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Recht am Bau | Bauvertrag
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Bauinsolvenz§ 648a BGB-Sicherheit ist kein Insolvenzgrund!Besprochener Beitrag: "Bauhandwerkersicherung (§ 648a BGB) als Insolvenzgrund?" von RA Frank R. Primozic, RAin Christina Brugugnone IBR 2014, 5 |
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BauvertragÄnderungs- und Zusatzleistungen sind keine Behinderungen!Besprochener Beitrag: "Bauzeitliche Folgen aus geänderten und zusätzlichen Leistungen gemäß §§ 2 Abs. 5 und 2 Abs. 6 VOB/B" von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Wolfgang Breyer IBR 2014, 4 |
Nachlesbare Vereinbarung der Parteien? Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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IBR 2013/678 Leseranmerkung von Prof. Dr. Klaus Englert zu
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BauvertragBeschleunigungsanordnung: Auftragnehmer schuldet keinen Beschleunigungserfolg!Besprochener Beitrag: "Beschleunigungsvereinbarungen, Beschleunigungsanordnungen - Rechtsfolgen" von VorsRiOLG a. D. Karl-Heinz Keldungs IBR 2014, 3 |
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BauvertragVerkürzte Prüffrist nach § 16 VOB/B 2012: "Rückwirkung" für Altfälle gegenüber öffentlichen Auftraggebern?IBR 2014, 1004 (nur online) |
Unrealistischer Ansatz Leseranmerkung von Urban zu
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Wer suchet, wird nicht finden. Leseranmerkung von Uwe Luz zu
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Unzulässige Übersicherung von 8 % Gewährleistungssicherheit Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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In der Praxis sind sich die Parteien immer wieder darin uneins, wie das hypothetische Kosten-Soll lautet. Wenn der Auftragnehmer in seinem Nachweis der Mehrkosten infolge Zuschlagsverzögerung etwa anführt,
Blog-Eintrag "es [würden] insbesondere die Preisänderungen ermittelt, die sich aus den Änderungen der Kosten in der Urkalkulation"ergeben hätten, und meint, die unauskömmliche Kostengröße aus der Urkalkulation sei das Soll für den Soll-Ist-Vergleich, beißt er beim Auftraggeber regelmäßig auf Granit. Ich meine: Er beißt zu Recht auf Granit. Denn er versucht, ein in der Kalkulation angelegtes Defizit über den Nachtrag auszugleichen. [mehr ...] |
Leitsatz nicht amtlich Leseranmerkung von Stephan Bolz zu
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Nur unglückliche Formulierungen? Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Zu dieser spontanen Reaktion fühlt man sich provoziert, wenn man den dritten Leitsatz einer Entscheidung des OLG Koblenz (Urteil vom 08.06.2012 - 8 U 1183/10 - Volltext in ibr-online) liest, welcher wie folgt lautet: "Auch im BGB-Bauvertrag treffen den Unternehmer Prüfungs- und Anzeigepflichten. Verletzt der Bauunternehmer seine insoweit bestehende Prüfungs- und Hinweispflicht, macht das seine an sich ordnungsgemäße Bauleistung mangelhaft, falls ein Fachmann den Mangel erkennen konnte." Während dessen erster Satz zweifellos richtig ist, verstößt dessen zweiter Satz seit der Forsthaus-/Blockheizkraftwerk-Entscheidung (BGH IBR 2008, 78) ebenso eindeutig gegen die BGH-Rechtsprechung.
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Zu stark vereinfachte Betrachtung Leseranmerkung von Urban zu
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Nach verzögertem Zuschlag in einem öffentlichen Vergabeverfahren und unstreitiger Verantwortung des Bauherrn für die Haftung der Folgen aus der Zuschlagsverzögerung legt der Auftragnehmer seinen Nachtrag N 01 "Zuschlagsverzögerung" vor. Eine Verschiebung der Bauzeit um ein bestimmtes Zeitmaß in der Folge der Zuschlagsverzögerung liegt auf der Hand. Überdies ist unter den Vertragspartnern unstreitig: Zuschlagsverzögerung ist kausal für 3 Monate Bauzeitverlängerung. Bei der Prüfung des Nachtrages problematisiert der Bauherr dieses Detail:
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Voller Werklohn nur abzüglich ersparter Aufwendungen (vgl. § 648a V 2 BGB) Leseranmerkung von Dr. Thomas Badelt zu
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Wenn Allgemeine Geschäftskosten (AGK) in der Folge einer bestimmten Behinderung aus dem Risikobereich des Auftraggebers nicht in dem Umfang gedeckt werden wie ohne diese Behinderung, ist diese Behinderung kausal für die Unterdeckung. Der Ausgleich der betreffenden Unterdeckung von AGK kann dann Gegenstand einer berechtigten Ersatzforderung des Auftragnehmers sein.
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Die Abnahme ist eine Hauptleistungspflicht des Auftraggebers Leseranmerkung von S. Erdmann zu
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Traggerüste für Beton- und Stahlbetonarbeiten Leseranmerkung von Peter Dechant zu
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Antwort des Verfassers auf die Leseranmerkung von Dr. Scheffelt Leseranmerkung von RA Stefan Dausner zu
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Kein Leistungsverweigerungsrecht? Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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§ 642 BGB umfasst alle Aufwendungen aufgrund des Annahmeverzuges Leseranmerkung von Thomas Spirk zu
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Erfolgreiche Abnahme Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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Nachträgliche Verjährungsverzichtsabreden und Inhaltskontrolle Leseranmerkung von Dr. Michael Scheffelt zu
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Schwarzgeld II Leseranmerkung von Hauke-Kristian Franke zu
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mängelfreie Abnahme Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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Witzige Entscheidung Leseranmerkung von Michael Mayer zu
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BauvertragInwieweit sichert die Mängelbürgschaft Ansprüche "aus § 4 Abs. 3 VOB/B"?IBR 2014, 1372 (nur online) |
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BautechnikMüssen Altbaukeller Neubaustandard einhalten?Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt IBR 2013, 659 |
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BauvertragKeine ausreichende Prüfung der Werkstatt- und Montageplanung: Mitverschulden des Bauherrn?Besprochener Beitrag: "Obliegenheitsverletzung und Mitverschulden des Auftraggebers, wenn er die Werkstattpläne des Auftragnehmers nicht prüft?" von RA Dr. Peter Hammacher IBR 2013, 661 |
Überschrift führt in die Irre! Leseranmerkung von Holger Detjen zu
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§ 634a BGB ist dolus directus des Gesetzgebers! Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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BauvertragDas Selbstvornahmerecht wegen Mängeln kann bereits vor seiner Entstehung verjähren!Besprochener Beitrag: "Die Verjährung des Selbstvornahmerechts" von Christian Kuhn IBR 2013, 662 ( 1 Leseranmerkung) |
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In ZfBR 2013, 523-528 befasst sich Kuhn im Anschluss an das BGH-Urteil vom 11.09.2012 (XI ZR 56/11, IBR 2013, 23 = BauR 2013, 230 = NJW 2013, 1228 mit Anmerkung von Thode) sechs Seiten lang mit angeblichen "erheblichen dogmatischen Bedenken" und "zwei Problemen". Selbst nach eingehendem Studium seiner Ausführungen neigt man als Leser zu der Feststellung: Wer keine Probleme hat, macht sich welche. Denn die Entstehung des Selbstvornahmerechts mit erfolglosem Ablauf der von dem Auftraggeber zur Mängelbeseitigung gesetzten Frist entspricht auch "im Zusammenspiel mit § 634a Abs.2 BGB" der eindeutigen gesetzlichen Regelung.
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BauhaftungHaftungserleichterung für Leitungsorgane durch anwaltliche Beratung?Besprochener Beitrag: "Organhaftung in der Bauwirtschaft" von Prof. Dr. Freund IBR 2013, 592 |
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BautechnikBGH kann 1 dB Unterschreitung nicht wahrnehmen?IBR 2013, 1234 (nur online) |
Bedenkenhinweis falsch beurteilt Leseranmerkung von Uwe Luz zu
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BautechnikAnspruchsvolle Betonsohle: Nachbehandlung!Sachverständigenbericht von Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin IBR 2013, 587 |
Keine Rückabwicklungsansprüche Leseranmerkung von Michael Mayer zu
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BauinsolvenzDie Regelung des § 8 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B verstößt gegen § 119 InsO und ist unwirksam!Besprochener Beitrag: "Zur Unwirksamkeit der Kündigung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B wegen und in der Insolvenz des Auftragnehmers" von Dr. Bernhard von Kiedrowski IBR 2013, 591 |
Bedenkenhinweispflicht falsch beurteilt Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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BauvertragBauzeitbehinderung: Wie könnte eine angemessene Entschädigung aussehen?IBR 2013, 1221 (nur online) Kurzaufsatz ( 1 Leseranmerkung) |
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BauvertragBaugrundfälle lassen sich nicht mit dem Schlagwort "Baugrundrisiko" lösen!Besprochener Beitrag: "Mehrvergütungsansprüche bei geänderten Baugrundverhältnissen - Zum Vorrang der Auslegung" von RA Dr. Edgar Joussen IBR 2013, 589 |
Schwarzgeld II - Architektenregress Leseranmerkung von Hauke-Kristian Franke zu
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Schwarzgeld II- eine schwache Entscheidung Leseranmerkung von Hauke-Kristian Franke zu
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BauvertragNachtragsbearbeitungskosten werden über die Einheitspreise vergütet!Besprochener Beitrag: "Nachtragsbearbeitungskosten als Direkte Kosten beim VOB/B-Vertrag" von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, RA Dr. Georg Klein IBR 2013, 590 ( 1 Leseranmerkung) |
Schwarzgeldabrede II Leseranmerkung von Hans-Joachim Pohl zu
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In einem Beschluss vom 23.11.2006 (VII ZR 249/05, NZBau 2007, 252 = IBR 2007, 81) hat der BGH dem OLG Frankfurt unmissverständlich ins Stammbuch geschrieben, die Bindung an eine Honorarschlussrechnung setze mehr voraus, als dass der Auftraggeber auf eine abschließende Berechnung aller Honorarforderungen habe vertrauen dürfen. Deshalb hat der BGH es in diesem Beschluss als Verletzung des Anspruchs des Architekten auf rechtliches Gehör gewertet, dass das OLG sich nicht mit dem Streit auseinandergesetzt hatte, ob der Auftraggeber auch tatsächlich vertraut und sich entsprechend eingerichtet hatte. Unbeeindruckt davon wiederholt das OLG Frankfurt nun in einem Urteil vom 02.05.2013 (3 U 212/11, IBR 2013, 477, Volltext in ibr-online) denselben Fehler. Das hat ihm bereits berechtigte Kritik eingebracht (NJW-Spezial 2013, 430; Heiko Fuchs im Praxishinweis zu IBR 2013, 477).
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Bereinigte Kosten Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Berechtigte Thesen Leseranmerkung von Urban zu
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