!Sachverständigenbericht von Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin IBR 2012, 307 |
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BautechnikHolzdächer mit Abdichtungen: Nun auch ohne Luftschicht nachweisfrei?Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2012, 123 |
Online seit 2011
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SachverständigeRenovierung des JVEG - Neuigkeiten!? |
ibr 2012/1 Leseranmerkung von Andreas Huber zu
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Advent, Advent, das Christkind kommt...mit einem Befangenheitsantrag Leseranmerkung von Peter-Andreas Kamphausen zu
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Zeit der Stille und Besinnlichkeit. Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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schon wieder Befangenheit mal anders Leseranmerkung von Mirko Zebisch zu
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Schadenersatz Leseranmerkung von Ralph-René Zacharias zu
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Befangenheit einmal anders Leseranmerkung von Mirko Zebisch zu
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BautechnikGrenzen des WärmeschutzesSachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2012, 1 ( 2 Leseranmerkungen) |
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SachverständigeBefangenheit des gerichtlichen SachverständigenIBR 2011, 1291 (nur online) |
Ladung des Privatsachverständigen? Leseranmerkung von Ihle zu
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BaustoffeCE-Kennzeichnung von Bauprodukten: Bauregelliste A teilweise EU-rechtswidrig!IBR 2011, 1213 (nur online) IBR 2011, 1004 (nur online) |
Urheberrechtsschutz von Gutachten Leseranmerkung von Dr. Bleutge zu
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BautechnikZuverlässige Flachdächer: Immer mit Gefälle?Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2011, 385 |
Sachverständige und "Schätzer": Ende einer Realsatire? Leseranmerkung von Peter-Andreas Kamphausen zu
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I.d.R. keine Wettbewerbswidrigkeit bei Handel mit Produkten mit Ü-Zeichen Leseranmerkung von Martin Kuschel zu
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Architekten und IngenieureNeue Musterversicherungsbedingungen für die BerufshaftpflichtversicherungIBR 2011, 390 |
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SachverständigeBefangenheit des gerichtlichen SachverständigenIBR 2011, 1019 (nur online) |
"Stand der Technik" und "Allgemein anerkannte Regeln der Baukunst" Leseranmerkung von Joachim Homann zu
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BautechnikMauerkronen - Ohne Blech und trotzdem schadensfrei?Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2011, 185 |
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SachverständigeHandwerkliche Unregelmäßigkeiten bei der Bauausführung und die Aufgabe des SachverständigenIBR 2011, 1010 (nur online) |
Online seit 2010
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Recht am BauBauprodukte und technische Normen - Rechtliche Anforderungen und technische RegelungenIBR 2011, 1004 (nur online) Kurzaufsatz |
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BautechnikUnbelüftete HolzdächerSachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2011, 1 |
Verbot der reformation in peius gilt im Beschwerdeverfahren nach § 4 JVEG! Leseranmerkung von Peter-Andreas Kamphausen zu
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Schlichterspruch Leseranmerkung von Ralf Jürging zu
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Wer zahlt den Vorschuss? Leseranmerkung von Jens Beyer zu
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Nicht übertragbarer Sonderfall! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Völlig richtig! Leseranmerkung von Wolfgang Dötsch zu
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So ist es! Leseranmerkung von Ihle, RiLG zu
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Kein Versicherungsschutz für Schäden an beigestelltem Material des AG Leseranmerkung von Daniel Rosandic-Bruns zu
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BautechnikHygieneprobleme in neuen Wohnungen?Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2010, 547 |
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BautechnikHohlstellen am ParkettfußbodenIBR 2010, 1184 (nur online) |
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SachverständigeNach bestem Wissen und GewissenIBR 2010, 1357 (nur online) |
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BautechnikOptische Stolperfallen bei Treppen: Feuchteschutz und Wasserführung bei AußentreppenSachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2010, 373 |
Baugerichtstag will für Nachträge Loslösung von Ursprungskalkulation Leseranmerkung von Stefan Leupertz zu
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Empfehlungen abweichend von den ursprünglichen Thesen! Leseranmerkung von Assessor jur. Johann Rohrmüller zu
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Wichtige Ergänzung Stellungnahme des Autors (Dr. Matthias Drittler) zu
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Drittlers Beitrag ist leider unvollständig und deshalb irreführend Leseranmerkung von Johann Rohrmüller zu
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Der Deutsche Baugerichtstag (DBGT; www.baugerichtstag.de) hat sich in seinem Arbeitskreis I "Bauvertragsrecht" (AK I) die Formulierung von Leitgedanken für ein eigenständiges, auf die Besonderheiten des bauvertraglichen Leistungsaustauschs zugeschnittenes Bauvertragsrecht auf die Agenda geschrieben. Die VOB/B soll ausdrücklich nicht verdrängt werden. Es soll ein gesetzliches Leitbild des Bauvertrags entstehen, das Richtschnur für eine möglichst weitgehend privatautonome Gestaltung von Bauverträgen sein kann. Bei seiner 3. Tagung am 7. / 8. Mai 2010 stand u.v.a. die These 4 im Thesenpapier des AK I zur Debatte, dem Auftraggeber ein einseitiges Anordnungsrecht zur Änderung dessen zu geben, was nach dem Vertrag gebaut werden soll (BauInhalte) und wie es nach dem Vertrag gebaut werden soll (BauUmstände). Eine Regelung, wie sie mit § 1 Nrn. 3 + 4 VOB/B bekannt ist, aber erweitert um ein zeitliches Anordnungsrecht, mit dem der Auftraggeber auf den Bauablauf Einfluss nehmen kann oder die Bauzeit verlängern kann, ist in den Grenzen des für den Auftragnehmer Zumutbaren vorgesehen. Das Recht zur einseitigen Beschleunigungsanordnung soll ausgenommen bleiben. In der Bildung des Preises zur Abgeltung des anordnungsbedingten Mehraufwands beim Auftragnehmer soll eine Regelung gefunden werden, die sich von der ursprünglichen Kalkulation löst (These 5: "Preisbildung und Preisfortschreibung").
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Manche (nämlich Richter und Sachverständige) lernen es nie... Leseranmerkung von Peter-Andreas Kamphausen zu
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Leseranmerkung von Dipl.-Ing. Gunhild Reuter Stellungnahme des Autors (Matthias Zöller) zu
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