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Recht am Bau | Bauvertrag
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Re: Beißt sich die Katze in den Schwanz? Stellungnahme des Autors (Rechtsanwälte Heiermann, Franke, Knipp) zu
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VOB/A - VOB/BLeistungsänderungen auf Wunsch der BauunternehmerIBR 2010, 1233 (nur online) |
Scheinwerkverträge Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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Etwas sehr verquer gedacht... Leseranmerkung von Urban zu
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Beißt sich die Katze in den Schwanz? Leseranmerkung von Michael Mayer zu
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Artenschutz umgangen! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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VOB/A - VOB/BUnnötige Zulagepositionen in LeistungsverzeichnissenIBR 2010, 1232 (nur online) |
Algenurteil Kommentar Leseranmerkung von Werner Loch zu
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BauvertragMängelhaftung: Vorunternehmer ist Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers!IBR 2010, 603 |
Sicherungsanspruch JA! Leseranmerkung von Dietmar Scholz zu
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VOB/A - VOB/BAnsprüche der Bauunternehmer bei verzögerten Vergabeverfahren und überholten AusführungsfristenIBR 2010, 1231 (nur online) |
Nicht Wegfall, aber Reduzierung des Sicherungsanspruchs. Leseranmerkung von Rechtsanwalt Walther Leitzke zu
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Kein Versicherungsschutz für Schäden an beigestelltem Material des AG Leseranmerkung von Daniel Rosandic-Bruns zu
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Ergänzung zur Anmerkung von Volker Hinkl Leseranmerkung von RiOLG Wimmer zu
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Unzutreffende Mängelrüge Leseranmerkung von Volker Hinkl zu
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Beitrag/Praxishinweis Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Mängelbeseitigungskosten Stellungnahme des Autors (Katharina Orthmann) zu
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§ 648 a BGB n.F. Sicherheitsleistung trotz Vertragskündigung Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
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§ 648a BGB; zur Leseranmerkung Leseranmerkung von RiOLG Richard Wimmer zu
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§ 648a BGB Sicherheitsleistung vor Erbringung v. Mängelbeseitigungsarbeiten Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
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In seinem Beitrag vom 08.09.2010 "Wie werden Mehrkosten bei verzögertem Zuschlag berechnet?" (IBR 2010, 551) macht von Rintelen erneut darauf aufmerksam, wie sich der Bundesgerichtshof die Mehrkostenermittlung aufgrund verzögerten Zuschlags und infolge dessen verschobener Bauzeit vorstellt. Die Mehrkosten lassen sich nicht etwa durch einen bloßen Vergleich der kalkulierten Preise mit den tatsächlich gezahlten Preisen ermitteln. Sondern der interessierte Auftragnehmer muss die Differenz aus den unter der Wirkung der Zuschlagsverzögerung entstandenen tatsächlichen Kosten und den hypothetisch tatsächlichen Kosten unter Hinwegdenken des Ereignisses "Zuschlagsverzögerung" bilden. Die hypothetisch tatsächlichen Kosten sind jene, die er in dem lt. Ausschreibung vorgesehenen Ausführungszeitraum hätte aufwenden müssen.
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BautechnikHygieneprobleme in neuen Wohnungen?Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2010, 547 |
Lohnerhöhung? Leseranmerkung von Andre N. zu
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Kündigt der Auftraggeber eines Bauvertrags diesen in Teilen oder insgesamt ohne sogenannten wichtigen Grund wie etwa bei Terminverzug in der Ausführung, so kann dem Auftragnehmer für das gekündigte Auftragsvolumen bekanntlich die vereinbarte Vergütung abzüglich der erspaten Kosten und der Erlöse aus "echten" Füllaufträgen zustehen. Es ist umstritten, ob der Lohnkostenanteil im Preis der gekündigten Leistung im Sinne der §§ 649 BGB, 8 Abs. 1 VOB/B erspart ist, wenn und soweit der Auftragnehmer die betreffenden Arbeitnehmer in deren Arbeitszeit- und Entgeltkonten (kurz: Ausgleichskonten) angesammelte Überstunden "abbummeln" lässt. Hier ein starkes Argument, das dagegen spricht; Maurer hat es in seiner Leseranmerkung unter dem treffend zugespitzten Titel "Ersparte Aufwendungen durch Griff in fremde Ausgleichskonten?" (IBR 2009, 442) jüngst bekräftigt.
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AG München bekommt Schützenhilfe! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Ersparte Aufwendungen durch Griff in fremde Ausgleichskonten? Leseranmerkung von Michael Maurer zu
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Klarstellung: zum Nachteil des Vertragspartners des Verwenders! Leseranmerkung von Daniel Rosandic-Bruns zu
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Baubetriebsgutachten zur Darlegung etwa der zeitlichen und monetären Folgen von nach Tatsache und Dauer bewiesenen Behinderungen kommen sowohl in der außergerichtlichen Auseinandersetzung wie auch im Zivilprozess eine enorme Bedeutung zu. Eine der umstrittensten Fragen im Claimmanagement ist diese: Sind die Kosten für ein notwendiges baubetriebliches Gutachten zum Nachweis von Ansprüchen aus einem gestörten Bauablauf zu ersetzen? Muss der Auftraggeber als Anspruchsgegner die Kosten für ein Privatgutachten zum Nachweis bspw. der anspruchsausfüllenden Kaualitäten tragen, wenn und soweit er Behinderungsereignisse und deren Wirkungen in seinem Risikobereich nachweislich zu verantworten hat? Er muss! Und zwar in einer Auseinandersetzung vor Gericht und auch außerprozessual.
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Umgehung im Sinne von § 648a Abs. 7 BGB? Leseranmerkung von Martin Braukmann zu
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Grundsätzlich nach dem zu erwartenden Schaden bemessen Leseranmerkung von Urban zu
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BauvertragBehinderungsveranlasste Unterdeckungen bei den Allgemeinen Geschäftskosten sind zu ersetzenBesprochener Beitrag: "Allgemeine Geschäftskosten im Bauunternehmen: Entstehung und Erlös; Ausgleich von Deckungsbeiträgen" von Dr.-Ing. Matthias Sundermeier IBR 2010, 1434 (nur online) |
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BautechnikHohlstellen am ParkettfußbodenIBR 2010, 1184 (nur online) |
Lesenswerte Aufsätze zum Thema! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Abnahme beinhaltet mehr als den Beginn der Gewährleistung Leseranmerkung von Guido Sandmann zu
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Entscheidung KG Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Spekulationsangebot bald immer sittenwidrig? Leseranmerkung von Dr. Henning Juntunen zu
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Unglaublich aber wahr: Ein Auftragnehmer (Klägerin) versucht Ansprüche aus gestörtem Bauablauf mit einem schlichten Soll-Ist-Vergleich der Termine und ohne jeden Bezug zur Bauwirklichkeit durchzusetzen -- und scheitert. Mit der "bloßen Mitteilung des geplanten und kalkulierten Bauablaufs und des tatsächlichen Bauablaufs, verbunden mit dem Auftrag, die dadurch bedingten Mehrkosten zu ermitteln, hat die Klägerin ein nicht zielführendes Gutachten in Auftrag gegeben und erhalten"; so das Kammergericht in einer lesenswerten Entscheidung (KG, Urteil vom 13.02.2009 -- 7 U 86/08). Mit dem sogenannten "baubetriebswirtschaftlichen Gutachten" konnte die Klägerin nicht dartun, "dass sie den geltend gemachten Entschädigungsanspruch sowie die Beschleunigungskosten ... verdient hat." Es fehle der konkrete Bezug der in Ansatz gebrachten Forderungswerte zu dem tatsächlichen Geschehen auf der Baustelle und dessen Auswirkungen im Einzelnen.
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8-fache Überhöhung des Einheitspreises sittenwidrig? Leseranmerkung von Uwe Luz zu
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Aufsatz zum Thema in der Baurecht 2009, Seiten 1494 ff. Stellungnahme des Autors (Dr. Ulrich Dieckert) zu
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Was steht im Volltext? Leseranmerkung von Axel Möller zu
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BautechnikOptische Stolperfallen bei Treppen: Feuchteschutz und Wasserführung bei AußentreppenSachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2010, 373 |
Bauvertragsrecht Leseranmerkung von Uwe Klimke zu
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s.a. OLG Dresden, Urteil vom 10.01.2007 - 6 U 519/04; - IBR 2008,10 Leseranmerkung von Dr. Marcus Dinglreiter zu
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In IBR 2010, 318 betont Heiland die Überschrift seiner Besprechung von OLG Oldenburg, Urteil vom 03.02.2009 - 2 U 9/06, die hier mit einem Fragezeichen versehen ist, durch ein Ausrufezeichen. Eine solch allgemeine Aussage trifft die Entscheidung, die auch nach Ansicht von Heiland "mit Vorsicht zu genießen" ist, jedoch nicht. Das Urteil ist gleichwohl lehrreich, weil an ihm gezeigt werden kann, wie man sein zutreffendes Ergebnis nicht begründen sollte.
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Prüfungspflichten des Bürgen Leseranmerkung von Zi. 0679 Hermes Kreditversicherungs-AG zu
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Zwangsleihe? Leseranmerkung von Dr. Martin Montag zu
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VOB/A nach Landesrecht für Stadt gesetzlich zwingend vorgeschrieben! Stellungnahme des Autors (Johann Rohrmüller) zu
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§ 6 VgV im Unterschwellenbereich? Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Recht am Bau - AdjudikationAdjudikation - noch Klärungsbedarf?IBR 2010, 1470 (nur online) |
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Recht am Bau - BauvertragGemeinkostenausgleichsberechnung bei MengenänderungenIBR 2010, 1469 (nur online) ( 2 Leseranmerkungen) |